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Die vorliegende Erfindung betrifft einen aus Einzelelementen aufgebauten, zerlegbaren Metallschrank mit einer quaderförmigen Grundform mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Im Verhältnis zu ihrem Gewicht besitzen Schränke ein großes Volumen, sodass die Transportkosten für einen zusammengesetzten Schrank relativ hoch sind. Daher werden Schränke üblicherweise so konstruiert, dass sie in Einzelelemente zerlegt werden können, die gestapelt nur wenig Raum in Anspruch nehmen und deren Versand entsprechend günstig ist. Beim Kauf von Mobeln, insbesondere Holzmöbel für den Wohnbereich, ist der Kunde daran gewöhnt, Möbel in Einzelteilen als kompaktes Paket zusammen mit speziellen Beschlagteilen, diversen Schrauben als Verbindungselemente, einer Aufbauanleitung und passendem Werkzeug zu übernehmen, um dann die Einzelteile vor Ort, wo die Möbel benutzt werden sollen, zusammenzubauen.
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Bei Metallschränken, die im Bereich des Sports bzw. im industriellen Umfeld als Spinde eingesetzt werden oder auch häufig als Schaltschränke für Elektroinstallationen Anwendung finden, werden zum Zusammenhalt der Einzelteile überwiegend ebenfalls Schrauben eingesetzt, die in der Regel als Verbindungselemente in einer separaten Verpackung den Schrankeinzelteilen zusammen mit dem passenden Werkzeug beigegeben werden.
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Die großen Nachteile beim Selbstaufbau von Schranken oder Möbeln bestehen darin, dass der Zusammenbau einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, häufig zusätzliches Werkzeug benötigt wird und in den meisten Fällen unterschiedliche Verbindungselemente eingesetzt werden müssen, deren Sichtung und Sortierung zusätzliche Zeit beansprucht. Ein zusätzlicher nicht unwesentlicher Zeitbedarf entsteht darüber hinaus durch individuelle Fehler beim Aufbau der Möbel aufgrund mangelhafter Bauanleitungen oder mangelndem technischen Verständnisses der Anwender.
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Aus dem Stand der Technik sind zerlegbare Metall- oder Blechschränke bekannt, bei denen man versucht hat, Schraubverbindungen weitgehend durch Steckverbindungen zu ersetzen, um auf diese Weise den Aufbau zu erleichtern, da nun die Einzelteile ohne Verwendung weiterer Verbindungselemente zusammengesetzt werden können.
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So wird in der
DE 8 118 674 U1 ein Schrank aus Blechteilen beschrieben, wobei die Einzelelemente zum Aufbau durch formschlussige Steckverbindungen miteinander verbunden werden. In der
DE 29 713 991 U1 wird ein de- und remontierbarer, mittels Einhängehaken und Einhängeösen zusammensteckbarer Blechgehäuseschrank beschrieben. Derartige Metallschränke können zwar ohne zusatzliches Werkzeug und ohne zusätzliche weitere Verbindungsmittel zusammengesetzt werden, was jedoch nur dadurch ermöglicht wird, dass die Einzelelemente passgenau aufeinander abgestimmt und äußerst präzise gefertigt sind. Auch sind die entsprechenden Verbindungselemente direkt an den Einzelbauteilen angeformt, was deren Form kompliziert. Beide Faktoren erhöhen die Herstellkosten pro Einzelelement.
