DE202015004426U1 - Reinigungsgerät zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen - Google Patents
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Abstract
Reinigungsgerät zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen, mit einem Chassis (1), das ein im Wesentlichen umgekehrt schalenförmiges Fahrgestell bildet, das von mindestens einem Rad (3, 4) getragen wird und auf seiner Oberseite Getriebeelemente für den Antrieb von mindestens einer sich durch die obere Oberfläche des Chassis (1) erstreckende Antriebswelle (12) für mindestens ein rotierendes Reinigungselement und einen Bedienungsholm (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Reinigungselemente vorgesehen sind, die durch eine Längsachse aufweisende Träger (30–33) gebildet sind, die an den unteren Enden der Antriebswellen (20) drehfest befestigt sind und an ihren freien Enden Reinigungsbürsten tragen, die sich in Richtung auf die zu reinigende Oberfläche erstrecken, dass die Antriebswellen (20) über Getriebeelemente derart miteinander verbunden sind, dass die Längsachsen einander benachbarter Träger in entgegengesetzten Drehrichtungen mit gleicher Drehzahl umlaufen, einander mit einer Winkeldifferenz von im Wesentlichen 90° zueinander vor- bzw. nachlaufen und in die Bewegungsbahn des oder der benachbarten Träger eingreifen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Reinigungsgerät zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
- Das Problem Unkraut nimmt immer größere Dimensionen an Flächen und Kanten an, die nicht durch Personen betreten oder von Autos befahren werden. Das Wildkraut wächst unaufhörlich und beschädigt durch die Wurzeln den Straßenbelag und Gehwege. So kann im Winter durch den Frost der Straßenbelag bzw. die Pflastersteine gelockert werden und die Sanierung kostspielig sein.
- Unkraut und Wildkräuter kommen an vielen Orten großflächig vor – in Sicherheitsbereichen wie Flughäfen oder militärischen Anlagen genauso wie in kommunalen Anlagen, an Straßen und auf Gehweg-Flächen. Pflanzenarten wie Schachtelhalm, Acker-Stiefmütterchen, Kletten-Labkraut, Kleine Brennnessel und Gemeine Quecke breiten sich sehr schnell aus. Oft sind sie nur schwer zu bekämpfen – vor allem ohne Herbizide oder einer Drahtbürste.
- Drahtbürsten werden zur Reinigung größerer Flächen von Unkraut und Verschmutzungen bisher an relativ großen Maschinen oder an Auslegern derartiger Maschinen verwendet, wie dies beispielsweise in der
EP 0 692 577 beschrieben ist. Derartige Maschinen können auf Grund ihre Größe und ihrer Kosten an vielen Standorten nicht eingesetzt werden. - Aus de
DE 20 2011 108 479U1 ist ein Reinigungsgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art bekannt, bei dem an der Unterseite des Chassis eine Tellerbüste angeordnet ist, die über eine Antriebswelle von einer auf der Oberseite des Chassis angeordnete Motor- und Getriebeeinheit angetrieben wird. Die Arbeitsbreite dieses Gerätes ist durch den Durchmesser der Tellerbürste bestimmt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Reinigungsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das bei kostengünstigem Aufbau eine größere Arbeitsbreite aufweist und damit zusätzliche Einsatzmöglichkeiten erschließt.
- Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Obwohl das erfindungsgemäße Reinigungsgerät insbesondere zur Verwendung mit Drahtbürsten zur Beseitigung von Unkraut und Wildkräutern beschrieben wird, ist es auch für den Einsatz mit anderen Reinigungselementen und allgemein für Reinigungszwecke geeignet, wie dies noch näher beschrieben wird.
- Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen weist ein Chassis auf, das ein im Wesentlichen umgekehrt schalenförmiges Fahrgestell bildet, das von mindestens einem Rad getragen wird und auf dessen Oberseite Getriebeelemente für den Antrieb von mindestens zwei sich durch die obere Oberfläche des Chassis erstreckende Antriebswellen für mindestens ein Paar von Reinigungselementen angeordnet sind, die durch eine Längsachse aufweisende Träger gebildet sind, die an den unteren Enden der Antriebswellen befestigt sind und an ihren freien Enden Reinigungsbürsten tragen, die sich in Richtung auf die zu reinigende Oberfläche erstrecken, wobei die Antriebswellen über Getriebeelemente derart miteinander verbunden sind, dass die Längsachsen einander benachbarter Träger in entgegengesetzten Drehrichtungen mit gleicher Drehzahl umlaufen, einander mit einer Winkeldifferenz von im Wesentlichen 90° zueinander vor- bzw. nachlaufen und in die Bewegungsbahn des oder der benachbarten Träger eingreifen.
- Die Reinigungsbürsten an den Enden der Träger sind gemäß einer Ausführungsform Stahl- und/oder Kunststoffzöpfe.
- Die Träger und/oder die Reinigungsbürsten sind vorzugsweise auswechselbar an den Antriebswellen befestigt so dass auch andere Reinigungsbürsten oder dergleichen einsetzbar sind. Hierbei können die Träger vorzugsweise an den Antriebswellen über eine werkzeuglose Befestigung einrastbar befestigbar sein.
- Gemäß einer Ausführungsform ist das Gerät ein autonomes Gerät mit einem eigenen Motorantrieb und weist zumindest drei Räder auf, von denen zwei Räder auf entgegengesetzten Seiten einer sich in Fahrtrichtung erstreckenden Längsachse des Reinigungsgerätes angeordnet sind, wobei zumindest eines dieser zwei Räder Einrichtungen zur Höhenverstellung gegenüber dem Chassis aufweist, um eine Höhenverstellung und/oder Schrägstellung des Chassis zu erreichen.
- Hierbei kann das Chassis zwei Hinterräder und ein einzelnes Vorderrad aufweisen und die Einrichtungen zur Höhenverstellung ermöglichen eine Einstellung der Höhenlage des linken Hinterrades und oder des Vorderrades, um eine Einstellung der Schräglage und/oder der Arbeitshöhe zu erreichen.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Gerät ein Vorsatzgerät eines durch einen Motor angetriebenen Einachs-Universalgerätes, das eine Zapfwelle aufweist, die über ein auf dem Chassis angeordnetes Getriebe die Antriebswellen der Träger antreibt.
- In jedem Fall kann das zumindest eine einstellbare Rad zu Einstellung der Höhenlage des Chassis über einen an dem Chassis schwenkbar befestigten Spindelantrieb nach oben und unten hin ein- bzw. ausfahrbar sein.
- Die Einrichtungen zur Höhenverstellung eine Einstellung der Höhenlage des zumindest einen verstellbaren Rades können einen an dem Chassis um eine Achse schwenkbaren Winkelhebel einschließen, an dessen freiem Ende das zumindest eine verstellbare Rad drehbar gelagert ist.
- Der Spindelantrieb kann über ein Winkelgetriebe und eine Verbindungsstange mit einer an dem Bedienungsholm drehbar gelagerten Handkurbel zur stufenlosen Einstellung der Höhe des zumindest einen verstellbaren Rades versehen sein.
- Das Gerät ist vorzugsweise modular aufgebaut, so dass seine Arbeitsbreite durch Einfügung weiterer Träger oder Träger-Paare vergrößerbar ist, ohne das Grundprinzip des vorliegenden Gerätes zu ändern.
- Um eine Anpassung an unterschiedliche Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, ist die Drehzahl der die Träger antreibenden Antriebswellen änderbar.
- Der Bedienungsholm kann in seiner Winkelstellung einstellbar an dem Chassis befestigt sein.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Reinigungsgerätes zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen in Form eines Vorsatzgerätes für ein durch einen Motor angetriebenen Einachs-Universalgerätes; -
2 eine rechte Seitenansicht der Ausführungsform des Gerätes nach1 ; -
3 eine Unteransicht auf das Chassis der Ausführungsform des Gerätes nach1 ohne das Einachs-Universalgerät; -
4 eine Rückansicht des Gerätes nach den1 bis3 .
