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DE20115633U1 - Toilettenpapier - Google Patents

Toilettenpapier

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DE20115633U1
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toilet paper
paper
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toilet
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/16Paper towels; Toilet paper; Holders therefor

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Sanitary Thin Papers (AREA)

Description

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BESCHREIBUNG
ToiIettenpapier TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft Toilettenpapier, wie es üblicherweise in Toilettenräumen als aufgewickelte Toilettenpapierrolle zur Verfügung gestellt wird.
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STAND DER TECHNIK
Toilettenpapier wird - sofern es nicht angefeuchtet bereitgestellt wird - auf einer Rolle aufgewickelt dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Auf einem Stück Karton-Rohr, dessen Länge der Breite der Toilettenpapierrolle entspricht, ist ein Toilettenpapierstreifen endlos aufgewickelt. In dem Toilettenpapierstreifen sind Perforationslinien angebracht, die quer über den Streifen hinweglaufen und die einen konstanten Abstand untereinander haben. Auf diese Weise können nacheinander gleichgroße Toilettenpapierstücke von der Rolle abgerissen werden. Es ist auch möglich, zwei oder drei zusammenhängende Papierstücke von der Rolle abzureißen und das abgerissene Stück dann in seinen Perforationslinien zu falten. Auf diese Weise kann der Verbraucher sich ein mehrlagiges und damit beliebig dickes Toilettenpapierstück schaffen. Die bekannten Toilettenpapierstücke haben eine Breite von etwa 10 cm (Zentimeter) und eine Länge von etwa 14 cm. Die Perforationslinien haben untereinander 0 dementsprechend einen Abstand von etwa 14 cm.
Die Größe der Toilettenpapierstücke wird von den Benutzern als gegeben hingenommen. Die Materialstärke der einzelnen Stücke wird oftmals als zu gering beurteilt und demzufolge die Papiere zwei- oder mehrlagig verwendet.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, möglichst optimal große Toilettenpapierstücke dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen.
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Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Toilettenpapierstück nicht größer sein muss als von der Fläche eines Quadrates mit den Kantenlängen von etwa 10 cm eingenommen wird. Die im Stand der Technik bekannte Breite von etwa 10 cm eines einzelnen Toilettenpapierblattes reicht dementsprechend auch für die Länge von einzelnen Toilettenpapierstücken aus. Dies gilt umso mehr, wenn die Toiletten-0 papierstücke zu mehreren übereinander gleichzeitig benutzt werden. Die Erfindung beruht damit auch auf der Erkenntnis, dass der Verbraucher mehr an dickerem als an größerem Toilettenpapier interessiert ist.
5 Im Hinblick auf die Verwendung der Toilettenpapiere hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, die einzelnen Toilettenpapierstücke der Form eines Trapezes anzupassen. Dabei reicht es völlig aus, wenn nur die größere der beiden parallelen Ränder des jeweiligen einzelnen Papierstückes 0 etwa 10 cm groß ist. Der demgegenüber kleinere parallele Rand braucht lediglich etwa 6 cm groß zu sein.
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Derartige trapezförmige Toilettenpapierstücke können entweder so auf einer Toilettenpapierrolle aufgewickelt sein, dass die Breite der Toilettenpapierrolle der Höhe der
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einzelnen Trapeze entspricht, oder in der Weise, dass die .' maximale Breite der Toilettenpapierrolle der Länge der größeren der beiden Grundflächen des Trapezes entspricht. Im letzteren Fall.ist die Seitenfläche der Toilettenpapierrolle nicht ebenflächig.
Nach einer weiteren Ausfuhrungsform der Erfindung können zwei Toilettenpapierstreifen aneinanderhängend auf einer Toilettenpapierrolle aufgewickelt sein. Diese Toilettenpapierrolle hat dann eine entsprechend größere Breite und das Rohr, auf dem die beiden Streifen aufgewickelt sind, hat eine entsprechend größere Länge. Die beiden Streifen können aus zwei aufgewickelten Toilettenpapierrollen der vorstehend beschriebenen Art bestehen, die durch eine Schwächungslinie wie insbesondere eine Perforationslinie seitlich aneinanderhängen. Von einer solchen gegenüber dem Stand der Technik vergrößerten Toilettenpapierrolle können die Benutzer nach Belieben einzelne oder auch mehrere zusammenhängende Papierstücke abreißen und dann entsprechend einlagige oder mehrlagige im Grundriss kleinere oder größere Toilettenpapierstücke benutzen.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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Fig. la eine Toilettenpapierrolle gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
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Fig. Ib eine Toilettenpapierrolle gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. Ic eine Toilettenpapierrolle gemäß einer dritten Aus führungs form der Erfindung,
Fig. Id eine Toilettenpapierrolle gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Toilettenpapierrolle gemäß dem Stand der Technik.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
In Fig. la ist eine Toilettenpapierrolle 10 dargestellt, bei der ein Toilettenpapierstreifen 12 auf einem Rohr 14 aufgewickelt ist. Das Rohr 14 besteht aus Kartonmaterial. Das Rohr 14 hat eine Länge 16, die der Breite 18 des Toilettenpapierstreifens 12 entspricht. Im vorliegenden Fall beträgt die Breite 18 etwa 10 cm (Zentimeter) .