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Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Metallschrank der eingangs genannten Art so auszubilden, dass er die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen aus Einzelelementen aufgebauten, zerlegbaren Metallschrank so auszubilden, dass die Einzelteile ohne Verwendung von Schraubverbindungen zusammengesetzt werden können, ohne dass sich deshalb die Kosten für die Einzelteile erhöhen. Gelöst wird die Aufgabe durch einen Metallschrank mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen des erfindungsgemäßen Metallschranks sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gegenstand des obengenannten Anspruchs 1 ist ein aus Einzelelementen aufgebauter, zerlegbarer Metallschrank mit einer quaderförmigen Grundform. Dabei sind die Einzelelemente als rechteckige Metallblechteile ausgebildet und umfassen mindestens einen Schrankboden, eine Schrankdecke, eine Schrankrückwand, zwei Schrankseitenwände sowie eine als Schranktür ausgebildete Schrankvorderwand. Erfindungswesentlich ist nun, dass die Einzelelemente durch Steckverbindungen miteinander verbindbar sind. Dazu weisen der Schrankboden, die Schrankdecke, die Schrankrückwand sowie die beiden Schrankseitenwände jeweils aufeinander abgestimmte Rundlöcher auf, über welche die rechteckigen Metallblechteile durch Einstecken von Kunststoffnieten auf einfache Weise ohne zusätzliches Werkzeug miteinander verbunden werden können.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass zumindest ein Teil der Metallblechteile mindestens eine falzartige, im rechten Winkel angeordnete, mit Rundlöchern versehene Befestigungskante aufweist, während die dazu passenden Gegenstücke einen glatten ebenfalls mit Rundlöchern versehenen Randbereich aufweisen. Im aufgebauten Zustand des Metallschrankes sind die Metallblechteile formschlüssig uber die rechtwinkligen Befestigungskanten miteinander verbunden, wobei die Verbindung jeweils zwischen einem gefalzten, eine rechtwinklige Befestigungskante aufweisenden Randbereich eines ersten Metallblechteils mit einem glatten mit Rundlöchern versehenen Randbereich eines zweiten Metallblechteils ausgebildet ist.
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Zusätzlicher Halt kann dem Metallschrank optional im aufgebauten Zustand durch rechtwinklige Stabilisierungswinkel gegeben werden, die ebenfalls mit Rundlöchern bestückt sind, die mit den in den Randbereichen der Metallblechteile vorgesehenen Rundlöchern korrespondieren und ebenfalls über Kunststoffnieten mit den Metallblechteilen verbunden werden können.
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Die Stabilisierungswinkel können auf unterschiedliche Weise mit den Einzelelementen für den Metallschrank kombiniert werden, wobei eine bevorzugte Ausgestaltung vorsieht, dass der Stabilisierungswinkel als flacher rechter Winkel mit den gefalzten rechtwinkligen Befestigungskanten der Einzelelemente kombiniert wird. Ebenso ist es jedoch auch möglich, dass die Stabilisierungswinkel als vertikal ausgerichtete rechtwinklige Profile mit den glatten mit Rundlöchern versehenen Randbereichen der Metallblechteile kombiniert werden.
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Die als Schranktür ausgebildete Schrankvorderwand weist an einer ihrer zu einer Seitenwand weisenden Kante vertikal angeordnete Scharnierachsen oder Scharnierbuchsen auf, die in korrespondierende an der betreffenden Seitenwand angeordnete Scharnierbuchsen bzw. Scharnierachsen eingreifen. Dabei sind bei einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die Scharnierachsen und Scharnierbuchsen so angeordnet, dass die als Schranktür ausgebildete Schrankvorderwand im geoffneten Zustand des zusammengebauten Metallschranks ein- oder ausgehängt werden kann, während die Schranktür im geschlossenen Zustand einen Innenschlag aufweist und bundig mit den Seitenwänden sowie dem Schrankboden und dem Schrankdeckel abschließt, so dass die Schranktür im verschlossenen Zustand ohne Schlüssel nicht zu öffnen ist.
