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Die
Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung, insbesondere Betonschutzwand,
neben Verkehrswegen oder an Mittelstreifen mit einem Übersteigschutz, wobei
der Übersteigschutz an/auf der Schutzeinrichtung angeordnet
ist.
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Stand der Technik
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
1 409 900 ist ein Blendschutzzaun für Straßen
bekannt, der auf einer Schutzplankenanordnung aufgebracht ist. Der Blendschutzzaun
ist aus mehreren Zaunfeldern aufgebaut, wobei ein Zaunfeld aus einem
Rahmen ähnlich einem Bilderrahmen besteht, in dessen Inneres ein
Gitter- oder Netzwerk eingespannt ist. Des Weiteren ist der Rahmen
bzw. jedes Zaunfeld an zwei Pfosten, die über die Schutzplankenanordnung
hinausragen, angeordnet. Die Zaunfelder sind zudem über
ringförmige Verbindungselemente mit der Schutzplankenanordnung
und untereinander verbunden.
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Eine
derartige Schutzeinrichtung an Verkehrswegen dient im Falle zweier
ge genläufigen Fahrspuren dazu, den Gegenverkehr nachts
nicht mit Scheinwerferlicht zu blenden bzw. nicht vom Scheinwerferlicht
des Gegenverkehrs geblendet zu werden.
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Ferner
sind aus dem Verkehrsalltag Schutzeinrichtungen, sog. Betonschutzwände,
bekannt, die anstelle einer Schutzplankenanordnung am Straßenrand
aufgestellt werden.
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Ebenfalls
ist eine Kombination aus Schutzeinrichtung und Blendschutzzaun bekannt,
wobei der Blendschutzzaun mittig auf der Oberfläche der
Betonschutzwand angeordnet ist.
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Nachteilig
bei dieser Konstruktion erweist sich der Umstand, dass Personen
sowie Wildtiere nicht vom Überqueren der Fahrbahn mittels
eines Blendschutzzauns auf einer Schutzeinrichtung abgehalten werden.
Denn sowohl Personen als auch Tiere nutzen die sich zum Übersteigen
des Zauns bietende Stufe auf der Oberseite der Schutzeinrichtung,
die sich zwischen dem mittig auf der Oberfläche der Schutzeinrichtung
angeordneten Blendschutzzaun und der Oberkante der Schutzeinrichtung
ergibt. Hierbei wird die Stufe von Personen als Plattform zum Übersteigen
des Zauns genutzt, wohingegen Wildtiere die Stufe als Absprungplattform
nutzen.
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Folglich
erfüllt der auf einer als Betonschutzwand ausgebildeten
Schutzeinrichtung angeordnete Blendschutzzaun zwar eine „Blendfunktion”,
jedoch ist dieser nicht als Fahrbahnabsperrung geeignet, um Personen
oder Tiere vom Überqueren der Fahrbahn abzuhalten.
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Aufgrund
der vorgenannten Nachteile liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Schutzeinrichtung an Verkehrswegen derart auszubilden, dass ein Übersteigen,
ein Überklettern, oder ein Überspringen der Schutzeinrichtung
erschwert bzw. unmöglich wird.
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Die
genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Schutzeinrichtung, insbesondere eine Betonschutzwand, neben Verkehrswegen
oder an Mittelstreifen mit einem Übersteigschutz gelöst, wobei
der Übersteigschutz an/auf der Schutzeinrichtung angeordnet
ist, und wobei günstigerweise an der Schutzeinrichtung
und/oder an dem Übersteigschutz mindestens ein Kletterschutz
angeordnet ist. Vorteilhaft bei einem solchen Kletterschutz ist,
dass Personen und Tiere davon abgehalten werden können,
die Schutzeinrichtung mit Übersteigschutz zu überklettern
bzw. zu übersteigen.
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Der Übersteigschutz
der Schutzeinrichtung weist bevorzugterweise mindestens zwei Pfosten auf,
wobei zwischen diesen insbesondere ein Gitterwerk angeordnet ist.
