DE202011005171U1 - Automatisches Selbstbedienungs-Schnellzapfsystem für Bier - Google Patents
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Abstract
Beispiel Schutzanspruch 1 Automatisches Selbstbedienungs-Schnellzapfsystem für Bier. Dadurch gekennzeichnet, dass es auf Tasterdruck oder durch Impuls einer Ultraschallschranke selbstständig in allen gebräuchlichen Schankvolumenmengen Bier ausgeben und sich selbst reinigen kann. Gekühlter Ausgabekopf nach Schutzanspruch 1. Dadurch gekennzeichnet, dass er das Getränk und die Kühlflüssigkeit aufnimmt. Das Getränk in das Zapfrohr und die Kühlflüssigkeit in das Kühlrohr leitet und den Zapfvorgang bewirkt. Dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche oder feststehende Ausgabekopf so konstruiert ist, dass er das Getränk und die Kühlflüssigkeit trennleitet wird. Dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgabekopf das Getränk in das Zapfrohr weiterleitet und die Kühlflüssigkeit in das Kühlrohr einspeist und wieder durch einen separaten Schlauch ins Kühlsystem ableitet. Dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgabekopf mit einem Schubmagneten oder mit einem Pneumatikzylinder bestückt ist, der das Injektionsrohr bei Auslösung der...
Description
- Beispiel
- Der bisherige Stand der Technik für die Ausgabe von Bier ist, dass es außer einem normalen, in den Gaststätten benutzten Bierzapfhahn auch schon Anlagen gebaut werden, die mittels eines längeren, unten verschlossenen Schankrohres, das bis fast auf den Glasboden reicht, schneller Bier gezapft werden kann.
- Dies funktioniert aber nur dann, wenn Bier in schneller Folge gezapft wird, da sonst bei längerer Standzeit das Bier in dem langen Schankrohr sich erwärmt und im Glas unkontrolliert aufschäumt. Zudem muss das Bierglas von geübter Hand so geführt werden, dass es nicht überläuft, und dass das Schankrohr sich immer unter dem Flüssigkeitsspiegel bewegt. Sonst schäumt das Bier auch bei ausreichender Kühlung so schnell auf, dass eine schnellere Füllung des Glases nicht möglich ist.
- Diese Umstände der bisherigen Technik machen es nicht möglich, ein automatisches Bierzapfsystem zu betreiben, da es für die Selbstbedienung nicht taugt.
- Zum Einen kann nicht jeder der ein Bier trinken will, so viel Geschick aufbringen, um mit dieser Technik fertig zu werden, zum Zweiten kommen in der Selbstbedienung längere Standzeiten vor, in der sich das Bier im Schankrohr erwärmt. Die Erwärmung des Bieres macht es erforderlich, dass erst zwei bis drei Zapfvorgänge langsamer durchgeführt werden müssen, da das Bier in wärmeren Zustand mehr schäumt als in ausreichend gekühltem.
- Der Schutzanspruch 1 befasst sich mit dem Problem, eine Möglichkeit zu erfinden, dass ein ungeschulter Gast in der Lage ist, sich ein Glas Bier in beliebiger Größe selbst zu zapfen. Hierbei soll ein vom Gast an eine vorgegebene Stelle hingestelltes Trinkgefäß per Auslöseimpuls in ökonomischer Zeit automatisch befüllt werden können.
- Dazu ist es erforderlich, dass die Kühlung nicht durch längere Standzeiten ausgebremst werden kann und das Zapfrohr sich ohne weiteres Zutun des Gastes in das Bierglas absenkt, um den Zapfvorgang einzuleiten.
- Bei der Befüllung des Trinkgefäßes muss sich das Zapfrohr im Zeitmaß des Zapfvorganges wieder nach oben aus dem Trinkgefäss bewegen, damit sein eigenes Volumen nicht die Bemessung der erforderlichen Biermenge behindert.
