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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung aus Solarmodulen auf Flächen,
insbesondere Dächern, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Gattungsgemäße
Modulanordnungen sind aus der
DE 100 47 400 C2 sowie aus der
DE 20 2008 007 549 U1 bekannt.
Diese Schriften offenbaren jeweils Solarmodulanordnungen, die mittels
Montagevorrichtungen in sogenannter Faltanordnung auf einem Dach
angeordnet sind, derart, dass sie in einer Seitenansicht eine Zick-Zackanordnung
ausbilden. Diese Art der Zick-Zackanordnung ermöglicht
es, eine Dachfläche ganz oder nahezu ganz mit Solarmodulen
zu bedecken, was die Energiegewinnung optimiert, insbesondere, wenn
die Falt- oder Zickzackanordnung in Ost-West-Richtung ausgerichtet ist.
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Nachteilig
bei den beiden genannten Konstruktionen und ganz allgemein beim
Stand der Technik ist der hohe Materialeinsatz in Hinsicht auf die Montagevorrichtungen
bzw. Unterkonstruktion. Insbesondere weisen die bekannten Montagevorrichtungen
relativ viele Komponenten und Bauteile auf.
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Vor
diesem Hintergrund ist es ausgehend von dem gattungsgemäßen
Stand der Technik die Aufgabe der Erfindung, die gattungsgemäße
Anordnung in Hinsicht auf ihre Unterkonstruktion sowie in Hinsicht
auf die Montagevorrichtung zu vereinfachen.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs
1.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Erfindung schafft eine Modulanordnung, die folgendes aufweist: wenigstens
eine oder mehrere Doppelmodulanordnungen aus jeweils zwei winklig
zueinander ausgerichteten Solarmodulen; wobei die zwei Solarmodule
der wenigstens einen Doppelmodulanordnung lediglich im Bereich ihrer
zueinander weisenden Kanten miteinander gekoppelt sind. Hierdurch
entfallen die nach dem Stand der Technik erforderlichen teuren Tragprofile,
insbesondere die unteren Tragprofile bzw. Querträger oder
auch Grundstreben genannt. Dies resultiert in Kosteneinsparungen
und einer vereinfachten Montage.
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Der
Begriff der Solarmodule umfasst Solarelemente verschiedenster Art,
die eine Art vormontiertes Modul ausbilden und die zur Erzeugung
von Energie in Form von Strom und Wärme dienen. Die erfindungsgemäße
Art der Montageanordnung) eignet sich also sowohl für Photovoltaik-Module
als auch für Thermie-Kollektoren und kann vorzugsweise
auf Flachdächern oder Schrägdächern angeordnet
werden, aber auch auf beliebigen Freiflächen. Weitere Vorteile
sind die aerodynamische Anordnung der Solarmodule, wodurch sich
Beschwerungen oder Verankerungen erübrigen.
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Es
ist besonders vorteilhaft und einfach, wenn die zwei Solarmodule
jeder Doppelmodulanordnung lediglich über einen oder mehrere
Verbinder insbesondere im Bereich ihrer „oberen” Kante
miteinander gekoppelt sind und wenn die voneinander abgewandten „unteren” Kanten
jeder Doppelmodulanordnung nicht miteinander über ein Profil
verbunden sind.
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Darüber
hinaus ist es aber ergänzend nach einer besonders vorteilhaften
Variante der Erfindung vorgesehen, dass zueinander benachbarte Doppelmodulanordnungen – die
im Zusammenspiel dann eine Art Zick-Zackanordnung ausbilden – über
Koppeleinrichtungen miteinander verbunden sind.
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Nach
einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung bilden diese
Koppeleinrichtungen wiederum Gleitsicherungseinrichtungen aus, d.
h., sie wirken einem Gleiten auf einem Untergrund entgegen. Sie
stützen sich vorzugsweise ohne ein Befestigungsmittel auf
einem Untergrund ab und sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass
sie eine relativ hohe Haftreibung zum Untergrund aufweisen. Beschwerende
Gewichte sind daher in der Regel nicht erforderlich.
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Es
ist auch zweckmäßig und konstruktiv besonders
einfach, wenn die Gleitsicherungseinrichtungen über wenigstens
einen weiteren Verbinder mit einer oder mehreren Doppelmodulanordnungen
gekoppelt sind.