Hierbei ist es günstig, dass das Gitterwerk insbesondere
als Streckgitter ausgebildet ist. Die Ausbildung eines Gitterwerks
bzw. eines Streckgitters bietet den Vorteil einer Blendschutzwirkung,
solange die Lamellen des Gitters das Strahlenbündel des
entgegenkommenden Scheinwerfers verdecken. Hierbei lässt
sich die Größe des Einfallswinkels durch die richtige
Auswahl der Maschenweite, der Tiefe und Neigung der Lamellen und
des Streckgitters zur Fahrtrichtung so festlegen, dass der Schutz
stets ausreichend bleibt, und dass selbst bei ungünstigsten
Verhältnissen, wie sie an Kurven auftreten, ein ausreichender
Schutz gewährleistet ist. Auch ist die Ausbildung eines
Gitterwerks gegenüber einer Trennwand deshalb vorteilhaft,
da dieses eine deutlich geringere Windanfälligkeit aufweist.
Des Weiteren wird durch Gitterwerke nicht gänzlich die Sicht
auf die Gegenfahrbahn genommen, wodurch es z. B. Einsatzfahrzeugen
ermöglicht wird, Unfälle auch auf der Gegenfahrbahn
zu erkennen.
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Bei
einer Ausführung der Erfindung, wobei der Übersteigschutz
auf der Schutzeinrichtung angeordnet ist und die Schutzeinrichtung
zwei Oberkanten aufweist, ist der Kletterschutz mit mindestens einem
im Bereich einer Oberkante der Schutzeinrichtung angeordneten Trittabweiser
ausgestattet. Eine solche Ausbildung ist günstig, da mit
einer solchen Anordnung, bestehend aus Schutzeinrichtung (Betonschutzwand)
und darauf angeordneten Übersteigschutz, die Möglichkeit
des Übersteigens genommen wird. Denn mittels Trittabweiser
kann eine Person oder ein Tier keinen Tritt (Fuß) auf die
Schutzeinrichtung, insbesondere auf eine Oberkante setzen, um diese
als Basis zum Überklettern des Übersteigschutzes
zu missbrauchen.
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Ferner
ist es günstig, wenn der Trittabweiser zumindest eine der
Oberkanten der Schutzeinrichtung überdeckt. Hiermit wird
verhindert, einen Vorsprung der Schutzeinrichtung zum Aufsetzen
eines Tritts zu verwenden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Aufbiegen
des Trittabweisers erschwert wird. Zudem wird Wasser daran gehindert,
sich auf der Schutzeinrichtung zu sammeln, womit die Wahrscheinlichkeit für
eine Rostbildung oder für eine Beschädigung der Schutzeinrichtung
ebenfalls vermindert wird.
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Alternativ
kann es auch günstig sein, dass der Trittabweiser zumindest
eine der Oberkanten der Schutzeinrichtung übergreift und
auf einer Seitenfläche der Schutzeinrichtung mit einer Überlappung aufliegt.
Die Überlappung gewährleistet den Verschluss des
Spalts zwischen der Oberkante der Schutzeinrichtung und dem Trittabweiser.
Somit kann der Spalt nur schwer durch Verbiegen des Trittabweisers
vergrößert werden, wodurch ein Schutz gegenüber
Vandalismus gegeben ist.
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Ferner
ist es günstig, dass der Trittabweiser sich in Form eines
Dachs, das mindestens eine steil gestellte Fläche aufweist,
auf mindestens einer Seite des Übersteigschutzes von dem Übersteigschutz
zur Schutzeinrichtung erstreckt. Gerade eine solche Ausbildung verhindert
das Aufsetzen des Fußes auf die Oberfläche der
Betonschutzwand bzw. der Schutzeinrichtung. Folglich kann die Oberfläche
von dem Trittweiser überdeckt werden, und somit nicht als Plattform
zum Übersteigen der Schutzeinrichtung genutzt werden. Auch
wird es katzenartigen Tieren erschwert, den Übersteigschutz
zu überwinden, da diese ebenfalls nicht mehr die Oberfläche
der Schutzeinrichtung als Absprungbasis nutzen können.
Zudem wird auf diese Art das Abfließen von Wasser begünstigt.
