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DE202014005800U1 - Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung am Heck einer Kraftfahrzeugkarosserie - Google Patents

Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung am Heck einer Kraftfahrzeugkarosserie Download PDF

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DE202014005800U1
DE202014005800U1 DE202014005800.8U DE202014005800U DE202014005800U1 DE 202014005800 U1 DE202014005800 U1 DE 202014005800U1 DE 202014005800 U DE202014005800 U DE 202014005800U DE 202014005800 U1 DE202014005800 U1 DE 202014005800U1
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side wall
light receptacle
vehicle body
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DE202014005800.8U
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/2619Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic built in the vehicle body

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung am Heck (12) einer Kraftfahrzeugkarosserie (10) mit einem Muldenkörper (32) zur Aufnahme einer Heckleuchte (50), wobei der Muldenkörper (32) ein einteiliges Metallgussbauteil oder Faserverbundbauteil aufweist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung am Heck einer Kraftfahrzeugkarosserie, eine dementsprechend ausgestaltete Kraftfahrzeugkarosserie sowie ein Kraftfahrzeug.
  • Hintergrund
  • Zur Anordnung einer typischerweise als vorgefertigtes Modul bereitgestellten Heckleuchte am Heck einer Kraftfahrzeugkarosserie ist karosserieseitig eine Aufnahmemulde bereitzustellen, in welcher die Heckleuchte passgenau montierbar ist. Moderne Heckleuchten mit einem mitunter komplizierten Innenaufbau, bedingen eine dementsprechend komplizierte Außenkontur der Heckleuchte und damit verbunden auch eine dementsprechend komplexe Ausgestaltung der karosserieseitigen Heckleuchtenaufnahme. Zudem ist die Heckleuchte typischerweise in einem Bereich des Kraftfahrzeughecks anzuordnen, in welchem mehrere Blechteile der Kraftfahrzeugkarosserie, so zum Beispiel eine Seitenwand, eine Rückwand, eine Seitenwandverlängerung und/oder ein Wasserablaufkanal etwa einer Heckscheibe aneinander angrenzen.
  • Das Verbinden mehrerer Karosseriebauteile, insbesondere von Blechformteilen im Bereich einer Heckleuchtenaufnahme erweist sich daher als überaus kompliziert. Zudem müssen die in jenem Bereich miteinander zu verbindenden Karosseriekomponenten entsprechend der Geometrie der Heckleuchtenaufnahme geformt und unter Einhaltung geforderter Montage- und Bauteiltoleranzen strukturell miteinander verbunden werden. Die komplexe Geometrie der Heckleuchte und der karosserieseitigen Heckleuchtenaufnahme erschwert hierbei nicht nur das wechselseitige Verbinden mehrerer im Heckleuchtenbereich aneinander angrenzender oder überlappend angeordneter Karosseriekomponenten. Zur Fertigung der recht komplex geformten Karosseriekomponenten sind entsprechende Werkzeuge bereitzustellen, die in der Anschaffung, im Betrieb und in der Wartung recht kostenintensiv sind. Die komplexe Geometrie und Bauform der Heckleuchten und die sich hieraus ergebende Geometrie der karosserieseitigen Heckleuchtenaufnahme führt zur Ausbildung von Blechformteilen mit vorgegebenen und miteinander korrespondierenden Flanschabstellungen, deren technische Realisierung teils an die Grenze des technisch Machbaren stoßen.
  • Aus der DE 10 2010 019 999 A1 ist beispielsweise eine aus Aluminium hergestellte gattungsgemäße Leuchtenaufnahme bekannt.
