DE202011004443U1 - Mobiles Carriersystem für Boden und Fahrrad - Google Patents
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Abstract
Mobiles Transportsystem für Boden und Rad bestehend aus einer rechteckigen, annähernd den Maßen eines Fahrradgepäckträgers entsprechenden, waagerechten Tragplatte mit zwei an den Längsseiten im rechten Winkel nach unten verbundenen Seitenteilen, welche am unteren Ende der vorderen vertikalen Längskante je ein Rad, und am hinteren, unteren vertikalen Längskantenende je einen Bodenabstandhalter mit Gummipuffern von der Länge des Raddurchmessers, sowie am oberen 1/3 der Vorderkanten einen integrierten, nach oben ausziehbaren Teleskophandgriff aufweist dadurch gekennzeichnet, dass es auf er Tragplatte Lasten fassende Behältnisse aufnehmen kann, diese über die Räder am Boden gezogen bewegen oder auf dem Gepäckträger eines Fahrrads abgelegt transportieren kann.
Description
- Die Erfindung betrifft eine mobile, leichtgewichtige, dennoch sehr tragfähige, durch einen diebstahlsicheren Schnellverschluss am Rad zu fixierende Transportvorrichtung zum Transportieren von Waren auf Zweirad- oder Dreiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern oder Dreirädern und insbesondere zur Aufnahme von Transportbehältern jeder Art, welche an Zweirad- und Dreiradgepäckträgern bzw. sie ersetzenden Vorrichtungen immer verfügbar befestigt wird, im Extremfall nicht mehr als einen Raum von maximal 2 cm Breite beiderseits neben dem Hinterrad und 1 cm Höhe auf dem Gepäckträger einnimmt, je nach Material nicht mehr als 1–2 kg wiegt und nach unkomplizierter Abnahme vom Gepäckträger einhändig gezogen werden kann, Lasten nach dem Einkaufen ziehend von nicht mit dem Fahrrad/Dreirad erreichbaren Orten zu diesen fortbewegen und auf diese ohne Umpacken übertragen und darauf zum Bestimmungsort und an diesem ebenfalls ohne Umpacken ziehend zum Verbrauchsort bewegen kann.
- Am Markt sind vergleichbare Systeme nicht bekannt; begrenzt vergleichbar sind allenfalls handelsübliche Einkaufsziehwagen (Trolleys). Es handelt sich dabei um großvolumige mit 2 Rädern und einem Ziehbügel versehene Geräte zur Aufnahme und zum Transport von (eingekaufter) Ware. Soweit sie fahrradgängig sind, werden sie per Kupplung am Gepäckträger eines Fahrrades fixiert und von diesem gezogen oder auf dem Gepäckträger fixiert und vom Rad getragen.
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DE 198 56 682 B4 beschreibt einen vierrädrigen „Mehrzweck-Rollkoffer”, insbesondere zur Verwendung für Reise und Einkauf, der gekippt über eine Achse, an den Fahrradgepäckträger gekoppelt, vom Rad gezogen wird. Es handelt sich um einen großvolumigen und somit auch durch erhebliches Eigengewicht gekennzeichneten Mehrzweckrollkoffer. Selbst für dessen Leertransport muss der ziehende Radfahrer als Folge der durch die zusätzlich am Boden rollenden Stützräder entstehenden Reibung vermehrte Muskelarbeit aufbringen, im beladenen Zustand wird ihm erheblich mehr Arbeit abverlangt. Wegen der kleinen Räder ist der Transport auf unebenem Gelände kaum oder nur sehr schwer möglich, bei erhöhter Geschwindigkeit besteht Schleudergefahr und somit auch Gefahr der Zerstörung des Inhalts, von der Gefährdung des Radfahrers einmal ganz abgesehen. - In
