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Die Erfindung betrifft einen Füllkörper zum Zwischenspeichern oder Ableiten von Sicker- oder Regenwasser für eine Schüttung in Rigolen, Drainagen oder Entwässerungsflächen o. dgl.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zum Zwischenspeichern von Sickerwasser oder Regenwasser in unterirdischen Rigolen, Drainagen o. dgl., mit einem wasserdurchlässigen, aus flexiblen geotextilen Flächengebilden wie Vlies oder einem Drahtnetzwerk bestehenden Behältnis, in dem eine Schüttung von Füllkörpern aus Kunststoff, Beton oder anderen Baustoffen für die Speicherung des Wassers aufgenommen sind.
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Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung des Füllkörpers zum Speichern oder Ableiten von Sicker- oder Regenwasser in Rigolen, Drainagen oder bei offenporigem Asphalt.
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Stand der Technik
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Die Zwischenspeicherung von Sickerwasser in Rigolen ist allgemein bekannt. Diese unterirdischen Speicher sind zumeist mit Füllmaterial wie Kies zum Zurückhalten des Wassers gefüllt. Die Kiesfüllung ist kontakterosionssicher und hat wegen der unterschiedlichen Größe und unregelmäßigen Form der Kieskörper ein größeres Aufnahmevolumen im Vergleich zum Erdboden. Dies zeigen auch die Durchlässigkeitsbeiwerte für reinen Kies von 10–1 bis 10–2 m/s gegenüber feinkörnigem Sand von 10–4 bis 10–5 m/s.
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Aus der
DE 33 13 053 A1 ist eine Vorrichtung zum Schutz von Drainagerohren bekannt, bei der zwei im Abstand voneinander angeordnete, biegsame, mechanisch verfestigte Faservliesbahnen und eine zwischen den Vliesbahnen angeordnete Zwischenlage aus locker gelagerten Kunststoffhartschaumteilchen vorgesehen sind. Die Vliesbahn kann in Form eines biegsamen Schlauches oder allseitig verschlossenen Sackes vorliegen, die die Kunststoffhartschaumteilchen aufnehmen. Die Kunststoffhartschaumteilchen bestehen aus Polyethylen oder Polystyrolschaum und haben eine Korngröße von 7 bis 30 mm. Anstelle eines Sackes oder Schlauches aus Vlies sieht die
EP 0 952 257 B1 ein Metallnetzkäfig zur Aufnahme von Polyurethanschaumteilchen vor. Des Weiteren offenbart die
DE 197 05 824 A1 ein Element zum Versickern einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, mit flüssigkeitsdurchlässigen, formstabilen Wänden, die einen Stauraum bilden, der mit einer porenbildenden Schüttung aus Kies, Lavagestein, PVC- oder PE-Elementen, Recyclingmaterial oder aus einer Mischung aus diesen Stoffen gefüllt ist. Diese bekannten Lösungen haben den Nachteil, dass die Permeabilität/Wasserrückhaltewirkung der Schüttung durch die unregelmäßige Form der Schüttgutteilchen begrenzt ist. Darüber hinaus ist die Wartung der Rigolen, insbesondere im Falle einer Verstopfung der Schüttung oftmals nicht mehr möglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit und Material verbunden.
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Aufgabenstellung
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Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Füllkörper zum Zwischenspeichern oder Ableiten von Sicker- und Regenwasser, eine Vorrichtung dafür und dessen Verwendung vorzuschlagen, die eine signifikante Erhöhung des Wasseraufnahmevolumens der Füllkörperschüttung unter gleichzeitiger Beibehaltung der Belastbarkeit bei Überbauung, der Vereinfachung der Handhabung auch für den Kleinverbraucher gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird durch ein Füllkörper mit den Merkmalen des Anspruches 1 oder 2, einer Vorrichtung nach den Ansprüchen 16 oder 20 und die Verwendung gemäß den Ansprüchen 28 und 29 gelöst.
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Mit den in den Unteransprüchen aufgeführten Merkmalen sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Füllkörpers, der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dessen Verwendung möglich.
