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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft einen Drehgriff für eine Türschließe. Der Drehgriff wird zum Verschließen beziehungsweise Öffnen einer Schranktür verwendet. Bei dem Schrank kann es sich insbesondere um einen elektrischen Zähler- oder Verteilerschrank handeln.
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STAND DER TECHNIK
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Bei Kleinverteilern wird häufig ein einfacher Schnappgriff als Türschließe verwendet, der die Rahmenkonstruktion des Kleinverteilers hintergreifen kann. Bei diesen Schnappgriffen ist zum Öffnen der Türen jedoch eine gewisse Zugkraft notwendig, um den Widerstand des Schnappgriffs zu überwinden, wodurch ein ungewollter Ruck während des Öffnungsvorgangs entsteht. Dieser Ruck kann dem Endkunden einen minderwertigen Eindruck des Zähler- oder Verteilerschranks vermitteln. Darüber hinaus wird oftmals zum Öffnen der Türen zuviel Kraft aufgewendet, so dass der Schnappgriff beschädigt oder sogar aus der Schranktür herausgerissen werden kann.
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Alternativ dazu können zum Öffnen und Verschließen der Tür Drehgriffe benutzt werden, die möglichst wirtschaftlich einfach konstruiert sein müssen. Hauptsächlich die Funktion des Drehgriffs ist wichtig. Die Wirtschaftlichkeit hängt dabei wesentlich von dem Aufwand ab, der beim Zusammenbauen der Türschließe und damit des Drehgriffs aufgewendet werden muss.
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Ein versenkbarer Verschluss für Schaltschranktüren ist beispielsweise aus der
DE 34 31 358 A1 bekannt. Bei der Montage der Schaltschranktüren müssen jedoch Verschraubungen vorgenommen werden, was den Montageaufwand entsprechend erhöht.
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Im Gegensatz dazu sind bei dem Zusammenbau des Drehgriffs gemäß der
DE 297 20 681 U1 keine Verschraubungen erforderlich. Die einzelnen Teile werden lediglich über Rastverbindungen ausreichend fest miteinander verbunden. Auch ist keine separate Drehachse erforderlich, um das Drehen des Drehgriffs und damit das Längsverschieben der an dem Drehgriff angehängten Schubstangen, die an den Schrankrändern der Türöffnung vorhandene Vorsprünge hintergreifen, zu ermöglichen. Allerdings müssen bei einer solchen Türschließe verhältnismäßig viele einzelne Bauteile bereitgestellt werden. Durch die Verwendung der Schubstangen kann ein Verschließen der Schranktür nur mittels des Drehgriffs erfolgen; ein einfaches Zudrücken der Schranktür in eigentlich geschlossener Stellung des Drehgriffs ist dagegen nicht möglich.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Drehgriff für eine Türschließe anzugeben, der insbesondere für einen elektrischen Zähler- oder Verteilerschrank verwendet werden kann, einfach zu montieren ist und sich möglichst angenehm und gleichmäßig öffnen lässt.
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Der erfindungsgemäße Drehgriff ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Der erfindungsgemäße Drehgriff für eine Türschließe eines Schranks wie insbesondere eines elektrischen Zähler- oder Verteilerschranks wird in eine Öffnung der Schranktür eingesetzt. Der Drehgriff besitzt dazu ein Achsstück mit rückwärtig auskragenden zwei Stegen und eine Griffplatte mit einer Aussparung. Durch diese Aussparung wird ein Wellenstück an der Griffplatte ausgebildet, das in einer Achsaussparung des Achsstücks positioniert werden kann. Die Öffnung der Schranktür wird von einer Frontplatte abgedeckt, die von der Außenseite der Schranktür her eingesetzt werden kann. An der Innenseite der Schranktür ist eine Haltescheibe vorhanden, die eine zentrale Öffnung aufweist. Mittels dieser Öffnung kann die Haltescheibe von der Innenseite der Schranktür aus an dem Achsstück verschnappbar befestigt werden, indem die beiden Stege des Achsstücks mit der Haltescheibe verrastet werden. An der Haltescheibe ist eine federnde Rastzunge angeformt, die im geschlossenen Zustand der Schranktür eine Rahmenkonstruktion hintergreift und die Schranktür somit im geschlossenen Zustand hält. Mittels der Griffplatte kann die federnde Rastzunge aus dem Bereich der Rahmenkonstruktion heraus verdreht werden, so dass sich die Schranktür durch ein einfaches Drehen des Drehgriffs öffnen lässt, ohne dass Kraft zur Überwindung eines Widerstands aufgebracht werden müsste. Da die Rastzunge federnd ausgebildet ist, kann die Schranktür im geschlossenen Zustand des Drehgriffs zugedrückt werden, ohne den Drehgriff betätigen zu müssen. Sofern der betreffende Schrank mit mehreren Schranktüren ausgestattet ist, kann die Rastzunge anstelle einer Rahmenkonstruktion des Schranks auch eine benachbarte Tür hintergreifen und den Schrank auf diese Weise geschlossen halten.
