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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Türfüllung
zur lösbaren Befestigung an einem Türflügel,
mit einer Füllplatte, die an einer Seite durch eine Deckplatte überdeckt
ist, wobei die Deckplatte zumindest bereichsweise zur Abdeckung
des Türflügels über die Füllplatte
hervorsteht.
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Es
gibt Türen, insbesondere Haustüren, bei denen
eine meist an der Außenseite angeordnete Deckplatte den
Rahmen eines Türflügels überdeckt. Dadurch
kann die Tür optisch ansprechend gestaltet werden, da die
Deckplatte durchgängig ist und kein Spalt zu dem Rahmen
des Türflügels sichtbar ist. Zur Befestigung der
Türfüllung wird die Einheit aus einer Füllplatte
und der Deckplatte randseitig mit dem Rahmen des Türflügels
verklebt. Dadurch wird zwar eine stabile Befestigung erhalten, allerdings
besteht das Problem, dass die Türfüllung bei einer
Beschädigung nicht ausgewechselt werden kann. In einem
solchen Fall muss ein neuer Türflügel eingesetzt
werden, was vergleichsweise aufwendig und teuer ist.
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Um
bei einer Tür eine Türfüllung lösbar
an einem Flügelrahmen zu montieren, ist es aus der
DE 20 2006 018 804 bekannt,
zwischen dem Rahmen eines Türflügels und einer
Türfüllung mehrere Montageklötze zu montieren.
Die Montageklötze weisen dabei senkrecht zueinander angeordnete
Schraubkanäle auf, so dass die Türfüllung
und der Flügelrahmen bei Bedarf auch wieder demontiert
werden kön nen. Die Montageklötze können
dabei unabhängig von der Größe einer
Türfüllung und der Stärke einer Füllplatte
eingesetzt werden. Allerdings besteht der Nachteil, dass die Montageklötze
unförmig sind und einen großen Bauraum benötigen.
Denn an Türen können auch hohe Stoßkräfte
auftreten, so dass vergleichsweise lange und stabile Schrauben notwendig sind.
Um die Optik zu verbessern, können die Montageklötze
durch vier Abdeckleisten überdeckt werden, was jedoch die
Montage aufwendiger gestaltet und die optischen Nachteile nur geringfügig
verbessert.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Türfüllung
zur lösbaren Befestigung an einem Türflügel
zu schaffen, die leicht zu montieren ist und eine optisch ansprechende
Gestaltung besitzt.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Türfüllung mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist
an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Füllplatte
eine über die Füllplatte hervorstehende Kante
vorgesehen, an der Befestigungsmittel zu lösbaren Befestigung
der Türfüllung an einem Türflügel
montierbar sind. Dadurch kann die Türfüllung lösbar
an einem Rahmen eines Türflügels befestigt werden,
so dass bei einer Beschädigung eine einfache Auswechselung
möglich ist. Zudem entfällt die Notwendigkeit
der Vorsehung von Montageklötzen oder anderer Adapterelemente, da
an der Türfüllung bereits entsprechende Kanten vorgesehen
sind, die mit den Befestigungsmitteln zusammenwirken. Dies vereinfacht
die Montage erheblich, da der Monteur nur übliche Befestigungsmittel zur
Fertigstellung der Tür bereithalten muss. Die Kante zur
Festlegung der Türfüllung kann dabei filigran
ausgebildet sein, so dass auch eine optisch ansprechende Gestaltung
der Türfüllung erhalten wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Kanten zu einer
Ebenen der Füllplatte im Wesentlichen senkrecht ausgebildet,
so dass sich eine besonders schmale Sichtkante ergibt. Für
eine einfache Montage können dabei in dem über die
Füllplatte hervorstehenden Bereich der Kanten Öffnungen
vorgesehen sein, die durch Schrauben durchgriffen werden können.
Die Vorsehung von Öffnungen an der Kante hat den Vorteil,
dass der Monteur sieht, wie viele Befesti gungsmittel zur sicheren Festlegung
der Türfüllung notwendig sind. Statt der Vorsehung
von Öffnungen können hierfür auch entsprechende
Markierungen an den Kanten vorgesehen sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an allen vier Seiten der
Füllplatte eine hervorstehende Kante angeordnet. Dies erhöht
die Stabilität der Verbindung zwischen Türfüllung
und dem umgebenden Rahmen eines Türflügels.
