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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wellenanordnung für
ein Getriebe, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer
Welle, die eine Axialbohrung aufweist, in die über ein Ölzuführsystem
ein Öl einführbar ist, mit wenigstens einem Losrad,
das über ein Lager drehbar an der Welle gelagert ist, und
mit einer Schaltkupplungsanordnung, die zum drehfesten Verbinden
des Losrades mit der Welle ausgelegt ist und eine Führungsmuffe
aufweist, die über einen Verzahnungseingriff drehfest mit
der Welle verbunden ist, und wobei die Axialbohrung über
wenigstens eine Querbohrung mit dem Außenumfang der Welle verbunden
ist, um dem Lager und der Schaltkupplungsanordnung Öl zuzuführen,
wobei die Querbohrung in einem Bereich des Verzahnungseingriffes zwischen
der Führungsmuffe und der Welle angeordnet ist.
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Eine
derartige Wellenanordnung ist bekannt aus dem Dokument
DE 31 13 650 C3 . Dabei ist
in der Führungsmuffe ein Radialkanal vorgesehen, in den die
Querbohrung mündet und über den Öl der
Schaltkupplungsanordnung zugeführt wird.
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Generell
betrifft die vorliegende Erfindung Wellenanordnungen von Getrieben,
die eine Ölumlaufschmierung (Trockensumpfschmierung) aufweisen.
Dabei wird das Schmier- und Kühlöl für
die Lager und die Schaltkupplungsanordnungen (bei denen es sich
in der Regel um synchronisierte Schaltkupplungsanordnungen handelt)
radial von innen (d. h. von der Axialbohrung) nach außen
zugeführt.
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Aus
der Wellenanordnung, die aus dem Dokument
DE 31 13 650 C3 bekannt
geworden ist, sind für die Lager der Losräder
jeweils zusätzliche eigene Querbohrungen vorgesehen, die
mit der Axialbohrung verbunden sind. Der bauliche Aufwand zur Versorgung
der Lager und der Schaltkupplungsanordnung ist daher relativ hoch.
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Es
ist ferner bekannt, ein Lager und eine benachbarte Schaltkupplung
einer Schaltkupplungsanordnung mit Öl zu versorgen, indem
eine Querbohrung etwa axial mittig mit dem Lager ausgerichtet ist. Dabei
wird das Öl durch das Lager hindurchgedrückt und
zu einer benachbarten Stirnseite der Führungsmuffe geführt.
In der Stirnseite der Führungsmuffe ist beispielsweise
eine radial ausgerichtete Öltasche vorgesehen, über
die das aus dem Lager austretende Öl der Schaltkupplung
zugeführt wird. Hierbei ist der konstruktive Aufwand zur Ölversorgung
des Lagers und der Schaltkupplung relativ gering. Nachteilig hierbei
ist jedoch, dass die bei der Ölzuführung stattfindende
Flutung des Lagers zu einer starken Erhöhung des Schleppmomentes
führt, und zwar infolge der Walkarbeit der Wälzkörper.
Dies führt zu einer Verringerung des Wirkungsgrades der
Wellenanordnung und damit des Getriebes.
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Vor
diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte
Wellenanordnung für ein Getriebe anzugeben, die eine hinreichende Ölversorgung
des Lagers und der Schaltkupplungsanordnung gewährleistet
und geringere Schleppverluste hervorruft.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Wellenanordnung dadurch
gelöst, dass in einem Bereich einer Verzahnung der Führungsmuffe und/oder
in einem Bereich einer Wellen-Verzahnung, die mit der Führungsmuffen-Verzahnung
den Verzahnungseingriff bildet, ein Kanal ausgebildet ist, der die Querbohrung
mit einem Bereich zwischen der Führungsmuffe und dem Lager
verbindet.
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Durch
diese Maßnahme kann das Öl in den Bereich zwischen
der Führungsmuffe und dem Lager zugeführt werden.
Dieser Gesamtvolumenstrom kann dann ausgehend von diesem Bereich
auf einen Volumenstrom, der in das Lager fließt, und einen
Volumenstrom aufgeteilt werden, der in radialer Richtung weiter
nach außen hin zu der zugeordneten Schaltkupplung fließt.
