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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Lochs in
einem blattförmigen Material gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Es
sind Vorrichtungen zum Erzeugen eines Lochs in einem blattförmigen
Material bekannt, welche wenigstens ein Lochwerkzeug und eine Matrize aufweisen,
wobei zum Lochvorgang das Lochwerkzeug in die Matrize eingeführt
wird, wenn das blattförmige Material zwischen dem Lochwerkzeug
und der Matrize angeordnet ist, um auf dieses Weise das blattförmige
Material zu perforieren. Bekannterweise ist sowohl das Lochwerkzeug
als auch die Matrize aus Metall, beispielsweise aus Stahl, gefertigt,
woraus sich der Nachteil ergibt, dass diese Vorrichtungen sehr genau
und aufwändig gefertigt werden müssen. Wenn das
Lochwerkzeug nicht exakt in die entsprechende Matrize eingreift,
führt dies ansonsten zu erhöhtem Verschleiß.
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Die
DE 10 2006 027 009
A1 stellt eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Lochs in
einem blattförmigen Material bereit, bei welcher die Matrize
zumindest an ihrem das Loch umgebenden Rand aus einem weicheren
Material besteht als das Lochwerkzeug, wobei die Matrize den Querschnitt
ihres Lochs verengende Randpartien aus dem weicheren Material aufweist,
die beim erstmaligen Lochen mittels des Lochwerkzeugs abgetrennt
werden, was den Verschleiß der Lochwerkzeuge verringern
soll. Wenn jedoch die Vorrichtung zum Erzeugen eines Lochs im Laufe
der Zeit auf Grund mechanischer Beanspruchung größere
Spiele aufweist, werden durch Abtrennen von Material der Matrize
die Löcher angepasst, was jedoch zu weniger präzisen
Lochvorgängen führen kann. Die
GB 974 112 offenbart eine Vorrichtung
zum Erzeugen eines Lochs in einem blattförmigen Material
mit einer Matrize aus einem Material, in welches das Lochwerkzeug
eindringen kann, sodass bei dem Lochvorgang die ausgestanzten Elemente
des blattförmigen Materials in die Matrize eingedrückt
werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass die Matrize häufig
gewechselt werden muss.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Erzeugen
eines Lochs in einem blattförmigen Material bereitzustellen,
welche nur geringem Verschleiß unterliegt.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Vorrichtung
zum Erzeugen eines Lochs in einem blattförmigen Material
mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäß Vorrichtung zum Erzeugen eines
Lochs in einem blattförmigen Material mit einem Lochwerkzeug
und einer Matrize, wobei das Lochwerkzeug an einem um eine erste
Achse rotierenden ersten Elements und die Matrize an einem um eine
zweite Achse rotierenden zweiten Element angeordnet ist, zeichnet
sich dadurch aus, dass die Matrize aus einem reversibel verformbaren
Material gefertigt ist. Als Synonym zu dem Begriff „reversibel verformbar” kann
auch der Begriff „elastisch” verwendet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist somit den
Vorteil auf, dass bei jedem Stanzvorgang das Lochwerkzeug nicht
in eine vorgefertigte Öffnung der Matrize eingeführt
werden muss, sondern in das reversibel verformbare Material eingedrückt
wird, sodass das Lochwerkzeug kaum Verschleiß unterliegt. Andererseits
weist das reversibel verformbare Material den Vorteil auf, dass
die ausgestanzten Elemente des blattförmigen Materials
nicht in dem reversibel verformbaren Material verbleiben, sondern
ausgeworfen werden, entweder direkt oder zunächst in das Lochwerkzeug
eingedrückt werden, aus welchem sie herausfallen oder gegebenenfalls
herausgestoßen werden können, sodass die Matrize
nicht durch die ausgestanzten Elemente des blattförmigen
Materials verunreinigt wird und nur geringem Verschleiß durch das
Eindrücken des Lochwerkzeugs unterliegt.