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Vorzugsweise
steht die Deckplatte umlaufend über die Füllplatte
hervor, so dass die Deckplatte bis zu einem Spalt benachbart zu
einem Blendrahmen angeordnet werden kann. Dadurch kann die Tür optisch
besonders ansprechend ausgebildet sein, da die Deckplatte vollflächig
für die Optische Gestaltung zur Verfügung steht.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Füllplatte
in einer Wanne angeordnet, die durch eine Bodenplatte und die randseitig
hervorstehenden Kanten gebildet ist. Die Wanne kann durch Biegen
eines Metallbleches hergestellt sein, so dass die Herstellung einer
Türfüllung besonders effektiv ist. Denn es wird
zunächst ein Metallblech zu einer Wanne gebogen, so dass
darin dann die Füllplatte eingelegt oder aufgeschäumt
werden kann. Meist besteht die Füllplatte aus einem Isoliermaterial,
so dass die randseitige Kante die Doppelfunktion übernehmen
kann, einerseits eine mechanische Befestigung für die Türfüllung
an einem umgebenen Flügelrahmen zu ermöglichen
und andererseits eine Begrenzung bei der Herstellung der Füllplatte
bereitstellen. Ferner lässt sich die Türfüllung
mit einer minimalen Anzahl an Bauteilen herstellen, da die Kanten
integral mit der Bodenplatte ausgebildet sind. Die Bodenplatte kann
dabei mit der äußeren Deckplatte verklebt sein,
so dass die Deckplatte stabil an der Bodenplatte befestigt ist.
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Alternativ
ist es möglich, statt einer einstückigen Wanne
die hervorstehende Kante durch ein Winkelprofil auszubilden, dessen
einer Schenkel eine hervorstehende Kante ausbildet und dessen anderer Schenkel
an der Füllplatte und/oder der Deckplatte festgelegt ist.
Dadurch kann die Herstellung der hervorstehenden Kanten besonders
materialsparend erfolgen. Das Winkelprofil kann dabei an zwei oder
vier Stirnkanten der Füllplatte angeordnet sein.
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Erfindungsgemäß wird
auch eine Tür bereitgestellt, bei der ein rahmenförmiger
Türflügel vorgesehen ist, an dem eine erfindungsgemäße
Türfüllung montiert ist. Vorzugsweise ist dabei
die über die Füllplatte hervorstehende Deckplatte
randseitig mit einem Rahmen des Türflügels verklebt
bzw. versiegelt, so dass sich von dieser Sichtseite ein geschlossenes optisches
Erscheinungsbild ergibt.
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Vorzugsweise
sind bei der Tür an den hervorstehenden Kanten umlaufend
eine Vielzahl von Schrauben zur Festlegung der Türfüllung
an dem Rahmen des Türflügels vorgesehen. Die Anzahl
und der Abstand der Schrauben kann je nach Gewicht der Türfüllung
und der zu erwartenden Stoßkräfte dimensioniert
sein. Um die Türfüllung innerhalb des Rahmens
des Türflügels entsprechend ausrichten und positionieren
zu können, sind vorzugsweise zwischen den hervorstehenden
Kanten und dem Rahmen des Türflügels ein oder
mehrere Abstandshalter vorgesehen, so dass die Türfüllung
entsprechend ausgerichtet werden kann.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles einer
erfindungsgemäßen Türfüllung;
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2 eine
horizontale Schnittansicht der Türfüllung der 1;
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3 eine
vertikale Schnittansicht der Türfüllung der 1;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer modifizierten Türfüllung,
und
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5 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren modifizierten Türfüllung.
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Eine
Türfüllung 1 umfasst eine Füllplatte 2 aus
einem isolierenden Material, beispielsweise aus einer geschäumten
Isolierplatte, und eine die Füllplatte 2 an einer
Seite überdeckende Deckplatte 3. Die Deckplatte 3 ist
im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und steht randseitig umlaufend
um die Füllplatte 2 hervor. Ferner sind randseitig
um die Füllplatte 2 an den längsseitigen
Kanten 4 und an den Stirnseiten Kanten 5 angeordnet,
die in eine Richtung senkrecht zu der Ebene der Deckplatte 3 über
die Füllplatte 2 hervorstehen. An dem über
die Füllplatte 2 hervorstehenden Abschnitt der
Kanten 4 und 5 sind mehrere Öffnungen 6 in
regelmäßigen Abständen angeordnet.