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Bei einem solchen Drehgriff sind lediglich vier Bauteile erforderlich, die verrastend aneinander befestigt werden können. Im Vergleich zu herkömmlichen Drehgriffen werden somit weitere Bauteile eingespart, so dass eine besonders wirtschaftliche Montage möglich ist.
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Griffplatte und Achsstück können sowohl was ihre Form als auch was ihre Farbgestaltung angeht an die Wünsche des Endverbrauchers beziehungsweise des Energieversorgers angepasst werden. Beispielsweise kann die Farbe der Griffplatte und des Achsstücks an die Firmenfarben des Energieversorgers angepasst werden. Darüber hinaus oder alternativ dazu könnte die Stirnplatte des Achsstücks mit dem Firmenlogo des Energieversorgers versehen werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform können an der Haltescheibe Mitnehmer zum zug- und druckfesten Einhängen von Schubstangen ausgebildet sein. Diese Mitnehmer können einteilig an der Haltescheibe angeformt sein. Auch wenn sich dadurch die Zahl der verwendeten Bauteile erhöht, kann durch die Möglichkeit des Einhängens von Schubstangen, die beim Drehen des Drehgriffs etwa in ihrer Längserstreckung hin- und herbewegt werden können, eine zusätzliche Sicherung der Schranktür erfolgen. Eine solche zusätzliche Verschließmöglichkeit bietet sich insbesondere bei hohen Schranktüren an.
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Vorzugsweise kann die Außenumfangskontur der Frontplatte deckungsgleich mit der Außenumfangskontur der Griffplatte ausgebildet sein. Bei geschlossener Schranktür ist die Frontplatte somit nicht sichtbar, so dass sich ein optisch ansprechendes Bild ergibt. Die Griffplatte selbst kann neben ergonomischen Gesichtspunkten betreffend eine gute Handhabung auch optischen Ansprüchen genügen, indem die Außenumfangskontur an die Kundenwünsche angepasst wird.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform können die Schwenkachse der Griffplatte und die Drehachse des Drehgriffs auseinanderfallen. Auf diese Weise lässt sich eine besonders kompakte Bauweise des Drehgriffs realisieren. Insbesondere auf der Innenseite der Schranktür ist eine solch kompakte Bauweise von Vorteil, da in dem Zähler- oder Verteilerschrank oftmals eine Vielzahl von Bauteilen untergebracht werden müssen, so dass die Schranktür selbst möglichst eine geringe Tiefe ohne abstehende Bauteile aufweisen soll.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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1 eine Ansicht einer Schranktür eines Zähler- oder Verteilerschranks mit einem erfindungsgemäßen Drehgriff in seiner geschlossenen Stellung,
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2 eine Detailansicht des Drehgriffs gemäß 1,
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3 einen Querschnitt durch den an der Schranktür befestigten Drehgriff gemäß 2,
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4 eine perspektivische Explosionsdarstellung der bei einem Drehgriff nach der Erfindung vorhandenen einzelnen Bauteile,
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5 eine perspektivische Ansicht des Drehgriffs gemäß 2 in angehobener Position und
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6 eine perspektivische Darstellung der an der Innenseite der Schranktür vorhandenen Rückseite des Drehgriffs.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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Die Schranktür 10 eines elektrischen Zähler- oder Verteilerschranks besitzt eine Öffnung 12, in die ein erfindungsgemäßer Drehgriff 14 eingesetzt ist. Im vorliegenden Beispielsfall ist lediglich eine einzelne Öffnung 12 für einen Drehgriff 14 in der Schranktür 10 vorhanden. Im Gegensatz dazu könnte die Schranktür 10 auch weitere Öffnungen aufweisen, beispielsweise um zusätzlich zum Drehgriff 14 ein Schloss in die Schranktür 10 einsetzen zu können.
