DE202010011801U1 - Wand- oder Deckenverkleidung mit Heiz- und/oder Kühleinrichtung - Google Patents
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Abstract
Decken- oder Wandverkleidung mit Wärmeleitprofilen (9), die mit einer Leitungsaufnahme (10) für Heiz- oder Kühlleitungen (11) versehen sind, an Verkleidungsplatten (8) anliegen und durch Aufnahmen (13), die in Aufnahmeschenkeln (2, 2') von Niederhaltebügeln (1) gehalten sind, die jeweils mindestens ein Federelement (20) aufweisen, quer an beabstandeten Tragschienen (5) angeordnet und jeweils mit an ihren stirnseitigen Enden ausgebildeten Rasthaken (3) an gegenüberliegenden Tragschienen (5) eingehängt sind, wobei die Federelemente (20) durch die an den Tragschienen (5) montierten Verkleidungsplatten (8) unter Druck über die an den Verkleidungsplatten (8) anliegenden Wärmeleitprofile (9) derart vorgespannt sind, dass die Wärmeleitprofile (9) an die Verkleidungsplatten (8) gedrückt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhaltebügel (1) mindestens zwei Aufnahmeschenkel (2, 2') aufweist, welche durch mindestens ein Federelement (20) verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Decken- oder Wandverkleidung mit einer Heiz- und/oder Kühleinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- In Gebäuden, insbesondere Büro- und Gewerbegebäuden, werden häufig abgehängte Decken verwendet, die die rohe Decke, an der oftmals Versorgungsleitungen montiert sind, verdecken. Die Verkleidungen sind üblicherweise so gestaltet, dass ein einfacher Zugang zu den Versorgungsleitungen für Wartungs- und Reparaturzwecke sichergestellt ist. Die moderne Klimatechnik nutzt diese Decken- und Wandverkleidungen zunehmend als Heiz- oder Kühldecken. Hierzu werden Heiz- oder Kühlleitungen an den Verkleidungsplatten angeordnet, die über Wärmeleitprofile die Heiz- oder Kühlleistung an die Verkleidungsplatten übertragen. Hierzu sind Wärmeleitprofile mit großflächigen Wärmeaustauschflächen versehen und weisen eine passgenaue Aufnahme für die Heiz- oder Kühlleitungen auf, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad bei der Wärmeübertragung zu erreichen. Die Wärmeleitprofile sind länglich und folglich pa rallel zu den Heiz- oder Kühlleitungen verlaufend ausgebildet. Diese Wärmeleitprofile werden meist zu mehreren parallel angeordnet und mit quer liegenden Niederhaltebügeln gehalten, die mehrere Funktionen erfüllen. Zum einen nimmt der Niederhaltebügel die Wärmeleitprofile in dafür vorgesehene Aufnahmen, die eine Haltevorrichtung aufweisen, auf und hält die Wärmeleitprofile somit in Position, die in der Regel in die Aufnahmen eingerastet bzw. eingeclipst sind. Zum anderen weist der Niederhaltebügel an seinen stirnseitigen Enden Rasthaken auf mit denen dieser in Tragschienen eingehängt werden kann und, insbesondere bei einer Deckenverkleidung, aufliegend auf den Tragschienen den Niederhaltebügel mit den Wärmeleitprofilen und Heiz- und/oder Kühlleitungen an der Decke hält. In diesem Zustand stehen die Wärmeleitprofile über die außenseitige Ebene der Tragschienen hervor. Mit der Montage der Verkleidungsplatten an die Tragschienen werden die Wärmeleitprofile nach oben gedrückt und liegen dann an einer am unteren Ende der Schenkel ausgebildeten Auflagefläche des Niederhaltebügels auf, wobei nun der Niederhaltebügel gehoben wird und dessen Rasthaken eingreifend in den abgerundeten Randbereich der Tragschienen dem Druck entgegenwirken.
