DE202009012832U1 - Abfallsammelfahrzeug - Google Patents
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Abstract
• zwei Tragarme (5),
• ein Traglager (12) an jedem Tragarm (5) zur Aufnahme eines Tragzapfens (11) eines Abfallbehälters (7), wobei das Traglager (12) eine Aufnahmeöffnung (17) aufweist,
• eine an jedem Traglager (12) angeordnete verschwenkbare Sicherungsklaue zum Verschließen des Traglagers (12),
wobei ein Hubantrieb die Hubvorrichtung (4) von einer Aufnahmeposition, in der die Aufnahmeöffnung des Traglagers (12) nach oben gerichtet ist, in eine Entleerungsposition, in der diese Aufnahmeöffnung (17) nach unten gerichtet ist, bewegt,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsklaue (18) derart an der Hubvorrichtung (4) angelenkt ist, dass sie in der Aufnahmeposition durch ihr Eigengewicht in die das Traglager (12) öffnende Stellung verschwenkt wird und beim Verschwenken in die Entleerungsposition in die das Traglager (12) verschließende Stellung verschwenkt wird, so dass in der Entleerungsposition der Tragzapfen (11) auf der Sicherungsklaue (18) aufliegt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Abfallsammelfahrzeug, insbesondere auf ein Abfallsammelfahrzeug zum Einsammeln von Abfällen aus mehreren Abfallbehältern. Ein derartiges Abfallsammelfahrzeug hat in einer bevorzugten Ausführungsform einen Radstand von 2200 mm und ist auch ansonsten äußerst kompakt ausgebildet. Es besteht aus einer Führerkabine und einem Abfallsammelcontainer, in dem eine Presse mit einer Pressplatte angeordnet ist. Aufgrund der kompakten Abmessungen ist das Abfallsammelfahrzeug hervorragend zum Einsatz auf Friedhöfen, Parkanlagen, Campingplätzen, Freizeitparks usw. geeignet.
- Ein Abfallsammelfahrzeug der genannten Art ist beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung Nummer
DE 199 04 460 A1 bekannt. Hier wird ein Abfallsammelfahrzeug mit einer Hubvorrichtung beschrieben, die zwei Tragarme aufweist, zur Aufnahme eines Abfallbehälters, der an beiden Seiten einen Tragzapfen aufweist. An jedem Tragarm befindet sich ein Traglager, das der Aufnahme eines Tragzapfens des Abfallbehälters dient. Die Traglager sind nach oben offen und werden von unten so an die auf beiden Seiten des Abfallbehälters befindlichen Tragzapfen herangeführt, dass die Tragzapfen sich durch die oben liegenden Aufnahmeöffnungen in die Traglager hineinbewegen. An jedem Traglager ist eine Sicherungsklaue angeordnet, welche den in das Traglager eingeschobenem Tragzapfen im Bereich der Aufnahmeöffnung abdeckt und das Traglager verschließt. Ein Hubantrieb bewegt die Hubvorrichtung von einer Aufnahmeposition, in der die Aufnahmeöffnung über der Mitte des Traglagers liegt und nach oben gerichtet ist, in eine Entleerungsposition, in der die Aufnahmeöffnung unter der Mitte des Traglagers liegt und nach unten gerichtet ist. Damit die Tragzapfen des Abfallbehälters nicht aus dem Traglager gleiten, wird vor dem Kippen der Hubvorrichtung das Traglager mit der Sicherungsklaue verschlossen. Die Sicherungsklaue kann über Sicherungsbügel in Schließstellung oder in Öffnungsstellung gebracht werden. Zur Betätigung der Sicherungsklaue ist folglich ein Mechanismus erforderlich, welche die Sicherungsklaue schließt und wieder öffnet. Dieser Mechanismus ist kostenintensiv und störungsanfällig. - Es ist eine Aufgabe der Erfindung, das Traglager mit geringem Aufwand so auszubilden, dass es sebständig und zuverlässig öffnet und schließt.
- Diese Aufgabe wird durch die Gesamtheit der Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst.
- Das erfindungsgemäße Abfallsammelfahrzeug weist eine Hubvorrichtung mit folgenden Merkmalen auf:
- • zwei Tragarme,
- • ein Traglager an jedem Tragarm zur Aufnahme eines Tragzapfens eines Abfallbehälters, wobei das Traglager eine Aufnahmeöffnung aufweist,
- • eine an jedem Traglager angeordnete verschwenkbare Sicherungsklaue zum Verschließen des Traglagers,
- Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ist die Sicherungsklaue derart an der Hubvorrichtung angelenkt, dass sie in der Aufnahmeposition durch ihr Eigengewicht in die das Traglager öffnende Stellung verschwenkt wird und beim Verschwenken in die Entleerungsposition in die das Traglager verschließende Stellung verschwenkt wird, so dass in der Entleerungsposition der Tragzapfen auf der Sicherungsklaue aufliegt. Beim Kippen der Hubvorrichtung schließt die Sicherungsklaue folglich das Traglager automatisch aufgrund ihres eigenen Gewichts. Der Tragzapfen kann sich in der geschlossenen Position zumindest teilweise auf der Sicherungsklaue abstützen.