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Beim Öffnen der Schranktür 10 kann diese um ihre Schwenkachse 16 verschwenkt werden. Dazu wird die Griffplatte 20 des Drehgriffs 14 angehoben (siehe 5) und der Drehgriff 14 um seine Drehachse 22 gedreht. Bei dieser Drehbewegung des Drehgriffs 14 wird die federnde Rastzunge 24, die im geschlossenen Zustand der Schranktür 10 die Rahmenkonstruktion 26 des Zähler- oder Verteilerschranks hintergreift (siehe 3), aus dem Bereich der Rahmenkonstruktion 26 herausgedreht, so dass die Schranktür 10 geöffnet werden kann. Im Gegensatz zu dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel könnte die Schranktür 10 auf der Seite des Drehgriffs 14 nicht an eine Rahmenkonstruktion 26 sondern an eine zweite Schranktür stoßen, wie dies insbesondere bei größeren Zähler- oder Verteilerschränken der Fall sein kann. In diesem Fall würde die federnde Rastzunge 24 diese benachbarte Schranktür hintergreifen.
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Die Griffplatte 20 des Drehgriffs 14 ist im vorliegenden Beispielsfall U-förmig ausgebildet. Die beiden Schenkel 28, 30 der Griffplatte 20 sind über ein Wellenstück 32 miteinander verbunden, so dass die Griffplatte 20 eine Aussparung 34 aufweist. In dem gebogenen Abschnitt 36 der Griffplatte 20 sind im vorliegenden Beispielsfall fünf Vertiefungen 38 vorgesehen. Diese Vertiefungen 38 haben in erster Linie dekorativen Charakter und könnten daher auch entfallen.
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Das Wellenstück 32 der Griffplatte 20 ist in der Achsaussparung 40 eines Achsstücks 42 schwenkbar gelagert. Die Griffplatte 20 kann somit aus der Ebene der Schranktür 10 heraus um eine Schwenkachse 44 verschwenkt werden, bis die Griffplatte 20 etwa senkrecht zur Ebene der Schranktür 10 steht (siehe 5).
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Das Achsstück 42 besteht aus einer Stirnplatte 46, die im vorliegenden Beispielsfall in der Frontansicht auf die Schranktür 10 die Form eines langgestreckten Halbkreises aufweist. Die Stirnplatte 46 könnte beispielsweise mit dem Logo des Herstellers des Zähler- oder Verteilerschranks versehen werden. Auf der Rückseite dieser Stirnplatte 46 kragen zwei Stege 48, 50 aus, die an ihrem freien Ende jeweils mit einer Rastnase 52 versehen sind.
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Im geschlossenen Zustand des Drehgriffs 14 liegt die Stirnplatte 46 bündig in der Aussparung 34 der Griffplatte 20, so dass die Griffplatte 20 mit ihren beiden Schenkeln 28, 30 sowie mit ihrem gebogenen Abschnitt 36 rahmenartig um die Stirnplatte 46 des Achsstücks 42 herumgreift. Beim Drehen der Griffplatte 20 um die Drehachse 22 dreht sich das Achsstück 42 mit seinen beiden Stegen 48, 50 um die Drehachse 22 entsprechend mit.
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Die beiden Stege 48, 50 des Achsstücks 42 ragen durch die Aussparung 60 einer Frontplatte 62. Diese Frontplatte 62 ist in die Öffnung 12 der Schranktür 10 eingesetzt. Sofern mehrere Öffnungen in der Schranktür 10 vorgesehen sein sollten, kann die Frontplatte so groß ausgebildet werden, dass freibleibende Öffnungen, die nicht beispielsweise für ein separates Schloss verwendet werden sollen, ebenfalls durch die Frontplatte mit abgedeckt werden können.
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Im vorliegenden Beispielsfall besitzt die Frontplatte 62 eine Blende 64, deren Außenumfangskontur der Außenumfangskontur der Griffplatte 20 entspricht. Im geschlossenen Zustand des Drehgriffs 14 ist die Frontplatte 62 von der Außenseite 66 der Schranktür 10 daher nicht sichtbar (siehe 2). An der Rückseite der Blende 64 der Frontplatte 62 ist ein Steckteil 68 einteilig angeformt. Das Steckteil 68 besitzt im vorliegenden Beispielsfall drei Rastnasen 70, die den Öffnungsrand der Öffnung 12 der Schranktür 10 umgreifen. Dadurch ist die Frontplatte 62 nach oben und unten unverrückbar an der Schranktür 10 gehalten.