DE 196 40 949 A1 wird ein „Fahrradgepäckkoffer” beschrieben. Er dient dazu, sperriges und umfangreiches Gepäck sicher und verkehrsgerecht zu transportieren und wird zu diesem Zweck auf dem Gepäckträger fixiert. Er wird mit einem Riegel in der Öse der Grundplatte stabil aber einfach lösbar verbunden. Mit der maximalen Zuladung von 15 kg ist der Käufer erheblich eingeschränkt. Es besteht auch keine Möglichkeit für den Benutzer, den Transportbehälter über Räder am Boden über längere Distanzen und einen größeren Zeitraum, und damit entlastet von Tragearbeit, ziehend zu bewegen. -
DE 10 2005 017 756 A1 (Rollennummer G 81 28 534.5) veröffentlicht ein „Zusatzgerät für ein Fahrrad”. Es dient als Stützvorrichtung und Einkaufswagen. Über einen am Fahrrad zu befestigenden „Zusatzrahmen”, der über einen U- oder V-förmigen Bügel zwei Stützräder trägt, wird das Gerät „leicht und in Sekundenschnelle am Fahrrad befestigt und gelöst”. Sein Gewicht wird „mit kleiner als das des Fahrrades” angegeben. Dieses aus Sicht des Erfinders weiter nicht erörterte Gewicht „erleichtere” beispielsweise auch dessen Transport auf der Kellertreppe. Die Stützräder bieten gerade „älteren Leuten, denen es schwer fällt, auf dem Fahrrad das Gleichgewicht zu halten, und die daher ein Zweirad ungern benutzen, das Gefühl der unbedingten Sicherheit”. Die zusätzliche Nutzbarkeit als Einkaufswagen unter Umgehung des Umpackens sei ein weiterer Vorzug. - Unter Berücksichtigung des vom Erfinder besonders angesprochenen Klientels „ältere Leute, denen es schwer fällt, das Gleichgewicht auf dem Fahrrad zu halten”, bestehen Zweifel daran, ob sie aus dieser Erfindung einen Nutzen ziehen können. Die Stützräder fordern wegen der zusätzlichen Reibung am Boden vom Benutzer mehr Muskelkraft von den Beinen, an die wegen der beinahe erreichten Verdopplung des Gesamtgerätegewichts ohnehin schon erhebliche Forderungen gestellt wird. Das hohe Gewicht des Zusatzgeräts ist der größte Nachteil, weil das Gerät für jeden beabsichtigten Einkauf vom Lagerungsort aufs Fahrrad gebracht werden muss. Sollte aber nur die Stützfunktion benötigt werden, trägt der Radfahrer jedoch das nicht gebrauchte, hohe Gewicht des Einkaufswagen immer unnötig auf dem Fahrrad mit sich herum. Die Stützräder machen die aktive Ausschaltung des Gleichgewichtssinns erforderlich, das muss erst einmal gelernt werden. Die Fähigkeit, ein so kompliziertes, vielfältig nutzbares, technisch aufwendiges und obendrein sehr schwergewichtiges Zusatzgerät zu beherrschen, wächst nicht gerade mit zunehmendem Alter beim schon ohnehin „gleichgewichtsgestörten”, ängstlichen, das Zweirad ungern benutzenden Menschen. Es ist fraglich, ob mit dem Zusatzgerät die vom Erfinder „unbedingte Sicherheit” wirklich geboten wird. Auch vom jüngeren Menschen erfordert das Gerät die Ausbildung und Anwendung verschiedener Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Auch zahlreichen anderen, ähnlichen Erfindungen dieses Bereichs haftet zusätzlich der allen gemeinsame Nachteil an, dass in jedem Fall der Einkauf vorher geplant werden muss, die großvolumigen Trolleys oder übrigen Transporthilfsmittel von ihrem für sie vorgesehenen Lagerplatz geholt und am oder auf dem Rad fixiert werden müssen. Die Realisierung einer plötzlich auftretenden Kaufabsicht von Waren in größerer Menge als Folge z. B. eines Sonderangebots oder einer unwiderstehlichen Begehrlichkeit scheitert regelmäßig am nicht vorhandenen Transportgerät.