  • Es ist daher Aufgabe einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Heckleuchtenaufnahme für eine Kraftfahrzeugkarosserie bereitzustellen, die besonders einfach und kostengünstig herstellbar als auch besonders einfach und intuitiv am Heck der Kraftfahrzeugkarosserie anordenbar und befestigbar ist. Zudem soll sich die Heckleuchtenaufnahme durch eine verbesserte mechanische Stabilität auszeichnen und dem Kraftfahrzeugheck ein höheres Maß an mechanischer Festigkeit und Eigensteifigkeit verleihen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen
  • Diese Aufgabe wird mit einer Heckleuchtenaufnahme gemäß dem Schutzanspruch 1, einer Kraftfahrzeugkarosserie gemäß Anspruch 11 sowie mit einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei jeweils Gegenstand abhängiger Schutzansprüche.
  • Demgemäß ist eine Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung und Befestigung am Heck einer Kraftfahrzeugkarosserie vorgesehen. Die Heckleuchtenaufnahme weist einen Muldenkörper zur Aufnahme einer Heckleuchte auf. Der Muldenkörper ist dabei als einteiliges Metallgussbauteil oder als einteiliges Faserverbundbauteil ausgestaltet. Der Muldenkörper weist bzw. ein einteiliges Metallgussbauteil oder ein Faserverbundbauteil auf. Die Ausgestaltung als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil ermöglicht die problemlose und kostengünstige Realisierung komplexer Geometrien des Muldenkörpers, sodass der Muldenkörper bzw. die vom Muldenkörper weitreichend gebildete Heckleuchtenaufnahme in besonders einfacher Art und Weise an unterschiedliche und komplexe Geometrieanforderungen von Heckleuchten anpassbar ist.
  • Die Ausgestaltung des Muldenkörper als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil ermöglicht die Realisierung eines Muldenkörpers mit einer hohen geometrischen Maßhaltigkeit, was sich für die Einhaltung von Bauteil- und Einbautoleranzen als besonders vorteilhaft erweist. Zudem kann durch die einteilige Ausgestaltung des Muldenkörpers erreicht werden, dass an den Muldenkörper angrenzende Karosseriekomponenten im Bereich des Kraftfahrzeughecks über den Muldenkörper miteinander verbindbar sind und quasi über den Muldenkörper, welcher auch im Knotenbereich einzelner aneinander angrenzender Karosseriekomponenten vorgesehen sein kann, eine mechanische Stabilisierung und Aussteifung erfahren.
  • Der Muldenkörper bzw. die Heckleuchtenaufnahme ist insbesondere als Einsatz zur Anordnung an einer von angrenzenden Karosseriekomponenten gebildeten Öffnung im Bereich des Kraftfahrzeughecks ausgestaltet. Der Muldenkörper kann insbesondere mit an angrenzende Karosseriekomponenten angepassten Anbindungsabschnitten, typischerweise mit geeigneten Flanschabschnitten, versehen sein, die ein besonders einfaches und intuitives Befestigen des Muldenkörpers an angrenzenden Karosseriekomponenten, beispielsweise an der Seitenwand, an einer Seitenwandverlängerung, an einer Rückwand oder an einem Wasserkanal, welcher sich in Einbausituation der Heckleuchtenaufnahme typischerweise oberhalb des Muldenkörpers befindet, ermöglichen.
  • Die sich entlang der Außenkontur des Muldenkörpers erstreckenden Anbindungs- oder Flanschabschnitte des Muldenkörpers sind nach einem bestimmungsgemäßen Einbau oder Einsetzen des Muldenkörpers im Heckbereich der Kraftfahrzeugkarosserie problemlos zugänglich, sodass diese mit gängigen Füge- oder Verbindungsverfahren mit angrenzenden Karosseriekomponenten besonders einfach und fertigungsrationell verbindbar sind.
