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DE202009002793U1 - Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe - Google Patents

Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe Download PDF

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DE202009002793U1
DE202009002793U1 DE200920002793 DE202009002793U DE202009002793U1 DE 202009002793 U1 DE202009002793 U1 DE 202009002793U1 DE 200920002793 DE200920002793 DE 200920002793 DE 202009002793 U DE202009002793 U DE 202009002793U DE 202009002793 U1 DE202009002793 U1 DE 202009002793U1
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Siemens Healthcare GmbH
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    • A47B2200/0066Workstations
    • A47B2200/0075Computer kiosks or stands

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe, beispielsweise zur Aufnahme wenigstens eines Computers, der einen L-förmigen Sockel (1), ein mittels eines Fußes (2) daran angebrachtes Containerelement (3) und eine über ein Verbindungselement (4) an dem Containerelement (3) befestigte Tischplatte (5) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe. Aus der DE 102 45 894 B4 ist beispielsweise ein derartiger Systemtisch für Messeeinsatz in Form eines Rolltisches beispielsweise für Computer mit einem Rahmen bekannt, an dessen unteren Ecken Rollen angebracht sind, mit zwei an den oberen Enden des Rahmens beidseitig angebrachten Tischelementen, mit einer an einem Tischelement mittels Scharnier angebrachten Tischplatte, mit einem zwischen Ober- und Unterteil des Rahmens schwenkbar angebrachten Container und einer Stützvorrichtung zur Abstützung des Containers gegenüber dem Boden und der klappbaren Tischplatte.
  • Sollten nun Flachbildschirme an dem im Tischelement untergebrachten Computer angeschlossen werden, so wurden die an einer rückwärtigen Stellwand hinter dem Rolltisch angebracht.
  • Zu einer Corporate Identity einer Firma gehören auch Messemöbel, die als Produktträger u. a. der Transporteur dieser Identität innerhalb der Gesamterscheinung dieser Firma auf Messen sind. Die derartigen Möbel sind jedoch nicht mehr geeignet, die gegenwärtigen Produkte optimal zu präsentieren.
  • Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, einen Tisch der eingangs genannten Art derart auszubilden, dass er sich durch eine kompakte Bauweise, variable Struktur, Multifunktionalität, geringe Transportgröße und kostengünstige Herstellung auszeichnet, so dass sie die heutigen Anforderungen perfekt umsetzen, wie beispielsweise die Kabelführung und Belüftung, und das Corporate Design der Firma bei Messen und Events verkörpert.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Der Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe, beispielsweise zur Aufnahme wenigstens eines Computers, weist einen L-förmigen Sockel, ein mittels eines Fußes daran angebrachtes Containerelement und eine über ein Verbindungselement an dem Containerelement befestigte Tischplatte auf.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Verbindungselement ein Drehelement ist, das arretierbar sein kann, wobei es eine Drehung nur im 90° Winkel ermöglichen kann.
  • Alternativ kann das Verbindungselement eine Aufnahme für die Tischplatte aufweisen, wobei die Tischplatte in das Verbindungselement einschiebbar sein kann.
  • In vorteilhafter Weise kann aber auch das Verbindungselement einen Steckaufsatz für die Tischplatte aufweisen, der derart ausgebildet sein kann, dass beim Aufstecken der Tischplatte diese in verschiedenen, vorher festgelegten Tischüberständen und Winkeln einrastet.
  • Erfindungsgemäß kann der L-förmige Sockel einen Träger zur Aufnahme eines Tragegestells für Zubehör aufweisen.
  • Ist die Tischplatte derart gedreht, dass der Träger sich hinter der Tischplatte befindet, ist in den Träger ein Tragegestell einschiebbar, an dem ein Flachbildschirm angebracht sein kann. Dazu können im Fuß, Sockel, Träger und/oder Tragegestell Kanäle als Kabelführung zu dem Flachbildschirm vorgesehen sein.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Tischplatte derart gedreht ist, dass der Träger sich seitlich von der Tischplatte befindet, und wenn Trennelemente, Graphikfahnen oder Prospektteile eingehängt werden.
  • Die Tischplatte lässt sich leicht zusammen mit dem Systemtisch transportieren, wenn sie erfindungsgemäß abklappbar ausgebildet ist.
  • Der Systemtisch lässt sich zu mindest am Messestandort leicht transportieren, wann an dem durch den L-förmigen Sockel und dem Träger gebildeten Winkel Transportrollen angebracht sind, wobei ein Transportgriff in den Träger einführbar sein kann.
  • Die Flexibilität im Einsatz lässt sich noch erhöhen, wenn bei dem Systemtisch der den L-förmigen Sockel mit dem Containerelement verbindende Fuß drehbar ausgebildet ist.
