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DE202015004876U1 - Hochwassersperre - Google Patents

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DE202015004876U1
DE202015004876U1 DE202015004876.5U DE202015004876U DE202015004876U1 DE 202015004876 U1 DE202015004876 U1 DE 202015004876U1 DE 202015004876 U DE202015004876 U DE 202015004876U DE 202015004876 U1 DE202015004876 U1 DE 202015004876U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B2009/007Flood panels

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  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Hochwassersperre für eine Gebäudeöffnung (2) mit einem Rahmen (3), der entlang der Gebäudeöffnung (2) abdichtend angebracht ist, und mittels Magnetkraft mit einer Platte (4) zu verbinden ist, so dass die Platte (4) die Gebäudeöffnung (2) zumindest teilweise abschließt, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) zumindest großteils oder vollständig aus nichtrostendem Edelstahl hergestellt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hochwassersperre für eine Gebäudeöffnung, insbesondere bodennahe Türen und Fenster mit den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Bei Überschwemmungen werden an Häusern oft erhebliche Schäden verursacht, vor allem durch das eindringende Wasser und mitgeführte Schmutzpartikel. Somit sind für den Hausbesitzer geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser erforderlich, insbesondere in sog. Überschwemmungsgebieten.
  • Aus der GB 2 368 872 A (veröffentlicht im Jahre 2002) ist eine solche Hochwassersperre bekannt, bei der an einer Gebäudeöffnung ein Rahmen befestigt ist, an dem eine Abdeckplatte mit Magneten rasch („innerhalb von Sekunden”) fixiert werden kann, um die Gebäudeöffnung abzudichten. Diese Art der Schnellfixierung ist einfach auszuführen, wobei auch zusätzliche, mechanische Verriegelungen vorgesehen sein können. Der Rahmen weist hierbei Magnetstreifen auf, die in ein elastisches Kunststoffprofil eingebettet sind, so dass bei zunehmendem Wasserdruck die Dichtwirkung noch erhöht wird. Diese Ausführung mit umlaufenden Magnetstreifen ist jedoch relativ aufwändig, da Magnetmaterialien recht teuer sind. Insbesondere ist die Herstellung der Hochwassersperre relativ kompliziert, da die Magnetstreifen exakt abgelängt und montiert werden müssen. In der DE 10 2005 028 543 wird zudem die MDR-Sendung „Einfach Genial” vom 15.02.2005 zitiert, wonach eine Platte mittels Dauermagneten sehr schnell im Bereich von Öffnungen angeordnet werden kann. Diese Lösung erfordert das Einsetzen eines ebenflächigen Rahmens in das Mauerwerk zum Auflegen einer Spezialdichtung.
  • Somit sind Hochwassersperren mit einem gebäudefesten Rahmen bekannt, an dem eine tragbare Platte im bzw. vor dem Hochwasserfall mit Schnellfixierungen befestigt wird, wobei die Platte dann eine jeweilige Gebäudeöffnung gegen Hochwasser verschließt und ein Eindringen von Wasser bzw. Schmutz verhindert. Da hierbei meist die Zeit seit einer Hochwasserwarnung drängt, ist eine einfache Handhabung der Hochwassersperre wichtig. Insbesondere ist eine zuverlässige Fixierung unabdingbar, so dass für eine magnetische Fixierung eine Rostbildung (z. B. nach längerer Lagerung im Keller) auf der Abdeckplatte und dem Rahmen zu vermeiden ist. Meist werden die Bauteile daher verzinkt, was jedoch die Herstellung erheblich verteuert. So muss die Platte und der entsprechende Rahmen, insbesondere bei versenkter Anbringung an der Tür- oder Fensterlaibung vor Ort exakt abgemessen, im Fertigungsbetrieb hergestellt und dann an der „Baustelle” wieder montiert werden. Diese Maßanfertigung mit Verzinkung ist daher mit erheblicher Fahrtzeit verbunden. Eine Herstellung aus nichtrostendem Aluminium oder Edelstahl kommt bei der magnetischen Anbringung meist nicht in Betracht, da diese Materialen im Allgemeinen nicht magnetisch sind, sofern nicht entsprechenden Einsätze angebracht werden. Hierbei kann jedoch Kontaktkorrosion auftreten, was eine dauerhafte Abdichtung der Platte an der Gebäudeöffnung be- oder gar verhindern könnte.
  • Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu montierende Hochwassersperre zu schaffen, die eine zuverlässige Abdichtung sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Hochwassersperre nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausführungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Durch die vorgeschlagene Hochwassersperre ergibt sich (auch nach langer Lagerzeitdauer) eine effektive Abdichtung zwischen Rahmen und Platte an der Gebäudeöffnung bei rascher Fixierung. Dabei ist der Rahmen aus nichtrostendem Edelstahl hergestellt und die Platte ggf. mit Verstrebungen biegesteif ausgebildet. Dadurch kann diese schnell und mühelos am gebäudefesten Rahmen angebracht werden und ggf. mit zusätzlichen Schnellfixierungen befestigt werden. Durch die frei wählbare Breite bzw. Höhe der Platte lässt sich die Hochwassersperre einfach an praktisch jedes Fenster bzw. jede Tür anpassen. Bevorzugt ist dabei die Platte als Aluminium-Sandwich aufgebaut, wie aus dem Flugzeugbau bekannt, wobei die Magnete oder magnetische Teilbereiche (z. B. kurze Streifen oder Ronden) nur an einigen Punkten angesetzt sind, also im Gegensatz zu bekannten Lösungen nicht umlaufend vorhanden sein müssen, um so Herstellungskosten einzusparen. Gleiches gilt für den Rahmen als Gegenstück, der in vorteilhafter Weise aus nichtrostendem Edelstahl-Halbzeug besteht, um so an der Baustelle bevorzugt durch WIG-Schweißen passgenau hergestellt zu werden. Dies kann mit entsprechenden Schweißlehren winkelgenau und plan erfolgen, so dass sich eine ebenflächige Anlagefläche ergibt, die auch ohne Oberflächenbehandlung (wie Galvanisieren etc.) über Jahrezehnte hinaus rostfrei bleibt. Dies ermöglicht letztlich das rasche und werkzeuglose Anbringen der Platte am Rahmen und zusammen mit wenigstens einer umlaufenden Dichtung eine sichere Hochwassersperre.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigt:
  • 1 eine Perspektivansicht einer zur Anbringung vorbereiteten Hochwassersperre für Gebäudeöffnungen; und
  • 2 eine entsprechende Ansicht mit einer montierten Platte der Hochwassersperre.
  • 1 zeigt schematisch eine Hochwassersperre 1 für eine Gebäudeöffnung 2, insbesondere ein Fenster, aber auch eine Tür oder einen Lichtschacht. Die Hochwassersperre 1 für die bodennahe Gebäudeöffnung 2 besteht im wesentlichen aus einem in oder an der Gebäudeöffnung 2 angebrachten Rahmen 3, der hier mit vier Schenkeln umlaufend ausgebildet ist, in 2 jedoch nur drei Schenkel aufweist. Am Rahmen 3 wird dann eine eine Platte 4 befestigt, ggf. mit formschlüssigen Schnellfixierungen, wenn z. B. starke Hochwasserströmungen (Sturzbäche) zu erwarten sind. Der Rahmen 3 ist mit der Außenwand 2a oder bevorzugt mit der Laibung der Gebäudeöffnung 2 fest verbunden, wobei ein hierdurch eng begrenzter Spalt zum Rahmen 3 hin abgedichtet wird, z. B. mit dauerelastischer Dichtmasse (Silikon oder Acrylmasse).
  • Wie in 1 dargestellt, überdeckt die Platte 4 die Gebäudeöffnung 2 komplett. Bei höheren Fenstern oder Türen reicht meist eine Bauhöhe von z. B. 80 cm aus, so dass die Platte 4 nur den unteren Bereich der Gebäudeöffnung 2 vor Hochwasser abschließt. Somit muss sich der Rahmen 3 nicht über die gesamte Höhe der Gebäudeöffnung 2 erstrecken. Dabei kann die Hochwassersperre 1 auch in liegender Ausrichtung montiert sein, um einen Lichtschacht dicht zu verschließen.
  • Die jeweilige Platte 4 ist vorzugsweise als Aluminium-Sandwich hergestellt und durch die Wabenstruktur biegesteif ausgebildet. Sie kann auch als sog. Metawell-Platte ausgebildet sein, wobei statt einer Wabenstruktur ein wellpappenartiger Aufbau vorgesehen ist. Somit sind diese Platten einfach zu handhaben, wobei auch ein Griff auf einem Deckblech der Platte 4 vorgesehen, insbesondere aufgeklebt sein kann. Damit kann diese leichte Platte 4 schnell und mühelos am Rahmen 3 vor der Gebäudeöffnung 2 angesetzt und befestigt werden, wobei zusätzlich zu den Magneten 5 auch laschenartige Schnellfixierungen 7 aus Federstahl bzw. Schnappverschlüsse einrasten können.