Hierdurch kann erreicht werden, dass ein größerer
Teil des Volumenstroms direkt zu der Schaltkupplung fließt.
Durch den geringeren Volumenstrom in das Lager hinein kann eine
ausreichende Beölung auch des Lagers gewährleistet
werden. Allerdings wird das Lager hierbei nicht "geflutet", so dass
das Schleppmoment des Lagers signifikant verringert wird. Dies gilt
insbesondere bei relativ kaltem Öl, also beispielsweise
bei Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs.
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Das
Lager des Losrades kann ein Wälzlager sein, insbesondere
ein Nadellager.
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Der
Begriff der "Bohrung" soll vorliegend breit verstanden werden, also
nicht nur Bohrungen mit kreisförmigem Querschnitt beinhalten
sondern auch Bohrungen beliebiger anderer Querschnitte.
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Erfindungsgemäß ist
ferner vorteilhaft, dass eine zwischen dem Lager und der Welle häufig
vorgesehene Lagerbuchse kostengünstig hergestellt werden
kann. Während im Stand der Technik, bei dem die Querbohrung
in das Lager führte, entsprechende Bohrungen und/oder radiale
Ausnehmungen an der Lagerbuchse vorgesehen werden mussten, ist dies
bei der erfindungsgemäßen Wellenanordnung nicht
notwendig. Die gegebenenfalls in Verbindung mit dem Lager verwendete
Lagerbuchse ist demzufolge vorzugsweise frei von Querbohrungen.
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Die
Aufgabe wird somit vollkommen gelöst.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, die in Verbindung mit dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 eine eigene Erfindung darstellt, ist
die Querbohrung im Bereich eines axialen Endes des Verzahnungseingriffes
angeordnet.
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Hierdurch
ist es konstruktiv vergleichsweise einfach, das Öl ausgehend
von der Querbohrung in dem Bereich zwischen der Führungsmuffe
und dem Lager fließen zu lassen. Die Querbohrung erstreckt sich
dabei bevorzugt geradlinig durch die Wellen-Verzahnung hindurch.
Bevorzugt kann die Querbohrung im Bereich des Außenumfangs
der Welle sich ferner aufweiten, was beispielsweise durch ein "Ansenken" der
Bohrung erzielt werden kann.
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Diese
Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Welle einfach
zu fertigen ist. Beispielsweise kann aus einem Schmiederohling zunächst
die erforderliche Drehkontur erzeugt werden. Anschließend
kann, vorzugsweise auf derselben Maschine, die Querbohrung gebohrt
werden. Dies geschieht vorzugsweise mit einem Werkzeug, das die
komplette Form der Bohrung (d. h. gegebenenfalls inklusive Ansenkung) bereits
enthält, damit nur ein Arbeitsgang erforderlich ist. Die
Wellen-Verzahnung (vorzugsweise eine Passverzahnung mit evolventen
Flanken nach DIN 5480 bzw. ISO 4156)
wird dann erst anschließend gebildet, beispielsweise durch
einen Kaltumformprozess wie Rollieren. Eine weitere Bearbeitung
der Verzahnung oder der Querbohrung ist dann nicht mehr notwendig.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist die Querbohrung in einem
axial mittleren Bereich des Verzahnungseingriffes angeordnet.
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Bei
dieser Ausführungsform ist der Kanal, der die Querbohrung
mit dem Bereich zwischen der Führungsmuffe und dem Lager
verbindet, ein Axialkanal. Hierbei ist es möglich, für
eine Schaltkupplungsanordnung, auf deren beiden Stirnseiten jeweils ein
Losrad angeordnet ist, nur eine einzelne Querbohrung vorzusehen,
die über den Axialkanal mit den beiden gegenüberliegenden
Bereichen zwischen der Führungsmuffe und dem jeweiligen
Lager verbunden ist.
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Bei
dieser Ausführungsform werden nach dem Herstellen des Wellenrohlings
zunächst die Passverzahnungen hergestellt, beispielsweise
durch Rollieren. Erst anschließend wird die Querbohrung gefertigt.
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Von
besonderem Vorteil ist es dabei, wenn der Kanal als Axialkanal in
der Wellen-Verzahnung ausgebildet ist.
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Hierbei
ist es möglich, dass der Axialkanal ohne Eingriff in die
Führungsmuffen-Verzahnung hergestellt werden kann.