  • In vorteilhafter Weise kann das Containerelement mit einem Frontblech abdeckbar sein, wobei es innen über eine Schlitzführung in der Wandung des Containerelements von der unten gelegenen Position nach oben und hinten in das Containerelement einschiebbar dein kann. Dabei kann das Frontblech seitlich mittels einer Schließvorrichtung abschließbar sein.
  • Erfindungsgemäß kann die Tischplatte horizontal verschiebbar ausgebildet sein.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Frontansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tisches,
  • 2 eine Seitenansicht des Tisches gemäß 1,
  • 3 eine Aufsicht des Tisches gemäß 1,
  • 4 eine Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit einem Prospektträger,
  • 5 eine Seitenansicht des Tisches gemäß 4,
  • 6 eine Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit einer Graphikfahne,
  • 7 eine Frontansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tisches,
  • 8 eine Seitenansicht des Tisches gemäß 7,
  • 9 eine Aufsicht des Tisches gemäß 7,
  • 10 eine Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1, dessen Tischplatte um 90° gedreht ist, mit einem Träger für einen Flachbildschirm,
  • 11 eine Seitenansicht des Tisches gemäß 10,
  • 12 eine Frontansicht des erfindungsgemäßen Tisches gemäß 1 mit einer Transportvorrichtung,
  • 13 den Tisch gemäß 12 in Transportstellung und
  • 14 zwei nebeneinander stehende erfindungsgemäße Tische mit Monitoren und einer Graphiktafel.
  • In der 1 ist ein erfindungsgemäßer Systemtisch mit einem L-förmigen Sockel 1 in Frontansicht dargestellt, der an seiner linken Seite abgeschrägt ist. An dem Sockel 1 ist über einen Fuß 2 ein Grundkörper oder Containerelement 3 befestigt. Auf dem Containerelement 3 ist mittels eines Verbindungselements 4 eine Tischplatte 5 befestigt. Wie aus der 2 ersichtlich, weist das Containerelement 3 die gleiche Breite wie der L-förmige Sockel 1 auf. Die Tischplatte 5 fluchtet an ihrem hinteren Rand sowohl mit dem L-förmigen Sockel 1 als auch mit dem Containerelement 3. Nach vorne ragt die Tischplatte 5 über das Containerelement 3 hinaus und ist an ihrem vorderen Ende abgeschrägt. Ein nach oben gerichteter Schenkel des L-förmigen Sockels 1 bildet einen Träger 6 für weitere Elemente und Zubehör, dessen Höhe mit der Höhe des Containerelements 3 fluchtet. Es gibt normal große Containerelemente 3 zur Aufnahme eines Rechners oder große Containerelemente 3 für zwei Rechner pro Tisch.
  • In der 3 ist der erfindungsgemäße Systemtisch in Draufsicht dargestellt. Dort ist ersichtlich, dass der Träger 6 bei der in den 1 bis 3 dargestellten Stellung der Tischplatte 5 seitlich unter der Tischplatte 5 herausragt.
  • In der 4 ist der Systemtisch gemäß 1 in Frontansicht dargestellt, bei dem auf dem Träger 6 ein Prospektständer 7 mit Prospektablagen 8 gesteckt ist, die in bekannter Weise im Querschnitt L-förmig ausgebildet sind, wie das in der Seitenansicht gemäß 5 gezeigt ist.
  • Bei dem in 6 in Frontansicht dargestellten Systemtisch gemäß 1 ist auf dem Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 eine Haltestange 9 gesteckt, die eine sogenannte Graphikfahne 10 trägt. An der Graphikfahne 10 können ein- oder beidseitig Wechselgraphiken angebracht sein.
  • In den 7 bis 9 ist eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform des Systemtisches dargestellt, bei dem gegenüber dem Systemtisch gemäß 1 das Containerelement 3 in Bezug auf den L-förmigen Sockel 1 quer gestellt ist. Dadurch steht der Träger 6 hinter dem Systemtisch, so dass dieser Trennelemente, Graphikfahnen oder Prospektständer halten kann.
  • In den 10 und 11 ist der Systemtisch gemäß den 1 und 2 mit einer um 90° gedrehten Tischplatte 5 wiedergegeben. Diese Drehung kann mittels des Verbindungselements 4 erreicht werden. Dazu kann das Verbindungselement 4 mit einem Dreh-Scharnier versehen sein, an dem die Tischplatte 5 befestigt ist. Dieses Dreh-Scharnier ist vorzugsweise arretierbar. Es kann gegebenenfalls derart ausgebildet sein, dass es nur eine Drehung der Tischplatte 5 in einem Winkel von 90° ermöglicht.
