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DE202011004952U1 - Kraftfahrzeugschloss - Google Patents

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DE202011004952U1
DE202011004952U1 DE202011004952U DE202011004952U DE202011004952U1 DE 202011004952 U1 DE202011004952 U1 DE 202011004952U1 DE 202011004952 U DE202011004952 U DE 202011004952U DE 202011004952 U DE202011004952 U DE 202011004952U DE 202011004952 U1 DE202011004952 U1 DE 202011004952U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Kraftfahrzeugschloss mit den Schließelementen Schlossfalle (1) und Sperrklinke (2), wobei die Sperrklinke (2) in eine Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle (1) in einer Schließstellung hält, und in eine Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle (1) freigibt, bewegbar ist, wobei ein insbesondere schwenkbarer Betätigungshebel (4) vorgesehen ist, durch den die Sperrklinke (2) in einem manuellen Betätigungsvorgang über eine mit der Sperrklinke (2) gekoppelte Betätigungshebelkette (5) aushebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Hebel der Betätigungshebelkette (5) eine Ausgleichsfeder (8) zugeordnet ist, die eine Rückstellwirkung auf die Betätigungshebelkette (5), insbesondere auf den Betätigungshebel (4), ausübt und deren Rückstellwirkung über den manuellen Betätigungsvorgang abnimmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloss gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Das in Rede stehende Kraftfahrzeugschloss findet Anwendung bei allen Arten von Verschlusselementen eines Kraftfahrzeugs. Dazu gehören insbesondere Seitentüren, Hecktüren, Heckklappen, Heckdeckel oder Motorhauben. Diese Verschlusselemente können grundsätzlich auch nach Art von Schiebetüren ausgestaltet sein.
  • Üblicherweise ist ein Kraftfahrzeugschloss mit einer Schlossfalle ausgestattet, die in ihrer Schließstellung in haltendem Eingriff mit einen Schließkeil in Eingriff steht. Der Schlossfalle ist eine Sperrklinke zugeordnet, die in ihrer eingefallenen Stellung die Schlossfalle in ihrer Schließstellung hält. Das Kraftfahrzeugschloss weist ferner eine Schlossmechanik mit zumindest einem Betätigungshebel auf, wobei eine Betätigung des Betätigungshebels je nach Funktionszustand der Schlossmechanik zu einem Ausheben der Sperrklinke über eine Betätigungshebelkette führt. Mit dem Ausheben der Sperrklinke wird die Schlossfalle freigegeben, so dass der haltende Eingriff mit dem Schließkeil aufgehoben wird.
  • Das bekannte Kraftfahrzeugschloss ( WO 2009/040074 A1 ), von dem die Erfindung ausgeht, zeigt den obigen strukturellen Aufbau mit Schlossmechanik und Betätigungshebelkette. Der Betätigungshebelkette ist ein Betätigungshebel zugeordnet, der wiederum einem Türinnengriff oder einem Türaußengriff zugeordnet sein kann. Über den Betätigungshebel ist ein manuelles Ausheben der Sperrklinke möglich. Die Sperrklinke ist mit einer Sperrklinkenfeder und die Betätigungshebelkette ist mit einer Rückstellfeder am Betätigungshebel ausgestattet. Dabei garantiert die Sperrklinkenfeder das sichere Einfallen der Sperrklinke während eines Schließvorgangs. Die Rückstellfeder sorgt dafür, dass sich die Betätigungshebelkette nach einem manuellen Betätigungsvorgang selbsttätig in ihre Ausgangsstellung zurückstellt.
  • Ein manueller Betätigungsvorgang beginnt mit einem ersten Betätigungsabschnitt, in dem das in der Betätigungshebelkette vorhandene Spiel durchlaufen wird. Der erste Betätigungsabschnitt endet, wenn das in der Betätigungshebelkette vorhandene Spiel durchlaufen ist und ein Kraftschluss zwischen dem Betätigungshebel und der Sperrklinke herrscht. Dabei wirkt zwischen der Sperrklinke und der Schlossfalle Haftreibung, die durch den bei geschlossener Kraftfahrzeugtür o. dgl. regelmäßig herrschenden Dichtungsgegendruck beträchtlich ist.
  • Dem ersten Betätigungsabschnitt folgt ein zweiter Betätigungsabschnitt, der mit dem Freigeben der Schlossfalle einhergeht. Im Laufe des zweiten Betätigungsabschnitts wird zunächst die Haftreibung zwischen Sperrklinke und Schlossfalle überwunden, die anschließend in eine geringere Gleitreibung übergeht. Der zweite Betätigungsabschnitt endet in dem Augenblick des Freigebens der Schlossfalle durch die Sperrklinke.
  • Dem zweiten Betätigungsabschnitt folgt ein dritter Betätigungsabschnitt, in dem die Sperrklinke bereits frei von der Schlossfalle gekommen ist und weiter ausgehoben wird.
