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Gegenstand der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Entnahmesystem für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender, sowie ein Behältnis für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender mit einem daran angeordneten bzw. anordenbaren erfindungsgemäßen Entnahmesystem.
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Hintergrund der Erfindung und Stand der Technik
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Tuch- bzw. Feuchttuchspender sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt. Im medizinischen Bereich, etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Zahnarztpraxen ist es häufig erforderlich, dass die Tücher mit einem Desinfektionsmittel getränkt oder zumindest benetzt sind. Dafür kann ein Desinfektionsmittel in den Eimer gegeben werden, in dem die Tücher angeordnet sind, sodass das Desinfektionsmittel von den Tüchern aufgenommen werden kann.
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Um die Tücher bzw. Feuchttücher abzurollen und aus dem Eimer zu entnehmen, ist es bekannt, in dem Deckel des Eimers eine Entnahmeöffnung vorzusehen, durch welche das Tuch bzw. Feuchttuch aus dem Eimer entnommen werden kann. Dadurch wird vermieden, dass zur Entnahme der Tücher aus dem Eimer der Deckel abgenommen werden muss, was zu einer Kontamination der in dem Eimer verbleibenden Tücher führen kann.
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Ferner ist es bekannt, die Entnahmeöffnung im den Deckel des Eimers nach der Entnahme eines Tuches bzw. Feuchttuches zu verschließen. Aus der
WO 99/13760 A1 ist beispielsweise ein Tuch- bzw. Feuchttuchspendersystem bekannt, welches einen Behälter zur Aufnahme der Feuchttücher und einen Deckel zum Verschließen des Behälters aufweist. Der Deckel weist eine Entnahmeöffnung auf, durch welche die Tücher bzw. Feuchttücher entnommen werden können. Ferner weist der Deckel eine Verschlusskappe auf, mit der der Deckel bzw. die Entnahmeöffnung verschlossen werden kann.
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Aus der
DE 20 2012 101 511 ist eine Entnahmevorrichtung für einen Tuch- oder Feuchttuchspender bekannt, wobei die Entnahmevorrichtung an einem Deckel des Spenders befestigt werden kann. Die Entnahmevorrichtung weist eine Verschlusskappe auf, mit der ein Entnahmeteil der Entnahmevorrichtung verschlossen werden kann. An dem Boden des Entnahmeteils sind Verbindungsmittel vorgesehen, mit denen die Entnahmevorrichtung mit dem Deckel des Spenders verbunden werden kann.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Tuch- bzw. Feuchttuchspender haben den Nachteil, dass die Entnahmeöffnung für ein Wiederbefüllen des Behälters mit neuen Tüchern bzw. mit neuer Desinfektionslösung zu klein ist, sodass letztlich der Deckel des Behälters abgenommen werden muss, um neue Tücher bzw. neue Desinfektionslösung in den Behälter einzubringen. Zwar könnte die Entnahmeöffnung größer dimensioniert werden, um neue Feuchttücher bzw. Desinfektionslösung durch die Entnahmeöffnung in den Behälter einzubringen. Dies hat allerdings den Nachteil, dass die Feuchttücher ebenfalls durch diese große Entnahmeöffnung entnommen werden müssen, was die Gefahr einer Kontaminierung der in dem Behälter zurückbleibenden Tücher erheblich erhöht.
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Aufgabe der Erfindung
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Lösungen für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender, bereitzustellen, die die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zumindest teilweise vermeiden und die sowohl ein einfaches Wiederbefüllen der Spender ermöglichen bei gleichzeitiger Verringerung der Gefahr einer Kontamination der zurückbleibenden Tücher bei einer Entnahme eines Tuches.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Entnahmesystem für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender, sowie mit einem Behältnis für einen Feuchttuchspender gemäß der unabhängigen Schutzansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen abhängigen Schutzansprüchen angegeben.
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Bereitgestellt wird demnach ein Entnahmesystem für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender, wobei das Entnahmesystem eine Entnahmevorrichtung und einen mit der Entnahmevorrichtung zusammenwirkenden Befestigungsrahmen, an dem ein Behältnis zur Aufnahme der Tücher bzw. Feuchttücher befestigbar ist, umfasst, wobei die Entnahmevorrichtung eine erste Entnahmeöffnung und der Befestigungsrahmen eine zweite Entnahmeöffnung aufweisen, durch die die Tücher aus dem Tuchspender entnehmbar sind und wobei die Entnahmevorrichtung so an dem Befestigungsrahmen befestigbar ist, dass die erste Entnahmeöffnung oberhalb der zweiten Entnahmeöffnung angeordnet ist. "Oberhalb der zweiten Entnahmeöffnung" bedeutet, dass sich bei einer Projektion der umlaufenden Kanten der ersten und zweiten Entnahmeöffnungen auf eine gemeinsame Ebene die umlaufende Kante der ersten Entnahmeöffnung innerhalb der umlaufenden Kante der zweiten Entnahmeöffnung befindet.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung kann die erste Entnahmeöffnung im Wesentlichen koaxial zur zweiten Entnahmeöffnung angeordnet sein.
