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Die Erfindung betrifft eine Wegehilfe zum schiebenden Transport von Personen und/oder Objekten, die von einer Gebrauchsposition zu einer Transportposition und umgekehrt umzuwandeln ist. Die Wegehilfe weist eine Tragkonstruktion, zwei Räder mit jeweils einer Radaufnahme, mindestens eine Trittfläche, eine Schiebestange und eine Haltestange auf. Die Räder rotieren um eine gemeinsame virtuelle Achse, die oberhalb der Tragkonstruktion verläuft. Durch die Umwandlung in eine Transportposition kann die Wegehilfe einfach transportiert und bei Bedarf in die Gebrauchsposition gewandelt werden.
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Wenn Familien mit Kindern unterwegs sind, kommt es häufig vor, dass die Kinder müde werden und nicht mehr selbst laufen wollen. Es kommt auch vor, dass sie schlicht keine Lust haben, an einer Unternehmung wie dem Einkaufen teilzunehmen. Für diese und ähnliche Fälle gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Kinder mitzunehmen, also zu transportieren, oder ihre Mobilität zu unterstützen.
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Für den Transport werden beispielsweise Bollerwagen, Fahrradanhänger und dergleichen genutzt. Die Eigenmobilität der Kinder wird mit Kickboards, Skateboards, Scootern, Laufrädern, Kinderfahrrädern und Ähnlichem unterstützt, im weitesten Sinne also Fahrgeräte.
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Diese Lösungen weisen verschiedene Nachteile auf. So sind die meisten Lösungen zum Transport von Kindern nicht kompakt, leicht und flexibel. Sie können also nicht ohne Weiteres als Backup-Lösung mitgeführt werden und passen auch nicht in Kleinwagen oder in Handgepäckablagen auf Reisen. Unterstützungslösungen für die Eigenmobilität der Kinder sind hingegen nicht handgeführt und kontrollierbar durch eine Aufsichtsperson. Daher besteht gerade im öffentlichen Straßenverkehr immer eine Gefahr für Unfälle, insbesondere in unbekannten Gegenden. Verliert das Kind die Lust an seinem Fahrgerät, muss im Extremfall nicht nur das Kind getragen werden, sondern auch das Fahrgerät.
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Auch für den Transport von Objekten kann Unterstützung notwendig sein, besonders für ältere Menschen oder wenn schwere Lasten, wie zum Beispiel größere Einkäufe bewegt werden müssen. Auch hier sind bislang nur sperrige und unflexible Lösungen bekannt.
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Dennoch lassen sich im Stand der Technik einige Lösungen finden, die zumindest die Frage der Kompaktheit oder die des vereinfachten Transportes adressieren.
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So zeigt die
US 2023 / 0 048 348 A1 einen zerlegbaren Schieberoller mit drei Rädern, der von einer zweiten Person geschoben werden kann.
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Die
US 2006 / 0 290 081 A1 offenbart einen Roller mit vier Rädern für die Fortbewegung eines Kindes, der von einer Person gezogen und bei Nichtgebrauch kompakt verpackt werden kann.
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Ein schiebbares vierrädriges Gefährt zum Personentransport, das zumindest teilweise zusammengeklappt werden kann, zeigt
US 2005 / 0 057 012 A1 .
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Um Treppen zu überwinden, zeigt die
CN 215 154 738 U eine Transportkarre mit Treppensteigrädern.
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Daher ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lösung vorzuschlagen, die als Transportmöglichkeit für ein Kind geeignet ist, die aber möglichst kompakt und flexibel ist, sodass sie als Notfalllösung mitgeführt werden kann. Die Lösung soll idealerweise auch den Transport von Objekten ermöglichen.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst mit einer Wegehilfe nach Anspruch 1. Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
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Eine erfindungsgemäße Wegehilfe für den schiebenden Transport von Personen und/oder Objekten ist von einer Gebrauchsposition in eine Transportposition und umgekehrt umzuwandeln, und mit
- • einer Tragkonstruktion, die zwei Radaufnahmen und zwei Räder aufweist, die um eine gemeinsame virtuelle Achse rotieren, die oberhalb der Tragkonstruktion verläuft,
- • mindestens einer Trittfläche, die an oder auf der Tragkonstruktion angeordnet ist,
- • einer Haltestange mit mindestens einem Griff, und
- • einer Schiebestange mit mindestens einem Griff,
gebildet, wobei - • die Haltestange und/oder die Schiebestange teleskopierbar ausgebildet sind,
- • die Schiebestange in Längsrichtung der Wegehilfe klappbar ist,
- • zumindest der mindestens eine Griff der Schiebestange klappbar ist,
- • für die Gebrauchsposition die Schiebestange in Längsrichtung der Wegehilfe nach hinten geklappt ist, die Schiebestange und/oder die Haltestange zumindest teilweise ausgefahren und klappbare Griffe in eine Benutzungsposition geklappt sind, und
- • für die Transportposition die Schiebestange in Längsrichtung der Wegehilfe nach vorn geklappt ist, die Schiebestange und/oder die Haltestange eingefahren und klappbare Griffe in eine Nichtbenutzungsposition geklappt sind.
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Mit dieser Wegehilfe sollen also Personen, vorzugsweise Kinder, und/oder Objekte transportiert werden können. Die Bewegung erfolgt durch das Schieben der Wegehilfe durch eine (weitere) Person. Sowohl die transportierte beziehungsweise zu transportierende Person als auch die schiebende Person werden nachfolgend als Benutzer bezeichnet.
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Die Wegehilfe kann in zwei Positionen gebracht werden: die Gebrauchsposition, in der der Transport von Personen und/oder Objekten erfolgen kann, und die Transportposition, die eine einfache Mitnahme ermöglicht.
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Die Wegehilfe weist zunächst eine Tragkonstruktion auf, die dimensioniert und geformt ist, die übrigen Bauelemente aufzunehmen und/oder zu halten. Sie kann im einfachsten Fall eine u-förmige Konstruktion aus einem ausreichend stabilen beziehungsweise steifen Material sein, an deren nach oben führenden Flügeln die Radaufnahmen angeordnet sind. Für einen erleichterten Einstieg in die Wegehilfe und ein dynamischeres Fahrverhalten können die Flügel der u-förmigen Tragkonstruktion nach außen geneigt sein.
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Die Breite der Tragkonstruktion quer zur Fahrtrichtung sollte so gewählt sein, dass eine zu transportierende Person bequem beide Füße nebeneinander darauf platzieren kann, beziehungsweise auf die mindestens eine Trittfläche, die auf oder an der Tragkonstruktion angeordnet ist. Die Länge der Tragkonstruktion sollte sich an der Länge der Füße orientieren und kann etwas länger als diese gewählt sein, um einen bequemen Stand zu ermöglichen. Beliebige andere Bauformen für die Tragkonstruktion sind denkbar, sofern die nachfolgenden Bedingungen verwirklicht werden können.
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An der Tragkonstruktion sind nun die beiden Radaufnahmen angeordnet, die jeweils ein Rad aufnehmen. Dabei sind die Radaufnahmen und Räder so angeordnet und ausgerichtet, dass eine für beide Räder gemeinsame virtuelle Achse ausgebildet wird. Diese Achse wird als virtuelle Achse bezeichnet, weil es keine tatsächliche, durchgehende Achse ist, die die beiden Räder verbindet. Die virtuelle Achse wird nur durch die jeweilige Drehachse der beiden Räder in den Radaufnahmen definiert, die übereinstimmt. Die virtuelle Achse liegt dabei bezogen auf die Gebrauchsposition der Wegehilfe über der Tragkonstruktion, also oberhalb davon.
