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Die
Erfindung betrifft einen Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand
einer Messe. Aus der
DE
102 45 894 B4 ist beispielsweise ein derartiger Systemtisch
für Messeeinsatz in Form eines Rolltisches beispielsweise
für Computer mit einem Rahmen bekannt, an dessen unteren
Ecken Rollen angebracht sind, mit zwei an den oberen Enden des Rahmens
beidseitig angebrachten Tischelementen, mit einer an einem Tischelement
mittels Scharnier angebrachten Tischplatte, mit einem zwischen Ober- und
Unterteil des Rahmens schwenkbar angebrachten Container und einer
Stützvorrichtung zur Abstützung des Containers
gegenüber dem Boden und der klappbaren Tischplatte.
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Sollten
nun Flachbildschirme an dem im Tischelement untergebrachten Computer
angeschlossen werden, so wurden die an einer rückwärtigen Stellwand
hinter dem Rolltisch angebracht.
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Zu
einer Corporate Identity einer Firma gehören auch Messemöbel,
die als Produktträger u. a. der Transporteur dieser Identität
innerhalb der Gesamterscheinung dieser Firma auf Messen sind. Die derartigen
Möbel sind jedoch nicht mehr geeignet, die gegenwärtigen
Produkte optimal zu präsentieren.
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Die
Erfindung geht von der Aufgabe aus, einen Tisch der eingangs genannten
Art derart auszubilden, dass er sich durch eine kompakte Bauweise, variable
Struktur, Multifunktionalität, geringe Transportgröße
und kostengünstige Herstellung auszeichnet, so dass sie
die heutigen Anforderungen perfekt umsetzen, wie beispielsweise
die Kabelführung und Belüftung, und das Corporate
Design der Firma bei Messen und Events verkörpert.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Schutzanspruches 1 gelöst. Der Systemtisch zum Einsatz
auf einem Ausstellungsstand einer Messe, beispielsweise zur Aufnahme
wenigstens eines Computers, weist einen L-förmigen Sockel,
ein mittels eines Fußes daran angebrachtes Containerelement
und eine über ein Verbindungselement an dem Containerelement
befestigte Tischplatte auf.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Verbindungselement ein
Drehelement ist, das arretierbar sein kann, wobei es eine Drehung
nur im 90° Winkel ermöglichen kann.
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Alternativ
kann das Verbindungselement eine Aufnahme für die Tischplatte
aufweisen, wobei die Tischplatte in das Verbindungselement einschiebbar
sein kann.
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In
vorteilhafter Weise kann aber auch das Verbindungselement einen
Steckaufsatz für die Tischplatte aufweisen, der derart
ausgebildet sein kann, dass beim Aufstecken der Tischplatte diese
in verschiedenen, vorher festgelegten Tischüberständen
und Winkeln einrastet.
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Erfindungsgemäß kann
der L-förmige Sockel einen Träger zur Aufnahme
eines Tragegestells für Zubehör aufweisen.
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Ist
die Tischplatte derart gedreht, dass der Träger sich hinter
der Tischplatte befindet, ist in den Träger ein Tragegestell
einschiebbar, an dem ein Flachbildschirm angebracht sein kann. Dazu
können im Fuß, Sockel, Träger und/oder
Tragegestell Kanäle als Kabelführung zu dem Flachbildschirm
vorgesehen sein.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Tischplatte derart gedreht
ist, dass der Träger sich seitlich von der Tischplatte
befindet, und wenn Trennelemente, Graphikfahnen oder Prospektteile
eingehängt werden.
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Die
Tischplatte lässt sich leicht zusammen mit dem Systemtisch
transportieren, wenn sie erfindungsgemäß abklappbar
ausgebildet ist.
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Der
Systemtisch lässt sich zu mindest am Messestandort leicht
transportieren, wann an dem durch den L-förmigen Sockel
und dem Träger gebildeten Winkel Transportrollen angebracht
sind, wobei ein Transportgriff in den Träger einführbar
sein kann.
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Die
Flexibilität im Einsatz lässt sich noch erhöhen,
wenn bei dem Systemtisch der den L-förmigen Sockel mit
dem Containerelement verbindende Fuß drehbar ausgebildet
ist.
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In
vorteilhafter Weise kann das Containerelement mit einem Frontblech
abdeckbar sein, wobei es innen über eine Schlitzführung
in der Wandung des Containerelements von der unten gelegenen Position nach
oben und hinten in das Containerelement einschiebbar dein kann.
Dabei kann das Frontblech seitlich mittels einer Schließvorrichtung
abschließbar sein.
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Erfindungsgemäß kann
die Tischplatte horizontal verschiebbar ausgebildet sein.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Frontansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Tisches,
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2 eine
Seitenansicht des Tisches gemäß 1,
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3 eine
Aufsicht des Tisches gemäß 1,
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4 eine
Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit
einem Prospektträger,
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5 eine
Seitenansicht des Tisches gemäß 4,
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6 eine
Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit
einer Graphikfahne,
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7 eine
Frontansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Tisches,
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8 eine
Seitenansicht des Tisches gemäß 7,
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9 eine
Aufsicht des Tisches gemäß 7,
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10 eine
Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1,
dessen Tischplatte um 90° gedreht ist, mit einem Träger
für einen Flachbildschirm,
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11 eine
Seitenansicht des Tisches gemäß 10,
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12 eine
Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit
einer Transportvorrichtung,
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13 den
Tisch gemäß 12 in
Transportstellung und
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14 zwei
nebeneinander stehende erfindungsgemäße Tische
mit Monitoren und einer Graphiktafel.