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Vorteilhaft ist hierbei, dass durch die Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens der Tuchspender befüllt werden kann und nach dem Befüllen die Entnahmevorrichtung an dem Befestigungsrahmen aufgesetzt bzw. an dem Befestigungsrahmen befestigt werden kann, wobei die Tücher durch beide Entnahmeöffnungen hindurch entnommen werden können. Damit wird einerseits ein einfaches Befüllen des Tuchspenders ermöglicht und andererseits ein sicheres Entnehmen von Tüchern gewährleistet, wobei die Gefahr der Kontamination bei der Entnahme der Tücher erheblich verringert wird.
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Die Entnahmevorrichtung kann mittels eines zweiteiligen Befestigungssystems an dem Befestigungsrahmen befestigbar sein, wobei ein erster Teil des Befestigungssystems an der Entnahmevorrichtung angeordnet ist und ein zweiter Teil des Befestigungssystems an dem Befestigungsrahmen angeordnet ist.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Entnahmevorrichtung eine senkrecht zur Ebene der ersten Entnahmeöffnung angeordnete Außenwandung auf, wobei die erste Entnahmeöffnung innerhalb der Außenwandung und in dem Boden der Entnahmevorrichtung angeordnet ist.
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Der erste Teil des Befestigungssystems kann Befestigungsfedern umfassen, die an dem unteren Ende der Außenwandung und an der Außenseite der Außenwandung zumindest an zwei gegenüberliegenden Seiten der Außenwandung angeordnet sind.
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Vorteilhaft ist es, wenn an einer dritten, die zwei gegenüberliegenden Seiten der Außenwandung verbindenden Seite der Außenwandung eine weitere Befestigungsfeder angeordnet ist, sodass die an den drei Seiten der Außenwandung angeordneten Befestigungsfedern eine zumindest teilweise umlaufende Befestigungsfeder bilden.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die zumindest teilweise umlaufende Befestigungsfeder durch einen Abschnitt des Bodens gebildet werden, der seitlich in radialer Richtung an der Außenwandung übersteht. Die Entnahmevorrichtung weist demnach einen Boden auf, der die erste Entnahmeöffnung aufweist, wobei an der Oberseite des Bodens eine Außenwandung vorgesehen ist, die umlaufend um die erste Entnahmeöffnung angeordnet ist.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Entnahmevorrichtung Abreiß- und/oder Festhaltemittel aufweist, zum Trennen der Tücher und/oder zum Sichern der Tücher gegen Zurückrutschen.
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Die Abreiß- und/oder Festhaltemittel können in der Ebene der ersten Entnahmeöffnung angeordnet sein und in die erste Entnahmeöffnung hineinragen.
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Weiter vorteilhaft ist es, wenn die Abreiß- und/oder Festhaltemittel zumindest einen Schlitz aufweisen, der spitz zusammenläuft.
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Die Entnahmevorrichtung kann einen Deckel aufweisen, mit dem die Entnahmevorrichtung verschließbar ist. Vorteilhaft ist es, wenn der Deckel schwenkbar an der Außenwandung angelenkt ist.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Entnahmevorrichtung lösbar an dem Befestigungsrahmen befestigbar. Dadurch kann zum Wiederbefüllen des Spenders die Entnahmevorrichtung von dem Befestigungsrahmen abgenommen werden und nach dem Befüllen wieder an den Befestigungsrahmen befestigt werden.
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Der zweite Teil des Befestigungssystems kann zumindest an zwei gegenüberliegenden Seiten der zweiten Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens angeordnet sein.
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Vorteilhaft ist es, wenn der zweite Teil des Befestigungssystems auch an einer dritten, die zwei gegenüberliegenden Seiten verbindenden Seite der zweiten Entnahmeöffnung angeordnet ist, sodass die an den drei Seiten der zweiten Entnahmeöffnung angeordneten zweiten Teile des Befestigungssystems einen zumindest teilweise um die zweite Entnahmeöffnung umlaufenden zweiten Teil des Befestigungssystems bilden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der zumindest teilweise umlaufende zweite Teil des Befestigungssystems eine Befestigungsnut bildet, die mit der zumindest teilweise umlaufenden Befestigungsfeder der Entnahmevorrichtung korrespondiert, sodass der zweite Teil des Befestigungssystems mit dem ersten Teil des Befestigungssystems nach Art einer Nut-Feder-Verbindung zusammenwirkt. Die Entnahmevorrichtung kann so an dem Befestigungsrahmen aufgeschoben werden, was ein einfaches Befestigen der Entnahmevorrichtung an dem Befestigungsrahmen und ein einfaches Lösen der Entnahmevorrichtung von dem Befestigungsrahmen ermöglicht.
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Vorteilhaft ist es, wenn das Befestigungssystem Rastmittel umfasst, die ein unbeabsichtigtes Lösen der an dem Befestigungsrahmen angeordneten Entnahmevorrichtung verhindern. Die Entnahmevorrichtung muss lediglich so weit auf den Befestigungsrahmen aufgeschoben werden, bis die Rastmittel einrasten.
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Die Befestigungsnut an dem Befestigungsrahmen kann an den zwei gegenüberliegenden Seiten Aussparungen aufweisen, durch die entsprechende Abschnitte der Befestigungsfeder der Entnahmevorrichtung der Befestigungsnut zuführbar sind. Damit kann die Entnahmevorrichtung mit den entsprechenden Abschnitten der Befestigungsfeder in die Aussparungen der Befestigungsnut eingesetzt werden und anschließend entlang der Befestigungsnut relativ zum Befestigungsrahmen verschoben werden, sodass der Weg für das Aufschieben der Entnahmevorrichtung auf den Befestigungsrahmen verkürzt wird.