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Alternativ
kann es auch vorteilhaft sein, dass der Trittabweiser sich in Form
ei nes Stangengitters, das mindestens eine steil gestellte Stange
aufweist, auf mindestens einer Seite des Übersteigschutzes von
dem Übersteigschutz zur Schutzeinrichtung erstreckt. Hierbei
kann durch einen geeigneten Stangenabstand, der so groß gewählt
ist, dass kein Tritt auf die Schutzeinrichtung gesetzt werden kann,
das identische Ergebnis wie bei Ausbildung eines Dachs erreicht
werden. Zwar kann sich nun Wasser auf der Schutzeinrichtung ansammeln,
jedoch kann dies durch die offene Bauweise schnell wieder verdunsten.
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Zum
Abweisen von Tritten ist es ferner günstig, dass die mindestens
eine steil gestellte Fläche oder die mindestens eine steil
gestellte Stange mindestens einen 40° Winkel und höchstens
einen 75° Winkel mit einer zur Fahrbahn parallelen Ebene
einschließt. Somit ist nur noch unter hohem Kraftaufwand
der Arme bei Einhalten an dem Übersteigschutz ein Stehen
auf dem Trittabweiser möglich. Dies erschwert die Überwindung
erheblich.
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Zur
Erhöhung der mechanischen Stabilität kann es von
Vorteil sein, den Trittabweiser mittels mindestens einer Stützstruktur
zu verstärken. Bevorzugterweise weist der Trittabweiser
die mindestens eine Stützstruktur auf der zum Übersteigschutz
orientierten Seite auf. Somit können Kräfte, mit
denen zum Beispiel Personen von außen auf den Trittabweiser einwirken,
gut aufgenommen und weitergeleitet werden, ohne dass eine Verformung
des Trittabweisers auftritt. Ferner bietet eine solche Ausbildung
keine Angriffsfläche zum Auftreten bzw. Übersteigen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist die Stützstruktur
als Verstärkungsrippe, die den Trittabweiser zu einer Oberfläche
der Schutzeinrichtung hin abstützt, und/oder als Verstärkungsblech, das
zwei Trittabweiser miteinander verbindet, ausgebildet. Die Ausbildung
der Verstärkungsrippe birgt den Vorteil in sich, dass diese
als Verbindungselement zwischen Trittabweiser und Betonschutzwand fungieren
kann. Auf diese einfache Art können Kräfte vom
Trittabweiser über die Verstärkungsrippe hin zu einer
Oberfläche der Betonschutzwand abfließen. Im Falle
der Ausbildung der Stützstruktur als Verstärkungs blech
können die Kräfte von dem einen Trittabweiser
direkt auf den anderen übertragen werden, wodurch auf den
belasteten Trittabweiser jeweils nur ein Teil der Gesamtkraft wirkt.
Nachdem die Kräfte sich auf beide Trittabweiser verteilt
haben, können die wirkenden Kräfte über
eine Auflagefläche zur Oberfläche der Betonschutzwand
abfließen. Im Falle der Ausbildung der Stützstruktur
als Verstärkungsrippe und als Verstärkungsblech
kann der Trittabweiser ein Vielfaches der einwirkenden Kräfte
gegenüber nur einer Ausbildung aufnehmen, ohne dass eine elastische
oder auch eine plastische Verformung auftritt.
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Des
Weiteren ist es günstig, dass der Trittabweiser eine Aufnahme
für Pfosten und/oder den Übersteigschutz aufweist.
Mit Ausbildung einer Aufnahme können Zaunelemente, aus
denen der Übersteigschutz im Wesentlichen aufgebaut ist,
einfach, leicht und schnell an die Schutzeinrichtung bzw. am Trittabweiser
installiert werden. Mittels dieser einfachen Konstruktion können
sowohl Montagezeit als auch Kosten eingespart werden. Desweiteren
kann somit auch die Dauer für eine Straßensperrung
verkürzt werden. Hierbei ist es zudem günstig,
wenn die Aufnahme mindestens eine Fixierung aufweist, welche das
Gitterwerk gegen Herausziehen sichert. Die Fixierung kann z. B.
als Nagel oder Nase, die zwischen die Maschen des Gitterwerks passt,
ausgebildet sein.