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Dabei
ist es von besonderem Vorteil, wenn der Axialkanal dadurch gebildet
ist, dass wenigstens ein Zahn der Wellen-Verzahnung ausgelassen
ist, wobei die Querbohrung in diesen Auslassungsbereich mündet.
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Bei
dieser Ausführungsform wird nach dem Herstellen der Passverzahnung
beispielsweise ein Zahn weggefräst. Auf die dadurch entstandene
Planfläche kann dann beispielsweise mittig die Querbohrung
gesetzt werden.
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Das
Verfahren zum Herstellen der Welle ist bei dieser Ausführungsform
etwas aufwändiger als bei der Ausführungsform,
bei der die Querbohrung im Bereich eines axialen Endes des Verzahnungseingriffes
angeordnet ist. Allerdings ist für eine Schaltkupplungsanordnung,
auf deren gegenüberliegenden Seiten jeweils ein Losrad
angeordnet ist, gegebenenfalls nur eine Querbohrung vorzusehen.
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Insgesamt
ist es ferner bevorzugt, wenn die Führungsmuffe an ihrem
Innenumfang im Bereich eines axialen Endes des Verzahnungseingriffes
eine radiale Ausnehmung aufweist, über die Öl
von der Querbohrung hin zu der axialen Stirnseite der Führungsmuffe
geleitet werden kann.
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Bei
der im axial mittleren Bereich des Verzahnungseingriffes vorgesehenen
Querbohrung ist der Axialkanal mit dieser radialen Ausnehmung verbunden.
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Bei
der Ausführungsform, bei der die Querbohrung im Bereich
eines axialen Endes des Verzahnungseingriffes angeordnet ist, mündet
die Querbohrung dann bevorzugt unmittelbar in die radiale Ausnehmung.
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Demzufolge
ist es von besonderem Vorzug, wenn die Querbohrung in dem Bereich
der radialen Ausnehmung mündet, so dass die radiale Ausnehmung
den Kanal bildet.
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Ferner
ist es hierbei bevorzugt, wenn die radiale Ausnehmung sich über
zumindest einen Winkelbereich größer als 45° des
Innenumfangs der Führungsmuffe erstreckt.
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Hierdurch
ist es möglich, die Montage der Führungsmuffe
auf der Welle im Wesentlichen ohne winkelmäßige
Ausrichtung dieser Bauteile zueinander durchzuführen. Besonders
bevorzugt ist es, wenn die radiale Ausnehmung sich über
den gesamten Innenumfang der Führungsmuffe erstreckt. Bei dieser
Ausführungsform kann die Führungsmuffe ohne jede
Winkelausrichtung zu der Welle auf der Welle montiert werden.
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Ferner
ist es insgesamt vorteilhaft, wenn die Führungsmuffe an
der der Schaltkupplungsanordnung zugewandten Stirnseite wenigstens
eine Öltasche aufweist, die sich von dem Kanal in radialer Richtung
nach außen erstreckt.
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Hierdurch
kann das Öl vom Bereich des Innenumfangs der Führungsmuffe
in radialer Richtung nach außen geführt werden,
und zwar durch die Öltasche hindurch. Bevorzugt weist die
Führungsmuffe wenigstens zwei oder mehr Öltaschen
auf, die sich in radialer Richtung nach außen erstrecken.
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Sofern
die radiale Ausnehmung sich über den gesamten Innenumfang
der Führungsmuffe erstreckt, kann dabei gewährleistet
werden, dass das Öl von der Querbohrung über die
radiale Ausnehmung in Umfangsrichtung hin zu dem radial inneren Ende
der Öltasche gelangt.
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Ferner
ist es hierbei vorteilhaft, wenn das in axialer Richtung neben der
Führungsmuffe angeordnete Lager mit Öl versorgt
wird, indem ein axiales Ende des Lagers der Öltasche zugewandt
ist.
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Dabei
fließt folglich ein relativ geringer Volumenstrom von der Öltasche
in axialer Richtung in das Lager hinein. Ein größerer
Teil des Volumenstromes fließt an dem Lager in radialer
Richtung vorbei nach außen in Richtung hin zu der Schaltkupplung.