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Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lösung ist es, Formkörper für die Füllkörperschüttung einzusetzen, die einen inneren Aufnahmeraum für Regenwasser zur Erhöhung des Rückhaltevermögens von Wasser haben, wobei die Aufnahmeräume der Formkörper über die Packungslücken der angrenzenden Formkörper der Schüttung miteinander kommunizieren können.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Füllkörper durch einen Formkörper aus Kunststoff, Beton oder einem Gemisch daraus gebildet ist, der äußere Stützabschnitte zum Auf- und Anlagern benachbarter Formkörper und mindestens eine Durchgangsöffnung zum Speichern von Wasser im Inneren des Formkörpers aufweist. Die Stützabschnitte auf der Oberfläche der Formkörper ermöglichen ein Anlagern und Fixieren benachbarter Formkörper in der Schüttung, so dass die Schüttung eine ausreichende Belastbarkeit in der Bodenfläche und zugleich eine hinreichend große Raumausfüllung erreicht. Die Durchgangsöffnung im Formkörper ermöglicht eine signifikante Erhöhung des Aufnahmevermögens an Wasser, wodurch die Schüttung beispielsweise eine bis zu etwa 60% höhere Wasseraufnahme gegenüber reinem Kies ermöglicht. Je nach der Größe der Durchgangsöffnung kann die Rückhaltemenge an Niederschlagswasser variiert werden.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung hat der Formkörper im Wesentlichen die Grundform einer Kugel, eines Ellipsoids oder Polyeders. Dies gewährleistet eine dichte Packung der Formkörper in der Schüttung mit einer hohen Raumausfüllung und hinreichend großen Packungslücken zur äußeren Wasseraufnahme zwischen den Formkörpern. Die Stützabschnitte grenzen an der Oberfläche wabenstrukturähnlich aneinander, so dass sie jeweils über die Oberfläche verteilte Auflage- bzw. Anlageflächen für Stützabschnitte benachbarter Formkörper der Schüttung bilden können. Zweckmäßigerweise können die Stützabschnitte in das Innere der Formkörper gerichtete Senken zur Aufnahme von zusätzlichem Wasser aufweisen, wodurch sich die Rückhaltefähigkeit der Schüttung für Wasser weiter erhöhen lässt.
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Nach einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung ist der Füllkörper durch einen Hohlzylinder aus Kunststoff, Beton oder einem Gemisch daraus gebildet, der mindestens eine Durchgangsöffnung zum Speichern und Zurückhalten von Wasser aufweist. Die Packungsdichte einer Schüttung aus Hohlzylindern ist gegenüber Formkörpern in Kugelform etwas geringer und hat aber die Vorteile, dass eine größere Menge an Wasser vom Leerraum zwischen den Hohlzylindern in der Schüttung aufgenommen werden kann und ihre Herstellung einfacher ist.
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Das innere Aufnahmevermögen im Formkörper oder Hohlzylinder bestimmt sich nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung durch die Größe des Volumens der Durchgangsöffnung im Formkörper oder Hohlzylinder. Die Durchgangsöffnung kann zweckmäßigerweise mindestens eine Durchgangsbohrung oder ein Durchgangsprofil sein, deren Durchmesser bzw. lichter Querschnitt sich nach der gewünschten Rückhaltemenge an Wasser und der geforderten Bodenfestigkeit bestimmt. Es haben sich bei einem Formkörper in Kugelform beispielsweise Durchmesser mit einem Faktor bis zu maximal das 0,5fache des Durchmessers der Kugel als geeignet erwiesen. Natürlich können auch mehrere Durchgangsbohrungen im Formkörper oder Hohlzylinder vorgesehen werden. Die Durchgangsbohrungen im Formkörper sind zweckmäßigerweise so angeordnet, dass sie von beliebigen Punkten von der Oberfläche des Formkörpers durch das Zentrum des Formkörpers führen oder nicht zentrisch im Formkörper angeordnet sind. Dabei ist nur zu beachten, dass der zuvor genannte Faktor in Summe für alle Bohrungen eingehalten wird. Für die Versickerung des Wassers über einen längeren Zeitraum kann die Durchgangsbohrung im Formkörper oder Hohlzylinder auch einen verengenden Querschnitt, beispielsweise in Form einer konischen Durchgangsöffnung, haben, so dass die Rückhaltewirkung entsprechend erhöht wird.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung haben die Formkörper oder Hohlzylinder in der Schüttung eine gleiche oder ungleiche Größe. Besonders bevorzugt sind Mischungen aus Formkörpern oder Hohlzylindern gleicher und ungleicher Größe, wobei die Größen der Formkörper oder Hohlzylinder so aufeinander abgestimmt sind, dass die sich ergebenden Packungslücken durch Formkörper oder Hohlzylinder kleinerer Größe gefüllt werden, wodurch sich die Raumausfüllung in der Schüttung deutlich erhöhen lässt.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Formkörper oder die Hohlzylinder spritzgegossen oder nach dem Druckverfahren hergestellt sind und aus recycelfähigem Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen, Polyethylen o. dgl. bestehen. Natürlich kann der Formkörper auch aus Beton geformt werden oder aus einer Mischung aus Beton und Kunststoff bestehen, ohne die Erfindung zu verlassen.