  • Als geeignete Fügeverfahren kommen hier ein Schweißen, insbesondere Punkt- oder Laserschweißen, Kleben, Nieten, Durchsetzfügen oder Verschrauben infrage. Durch die einteilige Ausgestaltung des Muldenkörpers entfallen Verbindungsoperationen einander angrenzender oder einander überlappender Karosseriekomponenten im Bereich der vom Muldenkörper gebildeten Vertiefung, welche Komponenten im Herstellungs- und Fertigungsprozess nur schwer zugänglich wären.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung besteht der Muldenkörper aus einem Metallgussbauteil oder aus einem Faserverbundbauteil. Die einteilige Ausgestaltung des Muldenkörpers erweist sich für die Herstellung des Muldenkörpers als auch für dessen Anbindung am Heck der Kraftfahrzeugkarosserie als besonders vorteilhaft. Produktions- und Montagekosten können somit gesenkt werden. Durch die einteilige Ausgestaltung des als Heckleuchteneinsatz fungierenden Muldenkörpers können ferner Werkzeugkosten für die Fertigung von Karosseriekomponenten, die an den Muldenkörper angrenzen, in vorteilhafter Weise gesenkt werden.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Muldenkörper einen Bodenabschnitt auf, welcher, bezogen auf die Einbauposition, an der Karosserie nach innen, in Fahrzeugquerrichtung (y) in einen sich in Fahrzeughochrichtung (z) erstreckenden Seitenwandabschnitt übergeht. Der Übergang zwischen Bodenabschnitt und Seitenwandabschnitt kann winklig oder gebogen ausgestaltet sein. Typischerweise erstreckt sich der Bodenabschnitt in der von Fahrzeuglängsachse (x) und Fahrzeugquerachse (y) gebildeten Ebene, während sich der Seitenwandabschnitt in der von Fahrzeuglängsachse (x) und Fahrzeughochachse (z) gebildeten Ebene erstreckt. Der Seitenwandabschnitt und der Bodenabschnitt können in etwa senkrecht zueinander ausgerichtet sein. Abweichend hiervon ist aber auch denkbar, dass der Seitenwandabschnitt sich in einem vorgegebenen Winkel, beispielsweise zwischen 60° und 120° zur Ebene des Bodenabschnitts erstreckt.
  • Dadurch, dass der Bodenabschnitt in den Seitenwandabschnitt übergeht und somit einteilig mit dem Seitenwandabschnitt ausgestaltet ist, kann eine gesonderte und wechselseitige Verbindung von Seitenwandabschnitt und Bodenabschnitt entfallen. Die Bildung eines nahtlosen Übergangs von Bodenabschnitt zum Seitenwandabschnitt ist mit einem Metallgussbauteil oder Faserverbundbauteil problemlos zu verwirklichen.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung geht der Bodenabschnitt, bezogen auf die Einbauposition an der Kraftfahrzeugkarosserie nach vorn, in Fahrzeuglängsachse (x), in einen sich in Fahrzeughochachse (z) erstreckenden Rückwandabschnitt über. Ähnlich wie auch der Übergang von Bodenabschnitt zum Seitenwandabschnitt kann auch der Bodenabschnitt in den Rückwandabschnitt übergehen, welcher, bezogen auf die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs, dem Bodenabschnitt vorgelagert ist. Der Rückwandabschnitt ist sozusagen an einer dem Kraftfahrzeugheck abgewandten Seite des Bodenabschnitts vorgesehen.
  • Der Rückwandabschnitt erstreckt sich typischerweise in einer von Fahrzeughochachse (z) und Fahrzeugquerachse (y) gebildeten Ebene. Er kann sich aber auch zumindest abschnittsweise unter einem vorgegebenen Winkel zu jener Ebene erstrecken. Es ist grundsätzlich denkbar, dass der Bodenabschnitt und der Rückwandabschnitt einen Winkel zwischen 60° und 120° miteinander einschließen.
  • Der nahtlose Übergang vom Bodenabschnitt zum Rückwandabschnitt ist entweder winklig oder gebogen ausgestaltet. Der nahtlose Übergang ist auch hier mittels der Ausgestaltung des Muldenkörpers als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil problemlos und vergleichsweise kostengünstig zu verwirklichen.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Heckleuchtenaufnahme geht der Rückwandabschnitt nach innen in Fahrzeugquerrichtung (y) in den Seitenwandabschnitt über. Insoweit kann der Rückwandabschnitt nahtlos sowohl mit dem Bodenabschnitt als auch mit dem Seitenwandabschnitt verbunden sein. Dementsprechendes gilt dann natürlich auch für den Bodenabschnitt, welcher nahtlos mit dem Rückwandabschnitt und mit dem Seitenwandabschnitt verbunden ist. Gleichermaßen kann auch der Seitenwandabschnitt nahtlos in den Rückwandabschnitt und in den Bodenabschnitt übergehen.
