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DE202009000770U1 - Dreidimensionales, hinterleuchtetes Objekt zur Anbringung auf einer Fläche - Google Patents

Dreidimensionales, hinterleuchtetes Objekt zur Anbringung auf einer Fläche Download PDF

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DE202009000770U1
DE202009000770U1 DE200920000770 DE202009000770U DE202009000770U1 DE 202009000770 U1 DE202009000770 U1 DE 202009000770U1 DE 200920000770 DE200920000770 DE 200920000770 DE 202009000770 U DE202009000770 U DE 202009000770U DE 202009000770 U1 DE202009000770 U1 DE 202009000770U1
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DE200920000770
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Boger Eugen
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Dreidimensionales hinterleuchtetes Objekt zur Anbringung auf einer Fläche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein dem übrigen Objekt vorgelagerter Teil des Objekts rückseitig wenigstens eine Lichtquelle aufweist.

Description

  • Leuchtwerbung besitzt einen hohen Aufmerksamkeitswert und wird in vielfältigen Varianten eingesetzt. Klassischerweise handelt es sich um von innen beleuchtete Objekte aus transluzentem Material, die beispielsweise die Form von Schriftzeichen haben oder lediglich quaderförmig ausgestaltet sind und mit entsprechenden Aufdrucken von vergleichsweise hoher Opazität versehen sind. Die Werbeinformation wird dabei direkt durch das leuchtende Objekt vermittelt.
  • Eine weitere Möglichkeit der Leuchtwerbung besteht darin, ein Objekt, das nicht notwendigerweise einteilig oder einstückig sein muss, auf der Rückseite mit Lichtquellen zu versehen. Durch die Reflexion des Lichts an der Fläche, an der das Objekt angebracht ist, treten die Umrisse des Objekts mittels der so erwirkten Hinterleuchtung für den Betrachter hervor. Dreidimensionale Details innerhalb des Objektumrisses bleiben dabei für den Betrachter zumindest unkonturiert, bei Dunkelheit der restlichen Umgebung gänzlich unsichtbar.
  • Abhilfe wird gemäß Stand der Technik dadurch geschaffen, dass ausschließlich rein flächige, also im Wesentlichen zweidimensionale Objekte Verwendung finden, oder dass zusätzliche Lichtquellen, die vom Objekt beabstandet sind, eingesetzt werden. Das können Lichtquellen an gegenüberliegenden Hauswänden sein oder mittels Stangen oder anderen Abstandshaltern an derselben Wand wie das Objekt angebrachte Strahler, deren Licht auf das Objekt gerichtet ist.
  • Beide Varianten sind problembehaftet. Häufig sind dem Objekt gegenüberliegende Hauswände nicht vorhanden oder zu weit entfernt. Bei geeigneten Wänden befinden diese sich meistens im Eigentum Dritter, mit denen Einigungen über Anbringung und Stromversorgung herbeigeführt werden müssen, was in den seltensten Fällen gelingt. An derselben Hauswand vom Objekt beabstandete Lichtquellen benötigen Abstandshalter, die zu einer optischen Beeinträchtigung der gesamten Lichtwerbung führen.
  • Darüber hinaus ist es auf diese Weise nicht möglich, dreidimensionale Details innerhalb des äußeren Umrisses des hintergrundbeleuchteten Objekts, wie beispielsweise Überschneidungen von Teilen des Objekts mit anderen Teilen des Objekts, konturscharf hervortreten zu lassen, da die Strahlung der außerhalb des Objekts positionierten Lichtquelle aufgrund des notwendigen Abstands streut. Punktstrahler kommen an ihre Grenzen, sobald nah beieinander liegende Details erfasst werden sollen. Abgesehen davon steigt die Zahl der notwendigen Punktstrahler und mit ihr der finanzielle und materielle Aufwand mit der Anzahl der Details ebenso wie die optische Beeinträchtigung der Gesamtwerbung im Falle objektseitiger Trägerflächen für zusätzliche Lichtquellen.
  • Weiterhin wird der optische Effekt der Hinterleuchtung durch eine hinzutretende Beleuchtung von vorne teilweise konterkariert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die zuvor beschriebenen Nachteile zu beseitigen und ohne außerhalb des zu hinterleuchtenden Objekts liegende Lichtquellen ein vergleichsweise leicht installierbares, dreidimensionales, hinterleuchtetes Objekt, das auch mehrteilig oder mehrstückig sein kann, mit geringem Materialaufwand für die Beleuchtung bereit zu stellen, dessen dreidimensionale Details auch innerhalb des hinterleuchtungsbedingten Umrisses scharf konturiert hervortreten, so dass der plastische Eindruck des dreidimensionalen Objekts auch bei dunkler Umgebung gut erhalten werden kann.
  • Dies gelingt erfindungsgemäß mittels eines dreidimensionalen hinterleuchteten Objekts zur Anbringung auf einer Fläche, das ein- oder mehrstückig sein kann, gemäß Anspruch 1. Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht dabei darin, dass an Stellen, wo innerhalb der durch herkömmliche Hinterleuchtung hervortretenden Kontur Teile des dreidimensionalen Objekts andere Teile des Objekts überdecken, beispielsweise bei Überschneidungen oder in anderer Weise vorgelagerten Teilen, diese ihrerseits hinterleuchtet werden, wobei das Licht im Gegensatz zur herkömmlichen Hinterleuchtung nicht von der das Objekt tragenden, objektfremden Fläche sondern von dem überdeckten Teil des Objekts reflektiert wird und zwischen den voneinander beabstandeten überdeckenden und überdeckten Teilen hervortritt. Vorteilhafterweise werden dabei für die Rückseiten vorgelagerter Teile von Lichtquellen für das übrige Objekt separate Lichtquellen eingesetzt. Möglich ist es jedoch auch, eine einzige Lichtquelle so anzuordnen, dass sie sowohl überdeckende Teile des Objekts als auch das übrige Objekt hinterleuchtet, beispielsweise durch die entsprechende Anordnung eines lichtemittierenden Schlauchs.
  • Separate Lichtquellen haben den Vorteil, dass sie beispielsweise im Wechsel ein- und ausschaltbar sind. Dadurch ist es, entsprechende Gestaltung des Objekts vorausgesetzt, möglich, Konturen innerhalb eines gleichbleibenden Außenumrisses im Wechsel nach Art eines Vexierbildes hervortreten zu lassen.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Eindämmung der Lichtstreuung des zwischen überdeckenden und überdeckten Teilen hervortretenden Lichts durch die Anordnung von Blenden, die winklig zum überdeckenden Teil angeordnet sind und so den Spalt für den Lichtdurchtritt zwischen überdeckenden und überdeckten Teilen verkleinern mit der Folge, dass die Konturen überdeckender Teile noch schärfer konturiert hervortreten. Selbstverständlich können Blenden auch auf der Rückseite des Gesamtobjekts eingesetzt werden. Die Blenden können dabei so ausgeformt und angebracht sein, dass sie die dahinter liegenden Leuchtmittel bei seitlicher Betrachtung entlang der objekttragenden Fläche verbergen.
  • Selbstverständlich können den dem Objekt vorgelagerten Teilen weitere Teile des Objekts wiederum vorgelagert sein. Das Prinzip der Erfindung kann also in einem Objekt mehrfach, nebeneinander und übereinander zur Anwendung kommen.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, soweit es die Topographie des Objekts ermöglicht, die als Lichtquellen verwendeten Leuchtmittel entlang der Flächengrenzen des Objekts anzuordnen. So werden bereits durch die Leuchtmittelanordnung Außen- und Innenkonturen des Objekts nachempfunden, was unabhängig von den möglicherweise eingesetzten Blenden zu einer insgesamt schärferen Konturierung führt.
  • Der häufigste Anwendungsbereich für die vorliegende Erfindung sind Objekte, die an ebenen Flächen angebracht werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass geeignet geformte Objekte auch an konkaven oder konvexen Flächen angebracht werden können, ebenso wie an Flächen, die Kanten oder Ecken aufweisen. Die Objekte können also an beliebig geformten Flächen angebracht werden.
  • Beispielhaft sei die Erfindung hier anhand einer Leuchtwerbung näher erläutert, die einen Äskulapstab zeigt, ohne dadurch die Erfindung auf dieses Beispiel einzuschränken.
  • Bei diesem Beispielmotiv windet sich eine stilisierte Schlange um einen Stab. Das hinterleuchtete Objekt ist insoweit dreidimensional, als der Stab zwar flächig ausgestaltet ist, die Schlange jedoch bei jeder Windung den Stab mit für das Einfügen von Leuchtmitteln ausreichendem Abstand überschneidet, um nach Richtungsänderung in gleichem Abstand unter ihm hindurch geführt zu werden.
  • Das Objekt ist bei diesem Beispiel aus Alu-Blech gefertigt, ebenso gut eignen sich aber auch Edelstahl oder nahezu beliebig wählbare andere Materialien. Sowohl die Rückseite des Stabes als auch die Rückseite der Schlange sind mit aufgereihten, in Silikon eingefassten lichtemittierenden Dioden (LED) bestückt, wobei die Ränder der Alu-Bleche so umgebördelt sind, dass sie einen seitlichen Sichtschutz vor den LED bilden und zugleich als Blende wirken, die den Spalt für den Lichtdurchtritt verkleinern. Die Farbe des Lichtes, das von den LED emittiert wird, kann dabei frei gewählt und beispielsweise der Farbe des Objekts bei Tageslicht angepasst werden.
  • An einer Außenwand im Freien angebracht werden bei Dunkelheit so die Außenkonturen des Gesamtmotivs sichtbar. Ebenso kommen die Über- und Unterschneidungen der Schlange plastisch zur Geltung. Die Dreidimensionalität des Objekts bleibt so auch bei Dunkelheit der Umgebung für den Betrachter erhalten aufgrund innerhalb des Objektumrisses liegender Reflexionsflächen am Objekt selbst.

