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DE102011116926B3 - Bodenstütze - Google Patents

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DE102011116926B3
DE102011116926B3 DE102011116926A DE102011116926A DE102011116926B3 DE 102011116926 B3 DE102011116926 B3 DE 102011116926B3 DE 102011116926 A DE102011116926 A DE 102011116926A DE 102011116926 A DE102011116926 A DE 102011116926A DE 102011116926 B3 DE102011116926 B3 DE 102011116926B3
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Germany
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floor
floor supports
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DE102011116926A
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English (en)
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Bernhard Beck
Michael Scholler
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Jurchen Group De GmbH
Original Assignee
Adensis GmbH
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Priority to PT127593614T priority patent/PT2771913T/pt
Priority to TR2018/02703T priority patent/TR201802703T4/tr
Priority to JP2014537504A priority patent/JP2015501628A/ja
Priority to EP12759361.4A priority patent/EP2771913B1/de
Priority to RS20180288A priority patent/RS56951B1/sr
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Abstract

Es wird ein Paar von Bodenstützen (1, 1a) für die Montage von gerahmten Photovoltaikmodulen (5) oberhalb eines Geländes und unter einem Winkel (α) zu diesem vorgestellt. Am unteren geländeseitigen Ende jeder Bodenstütze (1, 1a) des Paares ist ein Teller (25) vorgesehen, der einem Eindringen der Bodenstützen (1, 1a) in das Gelände entgegenwirkt. Am oberen Ende der ersten Bodenstütze (1) des Paares ist eine Auflageplatte (3) für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule (5) vorgesehen, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel (α) nach oben weisende Abkantung (9, 9') aufweist. Am oberen Ende der zweiten Bodenstütze (1a) des Paares ist eine Auflageplatte (3a) für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule (5) vorgesehen ist, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel (α) nach unten weisende Abkantung (9a, 9a') aufweist. Der Teller (25) und die Auflageplatte (3, 3a) jeder Bodenstütze (1, 1a) sind über einen Stab (21) miteinander verbunden. Es ergibt sich eine Tragkonstruktion von geringen Kosten.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Paar von Bodenstützen für die Montage von gerahmten Photovoltaikmodulen oberhalb eines Geländes und unter einem Gefälle zu diesem, wobei am unteren geländeseitigen Ende jeder Bodenstütze (1, 1a) des Paares ein Teller (25) vorgesehen ist, der einem Eindringen der Bodenstützen (1, 1a) in das Gelände entgegenwirkt.
  • Bei der Konstruktion von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird in der Regel ein Traggerüst für die Vielzahl von Photovoltaikmodulen errichtet, welches aus Stützen unterschiedlicher Länge besteht. Auf den Stützen sind Querbalken angeordnet, die sich über die Stützen je gleicher Länge erstrecken. Wiederum quer zu den Querbalken ist eine Vielzahl von parallel angeordneten Holmen in einem Rastermaß angeordnet, welches an die Länge oder Breite der Photovoltaikmodule angepasst ist. Auf den Holmen werden dann mittels Klammern die eigentlichen gerahmten oder nicht gerahmten PV-Module befestigt. Die kürzeren Stützen haben eine Länge von ca. 1,2 Meter und die längeren Stützen können Längen von bis zu 3 Meter oder mehr annehmen. Stützen der bekannten Längen erfordern eine sichere Verankerung im Boden, was wiederum zusätzliche Kosten in Form von Rammarbeiten oder Einbringung von Fundamenten verursacht. Die hohen Stützen bieten den Vorteil, dass die Photovoltaikmodule einem Monteur von unten frei zugänglich sind, ohne dass er sich unbotmäßig bücken oder verrenken muss. Dieses ist insbesondere auch für die spätere Pflege des Geländes wichtig auf dem die Photovoltaikanlage steht. Aus Gründen des Umweltschutzes ist dieses in der Regel eine begrünte Fläche, die im Sommer regelmäßig gemäht werden muss.