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Die Befestigungsfeder der Entnahmevorrichtung kann an den zwei sich gegenüberliegenden Abschnitten Aussparungen aufweisen, durch die die Befestigungsfederabschnitte gebildet werden.
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Die Breite der Aussparungen der Befestigungsnut entsprechen vorzugsweise im Wesentlichen der Breite der Abschnitte der Befestigungsfeder.
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Die Aussparungen der Befestigungsnut können jeweils den gleichen Abstand zueinander aufweisen wie die Abschnitte der Befestigungsfedern zueinander.
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Vorteilhaft ist es, wenn in der zweiten Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens eine Verschlusslasche angeordnet ist, die einen Originalitätsverschluss bildet, wobei die Verschlusslasche über eine entlang der Kante der zweiten Entnahmeöffnung verlaufende Sollbruchstelle mit dem Befestigungsrahmen verbunden ist.
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An der Verschlusslasche kann eine Ziehlasche angeordnet sein, zum Entfernen der Verschlusslasche von dem Befestigungsrahmen.
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Die erste Entnahmeöffnung und die zweite Entnahmeöffnung können im Wesentlichen rechteckig ausgestaltet sein, wobei die erste Entnahmeöffnung eine kleinere Breite und/oder eine kleinere Länge aufweist als die zweite Entnahmeöffnung. Auch bei einer nicht rechteckigen Ausgestaltung der ersten und/oder zweiten Entnahmeöffnung ist es vorteilhaft, wenn die erste Entnahmeöffnung kleiner ausgestaltet ist als die zweite Entnahmeöffnung, d.h., dass die erste Entnahmeöffnung eine erheblich kleinere Fläche aufweist als die zweite Entnahmeöffnung.
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Damit ist gewährleistet, dass die zweite, größere Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens von der ersten, kleineren Entnahmeöffnung der Entnahmevorrichtung abgedeckt wird, sodass eine Entnahme eines Tuches durch die kleinere Entnahmeöffnung erfolgt, was eine Kontamination der zurückbleibenden Tücher weitgehend verhindert. Zum Wiederbefüllen des Spenders kann die Entnahmevorrichtung abgenommen werden, sodass für das Befüllen die größere Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens zur Verfügung steht.
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Der Befestigungsrahmen und/oder die Entnahmevorrichtung können einteilig, insbesondere als Spritzgussteil, ausgestaltet sein.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können der Befestigungsrahmen und/oder die Entnahmevorrichtung aus einem biologisch abbaubaren Material, insbesondere Maismehl oder Kartoffelstärke aufweisendes Material, hergestellt sein.
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Der Befestigungsrahmen kann einen umlaufenden Befestigungsrand aufweisen, der allseitig über die Befestigungsnut hinausragt und der angepasst ist, an dem Behältnis zur Aufnahme der Tücher bzw. Feuchttücher befestigt zu werden.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung kann das Behältnis an dem Befestigungsrand angeschweißt sein bzw. angeschweißt werden.
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In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann das Behältnis an dem Befestigungsrand lösbar befestigbar sein.
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Der Befestigungsrahmen kann als Deckel eines Eimers ausgestaltet sein, wobei der Befestigungsrand angepasst ist, mit dem oberen Rand des Eimers zusammenzuwirken. In bzw. an dem Deckel können hierbei die zweite Entnahmeöffnung und die um die zweite Entnahmeöffnung zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut vorgesehen sein. Ein so ausgestalteter Deckel kann ebenfalls einteilig ausgestaltet sein und/oder aus einem biologisch abbaubaren Material hergestellt sein.
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In einer alternativen, ebenfalls von der Erfindung umfassten Ausgestaltung, können der erste Teil des Befestigungssystems als Befestigungsnut und der zweite Teil des Befestigungssystems als Befestigungsfeder ausgestaltet sein, sodass der erste Teil des Befestigungssystems mit dem zweiten Teil des Befestigungssystems nach Art einer Nut-Feder-Verbindung zusammenwirkt.
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Bereitgestellt wird des Weiteren ein Behältnis für einen Tuchspender, insbesondere Feuchttuchspender, zur Aufnahme von Tücher bzw. Feuchttücher, wobei an dem Behältnis ein Befestigungsrahmen eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems angeordnet ist.
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An dem Befestigungsrahmen kann eine Entnahmevorrichtung eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems anordenbar sein oder angeordnet sein.
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Das Behältnis kann einen Flachbeutel, einen Standbeutel, einen Schlauchbeutel oder einen Eimer umfassen.