  • Die zumindest drei Begrenzungsflächen des Muldenkörpers, welche letztlich einen Großteil des Muldenkörpers definieren und insoweit eine Aufnahme für die Heckleuchte bilden, können jeweils senkrecht zueinander ausgerichtet sein, sich aber auch unter den bereits genannten Winkeln zumindest abschnittsweise zueinander erstrecken. Der Rückwandabschnitt und der Seitenwandabschnitt können in etwa in einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet sein. Es ist aber auch gleichermaßen denkbar, dass der von Rückwandabschnitt und Seitenwandabschnitt eingeschlossene Winkel zwischen 60° und 120° beträgt.
  • Der nahtlose Übergang und die einteilige Ausgestaltung von Bodenabschnitt, Rückwandabschnitt und Seitenwandabschnitt stellt gleichermaßen eine wasserdichte Struktur bereit, mittels derer der Bereich für die Heckleuchte gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit geschützt werden kann.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Bodenabschnitt des Muldenkörpers an zumindest einem von Rückwandabschnitt oder Seitenwandabschnitt abgewandten Außenrand einen Flanschabschnitt zur Verbindung mit einer Rückwand der Karosserie oder mit einer Seitenwand der Karosserie auf. Der Flanschabschnitt des Bodenabschnitts ragt typischerweise nach unten, sodass er überdeckend oder überlappend mit angrenzenden Karosseriekomponenten, insbesondere mit der Seitenwand oder mit der Rückwand der Kraftfahrzeugkarosserie, nach einem der bereits genannten Fügeverfahren verbindbar ist.
  • Es ist hierbei denkbar, dass der Flanschabschnitt einen seitlichen äußeren und einen hinteren heckseitigen Flanschabschnitt aufweist, die ebenfalls nahtlos ineinander übergehen können. Der seitliche äußere Flanschabschnitt kann beispielsweise an dem der Seitenwand abgewandten Außenrand des Bodenabschnitts vorgesehen sein, während der hintere heckseitige Flanschabschnitt des Bodenabschnitts an einer dem Rückwandabschnitt abgewandten Außenrand des Bodenabschnitts vorgesehen und dort ausgebildet ist.
  • Indem seitlicher äußerer und hinterer heckseitiger Flanschabschnitt des Bodenabschnitts einteilig ausgestaltet sind und nahtlos ineinander übergehen, kann der Bodenabschnitt eine zusätzliche Versteifung erfahren, welche problemlos durch Ausgestaltung des Muldenkörpers in Form eines Metallgussbauteils oder Faserverbundbauteils realisierbar ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Rückwandabschnitt des Muldenkörpers an einem dem Bodenabschnitt abgewandten Außenrand einen Flanschabschnitt zur Verbindung mit einem entlang der Fahrzeughochachse (z) oberhalb des Muldenkörpers verlaufenden Wasserkanal auf. Der Wasserkanal ist typischerweise als Zwischenstück zwischen dem Muldenkörper und einem unterhalb eines Heckfensters verlaufenden heckseitigen Querträgers vorgesehen. Die Ausbildung eines Flanschabschnitts am oberen Ende des Rückwandabschnitts ermöglicht eine besonders einfache und intuitive Befestigung mit einer oberhalb des Muldenkörpers verlaufenden Karosseriekomponente des Hecks der Kraftfahrzeugkarosserie.