  • Eine solche gattungsgemäße Unterkonstruktion ist beispielsweise aus der DE 20 2010 003 834 U1 bekannt. Das dort beschriebene Traggerüst für Photovoltaikmodule weist an den jeweiligen Fußenden von zwei sich gegenüberliegenden, vertikalen Stützprofilen eine Plattform auf, die das Stützprofil gegenüber dem Untergrund abstützt. Die beiden Stützprofile sind über einen Querbalken miteinander verbunden. Im mittleren Bereich des Querbalkens ist das erste Ende einer Verankerungsstrebe angesetzt, deren zweites Ende in den Untergrund eingebracht ist.
  • In den letzten Jahren ist ein dramatischer Verfall der Preise für Photovoltaikmodule zu beobachten gewesen, der sich vermutlich auch noch fortsetzen wird. Daraus folgt, dass im Gegensatz zu früher als die Stahl- und/oder Holzkonstruktion des Gerüstes ca. 10 Prozent der Anlagenkosten ausgemacht hat, heute ein Anteil an den Gesamtkosten von 20% bis 30% für die Unterkonstruktion angesetzt werden muss. Es ist also zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wichtig, die Kosten für den Unterbau zu senken.
  • Die Erfindung geht aus von der Überlegung, dass die moderne Robotertechnik unter anderem auch Rasenmäher hervorgebracht hat, die selbstständig ohne laufende Bedienung einer Person unter dem Auswelchen von Hindernissen Rasenflächen mähen können.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine konstruktiv einfache und damit kostengünstige Unterkonstruktion für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage anzugeben, die für eine Bauweise von geringer Höhe geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass am oberen Ende der ersten Bodenstütze des Paares eine Auflageplatte für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule vorgesehen ist, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel nach oben weisende Abkantung aufweist und dass am oberen Ende der zweiten Bodenstütze des Paares eine Auflageplatte für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule vorgesehen ist, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel nach unten weisende Abkantung aufweist, wobei der Teller und die Auflageplatte jeder Bodenstütze über einen Stab miteinander verbunden sind.
  • Unter einer Auflageplatte wird dabei jedes Aufnahmeelement verstanden, dass für ein Aufliegen des Rahmens des gerahmten Moduls geeignet ist. Dies kann insbesondere ein vorzugsweise galvanisiertes Blech sein oder auch ein Drahtgerüst, eine geformte Kunststoffplatte, ein Rahmen aus Profilleisten usw. Wichtig für die Auflageplatte ist es, dass sie zwei Abkantungen oder sonst wie abgewinkelte oder abgebogene Teile umfasst, auf denen die Modulrahmen unter einem vorgeb baren Winkel zum Untergrund montiert werden können. Unter einem Teller ist jede konstruktive Maßnahme zu verstehen, die ein ungehindertes Eindringen des Stabes in den Untergrund verhindert. Es können also Anti-Eindringbauteile sein, die flügelartige Stege nach Art eines Skistockes aufweisen, oder flächige Bleche oder Betonscheiben etc. Entsprechend weit ist auch der Begriff Stab auszulegen. Unter Stab wird dabei jedes längliche Bauteil verstanden, wie z. B. eine massive Stange, ein Vierkantrohr, ein Rundrohr etc. das geeignet ist, den Teller starr mit der Auflageplatte zu verbinden. Schließlich soll noch auf den Begriff „Abkantung” eingegangen werden, unter dem jede Art von Richtungsänderung der Fläche der Auflageplatte verstanden wird. Eine nach oben weisende Abkantung hat dabei eine schräg aufwärts verlaufende Fläche zur Folge und eine nach unten weisende Abkantung eine schräg abwärts verlaufende Fläche. Die Abkantung selber kann eine klare Kante sein, aber auch eine Rundung oder jede andere geeignete Form, die die gewünschte Richtungsänderung der Auflageplatte zur Folge hat. Dabei kann auch ein zusätzliches Bauteil, wie z. B. ein angesetzter Blechstreifen, eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Maßnahmen bieten insbesondere den Vorteil, dass die schweren Bauelemente der klassischen Unterkonstruktionen wie Stützen, Querbalken und Holme wegfallen und ersetzt werden durch eine Vielzahl an leichten und handlichen Bodenstützen.