- Ein solcher bekannter Niederhaltebügel (
EP 2023050 B1 ) weist an seinen Enden Federelemente auf, an denen die Rasthaken ausgebildet sind, die sich während des Montagevorgangs der Verkleidungsplatten verspannen und einen Druck auf die Wärmeleitprofile ausüben und somit die Wärmeleitflächen auf die Verkleidungsplatte drücken, was wiederum eine hohe Wärmeübertragung gewährleistet. Diese beschriebene Konstruktionsart ermöglicht eine einfache Wartung oder Reparatur der Versorgungsleitungen bzw. Heiz- oder Kühlleitungen durch ledigliches Entfernen der Verkleidungsplatten. Um eine gleichmäßige Druckübertragung an alle im Niederhaltebügel angeordneten Wärmeleitprofile zu ermöglichen, wird dieser im Mittelteil steif ausgeführt und mit aufgesteckten oder genieteten Federelementen an den Stirnseiten versehen, was zu einem komplizierten und teuren Aufbau führt. Die Tragschienen werden quer zu den Tragbalken befestigt, wobei der Zwischenraum über den Tragschienen und der rohen Decke zur Einführung des Niederhaltebügels genutzt wird. Aufgrund der in etwa quaderförmigen Form des Niederhaltebügels muss der Freiraum zwischen der Tragschiene und der Decke größer sein als der Niederhaltebügel an Höhe aufweist, um den Niederhaltebügel einhängen zu können. Eine gleichmäßig Druckübertragung vom Niederhaltebügel auf die Wärmeleitprofile setzt eine sehr geringe Maßtoleranz bei der Fertigung der Auflagefläche der Schenkel des Niederbügelhalters und den daran anliegenden Auflageflächen der Wärmeleitprofile, die sich seitlich neben den Heiz- oder Kühlleitungen befinden, voraus. Ansonsten würden am Niederhaltebügel meist nur die zwei höchsten Punkte aller Wärmeleitprofile anliegen und eine Druckübertragung auf ein drittes daneben angeordnetes Wärmeleitprofil wäre nicht möglich. Bei Verwendung von Wärmeleitprofilen mit erhöhtem Steg an den Rändern wird zwar die Größe der maßgenauen Auflagefläche verringert, aufgrund der randseitigen Lage sind nun aber an beiden Seiten eines Wärmeprofils jeweils ein aufliegender Punkt zur ganzflächigen Druckübertragung vom Wärmeleitprofil auf die Verkleidungsplatte notwendig, was wiederum höhere Ansprüche an die Maßgenauigkeit stellt. - Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Decken- oder Wandverkleidung, insbesondere einen Niederhaltebügel bereitzustellen, der geringe Anforderung an die Maßtoleranz, einen geringen Materialbedarf aufweist, der mit einfachen Fertigungsverfahren hergestellt werden kann und leicht montierbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die Merkmale in den Unteransprüchen gezeigt werden.
- Nach Maßgabe der Erfindung weist eine Decken- oder Wandverkleidung einen Niederhaltebügel auf, der mindestens zwei Aufnahmeschenkel aufweist, welche durch mindestens ein Federelement verbunden sind. Das Federelement übernimmt dadurch zwei Funktionen, zum einen die Verbindung der beiden Aufnahmeschenkel und zum anderen die Federwirkung auf die Decken- oder Wandverkleidung. Dies ermöglicht eine einfache Konstruktion des Niederhaltebügels. Gleichzeitig ist es möglich mit nur einem Federelement die Vorspannung auf alle Wärmeleitprofile bereitzustellen.
- Zweckmäßigerweise weist das Federelement mindestens einen, vorzugsweise mittigen, Auflagepunkt oder eine Auflagefläche, die den Druck, resultierend aus der Verspannung des Federelements, auf das anliegende Wärmeleitprofil oder die Heiz- und/oder Kühlleitung zum Aufbau der Vorspannkraft einleitet, auf. Dadurch, dass die Rohrleitungen bzw. Wärmeleitprofile quer zu den Niederhaltern angeordnet sind, entsteht zwischen diesen nur eine kleine Auflagefläche, die maßhaltig ausgebildet werden muss. Zugleich ist die Auflagefläche mittig angeordnet und ermöglicht so eine optimale Druckübertragung auf das gesamte Wärmeleitprofil.