  • Das Verbindungselement 4 kann auch eine Aufnahme für die Tischplatte 5 aufweisen, in die die Tischplatte 5 beispielsweise in zwei um 90° versetzte Stellungen einschiebbar ist. Es lässt sich aber auch ein Steckaufsatz für die Tischplatte 5 verwenden, bei dem die Tischplatte 5 in verschiedenen vorher festgelegten Tischüberständen zum Container beim Aufstecken einrastet. Der 90°-Modus ist geblieben. Wenn also der L-förmige Sockel nach hinten zeigen soll, wird die Tischplatte 5 entsprechend eingesteckt. Sie kann dabei in zwei verschiedenen Plattentiefen einrasten.
  • Die Tischplatte 5 kann auch in die Steckvorrichtung oder den Steckaufsatz derart eingeschoben werden, dass der L-förmige Sockel 1 sich sowohl links oder 180° gedreht auch rechts befindet. Die wird insbesondere dafür benötigt, wenn als Gestellverlängerung beispielsweise die Haltestange 9 für Graphiken etc. gebraucht wird.
  • Die Tischplatte 5 kann auch in horizontaler Richtung verschiebbar ausgebildet sein, so dass sie beim Aufbau und Bestücken des Containerelements 3 beispielsweise in eine hintere Position gebracht werden kann. Soll nun in den Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 ein Zubehör eingesteckt werden, so kann die Tischplatte 5 in ihre vordere normale Position geschoben werden.
  • In dem Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann nun ein Tragegestell 11 eingeschoben werden, das über eine Halterung 12 einen Flachbildschirm 13 oder Flachbild-Fernseher trägt. Dieser kann ein LCD- oder Plasmabildschirm zu Präsentationszwecken sein.
  • Bei dem derartigen Systemtisch lassen sich auf einfache Weise beispielsweise ein oder mehrere PC oder ein Laptop durch die Schmalseite in das Containerelement 3 einschieben. Die Anschlüsse für den PC sowie die Verbindungen zu dem Flachbild schirm 13 erfolgen durch nicht dargestellte Kanäle im Fuß 2, Sockel 1, Träger 6 und Tragegestell 11.
  • In der 12 ist der Systemtisch gemäß 1 dargestellt. An dem durch den L-förmigen Sockel 1 und dem Träger 6 gebildeten Winkel sind Transportrollen 14 angebracht. Diese können seitlich des Sockels 1 angeordnet sein. Sie stören jedoch weniger, wenn sie in dem Sockel 1 integriert sind. In den Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann nun ein Transportgriff 15 eingeschoben werden, so dass durch Kippen des Systemtisches mittels des Transportgriffs 15 der Systemtisch auf den Transportrollen 14 liegt und auf einfache Art und Weise sich transportieren lässt, wie dies die 13 wiedergibt.
  • Der Träger 6 des L-förmigen Sockels 1 kann beispielsweise aus zwei an den äußeren Ecken einer Grundplatte angebrachten Rohren runden oder rechteckförmigen Querschnitts bestehen. Die Transportrollen 14 können dann an diesen Rohren innen angebracht sein.
  • In der 14 sind zwei der Systemtische gemäß 1 nebeneinander gestellt. Auf die Tischplatten 5 sind Monitore 16 gestellt, die mit in den jeweiligen Containerelementen 3 untergebrachten Rechnern verbunden sein können. In den Trägern 6 sind Ständer 17 eingeführt, die eine große Graphiktafel 18 halten. Die vordere Öffnung der Containerelemente 3 ist durch ein bewegbares Frontblech 19 abgedeckt, das zur besseren Belüftung der in den Containerelementen 3 enthaltenen Rechner als gebogenes Lochblech ausgeführt sein kann. Das Container-Frontblech 19 ist mittels einer Schließvorrichtung 20 seitlich abschließbar. Das Container-Frontblech 19 ist innen über eine Schlitzführung von der unten gelegenen Position nach oben und hinten in das Containerelement 3 einschiebbar, so dass das Containerelement 3 bestückt werden kann. Auch die Rückwände der Containerelemente 3 können durch Lochbleche abgedeckt sein. Diese können aber fest mit dem Gehäuse der Containerelemente 3 verbunden sein.
  • Derartige in der 14 dargestellte Graphiktafeln 18 lassen sich über einen Systemtisch, aber auch über mehrere Systemtische, beispielsweise drei, aufstellen. Auch können Systemtische nebeneinander stehen, auf denen auf den Tischplatten 5 mehr als ein Monitor 16 steht. Werden drei oder mehr Systemtische nebeneinander angeordnet, so können beispielsweise vier Monitore 16 nach vorne und zwei Monitore 16 nach hinten ausgerichtet sein.