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Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass ein Befüllen bzw. Wiederbefüllen eines Spendersystems mit Tücher bzw. Feuchttücher und/oder Desinfektionsmittel über die Entnahmeöffnung des Befestigungsrahmens erfolgen kann, die wesentlich größer ausgestaltet sein kann, als die Entnahmeöffnung der Entnahmevorrichtung. Hierzu muss lediglich die Entnahmevorrichtung von dem Befestigungsrahmen gelöst werden. Weil die Entnahmevorrichtung eine wesentlich kleinere Entnahmeöffnung aufweist als der Befestigungsrahmen, ist zudem gewährleistet, dass für die Entnahme der Tücher bzw. Feuchttücher eine möglichst kleine Öffnung zur Verfügung gestellt wird, sodass eine Kontamination der zurückbleibenden Tücher weitgehend verhindert wird.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht und in einer Schnittansicht entlang der Schnittachse A-A;
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2 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht, wobei die Entnahmevorrichtung mit dem Deckel der Entnahmevorrichtung verschlossen ist;
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3 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Draufsicht, zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Entnahmesystems;
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4 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht, wobei die Entnahmevorrichtung teilweise auf dem Befestigungsrahmen aufgeschoben ist;
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5 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Draufsicht, wobei in Abbildung (a) die Entnahmevorrichtung teilweise auf dem Befestigungsrahmen aufgeschoben ist und in Abbildung (b) die Entnahmevorrichtung vollständig auf dem Befestigungsrahmen aufgeschoben ist;
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6 ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Ansicht von unten;
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7 einen Befestigungsrahmen eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems mit einer an dem Befestigungsrahmen angeordneten Verschlusslasche;
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8 zwei erfindungsgemäße Behältnisse mit einem daran angeordneten Befestigungsrahmen eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems;
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9 eine erfindungsgemäße Weiterbildung eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems; und
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10 eine in einem Befestigungsrahmen eingesetzte Entnahmevorrichtung gemäß einer erfindungsgemäßen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Entnahmesystems.
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Detaillierte Beschreibung der Erfindung
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht sowie einen Befestigungsrahmen eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems in einer Schnittansicht entlang der Schnittachse A-A.
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Das erfindungsgemäße Entnahmesystem umfasst im Wesentlichen eine Entnahmevorrichtung 10 und einen Befestigungsrahmen 20, wobei die Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20 befestigbar ist. Die Befestigung der Entnahmevorrichtung 10 an den Befestigungsrahmen 20 kann beispielsweise dadurch erfolgen, indem die Entnahmevorrichtung 10 an einer Befestigungsschiene des Befestigungsrahmens 20 befestigt wird, beispielsweise durch Einschieben der Entnahmevorrichtung in die Befestigungsschiene.
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Die Entnahmevorrichtung 10 weist eine Außenwandung 13 auf, die bei der in 1 gezeigten Ausgestaltung einen Hohlzylinder mit einer im Wesentlichen rechteckigen Grundfläche bildet. Die Außenwandung 13 weist eine bestimmte Höhe auf. An einer Seitenwand der Außenwandung 13 ist an der oberen Kante der Seitenwand ein Deckel 15 schwenkbar angelenkt, sodass der durch die Außenwandung 13 gebildete Hohlraum von oben mit dem Deckel 15 verschlossen werden kann. Die Außenwandung 13 weist eine bestimmte Stärke auf, wobei an dem oberen Rand der Außenwandung 13 eine umlaufende Nut vorgesehen ist, in die eine an dem Deckel 15 vorgesehene umlaufende Feder in Eingriff bringbar ist. Selbstverständlich können auch andere Befestigungsmittel vorgesehen sein, um den Deckel 15 im geschlossenen Zustand an der Außenwandung 13 festzuhalten.
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An der Unterseite der Außenwandung 13 bzw. an der dem Deckel 15 gegenüberliegenden Seite der Entnahmevorrichtung 10 ist ein Boden 16 angeordnet, der eine erste Entnahmeöffnung 11 aufweist, wobei die Entnahmeöffnung 11 innerhalb der Außenwandung 13 angeordnet ist. Der Boden 16 ist ferner so dimensioniert, dass er an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Außenwandung 13 über die Außenwandung übersteht, sodass der überstehende Teil des Bodens 16 eine Befestigungsfeder 12 bildet. Bei der in 1 gezeigten Ausgestaltung der Entnahmevorrichtung 10 ragt der Boden 16 an drei Seiten der Außenwandung 13 über die Außenwandung 13 hinaus, sodass eine im Wesentlichen teilweise umlaufende Befestigungsfeder 12 gebildet wird. Bei der in 1 gezeigten Ausgestaltung der Entnahmevorrichtung weist die Befestigungsfeder 12 eine im Wesentlichen U-förmige Form auf.
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Die Entnahmevorrichtung 10 weist ferner ein Abreiß- und/oder Festhaltemittel 14 auf, wobei bei der in 1 gezeigten Ausgestaltung der Entnahmevorrichtung die Abreiß- und/oder Festhaltemittel in der Ebene der ersten Entnahmeöffnung 11 angeordnet sind und in die erste Entnahmeöffnung 11 hineinragen. Die Abreiß- und/oder Festhaltemittel sind vorgesehen, um eine Tuchentnahme zu erleichtern, indem mit Hilfe der Abreißmittel 14 ein vereinzeln der entnommenen Tücher unterstützt wird. Ferner verhindern die Festhaltemittel 14, dass nach der Entnahme eines Tuches das lose Ende des in dem Spender zurückbleibenden Tuches in den Behälter des Feuchttuchspenders zurückrutschen kann. Zur Unterstützung des Abreißvorganges und zum Festhalten des losen Endes des in dem Behälter zurückbleibenden Tuches weisen die Abreiß- und/oder Festhaltemittel 14 radiale Schlitze auf, die radial nach innen spitz zusammenlaufen.
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Nach dem Abreißen eines aus dem Spender zu entnehmenden Tuches wird das lose Ende des in dem Spender verbleibenden Tuches in dem Schlitz 14a festgehalten. Der Deckel 15 kann nach der Entnahme zugeklappt werden, sodass sich das lose Ende des Tuches in den durch die Außenwandung 13 gebildeten Hohlraum befindet.