- In einer besonders zweckmäßigen Ausführung wird das Federelement mit einer vorzugsweise zentral angeordneten Einbauchung ausgebildet die zwischen den beiden Schenkeln eintaucht. Dadurch kommt das Federelement und mit ihm die Auflagefläche dem Rohr bzw. den Wärmeleitprofilen entgegen, was zu Materialeinsparungen und einer geringen Bauhöhe des Niederhaltebügels führt. Weiterhin bietet sich der Vorteil, dass eine zweckbestimmte Verspannung des Federelements nicht zu einer Verschiebung des Niederhaltebügels in Richtung Decke führt, da sich das Federelement nur im Bereich zwischen den Aufnahmeschenkeln verspannt. An der Decke angebrachte Versorgungsleitungen können somit durch die Verspannung des Federelements nicht beschädigt werden.
- Zweckdienlicherweise liegt der, von der Einbauchung eingeschlossene Winkel zwischen 60° und 170°, vorzugsweise bei 120°. In diesem Winkelbereich kann je nach Anforderung ein günstiges Verhältnis zwischen Bauhöhe und notwendiger Vorspannkraft bei geringen Materialdicken erzielt werden. Gleichzeitig lässt sich durch Veränderung des Winkels der Niederhaltebügel leicht an unterschiedliche Durchmesser der Heiz- oder Kühlleitungen bzw. Bauhöhen der Wärmeleitprofile anpassen. Es ist sogar möglich, einen Niederhaltebügel für unterschiedliche oben erwähnte Durchmesser und Bauhöhen zu verwenden, wenn ein geeigneter Winkel, bezogen auf die Dicke und Elastizität des Materials gewählt wird.
- In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist die Einbauchung des Federelements V-förmig ausgebildet, dies entspricht zum einen der kürzesten Strecke zwischen der Auflagefläche und den Verbindungen zu den beiden Aufnahmeschenkeln, wodurch der geringst mögliche Materialbedarf erreicht wird. Zum anderen ist hierdurch eine Herstellung der V-Form durch einfaches Abkanten, das heißt einem günstigen Produktionsverfahren möglich.
- Zweckmäßige Ausführungen der Erfindung sind zum einen die durchgehende Verbindung der Federelemente mit den Aufnahmeschenkeln und zum anderen die abschnittsweise Verbindung mehrerer Federelemente mit den Aufnahmeschenkeln. Letzteres hat den Vorteil, dass bei Aufnahme von mehreren Wärmeleitprofilen jedem ein eigenes Federelement zugeordnet werden kann, wodurch Maßtoleranzen der anderen Wärmeleitprofile die Federkraft auf das jeweilige Wärmeleitprofil nicht mehr beeinflussen können. Einerseits ermöglicht dies eine definiertere und exaktere Druckübertragung auf das Wärmeleitprofil und somit auf die Verkleidungsplatten, was eine bessere Wärmeübertragung ermöglicht. Andererseits kann die Anforderung an die Maßtoleranz zur anliegenden Auflagefläche des Wärmeleitprofils bzw. der Heiz- und/oder Kühlleitungen reduziert werden.
- In zweckmäßiger Weise wird der gesamte Niederhaltebügel im Profil zu einer M-Form ausgebildet, wodurch ein symmetrisches Bauteil entsteht. Dies ermöglicht zum einen eine besonders einfache Herstellung des Niederhaltebügels durch einfache Biegeverfahren und zum anderen die Verwendung von kostengünstigeren symmetrischen Werkzeugteilen.
- In zweckdienlicher Weise ist der Niederhaltebügel so gestaltet, dass an beiden stirnseitigen Enden zwischen Rasthaken und der benachbarten Auflage für die Heiz- und/oder Kühlleitungen Materialaussparungen, vorzugsweise Rücksprünge oder Schultern an den beiden Ecken der Aufnahmeschenkeln vorgesehen sind. Diese Ausbildung ermöglicht während dem Einhängevorgang des Niederhaltebügels in die Tragschienen, dass der Niederhaltebügel auf einer Seite so weit über die Tragschienen ge schoben werden kann, dass die andere Seite des Niederhaltebügels an der anderen Tragschiene vorbei geführt werden kann. Der Einhängevorgang ist dadurch auch für Niederhaltebügel möglich, die eine größere Bauhöhe aufweisen als freie Höhe zwischen den Tragschienen und der Decke bzw. Wand vorhanden ist.
