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DE202014007178U1 - Pharmazeutische wirksame Ölmischung und Vorrichtung zu ihrer Anwendung - Google Patents

Pharmazeutische wirksame Ölmischung und Vorrichtung zu ihrer Anwendung Download PDF

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DE202014007178U1
DE202014007178U1 DE201420007178 DE202014007178U DE202014007178U1 DE 202014007178 U1 DE202014007178 U1 DE 202014007178U1 DE 201420007178 DE201420007178 DE 201420007178 DE 202014007178 U DE202014007178 U DE 202014007178U DE 202014007178 U1 DE202014007178 U1 DE 202014007178U1
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Abstract

Pharmazeutisch wirksame Ölmischung, bei der 100 ml bestehen aus: a) 70 ml Aprikosenöl b) 10 ml Blutorangenöl c) 15 ml Lavendelöl d) 5 ml Weihrauchöl

Description

  • Die Erfindung betrifft eine pharmazeutisch wirksame Ölmischung und eine Vorrichtung zu ihrer Anwendung
  • Pharmazeutische Wirkstoffe werden meist oral in Pulverform, als Flüssigkeiten oder in der Form von Tabletten oder Kapseln dem menschlichen Körper zugeführt. Eine andere Form der Anwendung relevanter Wirkstoffe auf den menschlichen oder tierischen Körper besteht in der Zufuhr solcher Wirkstoffe mittels Spritzen direkt in das betreffende Gewebe oder mittels implantierter Depots mit den jeweiligen Wirkstoffen, entweder tiefer im Gewebe oder unmittelbar unter die Haut.
  • Zum Stand der Technik wird hierzu auf die DE 102 43 917 A1 verwiesen. Hieraus ist eine Vorrichtung zur subkutanen Abgabe eines pharmazeutischen Wirkstoffs bekannt. Diesem Dokument liegt die Zielsetzung zugrunde, eine Vorrichtung zur subkutanen Langzeitabgabe von einem oder mehreren pharmazeutischen Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen, welche die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen. Im Wesentlichen werden hier als Nachteile die schwere Auffindbarkeit und Entfernbarkeit von Hormonstäbchen genannt, die zur Schwangerschaftsverhütung oft über den Zeitraum von mehreren Jahren unter der Haut von Frauen verbleiben.
  • Zum Erreichen dieses Ziels wird im Patentanspruch 1 der DE 102 43 917 A1 eine Vorrichtung zur subkutanen Abgabe wenigstens eines pharmazeutischen Wirkstoffs beansprucht, welche durch die Haut hindurchführbar ist. und bei der der subkutane Teil ein therapeutisches System zur kontrollierten Freigabe des pharmazeutischen Wirkstoffs aufweist.
  • Weiter sind in dem Dokument DE 10 2004 007 169 B4 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ermittlung einer Position zur Durchführung einer Substanzabgabe beschrieben, der die Zielsetzung zugrundliegt, ein Verfahren und eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit welchen eine Position zur Durchführung einer Substanzabgabe, wie zum Beispiel eine Infusions-Stelle, ermittelt werden kann.
  • Zur Erreichung dieses Ziels wird im Patentanspruch 1 der DE 10 2004 007 169 B4 ein Verfahren zur Ermittlung einer Position zur Durchführung einer Substanzabgabe beansprucht, wobei mindestens eine Referenzinformation und/oder eine Referenzstelle vorgegeben wird. Weiter wird bei diesem Verfahren eine Position basierend auf der Referenzinformation oder relativ zur vorgegebenen Referenzstelle zur Durchführung einer Substanzabgabe so ermittelt, dass die Position nach einem vorgegebenen Zeitraum gewechselt wird und die ermittelte Position an einem Bildschirm ausgegeben wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein äußerlich im Bauchnabel anwendbares Heilmittel zur Behandlung von Darmträgheit, Hämorrhoiden, Hautunreinheit und zur Förderung der Durchblutung im Kopf anzugeben.
  • De Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den Merkmalen im Anspruch 1, die Anwendung des Heilmittels im Bauchnabel erfolgt mit den Merkmalen im Anspruch 4.
  • Die Erfindung wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen im Einzelnen:
  • 1: eine Darstellung der Lage des Anwendungsmittels
  • 2: eine Darstellung des erfindungsgemäßen Dosierbehälters 4
  • 3: eine Darstellung des Dosierbehälters 4 im Bauchnabel
  • 4: eine Darstellung des Dosierbehälters 4 in Funktionsstellung.
  • 5: eine Draufsicht auf den Dosierbehälter 4
