DE19700657A1 - Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche - Google Patents
Möbel mit einer durchgehend ebenen ArbeitsflächeInfo
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- Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)
- Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)
- Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)
Description
Die Arbeitswelt ist durchdrungen von Arbeiten am Computer. Verbreitet sind Perso
nalcomputer, welche z. B. als eigenständige Sekretariatsarbeitsplätze ausgeführt
sind, und lokale Arbeitsstationen, welche mit einem zentralen Rechner verbunden
sind. Am Arbeitsplatz sind daher Bildschirm, Tastatur und Rechenstation unterzu
bringen. Oft wird die Arbeitsstation einfach auf einen konventionellen Bürotisch ge
stellt. Nachteilig ist da bei, daß die freie Arbeitsfläche dadurch reduziert wird. Weiter
wird der auf Augenhöhe angeordnete Bildschirm als nicht ergonomisch empfunden.
Es ist bekannt, spezielle Computerarbeitsmöbel zu schaffen, bei welchen der Bild
schirm nicht auf Augenhöhe, sondern etwa auf Höhe der Tastatur angeordnet ist
(vgl. US 5 118172). Die Neigung des Bildschirms ist dabei verstellbar und erlaubt
eine ergonomische Optimierung. Der Arbeitsplatz ist als Gestell auf Rädern ausge
bildet, wobei zuoberst der Drucker (zum Überprüfen des Geschriebenen) und zuun
terst die Rechenstation untergebracht ist. Ein Nachteil besteht darin, daß sozusa
gen keine Ablagefläche bzw. sonstige Arbeitsfläche auf diesem Möbel zur Verfügung
steht. Die Arbeitsunterlagen müssen also immer auf einem separaten Tisch depo
niert werden. Im übrigen bleibt auch nur geringe Beinfreiheit, so daß beim Arbeiten
die Körperhaltung und die Beinstellung nicht groß verändert werden können. Dies
ist ergonomisch betrachtet ein Nachteil.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Tastatur in einem größeren Arbeit
stisch einzubauen und den Bildschirm auf die Tischfläche zu stellen (vgl. z. B. DE
27 53 990 A1). Die Tastatur befindet sich in einer vertieften Schublade. Diese kann mit
einem Brett abgedeckt werden, so daß die ganze Tischfläche besser nutzbar ist,
wenn der Computer nicht gebraucht wird.
Aus der veröffentlichen Anmeldung NL 8105025 ist ein Computerarbeitsplatz be
kannt, bei welchem der Bildschirm im Fuß des Tisches versenkt angeordnet und
über zwei Spiegel einsehbar ist. Die Tastatur ist auf einer Klappe montiert, die um
geschlagen werden kann, wenn der Computer nicht benutzt wird, womit die Tischflä
che für sonstiges Arbeiten nutzbar wird. Weiter sind Pulte bekannt, die über ein
Fenster verfügen, unter welchem der Bildschirm angeordnet wird (vgl. z. B. US
4755009, WO 88/07826, FR 2650740, US 5071204, WO 92/06616, US 5205631,
WO 93/07779, WO 93/25117, GB 2281692 A). Allen diesen Vorschlägen ist ge
meinsam, daß ein relativ schwerfälliges Möbel entsteht, daß trotz des konstrukti
ven Aufwandes keine besonders große Beinfreiheit bietet. Kommunikatives Arbei
ten (Beratung, Gruppenarbeiten etc.) ist nicht wirklich möglich, da die bekannten
Arbeitsplätze nur für eine Person eingerichtet sind.
Die außerhalb des Bürobereichs liegenden Anwendungen haben meist anwen
dungsspezifische Vorgaben und Eigenheiten, die der Büroanwendung fremd sind
(vgl. z. B. EP 0248100 - Computertisch für Devisen- und Wertpapierhändler; EP
0218963 A2 - Konferenztisch; US 440724 - Videokonferenztisch).
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Möbel der eingangs genannten Art anzugeben,
das sich für kommunikatives Arbeiten (z. B. im Schulungs- oder kommunikativen
Dienstleistungsbereich) eignet und ein dynamisch-ergonomisches Arbeiten zuläßt.
Erwünscht ist ferner eine ästhetisch ansprechende Erscheinungsform.
Gemäß der Erfindung besteht die Lösung darin, daß zur Schaffung eines kommu
nikativen Arbeitsplatzes, welcher trotz begrenzter Arbeitsfläche optimale Arbeitsbe
dingungen ermöglicht, der Bildschirm ein in geringstmöglicher Einbautiefe installier
ter portabler Bildschirm ist.
Vorzugsweise ist der portable Bildschirm in einem innenseitig schwarzen Kasten
angeordnet. Dies gewährleistet eine optimale Lesbarkeit der Bildschirmanzeige. Stö
rendes Fremdlicht wird ferngehalten.