- Vorzugsweise ist der Niederhaltebügel einstückig ausgebildet und ermöglicht dadurch die Herstellung des Niederhaltebügels durch nur ein Schnitt- und Umformverfahren bei Verwendung eines Metallblechs, vorzugsweise Edelstahl, oder durch nur ein Gießverfahren bei Verwendung von Metall oder Kunststoff.
- Figurenbeschreibung
- Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert, darin zeigen:
-
1 einen Querschnitt durch eine Deckenkonstruktion im montierten Zustand -
2a einen Querschnitt einer Deckenkonstruktion während der Montage eines Niederhaltebügels -
2b einen Querschnitt der Deckenkonstruktion bei fortgeschrittener Montage des Niederhaltebügels -
2c eine Deckenkonstruktion nach fast vollendeter Montage des Niederhaltebügels -
3 eine Profilsicht auf den Niederhaltebügel -
4 einen Stanzzuschnitt zur Bildung des Niederhaltebügels durch einen anschließenden Biegevorgang - In
1 ist eine Wand- oder Deckenkonstruktion im montierten Zustand gezeigt. Diese umfasst einen Niederhaltebügel1 , der einen Aufnahmeschenkel2 und einen zweiten Aufnahmeschenkel (verdeckt, nicht gezeigt) aufweist, an deren beiden stirnseitigen Enden Rasthaken3 ausgebildet sind, welche mit Rastnasen4 , die aus dem hier abgerundeten Rand von zwei beabstandeten Tragschienen5 gebildet sind, im Eingriff stehen. Die Tragschienen5 sind quer zu voneinander beabstandeten Tragebalken6 , die an einer Decke7 befestigt sind, montiert. An den Tragschienen5 sind Verkleidungsplatten8 befestigt, an welchen Wärmeleitprofile9 flächig unter Druck anliegen. Die Wärmeleitprofile9 weisen eine Leitungsaufnahme10 für Heiz- und/oder Kühlleitungen11 mit nach außen ausgebildeten Haltebügeln12 auf, und greifen, eingeschoben in eine Aufnahme13 des Niederhaltebügels1 , in Rastelemente14 des Niederhaltebügels1 ein. Die Aufnahme13 ist so gestaltet, dass die Heiz- und/oder Kühlleitungen11 nicht an den Rändern der Aufnahme13 anliegen. Die Heiz- und/oder Kühlleitungen11 drücken auf die Auflagefläche15 des Federelements (nicht dargestellt), welches verspannt ist. Die Rasthaken3 des Niederbügelhalters1 , weisen eine nach innen stehende Nase auf, dessen Nasenflügel16 einen Winkel17 von 30° einnimmt. Der Niederhalter1 hat eine Länge von 295,2 mm und eine Höhe von 32,5 mm. Die beiden Aufnahmeschenkel2 , (einer verdeckt, nicht gezeigt) weisen an beiden stirnseitigen Enden18 einen Rücksprung19 , der vorzugsweise auf gleicher Höhe mit der Aufnahmefläche15 ausgebildet ist, auf. -
2a stellt den ersten Schritt für das Einhängen des Niederhaltebügels1 in die Tragschienen5 dar, wobei auf der linken Seite der Niederhaltebügel1 mit Hilfe des Rücksprungs19 soweit über die linke Tragschiene5 geschoben wird, dass die rechte Seite des Niederhaltebügels1 seitlich entlang der rechten Tragschiene5 geführt werden kann. -
2b zeigt einen fortgeschrittenen Stand beim Einhängen des Niederhaltebügels1 in die Tragschienen5 , wobei die linke Seite des Niederhaltebügels1 mit Hilfe des Rücksprungs19 soweit über die Tragschiene5 geführt ist, dass auch die rechte Seite des Niederhaltebügels1 mit den Rasthaken3 über die rechte Tragschiene5 gehoben werden kann. -
2c zeigt den Niederhaltbügel1 kurz vor dem Einrasten der Rasthaken3 in die Rastnase4 der Tragschiene5 , wobei der Niederhaltebügel1 bereits mittig zwischen den beiden Tragschienen5 angeordnet ist. -
3 zeigt den Niederhaltebügel1 im Profil, wobei dieser eine M-Form beschreibt. Der Niederhaltebügel1 umfasst zwei Aufnahmeschenkel2 und2' , die in der Mitte über ein Federelement20 verbunden sind, welches eine V-förmige Einbauchung21 aufweist. An der Unterseite der Einbauchung21 ist eine Auflagefläche15 ausgebildet. Der von der Einbauchung21 eingeschlossene Winkel22 beträgt 120°. Der vertikale Abstand der Auflagefläche15 zum Rand der Aufnahmeschenkel2 ,2' beträgt 11 mm, wobei dieser an die Größe der Heiz- und/oder Kühlleitungen11 und der Wärmeleitprofile9 angepasst. -