Claims (9)

  1. Dreidimensionales hinterleuchtetes Objekt zur Anbringung auf einer Fläche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein dem übrigen Objekt vorgelagerter Teil des Objekts rückseitig wenigstens eine Lichtquelle aufweist.
  2. Objekt nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens eine an der Rückseite des vorgelagerten Teils winklig zu dieser angeordneten Blende.
  3. Objekt nach einem der vorigen Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine winklig zur Rückseite des übrigen Objekts an dieser angeordneten Blende.
  4. Objekt nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende die Lichtquelle seitlich vollständig überdeckt
  5. Objekt nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle zumindest teilweise im Wesentlichen entlang des Umrisses des vorgelagerten Teils angeordnet ist.
  6. Objekt nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch wenigstens eine Lichtquelle auf der Rückseite des übrigen Objekts, die zumindest teilweise im Wesentlichen entlang seines Umrisses angeordnet ist.
  7. Objekt nach einem der vorigen Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Leuchtdiode als Lichtquelle.
  8. Objekt nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtquellen kettenartig miteinander verbunden sind.
  9. Objekt nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle auf der Rückseite des dem übrigen Objekt vorgelagerten Teils unabhängig von einer weiteren Lichtquelle auf der Rückseite des übrigen Objekts schaltbar ist.
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