ungen dargestellte Ausführungsform des Reinigungsgerätes weist ein allgemein mit1 bezeichnetes Chassis auf, das einen Antriebsmotor2 trägt. - Die in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes ist als Vorsatzgerät für ein durch einen Motor angetriebenen Einachs-Universalgerätes
2 ausgebildet, das eine Zapfwelle5 aufweist, die über ein noch näher zu erläuterndes, auf dem Chassis1 angeordnetes Getriebe Antriebswellen20 von Reinigungselementen30 bis34 (3 ) antreibt. Entsprechend ist der Bedienungsholm6 durch den Bedienungsholm6 des Einachs-Universalgerätes2 gebildet, und das eigentliche Reinigungsgerät weist lediglich in ihrer Einstellung veränderbare Vorderräder3 ,4 zur Einstellung der Arbeitshöhe auf. - Das Reinigungsgerät könnte jedoch auch in der aus der
DE20 2011 108 479U1 bekannten Weise als autonomes Gerät mit eigenen Motor- und Getriebeeinheit ausgebildet sein und entsprechende Vorder- und Hinterräder aufweisen. - Eine nur schematisch dargestellte Schutzabdeckung
8 , die den Bereich unterhalb des Chassis1 an dessen linker Seite und der Vorderseite abdeckt, verhindert, dass Steine, Grasgut und dergleichen auf die Straße geschleudert werden und Autos beschädigen bzw. Dritte verletzen können. Die Schutzabdeckung8 kann über Traversen oder andere geeignete Mittel in Abstand von dem Umfang des Chassis1 angeordnet werden. - In
3 ist eine Unteransicht des Reinigungsgerätes ohne das Einachs-Universalgerät2 gezeigt, von dem lediglich die Zapfwelle5 schematisch dargestellt ist. - Bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform treibt die Zapfwelle
5 des Einachs-Universalgerätes2 über ein durch eine Abdeckhaube7 verdecktes Geriebe in3 gezeigte Antriebswellen20 an, die über nicht dargestellte Ketten- oder Zahnradgetriebe derart angetrieben werden, dass die jeweiligen Antriebswellen20 einander benachbarter Paare von Reinigungselementen30 /31 ,31 ,32 und32 /33 mit festgelegten Relativ-Drehstellungen zueinander gegenläufig angetrieben werden, wie dies anhand der3 noch näher erläutert werden wird. - Die Drehzahl der Antriebswellen ist vorzugsweise mit Hilfe eines Stellhebels
9 für das Untersetzungsverhältnis des Getriebes auf der Außenseite der Abdeckhaube7 änderbar. - Das von der Abdeckhaube verdeckte Getriebe treibt bei der Ausführungsform nach
3 über Getriebeelemente vier Antriebswellen20 an, obwohl bei anderen Ausführungsformen auch eine größere Anzahl von Antriebswellen verwendet werden könnte, um die Arbeitsbreite zu vergrößern. - Jede Antriebswelle
20 treibt eines der vier Reinigungselemente30 ,31 ,32 ,33 an, die jeweils einen langgestreckten Träger umfassen, an dessen freien Enden lösbar befestigte Reinigungsbürsten34 angeordnet sind, die sich in Richtung auf die zu reinigende Oberfläche erstrecken, wie dies aus4 zu erkennen ist. Die Breite der Träger20 ist auf die zur Aufname der Reinigungsbürsten erforderliche Breite beschränkt, um eine enge Anordnung der Antriebswellen20 zu ermöglichen. Eine mögliche Umlauf-Richtung der jeweiligen Träger30 bis33 ist in3 durch Pfeile R1, R2, R3 und R4 angedeutet, obwohl selbstverständlich eine jeweils entgegengesetzte Drehrichtung für alle Träger20 möglich ist, sofern die nachfolgende Relativstellung eingehalten wird. - Wie dies aus
3 zu erkennen ist, ist die die relative Drehwinkel-Stellung benachbarter Antriebswellen20 und damit die Stellung der der Längsachsen der hiermit drehfest verbundenen jeweiligen Träger30 bis33 in einer Ausgangs- oder Ruhestellung und bei ihrem Umlauf vorzugsweise unter einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet, doch ist auch ein anderer Winkel zwischen etwa 30° und 90° verwendet werden, solange sich die einzelnen Träger20 bei ihrer gegenläufigen Umdrehung nicht berühren, aber in die Bewegungsbahn des oder der benachbarten Träger eingreifend rotieren. - Die Abstände der Antriebswellen
20 sind ausreichend größer als die halbe Länge der Träger30 bis33 so gewählt, dass die Träger frei umlaufen können. - Durch diese Winkelausrichtung der benachbarten Antriebswellen
20 und daher der damit drehfest verbundenen Träger30 bis33 können die Träger und deren Reinigungsbürsten eine ineinander greifende Bewegung ausführen, durch die Unkraut und dergleichen bei jeder Umdrehung der Träger zweimal gelockert, gelöst und an die Oberfläche gefördert wird. - Durch die gegenläufige Drehung der Träger und Reinigungsbürsten läuft das Gerät sehr ruhig ohne Querkräfte, und bei der Reinigung eines losen Untergrundes, wie eines Kies- oder Schotterbettes wird der Untergrund nochmals egalisiert.