  • Wie aus 2 ersichtlich weist der Rahmen 3 eine rechteckförmige Grundform auf, wobei die hier drei Schenkel aus einem Edelstahl-Rechteckrohr (handelsübliches Standardrohr, als Halbzeug meist in 6 m Länge) hergestellt sind, das an der Baustelle entsprechend den Abmessungen der Öffnung 2 abgelängt und verschweißt wird. Hierzu kann ein ferritischer und damit magnetischer Edelstahl mit Titanzusätzen neben 12–18% Chromgehalt benutzt werden, z. B. mit der Werkstoffnummer 1.4512 oder 1.4510, wie diese auch wegen ihrer guten Schweißbarkeit für die Herstellung von Auspuffanlagen in der Automobilindustrie eingesetzt werden. Zur Kostenreduzierung kann als Edelstahl auch ein austenitischer Edelstahl verwendet werden, z. B. der sog. V2A- oder V4A-Edelstahl, der eine besonders hohe Korrosionsfestigkeit besitzt, jedoch nicht ferromagnetisch ist. Somit sind an den Kontaktstellen zu den Magneten 5 hin kurze Abschnitte 3a (oder flache Ronden) aus den vorstehend genannten ferritischen Edelstählen anzubringen, z. B. durch Verkleben oder Vernieten mit dem Rahmen 3 aus Edelstahl. Diese Anbringung erfolgt beispielsweise an vier oder sechs Punkten, ohne die ebenflächige Anlage der Dichtung 6 zu stören, also etwas außerhalb oder innerhalb der in 1 rechteckig umlaufenden Profil-Dichtung 6. Durch den weitgehend gleichen Werkstoff, nämlich nichtrostender Edelstahl in ferromagnetischer Qualität oder mit ferromagnetischen Auflagen im Bereich der Magnete 5 ist zudem auch nach Jahren keine (Kontakt-)Korrosion zu befürchten. Dies gilt auch für die laschenartigen Schnellfixierungen 7, die ergänzend zu der Magnetfixierung vorgesehen sein können, insbesondere wenn entlang des zu schützenden Hauses „Sturzbäche” mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten zu befürchten sind.
  • Der Rahmen 3 wird nach seiner Herstellung (bevorzugt direkt vor Ort) am Gebäude befestigt und z. B. mit dauerelastischer Silikonmasse zum Mauerwerk bzw. Betonsockel hin abgedichtet, insbesondere zum unteren, horizontal verlaufenden Schenkel und je nach zu befürchtender Höhe eines Hochwassers auch an den aufrechten Schenkeln des Rahmens 3. Wie aus 2 ersichtlich, kann der in 1 gezeigte obere, horizontale Schenkel auch entfallen, insbesondere bei niedrigen Fluthöhen. Der Rahmen 3 kann somit nur abschnittsweise oder auch vollständig umlaufend um die Gebäudeöffnung 2 herum (oder in dessen Laibung). Entsprechendes gilt für die Dichtung 6 aus einem dauerelastischen Kunststoff bzw. Gummiprofil. Es versteht sich, dass die Profildicke der Dichtung 6 wenigstens die Aufbauhöhe der flachen Abschnitte 3a übersteigt, um eine ebenflächige Dichtanlage am Rahmen 3 zu gewährleisten. Bei häufigem Einsatz (Starkregengebieten) kann eine (zweite) Dichtung 6 auch am Rahmen 3 angebracht sein und dort verbleiben. Dieser kann zur Erhöhung seiner Festigkeit auch aus einem Mehrkammer-Hohlprofil aus Edelstahl gebildet sein. Wesentlich ist hierbei, dass die zur Platte 4 hin ausgerichtete Außenfläche zumindest in Bereich der Dichtungsanlage plan ist und über Jahre hinaus korrosionsfrei bleibt, wie dies durch die Ausführung mit nichtrostendem Edelstahl sichergestellt werden kann. Die Herstellungskosten bleiben trotz des hochwertigeren Ausgangsmaterials dabei insgesamt geringer, da auf eine aufwändige Verzinkung oder Galvanisierung verzichtet werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • GB 2368872 A [0003]
    • DE 102005028543 [0003]

Claims (11)

  1. Hochwassersperre für eine Gebäudeöffnung (2) mit einem Rahmen (3), der entlang der Gebäudeöffnung (2) abdichtend angebracht ist, und mittels Magnetkraft mit einer Platte (4) zu verbinden ist, so dass die Platte (4) die Gebäudeöffnung (2) zumindest teilweise abschließt, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) zumindest großteils oder vollständig aus nichtrostendem Edelstahl hergestellt ist.
  2. Hochwassersperre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (4) als Leichtbau-Sandwich, insbesondere aus Aluminium hergestellt ist.
  3. Hochwassersperre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnete (5) in der Platte (4) vertieft angebracht sind, insbesondere an den Eckbereichen.
  4. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (4) eine umlaufende Profil-Dichtung (6) aufweist.
  5. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) aus Edelstahl-Halbzeugrohren abgelängt und verschweißt ist, insbesondere auf Gehrung.
  6. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) im WIG-Verfahren verschweißt ist, insbesondere vor Ort in Nähe der Gebäudeöffnung (2).
  7. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) seitliche Schnellfixierungen (7), insbesondere in Form von Schnappverschlüssen aufweist.
  8. Hochwassersperre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellfixierungen (7) als Laschen aus Federstahl ausgebildet sind.
  9. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) ferromagnetische Abschnitte (3a) aufweist, die insbesondere im Eckbereich des Rahmens (3) angebracht sind, insbesondere aufgenietet sind.
  10. Hochwassersperre nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (3a) plättchen- oder rondenförmig ausgebildet sind.
  11. Hochwassersperre nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) entlang der Gebäudeöffnung (2) mit dauerelastischer Dichtmasse abgedichtet ist.
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Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2368872A (en) 2000-08-31 2002-05-15 Paul Wallace Magnetically mounted or sealed flood barrier
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