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Es
ist ferner besonders vorteilhaft, wenn die Gleitsicherungseinrichtungen
auch die Funktion einer Lastabtragung der Doppelmodulanordnungen
in den Untergrund übernehmen.
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Besonders
bevorzugt sind die Gleitsicherungseinrichtungen derart ausgestaltet,
dass der Abstand zwischen den unteren Kanten benachbarter Doppelmodulanordnungen
50 bis 500 mm, vorzugsweise 300 mm beträgt, was die Wartung
wiederum vereinfacht.
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Vorzugsweise
sind die Gleitsicherungseinrichtungen ferner derart ausgestaltet,
dass der Zwischenraum zwischen zueinander benachbarten Doppelmodulanordnungen
begehbar ist.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Variante ist unter dem Solarmodul, insbesondere
unter Glas-Glas-Dünnschicht-Laminatmodulen, wenigstens
ein Profil angeordnet, welches eine oder mehrere Kammern aufweist,
die zur Aufnahme der Verbinder ausgelegt ist/sind.
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Nachfolgend
seien nochmals einige Vorteile der Erfindung aufgelistet.
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Geschaffen
wird eine Montageanordnung, die in bevorzugter Gestaltung ohne zusätzlichen
Ballast und oder eine Befestigung am Untergrund auskommt.
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Die
Montageanordnung eignet sich insbesondere auch für ungerahmte
Solarelemente (Laminate, bevorzugt Dünnschichtlaminate
aus doppeltem Sicherheitsglas).
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Eine
separate Unterkonstruktion, die am Gebäude befestigt ist,
ist nicht erforderlich, denn das Modul trägt und stützt
sich selbst. Auch auf Windleitbleche kann verzichtet werden.
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Es
wird eine Anordnung mit einem sehr hohen Flächenanteil
von Solarelementen geschaffen, die sich durch eine kontrollierte,
unversperrte Wasserableitung, eine gute Zugänglichkeit
in den Revisionsgängen und ein einfaches und sicheres Kabelverlegen
in den Revisionsgängen auszeichnet.
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Besonders
vorteilhaft als Weiterbildung des Gegenstandes des Anspruchs 1,
aber auch als separate Erfindung zu betrachten ist die verwendete
Gleitsicherungseinrichtung zur Einhaltung der Reihenabstände,
die als Druckelement dient und auch zur Aufnahme von horizontalen
Schubkräften, z. B. durch Wind, sowie zur Verbindung mindestens
zweier, unterer Solarelementkanten.
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Die
Gleitsicherung ist vorzugsweise als Auflageplatte zur Lastabtragung
ausgebildet.
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Die
Verbindungswinkel bestehen vorzugsweise aus Edelstahl und werden
in Profilnuten geklemmt und zwar in Profilnuten vorzugsweise eines Profils
von Solarmodulen in Ausbildung als Laminate mit einem Profil, das
als so genanntes Backrail bezeichnet wird (rahmenlose Elemente).
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer aus einer erfindungsgemäßen
Montageanordnung gebildeten Anordnung aus Solarmodulen auf einem Flachdach;
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2 eine
Seitenansicht einer Reihung aus Solarmodulen;
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3 und 4 jeweils
eine Seitenansicht einer mehrreihigen Solarmodulanordnung und eine Draufsicht
auf diese Solarmodulanordnung;
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5 eine
Schnittansicht eines Profils;
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6 eine
Schnittansicht eines Verbinders;
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7 eine
Schnittansicht eines weiteren Verbinders;
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8A, B eine Seitenansicht und eine perspektivische
Ansicht einer Gleitsicherungseinrichtung; und
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9 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Gleitsicherungseinrichtung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Modulanordnung, die wenigstens
zwei – wie in 2 – oder eine Vielzahl
von Solarmodulen 1 aufweist.
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Zur
Vereinfachung der Diskussion sind 2 und 3 mit
einem kartesischen Koordinatensystem versehen. Dabei beschreiben
die Koordinaten X und Y jeweils die Koordinaten der hier als eben
angenommen Untergrund- bzw. Aufstellfläche für
die Solarmodule und die ergänzende Koordinate Z die hierzu
senkrechte Koordinate. Bei einem Flachdach oder einem sonstigen
flachen Untergrund kennzeichnen die X- und Y-Koordinaten entsprechend diese
Fläche, wohingegen die Z-Koordinate jeweils die vertikale
Koordinate ist. Aus dieser Ausrichtung erklären sich die
nachfolgenden Bezeichnungen wie „oben” oder „unten”,
die aber nicht einschränkend zu verstehen sind, zumal die
Erfindung auch für schräg ausgerichtete Untergrundflächen
wie z. B. für ein Schrägdach geeignet ist.