  • Bei dem bekannten Kraftfahrzeugschloss ist der Verlauf der Betätigungskraft beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt zum zweiten Betätigungsabschnitt unstetig. Nach dem Durchlaufen des in der Betätigungshebelkette vorhandenen Spiels kommt es gewissermaßen zu einem Anschlagen an der Sperrklinke, die zunächst durch die oben angesprochene Haftreibung in ihrer Sperrstellung gehalten ist. Erst eine weitere Betätigung mit erhöhter Betätigungskraft führt dann zum Ausheben der Sperrklinke und eine Überführung in den zweiten Betätigungsabschnitt. Der obige, unstetige Verlauf der Betätigungskraft wird vom Benutzer als Druckpunkt erkannt und in einigen Anwendungsfällen als Komforteinbuße gesehen.
  • Ein bekannter Ansatz zur Erhöhung des Benutzungskomforts bei der manuellen Betätigung besteht darin, die Federcharakteristik der Sperrklinkenfeder, die die Sperrklinke in die eingefallene Stellung vorspannt, zu modifizieren ( WO 2010/062805 A2 ). Nachteilig dabei ist allerdings die Tatsache, dass darunter die an sich im Vordergrund stehende Rückstellwirkung auf die Sperrklinke leidet. Das kann mit einer Reduzierung der Betriebssicherheit einhergehen.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloss derart auszugestalten und weiterzubilden, dass der Benutzungskomfort bei der manuellen Betätigung ohne Reduzierung der Betriebssicherheit erhöht wird.
  • Das obige Problem wird bei einem Kraftfahzeugschloss gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist die Überlegung, mindestens einem Hebel der Betätigungshebelkette eine Ausgleichsfeder zuzuordnen, die eine Rückstellwirkung auf die Betätigungshebelkette, insbesondere auf den Betätigungshebel, ausübt und deren Rückstellwirkung über den manuellen Betätigungsvorgang abnimmt. Dabei ist erkannt worden, dass sich der Verlauf der Betätigungskraft durch eine solche Ausgleichsfeder flexibel einstellen lässt, ohne das sichere Einfallen der Sperrklinke negativ zu beeinflussen. Beispielsweise kann sich die abnehmende Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder derart mit der ansteigenden Rückstellwirkung einer weiteren Rückstellfeder so ergänzen, dass die Betätigungskraft in dem dem Ausheben der Sperrklinke vorgelagerten Betätigungsabschnitt im Wesentlichen konstant ist (Anspruch 7).
  • Interessant ist auch die Tatsache, dass sich mit der Ausgleichsfeder der Sprung in der Betätigungskraft von dem ersten, dem Ausheben der Sperrklinke vorgelagerten Betätigungsabschnitt zu dem mit dem Ausheben der Sperrklinke einhergehenden, zweiten Betätigungsabschnitt ganz erheblich reduzieren lässt (Anspruch 9).
  • Bei besonders kostengünstig realisierbaren Ausführungsformen ist die Ausgleichsfeder als Schenkelfeder ausgestaltet, die weiter vorzugsweise dem Betätigungshebel zugeordnet ist (Anspruch 10).
  • Bei den weiter bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 12 bis 17 ist in die Betätigungshebelkette eine Dämpfungsfeder geschaltet, die gewissermaßen ein Verrunden der Anstiegskurve der Betätigungskraft beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt auf den zweiten Betätigungsabschnitt bewirkt. Ein ohne die Dämpfungsfeder harter Anschlag nach dem Durchlaufen des in der Betätigungshebelkette vorhandenen Spiels kann damit gedämpft werden, was vom Benutzer als Komforterhöhung empfunden wird.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 die wesentlichen Komponenten eines vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben,
  • 2 das Kraftfahrzeugschloss gemäß 1 in einer Ansicht von oben,
  • 3 das Kraftfahrzeugschloss gemäß 1 in einer Ansicht von unten,
  • 4 das Kraftfahrzeugschloss gemäß 1 in einer Ansicht gemäß 3 bei voll betätigtem Betätigungshebel und
  • 5 ein weiteres vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloss in einer Ansicht von oben.
  • Es darf vorab darauf hingewiesen werden, dass in der Zeichnung nur die Komponenten des vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses dargestellt sind, die für die Erläuterung der Lehre notwendig sind. Entsprechend ist ein Gehäuse, das ggf. eine Stützfunktion für Lager und Federn übernimmt, nicht dargestellt.
  • Beide dargestellten Ausführungsformen für ein vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloss sind mit den Schließelementen Schlossfalle 1 und Sperrklinke 2 sowie mit einer Schlossmechanik 3 ausgestattet. Die Schließelemente 1, 2 wirken in üblicher Weise zusammen. Entsprechend ist die Sperrklinke 2 in eine Sperrstellung bringbar, in der sie die Schlossfalle 1 in einer Schließstellung hält (1 bis 3, 5). Ferner ist die Sperrklinke 2 in eine Aushebestellung bringbar, in der sie die Schlossfalle 1 freigibt (4). Die Eingriffsstellen zwischen Schloßfalle 1 und Sperrklinke 2 sind in 4 mit den Bezugszeichen 1a und 2a gekennzeichnet.