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Die Entnahmevorrichtung 10 kann einteilig, insbesondere als Spritzgussteil hergestellt sein. Zur Herstellung der Entnahmevorrichtung 10 kann beispielsweise ein Kunststoff verwendet werden. Alternativ kann zur Herstellung der Entnahmevorrichtung auch ein biologisch abbaubares Material, insbesondere Maismehl oder Kartoffelstärke aufweisendes Material, verwendet werden.
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Die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 ist im Wesentlichen rechteckig ausgestaltet, wobei an einer Seite der Entnahmeöffnung 11 die Abreißund/oder Festhaltemittel angeordnet sind.
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Der Befestigungsrahmen 20 weist einen Boden auf, in dem eine zweite Entnahmeöffnung 21 vorgesehen ist, die eine im Wesentlichen rechteckige Form aufweist. An der Oberseite des Bodens, d.h. an der Seite des Bodens, die bei Verwendung des Entnahmesystems der Entnahmevorrichtung 10 zugewandt ist, sind Befestigungsmittel 22 vorgesehen, die mit den Befestigungsmitteln 12 der Entnahmevorrichtung 10 zusammenwirken, um die Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen zu befestigen.
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Die Befestigungsmittel 22 sind hier als zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut 22 ausgebildet, wobei die Befestigungsnut außerhalb der zweiten Entnahmeöffnung 21 und parallel zu drei Kanten der zweiten Entnahmeöffnung 21 verläuft. Die Befestigungsnut 22 ist hierbei so dimensioniert, dass die Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 in die Befestigungsnut 22 in Eingriff bringbar ist, sodass die Entnahmevorrichtung 10 entlang der Befestigungsnut 22 auf dem Befestigungsrahmen 22 aufgeschoben werden kann.
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Die zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut 22 bzw. der Boden des Befestigungsrahmens sind so relativ zueinander angeordnet bzw. ausgestaltet, dass der Boden allseitig um das Befestigungsmittel 22 hinausragt, sodass der über die Befestigungsmittel 22 überstehende Teil des Bodens einen umlaufenden Befestigungsrand 23 bildet, an dem ein Behältnis zur Aufnahme der Tücher befestigt werden kann. Beispielsweise kann das Behältnis an dem umlaufenden Befestigungsrand 23 angeschweißt werden, wie beispielsweise mit Bezug auf 8 gezeigt.
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Der Befestigungsrahmen 20 kann einteilig, insbesondere als Spritzgussteil hergestellt werden. Zur Herstellung kann beispielsweise ein Kunststoff, alternativ auch ein biologisch abbaubareres Material verwendet werden.
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In einer alternativen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Entnahmesystems kann an der Außenwandung 13 der Entnahmevorrichtung 10 anstelle der zumindest teilweise umlaufenden Befestigungsfeder 12 auch eine zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut vorgesehen sein. Dementsprechend kann an dem Befestigungsrahmen 20 anstelle einer zumindest teilweise umlaufenden Befestigungsnut 22 auch eine zumindest teilweise umlaufende Befestigungsfeder vorgesehen sein, die mit der an der Entnahmevorrichtung 10 vorgesehenen Befestigungsnut nach Art einer Nut-Feder-Verbindung zusammenwirkt.
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Die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 und die zweite Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20 können anstelle einer rechteckigen Form auch eine andere Form, beispielsweise eine kreisförmige Form, aufweisen. Erfindungsgemäß ist es unabhängig von der konkreten Form der Entnahmeöffnungen 11, 21 vorteilhaft, wenn die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 eine kleinere, vorzugsweise eine wesentlich kleinere Fläche aufweist als die zweite Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20. Damit ist gewährleistet, dass ein einfaches Befüllen bzw. Wiederbefüllen des Behältnisses ermöglicht wird, indem die Entnahmevorrichtung 10 von dem Befestigungsrahmen 20 gelöst wird, sodass die größere, zweite Entnahmeöffnung 21 freigegeben wird.
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Nach Aufschieben der Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20 können die Tücher nur mehr über die kleinere, erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 entnommen werden, sodass eine Verunreinigung der in dem Spender zurückbleibenden Tücher weitestgehend vermieden wird. Der Boden 16 bzw. die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung sind demnach so ausgestaltet, dass der Boden 16 die zweite Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20 zumindest teilweise abdeckt. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die beiden Entnahmeöffnungen 11, 21 so ausgestaltet sein, dass bei einer an dem Befestigungsrahmen 20 befestigten Entnahmevorrichtung 10 die erste Entnahmeöffnung 11 koaxial zur zweiten Entnahmeöffnung 21 angeordnet ist.
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2 zeigt ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht, wobei der Deckel 15 der Entnahmevorrichtung 10 geschlossen ist.
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3 zeigt ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Draufsicht, zur Verdeutlichung des Montagevorganges der Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20.
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Wie in 3 gezeigt, wird die Entnahmevorrichtung 10 in Pfeilrichtung P entlang der Längsachse LA des Befestigungsrahmens 20 dem Befestigungsrahmen 20 zugeführt, sodass, wie in 4 gezeigt, die Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 in Eingriff mit der Befestigungsnut 22 des Befestigungsrahmens 20 gebracht wird.