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Angemerkt
sei, dass zwar nachfolgend durchgängig der Begriff des
Solarmoduls verwendet wird, dass dieser aber stellvertretend für
Module verschiedener Art wie Solarzellenmodule oder Thermiemodule
zu verstehen ist.
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Die
Solarmodule 1 der 1 weisen
vorzugsweise eine relativ flache, rechteckige Grundform auf. Jeweils
zwei der Solarmodule 1 sind mittels Verbindern 6, 7,
die beispielhaft in 6 und 7 abgebildet
sind, miteinander derart gekoppelt, dass jeweils zwei der Solarmodule
paarweise im Bereich einer ihrer Außenkanten 3 aneinander liegen
und dabei einen Winkel α einschließen, der vorzugsweise – aber
nicht zwingend – größer als 90° ist.
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Vorzugsweise
wird eine Mehrzahl derartiger Doppelmodulanordnungen in einer Reihe
(Richtung X) hintereinander angeordnet. Zudem ist es möglich, auf
einem Untergrund wie einem Dach, auch mehrere diese Reihen aus Doppelmodulen
nebeneinander (Richtung Y) anzuordnen, um eine Dachfläche
oder dgl. wie gewünscht – insbesondere auch vollflächig – mit
Solarmodulen zu bedecken.
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Aus
dieser Art der Anordnung ergibt sich die Bezeichnung Zick-Zackanordnung
bzw. Faltanordnung.
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Gegenüber
dem Stand der Technik ist dabei die Unterkonstruktion erheblich
vereinfacht worden.
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Die
Doppelmodulanordnungen sind bei der erfindungsgemäßen
Montageanordnung jeweils an den einander zugewandten, in Aufstellposition
vertikal oberen Kanten 2 miteinander verbunden, nicht aber
im Bereich der voneinander weg weisenden unteren Kanten 3.
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Stattdessen
wird in montierter Position eine Verbindung durch den Untergrund
selbst realisiert. Eine zum Untergrund zusätzliche Verbindung
im Bereich der voneinander abgewandten unteren Kanten ist innerhalb
einer Doppelmodulanordnung aber nicht vorhanden bzw. wird eingespart.
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Gegenüber
dem Stand der Technik, wie er aus der
DE 20 2008 007 549 U1 bekannt
ist, wird damit eine Doppelmodulanordnung mit einem deutlich vereinfachten
Aufbau geschaffen, weil auf die dort vorhandenen Zwischenträger
bzw. Profile, welche die unteren voneinander abgewandten Kanten
jeder Doppelprofilanordnung miteinander verbinden, verzichtet werden
kann. Vorzugsweise ist auch im Bereich zwischen den Verbindern
6,
7 und
den unteren Kanten
3 keine zusätzliche Stützstrebe
vorhanden.
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Zueinander
benachbarte, aneinander grenzende Doppelmodulanordnungen werden
darüber hinaus auch im Bereich der aneinander grenzenden (hier
unteren) Kanten 3 über Kopplungseinrichtungen bzw.
-elemente miteinander verbunden. Diese Kopplungselemente realisieren
vorzugsweise eine derart beabstandete Verbindung der unteren Kanten 3 benachbarter
Doppelmodulanordnungen, dass zu Montagezwecken oder Wartungsarbeiten
eine gute Zugänglichkeit zu den Doppelmodulanordnungen
gewährleistet ist.
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Vorzugsweise
beträgt der Abstand zwischen den unteren Kanten 3 der
benachbarten Doppelmodulanordnungen 50 bis 500 mm, vorzugsweise
300 mm. Der Abstand der unteren Kanten 3 wird dabei vorzugsweise
durch eines oder mehrere Kopplungseinrichtungen vorgegeben.
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Es
ist vorteilhaft und wirkt auf die Konstruktion stabilisierende wenn
die Gleitsicherungseinrichtung einseitig aufgerauht ausgebildet
ist oder mit einer reibungserhöhenden Beschichtung versehen
ist.