  • Der erfindungsgemäße Systemtisch besteht aus einem L-förmigen Sockel 1, einem Containerelement 3 und einer Tischplatte 5. Diese lagert über einem Verbindungselement derart, dass die Tischplatte so gedreht werden kann, dass der den Schenkel des L-förmigen Sockels 1 bildende Träger 6 hinter der Tischplatte 5 liegt. Über ein einschiebbares Tragegestell 11 lassen sich so beispielsweise Plasmabildschirme aufhängen.
  • Die Tischplatte wird 90° zurückgedreht, so dass der L-förmige Winkel seitlich zur Tischplatte liegt. Dadurch können beispielsweise Trennelemente, Graphikfahnen oder Prospektteile eingehängt werden. Die Verpackungskiste für derartige Systemtische ist in den Maßen der Europalette 80 × 120 cm gehalten.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Systemtische wird für die Aufhängung beispielsweise von Plasmabildschirmen zu Präsentationszwecken keine Rückwand mehr gebraucht, was eine sehr kostensparende Maßnahme ist. Über die Gestellverlängerung durch das Tragegestell 11 können diese direkt an den Systemtischen befestigt werden. Dazu wird der Stand transparenter; bei sonst eingeschränkter Standeinsicht erhöht sich die ”Messestand-Transparenz” und macht alle Produkte sofort einsehbar. Die seitlichen Befestigungsmöglichkeiten am Tisch ersparen zusätzliche Standflächen für beispielsweise Graphikplatten oder Prospektständer. Ein geringes Transportvolumen spart Transportkosten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10245894 B4 [0001]

Claims (20)

  1. Systemtisch zum Einsatz auf einem Ausstellungsstand einer Messe, beispielsweise zur Aufnahme wenigstens eines Computers, der einen L-förmigen Sockel (1), ein mittels eines Fußes (2) daran angebrachtes Containerelement (3) und eine über ein Verbindungselement (4) an dem Containerelement (3) befestigte Tischplatte (5) aufweist.
  2. Systemtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement ein Drehelement (4) ist.
  3. Systemtisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehelement (4) arretierbar ist.
  4. Systemtisch nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehelement (4) eine Drehung nur im 90° Winkel ermöglicht.
  5. Systemtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (4) eine Aufnahme für die Tischplatte (5) aufweist.
  6. Systemtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) in das Verbindungselement (4) einschiebbar ist.
  7. Systemtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (4) einen Steckaufsatz für die Tischplatte (5) aufweist.
  8. Systemtisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckaufsatz für die Tischplatte (5) derart ausgebildet ist, dass beim Aufstecken der Tischplatte (5) diese in verschiedenen, vorher festgelegten Tischüberständen und Winkeln einrastet.
  9. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der L-förmige Sockel (1) einen Träger (6) zur Aufnahme eines Tragegestells (7, 9, 11) für Zubehör (7 bis 13, 17, 18) aufweist.
  10. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) derart gedreht ist, dass der Träger (6) sich hinter der Tischplatte (5) befindet, und dass in den Träger (6) ein Tragegestell (11) einschiebbar ist, an dem ein Flachbildschirm (13) angebracht ist.
  11. Systemtisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Fuß (2), Sockel (1), Träger (6) und/oder Tragegestell (11) Kanäle als Kabelführung zu dem Flachbildschirm (13) vorgesehen sind.
  12. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) derart gedreht ist, dass der Träger (6) sich seitlich von der Tischplatte (5) befindet, und dass Trennelemente, Graphikfahnen (10) oder Prospektteile (7, 8) eingehängt werden.
  13. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) abklappbar ausgebildet ist.
  14. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an dem durch den L-förmigen Sockel (1) und dem Träger (6) gebildeten Winkel Transportrollen (14) angebracht sind.
  15. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Transportgriff (15) in den Träger (6) einführbar ist.
  16. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der den L-förmigen Sockel (1) mit dem Containerelement (3) verbindende Fuß (2) drehbar ausgebildet ist.
  17. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Containerelement (3) mit einem Frontblech abdeckbar ist.
  18. Systemtisch nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontblech innen über eine Schlitzführung in der Wandung des Containerelements (3) von der unten gelegenen Position nach oben und hinten in das Containerelement (3) einschiebbar ist.
  19. Systemtisch nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontblech seitlich mittels einer Schließvorrichtung (20) abschließbar ist.
  20. Systemtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (5) horizontal verschiebbar ausgebildet ist.
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