  • Das Kraftfahrzeugschloss ist weiter mit einem hier und vorzugsweise schwenkbaren Betätigungshebel 4 ausgestattet, durch dessen Betätigung die Sperrklinke 2 in einem manuellen Betätigungsvorgang über eine mit der Sperrklinke 2 gekoppelte Betätigungshebelkette 5 aushebbar ist. Der Betätigungshebel 4 ist hier mit einem Anschluss 6 für einen in 2 lediglich angedeuteten Bowdenzug 7, hier für eine Verbindung mit einem Türaußengriff, versehen worden.
  • Wesentlich ist nun, dass mindestens einem Hebel 4, hier und vorzugsweise dem Betätigungshebel 4, der Betätigungshebelkette 5 eine Ausgleichsfeder 8 zugeordnet ist, die eine Rückstellwirkung auf die Betätigungshebelkette 5, insbesondere auf den Betätigungshebel 4 ausübt und deren Rückstellwirkung über den manuellen Betätigungsvorgang abnimmt. Bei geeigneter Auslegung lässt sich damit ein im Laufe des manuellen Betätigungsvorgangs auftretender, oben angesprochener Druckpunkt minimieren, der sich durch die zwischen der Sperrklinke 2 und der Schloßfalle 1 wirkenden Haftreibung ergibt. Hiermit ist es sogar grundsätzlich möglich, einen in erster Näherung konstanten Verlauf der Betätigungskraft zu realisieren.
  • Mit „Betätigungskraft” ist stets die auf den Betätigungshebel 4 wirkende Kraft gemeint. Dabei ist der Begriff „Kraft” weit zu verstehen. Letztlich steht der Begriff „Betätigungskraft” für die Kraft bzw. das Moment, die bzw. das vom Benutzer für die Durchführung eines manuellen Betätigungsvorgangs auf den Betätigungshebel aufgebracht werden muss.
  • Im Folgenden wird zunächst die grundsätzliche Funktionsweise des Kraftfahrzeugschlosses erläutert, soweit diese für die vorliegende Erfindung relevant ist.
  • Die in Rede stehende Betätigungshebelkette 5 besteht hier und vorzugsweise aus dem Betätigungshebel 4 und einem dem Betätigungshebel 4 nachgeschalteten Folgehebel 9. Eine Betätigung des Betätigungshebels 4 in 2 entgegen dem Uhrzeigersinn führt zu einem Verschwenken des Folgehebels 9 in 2 im Uhrzeigersinn. Für diese Kopplung ist zwischen dem Betätigungshebel 4 und dem Folgehebel 9 eine einfache Kopplung 10 vorgesehen, die im nicht betätigten Zustand ein gewisses Spiel zwischen den beiden Hebeln 4, 9 aufweist.
  • Dem Folgehebel 9 nachgeschaltet ist eine schaltbare Kupplungsanordnung 11, die die Einstellung verschiedener Funktionszustände wie „Verriegelt”, „Entriegelt” o. dgl. erlaubt. Wesentlich ist vorliegend lediglich, dass mittels der Kupplungsanordnung 11 eine Betätigungsbewegung des Betätigungshebels 4 von der Sperrklinke 2 entkoppelt bzw. mit der Sperrklinke 2 gekoppelt werden kann. In den 1 bis 5 ist jeweils die eingekuppelte Schaltstellung der Kupplungsanordnung 11 dargestellt, was regelmäßig dem Funktionszustand „Entriegelt” entspricht. Das ist jedenfalls der Fall, wenn es sich bei dem Betätigungshebel 4 um einen noch zu erläuternden Außenbetätigungshebel handelt.
  • Im Einzelnen führt das obige Verschwenken des Folgehebels 9 im Rahmen eines manuellen Betätigungsvorgangs zunächst einmal zu einem Durchlaufen eines Spiels zwischen dem Folgehebel 9 und der Kupplungsanordnung 11, insbesondere einem verstellbaren Kupplungselement 12 der Kupplungsanordnung 11. Anschließend kommt der Folgehebel 9 in Eingriff mit dem Kupplungselement 12 und über das Kupplungselement 12 in Eingriff mit der Sperrklinke 2, wodurch die Sperrklinke 2 ausgehoben wird.
  • Sofern sich das Kupplungselement 12, bei dem es sich hier und vorzugsweise um einen federelastisch biegbaren Draht handelt, in der in 1 in gestrichelter Linie dargestellten, ausgelenkten Stellung befindet, führt der Folgehebel 9 im Laufe eines manuellen Betätigungsvorgangs einen Freilauf aus. Die Funktionsweise und konstruktive Varianten einer solchen drahtbasierten Kupplungsanordnung sind in der WO 2009/040074 A1 gezeigt, die auf die Anmelderin zurückgeht und deren Inhalt insoweit zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Es lässt sich der obigen Darstellung die Tatsache entnehmen, dass im unbetätigten Zustand sowohl die Kopplung 10 als auch die Kupplungsanordnung 11 Spiel in der Betätigungshebelkette 5 bereitstellen, das durchlaufen werden muss, bevor ein Kraftschluss zwischen dem Betätigungshebel 4 und der Sperrklinke 2 entsteht. Der sprungartige Aufbau dieses Kraftflusses führt zu dem obigen, für den Benutzer spürbaren Druckpunkt, der durch die Ausgleichsfeder 8 reduziert werden kann. Im Einzelnen bewirkt die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 eine erhöhte Betätigungskraft zu Beginn des Betätigungsvorgangs, die dafür sorgt, dass die Höhe des Kraftsprungs beim Entstehen des Kraftschlusses reduziert wird. Eine Abschwächung des Druckpunkts wird letztlich durch eine Erhöhung der Betätigungskraft „erkauft”.