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Nachfolgend
seien bevorzugte Ausgestaltungen dieser Kopplungselemente näher
betrachtet.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung bilden die Kopplungselemente
bzw. -einrichtungen ein- oder mehrstückige Gleitsicherungseinrichtungen 4 (siehe
insbesondere 8 bis 9) aus.
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Die
Gleitsicherungseinrichtungen 4 sind vorzugsweise nicht
nur zur Realisierung einer Gleitsicherung für die Doppelmodulanordnungen
ausgebildet sondern übernehmen auch die Funktion der Lastabtragung
in den Untergrund.
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An
jeder Gleitsicherungseinrichtung 4 sind vorzugsweise mindestens
zwei Kanten 3 zweier benachbarter Doppelmodulanordnungen
angeordnet bzw. festgelegt, vorzugsweise vier der Kanten 3,
so dass pro Gleitsicherungseinrichtung entsprechend vier dieser
Solarmodule montierbar sind bzw. montiert sind.
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2 zeigt
eine Reihe aus Doppelmodulanordnungen in einer Seitenansicht, wobei
die Solarmodule 1 wie zu 1 beschrieben,
winklig zueinander aufgestellt sind. Dabei sind die oberen Kanten 2 in
einem geringen Abstand gehalten. Unter den Solarelementen 1 (hier
ein Glas-Glas-Dünnschichtlaminat) befinden sich Profile 5 vorzugsweise
Aluminiumprofile, die vorzugsweise Kammern aufweisen, die zur Aufnahme
der Verbinder oder sonstigen Befestigungsmitteln dienen.
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An
den oberen Kanten 2 ist ein Verbinder 6 in die
Ausnehmungen zweier benachbarter Solarmodule 1 eingeführt.
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Der
Verbinder 6 ist – siehe 6 – vorzugsweise
als einstückiges Winkelstück ausgebildet und weist
zwei Schenkel 12, 13 auf, die den Winkel α einschließen.
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Im
bevorzugten Fall beträgt dieser Winkel α 160°.
Hierdurch weisen die Solarelemente 1 eine schräge
Neigung bzw. -Ausrichtung von 10 Grad zu einem ebenen – beispielsweise
horizontal ausgerichteten – Untergrund auf.
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Die
unteren Kanten 3 benachbarter Doppelmodulanordnungen sind
ebenfalls in einem größeren Kollektorfeld zueinander
gerichtet. Zur Montage wird ebenfalls in das Profil 5 an
den unteren Enden ein Verbinder 7 eingesetzt. Derart ist
der Verbinder 7 an dem Profil 5 und damit an dem
Solarmodul festgelegt. Es ist denkbar, das Profil 5 und
den Verbinder 7 miteinander zu verschrauben. Auf der von
der Kante 3 bzw. dem Profil 5 abgewandten Seite
wird der Verbinder 7 dagegen mit einer der Gleitsicherungseinrichtungen 4 verbunden.
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Diese
Gleitsicherungseinrichtung der 8 ist eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung. Daneben sind aber auch Ausgestaltungen
der Erfindung denkbar, bei welchen die unteren Kanten 3 der
Solarelemente 1 direkt miteinander verbunden werden.
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Die
vorzugsweise verwendeten Gleitsicherungen 4 nehmen Druckkräfte
auf, die von den einzelnen Modulreihen durch die 10 Grad-Anordnung aufgebracht
werden. Insgesamt heben sich die Druckkräfte auf.
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Die
Gleitsicherungen 4 sind vorzugsweise mit vorkragenden Stiften 8 versehen,
vorzugsweise Gewindestiften, auf welche die Verbinder 7 mit
entsprechenden Bohrungen zur leichten Montage einfach aufgesetzt
werden. Es ist dann lediglich noch erforderlich, die Verbinder 7 mit
einer Mutter an den Gleitsicherungen auf den Gewindestiften 8 festzuschrauben.
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Die
Gleitsicherungen 4 bilden darüber hinaus vorzugsweise
einen so genannten Revisionsgang zwischen benachbarten Doppelmodulanordnungen
aus, was die Wartung – wie bereits erwähnt – der
Modulanordnung deutlich vereinfacht.