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Vorzugsweise
weist die Matrize eine Härte von 60 bis 100 Shore, vorzugsweise
von 70 bis 90 Shore, besonders bevorzugt von 80 Shore auf, um einerseits
die gewünschte Elastizität, andererseits jedoch
auch genügend Stabilität, um ein mehrfaches Einstanzen
des Lochwerkzeugs in die Matrize zu ermöglichen, zu gewährleisten.
Besonders bevorzugt ist die Matrize aus Polyurethan gefertigt.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
zwischen dem zweiten Element und der Matrize eine Schicht angeordnet,
welche eine geringere Härte als die Matrize aufweist, um
die gewünschten elastischen Eigenschaften zu verbessern,
andererseits jedoch die gewünschten Stabilitätseigenschaften
der Matrize nicht zu verringern. Besonders bevorzugt weist die Schicht eine
Härte von 50 bis 70 Shore auf.
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Vorzugsweise
weist das Lochwerkzeug eine Längsachse auf, welche insbesondere
senkrecht zu der ersten Achse angeordnet ist. Dadurch kann durch Drehen
des ersten Elements um die erste Achse auf einfache Art und Weise
mit Hilfe des Lochwerkzeugs ein Loch in das blattförmige
Material gestanzt werden, wenn dieses sich zwischen dem Lochwerkzeug und
der Matrize befindet.
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Besonders
bevorzugt weist das Lochwerkzeug an seinem freien Ende eine umlaufende Schneidkante
zum Stanzen des Loches in das blattförmige Material auf.
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Vorzugsweise
ist das Lochwerkzeug ausgehend von seinem freien Ende abschnittsweise
als Hohlzylinder ausgebildet, um auf diese Weise eine besonders
einfache Konstruktion des Lochwerkzeugs bereitzustellen und insbesondere
auf einfache Art und Weise die umlaufende Schneidkante ermöglichen
zu können.
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Besonders
bevorzugst ist die Schneidkante durch Anschrägen des freien
Endes der Wandung des Hohlzylinders nach innen gebildet. Auf diese Weise
ergibt sich eine scharfe Schneidkante, die einen präzisen
Schnitt ermöglicht.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
die Schneidkante eine innenliegende Fläche auf, welche
einer Mantelfläche eines Kegelstumpfes entspricht, wobei
der Kegelstumpf eine Längsachse aufweist, die entweder mit
der Längsachse des Lochwerkzeugs identisch ist oder um
einen Winkel gegen die Längsachse des Lochwerkzeugs geneigt
angeordnet ist. Auf diese Art und Weise kann die Schneidkante in
einfacher Form geschliffen werden, wobei der zentrischen Schliff eine
rotationssymmetrische Ausgestaltung des Lochwerkzeugs ermöglicht
und der um einen Winkel gegen die Längsachse des Lochwerkzeugs
vorgenommener Schliff, beispielsweise in einem Winkel von 1 bis
5°, besonders bevorzugt in einem Winkel von etwa 3°,
ermöglicht, dass beim ersten Kontakt des Lochwerkzeugs
mit der Matrize winkelbedingt ein weniger tiefes Eindringen des
vorauseilenden Teils des Lochwerkzeugs in die Matrizenoberfläche
erfolgt, beim Verlassen des Lochwerkzeugs aus der Matrize das Ausstoßen
des ausgestanzten Elements des blattförmigen Materials
winkelbedingt begünstigt wird, sodass die ausgestanzten
Elemente aus dem blattförmigen Material sofort aus dem
Lochwerkzeug entfallen kann, ohne dass ein zusätzliches
Ausstoßen aus dem Lochwerkzeug von Nöten wäre.
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Vorzugsweise
liegt die Schneidkante in einer Ebene, welche um einen Winkel gegen
die Längsachse des Lochwerkzeugs geneigt an geordnet ist, was
ebenfalls ein Ausstoßen des aus dem blattförmigen
Material ausgestanzten Elements aus dem Lochwerkzeug begünstigt.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
die Schneidkante einen Wellenschliff auf, was den Vorteil aufweist, dass
bei dem Lochvorgang zunächst die äußersten Spitzen
des Wellenschliffs in Eingriff mit dem blattförmigen Material
kommen und anschließend ein Schneidvorgang entlang der
Kanten des Wellenschliffs erfolgt, was einerseits eine scharfe Schnittkante
ermöglicht, andererseits einem Verschleiß des
Lochwerkzeugs vorbeugt.