  • Zuerst wird die Anwendung des erfindungsgemäßen Heilmittels im Bauchnabel erläutert.
  • Die Nabelschnur (Funiculus umbilicalis) verbindet bei allen Säugetieren (außer bei Kloakentieren und Beuteltieren) inklusive des Menschen den Embryo, beziehungsweise den Fetus, im Mutterleib über die Plazenta mit dem Blutkreislauf des Muttertiers, bzw. der Schwangeren. Sie stellt die Versorgung mit Nährstoffen und Sauerstoff sowie die Entsorgung von Stoffwechsel-Abbauprodukten sicher. Die menschliche Nabelschnur ist im Normalfall etwa 50 cm bis 60 cm lang und 1,5 bis 2 Zentimeter im Durchmesser dick. Sie ist meist spiralig gewunden und enthält anfänglich vier Blutgefäße. Von diesen vier Blutgefäßen bildet sich die rechte Nabelschnurvene zwischen dem 28 Tag und dem 32. Tag der Embryonalentwicklung zurück. Danach verfügt die Nabelschnur in der Regel über drei Blutgefäße, zwei Nabelarterien (arteriae umbilicales), die kohlenstoffdioxid-reiches und nährstoffarmes Blut vom Kind zur Plazenta leiten, und eine Nabelvene, die (Vena umbilicalis), die Blut von der Plazenta zum Kind leitet. Typisch für die Nabelschnur ist das gallertige Bindegewebe, das einerseits für die nötige Flexibilität verantwortlich ist und gleichzeitig vor einem Abknicken bei Biegebelastungen schützt. Es besteht aus feinen Kollagenen, wenigen Fibroblasten und großen Mengen an wasserverbindenden Hyaluronen (Wikipedia)
  • Beim Menschen wird die Nabelschnur üblicherweise nach der Geburt zweifach durchtrennt, sobald das Blut in der Nabelschnur aufgehört hat zu pulsieren.
  • Wie und wie weit sich die Nabelschnur im Körper nach dem Zuwachsen des Nabels entwickelt, ist wissenschaftlich offenbar nicht von Interesse,
  • Es scheint jedoch auch in späteren Lebenszeiten eines menschlichen Wesens durchaus noch eine Wirkverbindung zwischen dem Bereich eines Bauchnabels und dem restlichen Körper zu geben die weit darüber hinaus geht was von einer Wirkverbindung eines normalen Stückchens Haut und dem restlichen Körper zu erwarten gewesen wäre.
  • So scheint das Kontaktieren des Bauchnabels mit pharmazeutisch wirksamen Substanzen einen erstaunlichen therapeutischen Effekt auf manchen Gebieten hervorzurufen.
  • So wurde gefunden, dass eine Mischung aus verschiedenen Ölen, die in einen Bauchnabel geträufelt wurde, eine therapeutische Wirkung entfaltet die bei Darmträgheit, bei der Bekämpfung von Hämorrhoiden, bei der Beseitigung von Hautunreinheiten und bei der Beseitigung von Durchblutungsstörungen im Kopfbereich ( Klarheit im Kopf), erhebliche Unterstützung bietet.
  • Erfindungsgemäß setzt sich eine Menge von 100 ml der in Rede stehenden Ölmischung zusammen aus:
    • 1. 70 ml Aprikosenöl
    • 2. 10 ml Blutorangengenöl
    • 3. 15 ml Lavendelöl
    • 4. 5 ml Weihrauchöl
  • Diese Ölmischung wird über eine Grander-Anlage geleitet, das heißt anstelle von Wasser an einem von Grander beworbenen Metallzylinder vorbeigeführt, und zur Energetisierung vor der Anwendung in Glasbehältnissen zusammen mit Saphiren, Amethysten, Rosenquarzen und Bergkristallen gelagert.
  • Der Norditaliener Unternehmer Johann Grander (1930–2012) bietet Wasser an, das an einem mit so genanntem „Informationswasser„ gefüllten Metallzylinder (meist aus Kupfer) vorbei fließt. Dadurch soll es in seiner Struktur verändert werden und besondere, nicht näher beschriebene, Eigenschaften erhalten. Angeblich soll auch ein Glas mit Grander-Wasser durch solche Informationsübertragung das Wasser an einem daneben stehenden Glas so verändern können, dass es die Eigenschaften von Grader-Wasser bekommen soll.
  • Die 1: zeigt eine Darstellung der Lage des Anwendungsmittels in der Form einer Dosiervorrichtung 1. Wie schon vorher dargelegt wird das erfindungsgemäße Heilmittel gemäß der 1 im Zentrum des Bauches 2 platziert.
  • Die 2 zeigt eine Darstellung des erfindungsgemäßen Dosierungsbehälters 4. Hier ist die Bauchdecke 8 mit dem Nabelboden 10 im Querschnitt zu sehen. Eine zylinderförmige, anschmiegsam geschwungene, Führungshülse 9 ist in den Nabel eingeführt. Am oberen Ende der Führungshülse 9 ist ein zylindrischer Dosierbehälter 4 auf die im oberen Bereich erweiterte Führungshülse 9 aufgesetzt, die in diesem äußeren Randbereich ein kreisringförmiges Dichtpflaster 16 trägt. Das Dichtpflaster 16 ist leicht an die Führungshülse 9 angeheftet und trägt an der Unterseite eine Schicht eines Klebers 15 um später abgelöst und auf die Haut 7 der Bauchdecke 8 aufgeklebt zu werden. Der Kleber 15 ist physiologisch hautverträglich.