Das Möbel ist vorzugsweise ein Arbeitstisch. Die Erfindung eignet sich aber auch für
Theken, Stehpulte o. dgl.
Der Bildschirm kann geneigt angeordnet sein, wobei die Neigung manuell vom Be
nutzer einstellbar ist. Dadurch, daß der Bildschirm selbst ein geringes Gewicht auf
weist, kann die Haltekonstruktion entsprechend fein ausgebildet sein. Das Verstellen
der Neigung ist vorzugsweise von Hand möglich (z. B. durch Lösen bzw. Arretieren
einer Arretierschraube).
Der Kasten, in welchem der Bildschirm installiert ist, ist z. B. dreieckförmig (Spitze
nach unten). Er ist unmittelbar unter der Tischoberfläche (d. h. unter dem Fenster in
der Tischfläche) montiert. Zum Verstellen der Neigung des Bildschirms kann eine
Wand des Kastens verstellt werden.
Vorzugsweise verfügt der Tisch über keine weiteren Einbauten, sondern besteht im
wesentlichen aus einer Tischplatte konstanter Dicke und z. B. vier dünnen Stahlbei
nen. Der Tisch ist also insgesamt sehr leicht und kann von zwei Personen problem
los herumgetragen werden. Dies ist insbesondere im Schulungsbereich von Vorteil,
wo die Tische entsprechend den Bedürfnissen der Klasse und den Arbeiten ohne
Probleme umgestellt werden gönnen. Der Tisch ist z. B. quadratisch und hat eine
Seitenlänge von 0.75-1.0 m. Er ist so ausgebildet, daß mehrere gleiche Tische
durch Nebeneinanderstellen zu einer größeren Tischfläche vereinigt werden kön
nen. Denkbar ist auch, daß ein Möbelsystem sowohl über Tische mit als auch über
Tische ohne eingebauten Bildschirm verfügt. Beide Tische sind dabei vorzugsweise
identisch bis auf das Fenster und den Bildschirm. Der Benutzer kann also eine
Mehrzahl von Tischen kaufen und diese individuell zu einem großen Konferenztisch
zusammenstellen, wobei nur an ausgewählten Plätzen (z. B. beim Vorsitzenden)
Bildschirme vorhanden sind.
Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele und Merkmalskombinationen ergeben
sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und aus der Gesamtheit der Patent
ansprüche.
Die zur Erläuterung der Ausführungsbeispiele verwendeten Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Einen erfindungsgemäßen Tisch in der Seitenansicht;
Fig. 2 das Fenster in der Tischplatte in der Draufsicht;
Fig. 3 eine Darstellung des Kastens mit dem Bildschirm im Schnitt A-A;
Fig. 4 Darstellungen der Querschnitte C-C und B-B aus Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Theke.
Grundsätzlich sind in den Zeichnungen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Tisch 1, an welchen sich ein oder mehrere
Personen setzen können (Stuhl 2). Der Tisch besteht im wesentlichen aus einer
dünnen Tischplatte 6 (z. B. 15-30 mm dick und 75×75 cm² groß), vier dünnen Stahl
beinen 7.1, 7.2 (in der Darstellung gemäß Fig. 1 sind nur zwei Tischbeine sichtbar)
und einem Kasten 5 an der Unterseite der Tischplatte 6. Von jeder Seite kann man
sich problemlos an den Tisch setzen. Im Beratungsgespräch können sich also zwei,
in der Gruppenarbeit ev. sogar drei oder vier Personen an den Tisch setzen.
Irgendwo auf der Tischoberfläche kann eine Tastatur 3 aufgestellt werden. Sie ist
mit einem Kabel an einem Rechner 4 angeschlossen (welcher z. B. als Tower aus
gebildet ist und unter dem Tisch auf dem Boden steht). Im Kasten 5 ist ein Flach
bildschirm (wie er z. B. bei portablen Computern eingesetzt wird) untergebracht. Er
steht ebenfalls über ein Kabel 8 mit dem Rechner 4 in Verbindung. Der Kasten 5
verfügt z. B. außenseitig über einen Stecker zum Anschließen des Kabels 8. Das
Kabel 8 kann aber auch ohne Stecker direkt am Bildschirm angeschlossen sein. Der
Benutzer ist völlig frei in der Plazierung des Rechners 4. Denkbar ist auch, daß der
Rechner 4 unten an die Tischplatte 6 gehängt wird. Er kann aber auch auf den Tisch
oder auf ein separates Gestell gesetzt werden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist der Kasten 5 dreieckförmig und hat nur eine geringe
Tiefe (z. B. 15 cm). Für den Benutzer auf dem Stuhl 2 ergibt sich dadurch völlige
Beinfreiheit, auch wenn sich noch andere Personen an den Tisch setzen wollen, da
einerseits der Raum unter der Tischplatte 6 völlig frei ist (es existieren nur vier
Stahlbeine 7.1, 7.2) und andererseits der Kasten 5 etwa in der Mitte der Tischfläche
angeordnet ist.