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Der erfindungsgemäße Metallschrank, der aus einfachen rechtwinkligen Blechteilen zusammengesetzt wird, ist insbesondere für Anwendungsbereiche vorgesehen, wo die Funktionalität des Schrankes im Vordergrund steht und das Design eine untergeordnete Rolle spielt. So ist insbesondere an Sattelschränke oder Spinde im Freizeit- oder Sportbereich gedacht oder an Spinde im industriellen Produktionsbereich, was jedoch nicht ausschließt, dass bei entsprechender Verarbeitung der Metallblechteile auch höherwertige Einsatzgebiete in Frage kommen. So können nach dem erfindungsgemäßen Konzept aufgebaute Metallschränke bei entsprechender Ausgestaltung problemlos auch als Aktenschränke, Schaltschränke oder für sonstige Anwendungen eingesetzt werden.
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Aufgrund dieser Zielsetzung ist auch für die Schranktür bevorzugt eine einflüglige Tür vorgesehen, die an einer Seitenwand in Scharnierbuchsen oder Scharnierachsen eingehängt wird und über ein einfaches Schloss verfügt, das ein Öffnen der einen Innenschlag aufweisenden Tür im verschlossenen Zustand verhindert. Dies schließt jedoch nicht aus, im Falle der oben erwahnten höherwertigen Einsatzgebiete auch zweiflüglige Schranktüren vorzusehen, die nach dem gleichen Prinzip befestigt werden können und dann mit Hilfe eines Schlosses in der Mitte der beiden Türflügel verschlossen werden.
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Je nach Einsatzzweck sind für die erfindungsgemäßen Metallschränke zusätzliche Ein- oder Anbauelemente insbesondere aus der Gruppe Schrankböden, Halterungen, Fächer, Schubladen, Schubfächer, Haken oder Sattelhalter etc. vorgesehen. Zur Befestigung dieser zusätzlichen Ein- oder Anbauelemente können auf den die Innenseiten des Metallschranks bildenden Seiten der Metallblechteile zusätzlich Verbindungsmittel zur Verbindungsbildung mit den zusätzlichen Ein- oder Anbauelementen vorgesehen sein. Die einfachsten Mittel zur Verbindung sind auch in diesem Fall wieder einfache Rundlöcher, über welche die Ein- und Anbauteile mit den Einzelelementen über Kunststoffnieten verbunden werden. Neben diesen Rundlöchern sind selbstverständlich sämtliche im Schrankbau üblichen Verbindungsmittel für Ein- oder Anbauelemente möglich.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass als Kunststoffnieten Rundkopfspreiznieten aus einem thermoplastischen Kunststoff vorgesehen sind. Spreiznieten sind in der Verbindungstechnik insbesondere im Bereich der Elektronik sowie im Fahrzeugbau zum Verbinden von flachen Kunststoffbauteilen bekannt. Überraschenderweise wurde nun bei der Suche nach geeigneten Verbindungsmitteln für Metallblechteile für Schränke gefunden, dass auf die Dicke der Metallbleche abgestimmte Spreiznieten hervorragend geeignet sind, entsprechende mit Rundlöchern vorbereitete Metallbleche formschlüssig miteinander zu verbinden. Bei der richtigen Auswahl der Kunststoffniet in Kombination mit einer entsprechenden Vorbereitung der Bauteile gelingt es, zerlegbare Metallschränke auf einfache Weise sicher und stabil ohne die Verwendung von zusätzlichem Werkzeug aufzubauen, wobei einfache handelsübliche Kunststoffnieten, die von Hand eingedrückt werden können, als Verbindungsmittel verwendet werden.