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In
einer alternativen Ausbildung kann es auch vorteilhaft sein, dass
der Trittabweiser eine Anlagefläche aufweist, an der der Übersteigschutz
mit dem Trittabweiser befestigt ist. Eine solche Ausbildung spart
gegenüber einer Aufnahme zusätzlich zu den genannten
Vorteilen nochmals Materialkosten ein.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung weist der Kletterschutz
mindestens eine Halteeinrichtung zur Befestigung an der Schutzeinrichtung
auf. Folglich ist es möglich, den Kletterschutz an der
bereits bestehenden Schutzeinrichtung auf einfache Art nachzurüsten
bzw. auf zukünftigen Anordnungen von Schutzeinrichtungen
ohne Umgestaltung zu installieren. Damit die Halteeinrichtung ebenfalls
keine Plattform für das Aufsetzen eines Fußes
bietet, liegt diese bevorzugt formschlüssig an der Schutzeinrichtung an.
Dabei ist es von Vorteil, dass die Halteeinrichtung mittels Befestigungsmittel,
insbesondere einschraubbaren Bolzen, an der Schutzeinrichtung gehalten
ist. Somit ist eine einfache Art der Installation auf der Schutzeinrichtung
bzw. an der Betonschutzwand gewährleistet.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung weist der Kletterschutz
einen am oberen Rand des Übersteigschutzes angeordneten
Griffabweiser auf. Mit Hilfe dieses Griffabweisers kann ein Einhalten
einer Person am Kletterschutz vermieden werden, sodass ein Überklettern
verhindert werden kann. Durch den vorteilhaften Ort der Anbringung,
nämlich den oberen Rand des Übersteigschutzes,
ist es somit einer Person unmöglich, sich an diesem Ende
einzuhalten und sich mit Schwung darüber zu katapultieren,
obwohl ein Trittabweiser an der Schutzeinrichtung installiert ist.
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Um
eine Person beim Griff um den Griffabweiser nicht zu verletzten,
ist es günstig, wenn der Griffabweiser eine runde Form
aufweist, der das Umgreifen mit der Hand erschwert. Dies kann z.
B. erreicht werden, indem die Krümmung des Griffabweisers
einen Radius aufweist, der ein Umgreifen mit der Hand unmöglich
macht.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist die Schutzeinrichtung
aus Bausätzen zusammengesetzt, wobei ein Bausatz eine Schutzeinrichtung, einen
zwischen zwei Pfosten angeordneten Übersteigschutz, der
an der Schutzeinrichtung angeordnet ist, und einen Kletterschutz
aufweist. Dieser Bausatz kann an einem geeigneten Ort entfernt des
eigentlichen Aufstellorts zusammengebaut und anschließend
für eine zügige Installation an den Installationsort
transportiert werden. Somit werden erhöhte Verkehrsaufkommen
während der Installation sowie Unfälle vermieden.
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Ferner
ist es von Vorteil, wenn der Trittabweiser auf beiden Seiten des Übersteigschutzes
ausgebildet ist. Somit kann die Schutzeinrichtung in der Mitte von
zwei gegenläufigen Fahrbahnen angeordnet werden, wobei
das Übersteigen von der einen zur anderen und umgekehrt
verhindert wird.
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Auch
ist es möglich, dass der Trittabweiser in seiner Form dem Übersteigschutz
und/oder der Schutzeinrichtung folgt. Somit bietet der als Verbindungsglied
zwischen Betonschutzwand und Übersteigschutz dienende Trittabweiser
eine Befestigungsmöglichkeit auf der Betonschutzwand bzw.
der Schutzeinrichtung. Auch wird auf diese Art kein Vorsprung geschaffen,
auf welchem ein Fuß aufgesetzt werden kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführung ist der Trittabweiser aus
einem Blech gebildet. Diese Ausbildung gewährleistet unter
Verwendung eines geeigneten Materials nicht nur ein hohes Maß an
Stabilität gegenüber von außen einwirkenden
mechanischen Kräften, sondern auch eine hohe Beständigkeit
gegenüber Umwelteinflüssen wie zum Beispiel Regen.
