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Leuchtwerbung
besitzt einen hohen Aufmerksamkeitswert und wird in vielfältigen Varianten
eingesetzt. Klassischerweise handelt es sich um von innen beleuchtete
Objekte aus transluzentem Material, die beispielsweise die Form
von Schriftzeichen haben oder lediglich quaderförmig ausgestaltet sind und
mit entsprechenden Aufdrucken von vergleichsweise hoher Opazität versehen
sind. Die Werbeinformation wird dabei direkt durch das leuchtende
Objekt vermittelt.
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Eine
weitere Möglichkeit
der Leuchtwerbung besteht darin, ein Objekt, das nicht notwendigerweise
einteilig oder einstückig
sein muss, auf der Rückseite
mit Lichtquellen zu versehen. Durch die Reflexion des Lichts an
der Fläche,
an der das Objekt angebracht ist, treten die Umrisse des Objekts
mittels der so erwirkten Hinterleuchtung für den Betrachter hervor. Dreidimensionale
Details innerhalb des Objektumrisses bleiben dabei für den Betrachter
zumindest unkonturiert, bei Dunkelheit der restlichen Umgebung gänzlich unsichtbar.
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Abhilfe
wird gemäß Stand
der Technik dadurch geschaffen, dass ausschließlich rein flächige, also
im Wesentlichen zweidimensionale Objekte Verwendung finden, oder
dass zusätzliche
Lichtquellen, die vom Objekt beabstandet sind, eingesetzt werden. Das
können
Lichtquellen an gegenüberliegenden Hauswänden sein
oder mittels Stangen oder anderen Abstandshaltern an derselben Wand
wie das Objekt angebrachte Strahler, deren Licht auf das Objekt
gerichtet ist.
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Beide
Varianten sind problembehaftet. Häufig sind dem Objekt gegenüberliegende
Hauswände nicht
vorhanden oder zu weit entfernt. Bei geeigneten Wänden befinden diese
sich meistens im Eigentum Dritter, mit denen Einigungen über Anbringung
und Stromversorgung herbeigeführt
werden müssen,
was in den seltensten Fällen
gelingt. An derselben Hauswand vom Objekt beabstandete Lichtquellen
benötigen
Abstandshalter, die zu einer optischen Beeinträchtigung der gesamten Lichtwerbung
führen.
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Darüber hinaus
ist es auf diese Weise nicht möglich,
dreidimensionale Details innerhalb des äußeren Umrisses des hintergrundbeleuchteten
Objekts, wie beispielsweise Überschneidungen
von Teilen des Objekts mit anderen Teilen des Objekts, konturscharf
hervortreten zu lassen, da die Strahlung der außerhalb des Objekts positionierten
Lichtquelle aufgrund des notwendigen Abstands streut. Punktstrahler
kommen an ihre Grenzen, sobald nah beieinander liegende Details
erfasst werden sollen. Abgesehen davon steigt die Zahl der notwendigen
Punktstrahler und mit ihr der finanzielle und materielle Aufwand
mit der Anzahl der Details ebenso wie die optische Beeinträchtigung
der Gesamtwerbung im Falle objektseitiger Trägerflächen für zusätzliche Lichtquellen.
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Weiterhin
wird der optische Effekt der Hinterleuchtung durch eine hinzutretende
Beleuchtung von vorne teilweise konterkariert.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, die zuvor beschriebenen
Nachteile zu beseitigen und ohne außerhalb des zu hinterleuchtenden Objekts
liegende Lichtquellen ein vergleichsweise leicht installierbares,
dreidimensionales, hinterleuchtetes Objekt, das auch mehrteilig
oder mehrstückig sein
kann, mit geringem Materialaufwand für die Beleuchtung bereit zu
stellen, dessen dreidimensionale Details auch innerhalb des hinterleuchtungsbedingten
Umrisses scharf konturiert hervortreten, so dass der plastische
Eindruck des dreidimensionalen Objekts auch bei dunkler Umgebung
gut erhalten werden kann.
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Dies
gelingt erfindungsgemäß mittels
eines dreidimensionalen hinterleuchteten Objekts zur Anbringung
auf einer Fläche,
das ein- oder mehrstückig sein
kann, gemäß Anspruch
1. Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht dabei darin, dass
an Stellen, wo innerhalb der durch herkömmliche Hinterleuchtung hervortretenden
Kontur Teile des dreidimensionalen Objekts andere Teile des Objekts überdecken,
beispielsweise bei Überschneidungen
oder in anderer Weise vorgelagerten Teilen, diese ihrerseits hinterleuchtet
werden, wobei das Licht im Gegensatz zur herkömmlichen Hinterleuchtung nicht von
der das Objekt tragenden, objektfremden Fläche sondern von dem überdeckten
Teil des Objekts reflektiert wird und zwischen den voneinander beabstandeten überdeckenden
und überdeckten
Teilen hervortritt. Vorteilhafterweise werden dabei für die Rückseiten
vorgelagerter Teile von Lichtquellen für das übrige Objekt separate Lichtquellen
eingesetzt. Möglich
ist es jedoch auch, eine einzige Lichtquelle so anzuordnen, dass
sie sowohl überdeckende
Teile des Objekts als auch das übrige
Objekt hinterleuchtet, beispielsweise durch die entsprechende Anordnung
eines lichtemittierenden Schlauchs.