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Als bevorzugter Spreizniet wird erfindungsgemäß ein aus zwei Teilen bestehender Rundkopfspreizniet eingesetzt, der aus einem mit einem Rundkopf versehenen Spreizstift besteht, der in eine zylindrischen Spreizhülse eingesetzt ist, die an ihrem oberen Ende einen Kragen aufweist, mit dem die Spreizhülse beim Einstecken in die Befestigungsöffnung an deren Rand aufsitzt. Die Lage des Spreizstiftes in der Spreizhülse ist durch einen Absatz fixiert, sodass der Spreizstift bis zu einem bestimmten Punkt in die Spreizhülse eingeführt werden kann und dort fixiert ist, ohne dass sich die Spreizhülse aufweitet. Somit kann der Spreizstift bereits zusammengesetzt in die entsprechenden als Befestigungsöffnungen vorgesehenen Rundlöcher der zu verbindenden Bauteile eingeführt werden. Dabei ragt ein Teil der Spreizhülse auf der Rückseite der zu verbindenden Bauteile hinaus und wird beim Eindrucken des Spreizstiftes gespreizt, wodurch die beiden Bauteile fest miteinander verbunden werden bzw. aneinander gepresst werden. Beim Eindrücken des Spreizstiftes in die Spreizhülse wird der Rundkopf des Spreizstiftes fest auf das zu verbindende erste Bauteil gedrückt, wobei der Kragen der Spreizhülse in einem entsprechenden Hohlraum auf der Unterseite des Rundkopfes des Spreizstiftes aufgenommen wird.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sieht weiterhin vor, dass als Metallblechteile Stahl- oder Eisenbleche mit einer Blechstärke von ca. 0.2 mm bis 2 mm eingesetzt werden. Besonders bevorzugt sind Bleche mit einer Blechstärke von ca. 1 mm. Diese Metallbleche werden mit entsprechenden für die Blechstärke geeigneten Rundkopfspreiznieten kombiniert.
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Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von Zeichnungen ausführlich erläutert. Dabei zeigen
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1 eine Explosionszeichnung eines Metallschrankes,
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2 einen Ausschnitt von zwei miteinander verbundenen Einzelelementen
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3 einen Schnitt durch einen Rundkopfspreizniet und
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4 eine perspektivische Darstellung des Rundkopfspreizniets aus 2 in unterschiedlichen Montagezuständen.
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Die 1 zeigt in einer Explosionsdarstellung einen aus Einzelelementen aufgebauten zerlegbaren Metallschrank mit einer quaderförmigen Grundform.
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Die Einzelelemente, die als rechteckige Metallblechteile ausgebildet sind, umfassen einen Schrankboden 1, eine Schrankdecke 2, eine Schrankrückwand 3, zwei Schrankseitenwände 4 sowie eine als Schranktür 5 ausgebildete Schrankvorderwand. Der Schrankboden 1, die Schrankdecke 2, die Schrankrückwand 3 und die Schrankseitenwände 4 besitzen jeweils aufeinander abgestimmte Rundlöcher 7, über welche die rechteckigen Metallblechteile durch Einstecken von Kunststoffnieten 8 miteinander verbunden werden können. Ein Teil der Metallblechteile, im vorliegenden Fall die Seitenwände 4, der Schrankboden 1, der Schrankdeckel 2 und die Schrankrückwand 3, weist falzartige rechtwinklige mit Rundlöchern 8 versehene Befestigungskanten 11 auf, über die die einzelnen Metallblechteile im aufgebauten Zustand miteinander verbunden werden. Dabei wird jeweils eine Verbindung zwischen einem gefalzten, eine rechtwinklige Verbindungskante 11 aufweisendem Randbereich eines ersten Metallblechteils mit einem glatten mit Rundlöchern 8 versehenen Randbereich eines zweiten Metallblechteils verbunden.
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Die Schranktür 5 weist an ihrer rechten, zur Seitenwand 4 weisenden Kante zwei Scharnierachsen 6 auf, die im aufgebauten Zustand des Metallschranks in zwei korrespondierende an der rechten Seitenwand 4 angeordnete Scharnierbuchsen 7 eingreifen. Dabei ist vorgesehen, dass die Scharnierachsen 6 bzw. die Scharnierbuchsen 7 so angeordnet sind, dass die als Schranktür 5 ausgebildete Schrankvorderwand einen Innenschlag aufweist und im geöffneten Zustand ohne großen Aufwand ein- und ausgehängt werden kann, während sie im verschlossenen Zustand ohne Anwendung von grober Gewalt nicht geöffnet werden kann. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Schranktür 5, die allerdings in der gewahlten 1 nicht wiedergegeben ist, sieht vor, dass als Scharnierachsen 6 einfache Zapfen an der Schranktür 5 angeformt sind, die in die Scharnierbuchsen 7 des Seitenteils 4 eingreifen.