  • Der Sperrklinke 2 ist hier und vorzugsweise eine Sperrklinkenfeder 13 zugeordnet, durch die die Sperrklinke 2 in ihre Sperrstellung vorgespannt ist. Bei der Sperrklinkenfeder 13 handelt es sich hier um eine Schenkelfeder, die auf die Sperrklinkenachse 2b zentriert ist und deren Rückstellwirkung auf die Sperrklinke 2 über den manuellen Betätigungsvorgang in üblicher Weise ansteigt.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Sperrklinke 2 ausschließlich durch die Sperrklinkenfeder 13, und nicht durch die Ausgleichsfeder 8, in die Sperrstellung vorgespannt ist. Das ist sachgerecht, da die Sperrklinkenfeder 13 damit gezielt auf das Zusammenwirken zwischen Sperrklinke 2 und Schlossfalle 1 hin ausgelegt werden kann, ohne dass die übrige Betätigungshebelkette 5 berücksichtigt werden muss.
  • Es ergibt sich aus den obigen Erläuterungen, dass der manuelle Betätigungsvorgang in mindestens zwei Betätigungsabschnitte unterteilt ist. Entsprechend weist der manuelle Betätigungsvorgang einen ersten Betätigungsabschnitt, der dem Ausheben der Sperrklinke 2 vorgelagert ist, auf (1, 2, 3, 5). Der erste Betätigungsabschnitt dient im Wesentlichen dem Durchlaufen des u. a. auf die Kopplung 10 und die Kupplungsanordnung 11 zurückgehenden Spiels in der Betätigungshebelkette 5. An den ersten Betätigungsabschnitt schließt sich ein zweiter Betätigungsabschnitt an, der mit dem Freigeben der Schlossfalle 1 einhergeht. Während des zweiten Betätigungsabschnitts geht die zwischen der Schlossfalle 1 und der Sperrklinke 2 wirkende Haftreibung in Gleitreibung über, bis die Schlossfalle 1 frei von der Sperrklinke 2 ist. An den zweiten Betätigungsabschnitt schließt sich vorzugsweise ein dritter Betätigungsabschnitt (4) an, der dem Freigeben der Schlossfalle 1 nachgelagert ist und eine Art Auslauf oder Überhub darstellt.
  • Grundsätzlich kann die Ausgleichsfeder 8 beliebigen Hebeln der Betätigungshebelkette 5 zugeordnet sein. Hier und vorzugsweise ist die Ausgleichsfeder 8 jedoch dem Betätigungshebel 4 selbst zugeordnet.
  • Interessant bei dem vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschloss ist die Tatsache, dass sich hiermit zwei vorteilhafte Teilaspekte gleichzeitig erreichen lassen. Einerseits lässt sich der oben angesprochene Druckpunkt durch die Erhöhung der Betätigungskraft im ersten Betätigungsabschnitt abschwächen oder sogar beseitigen. Gleichzeitig ist es durch die Abnahme der Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 über den manuellen Betätigungsvorgang mit geringem Aufwand möglich, die Betätigungskraft jedenfalls über den ersten Betätigungsabschnitt weitgehend konstant zu halten. Es hat sich gezeigt, dass eine derart im Wesentlichen konstante Betätigungskraft für den Bediener als angenehm darstellt.
  • Die Abnahme der Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 über den manuellen Betätigungsvorgang zeigt ihren Vorteil besonders deutlich, wenn mindestens eine Rückstellfeder 14 vorgesehen ist, deren Rückstellwirkung auf die Betätigungshebelkette 5, insbesondere auf den Betätigungshebel 4, über den ersten Betätigungsabschnitt ansteigt. Dies entspricht beispielsweise wie oben erläutert dem Verhalten einer üblichen Schenkelfeder.
  • Eine obige Rückstellfeder 14 ist hier und vorzugsweise dem Folgehebel 9 zugeordnet. Aber auch die Sperrklinkenfeder 13 ist grundsätzlich eine Rückstellfeder im obigen Sinne.