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Auch
ist es möglich, dass der Trittabweiser aus Beton gebildet
ist oder eine Betonschutzwand gleich bei der Herstellung einen Trittabweiser
aufweist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Merkmale gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen hervor, die in Verbindung mit den
Figuren erläutert werden.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Es
zeigen:
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1 eine
Schutzeinrichtung und ein Übersteigschutz in Seitenansicht
und in Draufsicht sowie in Schnittansicht,
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2 eine
Einzelheit der Schnittansicht aus 1,
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3 eine
Einzelheit der Befestigung zweier Bausätze der Schutzeinrichtung,
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4 eine
weitere Ausführung einer Schutzeinrichtung mit Schnitt
durch den Griffabweiser,
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5 einen
Schnitt durch den Trittabweiser der Ausführung aus 4,
und
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6 eine
Aufnahme einer Schutzeinrichtung.
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Ausführliche Beschreibung
von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
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1 zeigt
drei Ansichten einer Schutzeinrichtung 1 mit Übersteigschutz 3 an
Verkehrswegen, nämlich eine Seitenansicht, eine Draufsicht
und eine Schnittansicht. Hierbei sind eine Schutzeinrichtung 1, ein Übersteigschutz 3 und
ein Kletterschutz 2 dargestellt.
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Die
Schutzeinrichtung 1 ist im dargestellten Beispiel als Betonschutzwand
ausgebildet, welche nicht direkt auf der Fahrbahn, sondern auf einem
eigens angefertigten Fundament 5 angeordnet ist.
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In
der Seitenansicht weist der Übersteigschutz 3 im
dargestellten Ausschnitt zwei Pfosten 4 und ein sich zwischen
den Pfosten erstreckendes Gitterwerk 16 auf, welches im
vorliegenden Beispiel als Streckgitter ausgebildet ist.
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Der
Kletterschutz 2 besteht aus einem Trittabweiser 6 und
einem Griffabweiser 12. Hierbei ist der Trittabweiser im
Bereich der Oberkante 7 der Schutzeinrichtung 1 zwischen
dem Übersteigschutz 3 und der als Betonschutzwand
ausgebildeten Schutzeinrichtung 1 angeordnet und erstreckt
sich von dem Übersteig schutz 3 zur Schutzeinrichtung 1 bzw. zu
deren Oberkante 7. Desweiteren ist der Trittabweiser 6 ist
als steil gestellte Fläche ausgebildet, die in ihrer Form
an ein Dach erinnert.
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Der
Winkel zwischen dem dachähnlichen Trittabweiser und der
Oberfläche der Schutzeinrichtung 1 beträgt
ca. 50°. An der Oberkante 7 ändert der Trittabweiser 6 seinen
Formverlauf und knickt in Richtung der Schutzeinrichtung 1,
um sich formschlüssig an dieser anzulegen. Nachdem der
Trittabweiser 6 die Oberkante 7 der Schutzeinrichtung 1 übergriffen
hat und auf einer Seitenfläche mit Überlappung
aufliegt, findet er nach kurzer Lauflänge sein Ende (2).
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Der
Griffabweiser 12 hingegen ist am oberen Rand des Übersteigschutzes 3 angeordnet,
sodass ein Einhalten bzw. Festhalten einer Person erschwert wird.
Hierbei weist er eine runde Form auf, deren konvexe Krümmung
eine Größe aufweist, die das Umgreifen per Hand
nicht ermöglicht.
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Desweiteren
zeigt 1 eine Halteeinrichtung 13 am Kletterschutz 2 bzw.
am Trittabweiser 6, womit der Trittabweiser an der Schutzeinrichtung 1 befestigt
ist. Die Halteeinrichtung 13 ist einstückig am Trittabweiser
ausgebildet und setzt ihn in festgelegten Intervallen fort. Indem
der Verlauf des Trittabweisers 6 fortgesetzt wird, liegt
ebenfalls die Halteeinrichtung 13 formschlüssig
an der Schutzeinrichtung 1 an, wobei sie sich bis auf ca.
2/3 der Gesamthöhe der Schutzwand erstreckt.
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Wie
man ferner aus der Seiteneinsicht von 1 ersehen
kann, bilden Griffabweiser 12, Pfosten 4 und Trittabweiser 6 einen
Rahmen für das Gitterwerk 16. Dies verleiht dem
Gitterwerk 16 eine stabile Form und sichert die korrekte
Position auf der Schutzeinrichtung 1.