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An beziehungsweise auf der Tragkonstruktion ist mindestens eine Trittfläche angeordnet, auf der eine Person stehen soll beziehungsweise kann, oder auf der Objekte abgestellt werden können. Dabei kann eine durchgehende Trittfläche vorgesehen sein, die die nachfolgend erläuterte Haltestange und Schiebestange umgibt, sodass diese in entsprechenden Ausnehmungen hindurchgeführt sind, oder es können zwei einzelne Trittflächen vorgesehen werden, die jeweils für einen Fuß beidseitig von Halte- und Schiebestange angeordnet sind. Die Trittfläche sollte rutschfest sein, damit eine zu transportierende Person genügend Halt hat.
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Damit eine zu transportierende Person ausreichend Halt und Sicherheit beim Bewegen der Wegehilfe hat, weist diese eine Haltestange auf, die mit mindestens einem Griff gebildet ist. An der Haltestange und insbesondere deren mindestens einem Griff soll sich die zu transportierende Person festhalten.
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Um die Wegehilfe zu schieben, ist eine Schiebestange vorgesehen, die ebenfalls mindestens einen Griff aufweist.
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Die Haltestange und die Schiebestange sind an der Tragkonstruktion angebracht. Bezogen auf die Gebrauchsposition der Wegehilfe hat die Haltestange eine aufrechte Ausrichtung, während die Schiebestange nach hinten geneigt ist, sodass die schiebende Person sie gut erreichen und die Wegehilfe bewegen kann, ohne mit ihr beim Laufen zu kollidieren. Die Schiebestange und die Haltestange sind dabei vorzugsweise auf der gleichen Längsachse mittig der Wegehilfe angeordnet, wobei die Längsachse der Fahrtrichtung der Wegehilfe entspricht. Die Haltestange ist insbesondere nahe an der Vorderkante der Tragkonstruktion angeordnet, die Schiebestange dahinter und zur hinteren Kante orientiert. Damit kann die zu transportierende Person hinter der Haltestange und über der geneigten Schiebestange stehen.
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Um die gewünschte Flexibilität zu erreichen, sind die Haltestange und/oder die Schiebestange teleskopierbar. Ein geringeres Packmaß für die Transportposition wird erreicht, wenn beide Stangen teleskopierbar sind. Unter einer teleskopierbaren Haltestange beziehungsweise Schiebestange soll verstanden werden, dass diese zusammengeschoben und auseinander gezogen werden können, wie es beispielsweise von den Griffen von Rollkoffern bekannt ist. Dabei kann das Teleskopieren im einfachsten Fall zwischen einer komplett zusammengeschobenen und einer komplett auseinandergezogenen Endposition erfolgen. Es können aber auch Zwischenpositionen vorgesehen sein, die eine Anpassung der Haltestange in die Größe der zu transportierenden Person beziehungsweise der Schiebestange an die schiebende Person ermöglicht. Die jeweilige Stange ist dann nur teilweise ausgefahren. Dazu sind Arretierungen vorgesehen, die diese Teleskopierpositionen fixieren. Eine beispielhafte Arretierungslösung wird mit Bezug zu optionalen Ausgestaltungen der Wegehilfe erläutert.
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Die Schiebestange ist zudem in Längsrichtung der Wegehilfe klappbar ausgestaltet. Sie ist dabei von der bereits erläuterten nach hinten geneigten Position in der Gebrauchsposition nach vorn zu klappen, um die Größe der Wegehilfe in der Transportposition zu verringern. Dazu kann die Schiebestange drehbar um eine Achse quer zur Längsrichtung der Wegehilfe rotierbar gelagert sein. Um die vorgenannten Positionen zu halten, sind auch hier geeignete Arretierungen vorgesehen, wovon eine beispielhafte Lösung nachfolgend noch erläutert wird.
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Zumindest der mindestens eine Griff der Schiebestange soll ebenfalls klappbar sein, um in der Transportposition möglichst wenig Raum einzunehmen. Je nach konkreter Ausgestaltung des mindestens einen Griffes kann die Richtung beim Klappen variieren. Sind zum Beispiel zwei Griffe an der Schiebestange vorgesehen, die in Gebrauchsposition jeweils nach rechts und links der Schiebestange weisen, kann es sinnvoll sein, diese nach unten zu klappen. Ist ein größerer durchgehender Griff für zwei Hände vorgesehen, kann es sinnvoll sein, diesen nach vorn zu klappen, um das Volumen in der Transportposition zu verringern.
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Optional kann der Griff der Haltestange klappbar sein.
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Die Gebrauchsposition zum Transport von Personen und/oder Objekten liegt nun vor, wenn die die Schiebestange nach hinten geklappt ist, die Haltestange und die Schiebestange, sofern teleskopierbar, in die gewünschte Länge ausgefahren ist und alle Griffe, die klappbar sind, aufgeklappt sind, um bestimmungsgemäß genutzt zu werden (Benutzungsposition der Griffe).
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Für die Umwandlung in die Transportposition werden klappbare Griffe in die Nichtbenutzungsposition geklappt, die Schiebestange nach vorn geklappt, und die Haltestange und die Schiebestange, sofern teleskopierbar, eingefahren. Um diese Bewegungen auszuführen, sind selbstverständlich die jeweiligen Arretierungen der klappbaren Griffe, der Schiebestange und gegebenenfalls der Haltestange zu lösen.
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Die Wegehilfe in Transportposition kann nun einfach mitgeführt werden, bis sie zum Transport eines Kindes oder von Objekten benötigt wird. Dann kann sie in umgekehrter Reihenfolge wieder in die Gebrauchsposition gebracht werden.
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Wie bereits angedeutet, ist das zu erreichende Packmaß, also die Größe der Wegehilfe in Transportposition, geringer, wenn Schiebestange und Haltestange einzuteleskopieren sind.
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Die erfindungsgemäße Wegehilfe ist geeignet, um Kinder und/oder Objekte zu transportieren, wenn diese auf der mindestens einen Trittfläche stehen oder abgestellt, oder mit Hinblick auf Objekte anderweitig an der Wegehilfe fixiert werden. Durch die Ausbildung mit einer virtuellen Achse, die zudem über der Tragkonstruktion und Trittfläche verläuft, wird ein tiefer Schwerpunkt der Wegehilfe erzeugt, der dabei hilft, die Wegehilfe auszupendeln und ein Kippen zu vermeiden. Durch die geringe Breite der Wegehilfe, die einachsige Konstruktion und unter Verwendung ausreichend kleiner Räder kann ein minimaler Wendekreis für die Wegehilfe erreicht werden. Bei der Benutzung der Wegehilfe ist die transportierte Person stets unter Aufsicht. Geschwindigkeit und Richtung können durch die schiebende Person bestimmt werden. Bei Stillstand kann die transportierte Person einfach absteigen und aktiv an der gemeinsamen Aktivität, wie einem Ausflug oder einem Einkauf, teilnehmen. Durch das Umwandeln in eine kompakte Transportposition kann die Wegehilfe einfach mitgeführt und als Backup-Lösung bei Bedarf eingesetzt werden. Damit kann bei Bedarf ein Kind, die Einkäufe, Getränkekisten, Sport-Equipment, Camping-Zubehör und dergleichen transportiert werden.
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Optional kann die Haltestange abnehmbar gestaltet sein. Damit wird eine größere Abstellfläche für Objekte bereitgestellt.
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Eine erste bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wegehilfe sieht vor, dass die Wegehilfe in der Transportposition ein Packmaß von höchstens 450 mm mal 360 mm mal 200 mm aufweist. Dies entspricht dem Maß für zulässiges Handgepäck in einem Flugzeug. Dabei soll vorzugsweise die Breite der Wegehilfe in Transportposition höchstens 360 mm sein, die Höhe höchstens 450 mm und die Tiefe höchstens 200 mm. Die Breite ist dabei quer zur oben erläuterten Längsrichtung zu verstehen und die Tiefe in Längsrichtung.
