DE202009000876U1 - Nadel für eine Fadensiegelmaschine - Google Patents
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Abstract
Nadel
für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel (10) einen
Schaft (12) mit einer Längsachse (14) aufweist, der
– an einem Ende eine Spitze (16) zum Durchstechen von Falzbogen (50), angrenzend an die Spitze (16) einen Schaftabschnitt (18) mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten (20, 21) und Flachseiten (22, 23) begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse (14) des Schaftes (12) erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden (40) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut (24) gebildet wird,
– die eine spitzenseitige Nutwand (25), eine schaftseitige Nutwand (26) und einen Nutboden (27) aufweist,
– die sich von einer Schmalseite (20) des Schaftes (12) aus zu seiner Längsachse (14) hin erstreckt,
– deren Nutenwände (25, 26) mit dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) einen spitzen Winkel (α) bilden und
– deren...
– an einem Ende eine Spitze (16) zum Durchstechen von Falzbogen (50), angrenzend an die Spitze (16) einen Schaftabschnitt (18) mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten (20, 21) und Flachseiten (22, 23) begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse (14) des Schaftes (12) erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden (40) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut (24) gebildet wird,
– die eine spitzenseitige Nutwand (25), eine schaftseitige Nutwand (26) und einen Nutboden (27) aufweist,
– die sich von einer Schmalseite (20) des Schaftes (12) aus zu seiner Längsachse (14) hin erstreckt,
– deren Nutenwände (25, 26) mit dem spitzenseitigen Teil (15) der Längsachse (14) einen spitzen Winkel (α) bilden und
– deren...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Nadel für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel einen Schaft mit einer Längsachse aufweist, der an einem Ende eine Spitze zum Durchstechen von Falzbogen, angrenzend an die Spitze einen Schaftabschnitt mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten und Flachseiten begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse des Schaftes erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden aufweist.
- Eine solche, aus der
EP 1 593 524 A1 bekannte Nadel für eine Fadensiegelmaschine hat einen im Wesentlichen prismenförmigen Schaft mit zwei parallelen Flachseiten. Der Schaft hat ein Halterungsende und ein Fadenkontaktende. Am Fadenkontaktende bildet der Schaft einen Teil, der in zwei seitlichen Spitzen ausläuft, zwischen denen sich eine V-förmige Ausnehmung zu einem Scheitel hin erstreckt, an dem eine sich zwischen den Flachseiten erstreckende Öse ausgebildet ist, die eine den Spitzen zugewandte Öffnung für die Aufnahme des Siegelfadens hat. Die Öse kann bezogen auf die Längsachse des Schaftes asymmetrisch angeordnet sein. - Durch eine solche Öse soll die Möglichkeit, dass der Siegelfaden beim Einbringen in den Falzbogen zerschnitten wird, reduziert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit derart ausgestalteten Nadeln ein Zerschneiden des Siegelfadens nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Die Ursachen dafür sind unterschiedliche Papierqualitäten, die räumliche Trennung von Nadelspitze und Siegelfaden und die Tatsache, dass Nadelspitze und Siegelfaden nahezu gleichzeitig durch das Papier gestochen werden.