- Des weiteren sollte es möglich sein, dass das Bier in dem Trinkgefäß immer eine Schaumkrone aufweist, die zum einen erst beim Eichstrich des Trinkgefäßes beginnt und zum anderen nicht höher als der obere Rand des Trinkgefäßes ist, damit der Schaum nicht überläuft und kein Schankverlust entsteht.
- Weiterhin sollte das Zapfrohr die an seiner Oberfläche noch haftende Flüssigkeit aus hygienischen Gründen abstreifen können, da es beim dortigen Verbleib zu Verschmutzungen und Verkeimungen kommen könnte.
- Dies wurde mit den in Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen erreicht.
- Mit der Erfindung wurde erreicht, dass ein Bierautomat erschaffen worden ist, der leicht zu bedienen ist und in der Lage ist, Trinkgefäße in allen gebräuchlichen Größen mit der richtigen Menge Bier selbsttätig zu befüllen. Hierbei wird das Bier kontrolliert aufgeschäumt, ohne dass das Trinkgefäß überläuft. Hinzu wird die Flüssigkeit vom Zapfrohr abgestreift und desinfiziert, so das die Hygiene gewährleistet ist.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 2 angegeben
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist zum besseren Verständnis anhand einer Zeichnung erläutert.
- Sie zeigt:
- Bezugszeichenliste
-
- 2
- Gekühlten Ausgabekopf
- 3
- Kühlrohr
- 4
- Zapfrohr
- 5
- Auslese und Injektionsrohr mit Verschlussstopfen
- 6
- Abstreif- und Desinfektions-Becken
- Durch die beigefügte Zeichnung wird nachvollziehbar dargestellt, wie die Erfindung funktioniert.
- Sie zeigt alle zusammenführten Komponenten von 2–6, die ein Funktionieren des Systems gewährleisten.
Claims (2)
- Beispiel Schutzanspruch 1 Automatisches Selbstbedienungs-Schnellzapfsystem für Bier. Dadurch gekennzeichnet, dass es auf Tasterdruck oder durch Impuls einer Ultraschallschranke selbstständig in allen gebräuchlichen Schankvolumenmengen Bier ausgeben und sich selbst reinigen kann. Gekühlter Ausgabekopf nach Schutzanspruch 1. Dadurch gekennzeichnet, dass er das Getränk und die Kühlflüssigkeit aufnimmt. Das Getränk in das Zapfrohr und die Kühlflüssigkeit in das Kühlrohr leitet und den Zapfvorgang bewirkt. Dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche oder feststehende Ausgabekopf so konstruiert ist, dass er das Getränk und die Kühlflüssigkeit trennt, welches von einem doppelwandigen Schlauch eingeleitet wird. Dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgabekopf das Getränk in das Zapfrohr weiterleitet und die Kühlflüssigkeit in das Kühlrohr einspeist und wieder durch einen separaten Schlauch ins Kühlsystem ableitet. Dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgabekopf mit einem Schubmagneten oder mit einem Pneumatikzylinder bestückt ist, der das Injektionsrohr bei Auslösung der Zapfvorganges nach unten bewegt. Kühlrohr nach Schutzanspruch 1. Dadurch gekennzeichnet, das Kühlrohr das gesamte Zapfrohr mit Abstand umschließt und das Zapfrohr bis zur Austrittsöffnung kühlt. Zapfrohr nach Schutzanspruch 1. Dadurch gekennzeichnet, dass das Zapfrohr so lang ist, dass es in dem größtmöglichen, handelsüblichen Trinkgefäß für Bier bis zum Boden reicht. Auslöse und Injektionsrohr mit Verschlussstopfen nach Schutzanspruch 1. Dadurch gekennzeichnet, dass es mit dem am unteren Ende angebrachten Stopfen das Zapfrohr verschließt und in einer Abwärtsbewegung das Zapfrohr öffnet, um die Ausgabe des Getränks in das Trinkgefäß zu ermöglichen. Dadurch gekennzeichnet, dass es am oberen Ende mit einem Einspeisestück versehen ist, das die elektronische Injektion von CO2 vor der Beendigung des Zapfvorgangs in das Getränk ermöglicht. Abstreif- und Desinfektions- Becken nach Schutzanspruch 1 Dadurch gekennzeichnet, dass ein Desinfektionsbecken feststehen oder beweglich montiert werden kann, welches einen angepassten Durchlass für das Zapf- oder Kühlrohr aufweist, in dem ein Abstreifring angebracht ist, der die noch an den Rohren haftende Flüssigkeit abstreifen kann. Dadurch gekennzeichnet, dass das Desinfektionsbecken über einen Einlass verfügt, der das Desinfektionsbecken automatisch mit der nötigen Menge Desinfektionsmittel befüllt, damit das Zapf oder Kühlrohr in der Auf- und Abwärtsbewegung mit Desinfektionsmittel umspült werden kann.