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Die 2 zeigt zwei miteinander verbundene Einzelelemente eines erfindungsgemäßen Metallschrankes, deren Verbindung zusätzlich mit einem Stabilisierungswinkel 10 verstärkt ist. Für das Beispiel wurde die Verbindung zwischen einem Deckel 2 und einer Seitenwand 4 ausgewählt, wobei die Verstärkung über die falzartig ausgebildeten rechtwinkligen Befestigungskanten 11 dieser beiden Bauteile erfolgt. Bei dem Stabilisierungswinkel 10 handelt es sich um einen rechten Flachwinkel, der auf die Befestigungskanten aufgelegt und mit Kunststoffnieten 9 befestigt wird. Zur Verwendung des Stabilisierungswinkels ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vorsieht, den Stabilisierungswinkel im Schrankinnern anzusetzen.
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In der 3 ist ein Schnitt durch einen typischen Befestigungsniet 9 zu sehen. In diesem Fall handelt es sich um einen zweiteiligen Rundkopfspreizniet 9, der aus einem Spreizstift 12 und einer Spreizhülse 13 besteht. Der Durchmesser B der Spreizhulse 13 entspricht dem Durchmesser der als Verbindungsöffnungen vorgesehenen Rundlöcher 8 der Blechteile, die miteinander verbunden werden sollen, während der Höhenabschnitt A der Spreizhülse 13 der Gesamtdicke der miteinander zu verbindenden Teile entspricht. Der uber diesen Höhenabschnitt A hinausgehende Teil der Spreizhülse steht bei der Montage auf der Rückseite der zu verbindenden Teile heraus und wird durch das Eindrücken des Spreizstifts 12 gespreizt, womit die zu verbindenden Teile aneinander gepresst werden.
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Zur Verbindungsbildung zwischen zwei flachen mit Rundlöchern 8 versehenen Teilen wird die zylindrische Spreizhülse 13 mitsamt Spreizstift 12 durch die korrespondierenden Rundlöchern 8 gesteckt und anschließend wird der Spreizstift durch die Spreizhülse 13 bis auf die Oberfläche des ersten Blechteils gedrückt. Dabei wird der untere Bereich der Spreizhülse 13, der auf der Rückseite der zu verbindenden Teile herausragt, gespreizt, wodurch die zu verbindenden Teile aneinander geklemmt werden. Beim Einsetzen des Spreizniets 9 in die Verbindungslöcher 8 sitzt die Spreizhülse 13 mittels eines Kragens 14 zunachst auf der Oberflache des zu verbindenden Bauteils auf und wird beim Reindrücken des Rundkopfes 16 des Spreizniets 9 vom Hohlraum 15 des Rundkopfs 16 aufgenommen, sodass der Rundkopf 16 des Spreizniets 9 im Montagezustand bündig auf der Oberfläche des Bauteils aufsitzt.