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Ein solches Packmaß kann erreicht werden, indem die Tragkonstruktion und die Räder so dimensioniert und angeordnet sind, dass höchstens die vorgegebene Breite erreicht wird. Gleiches gilt für die Tiefe. Hinsichtlich der Höhe kann die Vorgabe erfüllt werden, wenn sowohl die Haltestange als auch die Schiebestange teleskopierbar sind und damit eingefahren werden können. Das Klappen von Griffen in eine Nichtbenutzungsposition kann außerdem hilfreich sein.
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Das nun erreichte Packmaß der Wegehilfe in die Transportposition ermöglicht es, sie in einem Rucksack oder einer Tasche zu transportieren, sie gegebenenfalls auch in einem Flugzeug mitzuführen oder in einem Zug oder Bus in die Handgepäckablage abzulegen.
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Eine zweite Ausgestaltung der Wegehilfe besteht darin, dass der mindestens eine Griff der Schiebestange und/oder der mindestens eine Griff der Haltestange ringförmig ausgebildet ist. Dabei soll eine ringförmige Ausgestaltung im Sinne der Erfindung eine umlaufende, geschlossene Form bedeuten, die nicht an eine runde Grundform gebunden ist. So kann die geschlossene Form auch im Wesentlichen einer Rechteckform folgen. Durch die geschlossene Form wird ein Griff bereitgestellt, der verschiedene Halte- beziehungsweise Griffpositionen ermöglicht und gleichzeitig verhindert, dass die Wegehilfe mit einem offenen, herausstehenden Griff an einem Hindernis hängen bleibt. Die verschiedenen Griffpositionen dienen dem Komfort der Benutzer, also der schiebenden und der transportierten Person, und kann damit für die transportierte Person zudem zu einem dynamischeren Fahrgefühl beitragen.
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Wenn ein solcher ringförmiger Griff an der Schiebestange vorgesehen ist, sollte er nach vorn klappbar sein, um den beanspruchten Raum in der Transportposition gering zu halten.
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In einer nächsten Ausgestaltung weist die Schiebestange und/oder die Haltestange eine Arretierung zum Halten einer eingefahrenen oder ausgefahren Teleskopierposition auf, die Schiebestange weist eine Arretierung für die Benutzungsposition des mindestens einen Griffes und/oder die Schiebestange weist eine Arretierung zum Halten einer Klappposition der Schiebestange auf, wobei diese jeweils mittels eines Seilzugs zu lösen ist. Zum Lösen des Seilzugs ist ein geeignetes Bedienelement zu wählen, beispielsweise ein Bedienknopf. Eine geeignete Arretierung kann beispielsweise ein Zahnrad mit einem Rastzahn sein, der zwischen den Zähnen des Zahnrades einrastet und dessen Position mittels des Seilzugs gelöst werden kann.
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Das Lösen einiger, vorzugsweise aller der vorgenannten Arretierungen soll also jeweils mittels eines Seilzugs erfolgen. Seilzüge sind einfache technische Lösungen, sie sind leicht und nehmen zudem kaum Raum ein. Die Seilzüge können im Inneren der Haltestange oder der Schiebestange geführt werden. Wird eine teleskopierbare Schiebestange und/oder Haltestange zusammengeschoben, geschieht dies auch mit den jeweiligen Seilen. Alternativ kann auch jeweils eine Aufziehrolle vorgesehen sein, die ein Seil nach dem Lösen der Arretierung und beim Zusammenschieben einer teleskopierbaren Stange auf eine Rolle einzieht, gleich einem Jojo. Dies bringt aber eine Erhöhung des Gewichtes der Wegehilfe mit sich.
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Für die Schiebestange kann der Seilzug zum Lösen der Arretierung des Griffes, der Teleskopierposition und/oder der Klappposition durch die Schiebestange hindurch bis in den Griff geführt sein und dort mit jeweils einem Bedienelement gelöst werden.
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Um zu verhindern, dass die Arretierung der Haltestange in ausgefahrener Position versehentlich durch die transportierte Person gelöst wird, empfiehlt es sich, das Bedienelement zum Lösen des Seilzugs nicht an oder in dem mindestens einen Griff anzuordnen.
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Eingangs wurde bereits ausgeführt, dass die Tragkonstruktion beispielsweise eine u-förmige Konstruktion sein kann. Sie kann aber auch mit einem Gurtsystem ausgebildet sein. Dabei sind zwischen den Radaufnahmen ein Gurt oder mehrere Gurte vorgesehen, auf die eine Blende aufgesetzt wird. Ist keine weitere aussteifende Konstruktion als die Blende vorgesehen, können an ihr dann Haltestange und Schiebestange fixiert werden. Die Blende wirkt zudem als Schmutz- und Eingriffsschutz, damit nicht ein Benutzer versehentlich zwischen die Gurte greift. Die Verwendung der Gurte kann eine Gewichtsersparnis mit sich bringen und zudem eine zusätzliche Federung bereitstellen. Wenn der Gurt oder die Gurte sich im Verlauf der Zeit dehnen, kann die Blende zudem einen Stabilitätsausgleich bilden. Optional kann die Blende auch die mindestens eine Trittfläche sein.
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Mit Vorteil weist die Wegehilfe Schutzbleche auf. Diese schützen die transportierte Person vor dem Kontakt mit den Rädern und vor aufspritzendem Schmutz oder Nässe. Die Schutzbleche können an oder auf den Radaufnahmen angeordnet sein, an der Tragkonstruktion angeordnet, also befestigt sein, oder aus dieser herausgebildet. Letzteres ist so zu verstehen, dass die Tragkonstruktion so gestaltet und geformt wird, dass sie selbst die Schutzbleche mit verwirklicht.
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Insbesondere sollen die Schutzbleche auswärts geneigt sein. Sie sollen also mit zunehmenden Abstand von der Fahrbahn nach außen geneigt sein, also von der auf der Wegehilfe stehenden Person oder dem transportierten Objekt weg geneigt sein. Damit wird ein Einstieg beziehungsweise ein Beladen erleichtert. Für eine transportierte Person ergibt sich so zudem mehr Bewegungsfreiheit für eine dynamische Körperhaltung bei der Kurvenfahrt.
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Die Räder der Wegehilfe können mit einer Bereifung mit einer Schaumeinlage ausgebildet sein.
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Räder mit Luftbereifung können bei Luftverlust bis hin zum „platten“ Reifen eine Benutzung der Wegehilfe unmöglich machen und ein Frustpotenzial darstellen. Vollgummireifen sind zwar schwer zu zerstören, aber schwer. Die Verwendung von Reifen mit einer Einlage aus einem aufgeschäumten Kunststoff, der somit Luft in vielen kleinen Kammern einschließt, ist leicht und kann weder Luft verlieren noch platt werden. Dennoch wird eine Federung durch derartige Räder erreicht. Ein geeigneter Kunststoff kann beispielsweise EVA (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer) sein. Da das geschäumte Material eine Einlage in dem Reifen bildet, ist es vor Abnutzung geschützt.
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In einer weiteren Ausgestaltung soll(en)
- • die Tragkonstruktion, die mindestens eine Trittfläche, die Schiebestange, die Haltestange und/oder, sofern vorhanden, die Schutzbleche abgerundete Kanten aufweisen, und/oder
- • die Unterseite und die Vorderkante der Tragkonstruktion in einem Abstand von der virtuellen Achse der Räder angeordnet sein, der geringer ist als der Radius einer Felge der Räder.
