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DE202009019006U1 - Drainagevorrichtung insbesondere zum Absaugen bei Therapien mit Absaugen, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen - Google Patents

Drainagevorrichtung insbesondere zum Absaugen bei Therapien mit Absaugen, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen Download PDF

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DE202009019006U1
DE202009019006U1 DE202009019006.4U DE202009019006U DE202009019006U1 DE 202009019006 U1 DE202009019006 U1 DE 202009019006U1 DE 202009019006 U DE202009019006 U DE 202009019006U DE 202009019006 U1 DE202009019006 U1 DE 202009019006U1
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drainage
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NIDICARE GmbH
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Abstract

Drainagevorrichtung (1, 20), insbesondere für Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen (10), die ein lagenartiges Element (5, 25) umfasst, das mit einer hohlraumförmigen Läsion (10) verbunden sein kann und mit einem Absaugmittel (3) mittels eines verbindenden Elements (4, 24) verbunden ist oder verbunden sein kann, dadurch gekennzeichnet, dass das lagenartige Element (5) von einer hydrokolloiden Substanz gebildet ist oder mit einer Platte aus Hydrokolloid verbindbar ist, wobei das lagenartige Element (5) eine Öffnung (29) beinhaltet, die einen Zugang zu der Läsion (10) bereitstellt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Drainagevorrichtung zum Absaugen bei Therapien mit Absaugen, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen, wie beispielsweise venöse und arterielle Ulcera oder Läsionen aufgrund eines diabetischen Fußes.
  • Technischer Hintergrund
  • Es sind Vorrichtungen dieses Typs bekannt, die einen Film umfassen, der mindestens eine Schicht von Polyurethan und ein Drainagerohr bedeckt, das an der Läsion angebracht ist und mit dem ein verbindendes Ventil verbunden ist, das das Verbinden mit Absaugmitteln erlaubt.
  • Für Medikationen innerhalb der Läsion und zum Durchführen von okklusiven Medikationen, insbesondere wenn die Läsionen hohlraumartig sind, wird das Füllen der hohlraumförmigen Läsion mit einer ersten Schicht von Polyurethan für den Pfropfen (Anwendung von Polyurethan in Kontakt mit der Läsion) durchgeführt, gefolgt von der Anwendung einer erweiterten Polyurethankompresse für die Drainage.
  • In einem ersten Typ der bekannten Vorrichtung wird das Drainagerohr in die hohlraumförmige Läsion eingesetzt und wird ein solcher Hohlraum dann durch das Anbringen eines anhaftenden Films verschlossen.
  • Eine anderer Typ der Vorrichtung blockiert den Hohlraum mit einem anhaftenden Film und durch das Auflegen einer aufgeweiteten Verbindung in Kontakt mit der Polyurethankompresse, die mit dem Drainagerohr verbunden ist.
  • In jedem Fall ist das Rohr mit dem Absaugmittel verbunden, um dadurch das Absaugen von Serum, abgesondertem Material und zu entfernenden Flüssigkeiten zu erlauben.
  • Eine Vorrichtung dieses Typs weist unerwünschte Nachteile und Probleme auf.
  • Erstens ist das Anbringen des Drainagerohrs, das darüber hinaus in manchen Fällen unangenehm für den Patienten sein kann, sehr kompliziert und erfordert das Eingreifen von qualifiziertem Personal.
  • Ferner sind Vorrichtungen dieses Typs selten zweckmäßig, da es oft notwendig ist, den Kontakt zwischen dem Film und der Haut des Patienten zu begrenzen, die in dem von der Läsion betroffenen Bereich besonders irritierbar und empfindlich ist.
  • Allerdings treten bei solchen Vorrichtungen oft Blutungsprobleme aufgrund des Absaugungseffekts an den Lippen des Hohlraums auf, wenn die zu entfernenden Flüssigkeiten abgesaugt werden. Darüber hinaus ist die Anhaftung des Films an der Haut aufgrund der unregelmäßigen Form, die diese Hohlräume besitzen, nicht perfekt, was zum Eindringen von Luft in den Drainagebeutel führt, wodurch die Keimfreiheit des Verfahrens und das Vakuum nicht gesichert sind.
  • Schließlich drückt der Patient unter manchen Umständen, beispielsweise bei Läsionen, die sich am unteren Rücken oder am Gesäß befinden, den Film und die Kanüle mit seinem/ihrem Körper zusammen, wobei Druck auf das verbindende Ventil ausgeübt wird: dieser Kontakt zwischen dem verbindenden Ventil und dem Teil, der von der Läsion betroffen ist, verursacht nicht nur Schmerzen, sondern kann den Zustand der Läsion verschlechtern.