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Separate
Lichtquellen haben den Vorteil, dass sie beispielsweise im Wechsel
ein- und ausschaltbar sind. Dadurch ist es, entsprechende Gestaltung
des Objekts vorausgesetzt, möglich,
Konturen innerhalb eines gleichbleibenden Außenumrisses im Wechsel nach
Art eines Vexierbildes hervortreten zu lassen.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Eindämmung der Lichtstreuung des
zwischen überdeckenden
und überdeckten
Teilen hervortretenden Lichts durch die Anordnung von Blenden, die
winklig zum überdeckenden
Teil angeordnet sind und so den Spalt für den Lichtdurchtritt zwischen überdeckenden und überdeckten
Teilen verkleinern mit der Folge, dass die Konturen überdeckender
Teile noch schärfer
konturiert hervortreten. Selbstverständlich können Blenden auch auf der Rückseite
des Gesamtobjekts eingesetzt werden. Die Blenden können dabei
so ausgeformt und angebracht sein, dass sie die dahinter liegenden
Leuchtmittel bei seitlicher Betrachtung entlang der objekttragenden
Fläche
verbergen.
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Selbstverständlich können den
dem Objekt vorgelagerten Teilen weitere Teile des Objekts wiederum
vorgelagert sein. Das Prinzip der Erfindung kann also in einem Objekt
mehrfach, nebeneinander und übereinander
zur Anwendung kommen.
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Als
vorteilhaft hat es sich erwiesen, soweit es die Topographie des
Objekts ermöglicht,
die als Lichtquellen verwendeten Leuchtmittel entlang der Flächengrenzen
des Objekts anzuordnen. So werden bereits durch die Leuchtmittelanordnung
Außen-
und Innenkonturen des Objekts nachempfunden, was unabhängig von
den möglicherweise
eingesetzten Blenden zu einer insgesamt schärferen Konturierung führt.
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Der
häufigste
Anwendungsbereich für
die vorliegende Erfindung sind Objekte, die an ebenen Flächen angebracht
werden. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass geeignet geformte Objekte auch an konkaven
oder konvexen Flächen
angebracht werden können,
ebenso wie an Flächen,
die Kanten oder Ecken aufweisen. Die Objekte können also an beliebig geformten
Flächen
angebracht werden.
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Beispielhaft
sei die Erfindung hier anhand einer Leuchtwerbung näher erläutert, die
einen Äskulapstab
zeigt, ohne dadurch die Erfindung auf dieses Beispiel einzuschränken.
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Bei
diesem Beispielmotiv windet sich eine stilisierte Schlange um einen
Stab. Das hinterleuchtete Objekt ist insoweit dreidimensional, als
der Stab zwar flächig
ausgestaltet ist, die Schlange jedoch bei jeder Windung den Stab
mit für
das Einfügen
von Leuchtmitteln ausreichendem Abstand überschneidet, um nach Richtungsänderung
in gleichem Abstand unter ihm hindurch geführt zu werden.
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Das
Objekt ist bei diesem Beispiel aus Alu-Blech gefertigt, ebenso gut
eignen sich aber auch Edelstahl oder nahezu beliebig wählbare andere
Materialien. Sowohl die Rückseite
des Stabes als auch die Rückseite
der Schlange sind mit aufgereihten, in Silikon eingefassten lichtemittierenden
Dioden (LED) bestückt,
wobei die Ränder
der Alu-Bleche so umgebördelt
sind, dass sie einen seitlichen Sichtschutz vor den LED bilden und
zugleich als Blende wirken, die den Spalt für den Lichtdurchtritt verkleinern.
Die Farbe des Lichtes, das von den LED emittiert wird, kann dabei
frei gewählt
und beispielsweise der Farbe des Objekts bei Tageslicht angepasst
werden.
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An
einer Außenwand
im Freien angebracht werden bei Dunkelheit so die Außenkonturen
des Gesamtmotivs sichtbar. Ebenso kommen die Über- und Unterschneidungen
der Schlange plastisch zur Geltung. Die Dreidimensionalität des Objekts
bleibt so auch bei Dunkelheit der Umgebung für den Betrachter erhalten aufgrund
innerhalb des Objektumrisses liegender Reflexionsflächen am
Objekt selbst.