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DE202019106168U1 - Abdeckelement zum Abdecken einer im Wesentlich rechteckigen Platte eines Tisches oder einer Bank - Google Patents

Abdeckelement zum Abdecken einer im Wesentlich rechteckigen Platte eines Tisches oder einer Bank Download PDF

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DE202019106168U1
DE202019106168U1 DE202019106168.5U DE202019106168U DE202019106168U1 DE 202019106168 U1 DE202019106168 U1 DE 202019106168U1 DE 202019106168 U DE202019106168 U DE 202019106168U DE 202019106168 U1 DE202019106168 U1 DE 202019106168U1
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    • A47G11/00Table linen
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    • B31F5/06Attaching together sheets, strips or webs; Reinforcing edges by adhesive tape

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Abstract

Abdeckelement (5) zum Abdecken einer im Wesentlichen rechteckigen Platte eines Tisches oder einer Bank, wobei das Abdeckelement (5) als Zuschnitt (10) aus einem flexiblen Material ausgebildet ist oder einen solchen aufweist, wobei der Zuschnitt (10) folgendes aufweist:
einen im Wesentlichen rechteckigen Abdeckbereich (11) mit zwei zueinander parallelen ersten Seiten (11a, 11b) und zwei zueinander parallelen zweiten Seiten (11c, 11d),
zwei im Wesentlichen rechteckige erste Randbereiche (12, 13), welche sich jeweils an eine erste Seite (11a, 11b) des Abdeckbereichs (11) anschließen, so dass sie jeweils zwei dritte Seiten (12c, 12d; 13c, 13d) aufweisen, welche zu den zweiten Seiten (11c, 11d) des Abdeckelements fluchten, und
zwei im Wesentlichen rechteckige zweite Randbereiche (14, 15), welche sich jeweils an eine zweite Seite (11c, 11d) des Abdeckbereichs anschließen, so dass sie jeweils zwei vierte Seiten (14a, 14b; 15a, 15b) aufweisen, welche zu den ersten Seiten (11a, 11b) des Abdeckelements (11) fluchten, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten ersten und zweiten Randbereichen (12, 13, 14, 15) jeweils ein Freiraum (F) vorgesehen ist, sodass das flach ausgelegte Abdeckelement (5) kreuzförmig ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Abdeckelement zum Abdecken einer im Wesentlichen rechteckigen Platte eines Tisches oder einer Bank nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Verkaufseinheit mit mehreren solchen Abdeckelementen nach Anspruch 11.
  • Sowohl im privaten Bereich als auch im gewerblichen Cateringbereich stellt sich häufig die Aufgabe, dass ein Biertisch oder ähnliches mit einem Abdeckelement, beispielsweise in Form einer Tischdecke oder ähnlichem, abgedeckt werden muss, insbesondere, um das Erscheinungsbild dieses Biertisches zu verbessern. Insbesondere im gewerblichen Bereich werden hierzu häufig Einwegabdeckungen verwendet. Hierbei kann es sich insbesondere um auf einer Rolle aufgerollte Meterware handeln, welche dann, meist von Hand, vor Ort mehr oder weniger passend zugeschnitten wird. Hierbei ergibt sich häufig unter anderem das Problem, dass sich eine solche sehr einfache Abdeckung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht auf der Platte des Biertisches hält, insbesondere bei windigen Wetterverhältnissen. Weiterhin ist das optische Erscheinungsbild meist nicht sehr befriedigend.
  • Die gattungsbildende EP 1 522 239 B1 schlägt hierzu ein ausschließlich aus einem vorkonfektionierten Zuschnitt gefertigtes Abdeckelement vor, welches insgesamt neun Bereiche aufweist, nämlich einen rechteckigen Abdeckbereich, vier sich seitlich des Abdeckbereiches befindende Randbereiche (in der hier verwendeten Nomenklatur erste und zweite Randbereiche), welche im Benutzungszustand von der Platte des Tisches herunterhängen, und vier quadratische Eckbereiche, welche im Benutzungszustand eigefaltet sind. Gegenüber der oben beschriebenen Benutzung von unkonfektionierter Meterware lässt sich mit einem solchen Abdeckelement in der Regel ein optisch deutlich verbessertes Ergebnis erzielen.