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Besonders
bevorzugt weist der Wellenschliff 5 bis 12 Zähne, vorzugsweise
7 bis 9 Zähne auf, welche vorzugsweise gleichmäßig über
den Außenumfang des Lochwerkzeugs verteilt angeordnet sind.
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Vorteilhafterweise
ist das Lochwerkzeug aus Metall, insbesondere Hartmetall, insbesondere
Stahl, gefertigt.
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Bevorzugt
ist das erste Element mittels eines Motors angetrieben, um den Lochvorgang
automatisiert ablaufen zu können.
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Das
zweite Element kann in einer Ausführungsform der Erfindung
ohne Antrieb ausgebildet sein, wobei entweder das zweite Element
durch Friktion bei Durchlaufen des blattförmigen Mate rials
in Rotation versetzt wird oder das Lochwerkzeug bei Eingriff in
die Matrize des zweiten Elements dieses zweite Element mitnimmt
und auf diese Weise in Rotation versetzt. In einer alternativen
Ausführungsform kann das zweite Element mittels eines Motors
angetrieben sein.
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Ein
besonders einfacher geometrischer Aufbau ergibt sich, wenn die erste
Achse und die zweite Achse parallel zueinander angeordnet sind.
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Um
zu vermeiden, dass das Lochwerkzeug bei jedem Stanzvorgang in dieselbe
Stelle der Matrize eingreift und somit die Matrize an dieser Stelle
erhöhtem Verschleiß unterliegt, entspricht vorzugsweise
das Verhältnis der Außenradien des ersten Elements
und des zweiten Elements dem Verhältnis zweier Primzahlen,
um auf diese Weise die Eingriffstellen des Lochwerkzeugs in die
Matrize gleichmäßig über den Außenumfang
der Matrize zu verteilen.
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Um
den Verschleiß der Matrize weiter zu verringern, ist vorzugsweise
das zweite Element in Richtung der zweiten Achse verschiebbar angeordnet, sodass
nach einer Vielzahl von Stanzvorgängen das zweite Element
gegenüber dem ersten Element versetzt angeordnet wird,
sodass das Lochwerkzeug anschließend in einen bis dahin
noch nicht beanspruchten Bereich der Matrize eingreift.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind das
erste und das zweite Element derart zueinander beabstandet angeordnet,
dass der Abstand zwischen der ersten Achse und der zweiten Achse
mindestens der Summe von Außenradius des ersten Elements,
Außenradius des zweiten Elements und doppelter Höhe
des blattförmigen Materials entspricht, was ermöglicht,
dass das zweite Element keinen eigenen Antrieb benötigt
und das blattförmige Material durch den Zwischenraum zwischen
dem ersten Element und dem zweiten Element bewegt werden kann, ohne
durch die Reibung mit dem zweiten Element behindert zu werden oder
das zweite Element durch Reibung mitzunehmen.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlich
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Erzeugen eines
Lochs in einem blattförmigen Material einschließlich
eines Antriebs und einer Steuereinrichtung zur Bewegung des blattförmigen
Materials,
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2 die
Vorrichtung zum Erzeugen eines Lochs in einem blattförmigen
Material gemäß 1,
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3 eine
Ansicht von vorne auf die Vorrichtung gemäß 2,
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4a eine
Ausschnittsvergrößerung der Vorrichtung gemäß 2 mit
dem Lochwerkzeug in einer ersten Position,
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4b die
Vorrichtung gemäß 4a mit dem
Lochwerkzeug in einer zweiten Position,
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4c eine
Ausschnittsvergrößerung aus 4b,
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4d die
Vorrichtung gemäß 4a mit dem
Lochwerkzeug in einer dritten Position,
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5 einen
Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Lochwerkzeugs,
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6 einen
Längsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Lochwerkzeugs,
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7 das
Lochwerkzeug gemäß 6 mit darin
angeordnetem ausgestanzten Element des blattförmigen Materials,
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8 eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Lochwerkzeugs,
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9 ein
Querschnitt durch das Lochwerkzeug gemäß 8 und
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10 einen
Längsschnitt durch das Ausführungsbeispiel eines
Lochwerkzeugs gemäß 8.