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Sämtliche Elemente der Wegehilfe, die Kanten aufweisen, können mit abgerundeten Kanten ausgebildet werden. Dies verhindert eine Verletzung oder blaue Flecken, wenn sich ein Benutzer an ihnen stoßen sollte. Insbesondere an der Tragkonstruktion, der mindestens einen Trittfläche sowie den Schutzblechen, so sie vorgesehen sind, haben abgerundete Kanten den weiteren Vorteil, dass die Wegehilfe bei Kontakt mit Hindernissen, wie einer Bordsteinkante, leichter über diese hinweggleiten kann. Der Radius für die Rundung der Kanten kann aus gestalterischen Gründen für alle abgerundeten Kanten gleich gewählt werden.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Unterseite und die Vorderkante der Tragkonstruktion in einem Abstand von der virtuellen Achse angeordnet sein, der kleiner als der Radius der Felgen der Räder ist. Die Vorderkante ist die Kante der Tragkonstruktion, die in Fahrtrichtung nach vorn weist. Sowohl die Vorderkante als auch die Unterseite der Tragkonstruktion sollen also soweit zurückgesetzt gegenüber dem Radius der Räder sein, dass sie nicht über den Radius der Felgen der Räder hinausragen in einen Bereich der Bereifung. Damit kann sichergestellt werden, dass stets die Reifen und nicht die Tragkonstruktion auf ein Hindernis wie einen Bordstein trifft. Dies gilt ganz besonders auch dann, wenn ein Reifen platt ist. Damit wird eine Beschädigung der Tragkonstruktion auch bei einem platten Reifen vermieden.
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Beide Alternativen zusammen bewirken eine sichere und komfortable Nutzung der Wegehilfe auch in schwierigem Gelände.
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Eine andere Ausgestaltung der Wegehilfe besteht darin, dass an jedem Rad eine Bremse angeordnet ist, die jeweils mittels eines Seilzugs von einem Bedienelement an dem mindestens einen Griff der Schiebestange zu betätigen ist. Dies dient der kontrollierten und sicheren Nutzung der Wegehilfe.
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Eine Nutzung von Seilzügen zum Betätigen von Bremsen ist bereits von Fahrrädern und Kinderwägen bekannt. Dabei wird durch Zug an einem Bremsgriff oder einem ähnlichen Bedienelement die Bremse angezogen, um ihre Bremswirkung zu entfalten.
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In dieser Ausgestaltung ist vorgesehen, dass jede Bremse mit einem eigenen Seilzug betätigt wird. Das oder die Bedienelement(e) für die Bremsen sollen an dem mindestens einen Griff an der Schiebestange angeordnet sein, damit sie schnell und einfach zu erreichen sind, wenn ein plötzliches Bremsen notwendig ist. Die Seilzüge können von dort durch die Schiebestange zu der Tragkonstruktion und weiter zu den Bremsen geführt werden. Die Bremsen an der Wegehilfe können beispielsweise als Trommelbremsen ausgeführt sein.
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Optional können beide Seilzüge zu einem gemeinsamen Bedienelement geführt werden, sodass beide Räder gleichzeitig gebremst werden.
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Um die Wegehilfe möglichst leicht zu halten, sollte(n) die Tragkonstruktion, die Haltestange, die Schiebestange und/oder, sofern vorhanden, die Schutzbleche mit einem Leichtmetall, insbesondere Aluminium, oder einem hochfesten Kunststoff ausgebildet sein. Neben dem Gewicht und der notwendigen Stabilität dieser Werkstoffe ist deren Rückführung in den Materialkreislauf und ihre Wiederverwendung, also das Recycling, gut möglich.
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Die Verwendung von faserverstärkten Kunststoffen ist zwar technisch möglich, um das Gewicht gering und die Stabilität hoch zu halten, jedoch ist die Gefahr von Schnittverletzungen bei deren Brechen sehr hoch. Zudem gestaltet sich das Recycling der faserverstärkten Kunststoffe schwierig.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Wegehilfe kann diese einen klappbaren Ständer aufweisen, der mit einer Halterung an der Schiebestange angeordnet ist, die einen vorderen Anschlag und einen hinteren Anschlag aufweist, wobei der Ständer zum Erreichen einer Aufstellposition zum vorderen Anschlag geklappt wird und bei Nichtgebrauch an den hinteren Anschlag geklappt wird und dabei parallel zu einer Achse der Schiebestange ausgerichtet wird.
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Durch die Neigung der Schiebestange nach hinten in ihrer Gebrauchsposition eignet sich diese besonders für das Anbringen eines Ständers, mit dem die Wegehilfe abgestellt werden kann, ohne dass eine Person sie halten muss.
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Dazu ist der klappbare Ständer mit einer Halterung an der Schiebestange angeordnet. Durch diese Halterung wird die Verbindung von Ständer und Schiebestange hergestellt. Zudem stellt die Halterung den Drehpunkt zum Klappen des Ständers sowie den vorderen und hinten Anschlag bereit. Die Halterung kann beispielsweise als ringförmiges Bauteil die Schiebestange umschließen. Der Ständer soll seitlich an der Schiebestange positioniert sein. Die Anbringhöhe des Ständers und dessen Länge sind nach verständigem Ermessen zu wählen, um die notwendige Standsicherheit der Wegehilfe mit aufgeklapptem Ständer zu sichern.
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Bei Nichtgebrauch soll der Ständer entlang der Schiebestange angelegt sein, sodass er nicht hervorsteht und behindert. Damit ist er parallel zu einer Längsachse der Schiebestange ausgerichtet. Dazu wird er mit seinem oberen Ende nach hinten (bezogen auf die Fahrtrichtung) geklappt und damit das untere Ende in Richtung der Tragkonstruktion der Wegehilfe. Dabei schlägt der klappbare Ständer am hinteren Anschlag an. Durch eine geeignete Gewichtsverteilung verbleibt er nun in dieser Position, kann aber optional auch mit einer Arretierung versehen werden.
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Um die Wegehilfe mittels des Ständers in der Aufstellposition abzustellen, wird der klappbare Ständer in die Gegenposition geklappt, sodass sein oberes Ende nach vorn in Fahrtrichtung weist und das untere Ende von der Wegehilfe weg. Dabei schlägt der klappbare Ständer am vorderen Anschlag an. Die Position kann wieder durch eine geeignete Gewichtsverteilung gehalten werden und wird dies auch noch zusätzlich durch das Abstellen der Wegehilfe auf dem Ständer. Optional könnte eine Arretierung vorgesehen werden.
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Die Wegehilfe kann nun in Richtung des Ständers beziehungsweise seines unteren Endes abgesenkt werden, bis dieser Bodenkontakt hat und die Wegehilfe abstützt.
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Durch die Verwendung des klappbaren Ständers ohne Arretierungen, sondern allein durch die Gewichtsverteilung und den Halt in der jeweiligen Position infolge der Schwerkraft kann eine Bedienung ohne Hände und allein mit einem Fuß erfolgen, was die Nutzung komfortabel und sicher macht. Durch die vorgeschlagene Gestaltung des Ständers kann die Wegehilfe auch in der Transportposition mit dem Ständer abgestellt werden.
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Eine alternative Möglichkeit, die Wegehilfe abzustellen, besteht darin, dass die gesamte Wegehilfe so dimensioniert und das Gewicht verteilt wird, dass diese sich allein in eine stabile Position auspendelt, sodass kein Ständer notwendig ist.
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Grundsätzlich soll die Gestaltung der Wegehilfe hinsichtlich der Dimensionierung der einzelnen Elemente, beispielsweise gewählter Winkel, Radien und Durchmesser sowie der farblichen Gestaltung, einer einheitlichen gestalterischen Sprache entsprechen. Dennoch kann es gewünscht sein, die Wegehilfe zu personalisieren oder mit zusätzlichen Funktionen zu ergänzen.
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Dazu kann vorgesehen sein, dass an der Haltestange, der Schiebestange und/oder den Griffen Anbauteile zu ergänzen sind und/oder Halterungen für Anbauteile angeordnet sind. Griffe können hier der mindestens eine Griff an der Schiebestange, aber auch der mindestens eine Griff an der Haltestange sein.