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Ferner
ist es insgesamt vorteilhaft, wenn im Bereich von beiden axialen
Enden des Verzahnungseingriffes jeweils wenigstens eine Querbohrung
angeordnet ist.
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Diese
Ausführungsform eignet sich insbesondere dann, wenn der
Schaltkupplungsanordnung zwei Losräder auf gegenüberliegenden
Seiten zugeordnet sind. Dabei wird die eine Querbohrung mit dem
Bereich zwischen der Führungsmuffe und dem einen Lager
des einen Losrades verbunden. Die andere Querbohrung wird mit dem
Bereich zwischen der Führungsmuffe und dem zweiten Lager
des zweiten Losrades verbunden.
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Dabei
ist es von besonderem Vorzug, wenn die Querbohrungen an den axialen
Enden des Verzahnungseingriffes winkelversetzt angeordnet sind.
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Hierdurch
kann eine hohe Verzahnungsqualität der Wellen-Verzahnung
aufrechterhalten werden. Beispielsweise können die Bohrungen
um 180° versetzt sein und die Verzahnung kann spanlos durch Rollieren
oder Walzen hergestellt werden.
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Die
Erfindung ist in Verbindung mit jeder Art von Lager für
das Losrad verwendbar. Besonders bevorzugt ist das Lager jedoch
ein Nadellager. Dabei kann das Nadellager entweder unmittelbar auf
einem Außenumfangabschnitt der Welle abwälzen
(insbesondere, wenn dieser gehärtet ist). Alternativ kann auf
der Welle eine Lagerbuchse aufgeschoben sein, auf deren Außenumfang
die Nadeln des Nadellagers abwälzen. In letzterem Fall
strömt das Öl in radialer Richtung an der Lagerbuchse
vorbei und dann in axialer Richtung in das Lager hinein. Die Lagerbuchse muss
daher jedenfalls zum Zwecke des Zuführens von Öl
nicht mit einer Querbohrung ausgestattet sein.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Kraftfahrzeuges, in dessen Antriebsstrang
eine Wellenanordnung gemäß der Erfindung integriert
ist;
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2 eine
Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Wellenanordnung;
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3 eine
Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Wellenanordnung;
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4 eine
Teilschnittansicht einer Welle einer erfindungsgemäßen
Wellenanordnung;
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5 eine
Schnittansicht einer Welle einer erfindungsgemäßen
Wellenanordnung;
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6 eine
Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform einer
Welle einer erfindungsgemäßen Wellenanordnung;
und
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7 eine
Schnittansicht entlang der Linie VII-VII von 6.
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In 1 ist
ein Kraftfahrzeug schematisch dargestellt und generell mit 10 bezeichnet.
Das Kraftfahrzeug 10 weist einen Antriebsstrang 12 auf.
Der Antriebsstrang 12 beinhaltet einen Antriebsmotor 14 wie
einen Verbrennungsmotor, und eine Trennkupplungsanordnung 16.
Ferner weist der Antriebsstrang 12 ein Stufengetriebe 18 in
Vorgelegebauweise sowie ein Differential 20 auf, das die
Antriebskraft auf zwei angetriebene Räder 22L, 22R verteilt.
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Der
Antriebsstrang 12 ist stark schematisiert dargestellt,
um zu verdeutlichen, dass es sich beispielsweise bei dem Getriebe 18 um
ein manuelles Schaltgetriebe, ein automatisiertes Schaltgetriebe oder
ein Doppelkupplungsgetriebe handeln kann. Ferner kann die Kupplungsanordnung 16 eine
einfache Trennkupplung oder eine Doppelkupplungsanordnung für
ein Doppelkupplungsgetriebe beinhalten.
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Das
Stufengetriebe 18 beinhaltet eine Wellenanordnung 30 gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung. Die Wellenanordnung 30 beinhaltet
eine Welle 32, die im Vorliegenden als Getriebeeingangswelle
ausgebildet und mit einem Ausgangsglied der Trennkupplungsanordnung 16 verbunden
ist. Die Wellenanordnung 30 kann jedoch in gleicher Weise auch
an einer nicht näher bezeichneten Vorgelegewelle des Stufengetriebes 18 ausgebildet
sein.