- Mit anderen Worten ist die Position der Schwenkachse der Sicherungsklaue derart zu wählen, dass sie durch ihr Eigengewicht unter Wirkung der Schwerkraft in Abhängigkeit von der Position der Hubvorrichtung entweder die das Traglager öffnende oder die das Traglager verschließende Stellung einnimmt.
- Dies wird in einer praktischen Ausführungsform dadurch erreicht, dass die Sicherungsklaue über ein Schwenklager am Tragarm angelenkt ist, das sich im Bereich des Traglagers auf der der Aufnahmeöffnung gegenüberliegenden Seite befindet. Wenn der Tragarm mit dem Traglager derart verschwenkt wird, dass die Aufnahmeöffnung nach unten weist, schwingt die Sicherungsklaue um ihr Schwenklager herum in eine Lage, in der sie das Traglager verschließt.
- Der Hubantrieb kippt die Hubvorrichtung in die Entleerungsposition, so dass sich der Abfallbehälter kopfüber oberhalb der Einfüllöffnung des Abfallsammelcontainers befindet. Das Traglager kann eine Führung für den Tragzapfen bilden, welche den Tragzapfen in einer bestimmten Führungsrichtung führt. Die Führungsrichtung verläuft in der Entleerungsposition der Hubvorrichtung nicht vollständig senkrecht, sondern schräg zur senkrechten Richtung. Das Traglager führt also einen darin aufgenommenen Tragzapfen bei der Bewegung zur Aufnahmeöffnung hin in einer schrägen Richtung. Diese Zapfenführung trägt folglich einen Teil des Gewichts des Abfallbehälters und es ruht nicht das ganze Gewicht auf der Sicherungsklaue. Hierdurch wird die Gefahr eines ungewollten Öffnens der hakenförmigen Sicherungsklaue reduziert.
- Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion der Gefahr eines ungewollten Öffnens der Sicherungsklaue kann dadurch erreicht werden, dass die von dem in Führungsrichtung geführten Tragzapfen auf die Sicherungsklaue aufgebrachte Kraft kein Drehmoment oder ein die Sicherungsklaue in die das Traglager verschließende Stellung drückendes Drehmoment erzeugt. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass die Wirklinie der Kraft des Tragzapfens, welche in seiner Führungsrichtung verläuft, entlang einer Geraden durch das Schwenklager für die Sicherungsklaue verläuft. Dann entsteht durch die Kraft kein Moment. Verläuft die Wirklinie der Kraft des Tragzapfens zu der Mittelinie des Schwenklagers versetzt, muss der Versatz so gewählt werden, dass das entstehende Drehmoment die Sicherungsklaue in Schließrichtung drückt. Bei einer zur Vertikalen schrägen Führungsrichtung und einer in der Entleerungsposition von oben nach unten in die Schließposition schwenkenden Sicherungsklaue muss die Wirklinie oberhalb des Schwenklagers verlaufen, um bei Kraftausübung ein Drehmoment in Schließrichtung zu erzeugen.
- In der Praxis kann mindestens ein Anschlag für die Sicherungsklaue vorgesehen sein, der die Bewegung der Sicherungsklaue in der das Traglager öffnenden Stellung begrenzt. Die das Traglager öffnenden Stellung der Sicherungsklaue ist so gewählt, dass sie beim Kippen der Hubvorrichtung in ihre Schließstellung schwenkt, bevor der Tragzapfen durch das Gewicht des Abfallbehälters aus dem Traglager gleitet. Es kann auch ein Anschlag vorgesehen sein, der die Bewegung der Sicherungsklaue in der das Traglager verschließenden Stellung begrenzt.
- Der Abfallbehälter kann zur Aufnahme zwischen die einander gegenüberliegenden Innenseiten der Traglager eingeschoben werden. Die Sicherungsklauen befinden sich dabei an den Außenseiten der Traglager. Dies hat den Vorteil, dass keine der Sicherungsklauen zwischen das Traglager und den Abfallbehälter geraten und hier eingeklemmt werden kann. Die freie Verschwenkbarkeit der Sicherungsklaue zwischen ihren zwei Stellungen ist zu jeder Zeit gewährleistet.