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Anbauteile können eine Beleuchtung, eine Klingel, Haken oder vergleichbare Halterungen für Taschen, ein Diebstahlschutz, Reflektoren und dergleichen sein. Um standardisierte Anbauteile zu verwenden, zum Beispiel die von Fahrrädern oder Kinderwägen, kann die Wegehilfe so gestaltet sein, dass diese Anbauteile mit ihren Befestigungsmitteln unverändert verwendet werden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einer vorgesehenen Befestigung einer Fahrradbeleuchtung an einem ringförmigen Griff der Schiebestange dieser zumindest bereichsweise einen Durchmesser aufweisen muss, der von der Halterung der Beleuchtung umfasst werden kann. Er muss sich dann an den Dimensionen vergleichbarer Bauteile beziehungsweise Anbauorte an einem Fahrrad orientieren.
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Um Anbauteile an der Haltestange, der Schiebestange und/oder den Griffen anzubringen, können an geeigneten Positionen auch Ausnehmungen vorgesehen sein, in die die Anbauteile eingesetzt werden können. So kann an der Schiebestange eine Ausnehmung vorgesehen werden, in die ein Sitz eingesetzt werden kann, der durch das Verkeilen in der Ausnehmung und/oder durch die Schwerkraft in Position gehalten wird.
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Wenn dies aus gestalterischen Gründen nicht gewollt ist, oder um die Nutzung flexibel zu gestalten, können alternativ oder zusätzlich Halterungen an der Schiebestange und/oder den Griffen angeordnet sein, die die Anbauteile aufnehmen. Sie wirken dann im Sinne eines Adapters.
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Ferner können die Haltestange, die Schiebestange, die mindestens eine Trittfläche und/oder, sofern vorhanden, die Schutzbleche wechselbare Gestaltungselemente aufweisen. Unter Gestaltungselemente sollen beispielsweise farbige Ummantelungen für die Schiebestange oder die Haltestange, farbige Abdeckungen für die mindestens eine Trittfläche oder Flächenelemente zur Befestigung an der dem Benutzer zugewandten Seite der Schutzbleche verstanden werden. Es können auch reflektierende oder phosphorisierende Flächenelemente auf diese Weise angebracht werden, die die Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen. Sie können beispielsweise durch magnetische Halterungen, Klicksysteme, Verschraubungen, werkzeuglos zu bedienende Arretierungen und/oder lösbare Klebverbindungen in ihrer Position gehalten werden. Damit kann ein Benutzer die Wegehilfe nach seinem Geschmack gestalten. Wird die Wegehilfe kommerziell genutzt, kann auf diese Weise der zugehörige Betreiber angezeigt werden.
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Die Wegehilfe kann derart weitergebildet sein, dass ein Rad mindestens eine Öffnung aufweist, die in Größe und Abstand zu der virtuellen Achse mit einer Position und Größe mindestens eines Befestigungsmittels der Radaufnahme korrespondiert, sodass bei einer Rotation der Öffnung des Rades vor das mindestens eine Befestigungsmittel der Radaufnahme dieses durch die Öffnung hindurch zu lösen ist.
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Die Radaufnahme beziehungsweise ihre Komponenten müssen miteinander und mit der Tragkonstruktion der Wegehilfe mittels Befestigungsmitteln verbunden werden. Wären diese Befestigungsmittel frei zugänglich, könnten sie mutwillig oder im Spiel von Kindern gelöst werden. Um dies zu verhindern, ist gemäß dieser Weiterbildung vorgesehen, dass die Befestigungsmittel der Radaufnahme beziehungsweise an der Radaufnahme jeweils durch das dort gehaltene Rad verdeckt werden. Ein solches Rad weist jeweils mindestens eine Öffnung auf, die im selben Abstand von der virtuellen Achse angeordnet ist, wie das mindestens eine Befestigungsmittel beziehungsweise seine Aufnahme. Die Positionen sollen also im Sinne eines Abstandes von der virtuellen Achse der Räder korrespondieren.
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Die mindestens eine Öffnung des Rades soll dabei so groß sein, dass durch sie hindurch das mindestens eine Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube, gelöst und entfernt werden kann. Dies wird möglich, indem das Rad so weit gedreht wird, bis dessen Öffnung in einer Flucht mit dem zu lösenden Befestigungsmittel zum Halten kommt. Das geeignete Werkzeug wird nun durch die mindestens eine Öffnung zu dem Befestigungsmittel geführt, um es zu lösen oder festzuziehen. Demnach ist dazu ein gewisser Aufwand vonnöten, sodass eine versehentliche Manipulation der Befestigungsmittel eher ausgeschlossen ist.
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Ein Einbau von Befestigungsmitteln durch diese Öffnung hindurch ist natürlich ebenso möglich. Die mindestens eine Öffnung kann daher auch als Montageöffnung bezeichnet werden.
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Die Benutzung der Wegehilfe mit zwei Rädern kann herausfordernd sein, weil die Wegehilfe bei einem unerfahrenen Benutzer zum Kippen neigen kann. Zudem kann das Überwinden von Stufen oder gar Treppen schwierig sein. Daher besteht eine weitere Ausgestaltung der Wegehilfe darin, dass die mindestens zwei Räder jeweils als Treppensteigerräder mit jeweils mindestens drei Rädchen ausgebildet sind.
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Treppensteigerräder sind so konstruiert, dass mehrere kleine Räder, also Rädchen, um eine gemeinsame Achse rotierbar angeordnet sind. Die Rädchen selbst sind ebenso drehbar gelagert. Die Anordnung der Rädchen in einem Treppensteigerrad erfolgt sternförmig auf mindestens drei Strahlen.
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Ist das Gelände stufenlos, wird der Kontakt zum Boden mit zwei benachbarten Rädchen hergestellt, und die Wegehilfe kann auf diesem Weg gefahren werden. Wenn nun die Wegehilfe mit je einem Rädchen der Treppensteigerräder auf eine Stufe trifft, dreht sich die gesamte Anordnung, sodass das nächste Rädchen die nächste Stufe erreicht.
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Neben der einfacheren Überwindung von Stufen und Treppen hat diese Ausgestaltung den Vorteil, dass die Kippneigung der Wegehilfe gemindert wird und damit das Gleichgewicht auf der Wegehilfe besser zu halten ist. Infolgedessen kann die Wegehilfe auch als Gehhilfe genutzt werden.
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Diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wegehilfe kann weitergebildet werden, indem die Rädchen als omnidirektionale Rädchen ausgebildet sind. Derartige Rädchen sind mit einer zentralen Radnabe und an deren Umfang angeordneten Rollen gebildet, wobei die Achsen der Rollen entlang des Umfangs der Radnabe oder schräg dazu angeordnet sein können. Ersteres wird dabei als axiale Ausrichtung und zweiteres als diagonale Ausrichtung bezeichnet.
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Wird eine Wegehilfe mit omnidirektionalen Rädchen in Treppensteigerrädern geschoben oder gezogen, verhält sich diese wie gewohnt, beziehungsweise wie mit normalen Rädchen. Bei Kurvenfahrten jedoch erlaubt die Querbewegung der Rollen auch eine seitliche Bewegung der gesamten Räder, so dass eine dynamische Kurvenfahrt ermöglicht wird.