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Die Aufgabe wird weiter mit einer Vorrichtung dadurch gelöst, dass der Füllkörper ein geometrisch bestimmter Formkörper ist, wobei der Formkörper mit Stützabschnitten an seiner Oberfläche zum Auf- oder Anlagern von benachbarten Formkörpern zu einer dichten Packung in der Schüttung versehen ist, und dass der Formkörper mindestens eine Durchgangsöffnung zum Speichern und Zurückhalten des Wassers im Inneren des Formkörpers aufweist. Jeder Flächenabschnitt auf der Oberfläche des geometrisch bestimmten Formkörpers stellt die Grundfläche eines Sektors, beispielsweise ein Kugelabschnitt, dar und ist im Wesentlichen eben ausgebildet, um eine Auflage- oder Anlagefläche für Flächenabschnitte benachbarter Formkörper in der Schüttung zu bilden.
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Nach einer bevorzugten weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung hat der Formkörper im Wesentlichen die Grundform einer Kugel, eines Ellipsoids oder Polyeders. Die Grundform einer Kugel hat den Vorteil, dass die Raumausnutzung der Formkörper in einer Schüttung sehr hoch, d. h. dicht ist und einer dichten Kugelpackung sehr nahe kommt, wobei der verbleibende Leerraum (Packungslücken) klein gehalten werden kann. Die Stützabschnitte auf der Oberfläche des Formkörpers sind dabei so angeordnet, dass sie wabenähnlich aneinandergrenzen und jeweils über die Oberfläche verteilte Auflage- bzw. Anlageflächen für die Stützabschnitte benachbarter Formkörper der Schüttung bilden. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Stützabschnitte als Senken ausgebildet sein, ohne die Auflage- bzw. Anlageflächen entlang der wabenähnlichen Struktur zu stören. Dies ermöglicht ein weiteres Zurückhalten von Wasser zwischen den Formkörpern.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung gelöst, bei der der Füllkörper ein Hohlzylinder ist, der mindestens eine Durchgangsöffnung zum Speichern des Wassers im Inneren aufweist.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Durchgangsöffnung im Formkörper oder Hohlzylinder eine Durchgangsbohrung, deren Durchmesser sich nach der gewünschten Rückhaltemenge an Wasser orientiert und von der geforderten Bodenfestigkeit der Schüttung bestimmt ist. Es haben sich beispielsweise Durchmesser für die Durchgangsbohrung von maximal das 0,5fache des Durchmessers des Formkörpers als geeignet erwiesen. Es können aber auch mehrere Durchgangsbohrungen im Formkörper oder Hohlzylinder vorgesehen werden. In einem solchem Fall sind die Durchgangsbohrungen so angeordnet, dass sie durch das Zentrum des Formkörpers führen oder nicht zentrisch im Formkörper geführt sind. Zu beachten ist dabei, dass die Summe der Durchmesser aller Bohrungen die Festigkeit des Formkörpers schwächt und das 0,5fache des Durchmessers des Formkörpers nicht übersteigen darf. Die Durchgangsöffnung kann in einer weiteren Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung einen sich nach innen verengenden Querschnitt haben und vorzugweise konisch ausgebildet sein, wodurch es möglich ist, über einen längeren Zeitraum eine Versickerungswirkung für das Wasser zu erzielen.