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2 verdeutlicht,
dass kein weiteres Profilmontagetragsystem, keine weitere Querstrebe
innerhalb der Doppelmodulanordnungen, keine Stützstreben
oder dergleichen wie im Stand der Technik beschrieben erforderlich
sind.
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Besonders
bevorzugt wird die Zick-Zackanordnung lediglich durch die Gleitsicherungseinrichtung 4 zwischen
benachbarten Doppelmodulanordnungen, einen Verbinder 7 zwischen
der Geitsicherungseinrichtung 4 und der Doppelmodulanordnung, ein
Profil 5, auf dem das Solarmodul angeordnet ist, einen
Verbinder 6 zwischen den oberen Kanten bzw. Profilen 5 benachbarter
Solarmodule einer Doppelmodulanordnung gebildet. Hieran können
sich wiederum Verbinder 7, Gleitsicherungseinrichtungen 4 usw. anschließen.
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An
den Enden größerer Modulfelder kann zur Aufnahme
der Druckkräfte zwischen den Profilen 5 bzw. zwischen
den Verbindern 7 ein Zugelement angeordnet werden. Dieses
Zugelement (hier nicht dargestellt) kann ein Zugseil oder eine Zugstange
sein. Hierdurch ist das gesamte Modulfeld ohne eine Befestigung
im Untergrund oder ohne Gewichte frei aufstellbar. Die aerodynamische
Anordnung verhindert überdies, dass Windkräfte
unter Flächen greifen können, so dass ein Abheben
nicht möglich ist.
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Die 3 und 4 zeigen
sinnbildlich noch einmal ein Modulfeld, das beliebig erweitert und
vergrößert werden kann. 3 zeigt
dabei die für diese Anmeldung wichtige Reihenfolge der
Befestigung, bestehend aus Gleitsicherung, Verbinder, Profil mit Solarmodul,
Verbinder, Profil mit Solarmodul, Verbinder, Gleitsicherungseinrichtung
usw.
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Unterhalb
der Solarelemente befinden sich keine verbindenden oder tragenden
Bauteile. Eine Entwässerung ist problemlos möglich,
ebenso wie der Zugang zu den Modulen.
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5 zeigt
in einer Schnittdarstellung vergrößert das Profil 5,
das Flächen 9 aufweist, auf denen die Solarmodule 1 (hier
nicht dargestellt) aufliegen können und ggf. festgeklebt
sein können.
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Das
Profil 5 weist ferner eine offene Hohlkammer 10 auf,
in welcher der Verbinder oder andere Montageelemente angeordnet
werden können.
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Dieses
Profil 5 ist eine besonders vorteilhafte Option als Halteelement
für die Solarmodule. Alternativ ist es denkbar, die Verbinder
auch direkt an einem Modulrahmen – wenn vorhanden – oder
an einem sonstigen Teil des Moduls festzulegen bzw. mit diesem zu
koppeln, so an speziellen Befestigungslöchern oder dgl..
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6 zeigt
im Schnitt einen Verbinder 6, der die beiden Solarmodule
einer Doppelmodulanordnung im Bereich der zueinander weisenden oberen Kanten 2 mit
einander verbindet.
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Der
Verbinder 6 weist zumindest die zwei Schenkeln 11 und 12 auf,
die winklig zueinander ausgerichtet sind. Bevorzugt liegt der von
Schenkeln 12, 13 eingeschlossene Winkel α zwischen
100° und 175°, vorzugsweise bei 160°.
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Darüber
hinaus weist der Verbinder 6 an den Schenkeln 12, 13 vorzugsweise
Durchgangsbohrungen z. B. Gewindebohrungen auf, die zum einfachen Klemmen
des Verbinders 6 mittels Schrauben in dem Profil 5 vorgesehen
sind.
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7 zeigt
einen doppelt gebogenen Verbinder 7, der zur Festlegung
der unteren Kanten 3 der Solarelemente 1 ausgelegt
ist. Der Verbinder 7 weist einen Auflageschenkel 7a auf,
einen hier senkrecht ausgerichtete Vertikalschenkel 7b,
und einen hier in einem Winkel β von 90° + (180° – α)/2
= 180° – α/2 ausgerichteten weiteren
Schrägschenkel 7c zur Festlegung an den Solarmodulen.