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Die Wegehilfe kann so ausgebildet sein, dass sie nur mit Rädern oder nur mit Treppensteigerrädern vertrieben beziehungsweise genutzt wird. In anderen Fällen kann es wünschenswert sein, dass ein Wechsel zwischen Rädern und Treppensteigerrädern möglich ist, beispielsweise um für Transportaufgaben mit Treppensteigerrädern und für Ausflüge mit Kindern mit Rädern unterwegs zu sein. Wird dabei die Radaufnahme unverändert genutzt, um sowohl die Treppensteigerräder als auch die normalen Räder aufzunehmen und zu halten, müssen die „normalen“ Räder einen höheren (Gesamt-)Radius aufweisen als die Treppensteigerräder, um den zuvor beschriebenen Überstand der Felge im Vergleich zu der mindestens einen Trittfläche zu gewährleisten. Daraus resultiert aber eine Anhebung der virtuellen Achse und damit des Schwerpunktes der Wegehilfe.
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Um dem entgegenzuwirken, sollen die Radaufnahmen verstellbar ausgebildet und/oder angeordnet sein, so dass die Lage der virtuellen Achse bei einem Wechsel zwischen Rädern und Treppensteigerrädern anzupassen ist. Die Radaufnahmen sollen also wahlweise selbst eine Verstellung der Räder beziehungsweise Treppensteigerräder und damit der virtuellen Achse ermöglichen oder aber so an der Tragkonstruktion der Wegehilfe angeordnet sein, dass sie dort verstellt werden können. Die Verstellung kann beispielsweise durch eine vertikale Verschiebung (bezogen auf die Gebrauchsposition der Wegehilfe) oder durch ein Umstecken zwischen zwei oder mehr vordefinierten Steckplätzen verwirklicht werden. Wird dann die Nutzung von Treppensteigerrädern gewünscht, wird die virtuelle Achse nach unten verstellt, bei „normalen“ Rädern nach oben. Damit ist stets die möglichst niedrige Lage des Schwerpunktes und damit die Stabilität der Wegehilfe sichergestellt, ohne dass die Radien der Räder und Treppensteigerräder sich signifikant unterscheiden.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung wird verwirklicht, wenn die Wegehilfe eine Kupplungseinrichtung aufweist, die an einem Ende mit dem mindestens einen Griff der Schiebestange in Eingriff zu bringen ist und an einem anderen Ende an einer nutzerdefinierten Einrichtung anzukoppeln ist.
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Der Begriff der Kupplungseinrichtung soll dabei im Sinne einer Anhängekupplung verstanden werden, mit der es möglich wird, die Wegehilfe beispielsweise an ein Fahrrad anzuhängen. Demnach sind als nutzerdefinierte Einrichtungen alle Transportmittel und/oder Objekte zu verstehen, an die die Wegehilfe angehängt werden kann, um sie dann ohne Benutzung der Hände zu ziehen. Dazu zählen beispielsweise Fahrräder oder andere kennzeichenfreie Transportmittel, aber auch ein Rucksack, ein Gürtel oder ein Gurtsystem einer Person, die die Wegehilfe auf diese Weise ohne die Benutzung der Hände fortbewegen möchte. Die Nutzung der Wegehilfe in dieser Variante sollte dabei aus Sicherheitsgründen auf den Transport von Objekten beschränkt sein.
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Die Kupplungseinrichtung soll dazu möglichst einfach und ohne Werkzeug mit dem mindestens einen Griff der Wegehilfe verbunden werden. Diese Verbindung soll so gestaltet werden, dass sie sich nicht lösen kann und eine unkontrollierte Bewegung der Kupplungseinrichtung in Bezug zu der Wegehilfe verhindert wird. Dies kann durch einen Eingriff der Kupplungseinrichtung mit dem mindestens einen Griff der Wegehilfe erreicht werden, der beispielsweise eine seitliche Verschiebung der Kupplungseinrichtung in Bezug zu dem mindestens einen Griff verhindert. Ein solcher Eingriff kann beispielsweise durch eine Ausnehmung oder Aufnahme in der Breite des eingreifenden Teils der Kupplungseinrichtung im Bereich des mindestens einen Griffes realisiert werden, an der die Kupplungseinrichtung angreift und dann fixiert wird. So kann eine ungewollte Verschiebung verhindert werden. Der Eingriff kann auch durch eine korrespondierende Formgebung zwischen Angriffspunkt der Kupplungseinrichtung und dem mindestens einen Griff der Schiebestange, die Verwendung von Rasten, Federnmechanismen und dergleichen verbessert werden.
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Die Kupplungseinrichtung kann zum Beispiel mit einem oder mehreren Gurten gebildet sein. Ein Gurt, auch Riemen genannt, umschlingt dabei den mindestens einen Griff der Schiebestange und kann an seinem anderen Ende mit der nutzerdefinierten Einrichtung verbunden sein. Der mindestens eine Gurt kann dabei auch als Schlaufe ausgebildet sein. Die Schlaufe kann beispielsweise mittels Klettverbindung oder einem anderen lösbaren Verschluss geschlossen sein und kann zum Herstellen des Eingriffs beziehungsweise des Anschlusses der Kupplungseinrichtung beidseitig, also zu dem mindestens einen Griff der Schiebestange und der nutzerdefinierten Einrichtung, geöffnet werden.
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Mit zwei Gurten, die vorzugsweise als zwei ineinander greifende Schlaufen ausgebildet sind, wird eine bessere Anpassung an die Ausrichtung der Angriffspunkte an der nutzerdefinierten Einrichtung und eine bessere Beweglichkeit der Verbindung erreicht. So kann eine Schlaufe mit dem mindestens einen Griff der Schiebestange gebracht werden, und die andere mit ihr verschlungene Schlaufe mit dem Gestänge eines Fahrradsattels oder Gestells.
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Die Verwendung von Gurten eignet sich besonders für die Kopplung der Kupplungseinrichtung an eine nutzerdefinierte Einrichtung am Körper des Benutzers, wie einem Gürtel. Diese kann durch die Verwendung eines Karabiners zum Einhängen des oder der Gurte am Gürtel erleichtert werden.
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Die Kupplungseinrichtung kann aber auch mit einer steifen Grundstruktur und mindestens einem Gelenk ausgebildet sein. Die steife Grundstruktur kann dabei durch Stangen oder Stäbe gebildet sein, die miteinander im Bereich des mindestens einen Gelenks gekoppelt sind. Die Verwendung einer steifen Grundstruktur verhindert, dass sich die Wegehilfe unkontrolliert in Bezug zu der ziehenden Person oder dem ziehenden Transportmittel bewegt und verhindert zudem ein Auffahren auf die ziehende Person beziehungsweise das ziehende Transportmittel, beispielsweise bei einer Fahrt bergab oder wenn die ziehende Person beziehungsweise das ziehende Transportmittel stehen bleibt. Sie stellt also den gleichbleibenden Abstand zwischen ziehender Person beziehungsweise ziehendem Transportmittel und der Wegehilfe sicher. Das mindestens eine Gelenk wiederum sorgt dafür, dass die Kurvenfahrt und damit die Agilität nicht eingeschränkt wird.
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Die Kupplungseinrichtung sollte so gestaltet sein, dass sie abgenommen werden und verstaut werden kann, wenn sie nicht gebraucht wird. Optional kann sie an der Wegehilfe selbst fixiert werden bei Nichtgebrauch.
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Die Anbindung der Kupplungseinrichtung an dem mindestens einen Griff der Schiebestange ist besonders geeignet, weil dies in Fahrtrichtung der Wegehilfe der am weitesten außen liegende Anbindeort ist, so dass eine Kollision mit den übrigen Teilen der Wegehilfe weitgehend ausgeschlossen ist.
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Mit der erfindungsgemäßen Wegehilfe wird eine Vorrichtung zum Transport von Personen und/oder Objekten offenbart, die sehr flexibel genutzt werden kann. Sie kann in ihrer Transportposition einfach mitgeführt werden und bei Bedarf schnell in Gebrauchsposition gebracht und genutzt werden. Das Packmaß kann dabei so minimiert werden, dass sie in einem Rucksack mitgeführt und als Handgepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden kann. Werden Kinder mit der Wegehilfe transportiert, können sie beaufsichtigt und ihre Fortbewegung kontrolliert werden. Beim Halt der Wegehilfe können sie jederzeit absteigen und am Geschehen aktiv teilnehmen.