- Vorzugsweise kann in der Praxis jeder Tragarm zumindest in der Aufnahmeposition der Hubvorrichtung von einer Stellung parallel zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges in eine Stellung rechtwinklig zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges verschwenkbar sein. In der Stellung parallel zur Rückwand des Abfallssammelfahrzeuges liegen die zwei Tragarme im Wesentlichen an der Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges an. In diese Stellung werden die Tragarme verschwenkt, wenn das Abfallsammelfahrzeug sich im Fahrbetrieb befindet. Zum Entleeren eines Abfallbehälters in den Abfallsammelcontainer können die Tragarme in die Stellung rechtwinklig zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges verschwenkt werden, in der sie im Wesentlichen parallel zueinander nach hinten von der Rückwand wegragen, so dass sie einen Abfallbehälter aufnehmen können.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abfallsammelfahrzeug zu schaffen, dessen Aufnahme- und Hubvorrichtung (kurz Hubvorrichtung genannt) zur Aufnahme von Abfallbehältern unterschiedlicher Größe geeignet ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 7 gelöst. Ein Abfallsammelfahrzeug mit Hubvorrichtung weist folgende Merkmale auf:
- • zwei Tragarme,
- • ein Traglager an jedem Tragarm, welches eine Aufnahmeöffnung für einen Tragzapfen eines Abfallbehälters aufweist,
- • mindestens eine Anlagefläche für einen Abfallbehälter im Bereich der an der Hubvorrichtung befestigten Enden der Tragarme.
- Ein Abfallbehälter wird mit zwei an seinen gegenüberliegenden Seiten befindlichen Tragzapfen in den Traglagern der Tragarme aufgenommen. Er liegt ferner gegen die Anlagefläche an, so dass er sicher vom Boden hochgehoben und in die Entleerungsposition gekippt werden kann, wobei sich die Traglager schließen und die Tragzapfen von den Sicherungsklauen gehalten werden.
- Erfindungsgemäß ist ein Verstellelement vorgesehen, mit dem der Abstand zwischen der Anlagefläche und den Traglagern verstellbar ist. Das Verstellelement wird in einer gewählten Position festgestellt.
- Dieses Verstellelement wird verwendet, wenn ein Abfallbehälter mit einer anderen Größe eingesetzt wird. Ist der Abfallbehälter kleiner, wird der Abstand zwischen Traglager und Anlagefläche verkleinert. Ist der Abfallbehälter größer, muss der Abstand zwischen Anlagefläche und Traglager vergrößert werden.
- Auf diese Weise kann das Abfallsammelfahrzeug mit verschiedenen Abfallbehältern verwendet werden, deren Größe auf den jeweiligen Einsatzzweck angepasst ist.
- Zusätzlich kann die Hubvorrichtung mit einer so genannten Kammaufnahme versehen sein, welche kleine Abfallbehälter wie Mülltonnen mit daran befestigter Kammleiste ergreifen kann. Hierdurch wird das erfindungsgemäße Abfallsammelfahrzeug für eine noch größere Vielfalt von Abfallbehältern verwendbar.
- In der Praxis kann die Hubvorrichtung einen Tragrahmen aufweisen, an dem die Tragarme befestigt sind, wobei das Verstellelement mindestens einen Schwenkhebel aufweist, der an dem Tragrahmen verschwenkbar befestigt ist und der von einer ersten, im Wesentlichen in der Ebene des Tragrahmens liegenden Position in mindestens eine zweite Position verschwenkbar ist, in der er schräg zur Ebene des Tragrahmens verläuft, wobei die Anlagefläche an dem Schwenkhebel befestigt ist. Bei einer besonderen praktischen Ausführungsform sind zwei Schwenkhebel am Tragrahmen angelenkt, deren freie Enden durch eine Koppelstange miteinander verbunden sind. Auf diese Weise wird ein Viergelenk gebildet. Die Endpunkte der zwei Schwenkhebel liegen vorzugsweise in der Ebene des Tragrahmens, so dass die Koppelstange in jeder Verstellposition im Wesentlichen parallel zum Tragrahmen verläuft. An der Koppelstange kann mindestens eine Querleiste angeordnet sein, welche an einer zweiten im Abstand befindlichen Koppelstange eines entsprechenden Hebelgetriebes befestigt ist. Die Querleiste bildet die Anlagefläche für Abfallbehälter. Den größten Abstand weist die Querleiste vom Traglager auf, wenn die Schwenkhebel parallel zur und in der Ebene des Tragrahmens verlaufen. Verlaufen sie rechtwinklig zur Ebene des Tragrahmens auf die Traglager zu, ist der Abstand der Anlagefläche zu den Traglagern am geringsten. Es können Zwischenstellungen vorgesehen sein, in denen die Hebelgetriebe arretierbar sind, um verschiedene Abstände zwischen dem größten und dem kleinsten Abstand einzustellen. Hierfür kann ein lösbares Arretierungselement vorgesehen sein, welches die Anlagefläche in verschiedenen Positionen fixiert. Beispielsweise kann das Arretierungselement ein Sicherungsbolzen sein, der mit mindestens zwei Bohrungen an dem Tragrahmen zusammenwirkt.
- Andere Arretierungsmittel wie z. B. Klemmschrauben oder Rastmittel sind ebenfalls möglich.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abfallsammelfahrzeug derart weiterzubilden, dass es eine lange Lebensdauer aufweist. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 11 gelöst.
- Ein Abfallsammelfahrzeug mit einem Abfallsammelcontainer aus Stahlblech, in den der Inhalt aus den Abfallbehältern einfüllbar ist, kann insbesondere durch schwere, auf den Boden des Abfallbehälters fallende Gegenstände beschädigt werden. Das Stahlblech im Bodenbereich beult im Laufe der Zeit aus und verformt sich. Die Verformungen erhöhen die Gefahr des Durchrostens.