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5 zeigt ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Draufsicht, wobei in Abbildung (a) eine teilweise an dem Befestigungsrahmen 20 aufgeschobene Entnahmevorrichtung 10 gezeigt ist, die entlang der Befestigungsnut 22 in Pfeilrichtung P verschoben wird, um den Montagevorgang abzuschließen.
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Ein abgeschlossener Montagevorgang bzw. ein fertig montiertes Entnahmesystem ist in Abbildung (b) der 5 gezeigt. Die Entnahmevorrichtung 10 ist hier soweit in Pfeilrichtung P an dem Befestigungsrahmen 20 aufgeschoben worden, bis eine Seite der Entnahmevorrichtung 10 in Anschlag mit der Befestigungsnut 22 gelangt. Erkennbar ist hierbei, dass der Boden der Entnahmevorrichtung 10 in die zweite Entnahmeöffnung 21 hineinragt, sodass zur Entnahme der Feuchttücher letztlich nur mehr die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 zur Verfügung steht.
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6 zeigt ein erfindungsgemäßes Entnahmesystem in einer Ansicht von unten, wobei die Entnahmevorrichtung 10 vollständig an dem Befestigungsrahmen 20 aufgeschoben ist. Besonders gut ist hierbei erkennbar, dass die erste Entnahmeöffnung 11 der Entnahmevorrichtung 10 kleiner ist als die zweite Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20, weil der Boden der Entnahmevorrichtung 10 in die zweite Entnahmeöffnung 21 hineinragt.
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7 zeigt eine erfindungsgemäße Weiterbildung eines Befestigungsrahmens 20 eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems.
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Der Befestigungsrahmen 20 weist eine Verschlusslasche 24 auf, die die zweite Entnahmeöffnung 21 vollständig abdeckt bzw. verschließt. Die Verschlusslasche 24 kann hierbei als Originalitätsverschluss bzw. Originalitätssiegel dienen, um dem Endverbraucher zu signalisieren, dass der Befestigungsrahmen 20 erstmalig geöffnet wird. Ferner wird hierbei nach dem erstmaligen Befüllen des Behältnisses mit Tüchern bzw. Desinfektionsmittel und nach Anbringen des Befestigungsrahmens 20 in der Öffnung des Behältnisses gewährleistet, dass das Behältnis weitgehend luft- und/oder fluiddicht abgeschlossen ist. Zudem ist gewährleistet, dass eine Kontamination des Inhaltes über die gesamte Produktions- und/oder Lieferkette vermieden wird.
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Die Verschlusslasche 24 ist in der zweiten Entnahmeöffnung 21 angeordnet und umlaufend mit dem Rand der Entnahmeöffnung 21 verbunden, wobei an dem Rand der Entnahmeöffnung 21 eine Sollbruchstelle 26 ausgebildet ist, entlang derer die Verschlusslasche 24 aufgerissen werden und anschließend von dem Befestigungsrahmen 20 entfernt werden kann. Zur einfacheren Handhabung der Verschlusslasche 24 kann an dieser eine Ziehlasche 25 angeordnet sein, an der zum Entfernen der Verschlusslasche 24 gezogen werden kann. Nach dem Entfernen der Verschlusslasche 24 ist die erste Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20 vollständig freigegeben, sodass die in dem Tuchspender aufgenommenen Tücher durch die Entnahmeöffnung 21 entnommen werden können.
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Der Befestigungsrahmen 20 mit der daran angeordneten Verschlusslasche 24 kann einteilig, beispielsweise als Spritzgussteil, hergestellt werden.
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In einer zusätzlichen oder alternativen Weiterbildung des Befestigungsrahmens 20 kann es vorgesehen sein, dass an der zumindest teilweise umlaufenden Befestigungsnut 22 Aussparungen vorgesehen sind, die mit entsprechenden Abschnitten der Befestigungsfeder der Entnahmevorrichtung 10 korrespondieren, sodass diese Abschnitte der Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 mit diesen Aussparungen in Eingriff gebracht werden können und anschließend entlang der Befestigungsnut verschoben werden können, wie mit Bezug auf 9 und 10 näher beschrieben wird. Damit wird der Weg zum Aufschieben der Entnahmevorrichtung an dem Befestigungsrahmen verkürzt.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung des erfindungsgemäßen Entnahmesystems kann es vorgesehen sein, dass die Entnahmevorrichtung 10 und/oder der an der Entnahmevorrichtung 10 angeordnete Deckel 15 in verschiedenen Farben bereitgestellt wird, damit dem Endverbraucher anhand der Farbe der Entnahmevorrichtung bzw. anhand der Farbe des Deckels signalisiert werden kann, welche Tücher und/oder welche Desinfektionsmittel in dem Tuchspender aufgenommen sind, für welche Einsatzorte der Tuchspender vorgesehen ist oder welche Wirkspektren die Tücher bzw. Desinfektionsmittel umfassen. Hierzu kann erfindungsgemäß ein Entnahmesystemset bereitgestellt werden, das zumindest einen Befestigungsrahmen 20 und eine Anzahl verschiedenfarbiger Entnahmevorrichtungen 10 umfasst.
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8 zeigt zwei alternative Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Tuchspenders.