  • Vorzugsweise ist es so, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 auf die Betätigungshebelkette 5 derart absinkt, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Betätigungskraft im wesentlichen konstant ist oder weniger als 10%, insbesondere weniger als 5%, bezogen auf die anfängliche Betätigungskraft absinkt. Die ansteigende Rückstellwirkung einer obigen Rückstellfeder ergänzt sich mit der absinkenden Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 vorzugsweise derart, dass der obige, in erster Näherung konstante Verlauf der Betätigungskraft resultiert.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung erstreckt sich das obige Verhalten sowohl über den ersten Betätigungsabschnitt als auch über den dritten Betätigungsabschnitt, allerdings ausgenommen des zweiten Betätigungsabschnitts, in dem ggf. ein gewisser Druckpunkt verbleibt. Dann ist es so, dass über den ersten Betätigungsabschnitt und den dritten Betätigungsabschnitt, ausgenommen des zweiten Betätigungsabschnitts, die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 auf die Betätigungshebelkette 5 derart absinkt, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Betätigungskraft im wesentlichen konstant ist oder weniger als 10%, insbesondere weniger als 5%, bezogen auf die anfängliche Betätigungskraft absinkt.
  • Bei dem dargestellten und soweit bevorzugten Ausführungsbeispiel nähert sich die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 auf die Betätigungshebelkette 5 über den dritte Betätigungsabschnitt einem im Wesentlichen konstanten Wert an. Wie dies konstruktiv realisiert ist, wird weiter unter erläutert.
  • Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 auf die Betätigungshebelkette 5 ab dem zweiten Betätigungsabschnitt im Wesentlichen aufgehoben ist. Die Überlegung besteht hier darin, dass die Ausgleichsfeder 8 in erster Linie im ersten Betätigungsabschnitt wirksam sein soll, um den Druckpunkt beim Ausheben der Sperrklinke 2 zu reduzieren.
  • Im Ergebnis ist die Anordnung so getroffen, insbesondere die Ausgleichsfeder 8 so auf die mindestens eine übrige Rückstellfeder 14 abgestimmt, dass die Betätigungskraft beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt zum zweiten Betätigungsabschnitt weniger als 20%, vorzugsweise weniger als 10%, insbesondere um weniger als 5% ansteigt. Diese Reduzierung des sprunghaften Anstiegs der Betätigungskraft sorgt wie oben erläutert für eine Abschwächung, ggf. sogar für eine Beseitigung, des obigen Druckpunktes.
  • Für die konstruktive Ausgestaltung der Ausgleichsfeder 8 sind zahlreiche vorteilhafte Varianten denkbar. Hier und vorzugsweise ist die Ausgleichsfeder 8 als Schenkelfeder ausgebildet, die bezogen auf die Schwenkachse 4a des Betätigungshebels 4 exzentrisch gelagert ist. Dies lässt sich am besten einer Zusammenschau der 3 und 4 entnehmen.
  • Mit „exzentrischer Lagerung” ist vorliegend gemeint, dass das Wickelzentrum 8a der Ausgleichsfeder 8 beabstandet von der Schwenkachse 4a des Betätigungshebels 4 ist. Hierfür ist die Ausgleichsfeder 8 vorzugsweise auf einen ortsfesten Zapfen 8b aufgesteckt.
  • Es lässt sich den Darstellungen in den 3 und 4 entnehmen, dass ein erster Schenkel 15 der Ausgleichsfeder 8 an einem Gegenlager 16 anliegt, während ein zweiter Schenkel 17 der Ausgleichsfeder 8 mit dem Betätigungshebel 4 in Eingriff steht oder bringbar ist, so dass eine Betätigung des Betätigungshebels 4 mit einem Einfedern der Ausgleichsfeder 8 einhergeht. Dieser Vorgang des Einfederns ergibt sich aus dem Übergang von 3 auf 4.
  • Im Einzelnen ist es so, dass bei einer Betätigung des Betätigungshebels 4 ein Teil des Betätigungshebels 4, hier und vorzugsweise ein bezogen auf die Schwenkachse 4a des Betätigungshebels 4 exzentrisch angeordneter Zapfen 18, an dem zweiten Schenkel 17 der Ausgleichsfeder 8 entlang gleitet und dabei den zweiten Schenkel 17 auslenkt. Die Folge ist, dass die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder 8 im Laufe des manuellen Betätigungsvorgangs abnimmt. Das liegt u. a. daran, dass sich die Kraftwirkungslinie der Federkraft der Ausgleichsfeder 8 der Schwenkachse 4a des Betätigungshebels 4 annähert, ohne dass die resultierende Reduzierung des auf den Betätigungshebel 4 wirkenden Rückstellmoments durch eine entsprechende Erhöhung der Federkraft ausgeglichen werden kann.
  • Ab einem gewissen Schwenkwinkel des Betätigungshebels 4, der vorzugsweise dem dritten Betätigungsabschnitt zugeordnet werden kann, bleibt die Rückstellwirkung vorzugsweise im Wesentlichen – näherungsweise – konstant. Das liegt daran, dass die Kraftwirkungslinie der Federkraft der Ausgleichsfeder 8 dann im Wesentlichen durch die Schwenkachse 4a – oder in unmittelbarer Nähe der Schwenkachse 4a – des Betätigungshebels 4 verläuft und im Wesentlichen nur noch die Reibungskraft zwischen der Ausgleichsfeder 8 und dem Betätigungshebel 4 auf die Betätigungshebelkette 5 wirkt.