- Um diese Gefahr zu reduzieren wird vorgeschlagen, zumindest einen Teil des Bodens des Abfallsammelcontainers mit einer entnehmbaren Kunststoffplatte abzudecken.
- Mit anderen Worten wird eine austauschbare Kunststoffplatte, z. B. aus Polyethylen, auf den Boden des Abfallsammelcontainers gelegt. Das Hineinfallen von schweren und scharfkantigen Gegenständen kann folglich nicht mehr den Stahlboden des Abfallsammelcontainers beschädigen. Die Kunststoffplatte kann bei zunehmender Beschädigung einfach ausgetauscht werden. Die hierdurch entstehenden Kosten betragen einen Bruchteil der Kosten, die bei einem Austausch des Abfallsammelcontainers anfallen.
- Die Kunststoffplatte sollte in der Praxis zumindest im Bereich unterhalb der Einfüllöffnung des Abfallsammelcontainers angeordnet sein, durch welche der Abfall eingefüllt wird.
- Der Abfallsammelcontainer ist in der Praxis als Presscontainer ausgebildet. Mit anderen Worten weist der Abfallsammelcontainer einen Antrieb für eine Pressplatte auf, mit der der eingefüllte Abfall in dem Abfallsammelcontainer verdichtet werden kann.
- Üblicherweise besteht die Wand des Abfallsammelcontainers aus pulverbeschichtetem oder lackiertem Stahl. Bei einer praktischen Ausführungsform kann der Abfallsammelcontainer aus Edelstahl bestehen. Lackierte oder beschichtete Stahlwände halten der Korrosion durch den Kontakt mit verrottbaren Abfällen nur über eine begrenzte Zeitdauer statt. Rostfreier Edelstahl ist sehr viel widerstandsfähiger und hat folglich eine höhere Lebensdauer.
- Schließlich kann ein Abfallsammelfahrzeug mit den oben beschriebenen Merkmalen mit einer Fernsteuerung versehen werden. Ein Antrieb ist für die Betätigung der Hubvorrichtung vorgesehen, welcher die Hubvorrichtung aus einer Aufnahmeposition, in der der auf dem Boden aufstehende Abfallbehälter von der Hubvorrichtung aufgenommen und in eine Entleerungsposition bewegt wird, in der der Inhalt des Abfallbehälters in den Abfallsammelcontainer hinein gekippt wird. Eine Steuerung steuert den Antrieb aufgrund von Steuersignalen, welche ein Benutzer, insbesondere der Fahrer des Fahr zeugs, über Eingabemittel, insbesondere Druckknöpfe oder Drehknöpfe erzeugt.
- Bei einer praktischen Ausführungsform kann die Steuerung für den Antrieb ein Empfangsmodul aufweisen, mit welchem Signale einer Fernsteuerung empfangen werden. Die Fernsteuerung weist dann Eingabemittel auf, über die der Benutzer Signale für die Steuerung erzeugt. Hierdurch wird es ermöglicht, den Antrieb der Hubvorrichtung zu betätigen, ohne sich in den Heckbereich des Abfallsammelfahrzeugs, an dem die Hubvorrichtung mit der Steuerung angeordnet ist, zu begeben. Optimalerweise fährt der Benutzer mit seinem Abfallsammelfahrzeug so an den Abfallbehälter heran, dass die Hubvorrichtung den Behälter aufnimmt und betätigt dann die Fernsteuerung, welche den Antrieb für die Hubvorrichtung betätigt. Am Ende des Entleerungsvorgangs wird die Hubvorrichtung mittels der Fernsteuerung mit dem Abfallbehälter zurückgeschwenkt. Dabei schwenken selbsttätig die Sicherungsklauen zurück und öffnen die Traglager. Die Hubvorrichtung wird dann abgesenkt, bis der Abfallbehälter wieder auf dem Boden aufsteht und die Tragzapfen aus den Traglagern heraus gleiten. Der Benutzer kann nun mit dem Abfallsammelfahrzeug von dem Abfallbehälter fortfahren, ohne das Abfallsammelfahrzeug verlassen zu müssen.
- Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
-
1 zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Abfallsammelfahrzeuges mit mehreren unterschiedlich großen Abfallbehältern. -
2 zeigt eine der1 entsprechende Ansicht des Abfallsammelfahrzeuges mit einem an der Hubvorrichtung befestigten und angehobenen Abfallbehälter. -
3 zeigt eine der2 entsprechende Ansicht des Abfallsammelfahrzeuges mit weiter angehobenem Abfallbehälter. -
4 zeigt eine den2 und3 entsprechende Ansicht des Abfallsammelfahrzeuges mit einem Abfallbehälter in Entleerungsposition. -
5 zeigt eine Seitenansicht eines Tragrahmens der Hubvorrichtung des Abfallsammelfahrzeuges aus den1 bis4 . -
6 zeigt eine dreidimensionale Draufsicht auf den Tragrahmen aus5 . -
7 ,8 zeigen zwei dreidimensionale Seitenansichten des Tragrahmens aus den5 und6 . -
9 zeigt eine schematische Querschnittsansicht eines Abfallsammelcontainers des Abfallsammelfahrzeuges aus den1 bis4 . - Die
1 bis4 zeigen ein Abfallsammelfahrzeug1 mit einem Führerhaus2 und einem dahinter angeordneten Abfallsammelcontainer3 . Der Abfallsammelcontainer3 ist als Presscontainer ausgebildet. Er weist einen Pressantrieb für eine in dem Container befindliche Pressplatte auf, welche den eingefüllten Abfall komprimiert. - Am hinteren Ende des Abfallsammelcontainers
3 , das heißt, an dem dem Führerhaus gegenüberliegenden Ende, ist eine Aufnahme- und Hubvorrichtung4 (kurz Hubvorrichtung genannt) für einen von mehreren unterschiedlichen Abfallbehältern6 ,7 ,8 ,9 angeordnet. Es handelt sich um einen mittelgroßen Abfallkorb6 und einen großen Abfallkorb sowie um zwei unterschiedlich große Mülltonnen8 ,9 . Zum Ergreifen der mittelgroßen und großen Abfallkörbe6 und7 weist die Hubvorrichtung Tragarme5 auf, die weiter unten näher beschrieben werden. Die Abfallkörbe6 ,7 sind mit Tragzapfen10 ,11 auf beiden Seiten versehen, welche mit weiter unten beschriebenen Tragarmen5 der Hubvorrichtung zusammenwirken. Die Mülltonnen8 ,9 werden mit einer (nicht dargestellten) Kammaufnahme ergriffen und angehoben. - In den
2 bis4 ist der Hub- und Entleerungsvorgang des größten Abfallbehälters, nämlich des Abfallkorbs7 , dargestellt. Jeder Tragarm5 weist an seinem freien Ende ein Traglager12 auf, welches einen Tragzapfen11 aufnimmt. Die dem Abfallsammelfahrzeug zugewandt Vorderseite des Abfallbehälters7 liegt gegen eine Anlagefläche der Hubvorrichtung an. Die Tragarme5 werden angehoben und im oberen Bereich der Hubvorrichtung4 derart verschwenkt, dass der Abfallbehälter7 seinen Inhalt in den Abfallsammelcontainer kippt. Der in dem Abfallbehälter7 aufgenommene Abfall wird dabei in das Innere des Abfallsammelcontainers3 geschüttet. Die Tragarme5 sind an einem Tragrahmen befestigt, der in Führungen13 im hinteren Bereich des Abfallsammelfahrzeuges1 nach Art eines Schlittens geführt wird. Der Tragrahmen14 und seine Bestandteile sind näher in den nachfolgenden5 bis8 dargestellt. - Der Tragrahmen
14 hat eine rechteckige Form und weist an seinen Seiten Laufrollen15 auf, welche in den Führungen13 (4 ) im hinteren Bereich des Abfallsammelfahrzeuges laufen. - An dem Tragrahmen
14 sind verschwenkbar zwei Tragarme5 angeordnet. Diese können von der in den Zeichnungen dargestellten Tragposition, in der sie im Wesentlichen rechtwinklig zum Tragrahmen14 und folglich zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges1 verlaufen in eine zweite Schwenkposition verschwenkt werden, in der sie im Wesentlichen parallel zum Tragrahmen14 verlaufen. Im Fahrbetrieb des Abfallsammelfahrzeuges1 werden die Tragarme5 in diese zweite Schwenkposition geschwenkt, damit beim Fahren des Fahrzeuges keine unzulässigen Vorsprünge im Heckbereich vorhanden sind. Wenn die Tragarme5 einen Abfallbehälter zwischen sich aufnehmen sollen, werden sie in die in den Zeichnungen dargestellte Tragposition rechtwinklig zum Tragrahmen14 verschwenkt. - Am Ende jedes Tragarms
5 ist ein Traglager12 vorgesehen. Zu diesem Zweck ist an das Ende jedes Tragarms5 eine Stahlplatte16 angeschweißt, in der eine U-förmige, in der in den Zeichnungen dargestellten Lage nach oben offene Aufnahme angeordnet ist, welche das Traglager12 bildet. Die in den5 und6 oben liegende Aufnahmeöffnung17 des Traglagers12 ermöglicht ein Einschieben des Tragzapfens11 (siehe1 bis4 ). Die seitlichen Schenkel des U-förmigen Traglagers12 bilden eine Führung für den Tragzapfen11 . - An der Außenseite jeder Stahlplatte