  • Dies ermöglicht es, den Abstand zwischen dem Teller und der Auflageplatte zwischen 30 cm und 100 cm, insbesondere zwischen 40 cm und 80 cm, und besonders bevorzugt zwischen 50 und 60 cm auszulegen. Die Stützen für die Photovoltaikmodule sind damit im Vergleich zum Stand der Technik relativ kurz, was den Materialaufwand verringert. Durch die geringe Bauhöhe kann auftretender Wind die Unterkonstruktion nicht so unterfahren und entsprechend hohe Auftriebskräfte unter den Photovoltaikmodulen erzeugen, wie es bei höher platzierten PV-Modulen der Fall ist. Die Photovoltaikmodule ducken sich quasi in die Landschaft ein und bieten kaum Angriffsfläche für Wind.
  • Deswegen reicht es aus, dass an der Unterseite des Tellers ein in das Gelände eintreibbarer Dorn angeordnet ist, der insbesondere durch eine zugespitzte Verlängerung des Stabes gebildet wird. Der Dorn verhindert ein laterales Verrutschen der Bodenstütze und bietet zugleich einen kleinen Beitrag, einer Wind bedingten Auftriebskraft entgegen zu wirken. Der Auftriebskraft wird aber im Wesentlichen durch das Eigengewicht der montierten PV-Module begegnet, das ein Abheben der Bodenstütze vom Gelände verhindert.
  • Zusätzlich oder alternativ zu dem Dorn kann die Unterseite der Teller mit einer Antirutschstruktur versehen sein, wobei dann auf den Tellern ein Belastungsgewicht vorgesehen sein sollte. Das Belastungsgewicht kann auch nur in Zusammenhang mit dem Dorn ohne Antirutschstruktur vorgesehen sein, falls das Eigengewicht der PV-Module nicht ausreicht, um zusammen mit dem Rückhalteeffekt des Dorns größer als die zu erwartenden Auftriebskräfte zu sein. Als Antirutschstruktur kommt zum Beispiel eine geriffelte Unterseite der Teller, eine Unterseite mit Spikes oder dergleichen infrage.
  • Um die Bodenstützen als ein einfach konstruiertes Massenprodukt zu gestalten, ist es vorteilhaft, wenn der Stab rund ist und zumindest im oberen Teilbereich ein Außengewinde aufweist, welches mit einem zentralen Loch mit Innengewinde fluchtet, welches zwischen den jeweils gegenüberliegenden Abkantungen der Auflageplatte angeordnet ist. Der zwischen den Abkantungen liegende Zwischenteil der Auflageplatte ist dabei im Wesentlichen parallel zum Gelände angeordnet, so dass der Stab in Richtung der Normalen bezüglich des horizontalen Zwischenteils der Auflageplatte weist. Das gleiche gilt für den unteren Teilbereich des Stabes, der auch zumindest dort ein Außengewinde aufweist, welches mit einem zentralen Loch mit Innengewinde fluchtet, welches im Zentrum des Tellers angeordnet ist. Beide Teilbereiche jeder Bodenstütze dienen dazu, nach dem Planieren des Untergrunds möglicherweise verbliebene Unebenheiten im Gelände auszugleichen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, eine gleichmäßige Anordnung der Photovoltaikmodule in einer Ebene (abgesehen von dem beabsichtigten Winkel zum Gelände) zu erzielen.
  • Die unterschiedlichen Höhen der beiden Bodenstützen über Geländeniveau kann über verschieden lange Stäbe erzielt werden. Alternativ ist auch eine gleiche Länge der Stäbe möglich, wobei dann die eine Bodenstütze des Paares tiefer in den Boden eingeschlagen wird als die andere Bodenstütze des Paares. Über die Stabbereiche mit Außengewinde können dann die Niveaus des Tellers und der Auflageplatte so eingestellt werden, dass die gewünschte Höhendifferenz zwischen den beiden Auflageplatten des Paares vorliegt.
