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DE202009009558U1 - Unterwasseransaugvorrichtung - Google Patents

Unterwasseransaugvorrichtung Download PDF

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DE202009009558U1
DE202009009558U1 DE200920009558 DE202009009558U DE202009009558U1 DE 202009009558 U1 DE202009009558 U1 DE 202009009558U1 DE 200920009558 DE200920009558 DE 200920009558 DE 202009009558 U DE202009009558 U DE 202009009558U DE 202009009558 U1 DE202009009558 U1 DE 202009009558U1
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underwater
suction
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suction plate
aspiration device
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HELD GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H4/00Swimming or splash baths or pools
    • E04H4/12Devices or arrangements for circulating water, i.e. devices for removal of polluted water, cleaning baths or for water treatment
    • E04H4/1209Treatment of water for swimming pools
    • E04H4/1236Bottom drains

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Jet Pumps And Other Pumps (AREA)

Abstract

Unterwasseransaugvorrichtung (10, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6)
– mit einer Befestigungseinheit (12) zum insbesondere lösbaren Befestigen der Unterwasseransaugvorrichtung an einer durch die Wand oder den Boden eines Schwimmbeckens durchgeführten Saugleitung (40),
– mit einer Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5, 22.6),
– deren Grundfläche größer ist als der Querschnitt der Saugleitung (40) und
– die mehrere Öffnungen (24, 30, 32, 34) aufweist, die mit der Saugleitung (40) leitungsmäßig verbunden sind und von denen der Flächeninhalt jeder Öffnung (24, 30, 32, 34) kleiner ist als der Querschnitt der Saugleitung (40),
– dadurch gekennzeichnet, dass
– die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen (24, 30, 32, 34) größer ist als der Querschnitt der Saugleitung (40).