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Von Vorteil ist weiterhin, dass die Formkörper oder Hohlzylinder in der Schüttung eine gleiche oder ungleiche Größe haben können, wobei die Größen der Formkörper oder Hohlzylinder in der Schüttung so aufeinander abgestimmt sind, dass die Packungslücken bei Formkörpern oder Hohlzylinder gleicher und ungleicher Größe durch Formkörper oder Hohlzylinder kleinerer Größe gefüllt werden. Hierdurch kann eine sehr dichte Packung in der Schüttung und eine hinreichende Bodenfestigkeit für Überbaumaßnahmen erreicht werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht der Formkörper oder Hohlzylinder aus recycelfähigem Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen, Beton oder einem Gemisch dieser Materialien. Besonders vorteilhaft ist, dass der Formkörper oder Hohlzylinder aus Kunststoff durch ein Spritzgießverfahren oder ein Druckverfahren und der Formkörper oder Hohlzylinder aus Beton bzw. Beton/Kunststoffgemisch in einem Gießverfahren einfach hergestellt werden können.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Verwendung der Formkörper oder Hohlzylinder mit der zuvor beschriebenen vorteilhaften Struktur als Schüttung aus geometrisch gleich großen oder unterschiedlichen großen Formkörpern oder Hohlzylindern mit gleicher und/oder unterschiedlicher Geometrie zum Speichern und/oder Versickern von Regenwasser in unterirdischen Rigolen, Drainagen oder Entwässerungsflächen oder zum Ableiten von Regenwasser bei offenporigem Asphalt im Straßenbau.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
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Ausführungsbeispiele
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Die Erfindung soll nachstehend an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen
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1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Formkörpers mit der geometrischen Grundform einer Kugel,
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2 eine dichte Packung mehrerer Formkörper gleicher Größe gemäß 1,
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3a bis 3h Varianten der geometrischen Grundform des Formkörpers in Schnittdarstellung,
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4 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Hohlkörpers in Form eines Hohlzylinders und
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5 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Rigolenanordnung.
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Die 1 zeigt die grundsätzliche Struktur des erfindungsgemäßen Formkörpers 1, dessen geometrische Grundform ein Rotationskörper in Form einer Kugel 2 mit dem Durchmesser DK von beispielsweise 5 cm ist. Der Formkörper 1 besteht aus recyceltem Polypropylen, wurde im Spritzgießverfahren hergestellt und hat auf seiner Oberfläche 3 beispielsweise 10 plane gleichgroße Stützabschnitte 4, die aneinandergrenzen und eine wabenartige Struktur 5 über die Oberfläche bilden. Andere Kunststoffe wie beispielsweise Polyethylen sind ebenso einsetzbar. Die Stützabschnitte 4 besitzen beispielsweise jeweils eine kreisförmige Basis 6, die die Grundfläche eines nicht weiter gezeigten Kugelsektors darstellt. Der Durchmesser DB der Basis beträgt beispielsweise 2,5 cm. Im Formkörper 1 ist eine Durchgangsöffnung 7 in Form einer Durchgangsbohrung eingebracht, die den Formkörper 1 im Zentrum vollkommen durchdringt und durch diejenigen Flächenabschnitte 4 geführt ist, die zueinander an der Oberfläche 3 eine parallele Lage einnehmen. Der Durchmesser Dö der Durchgangsbohrung beträgt demnach ebenfalls 2,5 cm.