  • Mit der vorschlagsgemäßen Lösung ist es wie oben erläutert möglich, im Bereich des ersten Betätigungsabschnitts den Verlauf der Betätigungskraft so zu steuern, dass der Druckpunkt abgeschwächt oder beseitigt wird. In der Regel wird es jedoch so sein, dass sich beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt zum zweiten Betätigungsabschnitt ein jedenfalls geringfügiger Sprung in der Betätigungskraft ergibt. Um die resultierende Unstetigkeit im Verlauf der Betätigungskraft zu reduzieren, ist es weiter vorzugsweise vorgesehen, dass in die Betätigungshebelkette 5 eine Dämpfungsfeder 19 geschaltet ist, die vor oder bei dem Überführen der Sperrklinke 2 in ihre Aushebestellung einfedert. Letztlich wird hiermit der beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt in den zweiten Betätigungsabschnitt entstehende Anschlag abgefedert.
  • Im Einzelnen federt die Dämpfungsfeder 19 im Verlauf des ersten Betätigungsabschnitts, insbesondere am Ende des ersten Betätigungsabschnitts und vor dem zweiten Betätigungsabschnitt ein. Die Kraftwirkung auf die Dämpfungsfeder 19 ergibt sich einerseits durch die auf den Betätigungshebel 4 einwirkende, manuelle Betätigungskraft und andererseits durch die Haftreibung zwischen Schlossfalle 1 und Sperrklinke 2. Im dritten Betätigungsabschnitt entspannt sich die Dämpfungsfeder 19 zumindest teilweise, da nur noch die Sperrklinkenfeder 13 der Betätigungskraft entgegenwirkt.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der Einfederweg der Dämpfungsfeder 19 durch einen Dämpfungsanschlag 20 begrenzt, wobei die Dämpfungsfeder 19 so ausgelegt ist, dass die Dämpfungsfeder 19 während des ersten Betätigungsabschnitts, also vor dem Aushebevorgang der Sperrklinke 2, in die Begrenzung läuft. Das hat den Vorteil, dass die Betätigungskraft im zweiten Betätigungsabschnitt über einen Formschluss, und nicht über die Dämpfungsfeder 19, auf die Sperrklinke 2 geleitet wird. Das steigert die Reproduzierbarkeit beim Ausheben der Sperrklinke 2 und reduziert das Risiko einer durch die Dämpfungsfeder 19 evtl. erzeugten Schwingung. Entsprechend ist es vorzugsweise vorgesehen, dass für die Dämpfungsfeder 19 der Betrag der Einfederkraft beim Erreichen des Dämpfungsanschlags 20 etwa unterhalb von 10% der Kraft an der Dämpfungsfeder 19 liegt, die ein Ausheben der Sperrklinke 2 verursachen würde. Damit ist sichergestellt, dass die obige Begrenzung des Einfederwegs der Dämpfungsfeder 19 bereits vor dem Ausheben der Sperrklinke 2 aktiv wird.
  • Bei dem in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Dämpfungsfeder 19 in besonders kompakter Weise als Federarm 21 an einem Hebel 4 der Betätigungshebelkette 5, hier am Betätigungshebel 4 selbst, ausgestaltet. Im Einzelnen ist der Betätigungshebel 4 zweiteilig ausgestaltet und weist einen ersten Hebelabschnitt 22 und einen zweiten Hebelabschnitt 23 auf. Die beiden Hebelabschnitte 22 und 23 sind gegeneinander verstellbar, insbesondere gegeneinander um die Schwenkachse 4a des Betätigungshebels 4 verschwenkbar.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel greift die Betätigungskraft, hier über den Bowdenzug 7, am ersten Hebelabschnitt 22 an, der bei einem Verschwenken in 2 entgegen dem Uhrzeigersinn über den Federarm 21 auf eine Nase 24 des zweiten Hebelabschnitts 23 wirkt. In Folge dessen wirkt der zweite Hebelabschnitt 23 über eine weitere Nase 25 auf den Folgehebel 9, diesen in 2 im Uhrzeigersinn verschwenkend. Die zweite Nase 25 ist entsprechend Bestandteil der Kopplung 10.
  • Nach dem Durchlaufen des in der Betätigungshebelkette 5 vorhandenen Spiels entsteht ein Kraftschluss zwischen dem Betätigungshebel 4 und der Sperrklinke 2, wie oben erläutert wurde. Die weitere Betätigung führt zu einem Einfedern des Federarms 21 gegenüber dem ersten Hebelabschnitt 22 im Übrigen. Die Einfederrichtung des Federarms 21 ist in 2 mit dem Bezugszeichen 26 angedeutet. Durch dieses Einfedern des Federarms 21 kommt es beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt zum zweiten Betätigungsabschnitt nur noch zu einem weichen Anschlag, so dass der resultierende Druckpunkt entsprechend weiter abgeschwächt wird.