- Die
DE 195 16 237 A1 bezieht sich auf ein Verfahren zum Fadensiegeln von Heftgut, bei dem heißsiegelbare Fadenklammern mittels mindestens eines Nadelpaares in das zwangsläufig bewegte Heftgut entlang eines im Heftgut gebildeten Falzes eingebracht werden. Die rückseitig überstehenden Fadenstücke werden danach in eine zum Heftgut parallele Lage umgelegt und mittels einer Heißsiegeleinrichtung versiegelt. Um Beschädigungen an den Fadenklammern beim Einbringen in das Heftgut zu vermeiden, soll die auf die Fadenklammer wir kende Belastung dadurch vermindert werden, dass für das nachfolgende Einbringen der Fadenklammern in das Heftgut Löcher vorgestochen werden, wodurch das Heftgut an den Stellen, an denen die Fadenklammern eingebracht werden, geschwächt wird. Die Bereitstellung einer solchen Vorstecheinrichtung vergrößert die Fadensiegelmaschine und ihren Herstellungsaufwand. - Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht deshalb darin, die Nadel der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass das Risiko eines Zerschneidens des Siegelfadens beim Einbringen in den Falzbogen weitgehend ausgeschlossen wird, sowie eine mit derartigen Nadeln versehene Fadensiegelmaschine bereitzustellen, die die Lagefixierung des Siegelfadens gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird ausgehend von der Nadel der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut gebildet wird, die eine spitzenseitige Nutwand, eine schaftseitige Nutwand und einen Nutboden aufweist, die sich von einer Schmalseite des Schaftes aus zu seiner Längsachse hin erstreckt, deren Nutenwände mit dem spitzenseitigen Teil der Längsachse einen spitzen Winkel bilden und deren schaftseitige Nutwand über die spitzenseitige Nutwand vorsteht.
- Mit einer derart ausgestalteten Nadel ist es möglich, mit der Spitze den Falzbogen vorzulochen und danach den in der maulförmigen Nut aufgenommenen Siegelfaden durch das Loch einzubringen, ohne dass das Risiko eines Zerschneidens des Siegelfadens besteht, da dieser in der maulförmigen Nut von der dachartigen Spitze geschützt wird.
- Der Winkel zwischen dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und den zueinander parallelen Nutwänden beträgt zweckmäßigerweise 75° bis 45°, vorzugsweise 65° bis 50° und besonders bevorzugt 60°.
- Die Länge, mit der die schaftseitige Nutwand über die spitzenseitige Nutwand vorsteht, entspricht wenigstens dem 1- bis 1,2-fachen des Durchmessers des Siegelfadens. Zweckmäßigerweise beträgt der zu den Nutwänden senkrechte Abstand zwischen ihnen das 1 bis 1,2-fache des Durchmessers des Siegelfadens. Dadurch wird eine sichere Aufnahme des Siegelfadens von der Fadenplatte der Fadensiegelmaschine gewährleistet und der Siegelfaden rutscht auf der schaftseitigen Nutwand bis zu dem entsprechenden Nutboden. In dieser Lage schützt die spitzenseitige Nutwand den Siegelfaden, wenn die über der spitzenseitigen Nutwand liegende Spitze den Falzbogen durchsticht.
- Dabei beträgt vorzugsweise der zwischen dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und der Spitzenflanke der Spitze gebildete Winkel 30° bis 36°, vorzugsweise 32° bis 34° und besonders bevorzugt 33,5°.
- Der erwähnte Schutz wird noch dadurch verbessert, wenn sich die Flachseiten des Schaftabschnitts oberhalb der Nut zur Spitze hin erweitern, wobei diese Erweiterung vorteilhafterweise vom freien Ende der spitzenseitigen Nutwand ausgeht.
- Dabei ist der Winkel zwischen der Erweiterung und dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes vorzugsweise größer als der Winkel zwischen den parallelen Nutwänden und dem spitzenseitigen Teil der Längsachse des Schaftes und beträgt 80° bis 110°, vorzugsweise 90°, d. h. die Erweiterung erstreckt sich senkrecht zur Längsachse des Schaftes.
- Die Herstellung der Nadel lässt sich dadurch vereinfachen, dass die nutfreie Schmalseite des Schaftes und die daran angrenzende Seitenfläche der Spitze im Wesentlichen in der gleichen Längsebene liegen.
- Die Fadensiegelmaschine mit paarweise zugeordneten und gemeinsam betätigten Nadeln in der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung hat eine Fadenplatte, in der für den Durchgang der Nadeln Schlitze ausgebildet sind, sowie Einrichtungen zum Auslegen des Siegelfadens zwischen den Schlitzen. Wenn die Nadeln eines jeden Paars dabei zueinander um 180° um die Längsachse ihres Schaftes gedreht angeordnet werden, also die maulförmigen Nuten in entgegengesetzte Richtungen weisen, lässt sich an dem Siegelfadenstück, das die Fadenklammer bildet, ein Ausgleich der Kräfte bei der Abnahme von der Fadenplatte und beim Einbringen in den Falzbogen erreichen.
