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DE202009000876U1 - Nadel für eine Fadensiegelmaschine - Google Patents

Nadel für eine Fadensiegelmaschine Download PDF

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DE202009000876U1
DE202009000876U1 DE200920000876 DE202009000876U DE202009000876U1 DE 202009000876 U1 DE202009000876 U1 DE 202009000876U1 DE 200920000876 DE200920000876 DE 200920000876 DE 202009000876 U DE202009000876 U DE 202009000876U DE 202009000876 U1 DE202009000876 U1 DE 202009000876U1
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shaft
thread
longitudinal axis
groove
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DE200920000876
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Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH and Co KG
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42BPERMANENTLY ATTACHING TOGETHER SHEETS, QUIRES OR SIGNATURES OR PERMANENTLY ATTACHING OBJECTS THERETO
    • B42B2/00Permanently attaching together sheets, quires or signatures by stitching with filamentary material, e.g. textile threads
    • B42B2/02Machines for stitching with thread
    • B42B2/04Machines for stitching with thread with straight needles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Abstract

Nadel für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel (10) einen Schaft (12) mit einer Längsachse (14) aufweist, der
– an einem Ende eine Spitze (16) zum Durchstechen von Falzbogen (50), angrenzend an die Spitze (16) einen Schaftabschnitt (18) mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten (20, 21) und Flachseiten (22, 23) begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse (14) des Schaftes (12) erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden (40) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut (24) gebildet wird,
– die eine spitzenseitige Nutwand (25), eine schaftseitige Nutwand (26) und einen Nutboden (27) aufweist,
– die sich von einer Schmalseite (20) des Schaftes (12) aus zu seiner Längsachse (14) hin erstreckt,
– deren Nutenwände (25, 26) mit dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) einen spitzen Winkel (α) bilden und
– deren...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Nadel für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel einen Schaft mit einer Längsachse aufweist, der an einem Ende eine Spitze zum Durchstechen von Falzbogen, angrenzend an die Spitze einen Schaftabschnitt mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten und Flachseiten begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse des Schaftes erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden aufweist.
  • Eine solche, aus der EP 1 593 524 A1 bekannte Nadel für eine Fadensiegelmaschine hat einen im Wesentlichen prismenförmigen Schaft mit zwei parallelen Flachseiten. Der Schaft hat ein Halterungsende und ein Fadenkontaktende. Am Fadenkontaktende bildet der Schaft einen Teil, der in zwei seitlichen Spitzen ausläuft, zwischen denen sich eine V-förmige Ausnehmung zu einem Scheitel hin erstreckt, an dem eine sich zwischen den Flachseiten erstreckende Öse ausgebildet ist, die eine den Spitzen zugewandte Öffnung für die Aufnahme des Siegelfadens hat. Die Öse kann bezogen auf die Längsachse des Schaftes asymmetrisch angeordnet sein.
  • Durch eine solche Öse soll die Möglichkeit, dass der Siegelfaden beim Einbringen in den Falzbogen zerschnitten wird, reduziert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit derart ausgestalteten Nadeln ein Zerschneiden des Siegelfadens nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Die Ursachen dafür sind unterschiedliche Papierqualitäten, die räumliche Trennung von Nadelspitze und Siegelfaden und die Tatsache, dass Nadelspitze und Siegelfaden nahezu gleichzeitig durch das Papier gestochen werden.
  • Die DE 195 16 237 A1 bezieht sich auf ein Verfahren zum Fadensiegeln von Heftgut, bei dem heißsiegelbare Fadenklammern mittels mindestens eines Nadelpaares in das zwangsläufig bewegte Heftgut entlang eines im Heftgut gebildeten Falzes eingebracht werden. Die rückseitig überstehenden Fadenstücke werden danach in eine zum Heftgut parallele Lage umgelegt und mittels einer Heißsiegeleinrichtung versiegelt. Um Beschädigungen an den Fadenklammern beim Einbringen in das Heftgut zu vermeiden, soll die auf die Fadenklammer wir kende Belastung dadurch vermindert werden, dass für das nachfolgende Einbringen der Fadenklammern in das Heftgut Löcher vorgestochen werden, wodurch das Heftgut an den Stellen, an denen die Fadenklammern eingebracht werden, geschwächt wird. Die Bereitstellung einer solchen Vorstecheinrichtung vergrößert die Fadensiegelmaschine und ihren Herstellungsaufwand.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht deshalb darin, die Nadel der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass das Risiko eines Zerschneidens des Siegelfadens beim Einbringen in den Falzbogen weitgehend ausgeschlossen wird, sowie eine mit derartigen Nadeln versehene Fadensiegelmaschine bereitzustellen, die die Lagefixierung des Siegelfadens gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von der Nadel der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut gebildet wird, die eine spitzenseitige Nutwand, eine schaftseitige Nutwand und einen Nutboden aufweist, die sich von einer Schmalseite des Schaftes aus zu seiner Längsachse hin erstreckt, deren Nutenwände mit dem spitzenseitigen Teil der Längsachse einen spitzen Winkel bilden und deren schaftseitige Nutwand über die spitzenseitige Nutwand vorsteht.