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung die Aufgabe zugrunde, die verschiedenen Nachteile bekannter Transportvorrichtungen der gattungsgemäßen Art zu überwinden, dem Benutzer ein immer uneingeschränkt am Rad vorhandenes und jederzeit einfach verfügbares, die Funktion des Gepäckträgers nicht einschränkendes Transportsystem anzubieten. Es soll platzsparend, ohne großen technischen Aufwand, leichtgewichtig aber dennoch sehr tragfähig und einfach auf dem Radgepäckträger fixier- und lösbar sein, seinem Benutzer jederzeit ermöglichen, die eigene Tragfähigkeit belastende oder gar überlastende Einkaufsgüter über längere Distanzen und Zeiträume zu bewegen. Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind. Die Erfindung wird in folgenden anhand von zwei Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
-
1 ½ schräge Sicht, Blechkonstruktion, bodenständig -
2 ½ schräge Sicht, Gitterrahmenkonstruktion, auf dem Gepäckträger -
3 ½ schräge Sicht, Korbversion mit gezogenem Teleskophandgriff, bodenständig -
4 ½ schräge Sicht, Korbversion, auf dem Gepäckträger -
5a ½ schräge Sicht, Korbversion mit gefüllten Doppel Rad-Taschen auf der Korbversion, auf dem Gepäckträger -
5b ½ schräge Sicht, Details -
5c ½ schräge Sicht, Einzelkorbversion -
6 sitzender Erwachsener -
7 sitzendes Kind -
8 ½ schräge Sicht, Klappversion, zusätzlicher Innenrahmen - Die einzelnen Komponenten sind der Bezugszeichenliste zu entnehmen
- Die Erfindung sieht in ihren Grundgedanken vor, dass ein umgekehrt U-förmiger, also unten offener, aus einem Blech gebogener Rahmen vorn unten mit 2 Rädern, hinten unten mit zwei von Gummipuffern behüteten Bodenstützen von der Länge des Raddurchmessers versehen ist. Vorn ist ein ausziehbarer Teleskop-Handgriff integriert.
- Die Abmessungen des Trägersystems sind sehr variabel. Sie korrespondieren mit der Größe des zu benutzenden Fahrrades und dem Transportzweck. Für schwergewichtiges Transportgut sind kleine Maße sinnvoll, leichtgewichtige Waren lassen größere Abmessungen zu. So könnten für den ausschließlichen Transport von schwergewichtigeren kompakten Teilen beispielsweise die Normmaße der oben liegenden Schmalseite, Tragplatte genannt, mit 18 × 45 cm, in etwa den Maßen eines Fahrradgepäckträgers entsprechend, die Seitenteile mit der Normgröße von 45 × 45 cm den Anforderungen genügen. Zum Transport einer leichten, großvolumigen Ware, beispielsweise von Daunen empfiehlt sich die Verlängerung der Tragplatte über den Gepäckträger nach hinten hinaus mit einer Länge von bis zu 80 cm. Dieser würden die Maße der Seitenteile bezüglich der Länge angepasst. Die Tiefe könnte bis kurz vor den Boden reichen, um entsprechend große Transportbehältnisse aufnehmen zu können. Für den Alltagsgebrauch haben sich folgende Maße bewährt: Tragplatte 18 × 45, Seitenteile 45 × 45.
- Der oben beschriebene Rahmen aus einem Blech kann auch entstehen, wenn man an einem 45 cm langen, dünnen Vierkantrohr der Seitenlängen 18 × 45 cm eine Schmalseite entfernt.
- Stellt man dieses Trägersystem auf den Boden, steht es waagerecht und rutschfest, der Teleskop-Handgriff schaut nach oben. Zieht man diesen heraus und kippt damit die Einheit aus dem Vierpunktstand auf die Räder nach vorn, entsteht ein ziehbares Transportgerät.