16 ist eine Sicherungsklaue18 über ein Schwenklager19 verschwenkbar mit der Stahlplatte16 verbunden. In der in den1 ,5 ,6 dargestellten Stellung, in der die Tragarme5 im Wesentlichen waagerecht verlaufen, werden die Sicherungsklauen18 von ihrer Gewichtskraft in die offene Stellung gezogen, in der sie gegen einen ersten Anschlag anliegen. Diese Stellung ist beispielsweise an dem unteren Tragarm5 in6 und auch an beiden Tragarmen5 in8 zu erkennen. Wird der Tragrahmen14 in die in4 zu erkennende Lage gekippt, schwenken die Sicherungsklauen18 aufgrund ihres Gewichts in die geschlossene Position, die beispielsweise in7 und am oberen Tragarm5 in6 zu erkennen ist. In der geschlossenen Position liegen die Sicherungsklauen18 gegen einen zweiten Anschlag an. Es ist anzumerken, dass die Sicherungsklauen18 unter der Wirkung der Schwerkraft nicht entsprechend den Darstellungen in den5 und6 gleichzeitig an einem Tragarm5 in der das Traglager12 verschließenden und in der das Traglager12 öffnenden Stellung sein können. Die5 und6 zeigen lediglich beide Stellungen um das Verschwenken der Sicherungsklauen18 beim Kippen des Tragrahmens14 zu verdeutlichen. - In den
7 und8 sind die Anschläge für die Bewegung der Sicherungsklauen18 erkennbar. Die Sicherungsklaue18 weist an ihrem oberen und zum befestigten Ende des Tragarms5 hin gerichteten Ende einen Vorsprung27 auf, der in den Bereich des Materials der Stahlplatte16 ragt, welche das Traglager12 bildet. In der das Traglager12 öffnenden Position der Sicherungsklaue18 bildet der obere Rand der Stahlplatte16 nahe ihrem freien Ende den Anschlag, gegen den der Vorsprung27 anliegt (8 ). In der das Traglager12 verschließenden Position der Sicherungsklaue18 bildet der vertikale Rand des Traglagers12 nahe dem Tragarm5 den Anschlag, gegen den der Vorsprung27 anliegt (7 ). - In der in
4 zu erkennenden Entleerungsposition des Abfallbehälters4 weist die Aufnahmeöffnung17 beider Traglager12 nach unten. Allein die Sicherungsklauen18 verhindern, dass der Abfallbehälter7 in den Abfallsammelcontainer3 fällt. - Hierzu ist zum einen die Lage des Schwenklagers
19 für die Sicherungsklaue18 sorgsam gewählt. Das Schwenklager19 ist unten, unterhalb der Aufnahmeöffnung17 angeordnet. Die Sicherungsklaue18 selbst hat eine hakenförmige Form und bildet eine Tragfläche, die quer zur Verschieberichtung des Tragzapfens in dem Traglager12 verläuft. Folglich trägt die Sicherungsklaue18 den Abfallbehälter7 mittels der Tragzapfen11 an den Seitenwänden des Abfallbehälters7 , wenn die Gewichtskraft die Tragzapfen11 aus dem Traglager12 zieht. - Darüber hinaus bildet das Traglager
12 eine Führung, welche den Tragzapfen11 des Abfallbehälters führt. Würde der Tragzapfen11 aus dieser Führung herausbewegt, so würde sich sein Abstand von dem Tragrahmen14 vergrößern. Diese Bewegung sperrt die Sicherungsklaue18 in der Schließstellung. - Ferner ist in
4 zu erkennen, dass die Aufnahmeöffnung17 in der Entleerungsposition nicht senkrecht nach unten, sondern schräg nach unten und vorne unten weist. Folglich liegt ein großer Teil der Gewichtskraft des Tragzapfens11 noch auf dem Traglager12 auf und nur ein kleinerer Gewichtsanteil stützt sich über die Sicherungsklaue18 ab. - Das automatische Verschwenken der Sicherungsklaue
18 in die Schließstellung (7 ) reicht bei der in4 erkennbaren Entleerungsposition des Tragrahmens14 aus, um den Tragzapfen11 in den Traglagern12 sicheren Halt zu geben. - Insbesondere in den
7 und8 ist ein weiteres Merkmale des Tragrahmens14 deutlich zu erkennen. An beiden Seiten des Tragrahmens14 sind als Viergelenk ausgebildete Koppelgetriebe vorgesehen. Insbesondere in7 erkennt man zwei Schwenkhebel20 ,21 , die über eine Koppelstange22 miteinander gekoppelt sind. Entsprechende Schwenkhebel20 ,21 und Koppelstange22 sind an beiden Seiten des Tragrahmens14 vorgesehen. Die zwei Koppelstangen22 der zwei Koppelgetriebe sind über Querleisten23 ,24 miteinander verbunden. Die zu den Traglagern12 weisenden Flächen der Querleisten23 ,24 bilden eine Anlagefläche für den Abfallbehälter6 ,7 (siehe1 ). Je nach Größe des Abfallbehälters kann das Koppelgetriebe in die Position der7 verschwenkt werden, in der die durch die Querleisten23 ,24 gebildete Anlagefläche einen geringen Abstand zu den Traglagern12 aufweist. - Alternativ können beide Schwenkhebel im Wesentlichen in die Eben des Tragrahmens
14 geschwenkt werden (siehe8 ). In diesem Fall liegen auch die Querleisten23 ,24 im Wesentlichen in der Ebene des Tragrahmens14 und die Anlagefläche für den Abfallbehälter ist weiter vom Traglager12 entfernt. - Insbesondere in
