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DE19700657A1 - Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche - Google Patents

Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche

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DE19700657A1
DE19700657A1 DE1997100657 DE19700657A DE19700657A1 DE 19700657 A1 DE19700657 A1 DE 19700657A1 DE 1997100657 DE1997100657 DE 1997100657 DE 19700657 A DE19700657 A DE 19700657A DE 19700657 A1 DE19700657 A1 DE 19700657A1
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DE
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furniture
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furniture according
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DE1997100657
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Peter Siegenthaler
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USM Holding AG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B21/00Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards
    • A47B21/007Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards with under-desk displays, e.g. displays being viewable through a transparent working surface of the table or desk
    • AHUMAN NECESSITIES
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Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)
  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Arbeitswelt ist durchdrungen von Arbeiten am Computer. Verbreitet sind Perso­ nalcomputer, welche z. B. als eigenständige Sekretariatsarbeitsplätze ausgeführt sind, und lokale Arbeitsstationen, welche mit einem zentralen Rechner verbunden sind. Am Arbeitsplatz sind daher Bildschirm, Tastatur und Rechenstation unterzu­ bringen. Oft wird die Arbeitsstation einfach auf einen konventionellen Bürotisch ge­ stellt. Nachteilig ist da bei, daß die freie Arbeitsfläche dadurch reduziert wird. Weiter wird der auf Augenhöhe angeordnete Bildschirm als nicht ergonomisch empfunden.
Es ist bekannt, spezielle Computerarbeitsmöbel zu schaffen, bei welchen der Bild­ schirm nicht auf Augenhöhe, sondern etwa auf Höhe der Tastatur angeordnet ist (vgl. US 5 118172). Die Neigung des Bildschirms ist dabei verstellbar und erlaubt eine ergonomische Optimierung. Der Arbeitsplatz ist als Gestell auf Rädern ausge­ bildet, wobei zuoberst der Drucker (zum Überprüfen des Geschriebenen) und zuun­ terst die Rechenstation untergebracht ist. Ein Nachteil besteht darin, daß sozusa­ gen keine Ablagefläche bzw. sonstige Arbeitsfläche auf diesem Möbel zur Verfügung steht. Die Arbeitsunterlagen müssen also immer auf einem separaten Tisch depo­ niert werden. Im übrigen bleibt auch nur geringe Beinfreiheit, so daß beim Arbeiten die Körperhaltung und die Beinstellung nicht groß verändert werden können. Dies ist ergonomisch betrachtet ein Nachteil.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Tastatur in einem größeren Arbeit­ stisch einzubauen und den Bildschirm auf die Tischfläche zu stellen (vgl. z. B. DE 27 53 990 A1). Die Tastatur befindet sich in einer vertieften Schublade. Diese kann mit einem Brett abgedeckt werden, so daß die ganze Tischfläche besser nutzbar ist, wenn der Computer nicht gebraucht wird.
Aus der veröffentlichen Anmeldung NL 8105025 ist ein Computerarbeitsplatz be­ kannt, bei welchem der Bildschirm im Fuß des Tisches versenkt angeordnet und über zwei Spiegel einsehbar ist. Die Tastatur ist auf einer Klappe montiert, die um­ geschlagen werden kann, wenn der Computer nicht benutzt wird, womit die Tischflä­ che für sonstiges Arbeiten nutzbar wird. Weiter sind Pulte bekannt, die über ein Fenster verfügen, unter welchem der Bildschirm angeordnet wird (vgl. z. B. US 4755009, WO 88/07826, FR 2650740, US 5071204, WO 92/06616, US 5205631, WO 93/07779, WO 93/25117, GB 2281692 A). Allen diesen Vorschlägen ist ge­ meinsam, daß ein relativ schwerfälliges Möbel entsteht, daß trotz des konstrukti­ ven Aufwandes keine besonders große Beinfreiheit bietet. Kommunikatives Arbei­ ten (Beratung, Gruppenarbeiten etc.) ist nicht wirklich möglich, da die bekannten Arbeitsplätze nur für eine Person eingerichtet sind.
Die außerhalb des Bürobereichs liegenden Anwendungen haben meist anwen­ dungsspezifische Vorgaben und Eigenheiten, die der Büroanwendung fremd sind (vgl. z. B. EP 0248100 - Computertisch für Devisen- und Wertpapierhändler; EP 0218963 A2 - Konferenztisch; US 440724 - Videokonferenztisch).
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Möbel der eingangs genannten Art anzugeben, das sich für kommunikatives Arbeiten (z. B. im Schulungs- oder kommunikativen Dienstleistungsbereich) eignet und ein dynamisch-ergonomisches Arbeiten zuläßt. Erwünscht ist ferner eine ästhetisch ansprechende Erscheinungsform.