1 stellt diese einfachste Ausführung der Erfindung am Boden dar. Mit diesem Trägersystem steht dem Benutzer ein ihn von Hebe- und Tragearbeit entlastendes Transportsystem vom Haus zum Fahrrad, vom Fahrrad zum Einkaufsort oder jedem anderen Bestimmungsort und zurück zum Rad, und am Ziel vom Rad ins Haus, zur Verfügung. Es ermöglicht auch dem Radwanderer ohne großen Aufwand, beispielsweise seine auf diesem gelagerten Gepäcktaschen im Rahmen eines Restaurant-, Museumsbesuchs oder aus anderem Anlass vom Rad zu lösen und so sicher und leicht gezogen mitzunehmen. - Nach einem Ausführungsbeispiel besteht die Rahmenkonstruktion des Trägersystems aus Rundstäben, zwischen die zwecks Erhöhung der Belastbarkeit, der Versteifung und der Gewichtsminderung Metallgeflechte oder Metallgitter geschweißt werden. Die Flächenbeschaffenheit kann sowohl vollflächig, durchbrochen oder auch gitter- oder geflechtartig sein, bis hin zur Reduzierung auf ein paar Verstrebungen. Räder, Abstandsstäbe und Teleskop- Handgriff sind, wie zuvor beschrieben, am Trägersystem fixiert. Diese Trägerkonstruktion kann ebenso gut aus jedem leichtgewichtigen, tragfähigen Material, beispielsweise Aluminium- oder Kunststoff-Spritzguss oder Karbonfaser, hergestellt werden.
2 zeigt dieses auf Gitter-Rahmen-Basis gefertigte Trägersystem. - Die Erfindung sieht in ihren Grundgedanken vor, dass dieses leichte, sehr wenig Raum einnehmende, sehr stabile, und sehr tragfähige, über Räder am Boden ziehbare Trägersystem mit einem diebstahlsicheren, handelsüblichen Schnellverschluss immer auf dem Gepäckträger als integrierter aber abnehmbarer Bestandteil, ohne dessen Funktion einzuschränken, fixiert ist.
- Dieses einfache Trägersystem kann zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit der Erfindung durch den oben liegenden integrierten Einbau eines niedrigen, diebstahlsicher verschließbaren Geflechtkorbes erweitert werden. In diesem werden beispielsweise die Doppelfahrradtaschen – klein zusammen gelegt – mitgeführt. Auf seinem Deckel werden dann bei Bedarf die Doppel-Rad-Taschen oder andere verwendete Behältnisse fixiert.
3 zeigt die bodenständige, um den Korb erweiterte Version mit ausgezogenem Teleskop-Handgriff. Ein solcher Korb kann wahlweise auch über ein einfach lösbares Klammersystem auf der Tragplatte des Trägersystems fixiert und ebenso leicht von ihm gelöst werden.4 stellt die Korbversion auf dem Gepäckträger dar.5a lässt die voll gepackten Doppel-Rad-Taschen auf der Korbversion erkennen,5c zeigt die Version des durch Schnellverschluss anbringungsfähigen Einzelkorbes,5b die integrierte Korbversion, die im folgenden Text beschrieben werden. - Sie besteht aus dem umgekehrt U-förmigen Rahmen der durch Gitter/Geflecht (
2 ) verbundenen Rundstäbe (1 ). Im oberen Bereich ist ein Gitterkorb integriert. Sein Boden (10 ) bildet die Tragplatte zur Auflage auf dem Gepäckträger, sein durch Scharniere (6 ) im vorderen Bereich beweglicher Deckel (9 ), ermöglicht über ein Griffloch (12 ), unter dem sich das Schloss (13 ) befindet, das Öffnen des Deckels. Vorn am Trägersystem befinden sich die Teleskopstangen-Hülsen (11 ). Die ausgezogenen Teleskopstangen (7 ) tragen oben den Handgriff (8 ) mit dem Entriegelungsknopf. Die paarigen Gummipuffer tragenden Bodenstützen (3 ) und die Räder (4 ) stellen den Bodenkontakt her. - Der Erfindungsgedanke umfasst als Ausdruck der erweiterten Nutzung der Erfindung auch die unter 1–6 beschriebenen Funktionen.