  • Mit einer derart ausgestalteten Nadel ist es möglich, mit der Spitze den Falzbogen vorzulochen und danach den in der maulförmigen Nut aufgenommenen Siegelfaden durch das Loch einzubringen, ohne dass das Risiko eines Zerschneidens des Siegelfadens besteht, da dieser in der maulförmigen Nut von der dachartigen Spitze geschützt wird.
  • Der Winkel zwischen dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und den zueinander parallelen Nutwänden beträgt zweckmäßigerweise 75° bis 45°, vorzugsweise 65° bis 50° und besonders bevorzugt 60°.
  • Die Länge, mit der die schaftseitige Nutwand über die spitzenseitige Nutwand vorsteht, entspricht wenigstens dem 1- bis 1,2-fachen des Durchmessers des Siegelfadens. Zweckmäßigerweise beträgt der zu den Nutwänden senkrechte Abstand zwischen ihnen das 1 bis 1,2-fache des Durchmessers des Siegelfadens. Dadurch wird eine sichere Aufnahme des Siegelfadens von der Fadenplatte der Fadensiegelmaschine gewährleistet und der Siegelfaden rutscht auf der schaftseitigen Nutwand bis zu dem entsprechenden Nutboden. In dieser Lage schützt die spitzenseitige Nutwand den Siegelfaden, wenn die über der spitzenseitigen Nutwand liegende Spitze den Falzbogen durchsticht.
  • Dabei beträgt vorzugsweise der zwischen dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und der Spitzenflanke der Spitze gebildete Winkel 30° bis 36°, vorzugsweise 32° bis 34° und besonders bevorzugt 33,5°.
  • Der erwähnte Schutz wird noch dadurch verbessert, wenn sich die Flachseiten des Schaftabschnitts oberhalb der Nut zur Spitze hin erweitern, wobei diese Erweiterung vorteilhafterweise vom freien Ende der spitzenseitigen Nutwand ausgeht.
  • Dabei ist der Winkel zwischen der Erweiterung und dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes vorzugsweise größer als der Winkel zwischen den parallelen Nutwänden und dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und beträgt 80° bis 110°, vorzugsweise 90°, d. h. die Erweiterung erstreckt sich senkrecht zur Längsachse des Schaftes.
  • Die Herstellung der Nadel lässt sich dadurch vereinfachen, dass die nutfreie Schmalseite des Schaftes und die daran angrenzende Seitenfläche der Spitze im Wesentlichen in der gleichen Längsebene liegen.
  • Die Fadensiegelmaschine mit paarweise zugeordneten und gemeinsam betätigten Nadeln in der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung hat eine Fadenplatte, in der für den Durchgang der Nadeln Schlitze ausgebildet sind, sowie Einrichtungen zum Auslegen des Siegelfadens zwischen den Schlitzen. Wenn die Nadeln eines jeden Paars dabei zueinander um 180° um die Längsachse ihres Schaftes gedreht angeordnet werden, also die maulförmigen Nuten in entgegengesetzte Richtungen weisen, lässt sich an dem Siegelfadenstück, das die Fadenklammer bildet, ein Ausgleich der Kräfte bei der Abnahme von der Fadenplatte und beim Einbringen in den Falzbogen erreichen.
  • Dieser Ausgleich wird auch noch dadurch begünstigt, dass zwischen den Nadeln eines Paars in der Fadenplatte wenigstens eine Aussparung zur Lagefixierung des ausgelegten Siegelfa dens vorgesehen ist, der bei entsprechender Betätigung der Nadeln in den maulartigen Nuten der Nadeln aufgenommen wird.
  • Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert. Es zeigen
  • 1 den spitzenseitigen Teil einer Nadel in der Seitenansicht,
  • 2 den spitzenseitigen Teil der Nadel gesehen in Richtung des Pfeils A von 1,
  • 3 perspektivisch ein Nadelpaar im Zusammenwirken mit einer Fadenplatte und einem Siegelfaden und
  • 4 die Anordnung von 3 gesehen in Richtung des Pfeils B.