  • Etwaige ungleichmäßige Absenkungen der Bodenstützten werden dadurch kompensiert, dass die Auflageplatten aus einem biegsamen Material gefertigt sind, so dass eine durch unterschiedliches Absacken der Bodenstützen in das Gelände hervorgerufene Torsion innerhalb der Auflageplatten abgefangen wird. Die Torsion tritt zwar auf, führt aber nicht zu hohen Spannungen in den Auflageplatten, da die Spannungen durch das Verbiegen umgangen werden. Als biegsame Auflageplatte kommt insbesondere ein Federstahlblech, eine Scheibe aus Kunststoff wie z. B. Teflon, ein aufgrund seiner geringen Stärke biegsames Metallblech oder dergleichen infrage.
  • Für die Befestigung der gerahmten PV-Module ist die durch jede Abkantung gebildete Seitenfläche mit einem Gewindeloch für die Befestigung einer Modulklammer und mit einem nach oben weisenden Zentrierstift versehen, der im montierten Zustand in eine kongruente Aussparung im Rahmen des Photovoltaikmoduls eingreift. Dieser Sachverhalt wird später anhand einer Figur nochmal näher dargestellt.
  • Die Paare von Bodenstützen können auf verschiedene Weise zur Bildung eines Stützenfeldes für die Bestückung mit Solarmodulen angeordnet werden. Auf zwei bevorzugte Arten wird näher eingegangen. Die erste sieht vor, dass die ersten Bodenstützen und die zweiten Bodenstützen jeweils eine Mehrzahl von parallel zueinander verlaufenden Reihen bilden, wobei sich zwischen zwei Reihen von ersten Bodenstützen eine Reihe von zweiten Bodenstützen befindet. Die Bodenstützen von Reihen verschiedener Länge liegen sich jeweils auf gleicher Höhe gegenüber, also unmittelbar nebeneinander. So dient die Auflageplatte jeder Bodenstütze zum Abstützen von zwei gerahmten Kanten an beliebiger Steile des Modulrandes. Eine der abgekanteten Teilflächen dient zur Aufnahme eines ersten Modulrandes und die andere Teilfläche zur Aufnahme eines Rahmenrandes eines benachbarten PV-Modulrandes. Der Abstand zwischen Bodenstützen gleicher Länge beträgt dann z. B. eine halbe Modulbreite, so dass zwischen zwei benachbarten Stützen etwa eine halbe Modulbreite vorliegt und links bzw. rechts von je einer der benachbarten Bodenstützen ein Viertel Modulbreite über die Bodenstütze herausragt. Bei dieser Anordnung der Bodenstützen ist es auch denkbar, den Abstand der Bodenstützen an die Breite des verwendeten PV-Moduls anzupassen. Dann kann jede Auflageplatte vier Ecken von im Viereck angeordneten PV-Modulen aufnehmen, je eine Ecke pro Modul. Auch hier wird zur weiteren Illustration auf eine spätere Figur verwiesen.
  • Die zweite bevorzugte Art der Bodenstützenanordnung sieht vor, dass die Reihen mit ersten Bodenstützen versetzt sind zu den Reihen mit zweiten Bodenstützen, so dass bei montierten Photovoltaikmodulen jedes Photovoltaikmodul, bis auf die randseitigen Photovoltaikmodule, an insgesamt drei Auflageplatten befestigt ist.
  • Die jeweils kürzeren Bodenstützen sind dabei wie zuvor beschrieben angeordnet, das heißt, der Abstand zwischen Bodenstützen gleicher Länge beträgt dann z. B. eine halbe Modulbreite, so dass zwischen zweibenachbarten Stützen etwa eine halbe Modulbreite vorliegt und links bzw. rechts von je einer der benachbarten Bodenstützen ein Viertel Modulbreite über die Bodenstütze herausragt. Auch hier ist der Abstand so wählbar, dass die untere Kante jedes PV-Modul an seinen beiden Ecken auf eine der Bodenstützen kleinerer Länge aufliegt. Im Ergebnis wird der untere Rahmenrand dann von zwei Auflageplatten abgestützt, was sinnvoll ist, um die höhere Last auf dem unteren Rand im Vergleich zu der Last auf dem höher liegenden Rand abzufangen.