  • Um das zu verhindern, ist der Patient oft gezwungen, für die gesamte Dauer der Drainage, die sogar 72 Stunden dauern kann, in sehr unbequemen Positionen zu verharren.
  • Schließlich hat das Verfahren nach der beschriebenen Ausführung zur Folge, dass das Polyurethan mehrere Male manipuliert wird: eine erste Manipulation, die dazu dient, den Pfropfen zu positionieren, eine zweite Manipulation, um die Polyurethankompresse auszurichten und eine weitere Manipulation, um den Verschluss des Hohlraums durch Anbringen des anhaftenden Films sicherzustellen und schließlich eine dritte Manipulation zum Verbinden des Rohrs mit der doppelten Schicht aus Polyurethan und dem Film.
  • Dieses Verfahren sieht, zusätzlich dazu, dass es arbeitsaufwändig und langsam ist, auch das Eingreifen von spezialisiertem Personal vor, das fähig ist, den Film korrekt anzubringen und ein Loch für das Rohr vorzusehen.
  • Ferner kann die kontinuierliche Serie von Manipulationen der Wunde, zusätzlich dazu, dass sie unangenehm und schmerzhaft für den Patienten ist, auch zu einem höheren Risiko für bakterielle Kontamination führen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben erwähnten Probleme und Nachteile der bekannten Typen von Drainagevorrichtungen zu beseitigen, insbesondere für die Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen, was es erlaubt, die Läsion mit einem Verfahren medizinisch zu behandeln oder zu verschließen, das schneller und einfach durchzuführen ist und weniger Bearbeitung durch den Operateur erfordert.
  • Innerhalb dieses Ziel ist es ein Zweck der Erfindung, eine Absaugvorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung zu schaffen, die für den Patienten angenehm ist und vor allem keine Schmerzen, Blutungen, Ausschläge oder Risiken für die Verschlimmerung des Zustands der Läsion verursacht.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, der Vorrichtung perfekte Anhaftung an der Haut für jeden Typ von Läsion zu erlauben.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Drainagevorrichtung insbesondere für die Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen mit Mitteln zu schaffen, die einfach kommerziell verfügbar sind und für die häufig verwendete Materialien verwendet werden, so dass die Vorrichtung wirtschaftlich wettbewerbsfähig und einfach zusammenzufügen ist.
  • Dieses Ziel und diese und andere Aufgaben, die nachstehend besser ersichtlich werden, werden durch eine Drainagevorrichtung nach Anspruch 1, und alternativ nach Anspruch 12, erreicht.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende genaue Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließenden Ausführungsform der Drainagevorrichtung insbesondere für die Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen besser ersichtlich, wobei sie durch ein nicht beschränkendes Beispiel in den beigefügten Zeichnungen erläutert werden, worin:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Unteransicht der Drainagevorrichtung aus 1 ist;
  • 3 eine Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung ist, wenn sie an eine hohlraumförmige Läsion am Abdomen des Patienten angebracht ist;
  • 4 eine Schnittansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung ist, die entlang ihrer Symmetrieachse aufgenommen ist;
  • 5 eine Explosionsansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung ist.
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, die von unten zu sehen ist, ist;
  • 7 eine perspektivische Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6, die aus einem anderen Winkel zu sehen ist, ist;
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6, die von oben zu sehen ist, ist;
  • 9 eine perspektivische Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6, die von oben aus einem anderen Winkel zu sehen ist, ist;
  • 10 eine Vorderansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6 ist;
  • 11 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6 ist;
  • 12 ein Detail der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6, insbesondere die Drainageschicht, zeigt;
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines Details der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6 ist, die die Verbindung zwischen dem lagenartigen Element und der Folie zeigt;
  • 14 ein Detail der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6 in dem Bereich der Verbindung zwischen dem lagenartigen Element und der Folie zeigt;
  • 15 ein Detail der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6 in dem Bereich der Verbindung zwischen dem lagenartigen Element und der Folie zeigt;
  • 16 eine perspektivische Ansicht der Drainagevorrichtung in Übereinstimmung mit 6, die mit einem zweiten lagenartigen Element kombiniert ist, zeigt;
  • 17 die Elemente in Übereinstimmung mit 16 auseinandergenommen zeigt;
  • Ausführungsarten der Erfindung
  • In den Figuren ist eine Drainagevorrichtung, insbesondere für Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen in Übereinstimmung mit der Erfindung im Allgemeinen mit Bezugszeichen 1 bezeichnet.