  • Jede der in 1 bis 4 gezeigten Nadeln 10 hat einen Schaft 12, eine Spitze 16 an einem Ende und spitzenseitig einen Schaftabschnitt 18 mit rechteckigem Querschnitt, also mit zwei gegenüberliegenden Schmalseiten 20 und 21 und zwei gegenüberliegenden Flachseiten 22 und 23. Die Spitze 16 hat eine Seitenfläche 17, die im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Schmalseite 21 des Schaftabschnitts 18 liegt. Der Schaft 12 hat eine Längsachse 14 mit einem spitzenseitigen Teil 15.
  • Ausgehend von der einen Schmalseite 20 des Schaftabschnitts 18 erstreckt sich eine maulförmige Nut 24 in den Schaftabschnitt 18 zur Längsachse 14 hin. Die Nut 24 hat eine schaftseitige Nutwand 26 und eine spitzenseitige Nutwand 25, die zueinander im Wesentlichen parallel und durch einen gekrümmten Nutboden 27 verbunden sind. Die Nutwände 25 und 26 bilden mit dem spitzenseitigen Teil 15 der Längsachse 14 einen spitzen Winkel α, der bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 60° beträgt. In Richtung der Längsachse 14 steht die schaftseitige Nutwand 26 über die spitzenseitige Nutwand 25 mit einer Länge 28 vor, die im Wesentlichen dem Durchmesser D eines aufzunehmenden Siegelfadens 40 (3 und 4) entspricht oder etwas größer ist. Der senkrechte Abstand 30 zwischen den Nutwänden 25 und 26 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser D des Siegelfadens 40 oder ist etwas größer als dieser.
  • Die Spitze 16 der Nadel 10 erstreckt sich mit einer geneigten Spitzenflanke 19 zum freien Ende 29 der spitzenseitigen Nutwand 25 hin und endet dort. Der zwischen dem spitzenseitigen Teil 15 der Längsachse 14 des Schaftes 12 und der Spitzenflanke 19 gebildete Winkel γ (3) beträgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel 33,5°. Zwischen der Schmalseite 21 des Schaftabschnitts 18 und der spitzenseitigen Nutwand 25 der Nut 24 ist ausgehend von jeder Flachseite 22 bzw. 23 des Schaftabschnitts 28 eine Erweiterung 30 vorgesehen, deren oberer Rand in etwa mit dem Ende der geneigten Spitzenflanke 19 und dem freien Ende 29 der spitzenseitigen Nutwand 25 zusammenfällt. Jede Erweiterung 30 bildet mit dem spitzenseitigen Teil 15 der Längsachse 14 einen Winkel, der größer ist als der Winkel α, der zwischen den zueinander parallelen Nutwänden 26 und 25 und dem spitzenseitigen Teil 15 der Längsachse 14 gebildet wird. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel β etwa 90°. Durch diese Ausgestaltung bildet die Spitze 16 ein Dach über dem Nutboden 27 und der spitzenseitigen Nutwand 25.
  • In 3 und 4 ist eine Fadenplatte 42 einer Fadensiegelmaschine gezeigt, bei der in Schlitzen 44 der Fadenplatte 42 paarweise zugeordnete und gemeinsam bewegte Nadeln 10 in der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung angeordnet sind. Die Nadeln werden, wie in 4 gezeigt, in Richtung des Doppelpfeils 49 auf und ab bewegt. Bei der Aufwärtsbewegung durchstoßen die Spitzen 16 den auf der Fadenplatte 42 geführten Falzbogen 50, ehe der Siegelfaden 40 in den Nuten 24 liegend durch die vorgestochenen Löcher zur Bildung einer Fadenklammer hindurchgeführt wird. Auf der dem Falzbogen 50 gegenüberliegenden Seite der Fadenplatte 42 sind Gegenplatten 48 angeordnet, die zwischen sich die Nadeln 10 mit dem Siegelfaden 40 hindurchlassen.