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In
2 ist eine dichte Packung mehrerer Formkörper
1 in einer Schüttung
8 von Formkörpern gezeigt. Eine dichte Packung von Formkörpern
1 bedeutet, dass eine Vielzahl von Formkörpern
1 in Form von Kugeln gleicher Größe in einem Raum definierter Größe so angeordnet sind, dass sich die Kugeln nur berühren und dabei die Lücken
16 zwischen den aneinandergrenzenden Kugeln minimal lassen. Aus der Kristallographie werden beispielsweise die Packungsdichten, d. h. die Raumausfüllung, für kubisch-flächenzentrierte und kubisch-raumzentrierte Gitter zwischen 0,68 und 0,74 angegeben. Auch wenn diese Faktoren nicht ohne Weiteres auf eine Schüttung aus realen Kugeln übertragbar sind, geben sie doch einen Hinweis auf die in etwa erreichbare Raumausfüllung von beispielsweise 1 m
3 Schüttung aus den erfindungsgemäßen Formkörpern
1. Mit folgenden Abmessungen des Formkörpers
1 ergibt sich nachstehende Überschlagsrechnung:
| Kugeldurchmesser DK der Kugel 2: | 5 cm |
| Durchmesser DÖ der Durchgangsbohrung: | 2,5 cm |
| Kugelabschnitt | – Höhe: | 0,3 cm |
| | – Radius: | 1,25 cm |
| angenommene Packungsdichte der Formkörper | 0,68 |
| Volumen der Kugel: VK 4/3 π r3 = | 65,45 cm3 |
| Volumen der Durchgangsbohrung VÖ = π r2 h = | 21,6 cm3 |
| Volumen eines Kugelabschnitts | |
| VA = π/3 h2 (3r – h) = | 0,68 cm3 |
| bei 12 Abschnitten 12 × 0,68 cm3 = | 8,16 cm3 |
Ein Formkörper
1 beansprucht daher ein Volumen von V
F = V
K – 12 × V
A = 65,45 cm
3 – 8,16 cm
3 = 57,29 cm
3. Bei einer veranschlagten Packungsdichte der Formkörper von 0,68 kann demzufolge ein 1 m
3-Raum = (1000000 cm
3/57,29 cm
3) × 0,68 = 11.869,4 – gerundet etwa 11.870 Formkörper
1 aufnehmen. Das Eigenvolumen V
E des Formkörpers beträgt
V
E = V
K – V
D – 12V
A = 65,45 cm
3 – 21,6 cm
3 – 8,16 cm
3 = 35,69 cm
3 Mit den 11.870 Formkörpern pro 1 m
3-Raum steht in einer Schüttung
8 von 1 m
3 ein Aufnahmevolumen für Wasser von V
W = 1000000 cm
3 – (11.870 × 35,69 cm
3) = 576.359,7 cm
3 = 0,5763597 m
3 zur Verfügung. Das bedeutet, dass eine Schüttung von 1 m
3 aus den erfindungsgemäßen Formkörpern
1 in der Lage ist, ein Wasseraufnahmevolumen bereitzustellen, das etwa 60% des Raumvolumens der Schüttung
8 ausmacht. Mit anderen Worten eine 1 m
3-Schüttung aus erfindungsgemäßen Formkörpern
1 kann etwa 600 Liter Wasser aufnehmen, d. h. eine 20 cm dicke Schicht aus erfindungsgemäßen Formkörpern
1 genügt, um 100 Liter Niederschlagswasser pro Quadratmeter aufzunehmen.
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Bei einer dichten Packung der Formkörper 1 in der Schüttung 8 stützen sich die ebenen Stützabschnitte 4 benachbarter Formkörper 1 aufeinander ab, so dass bei Krafteinleitung, beispielsweise durch Überbauen oder Überfahren, eine hinreichende Festigkeit in der Schüttung erreicht wird. Es ist auch möglich, die Stützabschnitte 4 mit in Richtung des Zentrums der Formkörpers 1 ausgeformten Senken 15 zu versehen, um die zwischen den Formkörpern 1 aufzunehmende Wassermenge weiter zu erhöhen (siehe 3g).
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Die 3a bis 3h zeigen Varianten der geometrischen Grundform des erfindungsgemäßen Formkörpers 1 in Schnittdarstellung. In 3a ist der in 1 gezeigte Formkörper 1 dargestellt, der mit einer zentrischen Durchgangsbohrung 7 versehen ist. Die 3b zeigt mehrere durch das Zentrum geführte Durchgangsöffnungen 7 gleichen Durchmessers DÖ. Hier ist zu beachten, dass die Summe aller Durchmesser DÖ der einzelnen Durchgangsöffnungen 7 nicht größer sein darf als der Durchmesser bzw. die Abmessung der Basis 6 des ebenen Flächenabschnittes, da anderenfalls die Festigkeit des Formkörpers 1 beeinträchtigt wird. Natürlich gehört es auch zu der Erfindung, wenn die Durchmesser DÖ der einzelnen Durchgangsöffnungen/Durchgangsbohrungen 7 unterschiedlich bemessen sind. Die 3c zeigt drei Durchgangsöffnungen 7 im Formkörper 1, die zentrisch den Formkörper 1 durchdringen. Es ist auch möglich – wie 3d zeigt – die Durchgangsöffnung 7 nach innen in Richtung Zentrum, beispielsweise konisch zu verengen. Die 3e und 3f zeigen die außermittige Anordnung der Durchgangsöffnungen 7 im Formkörper 1.