  • Hiervon ausgehend stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, ein gattungsgemäßes Abdeckelement weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Abdeckelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine Verkaufseinheit mit mehreren solchen Abdeckelementen ist in Anspruch 11 angegeben.
  • Bei dem Abdeckelement der EP 1 522 239 B1 haben sich zwei Dinge als nachteilig erwiesen: Zum einen muss der Zuschnitt eines solches Abdeckelements zwingend vorgefertigte Faltkanten in zwei zueinander senkrechten Richtungen aufweisen, was die Herstellung eines solchen Zuschnitts relativ aufwendig macht. Weiterhin sind die Eckbereiche in manchen Anwendungsfällen etwas „im Weg“.
  • Erfindungsgemäß wird deshalb auf die Eckbereiche vollständig oder überwiegend verzichtet, was zur Folge hat, dass zwischen benachbarten ersten und zweiten Randbereichen jeweils ein Freiraum vorhanden ist, sodass das flach ausgelegte Abdeckelement kreuzförmig ist.
  • Durch diese kreuzförmige Ausbildung fallen die Randbereiche in gewisser Weise von selbst im Wesentlichen senkrecht herab, sobald der rechteckige Abdeckabschnitt auf der abzudeckenden Platte positioniert ist. Die Kanten benachbarter Randbereiche müssen dann nur noch miteinander verbunden werden, ohne dass ein echter separater Faltvorgang notwendig wäre.
  • Die Verbindung benachbarter Randbereiche erfolgt bevorzugt mittels laschenartigen Verbindungsbereichen, welche sich von wenigstens einem Teil der Seiten der Randbereiche erstrecken.
  • Auf zumindest einigen dieser Verbindungsbereiche können Verbindungselemente, insbesondere in Form von Klebestreifen, angeordnet sein. In diesem Fall besteht das Abdeckelement dann aus dem Zuschnitt und den Verbindungselementen.
  • Um die Herstellung des Abdeckelements zu vereinfachen, erstrecken sich die Verbindungsbereiche ausschließlich von den Seiten der zweiten Randbereiche, welche zu den langen Seiten des Abdeckbereichs fluchten, da dies in der Regel die „Hauptproduktionsrichtung“ des Abdeckelements entspricht; das Grundmaterial des Zuschnitts wird in der Regel in Form von aufgerollten Bahnen großer Länge geliefert.
  • Sofern das Abdeckelement für ein Büffet oder einen Podiumstisch verwendet werden soll, kann es vorteilhaft sein, wenn einer der beiden ersten Randbereiche breiter als der andere erste Randbereich ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Abdeckelements eignet sich sehr gut dafür, dass mehrere zusammenhängende Abdeckelemente eine Verkaufseinheit bilden. Hierbei sind jeweils zwei benachbarte Abdeckelemente über jeweils einen ihrer Randbereiche, vorzugsweise über einen ihrer zweiten Randbereiche, miteinander verbunden, wobei sich zwischen den beiden Randbereichen vorzugsweise eine Sollbruchlinie erstreckt. Eine solche Verkaufseinheit kann insbesondere als Rolle ausgebildet sein.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus den nun mit Bezug auf die Figuren näher beschriebenen Ausführungsbeispielen.
  • Die Erfindung wird nun anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die Figuren näher beschrieben. Hierbei zeigen:
    • 1 ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Abdeckelementes in einem flach ausgelegten Zustand,
    • 2 eine aus einer Mehrzahl von Abdeckelementen der 1 bestehende Verkaufseinheit,
    • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Abdeckelementes, und
    • 4 das Abdeckelement der 3 in einem Benutzungszustand, wobei der sich darunter befindende Tisch jedoch nicht dargestellt ist.
  • Die 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Abdeckelementes 5. Dieses besteht aus einem Zuschnitt 10 und vier Klebestreifen 20. Der Zuschnitt besteht aus einem im Wesentlichen biegeschlaffen Material, insbesondere aus beschichtetem oder unbeschichtetem Papier oder aus einem textilen Werkstoff, insbesondere einem Fleece.