  • Wie aus 3 zu sehen ist, sind die Nadeln 10 des für die Bildung einer Fadenklammer vorgesehenen Nadelpaares bezogen auf die Längsachse 14 einer jeden Nadel um 180° zueinander gedreht angeordnet, so dass die maulartigen Nuten 24 entgegengesetzt gerichtet sind und dadurch einen Kräfteausgleich bei der Aufnahme des Siegelfadens 40 von der Fadenplatte 42 ermöglichen. Damit der Siegelfaden 40 in genauer Zuordnung zu den Nadeln 10 eines jeden Paares erfasst wird, sind in der Fadenplatte 42 in Ausrichtung zu der entsprechenden Flachseite des Schaftabschnitts 18 Aussparungen 46 vorgesehen, die die Lage des Siegelfadens 40 fixieren. Aus 3 ist zu sehen, wie der Siegelfaden 40 von der vorstehenden schaftseitigen Nutwand 26 aufgenommen und zum Nutboden 27 geführt wird, wo der Siegelfaden 40 von der Spitze 16 dachartig geschützt wird, wenn die Spitze 16 durch den Falzbogen 50 hindurchstößt. Die Aussparungen 46 sorgen dabei für eine lagefixierte Aufnahme des Siegelfadens 40, was zusammen mit dem dachförmigen Schutz dazu führt, dass ein Zerschneiden des Siegelfadens 40 bei der Bildung der Fadenklammer ausgeschlossen bleibt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1593524 A1 [0002]
    • - DE 19516237 A1 [0004]

Claims (12)

  1. Nadel für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel (10) einen Schaft (12) mit einer Längsachse (14) aufweist, der – an einem Ende eine Spitze (16) zum Durchstechen von Falzbogen (50), angrenzend an die Spitze (16) einen Schaftabschnitt (18) mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten (20, 21) und Flachseiten (22, 23) begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse (14) des Schaftes (12) erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden (40) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut (24) gebildet wird, – die eine spitzenseitige Nutwand (25), eine schaftseitige Nutwand (26) und einen Nutboden (27) aufweist, – die sich von einer Schmalseite (20) des Schaftes (12) aus zu seiner Längsachse (14) hin erstreckt, – deren Nutenwände (25, 26) mit dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) einen spitzen Winkel (α) bilden und – deren schaftseitige Nutwand (26) über die spitzenseitige Nutwand (25) vorsteht (28).
  2. Nadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) des Schaftes (12) und den Nutwänden (25, 26) 75° bis 45°, vorzugsweise 65° bis 50° und besonders bevorzugt 60° beträgt.
  3. Nadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (28), mit der die schaftseitige Nutwand (26) über die spitzenseitige Nutwand (25) vorsteht, wenigstens dem 1- bis 1,2-fachen des Durchmessers (D) des Siegelfadens (40) entspricht.
  4. Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Flachseiten (22, 23) des Schaftabschnitts (18) oberhalb der Nut (24) zu der Spitze (16) hin erweitern (30).
  5. Nadel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweiterung (30) vom freien Ende (29) der spitzenseitigen Nutwand (25) ausgeht.
  6. Nadel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) zwischen der Erweiterung (30) und dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) des Schaftes (12) größer ist als der Winkel (α) zwischen den Nutenwänden (25, 26) und dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) des Schaftes (12).
  7. Nadel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) 80° bis 110°, vorzugsweise 90°, beträgt.
  8. Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) des Schaftes (12) und der Spitzenflanke (19) der Spitze (16) gebildete Winkel (γ) 30° bis 36°, vorzugsweise 32° bis 34° und besonders bevorzugt 33,5° beträgt.
  9. Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nutfreie Schmalseite (21) des Schaftes (12) und die daran angrenzende Seitenfläche (17) der Spitze (16) im Wesentlichen in der gleichen Längsebene liegen.
  10. Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zu den Nutwänden (25, 26) senkrechte Abstand (31) zwischen ihnen das 1 bis 1,2-fache des Durchmessers (D) des Siegelfadens (40) beträgt.
  11. Fadensiegelmaschine mit paarweise zugeordneten und gemeinsam betätigten Nadeln (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Fadenplatte (42), in der für den Durchgang der Nadeln (10) Schlitze (44) ausgebildet sind, sowie mit Einrichtungen zum Auslegen des Siegelfadens (40) zwischen den Schlitzen (44), dadurch ge kennzeichnet, dass die Nadeln (10) eines jeden Paars zueinander um 180° um die Längsachse (14) ihres Schafts (12) gedreht angeordnet sind.
  12. Fadensiegelmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Nadeln (10) eines Paars in der Fadenplatte (42) wenigstens eine Aussparung (46) zur Lagefixierung des ausgelegten Siegelfadens (40) für die Aufnahme in den maulförmigen Nuten (24) der Nadeln (10) vorgesehen ist.
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EP1593524A1 (de) 2004-05-04 2005-11-09 Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG Nadel für eine Fadensiegelmaschine

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