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Zur
leichteren Montage vor Ort zeigt 1, dass
die Schutzwand mit Übersteigschutz 1 aus Bausätzen 15 zusammengesetzt
ist, wobei ein Bausatz eine Schutzeinrichtung 1, eine zwischen
zwei Pfosten 4 angeordnete Übersteig schutz 3,
der an der Schutzeinrichtung 1 angeordnet ist, und einen
Kletterschutz 2 aufweist.
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2 zeigt
die Einzelheit X aus der Schnittansicht von 1. Hierbei
ist dargestellt, wie die Halteeinrichtung 13 mittels einschraubbaren
Bolzen an der Schutzeinrichtung 1 gehalten ist. Ebenfalls
gut ersichtlich ist die Überdeckung der Oberkante 7 der Schutzeinrichtung
durch die Halteeinrichtung 13 und den Trittabweiser 6,
der einen ca. 50° Winkel mit der Oberfläche der
Schutzeinrichtung 1 bzw. mit einer zur Fahrbahn parallelen
Ebene einschließt. Somit bildet der beidseitig angeordnete
Trittabweiser 6 die Form eines Dachs, das sich von dem Übersteigschutz 3 zur Schutzeinrichtung 1 hin
erstreckt. Am Dachfirst folgt der Trittabweiser 6 in seiner
Form dem Übersteigschutz 3, wodurch hier eine
Anlagefläche 11 für den Übersteigschutz 3 geschaffen
ist. Diese Anlagefläche 11 bildet den unteren
Teil des Rahmens des Übersteigschutzes 3. Der
obere Teil wird durch den Griffabweiser 12 gebildet und
der seitliche von den Pfosten 4, wie 1 zeigt.
Damit das Gitterwerk 16 nicht von der Anlagefläche 11 beabstandet
werden kann, ist der Pfosten 4, der das Gitterwerk 16 seitlich
hält, via Schrauben und Schweißnähten
mit der Anlagefläche 11 verbunden.
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Gemäß 2 befindet
sich an der Dachgiebelinnenseite zwischen den beidseitig angeordneten Trittabweisern 6 und
der Oberfläche der Schutzeinrichtung 1 eine Stützstruktur 8.
Diese verstärkt den Trittabweiser 6 und lässt
ihn ein höheres Maß an Kräften aufnehmen.
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Auf
der linken Seite von 2, in Variante A, ist auf der
Giebelinnenseite des Trittabweisers 6 die Stützstruktur 8 als
Verstärkungsrippe 9 ausgebildet. Diese stützt
den Trittabweiser 6 zur Oberfläche der Schutzeinrichtung 1 hin
ab und dient der Aufnahme bzw. Weiterleitung von Kräften,
welche auf den Trittabweiser 6 von außen einwirken.
Somit können Kräfte über die Verstärkungsrippe 9 hin
zu Oberfläche der als Betonschutzwand ausgebildeten Schutzeinrichtung 1 abfließen.
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In
Variante B, auf der rechten Seite, ist die Stützstruktur 8 als
Verstärkungsblech 10 ausgebildet, das sich zwischen
den beidseitig des Übersteigschutzes 3 ausgebildeten
Trittabweisern 6 erstreckt und diese miteinander verbindet.
Hierbei ist das Verstärkungsblech am Trittabweiser angeschweißt,
wobei aber auch eine einstückige Ausbildung möglich sein
kann. Auch setzt der Übersteigschutz 3 bzw. das Gitterwerk 16 auf
dem Verstärkungsblech 10 auf, wodurch das Gitterwerk 16 von
der Oberfläche der Schutzeinrichtung 1 beabstandet
ist. Mit dieser Ausbildung kann im Falle des Eindringens von Wasser unter
das Dach ein Rosten vermieden werden. Für den Fall des
Auftretens einer Person unterstützt das Verstärkungsblech 10 den
Trittabweiser 6, indem es Kräfte auf den gegenüberliegenden
Trittabweiser ableitet. Für besonders beanspruchte Bereiche
ist auch eine Kombination von Verstärkungsrippe 9 und
Verstärkungsblech 10 möglich (nicht dargestellt).
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3 zeigt
die Einzelheit Y aus der Draufsicht auf die Schutzwand mit Übersteigschutz 1 aus 1.