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Weitere Varianten der Gestaltung der geometrischen Grundform des erfindungsgemäßen Formkörpers 1 sind in den 3g und 3h dargestellt.
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In 4 ist ein Formköper in Form eines Hohlzylinders 17 gezeigt. Der Hohlzylinder 17 besitzt eine Wandung 18, in die Öffnungen 19 zum Kommunizieren mit benachbarten Hohlzylindern eingebracht sind, so dass das Regenwasser entsprechend der Lage der Hohlzylinder in der Schüttung 8 problemlos versickern kann.
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Beispiel 1
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Die 5 zeigt den grundsätzlichen Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Unter einem begeh- bzw. befahrbaren Boden 9 befindet sich ein Schacht 10, der durch eine Abdeckung 11 verschlossen ist. Dieser Schacht 10 führt zu einer unterirdischen Rigole 12, in der eine Schüttung 8 aus erfindungsgemäßen Formkörpern 1 in einem Behältnis 13 aufgenommen ist. Das Behältnis 13 besteht aus einem geotextilen Material 14. Die Formkörper 1 sind aus recyceltem Kunststoff spritzgegossen und haben in diesem Beispiel alle die gleiche geometrische Form und Abmessung. Der Durchmesser der Formkörper 1, hier eine Kugel, beträgt 5 bis 6 cm mit einer Durchgangsöffnung von 2,5 cm Durchmesser. Ebenso ist es aber auch möglich, Formkörper 1 mit unterschiedlichen geometrischen Formen und Abmessungen zu kombinieren, ohne die Erfindung zu verlassen. Das Behältnis 13 kann – je nach Anwendungsfall – in verschiedenen großen gefüllten Einheiten vorliegen oder die Formkörper 1 können als lose Schüttung zur Anwendung kommen. Der Arbeitsaufwand für Versickerungssysteme wird deutlich reduziert. Die erfindungsgemäßen Formkörper 1 aus recyceltem Kunststoff sind flexibel einsetzbar und haben den Vorteil, dass sie kontakterosionssicher, feuchtigkeitsresistent, witterungsbeständig und ökologisch unbedenklich sind sowie ein geringes Gewicht haben.
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Beispiel 2
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Die erfindungsgemäßen Formkörper 1 oder Hohlzylinder 17 bestehen aus Beton und haben etwa einen Durchmesser von 10 bis 15 cm und kommen als Schüttung aus gleich großen oder unterschiedlich großen Formkörpern oder Hohlzylindern zum Ableiten von Regenwasser bei offenporigem Asphalt im Straßenbau zum Einsatz.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Formkörper
- 2
- Kugel
- 3
- Oberfläche von 2
- 4
- Flächenabschnitt
- 5
- Wabenähnliche Struktur
- 6
- Basis von 4
- 7
- Durchgangsöffnung/Durchgangsbohrung
- 8
- Schüttung
- 9
- Begeh- und befahrbarer Boden
- 10
- Schacht
- 11
- Abdeckung von 10
- 12
- Rigole
- 13
- Behältnis
- 14
- Geotextiles Material
- 15
- Senken
- 16
- Lücke/Leerraum
- 17
- Hohlzylinder
- 18
- Wandung von 17
- 19
- Öffnung in 17
- DB
- Durchmesser der Basis 6
- DK
- Durchmesser der Kugel 2
- DÖ
- Durchmesser der Durchgangsöffnung/Bohrung
- VA
- Volumen des Kegelabschnitts
- VE
- Eigenvolumen des Formkörpers 1
- VK
- Volumen der Kugel 2
- VÖ
- Volumen der Durchgangsöffnung/Bohrung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3313053 A1 [0005]
- EP 0952257 B1 [0005]
- DE 19705824 A1 [0005]