- Das Chassis
1 läuft auf in Arbeitsrichtung rechten und linken Vorderrädern3 ,4 und wird an seinem hinteren Ende durch das auf Rädern10 laufende Einachs-Universalgerät abgestützt. - Das rechte Vorderrad
3 ist am unteren Ende eines Spindelantriebs7 über eine darin angeordnete Gewindespindel, über ein Winkelgetriebe11 und über eine Verbindungsstange13 mit einer Kurbel9 , die ergonomisch am Führungsholm montiert ist, millimetergenau in der Höhe verstellbar. Somit kann die Tellerbürste31 auf die zu reinigenden Flächen eingestellt werden und der Verschleiß der Reinigungsbürsten, beispielsweise in Form von Stahlzöpfen34 , reduziert werden. - Das linke Vorderrad
4 ist über einen U-förmigen Verstellbügel12 mit dem rechten Vorderrad starr verbunden, kann jedoch gegebenenfalls auch unabhängig von dem rechten Vorderrad unabhängig verstellbar sein, so dass sowohl die Höhenlage gegenüber dem Chassis1 als auch die Schrägstellung werkzeuglos verstellbar ist. - Durch die stufenlose genaue Höheneinstellung ergibt sich ein geringer Verschleiß der Stahlzöpfe, da hierdurch gewährleistet wird, dass beispielsweise Pflastersteine oder ein anderer Bodenbelag nicht durch zu groben Einsatz der Stahlborsten
30 zu stark beschädigt werden. - Die am Bedienungsholm
6 sehr ergonomisch angebrachte Kurbel9 ermöglicht über das Winkelgetriebe8 eine millimetergenaue Regulierung der Höhenverstellung des Vorderrades5 mittels des Spindelantriebs. Der Bediener kann jederzeit den Verschleiß der Stahlzöpfe30 in großem Ausmaß reduzieren. - Zum Transport kann sowohl der Bedienungsholm
6 werkzeuglos umgeklappt werden, da auch die Verbindungsstange13 zerlegbar ist. Die Schutzabdeckung8 kann ebenso werkzeuglos demontiert werden. Die Abmessungen des Gerätes erlauben dann den Transport im PKW. - Die Träger
30 –33 können unterschiedliche Reinigungsbürsten verschiedener Systeme für die unterschiedlichen Tätigkeiten aufnehmen, beispielsweise Stahlzöpfe, alternativ Flachdrahtzöpfe oder Polypropylenzöpfe bzw. PP gemischt mit Flachdraht, oder andere Reinigungsbauteile. Weiterhin können die Träger einzeln oder zusammen mit den Reinigungsbauteilen ausgewechselt werden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0692577 [0004]
- DE 202011108479 U1 [0005, 0029]
Claims (15)
- Reinigungsgerät zur Reinigung von Boden- und Kantenflächen, mit einem Chassis (
1 ), das ein im Wesentlichen umgekehrt schalenförmiges Fahrgestell bildet, das von mindestens einem Rad (3 ,4 ) getragen wird und auf seiner Oberseite Getriebeelemente für den Antrieb von mindestens einer sich durch die obere Oberfläche des Chassis (1 ) erstreckende Antriebswelle (12 ) für mindestens ein rotierendes Reinigungselement und einen Bedienungsholm (6 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Reinigungselemente vorgesehen sind, die durch eine Längsachse aufweisende Träger (30 –33 ) gebildet sind, die an den unteren Enden der Antriebswellen (20 ) drehfest befestigt sind und an ihren freien Enden Reinigungsbürsten tragen, die sich in Richtung auf die zu reinigende Oberfläche erstrecken, dass die Antriebswellen (20 ) über Getriebeelemente derart miteinander verbunden sind, dass die Längsachsen einander benachbarter Träger in entgegengesetzten Drehrichtungen mit gleicher Drehzahl umlaufen, einander mit einer Winkeldifferenz von im Wesentlichen 90° zueinander vor- bzw. nachlaufen und in die Bewegungsbahn des oder der benachbarten Träger eingreifen. - Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswellen (
20 ) über Ketten- und/oder Zahnradgetriebe miteinander drehstarr verbunden sind. - Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsbürsten an den Enden der Träger (
30 –33 ) Stahl- und/oder Kunststoffzöpfe (34 ) sind. - Gerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (
30 –33 ) und/oder die Reinigungsbürsten (34 ) auswechselbar an den Antriebswellen (20 ) befestigt ist. - Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (
30 –33 ) an den Antriebswellen (20 ) über eine werkzeuglose Befestigung durch Einrasten befestigbar ist. - Gerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsgerät zumindest drei Räder (
3 ,4 ,5 ) aufweist, von denen zwei Räder (3 ,4 ) auf entgegengesetzten Seiten einer sich in Fahrtrichtung erstreckenden Längsachse des Reinigungsgerätes angeordnet sind und zumindest eines (3 ) dieser zwei Räder Einrichtungen (11 ,13 ,16 ) zur Höhenverstellung gegenüber dem Chassis (1 ) aufweist, um eine Höhenverstellung und/oder Schrägstellung des Chassis (1 ) zu erreichen. - Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät ein Vorsatzgerät eines durch einen Motor angetriebenen Einachs-Universalgerätes (
2 ) ist, das eine Zapfwelle (5 ) aufweist, die über die auf dem Chassis (1 ) angeordnetes Getriebeelemente die Antriebswellen (20 ) antreibt. - Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät ein autonomes Gerät mit einem eigenen Motorantrieb ist.
- Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Chassis ein Einzelrad und ein Rad-Paar aufweist und dass die Einrichtungen (
11 ,13 ,16 ) zur Höhenverstellung eine Einstellung der Höhenlage eines der Räder eines Rad-Paares von auf entgegengesetzten Seiten der Längsachse des Gerätes in Fahrtrichtung vorgesehen sind. - Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Einzelrad (
3 ) zu Einstellung der Höhenlage des Chassis über einen an dem Chassis (1 ) schwenkbar befestigten Spindelantrieb (12 ) nach oben und unten hin ein- bzw. ausfahrbar ist. - Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (
11 ,13 ,16 ) zur Höhenverstellung eine Einstellung der Höhenlage des zumindest einen verstellbaren Rades (3 ) einen an dem Chassis (1 ) um eine Achse schwenkbaren Winkelhebel (12 ) einschließen, an dessen freiem Ende das zumindest eine verstellbare Rad (3 ) drehbar gelagert ist. - Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Spindelantrieb über ein Winkelgetriebe und eine Verbindungsstange (
13 ) mit einer an dem Bedienungsholm (6 ) drehbar gelagerten Handkurbel (9 ) zur stufenlosen Einstellung der Höhe des zumindest einen verstellbaren Rades (3 ) versehen ist. - Gerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät modular aufgebaut ist und seine Arbeitsbreite durch Einfügung weiterer Träger-Paare vergrößerbar ist.
- Gerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl der die Träger antreibenden Antriebswellen (
20 ) änderbar ist. - Gerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienungsholm (
6 ) in seiner Winkelstellung einstellbar an dem Chassis (1 ) befestigt ist.
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2015
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| R207 | Utility model specification | ||
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: POPP, EUGEN, DIPL.-ING.DIPL.-WIRTSCH.-ING.DR.R, DE |
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