  • Eines der Merkmale der Vorrichtung 1 ist, dass sie einen Absaugbeutel 2 umfasst, der von einem lagenartigen Element 5 getragen wird, das zugehörig zu einer hohlraumförmigen Läsion 10 sein kann und mit dem Absaugmittel 3 mittels des verbindenden Elements 4 verbindbar ist.
  • Vorteilhafterweise trägt das lagenartige Element 5 das verbindende Element 4, d. h., dass das Element 5 eine Oberfläche besitzt, um sowohl den Beutel 2 als auch das verbindende Element 4 aufzunehmen. In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Drainagevorrichtung 1. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform entspricht die Drainagevorrichtung 11. Beide Ausführungsformen führen zu einem angemessenen Schutz der Wunde.
  • Es ist möglich, auf dem lagenartigen Element 5 einen Zugang 6 zu der Läsion 10 für den Beutel 2 bereitzustellen, indem das Element 5 geschnitten wird oder indem eine vorgeformte Öffnung geeignet verwendet wird.
  • Vorzugsweise ist das lagenartige Element 5 aus einem hydrokolloiden Material gemacht (der Kolloidzustand wird von einer wässrigen Dispersionsphase und einer dispergierten Phase gebildet) und besitzt eine selbsthaftende Oberfläche in der hier beschriebenen Ausführungsform.
  • Da es ein entscheidender Vorteil des Hydrokolloids ist, dass es bezüglich der Haut neutral ist, verursacht diese Operation keine Unannehmlichkeiten irgendeiner Art für den Patienten.
  • Vorzugsweise können der Beutel 2 und das lagenartige Element 5 lösbar miteinander verbunden sein. In der hier beschriebenen Ausführungsform wird in diesem Zusammenhang eine Schicht von anhaftendem Material 12 auf die Wand des Elements 5 für den Kontakt mit dem Beutel 2 aufgebracht.
  • In dieser Art und Weise kann der Operateur das lagenartige Element 5 auf den Körper des Patienten aufbringen und dann den Beutel 2 damit verbinden, ohne im Fall von Fehlern beim Anbringen der Vorrichtung 1 beim Patienten Schmerzen zu verursachen.
  • Das verbindende Element 4 wird von einem verbindenden Ventil zum Verbinden der Vorrichtung 1 mit dem Absaugmittel 3 oder einem Behälter gebildet.
  • Es ist möglich, ein Einweg-Tropfventil 9, das mit dem Absaugbeutel 2 verbunden ist, bereitzustellen, das dazu dient, das Desinfektionsmittel sogar während des Absaugens einzutropfen.
  • Vorteilhafterweise ist der Beutel innen mit einer Drainageschicht bereitgestellt, die aus einer Kompresse 7 besteht, die aus Polyurethan, üblicherweise aus geschäumtem Polyurethan oder einem anderen Material, das für Drainage geeignet ist, gemacht ist, um in Kontakt mit dem Polyurethan, das einen Pfropfen formt, der stattdessen in der Läsion 10, in dem zu behandelnden Teil, platziert ist, gebracht zu werden.
  • Ferner ist der Beutel 2 vollständig oder zumindest teilweise aus optisch transparentem Material gemacht, um so die visuelle Inspektion zu erlauben und um zu überprüfen, dass keine Lecks von Blut oder andere Typen von Komplikationen vorliegen.
  • Das Medikationsverfahren für Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, verschließender Medikation von hohlraumförmigen Läsionen, Traumen und ähnlichen Läsionen, das mit der Drainagevorrichtung 1 verwendet wird, ist das Folgende.
  • Nach der Füllung der hohlraumförmigen Läsion mit einer ersten Schicht von Polyurethan für den Pfropfen 11 wird ein Zugang 6 (vorgeformt oder vom Operateur geschnitten) vom Beutel 2 zu der hohlraumförmigen Läsion 10 auf dem lagenartigen Element 5 bereitgestellt.
  • Die Vorrichtung 1 wird dann an der hohlraumförmigen Läsion 10 angebracht (wie vorher beschrieben mit Mitteln der selbsthaftenden Oberfläche des Hydrokolloids), wobei eine Drainageschicht in dem Beutel 2 (beispielsweise die Polyurethankompresse 7) in Kontakt mit dem Pfropfen aus Polyurethan 11 gebracht wird.
  • Sobald die Vorrichtung 1 angebracht und positioniert wurde, ist sie mit dem Absaugmittel 3 mittels des verbindenden Elements 4 für die Drainage verbindbar, das, wie erwähnt, ein verbindendes Ventil sein kann.
  • Um den Zugang 6 an dem Element 5 bereitzustellen, wird zuerst das Profil des Umfangs der hohlraumförmigen Läsion, die zu verschließen ist, aufgezeichnet, dann wird die Aufzeichnung geschnitten, dann wird die so erhaltene Schnittaufzeichnung auf dem lagenartigen Element 5 platziert, um den Umriss des Zugangs 6 zu zeichnen, woraufhin das Element 5 entlang dieses Umrisses ausgeschnitten wird.
  • Vorteilhafterweise muss das Ausschneiden des Umrisses um mindestens 2–3 mm unterdimensioniert in Bezug auf den Umfang der hohlraumförmigen Läsion 10 sein, damit die Kanten der Läsion 10 von dem Hydrokolloid geschützt sind. Wahlweise kann der Umfang der Läsion 10 auf der sterilen Verpackung, die die Vorrichtung 1 enthält, aufgezeichnet werden.
  • In dieser Art und Weise wird ein Zugang 6 geschaffen, der an den zu behandelnden Teil angepasst werden kann, so dass die Vorrichtung 1 mit der Läsion 10 (Geschwür, Wunde, Fistel, etc.) in der bestmöglichen Art und Weise gekoppelt werden kann, wobei die Absaugprobleme, die zuvor erwähnt wurden, vermieden werden.
  • In der hier vorgeschlagenen Lösung wird zuerst das lagenartige Element 5, das schon mit dem Zugang 6 ausgestattet ist, an dem Körper des Patienten angebracht und dann wird der Beutel 2 so positioniert, dass der Umfang der Läsion 10 vollständig in dem Beutel 2 verbleibt.
  • An diesem Punkt kommt mittels des Zugangs 6 die Polyurethankompresse 7 in Kontakt mit dem Pfropfen 11 und der Beutel 2 ist mittels des verbindenden Elements 4 mit dem Absaugmittel 3 verbunden.
  • Ausgehendend vom oben Beschriebenen ist es daher offensichtlich, dass die Erfindung das beabsichtigte Ziel erreicht und die Aufgaben löst, wobei insbesondere die Tatsache betont wird, dass eine Drainagevorrichtung, insbesondere für die Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen, geschaffen wird, die eine verschließende Medikation erlaubt, die einfach bereitzustellen ist und keinen Experten und qualifiziertes Personal benötigt und begrenzte Bearbeitungen benötigt.
  • Insbesondere macht es die Bereitstellung eines Absaugbeutels, der von einem lagenartigen Element getragen wird, nicht nur einfacher, die Vorrichtung seitens des damit betrauten Personals, das nicht notwendigerweise spezialisiert und hochqualifiziert ist, anzuwenden, sondern es vereinfacht auch die Verbindung der Vorrichtung mit dem Absaugmittel zum Drainieren der hohlraumförmigen Läsion.
  • Ein anderer Vorteil der Erfindung ist der Tatsache geschuldet, dass die Bereitstellung des lagenartigen Elements als Trägerstelle für das verbindende Element (Ventil) es dem Patienten erlaubt, die Behandlungs- und Genesungszeit angenehmer zu verbringen, da ihm/ihr größere Bewegungsfreiheit während der Drainage von Flüssigkeiten (ein Vorgang, der, wie erwähnt, sogar Tage dauern kann) gewährt wird, ohne die Gefahr, dass das Ventil direkt auf die Haut des zu behandelnden Teils einwirkt, was unangenehme Schmerzen verursacht und das Risiko mit sich bringt, die Läsion selbst zu verschlechtern.
  • Ein anderer Vorteil der Erfindung wird durch die Tatsache geschaffen, dass das Füllen des Innenraums des Absaugbeutels mit einer Kompresse aus geschäumtem Polyurethan oder einem anderen Drainagematerial die Drainagekapazität der Vorrichtung steigert und zusätzliche Traumen durch die Kompression der Läsion und der umgebenden Gewebe verhindert, wodurch die Effektivität der Behandlung verbessert wird, und dass es möglich ist, den Absauger zeitweise von dem Beutel zu trennen, ohne die Drainagewirkung der Vorrichtung zu verlieren.
  • Ein anderer Vorteil der Vorrichtung ist es, dass ein Einweg-Ventil zum Eintropfen des Desinfektionsmittels bereitgestellt wird und sogar während des Saugens verwendet werden kann, wenn das verbindende Element in Eingriff ist.
  • Ein anderer Vorteil der Vorrichtung ist es, dass sie die visuelle Inspektion der drainierten Flüssigkeiten (beispielsweise ob Blutverluste vorliegen) erlaubt, mittels der Bereitstellung mindestens einer Wand des Beutels, bei der ein optisch transparentes Material verwendet wird; das erlaubt es, im Fall von Problemen sofort einzugreifen.
  • Ferner wird mittels der Möglichkeit, einen Zugang von der Aufzeichnung des Umfangs des Hohlraums, insbesondere durch das Verkleinern des bereitgestellten Lochs, nicht nur eine perfekte Anhaftung zwischen der Haut und dem Beutel geschaffen, die das Eindringen von Luft während der Drainage verhindert, wodurch eine extreme Keimfreiheit festgelegt wird und die Absaugung mit einem Unterdruck vereinfacht wird, sondern auch eine vollkommen okklusive Medikation sichergestellt, ohne Probleme mit Blutungen und Hautirritationen der Lippen der Haut der Läsion zu verursachen.
  • Ein anderer Vorteil der Erfindung ist es, dass der Beutel und das lagenartige Element lösbar miteinander verbunden sein können (siehe beispielsweise 17). Auf diese Art und Weise ist es vorteilhafterweise möglich, zusätzlich dazu, dass Schmerzen für den Patienten vermieden werden, den Beutel und das Hydrokolloid zu sterilisieren, um sie wiederzuverwenden, wenn der weniger erfahrene Operateur Fehler beim Positionieren macht, was ihre Anwendung vereinfacht: der Beutel benötigt normalerweise eigentlich eine Gassterilisation, während das Hydrokolloid mit Kobalt sterilisiert werden muss.
  • Darüber hinaus macht die Bereitstellung eines lagenartigen Elements mit in diesem medizinischen Gebiet häufig verwendeten Materialien, genauso wie die Verwendung einer Technologie, die Absaugungsvorrichtung einfach und billig einzusetzen und zu verwenden, die Erfindung sehr wettbewerbsfähig in Bezug auf die den Stand der Technik und genauso effektiv.
  • In der Praxis wurde herausgefunden, dass eine Vorrichtung in Übereinstimmung mit der beschriebenen Erfindung es erlaubt, den Patienten, der von Läsionen wie Stomata, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus und Ähnlichen betroffen ist, oder Medikationen, insbesondere okklusive Medikationen, benötigt, sogar ohne Krankenhausaufenthalt oder der Hilfe von qualifiziertem oder hochspezialisiertem Personal zu behandeln, wobei der Schritt des Behandelns des Patienten in angenehmerer Weise vollzogen wird.
  • Im Folgenden wird eine weitere Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit 6 bis 17 beschrieben. Die weitere Ausführungsform betrifft eine Drainagevorrichtung 20, die einen Absaugbeutel 22 umfasst, der von einem lagenartigen Element 25 getragen wird. Zu diesem Zweck überlappt das lagenartige Element den Absaugbeutel zumindest teilweise, insbesondere vollständig, und ist auf der Unterseite des Absaugbeutels angeordnet. Daher ist das lagenartige Element 25 dazu geeignet, mit einer hohlraumförmigen Läsion (nicht gezeigt) verbunden zu werden, und bildet einen Träger für den Absaugbeutel 22, der oben auf dem lagenartigen Element 25 angeordnet ist. Mit anderen Worten, das lagenartige Element 25 ist bei der Verwendung zwischen der hohlraumförmigen Läsion und dem Absaugbeutel angeordnet. Wie in 8, 9 gezeigt, ist der Absaugbeutel 22 mit einem Absaugmittel (nicht gezeigt) oder einem Drainagebeutel (nicht gezeigt) mittels des verbindenden Elements 24 verbindbar, das beispielsweise ein Ventil sein kann. Wie aus 6, 7 ersichtlich, umfasst der Absaugbeutel mindestens eine Drainageschicht 26, die von einer gas- und fluiddichten Folie 27 umgeben ist. Die Folie 27 umschließt die Drainageschicht 26 oberseitig der Drainageschicht 26 und an allen Seiten der Drainageschicht 26 (8, 9, 10, 11). Die Folie 27 umschließt die Drainageschicht 26 ferner unterseits der Drainageschicht 26 und erstreckt sich radial nach innen, um die Unterseite der Drainageschicht 26 zumindest teilweise zu bedecken (14, 15).
  • Die Folie 27 ist aus einem gas- und fluiddichten Material gemacht, das dazu geeignet ist, die Funktion einer Gas- und Fluidbarriere zu erfüllen, die eine kontrollierte Absaugung der Fluide, die aus der hohlraumförmigen Läsion kommen, erlaubt.
  • Die Folie 27 bildet eine erste Öffnung 28, wie in 6, 7 und 13 bis 14 gezeigt. Durch die erste Öffnung 28 können Fluide aus der hohlraumförmigen Läsion gesaugt werden. Daher ist die erste Öffnung 28 dazu geeignet, mit der hohlraumförmigen Läsion verbunden zu werden.
  • Das lagenartige Element 25 ist auf der gleichen Seite der Drainageschicht 26 vorgesehen wie die erste Öffnung 28 in der Folie 27. Das lagenartige Element verstärkt die erste Öffnung 28. Zu diesem Zweck umfasst das lagenartige Element 25 eine zweite Öffnung 29, die mit der ersten Öffnung 28 zusammenpasst. Es ist außerdem möglich, dass sich die erste und die zweite Öffnung teilweise überlappen, solange ein Zugang gebildet wird, der eine Fluidverbindung zwischen der hohlraumförmigen Läsion und der Drainageschicht 26 erlaubt. Das lagenartige Element 25 ist gas- und fluiddicht mit der Folie 27 verbunden. Daher bilden das lagenartige Element 25 und die Folie 27 zusammen einen gas- und fluiddichten Beutel oder eine Hülle, der bzw. die die Drainageschicht 26 enthält. Der Zugang zu der Drainageschicht 26 wird durch die ersten und zweiten Öffnungen 28, 29 erreicht, die von dem lagenartigen Element 25 und der Folie 27 gebildet werden.
  • Die fluid- und gasdichte Verbindung zwischen dem lagenartigen Element 25 und der Folie 27 ist in 13 und 14 dargestellt. Daraus kann entnommen werden, dass eine ringförmige Kante des lagenartigen Elements 25, die die ersten und zweiten Öffnungen 28, 29 umgibt, mit der Folie 27, beispielsweise mittels eines Haftmittels, verbunden ist. Die Breite der Kante, die das lagenartige Element 25 und die Folie 27 verbindet, kann von einem Fachmann frei gewählt werden, solange die Dichtungsfunktion gegeben ist. Andere Verbindungsmittel sind möglich, beispielsweise mittels Schweißen.
  • Wie am besten in 6, 7 zu sehen ist, ist das lagenartige Element 25 ein ringförmiges Element. Das ringförmige Element überlappt oder kann mit der Drainageschicht 26 überlappen, um diese beim Verwenden zu tragen. Andere Formen als das lagenartige Element sind möglich, solange das lagenartige Element mit der Drainageschicht überlappt, um dieses zu tragen und um einen Zugang zu der Drainageschicht, die in dem Absaugbeutel 22 enthalten ist, zu gewähren. Das lagenartige Element 25 kann mit einer Platte aus Hydrokolloid (16, 17), entweder in Form eines einteiligen Elements, oder bei Verwendung verbunden werden. Wie in 10 dargestellt, sind das lagenartige Element 25 und das verbindende Element 24 auf verschiedenen, insbesondere auf gegenüberliegenden Seiten des Absaugbeutels 22 vorgesehen. Insbesondere ist das verbindende Element 24 auf der Oberseite der Drainageschicht auf eine derartige Art und Weise vorgesehen, dass die Drainageschicht 26 bei Verwendung zwischen der hohlraumförmigen Läsion und dem verbindenden Element angeordnet ist, um die hohlraumförmige Läsion vor einem Kontakt mit dem verbindenden Element 24 zu schützen. Das verbindende Element 24 ist mit der Folie 27 auf ungefähr der gleichen Höhe wie die Öffnungen 28, 29 verbunden, was eine effiziente Absaugung der Fluide aus der hohlraumförmigen Läsion erlaubt.
  • Wie in 12 erkennbar, ist die Drainageschicht 26 aus einem porösen Material geformt, das fähig ist, Fluid aus der hohlraumförmigen Läsion aufzunehmen.