Der Toilettenpapierstreifen 12 ist durch untereinander parallele Perforationslinien 20 unterteilt. Die Perforationslinien verlaufen parallel zur Rohrachse 21 des Rohres 14. Die Perforationslinien 20 haben untereinander einen Abstand 24, der im vorliegenden Fall der Breite entspricht. Durch Abreißen von Papierstücken entlang den Perforationslinien 20 können also einzelne Toilettenpapierblätter 22 von der Toilettenpapierrolle 10 abgerissen werden, die eine quadratische Grundfläche besitzen mit der Randlänge 10 cm. Die Abrollrichtung 19 steht senkrecht zur Rohrachse 21.
Sofern ein dickeres Toilettenpapierblatt gewünscht wird, können entweder mehrere, einzelne Blätter 22 übereinander-
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gelegt werden oder es können beispielsweise zwei zusammenhängende Blätter 22 von der Rolle 10 abgerissen und einmal längs der sie verbindenden Perforationslinie 2 0 zusammengeklappt und dann als zweilagiges Blatt verwendet werden.
Die in Fig. Ib dargestellte Toilettenpapierrolle 10.2 unterscheidet sich von der Toilettenpapierrolle 10 dahingehend, dass die Perforationslinien 20.2 und 20.3 nicht rechtwinklig sondern schiefwinklig zur Rohrachse 21 ausgerichtet sind. Die beiden Perforationslinien 2 0.2 und 20.3 bilden die aufeinander geneigten beiden Ränder einer Trapezfläche 26, die die Grundfläche der entsprechenden einzelnen Toilettenpapierblätter 22.2 besitzt. Diese Trapezfläche 26 hat zwei parallele Randlinien 28, 30. Die größere Randlinie 28 besitzt eine Länge, die der Breite entspricht, also im vorliegenden Fall von etwa 10 cm. Die kürzere Randlinie 3 0 hat eine demgegenüber kleinere Länge von im vorliegenden Fall etwa 6 cm. Derartige Blätter 22.2 sind über die Perforationslinien 20.2 und 20.3 um 180° (Altgrad) gegenseitig gedreht in dem Toilettenpapierstreifen 12.2 vorhanden. Auch hier können mehrlagige Blätter geschaffen werden, indem einzelne Blätter 22.2 abgerissen und übereinandergeschichtet werden.
Bei der in Fig. Ic dargestellten Toilettenpapierrolle 10.4 sind ebenfalls einzelne Toilettenpapierblätter 22.2 vorhanden, die über parallele Perforationslinien 20.4 und 20.5 in dem Toilettenpapierstreifen 12.4 zusammenhängend vorhanden sind. Die Randlinien der entsprechenden Trapezflachen 26 werden durch diese Perforationslinien 2 0.4 und 20.5 gebildet. Die Perforationslinie 20.4 entspricht damit längenmäßig der Randlinie 28 und die kürzere Perforationslinie 20.5 der kürzeren Randlinie 30. Der Toilettenpapierstreifen 12.4 gemäß Fig. Ic hat also eine maximale Breite,
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die der Länge der Perforationslinie 20.4 entspricht. Diese maximale Breite beträgt im vorliegenden Fall ebenfalls 10 cm. Die demgegenüber kürzere Breite des Streifens 12.4 entspricht der Länge der Perforationslinie 20.5, die im vorliegenden Fall etwa 6 cm beträgt. Der gegenseitige Abstand der Perforationslinien 20.4, 20.5 entspricht der Breite 18 der Toilettenpapierrolle 10 und 10.2.
Die Breite der Toilettenpapierrolle 10.4 ist nicht konstant.
So sind im Gegensatz zu den Ausführungsformen gemäß den Figuren la und Ib die beiden gegenüberliegenden Seitenflächen 32, 34 nicht ebenflächig. Die maximale Breite wird durch die Endpunkte 36, 3 8 der längeren Perforationslinien 20.4 definiert. Diese Endpunkte liegen auf zwei Spirallinien 40, 42, die die seitliche maximale Begrenzung der Toilettenpapierrolle 10.4 darstellen. Im Gegensatz zu der in Fig. Ib dargestellten Toilettenpapier-rolle 10.2 kann ein beispielsweise zweilagiges, aus zwei Blättern 22.2 bestehendes Toilettenpapierstück durch Umschlagen längs der Perforationslinie 20.5 oder auch 20.4 gebildet werden, im Gegensatz zur Toilettenpapierrolle 10.2, bei der etwas Derartiges nur durch Abreißen einzelner und entsprechendes Übereinanderlegen abgerissener Stücke möglich ist.
Bei der in Fig. Id dargestellten Toilettenpapierrolle 10.6 sind zwei Toilettenpapierstreifen 12.2 über eine mittlere Perforationslinie 20.6 aneinanderhängend vorhanden. Jeweils eine Perforationslinie 20.2 und 20.3 sind dachartig aneinanderhängend vorhanden. Durch Abtrennen unterschied-0 licher Bereiche können Toilettenpapierblätter 22.2 vereinzelt oder über ein Stück der mittleren Perforationslinie 20.6 und/oder der "schrägen" Perforationslinien 20.2 beziehungsweise 20.3 zusammenhängend von der Toilettenpapierrolle 10.6 abgerissen werden. Auf diese Weise können 5 unterschiedlich große auch mehrlagige Papierstücke von der
Toilettenpapierrolle 10.6 abgerissen werden. _&eegr;.
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In Fig. 2 ist eine Toilettenpapierrolle 10.8 gemäß dem .' bekannten Stand der Technik dargestellt. Perforationslinien 20.8 laufen parallel zur Rohrachse 21 und haben untereinander konstanten Abstand. Der Abstand dieser Perforationslinien und damit die Länge 44 der einzelnen Blätter 22.8 beträgt etwa 14 cm. Die Breite 18 der Toilettenpapierrolle beträgt wie beispielsweise bei der Toilettenpapierrolle 10 oder 10.2 10 cm. Bei der Toilettenpapierrolle 10.4 schwankt die Breite zwischen 10 und 6 cm.
Das einzelne Toilettenpapierblatt 20.8, so wie es im Stand der Technik bekannt ist, besitzt eine Fläche von 140 cm2 (Quadratzentimeter) . Die vergleichbare Blattgröße beträgt bei der Toilettenpapierrolle 10 lediglich 100 cm2. Das bedeutet eine Papiereinsparung von knapp 3 0% (Prozent) bezogen auf die im Stand der Technik bekannte Toilettenpapierrolle 10 . 8.
Die Blattgröße 22.2 beträgt bei der Toilettenpapierrolle 10.2 80 cm2. Dies bedeutet eine Papierersparnis, bezogen auf das einzelne Blatt, von gut 40 %.
Bei der Toilettenpapierrolle 10.6 sind zwei Toilettenpapierstreifen 12.2 gemäß Fig. Ib vorhanden. In vergleichbarer Weise könnten in einer Toilettenpapierrolle auch zwei Streifen 12.4 gemäß Fig. Ic zu einer über eine mittlere Perforationslinie zusammenhängenden Toilettenpapierrolle zusammengefügt werden. Diese mittlere Perforationslinie würde dem Rand 46 des Streifens 12.4 entsprechen und 0 dementsprechend eine leicht zick-zack-förmige Ausrichtung besitzen.