  • Der Zuschnitt 10 weist insgesamt neun Bereiche auf. Ein zentraler Abdeckbereich 11 hat typischerweise die Maße der Platte eines Biertisches oder einer Bierbank, also eine Länge zwischen 160 und 220 cm und eine Breite zwischen 25 und 90 cm. Natürlich können auch andere Maße vorgesehen sein. Der Abdeckbereich 11 ist rechteckig mit zwei langen ersten Seiten 11a, 11b und zwei kurzen zweiten Seiten 11c, 11d. Von den langen ersten Seiten 11a, 11b erstrecken sich erste Randbereiche 12, 13, von den kurzen zweiten Seiten 11c, 11d erstrecken sich zweite Randbereiche 14, 15. Diese Randbereiche 12 - 15 sind ebenfalls rechteckig. Die Tiefe aller vier Randbereiche 12, 13, 14, 15 ist im gezeigten ersten Ausführungsbeispiel gleich. Die „Grenzen“ zwischen Abdeckbereich 11 und Randbereichen 12 bis 15 sind in 1 strichpunktiert dargestellt, wobei hier zu betonen ist, dass diese Grenzen nicht zwingend körperlich (also beispielsweise in Form von Faltlinien) ausgebildet sein müssen; in vielen Fällen ist das ästhetische Ergebnis sogar besser, wenn die Grenzen nicht als Faltlinien oder dergleichen ausgebildet sind.
  • Die Seiten der zweiten Randbereiche 14, 15, welche die Verlängerung der ersten Seiten 11a, 11b des Abdeckbereiches 11 bilden, werden hier als vierte Seite 14a, 14b, 15a, 15b bezeichnet. Von diesen vierten Seiten 14a, 14b, 15a, 15b erstreckt sich jeweils ein Verbindungsbereich 16 - 19, auf welchen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils ein Klebestreifen 20 angeordnet ist, welche in einem Ausgangszustand in der Regel von je einer Schutzfolie abgedeckt sind. Die vierten Seiten 14a, 14b, 15a, 15b (also die Grenzen zwischen den zweiten Randbereichen 14, 15 und den Verbindungsbereichen 16 - 19) können als vordefinierte Faltlinien (beispielsweise durch Einprägungen oder Perforationen) ausgestaltet sein. Zwingend ist dies jedoch nicht.
  • Es ergibt sich somit ein kreuzförmiger Zuschnitt 10 mit Freiräumen F.
  • Die Breite der Verbindungsbereiche 16 bis 19 ist über einen weiten Bereich konstant, fällt jedoch in Richtung der des Abdeckbereichs 11 ab, vorzugsweise auf 0, sodass die zur Mitte weisenden Enden der Verbindungsbereiche keilförmig sind.
  • Die Anwendung des Abdeckelementes ist denkbar einfach: Zunächst wird der Abdeckbereich 11 auf der Platte des abzudeckenden Tisches oder der abzudeckenden Bank positioniert; die Randbereiche 12, 13, 14, 15 fallen dann gewissermaßen von selbst herunter. Nun müssen nur noch die Schutzfolien von den Klebestreifen 20 abgezogen werden und die Klebestreifen innen am Kantenabschnitt des benachbarten ersten Randbereichs 12, 13 festgeklebt werden. Die abgeschrägte Ausführung der Verbindungsbereiche hilft hierbei.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform bilden mehrere Abdeckelemente 5, 5', 5'', 5''' usw. eine Verkaufseinheit 30, welche insbesondere als Rolle R gelagert und verkauft werden kann (2). Hierbei sind benachbarte zweite Randbereiche 14, 15 jeweils mittels einer Sollbruchlinie S, welche beispielsweise in Form einer Perforation ausgeführt sein kann, trennbar miteinander verbunden.
  • Wie man den 3 und 4 entnehmen kann, kann es für manche Anwendungen, insbesondere, wenn der Tisch auf einem Podium oder ein Tisch eines Buffets abgedeckt werden soll, bevorzugt sein, dass einer der ersten Randbereiche (gezeigt ist hier der erste Randbereich 12) mit größerer Tiefe ausgebildet ist, sodass dieser Randbereich dann fast oder nahezu bis zum Boden reicht.
  • Bezugszeichenliste
  • 5
    Abdeckelement
    10
    Zuschnitt
    11
    Abdeckbereich
    11a, 11b
    erste Seite
    11c, 11d
    zweite Seite
    12, 13
    erster Randbereich
    12c, 12d 13c, 13d
    dritte Seite
    14, 15
    zweiter Randbereich
    14a, 14b 15a, 15b
    vierte Seite
    16 - 19
    Verbindungsbereich
    20
    Klebestreifen
    30
    Verkaufseinheit
    R
    Rolle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1522239 B1 [0003, 0006]