4 zeigt einen Stanzzuschnitt23 zur Bildung des Niederhaltebügels1 durch einen anschließenden Biegevorgang. - Die perforierten Linien
24 und24' stellen Biegekanten bzw. Verbindungskanten zwischen den Aufnahmeschenkel2 und2' mit dem Federelement20 dar. Die perforierten Linien25 und25' stellen Biegekanten zur mittigen Ausbildung der Auflagefläche15 im Federelement20 dar. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 2023050 B1 [0003]
Claims (10)
- Decken- oder Wandverkleidung mit Wärmeleitprofilen (
9 ), die mit einer Leitungsaufnahme (10 ) für Heiz- oder Kühlleitungen (11 ) versehen sind, an Verkleidungsplatten (8 ) anliegen und durch Aufnahmen (13 ), die in Aufnahmeschenkeln (2 ,2' ) von Niederhaltebügeln (1 ) gehalten sind, die jeweils mindestens ein Federelement (20 ) aufweisen, quer an beabstandeten Tragschienen (5 ) angeordnet und jeweils mit an ihren stirnseitigen Enden ausgebildeten Rasthaken (3 ) an gegenüberliegenden Tragschienen (5 ) eingehängt sind, wobei die Federelemente (20 ) durch die an den Tragschienen (5 ) montierten Verkleidungsplatten (8 ) unter Druck über die an den Verkleidungsplatten (8 ) anliegenden Wärmeleitprofile (9 ) derart vorgespannt sind, dass die Wärmeleitprofile (9 ) an die Verkleidungsplatten (8 ) gedrückt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhaltebügel (1 ) mindestens zwei Aufnahmeschenkel (2 ,2' ) aufweist, welche durch mindestens ein Federelement (20 ) verbunden sind. - Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
20 ) mindestens einen, vorzugsweise mittigen, Auflagepunkt oder eine Auflagefläche (15 ) aufweist, die den Druck resultierend aus der Verspannung auf das anliegende Wärmeleitprofil (9 ) oder die Heiz- und/oder Kühlleitung (11 ) in das Federelement (20 ) zum Aufbau der Vorspannkraft einleitet. - Verkleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Aufnahmeschenkeln (
2 ,2' ), die durch ein die beiden Schenkel an ihrem oberen Rand überbrückendes Federelement (20 ) miteinander verbunden sind, eine vorzugsweise zentral angeordnete Einbauchung (21 ) ausgebildet ist, die zwischen den beiden Schenkeln eintaucht. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Einbauchung (
21 ) eingeschlossene Winkel (22 ) zwischen 60° und 170° liegt, vorzugsweise 120° beträgt. - Verkleidung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbauchung (
21 ) V-förmig ausgebildet ist. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
20 ) die Aufnahmeschenkel (2 ,2' ) durchgehend miteinander verbindet oder abschnittsweise mehrere Federelemente vorgesehen sind. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhaltebügel (
1 ) im Profil eine M-Form ausbildet. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden stirnseitigen Enden (
18 ) des Niederhaltebügels (1 ) zwischen Rasthaken (3 ) und einer benachbarten Aufnahme (13 ) für die Heiz- und/oder Kühlleitungen (11 ) Materialaussparungen, vorzugsweise Rücksprünge (19 ), oder Schultern an den unteren Ecken der beiden Aufnahmeschenkel (2 ,2' ) vorgesehen sind. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhaltebügel (
1 ) einstückig ausgebildet ist. - Verkleidung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhaltebügel (
1 ) aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise aus Metallblech, insbesondere aus Edelstahl, gefertigt ist.
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