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Die verschiedenen in dieser Anmeldung genannten Ausführungsformen der Erfindung sind, sofern im Einzelfall nicht anders ausgeführt, mit Vorteil miteinander kombinierbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 in drei 1a bis 1c eine beispielhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wegehilfe in Gebrauchsposition,
- 2 in drei 2a bis 2c die Wegehilfe aus 1 in Transportposition,
- 3 eine beispielhafte Ausführungsform für den Griff der Haltestange aus 1 mit Bedienelementen,
- 4 eine beispielhafte Lösung für einen Ständer an der Wegehilfe aus 1 in den 4a und 4b,
- 5 eine beispielhafte Ausführungsform für eine Montageöffnung in einem Rad der Wegehilfe in 5a und 5b,
- 6 eine weitere beispielhafte Ausführungsform der Wegehilfe mit Treppensteigerrädern,
- 7 in 7a und 7b beispielhafte Ausgestaltungen der Rädchen,
- 8 die Wegehilfe gekoppelt an ein Fahrrad,
- 9 ein Detail zu 8, und
- 10 eine Alternative Anwendung der Kupplungseinrichtung.
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1 zeigt in den drei 1a bis 1c eine beispielhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wegehilfe 10 in der Gebrauchsposition G. 1a zeigt sie perspektivisch von schräg vorn, 1b von schräg hinten und 1c von schräg vorn mit Benutzern 54, 56. Die 1a bis 1c werden gemeinsam beschrieben.
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Die gezeigte Wegehilfe 10 ist mit einer Tragkonstruktion 12 gebildet, die beidseitig Radaufnahmen 14 hält, an denen jeweils ein Rad 16 mit Bereifung 18 und Felge 20 angeordnet ist. Wie insbesondere 1a zu entnehmen ist, ist zwischen den Rädern 16 keine tatsächliche Achse ausgebildet, jedoch lässt sich eine gemeinsame virtuelle Achse 22 der Räder 16 bestimmen, die deutlich oberhalb der Tragkonstruktion 12 verläuft. Die Räder 16 können beispielsweise einen Durchmesser von 200 mm aufweisen. Die gezeigten Räder 16 sind mit einer Bereifung 18 ausgebildet, die mit einer Schaumeinlage (nicht gezeigt) ausgebildet ist. Auf diese Weise können sie keine Luft verlieren.
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Auf der Tragkonstruktion 12 sind zwei Trittflächen 60 angeordnet, die beidseitig der Haltestange 80 und der Schiebestange 30 angeordnet sind. Die Schiebestange 30 und die Haltestange 80 sind teleskopierbar ausgebildet. An der Haltestange 80 ist ein ringförmiger Griff 82 vorgesehen. Außerdem weist die Wegehilfe 10 Schutzbleche 36 auf, die nach außen geneigt sind. Damit kann eine zu transportierende Person leichter aufsteigen.
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Die Schiebestange 30 weist einen Griff 34 auf, der nach vorn klappbar ist, wie mit Bezug zu 2 deutlich wird. Auch die Schiebestange 30 ist nach vorn zu klappen. Der Griff 34 der Schiebestange 30 befindet sich in der Gebrauchsposition G beispielhaft auf einer Höhe von etwa1 m, was beispielsweise der Höhe des Griffes eines Einkaufswagens entspricht. An der Schiebestange 30 ist zudem ein Ständer 42 mit einer Halterung 44 vorgesehen, der mit Bezug zu 4 näher erläutert wird. Da er nicht gebraucht wird, ist er eingeklappt und damit parallel zu einer Achse 32 der Schiebestange 30 ausgerichtet.
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1c zeigt die Benutzung der Wegehilfe 10. Die Wegehilfe 10 wird von einer Person 54 geschoben und bewegt sich nun entlang ihrer Längsrichtung 52. Ein Kind 56 wird damit transportiert. Außerdem ist die Verwendung eines Anbauteils 50 in Form einer Beleuchtung gezeigt.
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Die Wegehilfe 10 weist an der Tragkonstruktion12, den beiden Trittflächen 60, der Haltestange 80, der Schiebestange 30 und den Schutzblechen 36 abgerundete Kanten auf, sodass ein Verletzungsrisiko minimiert werden kann und das Fortbewegen über Hindernisse erleichtert wird. Außerdem lässt sich in 1a erkennen, dass die Vorderkante und die Unterseite der Tragkonstruktion 12 nicht weiter von der virtuellen Achse 22 beabstandet sind, als der Radius der Felge 20. Damit trifft immer zuerst der Reifen 18 oder gegebenenfalls die Felge 20 auf einen Bordstein und nie die Tragkonstruktion 12, auch wenn ein Reifen 18 beschädigt ist.
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2 zeigt in den 2a bis 2c die Wegehilfe 10 in der Transportposition Tr. In 2a ist die Wegehilfe 10 von schräg hinten dargestellt.
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Um die Transportposition Tr einzustellen, wurde der Griff 34 der Schiebestange 30 nach vorn geklappt, anschließend die Schiebestange 30 nach vorn geklappt und eingefahren. Die Haltestange 80 wurde eingefahren beziehungsweise eingeschoben. In dieser Transportposition Tr weist die Wegehilfe 10 nun eine Breite B von 360 mm auf, eine Höhe H von 450 mm und eine Tiefe T von 200 mm, wobei letztere dem Durchmesser der Räder 16 entspricht.
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Die Wegehilfe 10 kann in dieser Position beispielsweise als Pendelsitz genutzt werden, wobei der Griff 34 der Schiebestange 30 als Sitzfläche dient. Stellt man die Wegehilfe 10 auf diesen Griff 34, kann sie ebenfalls als Sitzgelegenheit genutzt werden, ohne dass eine Pendelbewegung entsteht. Die Tragkonstruktion 12 bildet nun die Sitzfläche.
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Durch das geringe Packmaß kann die Wegehilfe 10 in einem Rucksack 58 transportiert werden, bis sie gebraucht wird (2c). Damit sie dabei möglichst leicht ist, sind die wesentlichen Teile, also die Tragkonstruktion 12, die Haltestange 80, die Schiebestange 30 und die Schutzbleche 36 aus Aluminium gefertigt.
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In 3 ist der Griff 34 der Schiebestange 30 dargestellt. Er ist ringförmig, also in einer umlaufenden, geschlossenen Form ausgebildet. In seinem vorderen Bereich ist ein Bedienelement 40 zu erkennen, das einen Seilzug lösen kann, der die Arretierung der Klappposition der Schiebestange 30 lösen kann, um diese dann nach vorn zu klappen. Der Seilzug verläuft im Inneren der Schiebestange 30 und ist daher nicht gezeigt. Die Arretierung für das Telekopieren der Schiebestange 30 und der Haltestange 80 sind auf vergleichbare Weise gelöst, jedoch nicht gezeigt.
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Es ist außerdem ein Bedienelement 38 gezeigt, das mittig quer zur Längsrichtung 52 der Wegehilfe 10 innerhalb des Griffes 34 verläuft. Dieses Bedienelement 38 dient dazu, die Bremsen der Räder 16 mittels eines Seilzugs zu betätigen, indem das Bedienelement zur schiebenden Person 54 hin gezogen wird. Da beide Seilzüge mit diesem Bedienelement 38 verbunden sind, werden beide Bremsen gleichzeitig betätigt. Die Seilzüge (nicht gezeigt) verlaufen dabei durch das Innere des Griffes 34 zur Schiebestange 30 und durch diese hindurch zu den Bremsen.