Der Verbinder 7 weist vorzugsweise ferner ebenfalls Bohrungen
auf, die zur Verbindung mit dem Profil 5 bzw. mit der Gleitsicherungseinrichtung 4 ausgelegt
sind.
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Die 8A und
B zeigt eine Gleitsicherungseinrichtung 4, die im Wesentlichen
als Verbindungselement zwischen den unteren Kanten 3 der
zueinander weisenden Kanten 3 benachbarter Doppelmodulanordnungen
dient.
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Der
Abstand der Verbindung ist mit 300 mm relativ groß gewählt
und ergibt dadurch den Vorteil, dass zwischen den Doppelmodulanordnungen
ein Revisionsgang gebildet wird. Dieser Revisionsgang ist nicht
unbedingt erforderlich, dient aber auch vorteilhaft zum Verlegen
der Stromkabel.
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8A zeigt
eine erste Gleitsicherungseinrichtung in einer Seitenansicht, wobei
die Gleitsicherungseinrichtung hier aus einem unteren Blech 15 besteht,
auf dem mindestens ein Druckstab 16 angeordnet ist. Auf
dem Druckstab 16, der auch als Distanzstab bezeichnet werden
könnte, befinden sich Stifte 17, vorzugsweise
Gewindestifte, zur Verbindung der Gleitsicherungseinrichtung mit
dem Verbinder 7 für die unteren Kanten 3 der
Solarelemente 1.
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9 zeigt
ebenfalls eine Gleitsicherungseinrichtung 4', die aus Kostengründen
ohne Druckstäbe ausgebildet ist. Um dem Blech 15' zusätzliche Stabilität,
insbesondere Druckstabilität, zu geben, ist das Blech 15' an
den Seiten gekantet. Zusätzliche Sicken oder Blechversteifungen
sind eine weitere vorteilhafte Ergänzung.
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Neben
den Stiften 17 weist die Gleitsicherungseinrichtung 4' in
den seitlichen Kantungen Langlöcher 18 auf, die
zur Befestigung von Kabelschellen und dergleichen dienen.
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Grundsätzlich
kann die Gleitsicherungseinrichtung 4 an ihrer Unterseite 19,
also an ihrer der dem Dach zugewandten Seite, eine besondere Ausgestaltung,
vorzugsweise eine Aufrauhung oder eine reibungserhöhende
Beschichtung aufweisen.
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Diese
kann als eine Klebefläche oder eine gummierte Fläche
ausgebildet sein oder mit Streifen wie z. B. EPDM-Streifen versehen
sein oder in sonstiger Weise derart ausgebildet sein, dass ein Verrutschen
der Elemente auf dem Untergrund verhindert wird.
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Hintergrund
hierfür ist die Tatsache, dass Windkräfte, die
auf das Modulfeld wirken, nur relativ geringe abhebende Wirkung
haben aber eine relativ große schiebende Wirkung, d. h.
geringere Kräfte in vertikaler Richtung und größere
Kräfte in horizontaler Richtung. Die Gleitsicherungen eignen
sich daher auch ohne zusätzliche Beschwerung und ohne Befestigung
an der Dach- oder Untergrundfläche, entsprechende Windlasten
aufzunehmen. Die Standfläche ist auch so groß (vorzugsweise
beträgt sie mehr als 200 mm·200 mm, insbesondere
mehr als 400 mm·300 mm, so dass die Gewichtskräfte
gut verteilt werden. Vorzugsweise liegen die Gleitsicherungseinrichtungen 4 dann
lediglich auf einem Untergrund auf und sind dort nicht mit Befestigungsmitteln
festgelegt. Diese Art der Modulanordnung ist ganz besonders kostengünstig,
leicht zu montieren und dennoch besonders sicher.
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- 1
- Solarelement
- 2
- Obere
Kante
- 3
- Untere
Kante
- 4
- Gleitsicherung
- 5
- Profil
- 6
- Verbinder
- 7
- Verbinder
mit Schenkeln 7a, b, c
- 8
- Stift
- 9
- Fläche
- 10
- Nut
- 11
- Schenkel
- 12
- Schenkel
- 13
- Winkel
- 14
- Bohrung
- 15
- Blech
- 16
- Druckstab
- 17
- Stift
- 18
- Langloch
- 19
- Unterseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10047400
C2 [0002]
- - DE 202008007549 U1 [0002, 0043]