- Dieser Ausgleich wird auch noch dadurch begünstigt, dass zwischen den Nadeln eines Paars in der Fadenplatte wenigstens eine Aussparung zur Lagefixierung des ausgelegten Siegelfa dens vorgesehen ist, der bei entsprechender Betätigung der Nadeln in den maulartigen Nuten der Nadeln aufgenommen wird.
- Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert. Es zeigen
-
1 den spitzenseitigen Teil einer Nadel in der Seitenansicht, -
2 den spitzenseitigen Teil der Nadel gesehen in Richtung des Pfeils A von1 , -
3 perspektivisch ein Nadelpaar im Zusammenwirken mit einer Fadenplatte und einem Siegelfaden und -
4 die Anordnung von3 gesehen in Richtung des Pfeils B. - Jede der in
1 bis4 gezeigten Nadeln10 hat einen Schaft12 , eine Spitze16 an einem Ende und spitzenseitig einen Schaftabschnitt18 mit rechteckigem Querschnitt, also mit zwei gegenüberliegenden Schmalseiten20 und21 und zwei gegenüberliegenden Flachseiten22 und23 . Die Spitze16 hat eine Seitenfläche17 , die im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Schmalseite21 des Schaftabschnitts18 liegt. Der Schaft12 hat eine Längsachse14 mit einem spitzenseitigen Teil15 . - Ausgehend von der einen Schmalseite
20 des Schaftabschnitts18 erstreckt sich eine maulförmige Nut24 in den Schaftabschnitt18 zur Längsachse14 hin. Die Nut24 hat eine schaftseitige Nutwand26 und eine spitzenseitige Nutwand25 , die zueinander im Wesentlichen parallel und durch einen gekrümmten Nutboden27 verbunden sind. Die Nutwände25 und26 bilden mit dem spitzenseitigen Teil15 der Längsachse14 einen spitzen Winkel α, der bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 60° beträgt. In Richtung der Längsachse14 steht die schaftseitige Nutwand26 über die spitzenseitige Nutwand25 mit einer Länge28 vor, die im Wesentlichen dem Durchmesser D eines aufzunehmenden Siegelfadens40 (3 und4 ) entspricht oder etwas größer ist. Der senkrechte Abstand30 zwischen den Nutwänden25 und26 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser D des Siegelfadens40 oder ist etwas größer als dieser. - Die Spitze
16 der Nadel10 erstreckt sich mit einer geneigten Spitzenflanke19 zum freien Ende29 der spitzenseitigen Nutwand25 hin und endet dort. Der zwischen dem spitzenseitigen Teil15 der Längsachse14 des Schaftes12 und der Spitzenflanke19 gebildete Winkel γ (3 ) beträgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel 33,5°. Zwischen der Schmalseite21 des Schaftabschnitts18 und der spitzenseitigen Nutwand25 der Nut24 ist ausgehend von jeder Flachseite22 bzw.23 des Schaftabschnitts28 eine Erweiterung30 vorgesehen, deren oberer Rand in etwa mit dem Ende der geneigten Spitzenflanke19 und dem freien Ende29 der spitzenseitigen Nutwand25 zusammenfällt. Jede Erweiterung30 bildet mit dem spitzenseitigen Teil15 der Längsachse14 einen Winkel, der größer ist als der Winkel α, der zwischen den zueinander parallelen Nutwänden26 und25 und dem spitzenseitigen Teil15 der Längsachse14 gebildet wird. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel β etwa 90°. Durch diese Ausgestaltung bildet die Spitze16 ein Dach über dem Nutboden27 und der spitzenseitigen Nutwand25 . - In
3 und4 ist eine Fadenplatte42 einer Fadensiegelmaschine gezeigt, bei der in Schlitzen44 der Fadenplatte42 paarweise zugeordnete und gemeinsam bewegte Nadeln10 in der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung angeordnet sind. Die Nadeln werden, wie in4 gezeigt, in Richtung des Doppelpfeils49 auf und ab bewegt. Bei der Aufwärtsbewegung durchstoßen die Spitzen16 den auf der Fadenplatte42 geführten Falzbogen50 , ehe der Siegelfaden40 in den Nuten24 liegend durch die vorgestochenen Löcher zur Bildung einer Fadenklammer hindurchgeführt wird. Auf der dem Falzbogen50 gegenüberliegenden Seite der Fadenplatte42 sind Gegenplatten48 angeordnet, die zwischen sich die Nadeln10 mit dem Siegelfaden40 hindurchlassen. - Wie aus