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4 veranschaulicht in den 4a und 4b eine Ausführungsform für einen Ständer 42 der Wegehilfe 10. Dazu ist eine ringförmige Halterung 44 um die Schiebestange 30 angeordnet, die den Ständer 42 hält und einen Drehpunkt für das Vor- und Zurückklappen bereitstellt. Um die Wegehilfe abzustellen, wird der Ständer 42, wie in den beiden 4a und 4b gezeigt, mit dem oberen Ende nach vorn geklappt. Das untere Ende bewegt sich dabei nach hinten. Durch das Klappen gelangt der Ständer 42 an einen vorderen Anschlag 46 in der Halterung 44, der in 4b gekennzeichnet ist. Die Wegehilfe 10 kann dann nach hinten gekippt werden, bis das untere Ende des Ständers 42 den Boden berührt und die Wegehilfe 10 hält. Wird der Ständer 42 nicht mehr benötigt, kann ein Benutzer den Ständer 42 mit dem Fuß in die Gegenposition klappen, sodass er nun an den hinteren Anschlag 48 klappt (4b) und entlang einer Achse 32 der Schiebestange 30 ausgerichtet ist. In den Positionen wird der Ständer 42 durch die Gewichtsverteilung in Verbindung mit der Schwerkraft in seiner Position gehalten.
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5 zeigt in ihren 5a und 5b eine beispielhafte Umsetzung eines Rades 16 mit einer Öffnung 24, die nachfolgend als Montageöffnung 24 bezeichnet wird. Sie ist im Bereich der Felge 20 des Rades 16 ausgebildet und weist einen Abstand a von der virtuellen Achse 22 der Räder 16 der Wegehilfe 10 auf.
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In 5b ist die Radaufnahme 14 zu sehen, die acht Öffnungen 26 für Befestigungsmittel aufweist, die alle mit demselben Abstand a von der virtuellen Ache 22 angeordnet sind, wie auch die Öffnung 24 des Rades 16. Demnach korrespondiert die Position der Montageöffnung 24 während einer Rotation des Rades 16 jeweils mit einer der Öffnungen 26 an der Radaufnahme 14. Die Größe der Montageöffnung 24 korrespondiert zudem mit der Größe der Befestigungsmittel (nicht gezeigt), die in die Öffnungen 26 der Radaufnahme 14 eingebracht werden sollen. So ist es möglich, durch die Öffnung 24 des Rades 16 hindurch die Befestigungsmittel in die Öffnungen 26 einzubringen und zu befestigen oder sie zu lösen und zu entfernen.
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6 zeigt eine alternative beispielhafte Ausgestaltung der Wegehilfe 10 in Gebrauchsposition G mit Treppensteigerrädern 16b. Diese sind anstelle normaler Räder 16 an den Radaufnahmen 14 angeordnet und gehalten. Im Übrigen entspricht die Wegehilfe 10 dem zuvor Beschriebenen.
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Jedes der Treppensteigerräder 16b ist mit drei Rädchen 90 gebildet, die in gleichem Abstand zu der Achse des Treppensteigerrades 16b angeordnet sind. Bei der Fortbewegung der Wegehilfe 10 auf einer stufenlosen Fläche bilden zwei der Rädchen 90 den Kontakt zum Boden aus, so dass die Wegehilfe 10 nicht kippen kann.
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Um das Kurvenfahren zu erleichtern, sind die Rädchen 90 als omnidirektionale Rädchen 90 ausgebildet. Beispiele dafür sind in 7a und 7b zu sehen. 7a zeigt ein omnidirektionales Rädchen 90 mit axial angeordneten Rollen 92 und 7b eines mit diagonal angeordneten Rollen 92.
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Um die Lage der virtuellen Achse 22 an die Treppensteigerräder 16b anzupassen, sind die Radaufnahmen 14 verschieblich an der Tragkonstruktion 12 der Wegehilfe 10 angeordnet. Bei einem Wechsel zu Treppensteigerrädern 16b werden die Radaufnahmen 14, wie mit dem Pfeil gekennzeichnet, nach unten verschoben. So wird der Schwerpunkt der Wegehilfe 10 an die geänderte Radsituation angepasst.
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In 8 ist eine Wegehilfe 10 mittels einer Kupplungseinrichtung 100 an ein Fahrrad 120 angekoppelt. Das Fahrrad 120 ist dabei als nutzerdefinierte Einrichtung 104 zu verstehen.
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Die Wegehilfe 10 wird dabei als Fahrradanhänger genutzt. Die Kupplungseinrichtung 100 wird im Detail in 9 dargestellt. Dazu ist zu erkennen, dass die Kupplungseinrichtung 100 mit zwei Stäben 110 gebildet ist, die mit einem Gelenk 112 gekoppelt sind. Sie bilden eine steife Grundstruktur, die ein Auffahren der Wegehilfe 10 auf das Fahrrad 120 verhindert.
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Die Kupplungseinrichtung 100 greift in den Griff 34 der Schiebstange 30 der Wegehilfe 10 ein. Dazu ist in dem Griff 34 eine Ausnehmung 102 vorgesehen, in die die Kupplungseinrichtung 100 an diesem Ende eingreift, so dass sie unverschieblich ist. Am anderen Ende der Kupplungseinrichtung ist der Eingriff 106 an der Tragstruktur des Fahrradsattels (als Teil der nutzerdefinierten Einrichtung 104) verwirklicht und am Sattel fixiert. Die Fixierung kann durch Einhaken oder ein Klippsystem verwirklicht sein, damit sie einfach und ohne Werkzeug gelöst werden kann.
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Eine Alternative zu der Kupplungseinrichtung 100 zeigt 10. Dort ist die Kupplungseinrichtung 100 mit zwei schlaufenförmigen Gurten 108 gebildet, die jeweils einen Verschluss 108a aufweisen. Damit können die Schlaufen geöffnet und die Gurte 108 beispielsweise durch die Ausnehmung 102 des Griffes 34 geführt werden, um dort einen unverschieblichen Eingriff zu erreichen. Am anderen Ende weist die Kupplungseinrichtung 100 einen Karabiner 109 auf, mit dem sie an einem Gürtel 104 einer ziehenden Person 114 fixiert werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Wegehilfe
- 12
- Tragkonstruktion
- 14
- Radaufnahme
- 16
- Rad
- 16b
- Treppensteigerräder
- 18
- Reifen
- 20
- Felge
- 22
- virtuelle Achse
- 24
- Öffnung
- 26
- Öffnungen für Befestigungsmittel
- 30
- Schiebestange
- 32
- Achse Schiebestange
- 34
- Griff
- 36
- Schutzblech
- 38
- Bedienelement für Bremse
- 40
- Bedienelement für Arretierung
- 42
- Ständer
- 44
- Halterung für Ständer
- 46
- vorderer Anschlag
- 48
- hinterer Anschlag
- 50
- Anbauteil Beleuchtung
- 52
- Längsrichtung der Wegehilfe
- 54
- schiebende Person
- 55
- transportiertes Objekt
- 56
- transportierte Person
- 58
- Rucksack
- 60
- Trittfläche
- 80
- Haltestange
- 82
- Griff Haltestange
- 90
- Rädchen
- 92
- Rollen
- 100
- Kupplungseinrichtung
- 102
- Eingriff mit dem mindestens einen Griff der Schiebestange
- 104
- nutzerdefinierte Einrichtung
- 106
- Eingriff mit der nutzerdefinierten Einrichtung
- 108
- Gurt(e)
- 109
- Karabiner
- 110
- Stang(n)
- 112
- Gelenk
- 114
- ziehende Person
- B
- Breite
- H
- Höhe
- T
- Tiefe
- G
- Gebrauchsposition
- Tr
- Transportposition
- a
- Abstand von der virtuellen Achse