Mit zusätzlicher Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 4 wird nun der erfindungsgemäße
Einbau des Flachbildschirms erläutert. In der Tischplatte 6 ist etwa in der Mitte ein
rechteckiges Fenster 9 (z. B. aus entspiegeltem Glas) vorgesehen. Es schließt ohne
Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte 6 an. Unter dem
Fenster 9 ist, wie bereits erwähnt, der Kasten 5 montiert. Er ist in der Seitenansicht
(vgl. Fig. 1 und 3) dreieckförmig. Zwischen zwei beabstandeten parallelen Seiten
wänden 12.1, 12.2 (welche im wesentlichen dreieckförmig sind) erstreckt sich eine
schräge (insgesamt etwa rechteckige) Wand 11. Die Seitenwände 12.1, 12.2 sind
mit der Wand 11 fest verbunden. Der Bildschirm 10 ist in einer Halterung 13 befe
stigt. Dieser ist um eine (vom arbeitenden Benutzer aus gesehen) am hinteren Ende
des Kastens 5 angeordnete Achse 14 schwenkbar. Die beiden Seitenwände 11.1,
11.2 verfügen über einen bogenförmigen Schlitz 15 (nur für die Seitenwand 11.1 in
Fig. 3 gezeigt), in welchem jeweils eine Fixierschraube 16 der Halterung 13 ver
schiebbar ist. Die Halterung 13 und damit der Bildschirm 10 kann also um die Achse
14, z. B. um einen Winkel von 45°, geschwenkt werden. Zwischen einer horizontalen
Position (in Fig. 3 eingezeichnet) und einer 45° Neigung (in Fig. 3 gestrichelt ge
zeichnet) ist die Halterung 13 in jeder beliebigen Position fixierbar (Lösen bzw. An
ziehen der Fixierschraube 16). Die Fixierschraube 16 ist vorzugsweise manuell an
der Außenseite der Seitenwand 12.1 betätigbar. Die Neigung des Bildschirms kann
also verstellt werden, ohne daß der Benutzer auf den Bildschirm 10 selbst Zugriff
hat. Dies ist besonders für öffentlich zugängliche Räume und in den Schulen von
Vorteil (wegen Beschädigungs- und Diebstahlgefahr).
In der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist an der zweiten geneigten Seite 17 zwi
schen den Seitenwänden 12.1, 12.2 keine Wand vorgesehen (d. h. bei herunterge
lassenem Bildschirm 10 wird die Seite 17 durch die Rückseite der Halterung 13 aus
gefüllt). Es ist aber selbstverständlich ohne weiteres möglich, auch auf der Seite 17
eine durchgehende, schließende Schrägwand anzubringen (sinngemäß bzw. spie
gelbildlich zur Wand 11).
Vorzugsweise sind die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 innenseitig stark
lichtabsorbierend ausgebildet (mattschwarze Oberfläche). Dadurch können uner
wünschte Lichtreflexionen im Kasten 5 eliminiert werden. Weiter ist von Vorteil,
wenn das Fenster 9 entspiegelt ist. Unter dem Fenster 9 kann zudem ein dünner
Abdeckrahmen 18 vorgesehen sein, welcher ebenfalls im Dienste der Minimierung
von störenden Lichtreflexionen steht. Der Abdeckrahmen 18 soll in jedem Fall so
groß sein, daß der Benutzer freien Blick auf den Bildschirm hat, unabhängig von
der Stellung bzw. Neigung des Bildschirms 10.
Fig. 5 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Theke in der Seitenansicht. Eine
Arbeitsfläche 18 ist mit einem Fenster ausgerüstet, unter welchem ein Bildschirm 19
in einem Kasten 21 installiert ist. Unter der Arbeitsfläche 18 befindet sich z. B. ein
Stauraum (Container, Auszugsschublade etc.). Der Kasten 21 ragt in diesen Stau
raum 20 hinein, läßt aber genügend freien Raum für den Benutzer. Stauraum 20
und Arbeitsfläche 18 sind von einem Träger 22 gehalten. Der Träger 22 kann eine
Trennwand oder eine Metallstütze sein. Denkbar ist aber auch, daß der Träger 22
selbst aus Schrankelementen gebildet ist.
Die in Fig. 5 dargestellte Theke eignet sich z. B. als Empfangs-, Beratungs- oder
Schulungsmöbel, oder als Stehpult.