- Beispiel Schutzanspruch 2 Automatisches Selbstbedienungs-Schnellzapfsystem für Bier Der Vorteil dieser unter Schutzanspruch 1 in seinen Komponenten aufgeführten Erfindung liegt darin, dass das Schnellzapfsystem als Selbstbedienungssystem aufgestellt werden kann, da es von jeder Person leicht bedienbar ist und kein Bedienungspersonal bindet. Es per Wähltaster alle Portionsgrößen ausgeben kann und das Bier mit exakt anwählbarer Schaumkrone versieht. Diese Vorgänge auch in mehreren Schankgeschwindigkeiten ablaufen lassen kann. Dabei kann der Zapfvorgang wahlweise durch den Taster oder per Ultraschallschranke ausgelöst werden. Der Zapfkopf senkt sich dabei selbständig in das Trinkgefäß und streift beim Aufsteigen Restmengen an seiner Oberfläche ab. Portionsgrößen-Anwahl nach Schutzanspruch 2. Dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenfläche des Gehäuses mehrere Bedientaster angebracht sind, mit denen jeweils eine andere handelsübliche Portion angewählt werden kann und bei Betätigung diese auch ausgibt. Auslösewahl nach Schutzanspruch 2. Dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösung der jeweiligen Portion wahlweise durch Taster oder Ultraschallschranke bewirkt werden kann. Bei Auslösung durch Ultraschallschranke braucht das Trinkgefäß nur an die vorgegebene Position gestellt werden, und es wird automatisch befüllt. Beweglicher Zapfkopf nach Schutzanspruch 2 Dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfkopf mit samt Zapfrohr beweglich ist und elektronisch gesteuert mittels Schrittmotor oder per Pneumatikzylinder von oben nach unten in das Trinkgefäß abgesenkt wird, das Trinkgefäß befüllt und während des Zapfvorganges langsam nach oben heraus aus dem Trinkgefäß geführt wird. Gesteuerte Schaumkrone nach Schutzanspruch 2 Dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines mengengesteuerten Magnetventils kurz vor Beendigung des Zapfvorganges durch das Injektionsrohr (Punkt 4 Schutzanspruch 1) CO2 in das Getränk injiziert werden kann, um das Getränk gezielt zur Bildung einer Schaumkrone zu veranlassen. Selbstreinigung nach Schutzanspruch 2. Dadurch gekennzeichnet, dass das Zapfrohr bzw. das Kühlrohr sich selbst reinigt, indem es bei der Aufwärtsbewegung durch das Desinfektionsbecken geführt wird, und dabei zum einen die ihm anhaftende Restmenge des Getränkes abstreift und zum andern durch die sich darüber in dem Becken befindliche Desinfektionsflüssigkeit gezogen wird. Zapfgeschwindigkeit nach Schutzanspruch 2 Dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfvorgang im Bedarffall wesendlich beschleunigt wird, wenn mehrere Getränkeleitungen hinzugeschaltet werden. Dies wird mittels Magnetventilen erreicht, die elektronisch gesteuert, sich während des Zapfvorganges öffnen und kurz vor Beendigung des Zapfvorganges nacheinander geschlossen werden.
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Cited By (1)
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| WO2017207779A1 (en) * | 2016-06-03 | 2017-12-07 | Qualflow Systems Limited | A method and system for dispensing carbonated beverages at increased speed |
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2011
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