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In
der 1 ist ein erfindungsgemäßer
Systemtisch mit einem L-förmigen Sockel 1 in Frontansicht
dargestellt, der an seiner linken Seite abgeschrägt ist.
An dem Sockel 1 ist über einen Fuß 2 ein Grundkörper
oder Containerelement 3 befestigt. Auf dem Containerelement 3 ist
mittels eines Verbindungselements 4 eine Tischplatte 5 befestigt.
Wie aus der 2 ersichtlich, weist das Containerelement 3 die
gleiche Breite wie der L-förmige Sockel 1 auf.
Die Tischplatte 5 fluchtet an ihrem hinteren Rand sowohl
mit dem L-förmigen Sockel 1 als auch mit dem Containerelement 3.
Nach vorne ragt die Tischplatte 5 über das Containerelement 3 hinaus
und ist an ihrem vorderen Ende abgeschrägt. Ein nach oben gerichteter
Schenkel des L-förmigen Sockels 1 bildet einen
Träger 6 für weitere Elemente und Zubehör, dessen
Höhe mit der Höhe des Containerelements 3 fluchtet.
Es gibt normal große Containerelemente 3 zur Aufnahme
eines Rechners oder große Containerelemente 3 für
zwei Rechner pro Tisch.
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In
der 3 ist der erfindungsgemäße Systemtisch
in Draufsicht dargestellt. Dort ist ersichtlich, dass der Träger 6 bei
der in den 1 bis 3 dargestellten
Stellung der Tischplatte 5 seitlich unter der Tischplatte 5 herausragt.
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In
der 4 ist der Systemtisch gemäß 1 in
Frontansicht dargestellt, bei dem auf dem Träger 6 ein
Prospektständer 7 mit Prospektablagen 8 gesteckt
ist, die in bekannter Weise im Querschnitt L-förmig ausgebildet
sind, wie das in der Seitenansicht gemäß 5 gezeigt
ist.
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Bei
dem in 6 in Frontansicht dargestellten Systemtisch gemäß 1 ist
auf dem Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 eine
Haltestange 9 gesteckt, die eine sogenannte Graphikfahne 10 trägt. An
der Graphikfahne 10 können ein- oder beidseitig Wechselgraphiken
angebracht sein.
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In
den 7 bis 9 ist eine zweite erfindungsgemäße
Ausführungsform des Systemtisches dargestellt, bei dem
gegenüber dem Systemtisch gemäß 1 das
Containerelement 3 in Bezug auf den L-förmigen
Sockel 1 quer gestellt ist. Dadurch steht der Träger 6 hinter
dem Systemtisch, so dass dieser Trennelemente, Graphikfahnen oder
Prospektständer halten kann.
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In
den 10 und 11 ist
der Systemtisch gemäß den 1 und 2 mit
einer um 90° gedrehten Tischplatte 5 wiedergegeben.
Diese Drehung kann mittels des Verbindungselements 4 erreicht
werden. Dazu kann das Verbindungselement 4 mit einem Dreh-Scharnier
versehen sein, an dem die Tischplatte 5 befestigt ist.
Dieses Dreh-Scharnier ist vorzugsweise arretierbar. Es kann gegebenenfalls derart
ausgebildet sein, dass es nur eine Drehung der Tischplatte 5 in
einem Winkel von 90° ermöglicht.
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Das
Verbindungselement 4 kann auch eine Aufnahme für
die Tischplatte 5 aufweisen, in die die Tischplatte 5 beispielsweise
in zwei um 90° versetzte Stellungen einschiebbar ist. Es
lässt sich aber auch ein Steckaufsatz für die
Tischplatte 5 verwenden, bei dem die Tischplatte 5 in
verschiedenen vorher festgelegten Tischüberständen
zum Container beim Aufstecken einrastet. Der 90°-Modus
ist geblieben. Wenn also der L-förmige Sockel nach hinten
zeigen soll, wird die Tischplatte 5 entsprechend eingesteckt. Sie
kann dabei in zwei verschiedenen Plattentiefen einrasten.
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Die
Tischplatte 5 kann auch in die Steckvorrichtung oder den
Steckaufsatz derart eingeschoben werden, dass der L-förmige
Sockel 1 sich sowohl links oder 180° gedreht auch
rechts befindet. Die wird insbesondere dafür benötigt,
wenn als Gestellverlängerung beispielsweise die Haltestange 9 für
Graphiken etc. gebraucht wird.
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Die
Tischplatte 5 kann auch in horizontaler Richtung verschiebbar
ausgebildet sein, so dass sie beim Aufbau und Bestücken
des Containerelements 3 beispielsweise in eine hintere
Position gebracht werden kann. Soll nun in den Träger 6 des
L-förmigen Sockels 1 ein Zubehör eingesteckt
werden, so kann die Tischplatte 5 in ihre vordere normale
Position geschoben werden.
