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DE202009009852U1 - Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen - Google Patents

Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen Download PDF

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DE202009009852U1
DE202009009852U1 DE200920009852 DE202009009852U DE202009009852U1 DE 202009009852 U1 DE202009009852 U1 DE 202009009852U1 DE 200920009852 DE200920009852 DE 200920009852 DE 202009009852 U DE202009009852 U DE 202009009852U DE 202009009852 U1 DE202009009852 U1 DE 202009009852U1
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DE
Germany
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safety
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underbody lighting
underbody
previous
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Application number
DE200920009852
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English (en)
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BELLINGHAUSEN ROLAND
Original Assignee
BELLINGHAUSEN ROLAND
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B9/00Accessories or details specially adapted for children's carriages or perambulators
    • B62B9/005Safety means for traffic, e.g. lights, reflectors, mirrors etc.

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Led Device Packages (AREA)

Abstract

Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen unter Verwendung von Kaltlichtkathoden und trennbarem Akku-Pack
dadurch gekennzeichnet,
dass als Leuchtmittel 2 farbige oder weiße, größenvariable Kaltlicht-Kathoden (12 V, 500 mA) unter die Bodenplatte des Gefährts montiert werden, indem diese durch entsprechende Bohrung mit Kabelbindern oder Metall-Schellen in Verbindung mit Schrauben/Muttern am Boden des Gefährtes montiert oder alternativ geklebt werden.
1a. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kaltlicht-Kathoden eine Länge von mindestens 10 cm, höchstens 50 cm aufweisen
1b. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kaltlicht-Kathoden zusammen einen Energieverbrauch von höchstens 1.000 mAh bei 12 V aufweisen
1c. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch
dadurch gekennzeichnet,
dass der Akku aus 2 6 V AA-Packs (10 × 1,2 V NiMh) in Reihe gelötet, mit Silikon in ein Plastikgehäuse eingebettet und mit Spritzwasser geschützten Flachstecker...

Description

  • Kinderwagen oder Kleingefährte, wie Rollstühle, Farradanhänger & Bollerwagen werden zu dem Zweck vertrieben, Personen zu befördern, die sich nicht aus eigener Kraft oder Verantwortung fortbewegen können, oder um Lasten zu transportieren.
  • Solche Transportmittel nehmen am öffentlichen Strassenverkehr teil, sind aber in den meisten Fällen höchstens mit reflektierenden Materialien bestückt. Passiv leuchtende Hindernisse für z. B. Autofahrer sind aber auch in starrer, unbeweglicher Art überall vorhanden.
  • Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zu Grunde, die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit von Kindern und körperlich beeinträchtigten Personen im Strassenverkehr Nachts & bei schlechten Lichverhältnissen zu verbessern. Also eine aktive Beleuchtung für Kleingefährte & Kinderwagen zu schaffen, die unverwechselbar und ausreichend ist und nicht gegen Gesetze der StVO verstösst. Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen unter Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit, Kostenminimierung, Gewicht & Benutzerfreundlichkeit gelöst. Im Schutzanspruch 2 & 3 werden zudem die Faktoren Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit berücksichtigt.
  • Die farbige Beleuchtung unter dem Boden der Kleingefährte unterscheidet sich durch seine Farbigkeit klar von den anderen der StVO unterliegenden Verkehrsteilnehmer. Durch die Komponenten Kaltlichtkathoden oder LEDs in Verbindung mit der Reflektion am Boden ist die Lichtausbeute ausreichend um einen z. B. Kinderwagen mit Unterbodenbeleuchtung bei klarer Sicht bis zu 200 m bei Schlechter bis zu 100 m weit für andere Verkehrsteilnehmer differenzierbar zu machen. Dies ist mit einem Reflektorband nicht machbar.
  • Durch die Verwendung einfacher Komponenten bleibt der Kostenfaktor im Vergleich zur Neuanschaffung des zu bestückenden Gefährtes unter ¼ des Anschaffungspreises.
  • Das Gewicht des Akkus liegt bei unter 500 g.
  • Die einfache Entnahme des Akkus aus der Befestigung, sowie der einfache Kippschalter vereinfachen dem Benutzer die Handhabung.
  • Im Schutzanspruch 2 wird durch die Verwendung von LED's die Laufleistung bei gleicher Ladekapazität erhöht.
  • Schutzanspruch 3 ist ökologisch und autonom und somit noch benutzerfreundlicher.