Gemäß der Erfindung besteht die Lösung darin, daß zur Schaffung eines kommu­ nikativen Arbeitsplatzes, welcher trotz begrenzter Arbeitsfläche optimale Arbeitsbe­ dingungen ermöglicht, der Bildschirm ein in geringstmöglicher Einbautiefe installier­ ter portabler Bildschirm ist.
Vorzugsweise ist der portable Bildschirm in einem innenseitig schwarzen Kasten angeordnet. Dies gewährleistet eine optimale Lesbarkeit der Bildschirmanzeige. Stö­ rendes Fremdlicht wird ferngehalten.
Das Möbel ist vorzugsweise ein Arbeitstisch. Die Erfindung eignet sich aber auch für Theken, Stehpulte o. dgl.
Der Bildschirm kann geneigt angeordnet sein, wobei die Neigung manuell vom Be­ nutzer einstellbar ist. Dadurch, daß der Bildschirm selbst ein geringes Gewicht auf­ weist, kann die Haltekonstruktion entsprechend fein ausgebildet sein. Das Verstellen der Neigung ist vorzugsweise von Hand möglich (z. B. durch Lösen bzw. Arretieren einer Arretierschraube).
Der Kasten, in welchem der Bildschirm installiert ist, ist z. B. dreieckförmig (Spitze nach unten). Er ist unmittelbar unter der Tischoberfläche (d. h. unter dem Fenster in der Tischfläche) montiert. Zum Verstellen der Neigung des Bildschirms kann eine Wand des Kastens verstellt werden.
Vorzugsweise verfügt der Tisch über keine weiteren Einbauten, sondern besteht im wesentlichen aus einer Tischplatte konstanter Dicke und z. B. vier dünnen Stahlbei­ nen. Der Tisch ist also insgesamt sehr leicht und kann von zwei Personen problem­ los herumgetragen werden. Dies ist insbesondere im Schulungsbereich von Vorteil, wo die Tische entsprechend den Bedürfnissen der Klasse und den Arbeiten ohne Probleme umgestellt werden gönnen. Der Tisch ist z. B. quadratisch und hat eine Seitenlänge von 0.75-1.0 m. Er ist so ausgebildet, daß mehrere gleiche Tische durch Nebeneinanderstellen zu einer größeren Tischfläche vereinigt werden kön­ nen. Denkbar ist auch, daß ein Möbelsystem sowohl über Tische mit als auch über Tische ohne eingebauten Bildschirm verfügt. Beide Tische sind dabei vorzugsweise identisch bis auf das Fenster und den Bildschirm. Der Benutzer kann also eine Mehrzahl von Tischen kaufen und diese individuell zu einem großen Konferenztisch zusammenstellen, wobei nur an ausgewählten Plätzen (z. B. beim Vorsitzenden) Bildschirme vorhanden sind.
Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele und Merkmalskombinationen ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und aus der Gesamtheit der Patent­ ansprüche.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die zur Erläuterung der Ausführungsbeispiele verwendeten Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Einen erfindungsgemäßen Tisch in der Seitenansicht;
Fig. 2 das Fenster in der Tischplatte in der Draufsicht;
Fig. 3 eine Darstellung des Kastens mit dem Bildschirm im Schnitt A-A;
Fig. 4 Darstellungen der Querschnitte C-C und B-B aus Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Theke.
Grundsätzlich sind in den Zeichnungen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Tisch 1, an welchen sich ein oder mehrere Personen setzen können (Stuhl 2). Der Tisch besteht im wesentlichen aus einer dünnen Tischplatte 6 (z. B. 15-30 mm dick und 75×75 cm² groß), vier dünnen Stahl­ beinen 7.1, 7.2 (in der Darstellung gemäß Fig. 1 sind nur zwei Tischbeine sichtbar) und einem Kasten 5 an der Unterseite der Tischplatte 6. Von jeder Seite kann man sich problemlos an den Tisch setzen. Im Beratungsgespräch können sich also zwei, in der Gruppenarbeit ev. sogar drei oder vier Personen an den Tisch setzen.