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Die 1, 2 und 3 zeigen
schematisch eine Vorrichtung 10 zum Erzeugen eines Lochs 62 in
einem blattförmigen Material 60, welche ein um eine
erste Achse A1 drehbar angeordnetes erstes Element 40 mit
einem Außenradius r1 und ein um eine zweite Achse A2 drehbar
angeordnetes zweites Element 50 mit einem Außenradius
r2 aufweist, zwischen welchen das blattförmige Material 60 hindurchgeführt
wird. Das blattförmige Material 60 weist eine
Höhe h auf.
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Der
Antrieb für das blattförmige Material 60 erfolgt
mit Hilfe zweier Antriebrollen 91, 92, die in
Bewegungsrichtung versetzt zu dem ersten Element 40 und
dem zweiten Element 50 angeordnet sind und wobei die Antriebsrolle 91 über
einen Motor 90 angetrieben ist. Eine Steuereinheit 100 steuert
dabei den Motor 90. Ein Sensor 95 kann die Position
des blattförmigen Materials 60 überprüfen
und an die Steuereinheit 100 weiterleiten, so dass der
Antrieb des blattförmigen Materials 60 positionsabhängig
gesteuert werden kann.
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Zumindest
das erste Element 40 ist über einen Motor 80 angetrieben.
Das zweite Element 50 kann entweder mit Hilfe eines weiteren
Motors angetrieben sein oder durch die Reibung mit dem blattförmigen
Material 60 bei Bewegung des ersten Elements 40 mitgenommen
werden oder lediglich bei dem nachfolgend beschriebenen Stanzvorgang
mit Hilfe eines an dem ersten Element 40 angeordneten Lochwerkzeugs 20 bei
Eingriff des Lochwerkzeugs 20 in das zweite Element 50 mitgenommen
werden. In Abhängigkeit davon wird der Abstand zwischen der
ersten Achse A1 und der zweiten Achse A2 so gewählt, dass
entweder das blattförmige Material 60 sowohl an
dem ersten Element 40 als auch an dem zweiten Element 50 anliegt
oder der Abstand größer ist als die Summe aus
einem Außenradius r1 des ersten Elements 40, einem
Außenradius r2 des zweiten Elements 50 und der
doppelten Höhe h des blattförmigen Materials 60.
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Eine
vergrößerte Darstellung der Vorrichtung 10 zeigt 2,
wobei gemäß 1 der Querschnitt des
ersten Elements 40 D-förmig ist, während
gemäß 2 das erste Element 40 einen
runden Querschnitt aufweist, was für die vorliegende Erfindung unerheblich
ist und lediglich Einfluss hat auf die Bewegung des blattförmigen
Materials 60, da mit Hilfe des D-förmigen Abschnitts
des ersten Elements 40 beispielsweise eine Bewegung des
blattförmigen Materials 60 in Vorschubrichtung
verzögert oder vermieden werden kann.
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Das
zweite Element 50 ist aus einem harten Material, beispielsweise
Stahl oder ein entsprechender Kunststoff gefertigt. In einer Alternative
der Erfindung ist direkt auf dem zweiten Element 50 eine
Matrize 30 angeordnet, während in einer anderen
Ausführungsform der Erfindung auf dem zweiten Element 50 zunächst
eine Schicht 32 angeordnet ist, auf welcher die Matrize 30 angeordnet
ist.
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Die
Matrize 30 ist aus einem reversibel verformbaren Material,
d. h. einem elastischen Material, gefertigt. Insbesondere weist
die Matrize 30 eine Härte von 60 bis 100 Shore,
insbesondere von 70 bis 90 Shore, vorzugsweise von 80 Shore auf.