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In
den 2 und 3 ist die Türfüllung 1 in einer
montierten Position gezeigt. Die Türfüllung 1 ist in
einem Rahmen eines Türflügels 10 fixiert.
Wie aus den Schnittansichten erkennbar ist, befindet sich zwischen
der Füllplatte 2 und der Deckplatte 3 eine
Bodenplatte 7, die integral mit den Kanten 4 und 5 ausgebildet
ist. Dadurch ist die Füllplatte 2 in einer Wanne
angeordnet, die aus einem Metallblech gebogen ist. Die Bodenlatte 7 ist
mit der Deckplatte 3 verklebt. Die Füllplatte 2 kann
in der Wanne aus Bodenplatte 7 und Kanten 4 und 5 geschäumt
werden, wobei die Füllplatte 2 an einer Seite
durch eine innere Deckplatte 20 abgedeckt ist.
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Zur
Montage der Türfüllung 1 werden in die Öffnungen 6 an
den Kanten 4 und 5 Schrauben 8 eingefügt,
die bis in das aus Metall, vorzugsweise Aluminium, oder Kunststoff
bestehende Profil des Rahmens des Türflügels 10 geschraubt
werden. Um die Türfüllung 1 innerhalb
des Rahmens des Türflügels 10 auszurichten,
sind mehrere Abstandshalter 9 vorgesehen, die den Abstand
zwischen dem Rahmen und dem Türflügel 10 und
der Kante 4 bzw. 5 vorgeben.
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Die überstehende
Deckplatte 3 wird an einem hervorstehenden Abschnitt 11 über
ein Klebeband 13 mit dem Rahmen des Türflügels 10 verbunden.
Seitlich ist in einem Spalt zwischen dem Rahmen des Türflügels 10 und
dem Abschnitt 11 eine Versiegelung 12 in Form
einer pastösen Masse, wie Silikon, oder durch ein weiteres
Band gebildet.
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An
dem Rahmen des Türflügels 10 ist an der gegenüberliegenden
Seite eine Halteleiste 15 vorgesehen, die mit einer Dichtung 16 verbunden
ist, die an der Beschichtung 20 anliegt. Die Halteleiste 15 greift
mit einem Fußabschnitt 17 in eine Nut des Profils
des Türflügels 10 ein. Dadurch kann der
Montagebereich der Türfüllung durch eine filigrane
schmale Halteleiste 15 abgedeckt werden, die als Standardleiste
des Profilsystems vorhanden ist.
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Die
so hergestellte Tür ist in einem Blendrahmen 14 schwenkbar
gelagert, wobei der Blendrahmen 14 gebäudeseitig
festgelegt ist. In 3 ist die bodenseitige Schwelle 20 zu
sehen, die an der Unterseite der Tür angeordnet ist.
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In 4 ist
eine modifizierte Ausgestaltung einer Türfüllung 1' dargestellt,
bei der statt einer schmalen und langen Füllplatte 2 eine
breitere Füllplatte 2' eingesetzt wird. Entsprechend
sind die Kanten 4' und 5' an die Kontur der Füllplatte 2' angepasst.
Auch hier steht eine Deckplatte 3' über die Füllplatte 2' randseitig
umlaufend hervor. Zur Montage sind in regelmäßigen
Abständen Öffnungen 6' ausgespart.
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Eine
weitere Form einer Türfüllung 1'' ist
in 5 gezeigt, bei der die Dicke der Füllplatte 2'' vergrößert
ist. Dadurch sind die Kanten 4'' und 5'' deutlich
breiter ausgebildet, wobei an den Kanten 4'' und 5'' in
einem über die Füllplatte 2'' hervorstehenden Bereich
wieder Öffnungen 6'' ausgespart sind. An einer
Seite ist die Füllplatte 2'' von einer Deckplatte 3'' abgedeckt.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Kanten 4 und 5 durch
ein einstückiges wannenförmiges Metallblech gebildet.
Es können auch andere Materialien zur Herstellung der Kanten 4 und 5 eingesetzt
werden. Zudem ist es möglich, statt einer Wanne winkelförmige
Profile an einer Türfüllung 1, 1' oder 1'' vorzusehen,
wobei ein Schenkel eines solchen winkelförmigen Profils
eine Kante 4 bzw. 5 ausbildet und ein zweiter
Schenkel an der Deckplatte 3 und/oder der Füllplatte 2 festgelegt
ist. Der zweite Schenkel kann dabei wahlweise nach außen
oder nach innen zu der Füllplatte 2 ausgerichtet
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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