  • Die Versetzung der längeren Bodenstützen gegenüber den kürzeren Bodenstützen ist so zu bemessen, dass jede Bodenstütze mit größerer Länge jeweils ca. in der Mitte eines Photovoltaikmodulrandes liegt. Dadurch wird der obere Modulrand nur von einer einzigen Bodenstütze in der Mitte des Randes abgestützt. Das Photovoltaikmodul wird also an drei Punkten abgestützt, zwei an dem unteren Rand und einem an dem oberen Rand.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivisch dargestellte, erste Anordnung von Photovoltaikmodulen auf mehreren Paaren an Bodenstützen;
  • 1a die Anordnung nach der 1 in der Aufsicht;
  • 2 eine perspektivisch dargestellte, zweite Anordnung von Photovoltaikmodulen auf mehreren Paaren an Bodenstützen;
  • 2a die Anordnung nach der 2 in der Aufsicht;
  • 3 den oberen Bereich einer ersten Bodenstütze eines Paares;
  • 4 den oberen Bereich einer zweiten Bodenstütze eines Paares;
  • 5 einen Seitenschnitt durch den unteren Bereich einer Bodenstütze in einer ersten Ausführung; und
  • 6 einen Seitenschnitt durch den unteren Bereich einer Bodenstütze nach einer zweiten Ausführung.
  • In den 1 und 1a werden eine erste und eine zweite Bodenstütze 1 bzw. 1a als Paar bezeichnet. Jede Bodenstütze 1, 1a umfasst eine Auflageplatte 3, 3a für Photovoltaikmodule 5. Die Photovoltaikmodule 5 sind randseitig mit einem Rahmen (nicht gezeigt) versehen. Die Bodenstützen 1, 1a werden im Gelände so montiert, dass ihre zugehörigen Auflageplatten 3, 3a auf einem unterschiedlichen Niveau sind, so dass die Photovoltaikmodule 5 unter einem gewünschten Winkel α zum Gelände ausgerichtet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Auflageplatte 3 der ersten Bodenstütze 1 niedriger über Grund als die der zweiten Bodenstütze 1a. Der Winkel α dient nicht zur Einstellung einer günstigen Neigung der Photovoltaikmodule 5 zur Sonne, sondern soll sicherstellen, dass eine Selbstreinigung der Module 5 durch Regen und gegebenenfalls ein Abgleiten einer Schneedecke stattfinden. Die unterschiedlichen Höhen, auf denen sich die Auflageplatten 3, 3a nach der Montage befinden können beispielsweise über ein unterschiedlich tiefes Einschlagen der Bodenstütze 1 im Vergleich zur Bodenstütze 1a erreicht werden.
  • In dieser ersten Ausführungsform stützt die Auflageplatte 3, 3a jeweils vier Ecken von vier an den Ecken aneinander stoßenden Photovoltaikmodulen 5 ab. Bei einem großen Feld von mehreren Hundert Photovoltaikmodulen 5 liegen dann im Ergebnis mehrere, durch einen ersten Pfeil 7 gekennzeichnete Reihen von ersten Bodenstützen 1 vor, die sich mit durch einen zweiten Pfeil 7a gekennzeichneten Reihen von zweiten Bodenstützen 1a abwechseln. Die an gleicher Stelle in der jeweiligen Reihe 7, 7a stehenden Bodenstützen 3, 3a liegen den Bodenstützen 3, 3a der benachbarten Reihe 7, 7a direkt gegenüber.
  • Diese unversetzte Anordnung von Bodenstützen 1, 1a ist aus der 1a nochmal deutlich zu erkennen.
  • In den 2 und 2a ist eine ähnliche Anordnung gezeigt, mit dem Unterschied, dass die Auflageplatten 3a der zweiten Bodenstützen 1a nicht an den Ecken der abgestützten Photovoltaikmodule 5 ansetzen, sondern in der Mitte des gerahmten Randes. Die zweiten Bodenstützen 1a sind dabei diejenigen mit der Auflageplatte 3a auf höherem Niveau. Die ersten Bodenstützen 1, deren Auflageplatten 3 auf dem tieferen Niveau angeordnet sind, sind analog zu der 1 an den Ecken der Photovoltaikmodule 5 platziert. Es ergibt sich so eine Dreipunktlagerung für jedes Photovoltaikmodul 5, die eine mechanisch weitgehend spannungsfreie Belastung für die Ecken der Glasscheiben der Photovoltaikmodule 5 bei z. B. ungleich verteilter Schneelast mit sich bringt.