Beispielsweise kann die Matrize 30 aus Polyurethan gefertigt sein.
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Die
Schicht 32 weist eine geringere Härte als die
Matrize 30, beispielsweise eine Härte von 50 bis 70
Shore.
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Die
Ausbildung der Matrize 30 aus einem reversibel verformbaren
Material bewirkt, dass das Lochwerkzeug 20 weniger Verschleiß unterliegt.
Weiterhin weist die Matrize 30 aus einem reversibel verformbaren
Material den Vorteil auf, dass keine Ausnehmung gefertigt werden
muss, in welche das Lochwerkzeug 20 eingreift und welche
daher mit hoher Präzision gefertigt werden müsste.
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Damit
beim Erzeugen der Löcher 62 in dem blattförmigen
Material 60 das Lochwerkzeug 20 nicht immer an
derselben Stelle der Matrize 30 zum Eingriff kommt und
somit der Verschleiß der Matrize 30 verringert
wird, kann einerseits der Außenradius der Matrize 30 möglichst
groß, insbesondere größer als der Außenradius
des ersten Elements 40 gewählt werden. Zur Verringerung
des Verschleißes der Matrize 30 trägt
weiterhin bei, wenn das Verhältnis der Außenradien
des ersten Elements 40 und des zweiten Elements 50 dem
Verhältnis zweier Primzahlen entspricht, sodass die Eingriffsstellen
des Lochwerkzeugs 20 in die Matrize 30 gleichmäßig über
den Außenumfang der Matrize 30 verteilt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, wie in 3 gezeigt,
das zweite Element 50 entlang seiner zweiten Achse A2 verschiebbar
anzuordnen, sodass für eine erste Zeitdauer das Lochwerkzeug 20 in
einem ersten axialen Bereich 51 und nach Versatz des zweiten
Elements 50 in Richtung der zweiten Achse A2 das Lochwerkzeug 20 in
einem zweiten axialen Bereich 52 und je nach Breite des
zweiten Elements 50 in weiteren axialen Bereichen zum Eingriff
kommt.
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Mögliche
Ausgestaltungen des Lochwerkzeugs 20 werden anhand der 5 bis 10 erläutert.
Das Lochwerkzeug 20 weist eine Längsachse lL auf
und ist in der Regel zylindrisch ausgebildet. Der Querschnitt des
Lochwerkzeugs 20 kann rund, aber auch dreieckig, viereckig,
oval oder mit ornamentalem Charakter wie beispielsweise sternförmig
oder ähnliches ausgebildet sein, um Löcher 62 beliebigen Querschnitts
erzeugen zu können. Das Lochwerkzeug 20 ist mit
einem Ende in dem ersten Element 40 angeordnet, sodass
das andere Ende ein freies Ende 21 bildet. Das Lochwerkzeug 20 wird
in der Regel derart an dem ersten Element 40 befestigt,
dass seine Längsachse lL im Wesentlichen senkrecht zur
ersten Achse A1 angeordnet ist.
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An
dem freien Ende 21 des Lochwerkzeugs 20 ist eine
umlaufende Schneidkante 22 angeordnet. Die Schneidkante 22 kann
beispielsweise dadurch gebildet sein, dass quer zur Längsachse
lL des Lochwerkzeugs 20 eine Hohlrinne eingeschliffen ist.
In Kombination mit der reversibel verformbaren Matrize 30 sind
jedoch Schneidkanten 22 bevorzugt, welche im Wesentlichen
in einer Ebene liegen, wobei die Ebene senkrecht zur Längsachse lL
des Lochwerkzeugs 20 (vgl. 5) oder
in einem Winkel β gegen die Senkrechte zur Längsachse
lL des Lochwerkzeugs 20 geneigt angeordnet sein kann (vgl. 6 und 7).
Bei Neigung der Schneidkante 22 in einen Winkel β gegen
die Senkrechte zur Längsachse lL wird beim Lochvorgang
insbesondere der vorauseilende Teil der Schneidkante 22 weniger
tief in die Matrize 30 eingedrückt der nacheilende
Teil der Schneidkante 22.