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Rückwandabschnitt des Muldenkörpers zumindest eine Durchgangsöffnung auf, die typischerweise zur Hindurchführung zumindest eines Kabels bzw. eines Kabelbaums zur elektrischen Ankopplung der Heckleuchte dient. Die Durchgangsöffnung kann mittig oder außermittig im oder am Rückwandabschnitt des Muldenkörpers angeordnet sein. Sie kann direkt mit der Fertigung und Herstellung des Metallgussbauteils oder des Faserverbundbauteils realisiert werden, sodass ein nachträgliches Ausschneiden einer Durchgangsöffnung entfallen kann. Hierdurch können Bearbeitungs- und Materialkosten für die Herstellung des Muldenkörpers weiter gesenkt werden.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Muldenkörper als Aluminiumgussbauteil oder als Magnesiumgussbauteil, mithin als Leichtmetallgussbauteil ausgestaltet. Die Verwendung eines Leichtmetalls zur Bildung des Muldenkörpers erweist sich für die Reduzierung des Gewichts der Kraftfahrzeugkarosserie als vorteilhaft. Alternativ ist ferner denkbar, dass der Muldenkörper als Stahlgussbauteil ausgestaltet ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Muldenkörper abschnittsweise unterschiedliche Materialstärken oder Materialdicken auf. Hierdurch kann der Muldenkörper abschnittsweise an unterschiedliche und variierende mechanische Belastungsanforderungen angepasst werden. Die abschnittsweise Ausgestaltung unterschiedlicher Materialstärken oder Materialdicken ist für einen als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil ausgestalteten Muldenkörper problemlos technisch realisierbar. Insoweit kann der Muldenkörper durch seine Ausgestaltung als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil individuell und auf den jeweiligen Einsatzzweck und Einbauort bezogen, mechanisch und strukturell verstärkt werden. Der Muldenkörper und die hiervon im Wesentlichen gebildete Heckleuchtenaufnahme kann insoweit zur Versteifung und mechanischen Verstärkung der Karosserie beitragen.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist ferner eine Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Heck vorgesehen, wobei an jenem Heck zumindest eine zuvor beschriebene Heckleuchtenaufnahme mit einem einteiligen Muldenkörper angeordnet ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung hierzu ist der Muldenkörper mit zumindest einer Seitenwand und mit einer Rückwand der Karosserie verbunden. Der einteilige und als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil ausgestaltete Muldenkörper kann insoweit eine strukturelle Verbindung zumindest zwischen dem heckseitigen Ende der Seitenwand und einem äußeren Ende einer Rückwand der Kraftfahrzeugkarosserie bilden und insoweit zur strukturellen Verstärkung des Hecks der Kraftfahrzeugkarosserie beitragen.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Muldenkörper ferner mit einem Wasserkanal, welcher sich oberhalb des Muldenkörpers erstreckt sowie mit einer Seitenwandverlängerung verbunden, welche sich typischerweise, bezogen auf die Fahrzeugquerrichtung (y), gegenüber der Seitenwand nach innen versetzt ist, und welche sich vom heckseitigen unteren Ende der Seitenwand nach hinten und nach unten erstreckt. Die Seitenwandverlängerung kann dabei ferner mit einer Außenseite der Rückwand strukturell verbunden sein. Angrenzend an den wechselseitigen Verbindungsbereich von Seitenwandverlängerung und Rückwand kann der Muldenkörper angeordnet und jeweils mit der Seitenwandverlängerung und mit der Rückwand strukturell verbunden sein, sodass der Muldenkörper auch hier zur Verbesserung der mechanischen Stabilität und Steifigkeit des Hecks der Kraftfahrzeugkarosserie beitragen kann.