Claims (13)

  1. Abdeckelement (5) zum Abdecken einer im Wesentlichen rechteckigen Platte eines Tisches oder einer Bank, wobei das Abdeckelement (5) als Zuschnitt (10) aus einem flexiblen Material ausgebildet ist oder einen solchen aufweist, wobei der Zuschnitt (10) folgendes aufweist: einen im Wesentlichen rechteckigen Abdeckbereich (11) mit zwei zueinander parallelen ersten Seiten (11a, 11b) und zwei zueinander parallelen zweiten Seiten (11c, 11d), zwei im Wesentlichen rechteckige erste Randbereiche (12, 13), welche sich jeweils an eine erste Seite (11a, 11b) des Abdeckbereichs (11) anschließen, so dass sie jeweils zwei dritte Seiten (12c, 12d; 13c, 13d) aufweisen, welche zu den zweiten Seiten (11c, 11d) des Abdeckelements fluchten, und zwei im Wesentlichen rechteckige zweite Randbereiche (14, 15), welche sich jeweils an eine zweite Seite (11c, 11d) des Abdeckbereichs anschließen, so dass sie jeweils zwei vierte Seiten (14a, 14b; 15a, 15b) aufweisen, welche zu den ersten Seiten (11a, 11b) des Abdeckelements (11) fluchten, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten ersten und zweiten Randbereichen (12, 13, 14, 15) jeweils ein Freiraum (F) vorgesehen ist, sodass das flach ausgelegte Abdeckelement (5) kreuzförmig ist.
  2. Abdeckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich von den dritten und/oder von den vierten Seiten (14a, 14b, 15a, 15b) jeweils Verbindungsbereiche (16-19) erstrecken, mittels denen benachbarte erste und zweite Randbereiche (12, 13, 14, 15) miteinander verbunden werden können, nachdem diese entlang der ersten bzw. zweiten Seiten (11a, 11b, 11c, 11d) um 90° gegen den Abdeckbereich (11) umgebogen wurden.
  3. Abdeckelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf einigen Verbindungsbereichen (16-19) Verbindungselemente angeordnet sind.
  4. Abdeckelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente Klebestreifen (20) sind.
  5. Abdeckelement nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich nur von den vierten Seiten (14a, 14b, 15a, 15b) Verbindungsbereiche (16-19) erstrecken, sodass die dritten Seiten (12c, 12d, 13c, 13d) als Endkanten ausgebildet sind.
  6. Abdeckelement nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsabschnitte (16-19) in Richtung des Abdeckbereichs (11) abgeschrägt sind, wobei sich ihre Breite vorzugsweise auf null verringert.
  7. Abdeckelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Seiten (11a, 11b) länger als die zweiten Seiten (11c, 11d) sind.
  8. Abdeckelement nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Seiten (11a, 11b) eine Länge zwischen 160 cm und 220 cm und die zweiten Seiten (11c, 11d) eine Länge zwischen 25 cm und 90 cm aufweisen.
  9. Abdeckelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden ersten Randbereiche (12) tiefer als der andere erste Randbereich (13) ist.
  10. Abdeckelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (10) aus einem im Wesentlichen biegeschlaffen Material, insbesondere aus Papier oder einem Fleece besteht.
  11. Verkaufseinheit, welche mehrere Abdeckelemente (5, 5', 5'', 5''') nach einem der Ansprüche 1 bis 10 aufweist, wobei jeweils zwei benachbarte Abdeckelemente über jeweils einen ihrer Randbereiche, vorzugsweise über einen ihrer zweiten Randbereiche (14, 15), miteinander verbunden sind.
  12. Verkaufseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen den beiden Randbereichen eine Sollbruchlinie (S) erstreckt.
  13. Verkaufseinheit nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Rolle (R) ausgebildet ist.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29509269U1 (de) * 1995-06-06 1995-12-14 Lang, Leonhard, 79115 Freiburg Tischdecke für Gartenbiertische
DE29904190U1 (de) * 1999-03-09 1999-09-30 Schoebel, Anke Maria, Dipl.-Betriebsw., 35232 Dautphetal Tischdecke
CH697946B1 (de) * 2003-10-11 2009-03-31 Markus Boll Tischdecke.

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CH697946B1 (de) * 2003-10-11 2009-03-31 Markus Boll Tischdecke.

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