Irgendwo auf der Tischoberfläche kann eine Tastatur 3 aufgestellt werden. Sie ist mit einem Kabel an einem Rechner 4 angeschlossen (welcher z. B. als Tower aus­ gebildet ist und unter dem Tisch auf dem Boden steht). Im Kasten 5 ist ein Flach­ bildschirm (wie er z. B. bei portablen Computern eingesetzt wird) untergebracht. Er steht ebenfalls über ein Kabel 8 mit dem Rechner 4 in Verbindung. Der Kasten 5 verfügt z. B. außenseitig über einen Stecker zum Anschließen des Kabels 8. Das Kabel 8 kann aber auch ohne Stecker direkt am Bildschirm angeschlossen sein. Der Benutzer ist völlig frei in der Plazierung des Rechners 4. Denkbar ist auch, daß der Rechner 4 unten an die Tischplatte 6 gehängt wird. Er kann aber auch auf den Tisch oder auf ein separates Gestell gesetzt werden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist der Kasten 5 dreieckförmig und hat nur eine geringe Tiefe (z. B. 15 cm). Für den Benutzer auf dem Stuhl 2 ergibt sich dadurch völlige Beinfreiheit, auch wenn sich noch andere Personen an den Tisch setzen wollen, da einerseits der Raum unter der Tischplatte 6 völlig frei ist (es existieren nur vier Stahlbeine 7.1, 7.2) und andererseits der Kasten 5 etwa in der Mitte der Tischfläche angeordnet ist.
Mit zusätzlicher Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 4 wird nun der erfindungsgemäße Einbau des Flachbildschirms erläutert. In der Tischplatte 6 ist etwa in der Mitte ein rechteckiges Fenster 9 (z. B. aus entspiegeltem Glas) vorgesehen. Es schließt ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte 6 an. Unter dem Fenster 9 ist, wie bereits erwähnt, der Kasten 5 montiert. Er ist in der Seitenansicht (vgl. Fig. 1 und 3) dreieckförmig. Zwischen zwei beabstandeten parallelen Seiten­ wänden 12.1, 12.2 (welche im wesentlichen dreieckförmig sind) erstreckt sich eine schräge (insgesamt etwa rechteckige) Wand 11. Die Seitenwände 12.1, 12.2 sind mit der Wand 11 fest verbunden. Der Bildschirm 10 ist in einer Halterung 13 befe­ stigt. Dieser ist um eine (vom arbeitenden Benutzer aus gesehen) am hinteren Ende des Kastens 5 angeordnete Achse 14 schwenkbar. Die beiden Seitenwände 11.1, 11.2 verfügen über einen bogenförmigen Schlitz 15 (nur für die Seitenwand 11.1 in Fig. 3 gezeigt), in welchem jeweils eine Fixierschraube 16 der Halterung 13 ver­ schiebbar ist. Die Halterung 13 und damit der Bildschirm 10 kann also um die Achse 14, z. B. um einen Winkel von 45°, geschwenkt werden. Zwischen einer horizontalen Position (in Fig. 3 eingezeichnet) und einer 45° Neigung (in Fig. 3 gestrichelt ge­ zeichnet) ist die Halterung 13 in jeder beliebigen Position fixierbar (Lösen bzw. An­ ziehen der Fixierschraube 16). Die Fixierschraube 16 ist vorzugsweise manuell an der Außenseite der Seitenwand 12.1 betätigbar. Die Neigung des Bildschirms kann also verstellt werden, ohne daß der Benutzer auf den Bildschirm 10 selbst Zugriff hat. Dies ist besonders für öffentlich zugängliche Räume und in den Schulen von Vorteil (wegen Beschädigungs- und Diebstahlgefahr).
In der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist an der zweiten geneigten Seite 17 zwi­ schen den Seitenwänden 12.1, 12.2 keine Wand vorgesehen (d. h. bei herunterge­ lassenem Bildschirm 10 wird die Seite 17 durch die Rückseite der Halterung 13 aus­ gefüllt). Es ist aber selbstverständlich ohne weiteres möglich, auch auf der Seite 17 eine durchgehende, schließende Schrägwand anzubringen (sinngemäß bzw. spie­ gelbildlich zur Wand 11).
Vorzugsweise sind die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 innenseitig stark lichtabsorbierend ausgebildet (mattschwarze Oberfläche). Dadurch können uner­ wünschte Lichtreflexionen im Kasten 5 eliminiert werden. Weiter ist von Vorteil, wenn das Fenster 9 entspiegelt ist. Unter dem Fenster 9 kann zudem ein dünner Abdeckrahmen 18 vorgesehen sein, welcher ebenfalls im Dienste der Minimierung von störenden Lichtreflexionen steht. Der Abdeckrahmen 18 soll in jedem Fall so groß sein, daß der Benutzer freien Blick auf den Bildschirm hat, unabhängig von der Stellung bzw. Neigung des Bildschirms 10.
Fig. 5 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Theke in der Seitenansicht. Eine Arbeitsfläche 18 ist mit einem Fenster ausgerüstet, unter welchem ein Bildschirm 19 in einem Kasten 21 installiert ist. Unter der Arbeitsfläche 18 befindet sich z. B. ein Stauraum (Container, Auszugsschublade etc.). Der Kasten 21 ragt in diesen Stau­ raum 20 hinein, läßt aber genügend freien Raum für den Benutzer. Stauraum 20 und Arbeitsfläche 18 sind von einem Träger 22 gehalten. Der Träger 22 kann eine Trennwand oder eine Metallstütze sein. Denkbar ist aber auch, daß der Träger 22 selbst aus Schrankelementen gebildet ist.