Selbstverständlich lassen sich die beschriebenen Ausführungsbeispiele in diversen
Aspekten abwandeln, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. So kann
z. B. der erfindungsgemäß Flachbildschirm (Flüssigkristallbildschirm) mit vorgege
bener Neigung fest installiert sein. Bei flexibler Neigung sind auch andere Mecha
nismen zum Einstellen bzw. Fixieren der Schwenklage denkbar.
Der Kasten 5 ist vorzugsweise so klein wie möglich, braucht aber nicht zwingend
dreieckig zu sein. Wenn weder Beschädigungs- noch Diebstahlgefahr besteht, kann
im Prinzip auch auf die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 verzichtet werden.
Es ist nicht zwingend, daß der Bildschirm unter der Tischplatte bzw. Arbeitsfläche
angeordnet ist. Er kann auch in der Tischplatte eingebaut und eventuell sogar aus
dieser hochschwenkbar sein. Die Tischplatte hat in diesem Fall eine Öffnung bzw.
Vertiefung, in welcher der Flachbildschirm versenkt werden kann. Bei Bedarf wird er
um eine (aus der Sicht des arbeitenden Benutzers vorne angebrachte Schwenkach
se aus der Öffnung bzw. Vertiefung hochgeschwenkt (über das Niveau der Tisch
platte 6). Bei dieser Ausführungsvariante wird der Bildschirm ebenfalls mit Vorteil in
einem flachen Kasten mit einer robusten Glasplatte untergebracht, welche sich bei
heruntergeklapptem Kasten vollständig und möglichst nahtlos (d. h. ohne große Ab
sätze und Zwischenräume) in die Fläche der Tischplatte einfügt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die Erfindung ein Tisch mit einge
bautem Computerbildschirm geschaffen worden ist, welcher eine optimale Ausnüt
zung der Tischfläche beim Arbeiten mit und ohne Computer erlaubt und sich insbe
sondere für kommunikatives Arbeiten (Teamarbeiten, Beratungsdienste, Schulungs
zwecke, Konferenzen etc.) eignet.
Bezugszeichenliste
1 Tisch
2 Stuhl
3 Tastatur
4 Rechner
5 Kasten
6 Tischplatte
7.1, 7.2 dünne Beine
8 Kabel
9 Fenster
10 Bildschirm
11 Wand
12.1, 12.2 Seitenwände
13 Halterung
14 Achse
15 bogenförmiger Schlitz
16 Fixierschraube
17 Seite
18 Arbeitsfläche
19 Bildschirm
20 Stauraum
21 Kasten
22 Träger
2 Stuhl
3 Tastatur
4 Rechner
5 Kasten
6 Tischplatte
7.1, 7.2 dünne Beine
8 Kabel
9 Fenster
10 Bildschirm
11 Wand
12.1, 12.2 Seitenwände
13 Halterung
14 Achse
15 bogenförmiger Schlitz
16 Fixierschraube
17 Seite
18 Arbeitsfläche
19 Bildschirm
20 Stauraum
21 Kasten
22 Träger
Claims (8)
1. Möbel (1) mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche (6, 18), welche im we
sentlichen frei von Aufbauten ist, und mit einer unter einem Fenster (9) in der
Arbeitsfläche (6, 18) angeordneten Bildschirm (10, 19), dadurch gekennzeich
net, daß zur Schaffung eines kommunikativen Arbeitsplatzes, welcher trotz
begrenzter Arbeitsfläche optimale Arbeitsbedingungen ermöglicht, der Bild
schirm (10, 19) ein in geringstmöglicher Einbautiefe installierter portabler Bild
schirm ist.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (10,19)
in einem innenseitig schwarzen Kasten (5, 21) installiert ist.
3. Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (10)
geneigt eingebaut ist.
4. Möbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung manuell
einstellbar (15, 16) ist.
5. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bildschirm (10) in einem dreieckförmigen Kasten (5) unter der Arbeitsfläche (6,
18) eingeschlossen ist.
6. Möbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Wand des
Kastens dienende Halterung (13) in der Neigung manuell verstellbar ist.
7. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß er als
Tisch ausgebildet ist, welcher im wesentlichen durch eine Tischplatte (6) kon
stanter Dicke, einzelne dünne Beine (7.1, 7.2) und den Kasten (5) mit dem
Bildschirm (10) gebildet ist.
8. Möbelsystem mit Tischen nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und 7 und gleich
artigen, bildschirmfreien Tischen, welche so ausgebildet sind, daß sie mit den
erstgenannten Tischen zusammen zu größeren Arbeitsflächen aneinander
stellbar sind.
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| CH243/96 | 1996-01-31 | ||
| CH24396A CH689293A5 (de) | 1996-01-31 | 1996-01-31 | Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: USM HOLDING AG, GUEMLIGEN, CH |
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |