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Die Erfindung betrifft eine Solarmodultragvorrichtung, die als Unterkonstruktion für Solarmodule insbesondere für Flachdächer dient.
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Während für an Dächern angeordnete Solaranlagen, die Ausrichtung zur Sonne üblicherweise durch die Dachschräge vorgegeben wird und eine entsprechend einfache Unterkonstruktion beispielsweise aus Aluminiumprofilschienen zum Einsatz kommen kann, braucht man für Flachdächer eine Unterkonstruktion, die einerseits die Ausrichtung zur Sonne ermöglicht und andererseits eine geeigneten Lasteintrag ins Dach erlaubt. Um weiter die Installationskosten gering halten zu können, sollte weiter eine einfache Montage sowohl auf dem Dach als auch der Solarmodule auf der Unterkonstruktion möglich sein.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Solarmodultragvorrichtung bereitzustellen, die eine einfache Montage erlaubt und einen geeigneten Lasteintrag ins Dach erlaubt.
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Diese Aufgabe wird mit der Solarmodultragvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Solarmodulvorrichtung umfasst eine Grundplatte, insbesondere eine maschenförmigen Grundplatte, und mindestens eine aus der Ebene der Grundplatte vorstehenden Abstandselement, wobei an der Grundplatte und dem mindestens einen Abstandselement je mindestens ein Befestigungselement für Haltevorrichtungen eines zu tragenden Solarmoduls angeordnet sind. Dank der Verwendung der Grundplatte werden aufgrund einer homogenen Gewichtsverteilung Lastspitzen auf der Unterlage vermieden. Durch die maschenförmige Ausgestaltung wird ohne Stabilität zu verlieren eine leichte Vorrichtung ermöglicht, die die Installation vereinfacht.
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Bevorzugt können die Grundplatte und/oder das mindestens eine Abstandselement aus Kunststoff insbesondere aus recyceltem Kunststoff sein. Dadurch werden einerseits eine leichte Konstruktion und andererseits eine umweltfreundliche Lösung bereitgestellt, die sich günstig auf die Gesamtenergiebilanz der Anlage auswirkt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform können die Grundplatte und das Abstandselement einstückig ausgebildet sein. Weiter bevorzugt kann das mindestens eine Befestigungselemente am mindestens einen Abstandselement und das zugehörige Abstandselement einstückig ausgebildet sein. Dies vereinfacht den Herstellungsprozess und verbessert gleichzeitig die Stabilität der Konstruktion.
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Bevorzugt kann das Befestigungselement am Abstandselement und/oder der Grundplatte eine Ausnehmung zum Einscheiben einer Haltevorrichtung des zu tragenden Solarmoduls aufweisen. Dies vereinfacht die Montage. Um die Positionierung zu sichern können noch ein Fixierungsmittel vorgesehen werden.
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Vorteilhafterweise kann die Grundplatte im Randbereich einen Tragegriff aufweisen. Dadurch wird die Installation weiter vereinfacht
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Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Variante kann die Solarmodultragvorrichtung mindestens ein Kopplungselement zum Verbinden zweier Solarmodultragvorrichtungen umfassen. Dank dem Kopplungselement können die Tragvorrichtungen und somit auch die Solarmodule untereinander verbunden werden, um dadurch die Stabilität der ganzen Anlage zu verbessern.
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Bevorzugt kann das Kopplungselement lösbar in die Grundplatte integriert sein. Dadurch wird die Montage vereinfacht, da das Kopplungselement mit der Solarmodultragvorrichtung geliefert wird und somit immer dann zur Verfügung steht, wenn es benötigt wird.
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Vorteilhafterweise kann die Grundplatte im Randbereich mehrere Aufnahmebereiche für das Kopplungselement aufweist, wobei die Aufnahmebereiche unterschiedlich weit vom Rand der Grundplatte angeordnet sind. Dadurch kann der Abstand zwischen zwei Tragvorrichtungen angepasst werden, wodurch sich die Flexibilität des Systems erhöht.
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Gemäß einer bevorzugten Variante kann die Grundplatte rechteckig ausgebildet sein und an jeder Seitenkante mindestens ein Aufnahmebereich angeordnet sein. Dadurch lässt sich nicht nur eine Reihe sondern eine ganze Fläche mit Modulen bedecken ohne die Montage zu erschweren.
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Vorteilhafterweise kann das Kopplungselement auf die Grundplatte steck- oder clipsbar ausgebildet sein. Somit ist kein besonderes Werkzeug nötig, um zwei Tragvorrichtungen miteinander zu verbinden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann das mindestens eine Abstandselement so ausgebildet sein, dass die Solarmodultragvorrichtung stapelbar ist. Hierdurch wird der Transport vereinfacht.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Solaranlage mit mehreren Solarmodultragvorrichtungen wie oben beschreiben und je ein Solarmodul pro Solarmodultragvorrichtung, wobei die Haltevorrichtungen eines Solarmoduls in die entsprechenden Befestigungselemente der zugehörigen Solarmodultragvorrichtung eingeschoben sind.
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Bevorzugt können zwei benachbarte Solarmodultragvorrichtungen über mindestens ein Kopplungselement miteinander verbunden sein. Hierdurch wird die Stabilität der Anlage verbessert.
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Vorteilhafterweise können zwei benachbarte Solarmodultragvorrichtungen mit ihren Abstandselementen aneinander angrenzen. Dies ermöglicht eine effiziente Solaranlage da die gesamte zur Verfügung stehende Fläche zum Einsatz kommen kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsformen im Detail erläutert. Es zeigen:
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1a eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Solarmodultragvorrichtung,
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1b eine zweite Ansicht der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung von der Seite mit Solarmodul,
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2 eine zweite Ausführungsform in der schematischen Draufsicht
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3 eine dritte Ausführungsform in der schematischen Draufsicht, und
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4 mehrere miteinander verbundene erfindungsgemäße Solarmodultragvorrichtungen einer Solaranlage entsprechend der Erfindung.
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1a zeigt eine Solarmodultragvorrichtung 1 entsprechend der ersten Ausführungsform der Erfindung. Diese umfasst eine Grundplatte 3, zwei Abstandselemente 5, 7 und Befestigungselemente 9, 11, 13 und 15.
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In dieser Ausführungsform ist die Grundplatte 3 aus Kunststoff, insbesondere aus recyceltem Kunststoff, beispielsweise durch ein Spritzgussverfahren hergestellt. Die Grundplatte ist rechteckig und umfasst mehrere ebenfalls im Wesentlichen rechteckige oder quadratische Ausnehmungen, z. B. 17, um das Gewicht zu verringern. Anstatt der rechteckigen Ausnehmungen, könnten auch wabenförmige oder runde Ausnehmungen vorgesehen sein.
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In dieser Ausführungsform sind die beiden Abstandselemente 5 und 7 entlang der einer der kürzeren Seiten der Grundplatte 3 angeordnet. Anstatt zweier Abstandselemente 5 und 7 könnte man jedoch auch nur ein Element vorsehen, das sich dann im Wesentlichen entlang der kürzeren Seite der Grundplatte 3 erstrecken würde. Allerdings können, gemäß einer Variante, die Abstandselemente 5, 7 auch entlang der langen Seite der Grundplatte 3 angeordnet sein. In dieser Ausführungsform sind die Abstandselemente ebenfalls aus Kunststoff und bevorzugt einstückig mit der Grundplatte 3 ausgebildet.
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Die Abstandselemente 5 und 7 umfassen jeweils ein Befestigungselement 9 und 11, die in dieser Ausführungsform als Ausnehmungen ausgestaltet sind. In diese können, wie später beschrieben, Halteelemente eines Solarmoduls eingeschoben werden.
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An der den Abstandselementen 5 und 7 gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 3 befinden sich die weiteren Befestigungselemente 13 und 15, die hier ebenfalls einstückig mit der Grundplatte 3 ausgebildet sind. Entsprechend einer Variante könnten anstatt der Kunststoffbefestigungselemente 13 und 15, auch Elemente aus Metall, beispielsweise Aluminium, zum Einsatz kommen. Die Befestigungselemente 13 und 15 weisen analog zu den Befestigungselementen 9 und 11 auf der in der 1a nicht sichtbaren Seite ebenfalls Ausnehmungen auf um die Halteelemente eines Solarmoduls aufnehmen zu können.
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Allerdings kann die Form der Befestigungselemente 9, 11, 13, 15 je nach verwendeten Solarmodulen an das dabei verwendete Haltesystem angepasst werden. Hierzu können die Befestigungselemente 9, 11, 13, 15 auch auswechselbar ausgebildet werden.
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1b zeigt eine schematische Querschnittsansicht der Solarmodultragvorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform mit einem montierten Solarmodul 21. Das Solarmodul hat einen vorderen Bereich 23 mit den Solarzellen, sowie auf der Rückseite eine Haltervorrichtung 25, die mit ihren Endbereichen 27 und 20 in die Befestigungselemente 9 und 13 eingeschoben bzw. eingesteckt sind. Dadurch wird das Solarmodul 21 sicher in der Tragvorrichtung 1 getragen. Die Höhe H des Abstandelements 5 ist dabei so gewählt, dass das Solarmodul 21 und die Tragvorrichtung 1 einen Winkel α bilden, der bevorzugt in einem Bereich von 5 bis 15° liegt und insbesondere ca. 10° beträgt.
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Gemäß einer Variante können an den Abstandselementen 5 und 7 mehrere Befestigungselemente 9 und 11 auf unterschiedlichen Höhen aufweisen. Dadurch kann man Solarmodule 21 mit unterschiedlichen Neigungswinkeln montieren und die Ausrichtung der Solarmodule 21 in einer Solaranlage an die geographische Lage anpassen.
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Die Solarmodultragvorrichtung 1 entsprechend der Erfindung findet vor allem bei Solaranlagen, die auf flachen Flächen angeordnet werden, insbesondere bei Flachdächern Anwendung. Die Solarmodultragvorrichtung 1 hat dabei den Vorteil, dass durch die Verwendung der Grundplatte ein möglichst homogene Lastenverteilung ohne Punkt- oder linienförmige Lastspitzen erreicht wird, wobei gleichzeitig das Gewicht durch die maschenförmige Ausgestaltung unter Einsatz von Kunststoff sehr gering gehalten werden kann. Durch die Verwendung von Recyclingmaterial kann ferner die Gesamtenergiebilanz der Anlage weiter verbessert werden. Durch die Verwendung von Kunststoff können zusätzlich die Kosten der Unterkonstruktion gering gehalten werden.
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Besonders vorteilhaft ist die Solarmodultragvorrichtung 1, wenn die Abstandselemente 5 und 7 so ausgebildet werden, dass die Vorrichtung 1 stapelbar ist. Dies erleichtert den Transport und die Lagerung der Solarmodultragvorrichtungen.
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2 zeigt eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform der Solarmodultragvorrichtung gemäß der Erfindung. Elemente mit Bezugszeichen, die schon in den 1a und 1b verwendet wurden, werden nicht noch einmal im Detail erläutert. Auf deren Beschreibung wird hiermit verwiesen.
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2 zeigt in schematischer Draufsicht, die Solarmodultragvorrichtung 31 gemäß der zweiten Ausführungsform. Diese umfasst eine modifizierte Grundplatte 33, die die gleichen Materialeigenschaften wie die Grundplatte 3 aufweist. Die Solarmodultragvorrichtung 31 umfasst, wie in der ersten Ausführungsform, zwei Abstandselemente 5 und 7 mit zwei Befestigungselementen 9 und 11, und auf der gegenüberliegenden Seite zwei weitere Befestigungselemente 13 und 15.
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Die modifizierte Grundplatte weist neben den Ausnehmungen 17 zur Gewichtsverringerung an der kurzen und der langen Seite jeweils eine als Tragegriff ergonomisch ausgestaltete Öffnung 35 und 37 auf. Gemäß weiterer Varianten kann an jeder Seite mindestens eine solche Öffnung vorgesehen sein oder aber auch nur an Seite. Somit kann die Solarmodultragvorrichtung 31 beispielsweise von einem Monteur, mühelos getragen werden. Zum weiter erleichterten Tragen, kann die ergonomisch ausgestaltete Öffnung mit einem weicheren Material, insbesondere einem weicheren elastischen Kunststoff, zum zugehörigen Rand der Grundplatte 33 ausgeschlagen sein.
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Die Solarmodultragvorrichtung 31 der zweiten Ausführungsform weist zusätzlich in der Mitte eine knochenförmige Ausnehmung 39 auf. In diese Ausnehmung ist ein ebenfalls knochenförmiges Kopplungselement 41 lösbar eingefügt. Dieses Kopplungselement ist beispielsweise auf einen Steg (nicht sichtbar) in der Ausnehmung 39 aufgesteckt oder aufgeclipst.
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Weiterhin sind im Randbereich der Solarmodultragvorrichtung 31 Aufnahmebereiche 43, 45, 47 und 49 ausgebildet. Diese sind so ausgebildet, dass ein Kopplungselement 41 eingeschoben, eingesteckt oder aufgeclipst werden kann, um eine Verbindung über eine kurze oder lange Seite mit einer benachbarten Solarmodultragvorrichtung eingehen zu können. Die hier dargestellte Knochenform ermöglicht eine formschlüssige Verbindung, allerdings können das Kopplungselement 41 und die Aufnahmebereiche 43, 45, 47 und 49 beliebig andere Formen haben, solange darüber eine lösbare Verbindung zu einer benachbarten Solarmodultragvorrichtung ermöglicht wird. Gemäß einer weiteren Variante können pro Solarmodultragvorrichtungen 31 auch mehrere Kopplungselemente 41 und entsprechende Ausnehmungen 39 vorgesehen sein.
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3 zeigt eine dritte erfindungsgemäße Ausführungsform der Solarmodultragvorrichtung gemäß der Erfindung. Elemente mit Bezugszeichen, die schon in den 1a, 1b und 2 verwendet wurden, werden nicht noch einmal im Detail erläutert. Auf deren Beschreibung wird hiermit verwiesen.
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Die in die zweite Ausführungsform zusätzlich aufgenommenen Merkmale Kopplungselement und Aufnahmebereiche einerseits und die Tragegriffe andererseits können auch jeweils einzeln als Variante in einer Solarmodultragvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform realisiert werden.
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3 zeigt in schematischer Draufsicht, die Solarmodultragvorrichtung 51 gemäß der dritten Ausführungsform. Diese umfasst eine weitere modifizierte Grundplatte 53, die die gleichen Materialeigenschaften wie die Grundplatte 3 bzw. 31 aufweist. Die Solarmodultragvorrichtung 51 umfasst, wie in der ersten Ausführungsform, zwei Abstandselemente 5 und 7 mit zwei Befestigungselementen 9 und 11, und auf der gegenüberliegenden Seite zwei weitere Befestigungselemente 13 und 15.
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Im Unterschied zur zweiten Ausführungsform weist die dritte Ausführungsform an den Rändern der Grundplatte 53 mehrere Aufnahmebereiche 55, 57 entlang der langen Seite und mehrere Aufnahmebereich 59 und 61 an der kurzen Seite der Grundplatte 53 auf. Die Aufnahmebereiche 55, 57 bzw 59 und 61 unterscheiden sich dadurch, dass sich die breiteren Endbereiche unterschiedlich weit vom Rand der Grundplatte 53 befinden. Dadurch kann man benachbarte Solarmodultragvorrichtung 51 mit unterschiedlichen Abständen zueinander verbinden.
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Entsprechend der zweiten Ausführungsform sind in der dritten Ausführungsform wiederum Tragegriffe 37 vorgesehen.
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4 zeigt schematisch mehrere miteinander verbundene erfindungsgemäße Solarmodultragvorrichtungen einer Solaranlage entsprechend der Erfindung. Elemente mit Bezugszeichen die schon oben verwendet wurden, werden nicht noch einmal im Detail erläutert. Die Anlage umfasst zwei Reihen A und B mit je drei Solarmodultragvorrichtungen 101, 103, 105 und 17, 109, 111. Es können allerdings mehr als drei Solarmodultragvorrichtungen pro Reihe und mehr als zwei Reihen in der Solaranlage angeordnet sein.
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Benachbarte Solarmodultragvorrichtungen einer Reihe sind über Kopplungselemente 113 und 115 für Reihe A und 117 und 119 für Reihe B miteinander verbunden. Die Reihen A und B sind ebenfalls über Kopplungselemente 121, 123 und 125 miteinander verbunden. Die Kopplungselemente wurden dabei jeweils aus den Ausnehmungen 39 der Solarmodultragvorrichtungen herausgenommen. Sollten die Kopplungselemente, die in den einzelnen Solarmodultragvorrichtungen integriert waren, nicht ausreichen, werden zusätzliche Kopplungselemente als weitere Einzelteile bereitgestellt.
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Im Ausführungsbeispiel liegen die Solarmodultragvorrichtungen der beiden Reihen A und B so, dass die Abstandselemente 5 und 7 zweier benachbarter Solarmodultragvorrichtungen, beispielsweise 101 und 107 nebeneinander liegen.
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Mit montierten Solarmodulen führt dies zu einer dachförmigen Anlage, in der die Solarmodule zur Sonne hin in den Reihen A und B unterschiedlich ausgerichtet sind. Alternativ können die Reihen A und B aber auch jeweils mit einer Kante mit Abstandselement und einer Kante ohne Abstandselement aneinander angeordnet sein. Dies führt zu einer sägezahnartigen Anordnung der montierten Solarmodule, in der die Solarmodule zur Sonne hin die gleiche Ausrichtung haben. Die beiden Varianten können beliebig miteinander kombiniert werden.
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Dank der erfindungsgemäßen Solarmodultragvorrichtungen lässt sich somit in sehr einfacher Weise die Montage der Module und das Zusammenstecken zu einer Anlage durchführen. Insbesondere werden keine besonderen Werkzeuge benötigt und dank der leichten Bauweise lässt sich die Unterkonstruktion von einer einzigen Person beispielsweise auf einem Flachdach installieren. Über die Kopplungselemente und die entsprechenden Aufnahmebereiche zum Verbinden lassen sich die gegebenen Flächen optimal und flexibel mit Solarmodulen bestücken.