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An der Innenseite 72 der Schranktür 10 befindet sich eine Haltescheibe 74, die an dem Steckteil 68 der Frontplatte 62 anliegt. Die Stege 48, 50 des Achsstücks 42 ragen durch eine Öffnung 76 der Haltescheibe 74 hindurch und klammern mittels ihrer Rastnasen 52 die Haltescheibe 74 an sich. Die Öffnung 76 weist eine quadratische Innenkontur auf, so dass sich bei einer Drehbewegung des Achsstücks 42 auch die Haltescheibe 74 über die Stege 48, 50 entsprechend mitdreht. An der Haltescheibe 74 ist einteilig die federnde Rastzunge 24 befestigt, die im geschlossenen Zustand des Drehgriffs 14 die Rahmenkonstruktion 26 des Zähler- oder Verteilerschranks hintergreifen kann.
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Während es zum Öffnen der Schranktür 10 erforderlich ist, den Drehgriff 14 zunächst um seine Schwenkachse 44 aus der Ebene der Schranktür 10 heraus zu verschwenken und anschließend um seine Drehachse 22 zu drehen, um die federnde Rastzunge 24 aus dem Bereich der Rahmenkonstruktion 26 zu verschwenken, kann die Schranktür 10 im vorliegenden Beispielsfall auch bei geschlossenem Drehgriff 14 wieder geschlossen werden. Dazu muss die Schranktür 10 lediglich gegen die Rahmenkonstruktion 26 gedrückt werden, bis die federnde Rastzunge 24 entsprechend nachgibt und hinter die Rahmenkonstruktion 26 schnappt.
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Im vorlegenden Beispielsfall sind an der Haltescheibe 74 zwei Mitnehmer in Form von Drehlagerzapfen 78 einteilig angeformt. In jeden dieser Drehlagerzapfen 78 kann eine Schubstange 80 mit ihrer Lageröse 82 eingesetzt werden (siehe 6). Die beiden Schubstangen 80 bieten eine zusätzliche Möglichkeit der Verriegelung an der Oberseite und Unterseite der Schranktür 10, da die Schubstangen 80 durch die Drehbewegung des Drehgriffs 14 in eine Hin- und Herbewegung versetzt werden können, die etwa ihrer Längserstreckung entspricht. Dabei drehen sich die Schubstangen 80 mit ihren an der Haltescheibe 74 befestigten Lagerösen 82 in einer Kreisbewegung mit. Die relativ weit entfernten anderen Enden der Schubstangen 80 machen dabei eine Hin- und Herbewegung. Insbesondere bei sehr hohen Schranktüren kann eine solche zusätzliche Verriegelungsmöglichkeit vorteilhaft sein.
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Der Einbau des Drehgriffs 14 in die Öffnung 12 der Schranktür 10 erfolgt auf folgende Weise: Zunächst wird die Griffplatte 20 mit ihrem Wellenstück 32 in die Achsaussparung 40 des Achsstücks 42 eingeschoben. Anschließend oder vorher wird die Frontplatte 62 in die Öffnung 12 der Schranktür 10 eingerastet. Das Achsstück 42 mit eingesetzter Griffplatte 20 wird dann durch die Aussparung 60 der Frontplatte 62 – sofern nicht bereits geschehen – von der Außenseite 66 der Schranktür 10 her eingeschoben. Anschließend wird von der Innenseite 72 der Schranktür 10 aus die Haltescheibe 74 mit ihrer Öffnung 76 auf die beiden Stege 48, 50 des Achsstücks 42 aufgeschoben, so dass diese mit der Haltescheibe 74 verrasten. Damit ist die Montage beendet.
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Sofern zusätzliche Schubstangen 80 in die Drehlagerzapfen 78 der Haltescheibe 74 eingesetzt werden sollen, erfolgt die entsprechende Montage der Schubstangen 80 vorzugsweise vor dem Verrasten der Haltescheibe 74 mit den Stegen 48, 50 des Achsstücks 42.
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Abgesehen von den Schubstangen 80 kann es sich bei allen Bauteilen des Drehgriffs 14 um Kunststoff-Teile handeln. Beispielsweise können diese als Spritzguss-Teile hergestellt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3431358 A1 [0004]
- DE 29720681 U1 [0005]