  • In Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführungsform, die in 16, 17 gezeigt ist, kann der Absaugbeutel mit einem weiteren lagenartigen Element 30 kombiniert werden, das mit einer dritten Öffnung 31 bereitgestellt wird. Bei der Verwendung passt die dritte Öffnung 31 mit den ersten und zweiten Öffnungen 28, 29 zusammen oder ist auf sie ausgerichtet, um Zugang zu der Drainageschicht 26 zu gewähren. Der äußere Umriss des weiteren lagenartigen Elements 30 ist größer als der äußere Umriss des Absaugbeutels 20. Darüber hinaus ist die dritte Öffnung 31 kleiner als die ersten und zweiten Öffnungen 28, 29. Diese Merkmale vereinfachen das Positionieren des Absaugbeutels 20 auf der hohlraumförmigen Läsion und verbessern die sichere Handhabung, so dass die Drainageschicht 26 mit der hohlraumförmigen Läsion interagiert.
  • Die Ausführungsform der Erfindung in Übereinstimmung mit den 6 bis 17 hat den Vorteil, dass die Drainageschicht und der Absaugbeutel ein Integralglied formen, das zu der gas- und fluiddichten Folie 27 hin offensteht, die die Drainageschicht 26 umhüllt. Die Zugangsöffnung 28 in der Folie 27 ist durch das lagenartige Element 25 verstärkt, das darüber hinaus die Funktion besitzt, den Absaugbeutel 20 zu tragen. Die einteilige Struktur des Absaugbeutels 20 erlaubt eine sichere und einfache Handhabung des Absaugbeutels 20. Die sichere und einfache Handhabung wird ferner verbessert, wenn der Absaugbeutel zusammen mit dem weiteren lagenartigen Element 30 verwendet wird, das die Positionierung der Vorrichtung vereinfacht.
  • Die Vorrichtung, die auch WoundBag genannt wird, ist ein externer Verband. Sie wird angebracht, nachdem die hohlraumförmige Läsion vollständig mit Verbandsmaterial ausgefüllt ist, das vom Benutzer frei gewählt werden kann.
  • Das WoundBag-System kann aus einer einzigen Komponente (6 bis 15) oder aus zwei separaten Komponenten oder noch mehr Komponenten gebildet werden.
  • Das System mit einer Komponente umfasst eine Basis oder Platte aus Hydrokolloid, auf der der WoundBag, der mit der Drainageschicht 26 gefüllt ist, die beispielsweise aus Polyurethan gemacht ist, angebracht ist. Das System, das zwei Komponenten umfasst, besteht aus einer Basis aus Hydrokolloid und dem gefüllten WoundBag, die separat gehandhabt werden und nur bei der Anwendung an der Läsion zusammengebracht werden.
  • Das einteilige System besteht genauso wie das zweiteilige System aus vorgefertigten Teilen und wird angewendet, um einen okklusiven Verband zu erreichen.
  • Der WoundBag wird mit einem fest angebrachten Ventil bereitgestellt. Das Ventil kann folgendermaßen genutzt werden:
  • Das Ventil kann mit einem Beutel mittel eines Verbindungsrohrs verbunden werden, um eine abgeschlossene Drainage zu erreichen. Das Ventil kann mit einer Saugvorrichtung mittels eines Verbindungsrohrs verbunden werden. Das Ventil kann einfach geschlossen sein.
  • Der WoundBag, der mit einer Polyurethanschicht oder einer anderen aufnehmenden Schicht gefüllt ist, kann mit zwei Ventilen oder sogar mit mehr als zwei Ventilen versehen sein. Das zweite Ventil ist mit einem Nelaton oder einem Drainagemittel verbunden, um eine kontinuierliche Lavage zu erzielen. In diesem Fall kann das erste Ventil mit einem aufnehmenden Beutel mittels eines Rohrs verbunden sein, um eine geschlossene Drainage zu erzielen. Alternativ kann das erste Ventil mit einer Saugvorrichtung verbunden sein.
  • Die Platte aus Hydrokolloid des WoundBag-Systems wird sowohl in der einteiligen als auch in der zweiteiligen Variante verwendet, um die Kanten der Läsion und das die Läsion umgebende Gebiet zu schützen. Darüber hinaus hat die Platte aus Hydrokolloid die Funktion, die Läsion zu verschließen. Der Beutel enthält eine Polyurethanschicht oder eine Schicht aus einem anderen aufnehmenden Material und dient als externer Verband. Das WoundBag-System benötigt keinen anhaftenden Film, um den Verschluss der Läsion zu erreichen. Die Ausführungsform in Übereinstimmung mit der der WoundBag ein oder zwei fest angebrachte Ventile umfasst, hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher Verbinder benötigt wird, um eine potenzielle Therapie durchzuführen, entweder mittels einer geschlossenen Drainage oder mittels einer Saugvorrichtung.