8 ist ein Sicherungsbolzen25 zu erkennen, der das Koppelgetriebe in den zwei in den7 und8 dargestellten Stellungen arretiert. Es können aber weitere Bohrungen für den Eingriff des Sicherungsbolzens25 vorgesehen sein, so dass die Arretierung der Koppelgetriebe auch in Zwischenstellungen möglich ist. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Werte der Entfernung der Anschlagsfläche, welche die Querleisten23 ,24 bilden, von den Traglagern12 erreichen. - Wie weiter oben in der allgemeinen Beschreibung erwähnt, besteht der Abfallsammelcontainer
3 aus Stahl und vorzugsweise aus Edelstahl. Edelstahl weist die höchste Beständigkeit gegen Korrosion auf. - Um eine Beschädigung des Bodens des Abfallsammelcontainers
3 durch den eingefüllten Abfall zu vermeiden, ist auf den Boden eine Kunststoffplatte26 aufgelegt. Die Kunststoffplatte26 ist austauschbar und kann bei einer Beschädigung durch eine neue Kunststoffplatte26 ersetzt werden. Der Preis einer Kunststoffplatte26 ist erheblich viel niedriger als der Preis eines neuen Abfallsammelcontainers3 . Die Kunststoffplatte26 reduziert ferner erheblich den Lärm beim Befüllen des Abfallsammelcontainers3 , insbesondere wenn dieser leer ist. - Die
9 zeigt schematisch die auf den Boden des Abfallsammelcontainers3 aufgelegte Kunststoffplatte26 . Dabei ist die Dicke der Kunststoffplatte26 in9 übertrieben groß dargestellt. Die Kunststoffplatte26 kann in der Praxis eine Dicke von ca. 15 mm aufweisen und aus Polyethylen bestehen. -
- 1
- Abfallsammelfahrzeug
- 2
- Führerhaus
- 3
- Abfallsammelcontainer
- 4
- Hubvorrichtung
- 5
- Tragarm
- 6
- Abfallbehälter, Abfallkorb
- 7
- Abfallbehälter, Abfallkorb
- 8
- Abfallbehälter
- 9
- Abfallbehälter
- 10
- Tragzapfen
- 11
- Tragzapfen
- 12
- Traglager
- 13
- Führung
- 14
- Tragrahmen
- 15
- Laufrollen
- 16
- Stahlplatte
- 17
- Aufnahmeöffnung
- 18
- Sicherungsklaue
- 19
- Schwenklager
- 20
- Schwenkhebel
- 21
- Schwenkhebel
- 22
- Koppelstange
- 23
- Querleiste
- 24
- Querleiste
- 25
- Sicherungsbolzen
- 26
- Kunststoffplatte
- 27
- Vorsprung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19904460 A1 [0002]
Claims (16)
- Abfallsammelfahrzeug (
1 ) mit einer Hubvorrichtung (4 ), die folgende Merkmale aufweist: • zwei Tragarme (5 ), • ein Traglager (12 ) an jedem Tragarm (5 ) zur Aufnahme eines Tragzapfens (11 ) eines Abfallbehälters (7 ), wobei das Traglager (12 ) eine Aufnahmeöffnung (17 ) aufweist, • eine an jedem Traglager (12 ) angeordnete verschwenkbare Sicherungsklaue zum Verschließen des Traglagers (12 ), wobei ein Hubantrieb die Hubvorrichtung (4 ) von einer Aufnahmeposition, in der die Aufnahmeöffnung des Traglagers (12 ) nach oben gerichtet ist, in eine Entleerungsposition, in der diese Aufnahmeöffnung (17 ) nach unten gerichtet ist, bewegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsklaue (18 ) derart an der Hubvorrichtung (4 ) angelenkt ist, dass sie in der Aufnahmeposition durch ihr Eigengewicht in die das Traglager (12 ) öffnende Stellung verschwenkt wird und beim Verschwenken in die Entleerungsposition in die das Traglager (12 ) verschließende Stellung verschwenkt wird, so dass in der Entleerungsposition der Tragzapfen (11 ) auf der Sicherungsklaue (18 ) aufliegt. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsklaue (18 ) über ein Schwenklager (19 ) am Tragarm (5 ) angelenkt ist, das sich im Bereich des Traglagers (12 ) auf der der Aufnahmeöffnung (17 ) gegenüberliegenden Seite befindet. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Traglager (12 ) eine Führung für den Tragzapfen (11 ) bildet, welche den Tragzapfen (11 ) in der Entleerungsposition in einer Führungsrichtung schräg zur vertikalen führt. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die von dem in Führungsrichtung geführten Tragzapfen (11 ) auf die Sicherungsklaue (18 ) aufgebrachte Kraft kein Drehmoment oder ein die Sicherungsklaue (18 ) in die das Traglager (12 ) verschließende Stellung drückendes Drehmoment erzeugt. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Anschlag für die Sicherungsklaue (18 ), der die Bewegung der Sicherungsklaue (18 ) in der das Traglager (12 ) öffnenden Stellung begrenzt. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abfallbehälter (7 ) zwischen die einander gegenüberliegenden Innenseiten der Traglager (12 ) einschiebbar ist und dass die Sicherungsklauen (18 ) an den Außenseiten der Traglager (12 ) angeordnet sind. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Tragarm (5 ) zumindest in der Aufnahmeposition der Hubvorrichtung (4 ) von einer Stellung parallel zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges (1 ) in eine Stellung rechtwinklig zur Rückwand des Abfallsammelfahrzeuges (1 ) verschwenkbar ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) mit einer Hubvorrichtung (4 ), insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, der folgende Merkmale aufweist: • zwei Tragarme (5 ), • ein Traglager (12 ) an jedem Tragarm (5 ), welches eine Aufnahmeöffnung für einen Tragzapfen (11 ) eines Abfallbehälters (7 ) aufweist, • mindestens eine Anlagefläche für einen Abfallbehälter (7 ) im Bereich der an der Hubvorrichtung (4 ) befestigten Enden der Tragarme (5 ), gekennzeichnet durch ein Verstellelement, mit dem der Abstand zwischen der Anlagefläche und den Traglagern (12 ) verstellbar ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (4 ) einen Tragrahmen (14 ) aufweist, an dem die Tragarme (5 ) befestigt sind, und dass das Verstellelement mindestens einen Schwenkhebel (20 ,21 ) umfasst, der an dem Tragrahmen (14 ) verschwenkbar befestigt ist und von einer ersten, im Wesentlichen in der Ebene des Tragrahmens (14 ) liegenden Position in mindestens eine zweite Position verschwenkbar ist, in der er schräg zur Ebene des Tragrahmens (14 ) verläuft, wobei die Anlagefläche an dem Schwenkhebel (20 ,21 ) befestigt ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein lösbares Arretierungselement das Verstellelement ein unterschiedlichen Positionen fixiert. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement ein Sicherungsbolzen (25 ) ist, der mit mindestens zwei Bohrungen an dem Tragrahmen (14 ) zusammenwirkt. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ), insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einem Abfallsammelcontainer (3 ) aus Stahl, in den der Inhalt aus einem Abfallbehälter (7 ) einfüllbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Bodens des Abfallsammelcontainers (3 ) mit einer auswechselbaren Kunststoffplatte (26 ) abgedeckt ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffplatte (26 ) in den Boden des Abfallsammelcontainers (3 ) eingelassen und versiegelt ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abfallsammelcontainer (3 ) eine Einfüllöffnung für Abfall aufweist und dass die Kunststoffplatte (26 ) zumindest im Bereich unterhalb der Einfüllöffnung angeordnet ist. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ) nach einem der Anspruch 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Abfallsammelcontainer (3 ) aus Edelstahlblech besteht. - Abfallsammelfahrzeug (
1 ), insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einer Hubvorrichtung (4 ) für einen Abfallbehälter (7 ), einem Antrieb, der die Hubvorrichtung (4 ) aus einer Aufnahmeposition, in der der auf dem Boden aufstehende Abfallbehälter (7 ) an der Hubvorrichtung (4 ) befestigbar ist, in eine Entleerungsposition, in der der Inhalt des Abfallbehälters (7 ) in einen Abfallsammelcontainer (3 ) des Abfallsammelfahrzeugs (1 ) gekippt wird, bewegt, und mit einer Steuerung für den Antrieb, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung ein Empfangsmodul für Signale einer Fernsteuerung aufweist, welche der Steuerung zugeordnet ist und Eingabemittel für einen Benutzer aufweist.
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| CN103832756A (zh) * | 2014-02-20 | 2014-06-04 | 白景魁 | 一种广义垃圾的收集运输方法及设备 |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19904460A1 (de) | 1998-02-26 | 1999-10-14 | Wieland Kloetzer | Vorrichtung zum Aufnehmen, Heben und Kippen eines Behälters |
-
2009
- 2009-09-24 DE DE200920012832 patent/DE202009012832U1/de not_active Expired - Lifetime
-
2010
- 2010-09-20 DE DE102010037655A patent/DE102010037655A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19904460A1 (de) | 1998-02-26 | 1999-10-14 | Wieland Kloetzer | Vorrichtung zum Aufnehmen, Heben und Kippen eines Behälters |
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| CN103832756A (zh) * | 2014-02-20 | 2014-06-04 | 白景魁 | 一种广义垃圾的收集运输方法及设备 |
| CN103832756B (zh) * | 2014-02-20 | 2016-09-28 | 白景魁 | 一种广义垃圾的收集运输方法及设备 |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE102010037655A1 (de) | 2011-03-31 |
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