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An
der Welle 32 sind ein erstes Losrad 34 und ein
zweites Losrad 36 drehbar gelagert. Zwischen den zwei Losrädern 34, 36 ist
eine Schaltkupplungsanordnung 38 angeordnet, die vorzugsweise als
Schaltkupplungspaket mit zwei Synchronisierungen für das
erste Losrad 34 bzw. das zweite Losrad 36 ausgebildet
ist.
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Ferner
ist ein Ölzuführsystem 40 vorgesehen,
das mittels einer Ölpumpe 44 Öl aus einem Ölsumpf 42 pumpt
und über einen Ölzuführkanal 46 der Wellenanordnung 30 zuführt.
Der Ölzuführkanal 46 führt das
von der Ölpumpe 44 geförderte Öl
einer in 1 nicht näher dargestellten
Axialbohrung der Welle 32 zu.
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2 zeigt
eine Teilschnittansicht einer Ausführungsform der Wellenanordnung 30.
Die Wellenanordnung 30 der 2 entspricht
jener der 1. Gleiche Elemente sind daher
mit gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet. Im Folgenden werden im
Wesentlichen Unterschiede hierzu erläutert.
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Die
Welle 32 beinhaltet eine Axialbohrung 48, die,
wie es in 2 schematisch dargestellt ist, mit
dem Ölzuführsystem 40 verbunden ist.
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Das
erste Losrad 34 ist über ein erstes Lager 50 drehbar
an der Welle 32 gelagert, und zwar über eine erste
Lagerbuchse 52. In entsprechender Weise ist das zweite
Losrad 36 mittels eines zweiten Lagers 54 drehbar
an der Welle 32 gelagert, und zwar über eine zweite
Lagerbuchse 56.
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Die
Lager 50, 54 sind als Nadellager ausgebildet.
Die Lagerbuchsen 52, 56 weisen keine radialen
Durchbrechungen wie Querbohrungen oder Ähnliches auf.
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Die
Schaltkupplungsanordnung 38 zwischen den zwei Losrädern 34, 46 beinhaltet
eine Führungsmuffe 60, die drehfest mit der Welle 32 verbunden
ist. An der Führungsmuffe 60 ist eine Schaltmuffe 62 in axialer
Richtung verschieblich gelagert. An dem ersten Losrad 34 ist
ein erster Kupplungskörper 64 festgelegt. An dem
zweiten Losrad 36 ist ein zweiter Kupplungskörper 66 festgelegt.
Durch Verschieben der Schaltmuffe 62 kann entweder das
erste Losrad 34 oder das zweite Losrad 36 drehfest
mit der Welle 32 verbunden werden, wie es allgemein bekannt
ist. Dabei beinhaltet die Schaltkupplungsanordnung 38 in
an sich bekannter Weise eine erste Synchroneinrichtung 68 zur
Synchronisierung der Drehzahlen des ersten Losrades 34 und
der Welle 32, sowie eine zweite Synchroneinrichtung 70 zur
Synchronisierung des zweiten Losrades 36 mit der Welle 32.
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Über
die Axialbohrung 48 werden die zwei Lager 50, 54 sowie
die zwei Synchroneinrichtungen 68, 70 mit Öl
versorgt, und zwar zu Schmier- und/oder Kühlzwecken.
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Zur
Versorgung des ersten Lagers 50 und der ersten Synchroneinrichtung 68 ist
in der Welle 32 eine erste Querbohrung 72 ausgebildet.
Die erste Querbohrung 72 ist dabei im Bereich eines axialen Endes
eines Verzahnungseingriffes 74 zwischen der Führungsmuffe 60 und
der Welle 32 vorgesehen. Die erste Querbohrung 72 erstreckt
sich von der Axialbohrung 48 bis hin zu einem Außenumfang 76 der Welle 32.
Im Bereich der zugeordneten axialen Stirnseite der Führungsmuffe 60 ist
an deren Innenumfang eine erste radiale Ausnehmung 78 ausgebildet, in
die die erste Querbohrung 72 mündet. Die erste
radiale Ausnehmung 78 weist eine relativ geringe radiale
Höhe auf, beispielsweise in einem Bereich kleiner 2 mm.
Mit anderen Worten ist die erste radiale Ausnehmung 78 so
ausgebildet, dass sie bei möglichst großem Querschnitt
einen möglichst kleinen Außendurchmesser aufweist.