Claims (3)

  1. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen unter Verwendung von Kaltlichtkathoden und trennbarem Akku-Pack dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel 2 farbige oder weiße, größenvariable Kaltlicht-Kathoden (12 V, 500 mA) unter die Bodenplatte des Gefährts montiert werden, indem diese durch entsprechende Bohrung mit Kabelbindern oder Metall-Schellen in Verbindung mit Schrauben/Muttern am Boden des Gefährtes montiert oder alternativ geklebt werden. 1a. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaltlicht-Kathoden eine Länge von mindestens 10 cm, höchstens 50 cm aufweisen 1b. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Kaltlicht-Kathoden zusammen einen Energieverbrauch von höchstens 1.000 mAh bei 12 V aufweisen 1c. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Akku aus 2 6 V AA-Packs (10 × 1,2 V NiMh) in Reihe gelötet, mit Silikon in ein Plastikgehäuse eingebettet und mit Spritzwasser geschützten Flachstecker Anschlüssen versehen ist und höchstens 500 Gramm (0,5 kg) wiegt. 1d. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Akku-Pack zur leichteren Handhabung im Betrieb in einer wasserabweisenden Nylon Tasche zur leichten Entnahme Zwecks Aufladung mit starkem Klettband am Gefährt befestigt, vornehmlich an nicht beweglichen Teilen des Gefährtes. 1e. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung am Gestell des Gefährtes zum individuell wählbaren Platz des Akkus vornehmlich an nicht beweglichen Teilen des Gefährtes verlegt ist, spritzwassergeschützt ist und von einem Kippschalter unterbrochen wird.
  2. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen unter Verwendung von LED-Leisten und trennbarem Akku-Pack dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel 1 oder mehrere farbige oder weisse LED-Leisten (12 V, 125 mA) unter die Bodenplatte des Gefährts montiert werden, indem diese durch entsprechende Bohrung mit Kabelbindern oder Metall-Schellen in Verbindung mit Schrauben/Muttern am Boden des Gefährtes montiert oder alternativ geklebt werden. 2a. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Leisten eine Länge von mindestens 5 cm, höchstens 30 cm aufweisen. 2b. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass LED-Leisten zusammen einen Energieverbrauch von höchstens 250 mAh bei 12 V aufweisen. 2c. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Leisten von einem 12 V-LED Trafo gespeist und die Steckverbindungen mit spritzwassergeschützten Tüllen versehen sind. 2d. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Akku aus 2 6 V AA-Packs (10 × 1,2 V NiMh) in Reihe geflötet, mit Silikon in ein Plastikgehäuse eingebettet und mit Spritzwasser geschützten Flachstecker Anschlüssen versehen ist und höchstens 500 Gramm (0,5 kg) wiegt. 2e. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Akku-Pack zur leichteren Handhabung im Betrieb in einer wasserabweisenden Nylon Tasche zur leichten Entnahme Zwecks Aufladung mit starkem Klettband am Gefährt befestigt, vornehmlich an nicht beweglichen Teilen des Gefährtes. 2f. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung am Gestell des Gefährtes zum individuell wählbaren Platz des Akkus vornehmlich an nicht beweglichen Teilen des Gefährtes verlegt ist, spritzwassergeschützt ist und von einem Kippschalter unterbrochen wird.
  3. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung für Kleingefährte und Kinderwagen unter Verwendung von LED-Leisten und autonomer Solar-Versorgung dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel 1 oder mehrere farbige oder weisse LED-Leisten (12 V, 125 mA) unter die Bodenplatte des Gefährts montiert werden, indem diese durch entsprechende Bohrung mit Kabelbindern oder Metall-Schellen in Verbindung mit Schrauben/Muttern am Boden des Gefährtes montiert oder alternativ geklebt werden. 3a. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Leisten eine Länge von mindestens 5 cm, höchstens 30 cm aufweisen. 3b. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass LED-Leisten zusammen einen Energieverbrauch von höchstens 250 mAh bei 12 V aufweisen. 3c. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Leisten von einem 12 V-LED Trafo gespeist und die Steckverbindungen mit spritzwassergeschützten Tüllen versehen sind. 3d. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Akku aus 2 6 V AA-Packs (10 × 1,2 V NiMh) in Reihe gelötet, mit Silikon in ein Plastikgehäuse eingebettet und mit Spritzwasser geschützten Flachstecker Anschlüssen versehen ist und höchstens 500 Gramm (0,5 kg) wiegt. 3e. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass zur autonomen Versorgung des Akku-Packs, 2 in Reihe geschaltete Paare flexibler Solarzellen a 6 V 50 mA, parallel geschaltet werden, um eine Verdoppelung des Ladestroms zu erreichen. 3f. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Solarzellen verlötet und beidseitig mit PVC-Schutzfolie versehen an der Stoff-Verkleidung oder an geeigneten Stellen am Gestell des Gefährtes befestigt sind. 3g. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhafte Energieversorgung des Akku-Packs durch die Solar-Panels sicher gestellt ist, nachdem der Akku-Pack vor dem ersten Gebrauch von der autonomen Energieversorgung einmal vollständig geladen wurde. 3h. Sicherheits- und Unterbodenbeleuchtung nach vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Verkabelung am Gestell des Gefährtes zum individuell wählbaren Platz des Akkus vornehmlich an nicht beweglichen Teilen des Gefährtes verlegt ist, alle Teile spritzwassergeschützt sind und die Stromentnahme von einem Kippschalter unterbrochen wird.
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