  • Im Ergebnis liegen wiederum zwei Arten von Reihen 7, 7a an ersten bzw. zweiten Bodenstützen 1, 1a mit unterschiedlich gerichteten Abkantungen vor (wie es folgend anhand der 3 und 4 näher erläutert ist), die parallel zueinander verlaufen, allerdings mit dem Unterschied im Vergleich zu der Anordnung der 1, dass sich die Bodenstützen 1 an gleicher Stelle in einer Reihe 7 nicht den Bodenstützen 1a der benachbarten Reihe 7a gegenüberliegen. Es liegt also ein Versatz V vor, der im Wesentlichen der halben Breite eines Photovoltaikmoduls 5 entspricht.
  • In der 3 ist der obere Bereich der ersten Bodenstütze 1 mit seiner Aufnahmeplatte 3 gezeigt. Die Aufnahmeplatte 3 weist zwei Abkantungen 9, 9' auf, durch welche bei der Auflageplatte 3 zwei Auflägeflächen 11, 11' gebildet werden. Die Abkantungen 9, 9' sind nach oben gerichtet, das heißt, dass auch die Auflägeflächen 11, 11' nach oben weisen, vorzugsweise mit dem Winkel α zur Horizontalen, der die gewünschte Neigung der Photovoltaikmodule 5 zum Gelände festlegt.
  • Die Auflageplatte 3 der gezeigten Bodenstütze 1 ist für die Abstützung von jeweils einer Ecke von vier aneinandergrenzenden Photovoltaikmodulen 5 ausgeführt, von denen die hinteren zwei eingezeichnet sind. Zu deren Befestigung dienen zwei Modulklammern 13, die jeweils für das Verklemmen von zwei Photovoltaikmodulen 5 zuständig sind. Jede Modulklammer 13 weist in ihrem Grund oder Boden eine Bohrung auf (nicht sichtbar) durch welche eine Schraube 15 oder ein Gewindestift mit der Auflagefläche 11 fest verbunden werden kann, und so die Modulklammer 13 an der Auflagefläche 11, 11' fixiert. Für diese Befestigung ist die Auflageplatte 3 vorzugsweise mit zwei Einnietmuttern versehen, von denen jeweils eine ungefähr im Zentrum der jeweiligen Auflagefläche 11, 11' angeordnet ist. Anstelle der Einnietmuttern kann auch ein Loch mit Innengewinde vorgesehen sein, in welches die Schraube 15 ein drehbar und verspannbar ist.
  • Für die Lagefixierung jedes Photovoltaikmoduls 5 auf der Bodenstütze 1 sind jeweils zwei Zentrierstifte 17 vorgesehen. Von den insgesamt acht Zentrierstiften 17 sind vier in der Figur unsichtbar, da sie von den bereits montiert gezeigten Photovoltaikmodulen 5 verdeckt werden. Die vier sichtbaren Zentrierstifte 17 sind für die beiden vorderen, noch zu montierenden Photovoltaikmodule 5 vorgesehen.
  • Die ersten Bodenstützen 1 weisen jeweils einen Stab 19 auf, der eine Gewindestange sein kann oder aber zumindest in seinem oberen Bereich mit einem Außengewinde 21 versehen ist. Auf dem Außengewinde 21 sind zwei Muttern 23, 23' vorgesehen, wobei die erste Mutter 21 unterhalb der Auflageplatte 3 liegt und diese gegen ein Verrutschen nach unten sichert. Die obere Mutter 23' spannt zusammen mit der unteren Mutter 23 die Auflageplatte fest um den Stab 19 ein.