  • Der Dosierbehälter 4 weist an seiner Unterseite einen Membranboden 14 auf der an seiner Außenseite, der vom Dosierbehälter 4 abgewandten Seite, eine Druckplatte 12 mit Durchbrüchen 11 trägt.
  • Durch die Längsachse des zylinderförmigen Dosierbehälters 4 führt eine Druckstange 5 die, am Deckel und am Boden des Dosierbehälters 4 in einer entsprechenden Lagerung geführt, an ihrem unteren Ende eine elastische Federplatt 18 trägt die mit einer oder mehreren Perforationsspitzen 13 versehen ist. Die Perforationsspitzen sind so angeordnet, dass sie den entsprechenden Druckplatten-Durchbrüchen 11 gegenüber liegen. Die elastische Federplatte 18 kann kreisförmig oder quadratisch sein oder jede beliebige flächige Form aufweisen. In der Darstellung der 5 hat sie die Form eines Kreuzes. Die Perforationsspitzen 13 durchstoßen bei einem Druck auf den Druckknopf 3 der Druckstange 5 den Membranboden 14 des Dosierbehälters 4 und ermöglichen somit der im Dosierbehälter 4 eingefüllten Flüssigkeit mittels der Durchbrüche der Druckplatte 11 den Zutritt zum Nabelboden 10. Die nach oben gebogene elastische Federplatte 18 schnappt hierbei um und nimmt auf diese Weise einen weiteren stabilen Zustand an. Der Dosierbehälter 4 wird im kreisförmigen Bereich seines unteren Randes von einem Gummiring eingefasst. und durch die Kraft der „umgeschnappten„ Federplatte 18 soweit auseinander gedrückt, dass sich der Dosierbehälter 4 in der, sich nach unten erweiternden Nabelwand verkeilt.
  • Als Sonderbauform ist in der Darstellung der 2 noch eine Einfüllvorrichtung 20 mit einem Verschluss für den Dosierbehälter 4 in seinem Deckel aufgezeigt, der gleichzeitig die Halterung für einen Sensor zur Füllstands-Anzeiger darstellt. Ein entsprechender Blue-Tooth-Anschluss ermöglicht die Übertragung der Füllstands-Anzeige auf ein Smartphone. Ein elektronischer, kapazitiver Sensor für die Füllstands-Anzeige ermöglicht eine Messung in jeder beliebigen Stellung des Dosierbehälters 4. Es können auch andere Sensoren wie Sauerstoff im Blut, Puls, usw. in der Vorrichtung zum Einsatz kommen.
  • Die 3 zeigt eine Darstellung des Dosierbehälters 4 im Bauchnabel. Hier ist die abdichtende und abstützende Funktion des Gummirings 6 am Boden des Bauchnabels angedeutet. Das Dichtpflaster 16 ist noch nicht mit der Haut der Bauchdecke verklebt.
  • Die 4 zeigt eine Darstellung des Dosierbehälters 4 in Funktionsstellung. Das Dichtpflaster 16 ist hier mit der Haut der Bauchdecke verklebt.
  • In dieser Darstellung ist als Einzelheit die elastische Federplatte 18 gezeigt die Perforationsspitzen 13 vorgelagert, über das betreffende Perforier-Loch 17, oder die Perforier-Löcher, den Zutritt der Flüssigkeit aus dem Dosierbehälter 4 zum Boden des Bauchnabels frei gibt.
  • Die 5 zeigt eine Draufsicht auf den Dosierbehälter 4. Hier ist als äußerster Kreisrand die Begrenzungslinie des Dichtpflasters 16 zu sehen. Als die nächsten dicht benachbarten Kreislinien erscheinen der äußere und der innere Rand der Führungshülse 9. Weiter ist der Deckel des Dosierbehälters von oben zu sehen, und in der Mitte ist der Druckknopf 3 zu erkennen. In dieser Darstellung ist die kreuzförmige Form der Federplatte 18 zu erkennen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Dosierungsvorrichtung
    2
    Bauch
    3
    Druckknopf
    4
    Dosierbehälter
    5
    Druckstange
    6
    Gummiring
    7
    Haut
    8
    Bauchdecke
    9
    Führungshülse
    10
    Nabelboden
    11
    Druckplatten-Durchbruch
    12
    Druckplatte
    13
    Perforationsspiitze
    14
    Membranboden des Dosierbehälters
    15
    Kleber
    16
    Dichtpflaster
    17
    Perforier-Loch
    18
    elastische Federplatte für Perforationsspitzen
    19
    Füllstands-Sensor
    20
    Verschluss mit Sensorhalter und Blue-Tooth-Chip
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10243917 A1 [0003, 0004]
    • DE 102004007169 B4 [0005, 0006]