Hierdurch können Eingrabungen von daneben angeordneten
Teilen in die Führungsmuffe 60 und damit einhergehende
Schäden wie Verlust des Axialspiels der Losräder
etc. verhindert werden. Die erste radiale Ausnehmung 78 erstreckt
sich über den gesamten Innenumfang der Führungsmuffe 60.
Demzufolge ist die erste radiale Ausnehmung 78 in jedem
Fall mit der ersten Querbohrung 72 verbunden, und zwar
unabhängig davon, in welcher relativen Drehstellung die
Führungsmuffe 60 in den Verzahnungseingriff 74 aufgeschoben
wurde.
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An
der Stirnseite 82 der Führungsmuffe 60 sind
ferner zwei um 180° versetzte Öltaschen 80 ausgebildet,
die sich in radialer Richtung ausgehend von der radialen Ausnehmung 78 nach
außen erstrecken.
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Demzufolge
fließt das über das Ölzuführsystem 40 zugeführte Öl 84 durch
die Axialbohrung 48, anschließend durch die erste
Querbohrung 72 in die radiale Ausneh mung 78. In
der radialen Ausnehmung 78 kann das Öl in Umfangsrichtung
fließen und anschließend in die zwei gegenüberliegenden Öltaschen 80 (von
denen in 2 nur eine bezeichnet ist) strömen.
Alternativ zu zwei Öltaschen kann auch nur eine Öltasche 80 vorgesehen
sein, oder eine größere Anzahl von Öltaschen 80.
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Das Öl 84 fließt
in den Öltaschen 80 im Wesentlichen in radialer
Richtung nach außen hin zu der ersten Synchroneinrichtung 68,
um diese mit Öl zu versorgen. Ferner fließt ein
geringerer Teil des Gesamtvolumenstroms ausgehend von den Öltaschen 80 in
axialer Richtung in das erste Lager 50 hinein, um dieses
mit Öl zu versorgen.
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Demzufolge
wird das erste Lager 50 nicht von dem Gesamtvolumenstrom
des zu der ersten Synchroneinrichtung 68 fließenden Öls
durchströmt, so dass hierdurch im Stand der Technik hervorgerufene
Schleppmomente vermieden werden.
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Die Ölversorgung
des zweiten Lagers 54 und der zweiten Synchroneinrichtung 70 erfolgt
im Wesentlichen in spiegelbildlicher Weise. Hierbei ist eine zweite
Querbohrung 86 in der Welle 32 ausgebildet, und
zwar in einem axial gegenüberliegenden Bereich des Verzahnungseingriffes 74.
In entsprechender Weise ist an dem Innenumfang der Führungsmuffe 60 eine
zweite radiale Ausnehmung 88 ausgebildet, und an der zweiten,
gegenüberliegenden Stirnseite 92 der Führungsmuffe 60 sind
wiederum zwei zweite Öltaschen 90 vorgesehen,
die zur Ölführung dienen.
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Es
versteht sich, dass an der Welle 32 weitere Losräder
und Schaltkupplungsanordnungen 38 angeordnet sein können,
die in entsprechender Weise über die Axialbohrung 48 mit Öl
versorgt werden.
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3 zeigt
eine schematische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Wellenanordnung 30, wobei insbesondere die erste
radiale Ausnehmung 78 und die zweite radiale Ausnehmung 88 in
den jeweiligen Detailansichten A bzw. B gezeigt sind. Die radialen
Ausnehmungen 78 weisen, wie gesagt, eine relativ geringe radiale
Höhe auf und dennoch einen relativ großen Querschnitt,
um den über die jeweiligen Querbohrungen 72, 86 zugeführten Volumenstrom
führen zu können. Die radialen Ausnehmungen 78, 88 erstrecken
sich dabei etwa von dem Bereich des Verzahnungseingriffes 74 in
axialer Richtung nach außen bis hin zu den jeweiligen Stirnseiten 82, 92.
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Es
ist in 3 ferner zu erkennen, dass die zwei Querbohrungen 72, 86 nicht
notwendigerweise, wie in 2 gezeigt, winkelmäßig
versetzt zueinander angeordnet sind, sondern in axialer Projektion miteinander
ausgerichtet sein können.