  • Die 4 zeigt einen Typ der zweiten Bodenstütze 1a, wie sie für die Anordnung in der Mitte des gerahmten Randes des Photovoltaikmoduls 5 vorzusehen ist. Gleiche Teile sind mit denselben Bezugszeichen versehen, wie in der 3, allerdings mit dem Zusatz „a” zur Kenntlichmachung, dass es sich um die zweite Bodenstütze 1a handelt. Die zweite Bodenstütze 1a ist diejenige, deren Auflageplatte 3a auf einem höheren Niveau liegt als die Auflageplatte 3 der ersten Sorte an Bodenstützen 1. Entsprechend sind in Abänderung zu der in der 3 gezeigten Bodenstütze 1 die Abkantungen 9a, 9a' bei der zweiten Bodenstütze 1a unter dem Winkel α nach unten gerichtet. Die durch die Abkantungen 9a, 9a' gebildeten Auflageflächen 11a und 11a' weisen also nach unten hin zu den komplementären Auflageflächen 11, 11' der ersten Bodenstütze 1, so dass alle Auflageflächen 11, 11a, die ein und dasselbe Photovoltaikmodul 5 halten in einer gemeinsamen Ebene liegen.
  • Auch bei den Auflageplatten 3a der zweiten Bodenstütze 1a ist ein entsprechender Zentrierstift 17 vorgesehen, um das Photovolaikmodul 5 in eine ausgerichtete Position zu halten. Die Modulklammern 13 sind aus Gründen der Massenfertigung dieselben, wie die für die Vier-Ecken-Befestigung nach der 3. Aus Gründen der Kostenersparnis kann es gegebenenfalls zweckmäßig sein, den nicht benutzen Steg, der ansonsten für das Verklemmen eines weiteren Moduls 5 dient, wegzulassen, da er bei der hier vorliegenden mittigen Positionierung der Klammer 13 am Modulrand nicht benötigt wird.
  • Im Ergebnis kann ausgeführt werden, dass bei der ersten Bodenstütze 1 des Paares die zugehörige Auflageplatte 3 mit zwei, sich gegenüberliegenden und nach oben abgekanteten Auflageflächen 11, 11' versehen und bei der zweiten Bodenstütze 1a des Paares die Auflageplatte 3a mit zwei sich gegenüberliegenden und nach unten abgekanteten Auflageflächen 11a, 11'a versehen sind.
  • In der 5 ist eine erste Ausführungsform für die Art der Befestigung der Bodenstützen 1, 1a im Untergrund dargestellt. Es ist nur der untere Bereich der Bodenstütze 1, 1a mit dem unteren Teil des Stabes 19, 19a gezeigt, was durch eine Schnittlinie angedeutet ist. Auch hier ist ein Teilbereich mit einem Außengewinde 21 versehen, sofern der Stab 19 als Ganzes keine Gewindestange ist. Auf dem Außengewinde 21 ist ein Teller 25 aufgeschraubt, der dazu ein zentrales Loch mit Innengewinde aufweist, welches zu dem Außengewinde 21 des Stabbereichs passt. Über die vertikale Stellung des Tellers 25 wird die über dem Teller 25 liegende freie Länge des Stabes definiert. Damit wird automatisch das Niveau des oberen Außengewindes 21, an welchem die Auflageplatten 3, 3a angebracht sind, bestimmt. Soll das Niveau tiefer liegen, muss der Stab 19 lediglich tiefer in den Untergrund eingetrieben werden. Das Ende des Stabes 19 wird von einer Spitze oder einem Dorn 27 gebildet, der das Eintreiben erleichtert.