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Das
Lochwerkzeug 20 kann ausgehend von seinem freien Ende 21 abschnittsweise
als Hohlzylinder ausgebildet sein. Die Schneidkante 22 wird
dabei insbesondere durch Anschrägen der Wandung des Hohlzylinders
nach innen gebildet.
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Die
Schneidkante 22 weist insbesondere eine innenliegende Fläche 24 auf,
die Teil der Mantelfläche eines Kegels, insbesondere der
Mantelfläche eines Kegelstumpfes ist, wobei letzteres insbesondere
der Fall ist, wenn das Lochwerkzeug 20 ausgehend von seinem
freien Ende 21 zumindest abschnittsweise als Hohlzylinder
ausgebildet ist. Die Schneidkante 22 wird insbesondere
mit Hilfe eines Schleifkegels 70, der eine Längsachse
lK aufweist, geschliffen. Bei Einbringen des Schleifkegels 70 derart,
dass die Längsachse lK identisch ist zur Längsachse
lL des Lochwerkzeugs 20, ergibt sich ein zentrischer, rotationssymmetrischer
Schliff mit einer Schneidkante 22, die in einer Ebene liegt,
welche senkrecht zur Längsachse lL des Lochwerkzeugs 20 verläuft
(vgl. 5). Wird der Schleifkegel 70 in einem
Winkel α gegen die Längsachse lL des Lochwerkzeugs 20 geneigt
einge-bracht, ergibt sich auch eine Neigung der Ebene, in welcher
die Schneidkante 22 liegt, gegen die Senkrechte zur Längsachse
lL um ein Winkel β, wobei α und β identisch
sind (vgl. 6). Die Winkel α oder β können
insbesondere 1 bis 5°, beispielsweise 3°, betragen.
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Besonders
bevorzugt ist in die innenliegende Fläche 24 der
Schneidkante 22 ein Wellenschliff 26 mit mehreren
Zähnen 28 eingeschliffen (vgl. 8 bis 10).
Die Zähne 28 sind vorzugsweise gleichmäßig über
den Außenumfang des Lochwerkzeugs 20 verteilt
angeordnet. Der Wellenschliff 26 weist beispielsweise 5
bis 12 Zähne, vorzugsweise 7 bis 9 Zähne 28 auf.
Die Zähne 28 werden mit Hilfe von Schleifkegeln
mit kleineren Öffnungswinkeln als der Öffnungswinkel
des Schleifkegels 70 erzeugt.
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Der
Stanzvorgang wird mit Hilfe der 4a bis 4d erläutert.
Zwischen dem ersten Element 40 und dem zweiten Element 50 wird
das blattförmige Material 60 bewegt. Das erste
Element 40 wird um die erste Achse A1 gedreht, wobei in 4a die
Position des Lochwerkzeugs 20 an dem ersten Element 40 vor
dem Lochvorgang dargestellt ist. Bei weiterer Drehung des ersten
Elements 40 greift das Lochwerkzeug 20 in das
blattförmige Material 60 ein (vgl. 4b und 4c),
wobei insbesondere aufgrund der Neigung der Schneidkante 22 im
Winkel β gegen die Senkrechte quer zur Längsachse
lL des Lochwerkzeugs 20 der vorauseilende Teil der Schneidkante 22 zunächst
weniger tief in das blattförmige Material 60 eingreift
als der nacheilende Teil der Schneidkante 22. Insbesondere,
wenn ein Lochwerkzeug 20 mit einem Wellenschliff 26 in
der Schneidkante 22 verwendet wird, kommen weiterhin zunächst
die Spitzen der Zähne 28 des Wellenschliffs 26 mit
dem blattförmigen Material 60 in Eingriff, wobei
bei Weiterdrehen des Lochwerkzeugs 20 ausgehend von den
Spitzen des Wellenschliffs 26 Schnitte entlang des Außenumfangs
des Lochwerkzeugs 20 vorgenommen werden, die nach Durchlauf
des Lochwerkzeugs 20 zu einer vollständigen Ausstanzung
eines ausgestanzten Elements 64 führen. Auf Grund der
reversible verformbaren Matrize 30 greift das Lochwerkzeug 20 in die
Matrize 30 ein, wobei jedoch das ausgestanzte Element 64 in
das freie Ende 21 des Lochwerkzeugs 20 eingedrückt
wird und insbesondere nicht in der Matrize 30 verbleibt.