  • Bei einem weiteren Betätigen kommt schließlich ein am zweiten Hebelabschnitt 23 angeordneter Dämpfungsanschlag 20 in Eingriff mit einem Gegenanschlag 27 am ersten Hebelabschnitt 22, so dass die Dämpfungsfeder 19 wie oben erläutert, während des ersten Betätigungsabschnitts in die Begrenzung läuft. Die Dämpfungsfeder 19 ist durch den Dämpfungsanschlag 20 gewissermaßen überbrückt worden.
  • Für die Ausgestaltung der Dämpfungsfeder 19 sind zahlreiche andere vorteilhafte Konstruktionsvarianten denkbar. Eine besonders bevorzugte Konstruktionsvariante ist in der Darstellung gemäß 5 gezeigt. Das in 5 dargestellte Kraftfahrzeugschloss entspricht in seinem grundsätzlichen Aufbau dem in den 1 bis 4 dargestellten Kraftfahrzeugschloss.
  • Wesentlich ist bei dem in 5 dargestelltem Kraftfahrzeugschloss die Tatsache, dass ein Verschwenken des Betätigungshebels 4 in 5 entgegen dem Uhrzeigersinn zu einem Verschwenken des Folgehebels 9 in 5 im Uhrzeigersinn führt. Interessant ist dabei die Tatsache, dass der Folgehebel 9 eine Dämpfungsfeder 19 aufweist, die, wie bei dem in den 1 bis 4 dargestelltem Ausführungsbeispiel, die mechanische Schnittstelle zu dem Betätigungshebel 4 darstellt. Die Dämpfungsfeder 19 ist hier als Schenkelfeder ausgestaltet, die auf einem Zapfen 9a des Folgehebels 9 gelagert ist. Ein Schenkel 28 der Dämpfungsfeder 19 stützt sich an einer Stütznase 29 des Folgehebels 9 ab, während der zweite Schenkel 30 der Dämpfungsfeder 19 mit dem Betätigungshebel 4, insbesondere mit der Nase 25 des Betätigungshebels 4, zusammenwirkt. Interessant ist dabei die Tatsache, dass die Dämpfungsfeder 19 während des Durchlaufens des in der Betätigungshebelkette 5 vorhandenen Spiels nicht oder nur kaum komprimiert ist. Erst nach dem Entstehen des Kraftschlusses zwischen dem Betätigungshebel 4 und der Sperrklinke 2 kommt es zu einem Einfedern in der Einfederrichtung 26, bis der zweite Schenkel 30 der Dämpfungsfeder 19 in den Dämpfungsanschlag 20 läuft, so dass die obige Überbrückung der Dämpfungsfeder 19 entsteht. Damit entspricht die Funktionsweise der Dämpfungsfeder 19 mit Dämpfungsanschlag 20 exakt der Funktionsweise der entsprechenden Komponenten bei dem in den 1 bis 4 dargestellten Kraftfahrzeugschloss.
  • Der Vollständigkeit halber darf darauf hingewiesen werden, dass auch die Funktionsweise der in 5 dargestellten Ausgleichsfeder 8 identisch zu der Funktionsweise der in den 1 bis 4 dargestellten Ausgleichsfeder 8 ist.
  • Schließlich darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Betätigungshebel 4 um irgendeinen Betätigungshebel handeln kann, dessen Betätigung zu einem Ausheben der Sperrklinke 2 führt. Hier und vorzugsweise handelt sich bei dem Betätigungshebel 4 um einen im montierten Zustand mit einem Türaußengriff gekoppelten Außenbetätigungshebel. Grundsätzlich kann es aber auch sein, dass es sich bei diesem Betätigungshebel 4 um einen im montierten Zustand mit einem Türinnengriff gekoppelten Innenbetätigungshebel handelt. Ein solcher Innenbetätigungshebel 31, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel allerdings nicht mit einer vorschlagsgemäßen Ausgleichsfeder 8 ausgestattet ist, lässt sich der Zeichnung ebenfalls entnehmen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2009/040074 A1 [0004, 0031]
    • WO 2010/062805 A2 [0009]

Claims (18)

  1. Kraftfahrzeugschloss mit den Schließelementen Schlossfalle (1) und Sperrklinke (2), wobei die Sperrklinke (2) in eine Sperrstellung, in der sie die Schlossfalle (1) in einer Schließstellung hält, und in eine Aushebestellung, in der sie die Schlossfalle (1) freigibt, bewegbar ist, wobei ein insbesondere schwenkbarer Betätigungshebel (4) vorgesehen ist, durch den die Sperrklinke (2) in einem manuellen Betätigungsvorgang über eine mit der Sperrklinke (2) gekoppelte Betätigungshebelkette (5) aushebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Hebel der Betätigungshebelkette (5) eine Ausgleichsfeder (8) zugeordnet ist, die eine Rückstellwirkung auf die Betätigungshebelkette (5), insbesondere auf den Betätigungshebel (4), ausübt und deren Rückstellwirkung über den manuellen Betätigungsvorgang abnimmt.