- 1. die Aufnahme handelsüblicher Einkaufstaschen und deren Fixierung am Handgriff, Haken oder durch Fixation mit z. B. Gurten aus Gummi auf der Tragplatte (
15 ) - 2. die Anbringung seitlich abnehmbarer Körbe oder Taschen unterschiedlicher Form und Größe
- 3. die Benutzung als Sitzplatz für Erwachsene (
6 ) - 4. die Benutzung als Kindersitz beim am Boden gezogenen System (
7 ) - 5. den Transport sperriger Güter mittels Fixation mit Gummigurten
- 6. denk- und lösbar ist auch eine Variante, das Gitter der Seitenteile durch eine zusätzliche Umrahmung zu einem neuen Gitterinnenrahmen im verbliebenen gitterfreien Außenrahmen zu gestalten. Dieser wird über mit Spiralfedern fixierte Klammerverschlüsse (
19 ) am Außenrahmen fixiert und von ihm gelöst. Dieser neue, selbständige, um eine oben liegende Achse drehbare Innenrahmen (16 ) (8 ) bildet z. B. nach einer um 90° durchgeführten Drehung nach oben mit der Tragplatte eine Ebene und somit – bei beiderseitiger Durchführung – einen erheblich vergrößerten Ablageplatz für z. B. leichte großvolumige Lasten. Durch zwei am unteren Rande des Außenrahmens (18 ) beweglich befestigte Stützen (17 ) könnte der Innenrahmen in dieser Position abgestützt fixiert werden.8 zeigt diese Variante. Natürlich läßt sich der Seitrahmen durch ein feststellbares Scharnier um eine horizontale Achse am Rand der Tragplatte mit dem gleichen Effekt beweglich so anbringen. - Mit dieser Erfindung wird erreicht, dass der Benutzer eines Fahrrads jederzeit ohne weitere Vorkehrungen in der Lage ist, auf dem vom Fahrrad gelösten, am Boden gezogenen System Einkaufsgut in den auf der Tragplatte fixierten Fahrrad-Doppel-Taschen ziehend dort zu transportieren, wo Fahrräder als sogenannte „Lastesel” nicht zugelassen sind (Märkte, Geschäfte). Nachdem der Benutzer den mit gefüllten Taschen beladenen Carrier aufs Fahrrad gehoben und fixiert hat (
5 ), kann er das Einkaufsgut radelnd nach Hause bringen und dort nach dem Lösen des Schnellverschlusses und Herabheben des Carriers zum Boden ohne Tragebelastung vom Fahrrad ins Haus ziehen. Es entlastet seinen Besitzer vom Lastentragen und davon, Einkäufe immer zuvor zu planen und Tragevorrichtungen für das Einkaufsgut mitzunehmen. Denn entweder sind solche Doppel-Rad-Taschen in dem diesem System integrierten, flachen, verschließbaren Korb diebstahlsicher gelagert oder an anderer dafür vorgesehener Stelle am Fahrrad deponiert. Im Fall der korbfreien Einfachversion müsste deren Benutzer die Taschen in einem entsprechend gestalteten Stauraum, beispielsweise zwischen Gepäckträger und Schutzblech des Hinterrades oder an anderer sich anbietender Stelle des Rades mitführen. - Somit stellt das Carrier Trägersystem für seinen Benutzer eine Entlastung sowohl für den Geist wie auch für den Körper dar. Der angespannte Geistesarbeiter ebenso wie der in der heutigen Zeit stark körperlich arbeitende, oft vermehrt über Rückenschmerzen klagenden Mensch kann sich durch die Benutzung dieses Systems einen Vorteil verschaffen.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale des Gegenstands dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Rundstab
- 2
- Gitter
- 3
- Bodenstütze mit Gummipuffer
- 4
- Rad
- 5
- Hülse des Handgriffs
- 6
- Scharnier des Deckels
- 7
- Teleskopstange
- 8
- Teleskophandgriff
- 9
- Korbdeckel
- 10
- Korbboden
- 11
- Teleskopstangenhülse
- 12
- Deckelgriffloch
- 13
- Schloss
- 14
- Klammer
- 15
- Tragplatte
- 16
- Innenrahmen
- 17
- Stützen des Innenrahmens
- 18
- Außenrahmen
- 19
- Klammerverschluss
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19856682 B4 [0003]
- DE 19640949 A1 [0004]
- DE 102005017756 A1 [0005]
Claims (9)
- Mobiles Transportsystem für Boden und Rad bestehend aus einer rechteckigen, annähernd den Maßen eines Fahrradgepäckträgers entsprechenden, waagerechten Tragplatte mit zwei an den Längsseiten im rechten Winkel nach unten verbundenen Seitenteilen, welche am unteren Ende der vorderen vertikalen Längskante je ein Rad, und am hinteren, unteren vertikalen Längskantenende je einen Bodenabstandhalter mit Gummipuffern von der Länge des Raddurchmessers, sowie am oberen 1/3 der Vorderkanten einen integrierten, nach oben ausziehbaren Teleskophandgriff aufweist dadurch gekennzeichnet, dass es auf er Tragplatte Lasten fassende Behältnisse aufnehmen kann, diese über die Räder am Boden gezogen bewegen oder auf dem Gepäckträger eines Fahrrads abgelegt transportieren kann.
- Vorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenbeschaffenheit der Tragplatte und der Seitenteile jeweils durch Verstrebungen oder vollflächige bzw. durchbrochene Platten oder aus in einen Rahmen verspannten Gitter- oder Geflechtstrukturen bestehen.
- Vorrichtungen nach Anspruch 1. und 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile über Scharniere o. ä. um eine horizontale Achse an der Außenkante der Tragplatte um bis zu 250° rotieren können.
- Vorrichtung nach Anspruch 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass die beweglichen Seitenteile durch von unten am Fahrrad-Rahmen beweglich angebrachte Stützen mit Schnellverschluss das um 90° angehobene Seitenteil an dessen Außenrahmen abstützen und damit bei beiderseitiger Ausführung die zentrale Tragplatte um ein Vielfaches vergrößern.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass es vermittels eines Schnellverschlusses am Gepäckträger und an der Tragplatte diebstahlsicher fixiert wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 1–5 dadurch gekennzeichnet, dass es in jeder angemessenen Größe hergestellt werden kann.
- Vorrichtung nach Anspruch 1–6 dadurch gekennzeichnet, dass seine Seitenteile derart variiert werden, dass sie durch eine Rahmen-im-Rahmen-Konstruktion so verändert werden, dass das Gitter/Geflecht o. ä. in einem vom äußeren Rahmen gelösten, Innenrahmen fixiert wird, und der Innenrahmen um eine zur Tragplatte parallelen Achse rotieren kann am Außenrahmen durch Schnellverschlüsse fixiert werden kann.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass ein aus dem gleichen Material bestehender, oben mit verschließbarem Deckel und ohne Boden bestehender Kasten von den Maßen der Tragplatte mit der offenen Seite auf der Tragplatte unlösbar fixiert wird, so dass das obere Ende der Vorrichtung einen verschließbaren Korb darstellt, der Boden des Korbes somit als Tragplatte zur Ablage auf dem Gepäckträger, der Deckel zur Aufnahme der Doppel-Rad-Taschen oder Transportbehälter dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass ein dem in Anspruch 8 dargestelltem gleich großer aber nicht integrierter einzelner Korb mit Klammern auf dem Gepäckträger fixiert wird.
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Publications (1)
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Family Applications (2)
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