  • Nach alledem ist nach einem weiteren Aspekt schließlich ein Kraftfahrzeug vorgesehen, welches zumindest eine zuvor beschriebene Heckleuchtenaufnahme aufweist.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten werden im nachfolgenden Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Hierbei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Rohkarosserie von schräg hinten betrachtet,
  • 2 eine isolierte perspektivische Darstellung einer am Heck der Karosserie anordenbaren Heckleuchtenaufnahme,
  • 3 eine vergrößerte Darstellung der am Heck der Karosserie befestigten Heckleuchtenaufnahme,
  • 4 einen Querschnitt A-A durch die Heckleuchtenaufnahme gemäß 3,
  • 5 einen der 4 entsprechenden Querschnitt, welcher jedoch lediglich die Schnittkante des Muldenkörpers ohne eine darin angeordnete Heckleuchte wiedergibt und
  • 6 einen Querschnitt gemäß 5, jedoch mit einer im Muldenkörper angeordneten Heckleuchte und
  • 7 eine schematische Darstellung eines mit einer derartigen Heckleuchtenaufnahme versehenen Kraftfahrzeugs.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Das in 7 schematisch dargestellte Kraftfahrzeug 1 weist eine selbsttragende und in 1 im Rohbauzustand dargestellte Karosserie 10 mit einem Heck 12 auf. Heckseitig ist die Karosserie 10 mit einer Rückwand 14 versehen, die sich unterhalb einer Ladekante einer Kofferraum- oder Hecköffnung 11 erstreckt und welche einen unteren Randbereich für eine Hecköffnung 11 bildet. In 1 ist ferner eine unterhalb der Rückwand 14 angeordnete Ankerplatte 16 gezeigt, die am heckseitigen Längsende eines vorliegend nicht explizit gezeigten Längsträgers angeordnet und zur Anbindung einer Crashbox eines Stoßfängerquerträgers vorgesehen ist.
  • An den Außenrand der Rückwand 14 grenzt eine Seitenwandverlängerung 28 an, die, bezogen auf die Fahrzeugquerrichtung (y), nach innen versetzt zu einer Seitenwand 18 der Kraftfahrzeugkarosserie angeordnet ist. Oberhalb der Seitenwandverlängerung 28 ist die Heckleuchtenaufnahme 30 angeordnet, welche einen Muldenkörper 32 zur Aufnahme einer in 6 lediglich im Querschnitt angedeuteten Heckleuchte 50 ausgebildet ist. Oberhalb der Heckleuchtenaufnahme 30 weist das Heck 12 der Kraftfahrzeugkarosserie 10 einen Wasserkanal 26 auf, welcher sich von einem Außenende eines unterhalb einer Heckfensteraussparung 24 verlaufenden Querträgers 20 nach außen erstreckt. Oberhalb der Heckfensteraussparung 24 ist das Fahrzeugdach 22 gezeigt.
  • Wie in 2 und in den diversen Querschnitten gemäß der 4 bis 6 dargestellt, weist die Heckleuchtenaufnahme 30 einen eine Vertiefung für die Heckleuchte 50 bildenden Muldenkörper 32 auf. Dieser weist einen zumindest bereichsweise eben ausgestalteten Bodenabschnitt 33, einen Seitenwandabschnitt 34 sowie einen Rückwandabschnitt 35 auf. Der Rückwandabschnitt 35 ist, wie in 2 gezeigt, mit einer Durchgangsöffnung 36 zum Hindurchführen von Kabeln für die Heckleuchte 50 versehen. Der Muldenkörper 32 ist einteilig und als Metallgussbauteil oder als Faserverbundbauteil ausgestaltet. Typischerweise besteht der Muldenkörper 32 aus einem Aluminium- oder Magnesiumgussbauteil, welches in der in 2 gezeigten Komplexität problemlos und kostengünstig herstellbar ist.