3 zu sehen ist, sind die Nadeln10 des für die Bildung einer Fadenklammer vorgesehenen Nadelpaares bezogen auf die Längsachse14 einer jeden Nadel um 180° zueinander gedreht angeordnet, so dass die maulartigen Nuten24 entgegengesetzt gerichtet sind und dadurch einen Kräfteausgleich bei der Aufnahme des Siegelfadens40 von der Fadenplatte42 ermöglichen. Damit der Siegelfaden40 in genauer Zuordnung zu den Nadeln10 eines jeden Paares erfasst wird, sind in der Fadenplatte42 in Ausrichtung zu der entsprechenden Flachseite des Schaftabschnitts18 Aussparungen46 vorgesehen, die die Lage des Siegelfadens40 fixieren. Aus3 ist zu sehen, wie der Siegelfaden40 von der vorstehenden schaftseitigen Nutwand26 aufgenommen und zum Nutboden27 geführt wird, wo der Siegelfaden40 von der Spitze16 dachartig geschützt wird, wenn die Spitze16 durch den Falzbogen50 hindurchstößt. Die Aussparungen46 sorgen dabei für eine lagefixierte Aufnahme des Siegelfadens40 , was zusammen mit dem dachförmigen Schutz dazu führt, dass ein Zerschneiden des Siegelfadens40 bei der Bildung der Fadenklammer ausgeschlossen bleibt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1593524 A1 [0002]
- - DE 19516237 A1 [0004]
Claims (12)
- Nadel für eine Fadensiegelmaschine, wobei die Nadel (
10 ) einen Schaft (12 ) mit einer Längsachse (14 ) aufweist, der – an einem Ende eine Spitze (16 ) zum Durchstechen von Falzbogen (50 ), angrenzend an die Spitze (16 ) einen Schaftabschnitt (18 ) mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt, der von jeweils zwei gegenüberliegenden Schmalseiten (20 ,21 ) und Flachseiten (22 ,23 ) begrenzt ist und der sich wenigstens über einen Teil der Längsachse (14 ) des Schaftes (12 ) erstreckt, und spitzenseitig eine Aufnahme für einen Siegelfaden (40 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme von einer maulförmigen Nut (24 ) gebildet wird, – die eine spitzenseitige Nutwand (25 ), eine schaftseitige Nutwand (26 ) und einen Nutboden (27 ) aufweist, – die sich von einer Schmalseite (20 ) des Schaftes (12 ) aus zu seiner Längsachse (14 ) hin erstreckt, – deren Nutenwände (25 ,26 ) mit dem spitzenseitigen Teil (15 ) der Längsachse (14 ) einen spitzen Winkel (α) bilden und – deren schaftseitige Nutwand (26 ) über die spitzenseitige Nutwand (25 ) vorsteht (28). - Nadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen dem spitzenseitigen Teil (
15 ) der Längsachse (14 ) des Schaftes (12 ) und den Nutwänden (25 ,26 ) 75° bis 45°, vorzugsweise 65° bis 50° und besonders bevorzugt 60° beträgt. - Nadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (
28 ), mit der die schaftseitige Nutwand (26 ) über die spitzenseitige Nutwand (25 ) vorsteht, wenigstens dem 1- bis 1,2-fachen des Durchmessers (D) des Siegelfadens (40 ) entspricht. - Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Flachseiten (
22 ,23 ) des Schaftabschnitts (18 ) oberhalb der Nut (24 ) zu der Spitze (16 ) hin erweitern (30 ). - Nadel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweiterung (
30 ) vom freien Ende (29 ) der spitzenseitigen Nutwand (25 ) ausgeht. - Nadel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) zwischen der Erweiterung (
30 ) und dem spitzenseitigen Teil (15 ) der Längsachse (14 ) des Schaftes (12 ) größer ist als der Winkel (α) zwischen den Nutenwänden (25 ,26 ) und dem spitzenseitigen Teil (15 ) der Längsachse (14 ) des Schaftes (12 ). - Nadel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) 80° bis 110°, vorzugsweise 90°, beträgt.
- Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen dem spitzenseitigen Teil (
15 ) der Längsachse (14 ) des Schaftes (12 ) und der Spitzenflanke (19 ) der Spitze (16 ) gebildete Winkel (γ) 30° bis 36°, vorzugsweise 32° bis 34° und besonders bevorzugt 33,5° beträgt. - Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nutfreie Schmalseite (
21 ) des Schaftes (12 ) und die daran angrenzende Seitenfläche (17 ) der Spitze (16 ) im Wesentlichen in der gleichen Längsebene liegen. - Nadel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zu den Nutwänden (
25 ,26 ) senkrechte Abstand (31 ) zwischen ihnen das 1 bis 1,2-fache des Durchmessers (D) des Siegelfadens (40 ) beträgt. - Fadensiegelmaschine mit paarweise zugeordneten und gemeinsam betätigten Nadeln (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Fadenplatte (42 ), in der für den Durchgang der Nadeln (10 ) Schlitze (44 ) ausgebildet sind, sowie mit Einrichtungen zum Auslegen des Siegelfadens (40 ) zwischen den Schlitzen (44 ), dadurch ge kennzeichnet, dass die Nadeln (10 ) eines jeden Paars zueinander um 180° um die Längsachse (14 ) ihres Schafts (12 ) gedreht angeordnet sind. - Fadensiegelmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Nadeln (
10 ) eines Paars in der Fadenplatte (42 ) wenigstens eine Aussparung (46 ) zur Lagefixierung des ausgelegten Siegelfadens (40 ) für die Aufnahme in den maulförmigen Nuten (24 ) der Nadeln (10 ) vorgesehen ist.
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|---|---|---|---|
| DE200920000876 DE202009000876U1 (de) | 2009-01-23 | 2009-01-23 | Nadel für eine Fadensiegelmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE202009000876U1 true DE202009000876U1 (de) | 2009-03-26 |
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ID=40490820
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE202009000876U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN111546802A (zh) * | 2020-06-15 | 2020-08-18 | 济南八方九州自动化科技有限公司 | 一种档案装订用卧式打孔穿线结构 |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19516237A1 (de) | 1995-05-03 | 1996-11-07 | Brehmer Buchbindereimaschinen | Verfahren zum Fadensiegeln sowie Vorrichtung zur Verwendung bei der Durchführung des Verfahrens |
| EP1593524A1 (de) | 2004-05-04 | 2005-11-09 | Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG | Nadel für eine Fadensiegelmaschine |
-
2009
- 2009-01-23 DE DE200920000876 patent/DE202009000876U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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| DE19516237A1 (de) | 1995-05-03 | 1996-11-07 | Brehmer Buchbindereimaschinen | Verfahren zum Fadensiegeln sowie Vorrichtung zur Verwendung bei der Durchführung des Verfahrens |
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| CN111546802A (zh) * | 2020-06-15 | 2020-08-18 | 济南八方九州自动化科技有限公司 | 一种档案装订用卧式打孔穿线结构 |
| CN111546802B (zh) * | 2020-06-15 | 2024-01-30 | 济南八方九州自动化科技有限公司 | 一种档案装订用卧式打孔穿线结构 |
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Legal Events
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