Hierbei ist der Stoßpunkt zwischen zwei Gitterwerken bzw.
zwei Bausätzen dargestellt. Auf dem jeweiligen Ende des
Gitterwerks sind auf jeder Seite L-förmige Bleche 17 angeordnet
bzw. angeschweißt. Diese L-förmigen Bleche 17 sind
so orientiert, dass sie im Stoßpunkt bündig ineinander übergehen,
wobei die aufeinandertreffenden Bleche auf jeder Seite des Gitterwerks 16 ein
U bilden. Im Inneren des U ist ein Verbindungsblech 18 angeordnet,
das von beiden Seiten der Übersteigschutz 3 mit
Befestigungsmitteln verschraubt ist. Somit ist das Gitterwerk 16 sowohl zwischen
den Verbindungsblechen 18 als auch zwischen den L-förmige
Blechen 17 eingeklemmt. Wie schon bei 2 beschrieben,
kann das Gitterwerk nicht von der Anlagefläche 11 entfernt
werden, da das Gitterwerk 16 sowie die L-förmigen
Bleche 17 mit dem Trittabweiser 6 verschweißt
sind.
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4 zeigt
eine Schnittansicht des oberen Endes des Übersteigschutzes 3 in
einer alternativen Ausbildung. Der Griffabweiser 12 weist
eine kreisrunde Form auf, an deren Außenseite ein Flansch 19 angeformt
ist. Der Flansch 19 sitzt direkt auf dem Gitterwerk 16 auf,
sodass das Gitterwerk bündig in den Flansch 19 übergeht,
wobei auch eine Beabstandung zwischen beiden möglich sein
kann. Als Befestigungsmittel für den Griffabweiser 12 und
das Gitterwerk 16 dient der als Blech ausgebildete Pfosten 4. Hierbei
hat der Pfosten 4 die Funktionen, das Gitterwerk 16 zu
stützen, um ein Umfallen zu verhindern, und den Griffabweiser 12 mit
seinem Flansch 19 auf der Zauneinrichtung zu halten.
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Außerhalb
des Bereichs des Pfostens kann der Flansch 19 des Griffabweisers 12 z.
B. mit dem Gitterwerk 16 verschweißt sein. Ebenfalls
ist eine Anordnung eines weiteren Blechs entlang des Flansches möglich,
das ähnlich wie der Trittabweiser 6 mit dem Gitterwerk 16 verbunden
sein kann.
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Desweiteren
zeigt 4 zwei Befestigungsmöglichkeiten, den
Flansch 19 des Griffabweisers 12 und das Gitterwerk 16 mit
dem Pfosten 4 über Schrauben zu verbinden. Hierbei
ist die obere Schraube als normale Sechskantschraube ausgebildet,
wohingegen die untere Schraube eine Flachkopfschraube mit innenliegendem
Sechskant ist. Im Unterschied zur Ausbildung aus 3 wird
hier auf die L-förmigen Bleche 17 verzichtet.
Dies spart Material und somit Kosten.
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5 zeigt ähnlich
wie 2 den auf der Schutzeinrichtung 1 angeordneten
Trittabweiser 6, jedoch mit einer unterschiedlichen Befestigungsart des
Pfostens 4 an dem Trittabweiser 6. Während
in 2 bzw. 3 die L-förmigen Bleche 17 des
Pfosten 4 an dem Trittabweiser 6 angeschweißt
sind und jeweils zwei Zaunfelder über ein Verbindungsblech 18 miteinander
verbunden sind, verzichtet der Pfosten 4 im vorliegenden
Beispiel eben auf jene L-förmigen Bleche 17, ähnlich
zur Ausführung in 4. Damit
dies möglich ist, weist das Verbindungsblech 18 eine
dementsprechende Breite auf, sodass zwei nebeneinander angeordnete
Befestigungsmittel jeweils ein Zaunfeld mit dem Verbindungsblech 18 verbinden.
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Ferner
ist gemäß 5 der Trittabweiser 6 auf
der Schutzeinrichtung 1 angeordnet. Hierbei erstreckt sich
der Trittabweiser 6 zunächst formschlüssig
an der Seite hoch zur Oberkante 7 der Schutzeinrichtung 1,
um dann in einem Knick von ca. 50°-Winkel zur Oberfläche
der Schutzeinrichtung 1 in Richtung Gitterwerk 16 seine
Form fortzusetzen. Sobald der Trittabweiser 6 auf das Gitterwerk 16 trifft,
knickt er erneut ab, um in seiner Form dem Gitterwerk zu folgen,
wobei der Trittabweiser 6 eine Anlagefläche 11 für
den Pfosten 4 und eine Aufnahme für das Gitterwerk 16 bildet.