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In
dem Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann
nun ein Tragegestell 11 eingeschoben werden, das über
eine Halterung 12 einen Flachbildschirm 13 oder
Flachbild-Fernseher trägt. Dieser kann ein LCD- oder Plasmabildschirm
zu Präsentationszwecken sein.
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Bei
dem derartigen Systemtisch lassen sich auf einfache Weise beispielsweise
ein oder mehrere PC oder ein Laptop durch die Schmalseite in das Containerelement 3 einschieben.
Die Anschlüsse für den PC sowie die Verbindungen
zu dem Flachbild schirm 13 erfolgen durch nicht dargestellte
Kanäle im Fuß 2, Sockel 1, Träger 6 und
Tragegestell 11.
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In
der 12 ist der Systemtisch gemäß 1 dargestellt.
An dem durch den L-förmigen Sockel 1 und dem Träger 6 gebildeten
Winkel sind Transportrollen 14 angebracht. Diese können
seitlich des Sockels 1 angeordnet sein. Sie stören
jedoch weniger, wenn sie in dem Sockel 1 integriert sind.
In den Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann
nun ein Transportgriff 15 eingeschoben werden, so dass durch
Kippen des Systemtisches mittels des Transportgriffs 15 der
Systemtisch auf den Transportrollen 14 liegt und auf einfache
Art und Weise sich transportieren lässt, wie dies die 13 wiedergibt.
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Der
Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann beispielsweise
aus zwei an den äußeren Ecken einer Grundplatte
angebrachten Rohren runden oder rechteckförmigen Querschnitts
bestehen. Die Transportrollen 14 können dann an
diesen Rohren innen angebracht sein.
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In
der 14 sind zwei der Systemtische gemäß 1 nebeneinander
gestellt. Auf die Tischplatten 5 sind Monitore 16 gestellt,
die mit in den jeweiligen Containerelementen 3 untergebrachten
Rechnern verbunden sein können. In den Trägern 6 sind Ständer 17 eingeführt,
die eine große Graphiktafel 18 halten. Die vordere Öffnung
der Containerelemente 3 ist durch ein bewegbares Frontblech 19 abgedeckt, das
zur besseren Belüftung der in den Containerelementen 3 enthaltenen
Rechner als gebogenes Lochblech ausgeführt sein kann. Das
Container-Frontblech 19 ist mittels einer Schließvorrichtung 20 seitlich
abschließbar. Das Container-Frontblech 19 ist
innen über eine Schlitzführung von der unten gelegenen
Position nach oben und hinten in das Containerelement 3 einschiebbar,
so dass das Containerelement 3 bestückt werden
kann. Auch die Rückwände der Containerelemente 3 können
durch Lochbleche abgedeckt sein. Diese können aber fest
mit dem Gehäuse der Containerelemente 3 verbunden
sein.
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Derartige
in der 14 dargestellte Graphiktafeln 18 lassen
sich über einen Systemtisch, aber auch über mehrere
Systemtische, beispielsweise drei, aufstellen. Auch können
Systemtische nebeneinander stehen, auf denen auf den Tischplatten 5 mehr
als ein Monitor 16 steht. Werden drei oder mehr Systemtische
nebeneinander angeordnet, so können beispielsweise vier
Monitore 16 nach vorne und zwei Monitore 16 nach
hinten ausgerichtet sein.
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Der
erfindungsgemäße Systemtisch besteht aus einem
L-förmigen Sockel 1, einem Containerelement 3 und
einer Tischplatte 5. Diese lagert über einem Verbindungselement
derart, dass die Tischplatte so gedreht werden kann, dass der den
Schenkel des L-förmigen Sockels 1 bildende Träger 6 hinter
der Tischplatte 5 liegt. Über ein einschiebbares
Tragegestell 11 lassen sich so beispielsweise Plasmabildschirme
aufhängen.
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Die
Tischplatte wird 90° zurückgedreht, so dass der
L-förmige Winkel seitlich zur Tischplatte liegt. Dadurch
können beispielsweise Trennelemente, Graphikfahnen oder
Prospektteile eingehängt werden. Die Verpackungskiste für
derartige Systemtische ist in den Maßen der Europalette
80 × 120 cm gehalten.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung der Systemtische
wird für die Aufhängung beispielsweise von Plasmabildschirmen
zu Präsentationszwecken keine Rückwand mehr gebraucht,
was eine sehr kostensparende Maßnahme ist. Über
die Gestellverlängerung durch das Tragegestell 11 können
diese direkt an den Systemtischen befestigt werden. Dazu wird der
Stand transparenter; bei sonst eingeschränkter Standeinsicht
erhöht sich die ”Messestand-Transparenz” und
macht alle Produkte sofort einsehbar. Die seitlichen Befestigungsmöglichkeiten am
Tisch ersparen zusätzliche Standflächen für
beispielsweise Graphikplatten oder Prospektständer. Ein
geringes Transportvolumen spart Transportkosten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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