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In 4 ist
eine Detailschnittansicht der Welle 21 dargestellt, in
der die Verzahnung 94 der Welle 32 zu erkennen
ist, die mit einer entsprechenden Verzahnung der Führungsmuffe 60 den
Verzahnungseingriff 74 bildet.
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Die
Querbohrung ist dabei so angeordnet, dass sie im Bereich eines axialen
Endes der Wellen-Verzahnung 94 in den Außenumfang 76 der
Welle 32 mündet. Die Querbohrung 72 ist
vorzugsweise senkrecht zu der Axialbohrung 48 ausgerichtet,
kann jedoch auch schräg ausgebildet sein. Entscheidend ist,
dass die Mündung der Querbohrung 72 im Bereich
eines axialen Endes des Verzahnungseingriffes 74 liegt.
Insbesondere liegt die Achse 95 der ersten Querbohrung 72 noch
innerhalb des Verzahnungsbereiches der Wellen-Verzahnung 94.
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In 4 ist
ferner zu erkennen, dass die erste Querbohrung 72 im Bereich
des Außenumfangs 76 der Welle 32 aufgeweitet
ist. Beispielsweise kann die erste Querbohrung 72 durch
einen Bohrvorgang hergestellt sein, bei dem im Bereich des Außenumfanges 76 eine
Ansenkung gleichzeitig mit ausgebildet wird.
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5 zeigt
eine Schnittansicht einer gesamten Welle 32 und zeigt ferner,
dass neben der ersten Querbohrung 72 und der zweiten Querbohrung 86 im Bereich
des Verzahnungseingriffes 74 entsprechende weitere Querbohrungen 72', 86' im
Bereich eines weiteren Verzahnungseingriffes 94' einer
weiteren Schaltkupplungsanordnung vorgesehen sein können,
die mit der Axialbohrung 48 verbunden sind.
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6 zeigt
eine zu der in 5 gezeigten Welle alternative
Ausführungsform einer Welle 32A. Bei dieser Ausführungsform
ist zur Versorgung der zwei Lager 50, 54 und der
zwei Synchroneinrichtungen 68, 70, die einer Schaltkupplungsanordnung 38 zugeordnet
sind, statt zwei Querbohrungen 72, 86 nur jeweils
eine einzelne Querbohrung 98 vorgesehen. Die einzelne Querbohrung 98 mündet
dabei in einem mittleren Bereich der Verzahnung 94A der Welle 32A.
Wie es in 6 gezeigt ist, kann für
eine weitere Wellen-Verzahnung 94A' für eine weitere Schaltkupplungsanordnung
jeweils eine weitere mittlere Querbohrung 98 vorgesehen
sein.
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Die
Welle 32A ist im Übrigen mit den gleichen Komponenten
und dem ansonsten gleichen Aufbau wie in 2 gezeigt
realisierbar. Um folglich das über die mittlere Querbohrung 98 zugeführte Öl zu
den Bereichen der ersten Stirnseite 82 und der zweiten
Stirnseite 92 zu bringen, ist in der Wellen-Verzahnung 94A ein
Axialkanal 102 ausgebildet. Der Axialkanal 102 ist
dadurch gebildet, dass beispielsweise ein Zahn der Wellen-Verzahnung
in einem Auslassungsbereich 100 entfernt worden ist, in dem
mittlere Querbohrung 98 mündet.
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Die
Ausführungsform der 6 und 7 weist
zwar weniger Querbohrungen 89, 98' auf als die
Ausführungsform der 5. Allerdings
kann die Ausführungsform der 5 vorzugsweise
derart realisiert werden, dass in einem Wellenrohling zunächst die
Querbohrungen 72, 86 eingebracht werden und anschließend
die jeweilige Wellen-Verzahnung 94 durch Kaltumformung
gefertigt wird. Bei der Ausführungsform der 6 und 7 ist
es in der Regel hingegen notwendig, zunächst die Verzahnung 94A auszubilden
und anschließend den Auslassungsbereich 100 herzustellen,
wobei die Querbohrung 98 erst im Anschluss daran gefertigt
werden kann. Daher ist der Fertigungsaufwand hierbei in der Regel
etwas höher.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3113650
C3 [0002, 0004]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 5480 [0015]
- - ISO 4156 [0015]