Claims (6)

  1. Pharmazeutisch wirksame Ölmischung, bei der 100 ml bestehen aus: a) 70 ml Aprikosenöl b) 10 ml Blutorangenöl c) 15 ml Lavendelöl d) 5 ml Weihrauchöl
  2. Pharmazeutisch wirksame Ölmischung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ölmischung über eine Grander Anlage geleitet wird.
  3. Pharmazeutisch wirksame Ölmischung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie vor der Anwendung in Glasbehältern zusammen mit Saphiren und/oder Amethysten und/oder Rosenquarzen und/oder Bergkristallen gelagert wird.
  4. Vorrichtung zur Anwendung der Ölmischung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ölmischung mittels einer, die Ölmischung enthaltenden, Dosierungsvorrichtung, in dauerhaften Kontakt mit dem Nabelboden des Bauchnabels eines Menschen gebracht wird, wobei die Dosierungsvorrichtung die folgenden Merkmale aufweist: a) ein zylindrischer, der Dicke und dem Durchmesser der Bauchdecke (8) angepasster, Dosierbehälter (4) in einer, in den Bauchnabel eingesetzten zylindrischen, Führungshülse (9) weist in seiner Längsachse eine von außen einschiebbare Druckstange (5) auf, wobei der Boden des Dosierbehälters (4) von einem Membranboden (14) gebildet wird, b) die Druckstange (5) weist an ihrer Unterseite eine, in einen zweiten stabilen Zustand schnappbare, elastische Federplatte (18) mit Perforationsspitzen (13) auf, die mittels der Druckstange (5) durch den Membranboden (14) gestoßen werden können und somit der Ölmischung Zutritt zum Nabelboden (10) bieten, c) ein, außen an der Führungshülse (9) angeheftetes Dichtpflaster (16) dient dem Verschluss des Nabels.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dosierbehälter (4) an seiner Unterseite einen umlaufenden Gummiring (6) trägt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Federplatte (18) die Form eines Kreuzes aufweist..
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10243917A1 (de) 2002-09-20 2004-04-01 Udo Dr. Auweiler Vorrichtung zur subkutanen Abgabe eines pharmazeutischen Wirkstoffes
DE102004007169B4 (de) 2003-11-28 2009-10-22 Disetronic Licensing Ag Verfahren und Vorrichtung zur Ermittlung einer Position zur Durchführung einer Substanzabgabe

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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