Ferner weist der Trittabweiser 6 parallel zur Oberfläche
der Schutzeinrichtung 1 das Verstärkungsblech 10 auf,
welches das Gitterwerk 16 von der Oberfläche der
Schutzeinrichtung 1 beabstandet und mit dem gegenüberliegenden
Trittabweiser verbunden ist. Die hier dargestellte einstückige Ausbildung
aus Trittabweiser 6 und Verstärkungsblech 10 kann
auch durch eine mehrteilige Anordnung ersetzt werden.
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Der
Pfosten 4 bzw. das Verbindungsblech 18 weist an
seinem unteren Ende einen im Wesentlichen S-förmigen Verlauf
auf, der sich vom Gitterwerk 16 beabstandet, sodass der
dem Verlauf des Gitterwerks folgende Trittabweiser 6 von
dem Pfosten 4 überdeckt wird.
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Um
den Pfosten bzw. das Gitterwerk 16 mit dem Trittabweiser 6 zu
verbinden und somit auf der Schutzeinrichtung 1 zu befestigen,
werden die beidseitig angeordneten Trittabweiser 6 und
die beidseitig angeordneten Bleche 18 des Pfostens 4 aneinander befestigt.
Die Befestigung ist im vorliegenden Beispiel mittels eines Niets
ausgeführt.
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6 zeigt
eine alternative Ausführung zur Befestigung des Übersteigschutzes 3 an
dem Trittabweiser 6. Hierbei ist der Trittabweiser 6 so
ausgestaltet, dass dieser auf der zum Übersteigschutz gewandten
Seite einen Teil einer Aufnahme 20 bildet. Diese Aufnahme 20 wird
erst durch einen zweiten gegenüberliegend angeordneten
Trittabweiser 6' komplettiert, sodass beide in Kombination
eine U-förmige Nut bilden, in welcher das Gitterwerk 16 aufgenommen
ist. Hierbei ist das Gitterwerk mit dem Trittabweiser fest über
eine Schweißnaht verbunden. Auch Punktschweißungen
sind in diesem Zusammenhang möglich, um den Arbeitsaufwand
zu reduzieren.
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Bei
einer weiteren Fortbildung dieser Ausführung, wie 6 auf
der linken Seite zeigt, ist innerhalb des an einem Trittabweiser 6 ausgebildeten Teils
der Aufnahme 20 ein Fixierung 21 vorgesehen, die
hier als Nagel oder Nase ausgebildet ist. Der Nagel weist eine Form
auf, mit der er in die Maschen des Gitterwerks eingreifen kann,
und womit ein Herausziehen des Übersteigschutzes aus der
Aufnahme 20 vermieden wird. Mittels dieser Ausgestaltung
wird der Schweißvorgang zur Befestigung der Übersteigschutz
an dem Trittabweiser eingespart.
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Die
Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung
nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten
Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten
Ausführungen Gebrauch macht. Dies umfasst zum Beispiel
eine einstückige Ausbildung von Pfosten an dem Trittabweiser,
wobei der Pfosten ebenfalls als Verstärkungsstruktur dienen
kann.
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- 1
- Schutzeinrichtung
- 2
- Kletterschutz
- 3
- Übersteigschutz
- 4
- Pfosten
- 5
- Fundament
- 6
- Trittabweiser
- 7
- Oberkante
der Schutzeinrichtung
- 8
- Stützstruktur
- 9
- Verstärkungsrippe
- 10
- Verstärkungsblech
- 11
- Anlagefläche
- 12
- Griffabweiser
- 13
- Halteeinrichtung
- 14
- Befestigungsmittel
- 15
- Bausatz
- 16
- Gitterwerk
- 17
- L-förmiges
Verbindungsblech
- 18
- Verbindungsblech
- 19
- Flansch
- 20
- Aufnahme
- 21
- Fixierung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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