  • Die 6 zeigt noch eine Variante hierzu. Anstelle des Dorns 27 (oder auch zusätzlich zu diesem) ist die Unterseite des Tellers 25 mit einer Antirutschstruktur, wie beispielsweise einer Vielzahl an Spikes 29 versehen. Um einen höheren Anpressdruck zu erreichen, als er durch das Eigengewicht der Bodenstütze 1, 1a mit der Last der Photovoltaikmodule 5 vorliegt, kann es zweckmäßig sein, noch ein zusätzliches Belastungsgewicht 31 auf die Oberseite des Tellers 25 zu platzieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1, 1a
    Bodenstütze
    3, 3a
    Auflageplatte
    5
    Photovoltaikmodul
    7, 7a
    Reihen an Bodenstützen
    9, 9'
    Abkantung nach oben
    9a, 9a'
    Abkantung nach unten
    11, 11'
    Auflageflächen erste Bodenstütze
    11a, 11a'
    Auflageflächen zweite Bodenstütze
    13, 13a
    Modulklammer
    15, 15a
    Schraube
    17
    Zentrierstift
    19, 19a
    Stab
    21, 21a
    Außengewinde
    23, 23', 23a, 23a'
    Mutter
    25
    Teller
    27
    Dorn
    29
    Spike
    31
    Belastungsgewicht
    α
    Winkel
    V
    Versatz

Claims (10)

  1. Ein Paar von Bodenstützen (1, 1a) für die Montage von gerahmten Photovoltaikmodulen (5) oberhalb eines Geländes und unter einem Winkel (α) zu diesem, wobei am unteren geländeseitigen Ende jeder Bodenstütze (1, 1a) des Paares ein Teller (25) vorgesehen ist, der einem Eindringen der Bodenstützen (1, 1a) in das Gelände entgegenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der ersten Bodenstütze (1) des Paares eine Auflageplatte (3) für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule (5) vorgesehen Ist, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel (α) nach oben weisende Abkantung (9, 9') aufweist und dass am oberen Ende der zweiten Bodenstütze (1a) des Paares eine Auflageplatte (3a) für den Rand eines oder mehrerer Photovoltaikmodule (5) vorgesehen ist, die an gegenüberliegenden Seiten je eine unter dem Winkel (α) nach unten weisende Abkantung (9a, 9a') aufweist, wobei der Teller (25) und die Auflageplatte (3, 3a) jeder Bodenstütze (1, 1a) über einen Stab (19) miteinander verbunden sind.
  2. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Tellers (25) ein in das Gelände eintreibbarer Dorn (27) angeordnet ist, der insbesondere durch eine zugespitzte Verlängerung des Stabes (19) gebildet wird.
  3. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stab (19, 19a) rund ist und zumindest in einem oberen Teilbereich ein Außengewinde (21) aufweist, welches mit einem zentralen Loch mit Innengewinde fluchtet, welches zwischen den jeweils gegenüberliegenden Abkantungen (99', 9a9a') der Auflageplatte (3, 3a) angeordnet ist (4).
  4. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stab (19, 19a) rund ist und zumindest in einem unteren Teilbereich ein Außengewinde (21) aufweist, welches mit einem zentralen Loch mit Innengewinde fluchtet, welches im Zentrum des Tellers (25) angeordnet ist (5).
  5. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatten (3, 3a) aus einem biegsamen Material gefertigt sind, so dass eine durch unterschiedliches Absacken der Bodenstützen in das Gelände hervorgerufene Torsion innerhalb der Auflageplatten abgefangen wird.
  6. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite der Teller (25) mit einer Antirutschstruktur (29) versehen ist, und/oder dass auf den Tellern ein Belastungsgewicht (31) vorgesehen ist.
  7. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Auflagefläche (1111a, 11'11a') mit einem Gewindeloch für die Aufnahme einer Modulklammer (13) und mit einem nach oben weisenden Zentrierstift (17) versehen ist, der im montierten Zustand in eine kongruente Aussparung im Rahmen des Photovoltaikmoduls (5) eingreift.
  8. Paar von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Teller (25) und der Auflageplatte (3, 3a) zwischen 30 cm und 100 cm, insbesondere zwischen 40 cm und 80 cm, und besonders bevorzugt zwischen 50 und 60 cm beträgt.
  9. Eine Vielzahl von Paaren von Bodenstützen (1, 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Bodenstützen (3) und die zweiten Bodenstützen (3a) jeweils eine Mehrzahl von parallel zueinander verlaufende Reihen (7, 7a) bilden, wobei sich zwischen zwei Reihen von ersten Bodenstützen eine Reihe von zweiten Bodenstützen befindet (1).
  10. Eine Vielzahl von Bodenstützen (1, 1a) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Reihen (7) mit ersten Bodenstützen (1) versetzt sind zu den Reihen (7a) mit zweiten Bodenstützen (1a), so dass bei montierten Photovoltaikmodulen (5) jedes Photovoltaikmodul, bis auf die randseitigen Photovoltaikmodule, an insgesamt drei Auflageplatten befestigt ist (2).
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