  2. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrklinke (2) eine Sperrklinkenfeder (13) zugeordnet ist, durch die die Sperrklinke (2) in die Sperrstellung vorgespannt ist.
  3. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (2) ausschließlich durch die Sperrklinkenfeder (13), und nicht durch die Ausgleichsfeder (8), in die Sperrstellung vorgespannt ist.
  4. Kraftfahrzeugschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der manuelle Betätigungsvorgang zumindest einen ersten Betätigungsabschnitt, der dem Ausheben der Sperrklinke (2) vorgelagert ist, und einen zweiten Betätigungsabschnitt, der mit dem Freigeben der Schlossfalle (1) einhergeht, aufweist, vorzugsweise, dass der manuelle Betätigungsvorgang einen dritten Betätigungsabschnitt aufweist, der dem Freigeben der Schlossfalle (1) nachgelagert ist.
  5. Kraftfahrzeugschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichsfeder (8) dem Betätigungshebel (4) zugeordnet ist.
  6. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Rückstellwirkung mindestens einer Rückstellfeder (14) auf die Betätigungshebelkette (5), insbesondere den Betätigungshebel (4), ansteigt.
  7. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Rückstellwirkung der Ausgleichsfeder (8) auf die Betätigungshebelkette (5) derart absinkt, dass über den ersten Betätigungsabschnitt die Betätigungskraft im Wesentlichen konstant ist oder weniger als 10%, insbesondere weniger als 5%, bezogen auf die anfängliche Betätigungskraft absinkt.
  8. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftwirkungslinie der Federkraft der Ausgleichsfeder (8) bei einem vorzugsweise im dritten Betätigungsabschnitt liegenden Schwenkwinkel des Betätigungshebels (4) durch die Schwenkachse (4a) des Betätigungshebels (4) verläuft.
  9. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung so getroffen ist, dass die Betätigungskraft beim Übergang vom ersten Betätigungsabschnitt zum zweiten Betätigungsabschnitt um weniger als 20%, vorzugsweise um weniger als 10%, weiter vorzugsweise um weniger als 5% ansteigt.
  10. Kraftfahrzeugschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichsfeder (8) als Schenkelfeder ausgebildet ist, die bezogen auf die Schwenkachse (4a) des Betätigungshebels (4) exzentrisch gelagert ist, vorzugsweise, dass ein erster Schenkel (15) der Ausgleichsfeder (8) fest gelagert ist und ein zweiter Schenkel (17) der Ausgleichsfeder (8) mit dem Betätigungshebel (4) in Eingriff steht oder bringbar ist, so dass eine Betätigung des Betätigungshebels (4) mit einem Einfedern der Ausgleichsfeder (8) einhergeht.
  11. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Betätigung des Betätigungshebels (4) ein Teil des Betätigungshebels (4), insbesondere ein bezogen auf die Schwenkachse (4a) des Betätigungshebels (4) exzentrisch angeordneter Zapfen (18), an dem zweiten Schenkel (17) der Ausgleichsfeder (8) entlang gleitet und dabei den zweiten Schenkel (17) auslenkt.
  12. Kraftfahrzeugschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Betätigungshebelkette (5) eine Dämpfungsfeder (19) geschaltet ist, die vor oder bei dem Überführen der Sperrklinke (2) in ihre Aushebestellung einfedert.
  13. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 12, soweit rückbezogen auf Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsfeder (19) im Verlauf des ersten Betätigungsabschnitts, insbesondere am Ende des ersten Betätigungsabschnitts, einfedert.
  14. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfederweg der Dämpfungsfeder (19) durch einen Dämpfungsanschlag (20) begrenzt ist, wobei die Dämpfungsfeder (19) so ausgelegt ist, dass die Dämpfungsfeder (19) während des ersten Betätigungsabschnitts oder während des zweiten Betätigungsabschnitts in die Begrenzung läuft.
  15. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass für die Dämpfungsfeder (19) der Betrag der Einfederkraft beim Erreichen des Dämpfungsanschlags (20) etwa unterhalb von 10% der Kraft an der Dämpfungsfeder (19) liegt, die das Ausheben der Sperrklinke (2) verursachen würde.
  16. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsfeder (19) als Federarm (21) an einem Hebel (4) der Betätigungshebelkette (5) ausgestaltet ist, vorzugsweise, dass der Federarm (21) einstückig mit dem betreffenden Hebel (4) ausgestaltet ist, weiter vorzugsweise, dass der Federarm (21) an den betreffenden Hebel (4) im Kunststoff-Spritzgießverfahren angespritzt ist.
  17. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsfeder (19) als Schenkelfeder ausgestaltet ist, vorzugsweise, dass die Schenkelfeder (19) auf einem Hebel (9) der Betätigungshebelkette (5) gelagert ist.
  18. Kraftfahrzeugschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (4) ein im montierten Zustand mit einem Türaussengriff gekoppelter Aussenbetätigungshebel oder ein im montierten Zustand mit einem Türinnengriff gekoppelter Innenbetätigungshebel ist.
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