Die in Fig. 5 dargestellte Theke eignet sich z. B. als Empfangs-, Beratungs- oder Schulungsmöbel, oder als Stehpult.
Selbstverständlich lassen sich die beschriebenen Ausführungsbeispiele in diversen Aspekten abwandeln, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. So kann z. B. der erfindungsgemäß Flachbildschirm (Flüssigkristallbildschirm) mit vorgege­ bener Neigung fest installiert sein. Bei flexibler Neigung sind auch andere Mecha­ nismen zum Einstellen bzw. Fixieren der Schwenklage denkbar.
Der Kasten 5 ist vorzugsweise so klein wie möglich, braucht aber nicht zwingend dreieckig zu sein. Wenn weder Beschädigungs- noch Diebstahlgefahr besteht, kann im Prinzip auch auf die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 verzichtet werden.
Es ist nicht zwingend, daß der Bildschirm unter der Tischplatte bzw. Arbeitsfläche angeordnet ist. Er kann auch in der Tischplatte eingebaut und eventuell sogar aus dieser hochschwenkbar sein. Die Tischplatte hat in diesem Fall eine Öffnung bzw. Vertiefung, in welcher der Flachbildschirm versenkt werden kann. Bei Bedarf wird er um eine (aus der Sicht des arbeitenden Benutzers vorne angebrachte Schwenkach­ se aus der Öffnung bzw. Vertiefung hochgeschwenkt (über das Niveau der Tisch­ platte 6). Bei dieser Ausführungsvariante wird der Bildschirm ebenfalls mit Vorteil in einem flachen Kasten mit einer robusten Glasplatte untergebracht, welche sich bei heruntergeklapptem Kasten vollständig und möglichst nahtlos (d. h. ohne große Ab­ sätze und Zwischenräume) in die Fläche der Tischplatte einfügt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die Erfindung ein Tisch mit einge­ bautem Computerbildschirm geschaffen worden ist, welcher eine optimale Ausnüt­ zung der Tischfläche beim Arbeiten mit und ohne Computer erlaubt und sich insbe­ sondere für kommunikatives Arbeiten (Teamarbeiten, Beratungsdienste, Schulungs­ zwecke, Konferenzen etc.) eignet.
Bezugszeichenliste
1 Tisch
2 Stuhl
3 Tastatur
4 Rechner
5 Kasten
6 Tischplatte
7.1, 7.2 dünne Beine
8 Kabel
9 Fenster
10 Bildschirm
11 Wand
12.1, 12.2 Seitenwände
13 Halterung
14 Achse
15 bogenförmiger Schlitz
16 Fixierschraube
17 Seite
18 Arbeitsfläche
19 Bildschirm
20 Stauraum
21 Kasten
22 Träger

Claims (8)

1. Möbel (1) mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche (6, 18), welche im we­ sentlichen frei von Aufbauten ist, und mit einer unter einem Fenster (9) in der Arbeitsfläche (6, 18) angeordneten Bildschirm (10, 19), dadurch gekennzeich­ net, daß zur Schaffung eines kommunikativen Arbeitsplatzes, welcher trotz begrenzter Arbeitsfläche optimale Arbeitsbedingungen ermöglicht, der Bild­ schirm (10, 19) ein in geringstmöglicher Einbautiefe installierter portabler Bild­ schirm ist.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (10,19) in einem innenseitig schwarzen Kasten (5, 21) installiert ist.
3. Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (10) geneigt eingebaut ist.
4. Möbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung manuell einstellbar (15, 16) ist.
5. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (10) in einem dreieckförmigen Kasten (5) unter der Arbeitsfläche (6, 18) eingeschlossen ist.
6. Möbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Wand des Kastens dienende Halterung (13) in der Neigung manuell verstellbar ist.
7. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß er als Tisch ausgebildet ist, welcher im wesentlichen durch eine Tischplatte (6) kon­ stanter Dicke, einzelne dünne Beine (7.1, 7.2) und den Kasten (5) mit dem Bildschirm (10) gebildet ist.
8. Möbelsystem mit Tischen nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und 7 und gleich­ artigen, bildschirmfreien Tischen, welche so ausgebildet sind, daß sie mit den erstgenannten Tischen zusammen zu größeren Arbeitsflächen aneinander­ stellbar sind.
DE1997100657 1996-01-31 1997-01-10 Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche Expired - Fee Related DE19700657B4 (de)

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