Claims (6)

1. Toilettenpapier, das als Toilettenpapierstreifen auf einer Rolle aufgewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- Schwächungslinien (20, 20.2, 20.3, 20.4, 20.5, 20.6) so über den Papierstreifen (12, 12.2, 12.4) verlaufen, dass die einzelnen Papierstücke (22, 22.2) nicht größer sind als die Fläche eines Quadrates mit den Kantenlängen von etwa 10 cm (Zentimeter).
2. Toilettenpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- die einzelnen Papierstücke (22.2) die Flächenform eines Trapezes (26) haben, mit zwei parallelen Rändern (28, 30) von etwa 10 cm (Zentimetern) und 6 cm Länge sowie einer Trapezhöhe (18) von etwa 10 cm.
3. Toilettenpapier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- die einzelnen Papierstücke (22.2) so aufgerollt sind, dass die Trapezhöhen (18) der einzelnen Papierstücke (22.2) parallel zur Rollrichtung (19) ausgerichtet sind.
4. Toilettenpapier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- die einzelnen Papierstücke (22.2) so aufgerollt sind, dass die Trapezhöhen (18) der einzelnen Papierstücke (22.2) quer zur Rollrichtung (19) ausgerichtet sind.
5. Toilettenpapier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- die einzelnen Papierstücke (22.2) so aufgerollt sind, dass in Rollrichtung (19) jeweils zumindest zwei parallel nebeneinander liegende Papierstücke (22.2) vorhanden sind, indem
- in einem ersten und in einem zweiten Papierstreifen (12.2, 12.2) von jeweils durch Schwächungslinien (20.2, 20.3) voneinander getrennten Papierstücken (22.2, 22.2) die Trapezhöhen (18) dieser einzelnen Papierstücke (22.2, 22.2) quer zur Rollrichtung (19) ausgerichtet sind,
- die beiden Papierstreifen (22.2, 22.2) durch eine Schwächungslinie (20.6) voneinander getrennt sind.
6. Toilettenpapier nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- als Schwächungslinien Perforationslinien vorhanden sind.
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