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In der 4 ist der Befestigungsvorgang in Teilschritten perspektivisch am Beispiel von zwei mit jeweils drei Verbindungslöchern 8 versehenen Blechprofilen 17 dargestellt. Dabei ist auf der linken Seite der beiden übereinander angeordneten Blechprofile 17 oberhalb eines Rundloches 8 ein Rundkopfspreizniet 9 mit einem Spreizstift 12 und einer mit einem Kragen 14 versehenen Spreizhülse 13 zu sehen. In der Mitte der Abbildung sieht man den gleichen Spreizniet 9, der in ein Rundloch 8 eingesetzt ist, wobei die Hülse 13 bereits bis zum Kragen 14 in das Verbindungsloch eingeführt ist. Der Spreizstift 12 selber ist schon über den Begrenzungsabsatz hinaus in die Spreizhülse 13 eingedrückt, sodass unterhalb der beiden Blechprofile 17 bereits eine Spreizung des überstehenden Bereichs der Spreizhülse 13 zu erkennen ist. Ganz rechts ist ein vollkommen eingedrückter Rundkopfspreizniet 9 zu sehen, bei dem der Rundkopf 16 bündig auf dem Profil 17 aufsitzt, während die Spitze des Spreizstifts 12 auf der Unterseite der beiden zu verbindenden Profile 17 herausschaut. Gleichzeitig ist auf der Unterseite der beiden zu verbindenden Bauteile 17 der gespreizte überstehende Bereich der Spreizhülse 13 zu erkennen. Zum besseren Verständnis wurde bei dieser perspektivischen Darstellung auch die kumulierte Dicke A der beiden zu verbindenden Bauteile 17 eingezeichnet, die der Abschnittshöhe A der Spreizhulse 13 in 3 entspricht, wobei selbstverständlich zu beachten ist, dass die 3 und 4 unterschiedliche Vergrößerungen aufweisen.
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Die in den 1 bis 4 aufgeführten Beispiele dienen dazu, das Konzept eines erfindungsgemäßen Metallschrankes zu erklären und sind nicht als Einschränkung zu sehen. So ist auf Basis des erfindungsgemäßen Befestigungsprinzips für Metallbleche eine Vielzahl von Variationen für den Aufbau und das Design von Metallschränken möglich und denkbar, wobei die Einzelteile auf äußerst einfache Weise unter Verwendung von Kunststoffnieten ohne zusätzliches Werkzeug zu einem Schrank zusammengesetzt werden können, ohne dass dabei die Gefahr besteht, durch Fehler beim Zusammensetzen Schäden an den Einzelelementen zu verursachen. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht nämlich darin, dass die erfindungsgemäßen Metallschränke auf die gleiche Weise durch einfaches Herausziehen der Kunststoffnieten aus den Verbindungslöchern per Hand und ohne Zusatzwerkzeug wieder zerlegt werden können, wobei die Rundkopfspreiznieten im günstigsten Fall für den erneuten Zusammenbau wiederverwendet werden können. Sollten die Kunststoffnieten bei der Demontage zerstört werden, können sie problemlos ersetzt werden, da es sich um handelsübliche Kunststoffnieten handelt, die kostengünstig von einer Vielzahl von Anbietern erworben werden können.
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Die Vorteile der vorliegenden Erfindung kommen insbesondere beim Versand von preiswerten Metallschränken für den Sport- und Freizeitbereich, wie z. B. Sattelschränke oder Spinde, zum Tragen, da die Transportkosten, die in diesem Bereich einen beachtlichen Anteil der Anschaffungskosten ausmachen, fur die erfindungsgemäßen zerlegbaren Metallschränke im Vergleich zu fertig aufgebauten Schränken um den Faktor 5 gesenkt werden können, wahrend den Kunden gleichzeitig mit dem erfindungsgemäßen Aufbauprinzip ein äußerst einfaches und schnelles Auf- und Abbauen des Metallschrankes ermöglicht wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schrankboden
- 2
- Schrankdecke
- 3
- Schrankrückwand
- 4
- Schrankseitenwand
- 5
- Schranktür
- 6
- Scharnierachse
- 7
- Scharnierbuchse
- 8
- Rundloch
- 9
- Kunststoffniet
- 10
- Stabilisierungsrechteck
- 11
- Befestigungskante
- 12
- Spreizstift
- 13
- Spreizhülse
- 14
- Kragen
- 15
- Hohlraum
- 16
- Rundkopf
- 17
- Profilleiste
- A
- Materialstarke (kumuliert)
- B
- Spreizhülsendurchmesser (Lochdurchmesser)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 8118674 U1 [0006]
- DE 29713991 U1 [0006]