Die Schneidkante 22 mit innenliegenden Fläche 24 krümmt
das ausgestanzte Element 64, insbesondere bei Verwendung
einer umlaufenden Schneidkante 22, in etwa schalenförmig.
Die Fläche 24 der Schneidkante 22 staucht
jedoch das ausgestanzte Element 64 derart, dass, sobald
das Lochwerkzeug 20 mit der Matrize 30 nicht mehr
in Eingriff ist, das ausgestanzte Element 64 aus dem freien
Ende 21 des Lochwerkzeugs 20 springt, ohne dass
zusätzliche Ausstoßwerkzeuge von Nöten
wären (vgl. 4d und 7). Auf
diese Art und Weise wird einerseits sichergestellt, dass das ausgestanzte
Element 64 nicht in der Vorrichtung 10 verbleibt
und somit keine zusätzlichen Maßnahmen von Nöten
sind, die ausgestanzten Elemente 64 aus der Vorrichtung 10 zu
entfernen. Weiterhin unterliegt das Lochwerkzeug 20 nur
geringem Verschleiß, da es in eine reversibel verformbare
Matrize 30 eingreift und somit nur geringen Scherkräften
ausgesetzt ist. Die Matrize 30 unterliegt auf Grund der
reversiblen Verformbarkeit, d. h. ihrer Elastizität, ebenfalls
nur geringem Verschleiß. Dadurch, dass verschiedene Maßnahmen getroffen
werden können, um das Lochwerkzeug 20 mit verschiedenen
Stellen der umlaufend auf dem zweiten Element 50 angeordneten
Matrize 30 in Eingriff zu bringen, wird der Verschleiß des
zweiten Elements 50 und der Matrize 30 weiter
verringert, sodass auf diese Weise eine kostengünstige,
nur geringem Verschleiß unterliegende Vorrichtung 10 bereitgestellt
wird.
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An
dem ersten Element 40 kann lediglich ein Lochwerkzeug 20 angeordnet
werden, dessen Drehung derart gesteuert wird, dass die gewünschte Zahl
von Löchern 62 in dem blattförmigen Material 60,
beispielsweise eine Lochung für DIN A4-Papier oder für
US-amerikanische Formate, mit einem einzigen Lochwerkzeug 20 erzeugt
wird. Alternativ können auch mehrere Lochwerkzeuge 20 in
entsprechendem Winkelabstand an dem ersten Element 40 angeordnet
werden, um die gewünschte Lochung in dem blattförmigen
Material 60, beispielsweise mit einer Umdrehung des ersten
Elements 40, zu erzeugen.
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- 10
- Vorrichtung
- 20
- Lochwerkzeug
- 21
- freies
Ende
- 22
- Schneidkante
- 24
- Fläche
- 26
- Wellenschliff
- 28
- Zahn
- 30
- Matrize
- 32
- Schicht
- 40
- erstes
Element
- 50
- zweites
Element
- 51
- erster
axialer Bereich
- 52
- zweiter
axialer Bereich
- 60
- blattförmiges
Material
- 62
- Loch
- 64
- ausgestanztes
Element
- 70
- Schleifkegel
- 80
- Motor
- 90
- Motor
- 91
- Antriebsrolle
- 92
- Antriebsrolle
- 95
- Sensor
- 100
- Steuereinheit
- lL
- Längsachse
- lK
- Längsachse
- A1
- erste
Achse
- A2
- zweite
Achse
- r1
- Außenradius
- r2
- Außenradius
- h
- Höhe
- α
- Winkel
- β
- Winkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006027009
A1 [0003]
- - GB 974112 [0003]