  • Der Bodenabschnitt 33 erstreckt sich im Wesentlichen in einer von Fahrzeuglängsachse (x) und Fahrzeugquerachse (y) gebildeten Ebene, während der einteilig hiermit verbundene Seitenwandabschnitt 34 sich im Wesentlichen in der von Fahrzeughochachse (z) und Fahrzeuglängsachse (x) gebildeten Ebene erstreckt. Der Rückwandabschnitt 35 erstreckt sich, bezogen auf die spätere Einbauposition am Heck 12 typischerweise in einer von Fahrzeughochachse (z) und Fahrzeugquerachse (y) gebildeten Ebene. Die Übergangsbereiche zwischen dem Bodenabschnitt 33, dem Seitenwandabschnitt 34 und dem Rückwandabschnitt 35 können geknickt oder geschwungen bzw. gebogen ausgestaltet sein. Die Übergangsbereiche zwischen Bodenabschnitt 33, Seitenwandabschnitt 34 und Rückwandabschnitt 35 sind durchgehend und durchgangsöffnungs- oder schlitzfrei ausgestaltet, sodass der vom Bodenabschnitt 33, Seitenwandabschnitt 34 und Rückwandabschnitt 35 gebildete Muldenkörper 32 eine im Wesentlichen geschlossene und flüssigkeitsdichte Struktur aufweist.
  • Der Bodenabschnitt 33 weist an seinen dem Seitenwandabschnitt 34 und dem Rückwandabschnitt 35 abgewandten Außenkanten jeweils einen nach unten ragenden Flanschabschnitt 43 auf. Jener Flanschabschnitt 43 weist einen seitlichen äußeren Flanschabschnitt 43a sowie einen hinteren heckseitigen Flanschabschnitt 43b auf. Der seitliche äußere Flanschabschnitt 43a ist überdeckend mit der Seitenwandverlängerung 28 bzw. mit der Seitenwand 18 anordenbar und dementsprechend mit der Seitenwandverlängerung 28 und/oder mit der Seitenwand 18 direkt und unmittelbar verbindbar. Der hintere heckseitige Flanschabschnitt 43b ist indes ebenfalls mit der Seitenwandverlängerung 28 als auch mit der Rückwand 14 verbindbar.
  • Der Seitenwandabschnitt 34 weist ebenfalls einen randseitigen und dem Bodenabschnitt 33 abgewandten Flanschabschnitt 44 auf, welcher sich vom hinteren heckseitigen Flanschabschnitt 43b bis zu einem am oberen Ende des Rückwandabschnitts 35 vorgesehenen Flanschabschnitt 45 erstreckt. Die Flanschabschnitte 43b, 44 und 45 können hierbei nahtlos ineinander übergehen. Der Flanschabschnitt 45 am oberen Ende des Rückwandabschnitts 35 erstreckt sich typischerweise in Fahrtrichtung nach vorn, während der Flanschabschnitt 44 des Seitenwandabschnitts 34 nach innen in Fahrzeugquerrichtung (y) ragt.
  • In einer nach unten ragenden Verlängerung des Übergangsbereichs von hinterem heckseitigem Flanschabschnitt 43b und dem Flanschabschnitt 44 des Seitenwandabschnitts 34 ist ein weiterer Flanschabschnitt 47 vorgesehen, welcher, wie in 3 gezeigt, überdeckend oder überlappend mit der Rückwand 14 des Hecks 12 der Kraftfahrzeugkarosserie 10 anordenbar und dementsprechend mit der Rückwand 14 verbindbar ist. Der Flanschabschnitt 44 weist, wie anhand des Querschnitts gemäß der 5 ersichtlich, an seinem nach innen ragenden Ende ferner eine Abkantung 48 auf, die in etwa rechtwinklig zum Flanschabschnitt 44 ausgerichtet ist und die sich zumindest abschnittsweise annähernd oder im Wesentlichen parallel zum Seitenwandabschnitt 34 erstreckt.
  • An einem nach außen ragenden oder außenliegenden und unteren an den Bodenabschnitt 33 angrenzenden Endabschnitt weist der Rückwandabschnitt 35 ferner einen weiteren schräg nach außen ragenden Flanschabschnitt 49 auf, mittels welchem die Heckleuchtenaufnahme 30 strukturell mit der Seitenwand 18, wie in 3 gezeigt, verbindbar ist.
  • Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. So können an der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kraftfahrzeug
    10
    Kraftfahrzeugkarosserie
    11
    Hecköffnung
    12
    Heck
    14
    Rückwand
    16
    Ankerplatte
    18
    Seitenwand
    20
    Querträger
    22
    Dach
    24
    Heckfensteraussparung
    26
    Wasserkanal
    28
    Seitenwandverlängerung
    30
    Heckleuchtenaufnahme
    32
    Muldenkörper
    33
    Bodenabschnitt
    34
    Seitenwandabschnitt
    35
    Rückwandabschnitt
    36
    Durchgangsöffnung
    43
    Flanschabschnitt
    43a
    Flanschabschnitt
    43b
    Flanschabschnitt
    44
    Flanschabschnitt
    45
    Flanschabschnitt
    47
    Flanschabschnitt
    48
    Abkantung
    49
    Flanschabschnitt
    50
    Heckleuchte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102010019999 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Heckleuchtenaufnahme zur Anordnung am Heck (12) einer Kraftfahrzeugkarosserie (10) mit einem Muldenkörper (32) zur Aufnahme einer Heckleuchte (50), wobei der Muldenkörper (32) ein einteiliges Metallgussbauteil oder Faserverbundbauteil aufweist.
  2. Heckleuchtenaufnahme nach Anspruch 1, wobei der Muldenkörper (32) aus einem Metallgussbauteil oder aus einem Faserverbundbauteil besteht.
  3. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Muldenkörper (32) einen Bodenabschnitt (33) aufweist, welcher, bezogen auf die Einbauposition an der Kraftfahrzeugkarosserie (10) nach innen, in Fahrzeugquerrichtung (y) in einen sich in Fahrzeughochrichtung (z) erstreckenden Seitenwandabschnitt (34) übergeht.
  4. Heckleuchtenaufnahme nach Anspruch 3, wobei der Bodenabschnitt (33), bezogen auf die Einbauposition an der Kraftfahrzeugkarosserie (10) nach vorn in Fahrzeugslängsrichtung (x) in einen sich in Fahrzeughochrichtung (z) erstreckenden Rückwandabschnitt (35) übergeht.
  5. Heckleuchtenaufnahme nach Anspruch 3 und 4, wobei der Rückwandabschnitt (35) nach innen, in Fahrzeugquerrichtung (y), in den Seitenwandabschnitt (34) übergeht.
  6. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, wobei der Bodenabschnitt (33) an zumindest einem dem Rückwandabschnitt (35) oder dem Seitenwandabschnitt (34) abgewandten Außenrand einen Flanschabschnitt (43) zur Verbindung mit einer Rückwand (14) der Kraftfahrzeugkarosserie (10) oder mit einer Seitenwand (18) oder mit einer Seitenwandverlängerung (28) der Kraftfahrzeugkarosserie (10) aufweist.
  7. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 6, wobei der Rückwandabschnitt (35) an einem dem Bodenabschnitt (33) abgewandten Außenrand einen Flanschabschnitt (45) zur Verbindung mit einem in Fahrzeughochrichtung (z) oberhalb des Muldenkörpers (32) verlaufenden Wasserkanal (26) aufweist.
  8. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 7, wobei der Rückwandabschnitt (35) eine Durchgangsöffnung (36) aufweist.
  9. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Muldenkörper (32) als Aluminiumgussbauteil oder als Magnesiumgussbauteil ausgestaltet ist.
  10. Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Muldenkörper (32) abschnittsweise unterschiedliche Materialstärken oder Materialdicken aufweist.
  11. Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Heck (12) und mit zumindest einer am Heck (12) angeordneten Heckleuchtenaufnahme (30) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  12. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 11, wobei der Muldenkörper (32) der Heckleuchtenaufnahme (30) mit zumindest einer Seitenwand (18) und mit einer Rückwand (14) der Kraftfahrzeugkarosserie verbunden ist.
  13. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 oder 12, wobei der Muldenkörper (32) der Heckleuchtenaufnahme (30) mit zumindest einem Wasserkanal (26) und mit einer Seitenwandverlängerung (28) der Kraftfahrzeugkarosserie verbunden ist.
  14. Kraftfahrzeug mit zumindest einer Heckleuchtenaufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10.
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