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In Abbildung (a) umfasst der Tuchspender ein Behältnis B zur Aufnahme der Tücher, Feuchttücher und/oder Desinfektionsmittel. Der Behälter B, der als Kübel ausgestaltet sein kann, ist oben offen, wobei zum Verschließend des Behälters ein Deckel aufgesetzt ist, der die zweite Entnahmeöffnung 21 aufweist, um den eine zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut 22 angeordnet ist. Der Deckel des Behälters B bildet demnach den erfindungsgemäßen Befestigungsrahmen 20, wobei an dem umlaufenden Befestigungsrand 23 der Behälter befestigbar ist bzw. der umlaufende Befestigungsrand 23 an dem Behälter befestigbar ist, beispielsweise in Form einer Klippsverbindung.
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Die Abbildung (b) zeigt eine alternative Ausgestaltung eines Tuchspenders, wobei hier als Behältnis zur Aufnahme der Tücher, Feuchttücher bzw. Desinfektionsmittel ein Standbeutel aus einem flexiblen Material gezeigt ist. An der Öffnung des Standbeutels B wird der erfindungsgemäße Befestigungsrahmen 20 befestigt, wobei bei der in Abbildung (b) gezeigten Ausgestaltung der Rand der Öffnung des Standbeutels an dem umlaufenden Befestigungsrand 23 des Befestigungsrahmens 20 befestigt ist. Die Befestigung des Randes des Standbeutels an dem umlaufenden Befestigungsrand 23 kann beispielsweise mittels Verschweißen oder mittels Verkleben erfolgen.
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Anstelle eines Standbeutels können auch Flachbeutel, Schlauchbeutel oder dergleichen verwendet werden.
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9 zeigt eine erfindungsgemäße Weiterbildung eines erfindungsgemäßen Entnahmesystems, wobei in Abbildung (a) das Entnahmesystem in einer perspektivischen Ansicht und in Abbildung (b) das Entnahmesystem in einer Draufsicht gezeigt sind.
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Der grundsätzliche Aufbau der Entnahmevorrichtung 10 und des Befestigungsrahmens 20 des Entnahmesystems entspricht im Wesentlichen dem Aufbau des in 1 bis 6 gezeigten Entnahmesystems. Der wesentliche Unterschied des Entnahmesystems gemäß 9 zu dem vorstehend beschriebenen Entnahmesystem besteht darin, dass die zumindest teilweise umlaufende Befestigungsnut 22 des Befestigungsrahmens 20 an zwei gegenüberliegenden Abschnitten jeweils eine Anzahl von Aussparungen 22a aufweist und dass die zumindest teilweise umlaufende Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 an zwei sich gegenüberliegenden Abschnitten ebenfalls eine Anzahl von Aussparungen 12a aufweist, wobei die Aussparungen 12a der Befestigungsfeder 12 Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 bilden, die in die Aussparungen 22a der Befestigungsnut 22 in Eingriff bringbar sind.
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Beim Befestigen der Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20 kann so der Weg zum Aufschieben der Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20 erheblich verkürzt werden.
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Die Breite b2 der Aussparungen 22a der Befestigungsnut 22 entspricht hierbei im Wesentlichen der Breite b1 der Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12, sodass die Abschnitte 12b in die Aussparungen 22a in Eingriff gebracht werden können. In einer Ausgestaltung können die Aussparungen 22a jeweils eine unterschiedliche Breite b2 aufweisen, wobei dann auch die entsprechenden Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 jeweils eine entsprechende Breite b1 aufweisen. Die Breite b1 der Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 kann aber auch wesentlich geringer sein als die Breite b2 der entsprechenden Aussparungen 22a der Befestigungsnut 22. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass der einer Aussparung 22a korrespondierende bzw. der einer Aussparung 22a zugehörige Abschnitt 12b der Befestigungsfeder 12 nicht breiter ist als die entsprechende Aussparung der Befestigungsnut.
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Bei der in 9 gezeigten Ausgestaltung sind an den beiden sich gegenüberliegenden Abschnitten der Befestigungsnut jeweils vier Aussparungen 22a und bei den sich gegenüberliegenden Abschnitten der Befestigungsfeder 12 sind dementsprechend jeweils vier Abschnitte 12b vorgesehen. Es können aber auch mehr oder weniger Aussparungen 22a in der Befestigungsnut 22 und dementsprechend auch mehr oder weniger Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 vorgesehen sein. Zudem kann es vorgesehen sein, dass ein Abschnitt der Befestigungsnut mehr oder weniger Aussparungen 22a aufweist als der gegenüberliegende Abschnitt der Befestigungsnut. Zudem können die Aussparungen 22a eines Abschnittes der Befestigungsnut versetzt zu den Abschnitten 22a des gegenüberliegenden Abschnittes der Befestigungsnut 22 angeordnet sein.
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Bei der in 9 gezeigten Ausgestaltung ist die teilweise umlaufende Befestigungsnut 22 im Wesentlichen U-förmig ausgestaltet, wobei die Befestigungsnut an einer Seite offen ist, sodass die Entnahmevorrichtung 10 von dieser Seite her in die Befestigungsnut 22 des Befestigungsrahmens 20 eingeschoben werden kann, wie in Abbildung (b) durch den Pfeil P verdeutlicht.
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Sofern in dem Befestigungsrahmen 20 Aussparungen 22a für die Abschnitte 12b der Befestigungsfeder der Entnahmevorrichtung vorgesehen sind, kann der Befestigungsrahmen 20 auch als umlaufender Befestigungsrahmen 20 ausgestaltet sein, wobei an zwei gegenüberliegenden Abschnitten der Befestigungsnut Aussparungen 22a vorgesehen sind und wobei an den beiden anderen sich gegenüberliegenden Abschnitten der Befestigungsnut keine Aussparungen vorgesehen sein müssen.