  • Alle Merkmale der Ausführungsform in Übereinstimmung mit 6 bis 17 sind in Verbindung mit den Merkmalen der Ausführungsform in Übereinstimmung mit 1 bis 5 offenbart.
  • Die daher erdachte Erfindung ist empfänglich für zahlreiche Modifikationen und Variationen, von denen alle im Geltungsbereich der angefügten Ansprüche liegen.
  • Alle Details können ferner durch andere, technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.
  • In der Praxis können die verwendeten Materialien, genauso wie die Abmessungen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen, beliebig sein.
  • Die Offenbarungen in der Italienischen Patentanmeldung Nr. AR2008A000022 , deren Priorität diese Anmeldung beansprucht, sind hier durch Bezugnahme vollständig mit aufgenommen.
  • Wenn technischen Merkmalen in einem Anspruch Bezugszeichen folgen, wurden diese Bezugszeichen ausschließlich zu dem Zweck eingefügt, die Verständlichkeit der Ansprüche zu erhöhen, entsprechend haben solche Bezugszeichen keinen begrenzenden Effekt auf die Interpretation jedes Elements, das beispielsweise mittels eines solchen Bezugszeichens bezeichnet ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • IT 2008000022 [0091]

Claims (14)

  1. Drainagevorrichtung (1, 20), insbesondere für Absaugung bei Therapien mit Absaugung, Fisteln, Dehiszenzen von chirurgischen Wunden, Dekubitus, Traumen und ähnlichen Läsionen (10), die ein lagenartiges Element (5, 25) umfasst, das mit einer hohlraumförmigen Läsion (10) verbunden sein kann und mit einem Absaugmittel (3) mittels eines verbindenden Elements (4, 24) verbunden ist oder verbunden sein kann, dadurch gekennzeichnet, dass das lagenartige Element (5) von einer hydrokolloiden Substanz gebildet ist oder mit einer Platte aus Hydrokolloid verbindbar ist, wobei das lagenartige Element (5) eine Öffnung (29) beinhaltet, die einen Zugang zu der Läsion (10) bereitstellt.
  2. Drainagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das lagenartige Element (5) lösbar mit einem Absaugbeutel (2) verbunden ist.
  3. Drainagevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das lagenartige Element (5) als Träger für das verbindende Element (4) fungiert.
  4. Drainagevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Drainageschicht (7) auf der Innenseite des Absaugbeutels angeordnet ist.
  5. Drainagevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageschicht mindestens eine Polyurethankompresse (7) umfasst.
  6. Drainagevorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das verbindende Element (4) von einem verbindenden Ventil gebildet ist.
  7. Drainagevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das verbindende Ventil (4) die Verbindung zu dem Absaugmittel (3) steuert.
  8. Drainagevorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das lagenartige Element (5) eine Oberfläche besitzt, die mit der Haut des Patienten mittels eines Anhaftungsmittels verbunden werden kann.
  9. Drainagevorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugbeutel (2) mindestens einen Abschnitt von optisch transparentem Material umfasst.
  10. Drainagevorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugbeutel (2) ein Einweg-Tropfventil (9) umfasst, das damit verbunden ist.
  11. Gerätesatz zum Zusammensetzen einer Drainagevorrichtung, insbesondere einer Drainagevorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, der ein lagenartiges Element (5) und einen Absaugbeutel (2) umfasst, der eine Drainageschicht umfasst, wobei das lagenartige Element (5) und der Absaugbeutel (2) miteinander lösbar verbunden sein können, um die Drainageschicht zu umschließen.
  12. Gerätesatz nach Anspruch 11, der ferner eine Platte aus Hydrokolloid umfasst, die mit dem lagenartigen Element (5) zur Anbringung der Drainagevorrichtung an der Läsion (10) verbunden werden kann.
  13. Gerätesatz nach Anspruch 11 oder 12, der ferner ein verbindendes Ventil zum Verbinden des Absaugbeutels (2) mit dem Absaugmittel (3) umfasst.
  14. Gerätesatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageschicht von einer Kompresse (7), vorzugsweise aus Polyurethan, gebildet ist.
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