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Die Aussparungen sind so an der Befestigungsnut 22 vorgesehen, dass sie an einer oberen Seitenwand der Befestigungsnut 22 angeordnet sind, um dadurch den Zugang zur Befestigungsnut von oben zu ermöglichen.
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10 zeigt eine in dem Befestigungsrahmen 20 eingesetzte Entnahmevorrichtung 10 in einer perspektivischen Ansicht.
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Der Befestigungsrahmen 20 weist hier ebenfalls an den beiden sich gegenüberliegenden Abschnitten Aussparungen 22a auf, in die entsprechende Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 in Eingriff gebracht sind. Hierzu muss die Entnahmevorrichtung 10 lediglich so von oben auf den Befestigungsrahmen 20 aufgesetzt werden, dass die Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 der Entnahmevorrichtung 10 mit den Aussparungen 22a der Befestigungsnut 22 des Befestigungsrahmens 20 korrespondieren. Die Entnahmevorrichtung 10 kann dann nach unten geschoben werden, sodass die Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 in die Aussparung 22a der Befestigungsnut 22 eingreifen. Sobald sich die Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12 in Höhe der umlaufenden Nut befinden, kann die Entnahmevorrichtung 10 in Pfeilrichtung P relativ zum Befestigungsrahmen verschoben werden, bis die Befestigungsfeder 12 in Anschlag mit der Befestigungsnut 22 gelangt. Beim Verschieben muss hierbei lediglich die Distanz d zurückgelegt werden, die wesentlich geringer ist als die Distanz d2, die zurückgelegt werden müsste, wenn die Entnahmevorrichtung 10 von der Seite her in die Befestigungsnut 22 eingeschoben würde. Dadurch kann eine schnellere Erstmontage der Entnahmevorrichtung 10 an dem Befestigungsrahmen 20 bzw. ein schnellerer Austausch der Entnahmevorrichtung 10 bewerkstelligt werden.
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Auch bei der in 9 und 10 gezeigten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Entnahmesystems können an der Befestigungsfeder 12 und/oder an der Befestigungsnut 22 Rastmittel vorgesehen sein, die ein unbeabsichtigtes Lösen der Entnahmevorrichtung 10 von dem Befestigungsrahmen 20 verhindern.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann anstelle der Entnahmevorrichtung 10 auch eine Abdeckplatte auf dem Befestigungsrahmen 20 aufgeschoben werden, um beispielsweise die zweite Entnahmeöffnung 21 des Befestigungsrahmens 20 zu verschließen, etwa wenn ein sich in Benutzung befindliches Spendersystem transportiert werden muss. Vorteilhaft ist hierbei, wenn an der Unterseite der Abdeckplatte ein Dichtelement, beispielsweise ein Gummiring, vorgesehen ist, der nach dem vollständigen Aufschieben der Abdeckplatte umlaufend um die zweite Entnahmeöffnung 21 angeordnet ist, um beispielsweise ein luft- und/oder fluiddichtes Abdichten zu ermöglichen. Eine solche Abdeckplatte kann ebenfalls mittels Rastmittel vor einem unbeabsichtigten Lösen gesichert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Entnahmevorrichtung
- 11
- erste Entnahmeöffnung im Boden der Entnahmevorrichtung 10
- 12, 22
- Befestigungssystem (z.B. als Nut-Feder-System)
- 12
- Befestigungsfeder des Befestigungssystems
- 12a
- Aussparungen an der Befestigungsfeder 12
- 12b
- Abschnitte der Befestigungsfeder 12 zwischen den Aussparungen 12a
- 13
- Außenwandung der Entnahmevorrichtung 10
- 14
- Abreiß- und/oder Festhaltemittel
- 14a
- Schlitze (spitz zusammenlaufend) in dem Abreiß- und/oder Festhaltemittel
- 15
- Deckel der Entnahmevorrichtung 10
- 16
- Boden der Entnahmevorrichtung 10
- 20
- Befestigungsrahmen
- 21
- zweite Entnahmeöffnung im Befestigungsrahmen 20
- 22
- Befestigungsnut an der Oberseite des Befestigungsrahmens 20
- 22a
- Aussparungen (an der oberen Seitenwand) der Befestigungsnut 22
- 23
- umlaufender Befestigungsrand zum Befestigen des Befestigungsrahmens an dem Tuchspender
- 24
- Verschlusslasche (Originalitätsverschluss bzw. Originalitätssiegel)
- 25
- Ziehlasche
- 26
- Sollbruchstelle der Verschlusslasche
- A-A
- Schnittachse
- B
- Behältnis zur Aufnahme der Tücher / Feuchttücher / Desinfektionsmittel
- b1
- Breite der Abschnitte 12b der Befestigungsfeder 12
- b2
- Breite der Aussparungen 22a der Befestigungsnut 22
- d, d2
- Distanz, um die die Entnahmevorrichtung 10 relativ zum Befestigungsrahmen 20 verschoben werden muss
- LA
- Längsachse des Befestigungsrahmen 20
- P
- Pfeil; Bewegungsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 99/13760 A1 [0004]
- DE 202012101511 [0005]