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Unterwasseransaugvorrichtung für ein Wasserbecken. Bei einem solchen Wasserbecken kann es sich beispielsweise um ein Schwimmbecken, um einen Schwimmteich oder um einen Gartenteich handeln. Die Unterwasseransaugvorrichtung sitzt regelmäßig am saugseitigen Beginn einer zu einer Pumpe führenden Saugleitung, mit welcher das im Wasserbecken befindliche Wasser zur Entleerung des Wasserbeckens abgesaugt werden kann oder auch lediglich eine Umwälzung des Wassers erfolgen kann.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus dem Stand der Technik sind Unterwasseransaugvorrichtungen bekannt, die eine Befestigungseinheit aufweisen, die lösbar an einer durch die Wand oder den Boden eines Wasserbeckens durchgeführten Saugleitung befestigt werden kann. Im einfachsten Fall besitzt die Unterwasseransaugvorrichtung eine an die Befestigungseinheit anschließende, parallel zur Wand beziehungsweise zum Boden des Wasserbeckens verlaufende Ansaugplatte, die rahmenförmig ausgebildet sein kann und rings um die Saugleitung herum an der Wand oder dem Boden des Wasserbeckens aufliegt. Mittig der Ansaugplatte befindet sich regelmäßig eine Öffnung, die größenmäßig etwa dem Querschnitt der Saugleitung entspricht. Diese Öffnung ist von einem beispielsweise Gitter abgedeckt, so dass größere Gegenstände, wie Steine oder Blätter nicht in die Saugleitung fallen können, was diese verstopfen würde.
  • Die Unterwasseransaugvorrichtung lässt die Saugleitung daher im Wesentlichen offen. Bei Betrieb der Saugleitung können daher beispielsweise die Haare von im Wasserbecken tauchenden Kindern in die Saugleitung hineingezogen werden. Dadurch verringert sich der Durchfluss durch die Unterwasseransaugvorrichtung, was zu einer erhöhten Saugleistung führt, wodurch die Haare noch fester angesaugt werden. Folglich kommt es immer wieder zu Unfällen, die auch tödlich enden können.
  • Den Betreiber von Schwimmbecken beziehungsweise Teichen trifft jedoch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, wodurch dieser dazu verpflichtet ist, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen, also für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Darunter fällt auch die Pflicht, Unfälle durch ein versehentliches Ansaugen über die Unterwasseransaugvorrichtung zu vermeiden.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Unterwasseransaugvorrichtung anzugeben, die wirtschaftlich herstellbar ist und einen sicheren Betrieb ermöglicht.
  • Die Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Unterwasseransaugvorrichtung besitzt eine Befestigungseinheit, mittels derer die Unterwasseransaugvorrichtung an einer durch die Wand oder durch den Boden eines Wasserbeckens durchgeführten Saugleitung lösbar befestigt werden kann. An der Befestigungseinheit ist eine Ansaugplatte befestigt, deren Grundfläche größer ist als der Querschnitt der Saugleitung. Die Ansaugplatte besitzt mehrere Öffnungen, die leitungsmäßig mit der Saugleitung verbunden sind. Der Flächeninhalt jeder einzelnen Öffnung ist kleiner als der Querschnitt der Saugleitung. Erfindungsgemäß ist die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen in der Ansaugplatte größer als der Querschnitt der Saugleitung. Die Flächeninhalte aller Öffnungen können dabei das Vielfache des Saugleitungsquerschnittes betragen. Damit vergrößert sich die Ansaugfläche, wodurch pro Öffnung eine geringere Saugwirkung vorliegt. Da die in der Ansaugplatte zur Verfügung stehende Ansaugfläche größer ist als der Querschnitt der Saugleitung, wird auch bei einem Verschluss mehrerer Öffnungen, beispielsweise durch die Haare von Kindern, die Saugleistung nicht erhöht, weshalb die Haare sich nicht in der Unterwasseransaugvorrichtung festsetzen können.
  • In vorteilhafter Weise können die Öffnungen so in der Ansaugplatte verteilt vorliegen, dass das Verhältnis des Flächeninhalts der Öffnungen zum Flächeninhalt der Ansaugplatte zum Mittelpunkt der Ansaugplatte hin kleiner wird. Der Mittelpunkt der Ansaugplatte liegt dabei etwa im Mittelpunkt des Querschnitts der Saugleitung. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Flächeninhalt einer näher am Mittelpunkt der Ansaugplatte liegenden Öffnung kleiner ist als der Flächeninhalt einer näher an der Außenkante der Ansaugplatte befindlichen Öffnung. Daraus resultiert eine bessere Verteilung der Saugkraft, wodurch die Saugwirkung im mittigen Bereich der Ansaugvorrichtung weiter abgesenkt wird.
  • Vorzugsweise können die Öffnungen so in der Ansaugplatte verteilt angeordnet sein, dass im Bereich des Mittelpunkts der Ansaugplatte weniger Öffnungen pro Fläche vorhanden sind als im Bereich der Außenkante der Ansaugplatte. Insbesondere kann der mit der Saugleitung fluchtende Bereich der Ansaugplatte ohne entsprechende Öffnungen ausgebildet sein. Dadurch wird die Saugwirkung effektiv in den Außenbereich der Ansaugplatte und damit der Unterwasseransaugvorrichtung verlagert, wodurch sich eine größere Strömung ausbildet, die dafür wesentlich schwächer ist. Die Gefahr, dass Haare in die Unterwasseransaugvorrichtung gezogen werden, kann dadurch weiter vermindert werden.
  • Die Öffnungen in der Ansaugplatte können beispielsweise als kreisförmige Löcher ausgebildet sein. Darüber hinaus wären auch unterschiedlich breite Schlitze sowie weitere polygone Formen denkbar.
  • In wirtschaftlich vorteilhafter Weise können die einzelnen Öffnungen in der Ansaugplatte in diese eingelasert werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Ansaugplatte im Wesentlichen leicht kuppelförmig ausgebildet sein. Durch die leichte Wölbung der Ansaugplatte kann die Saugleistung über eine möglichst große Fläche verteilt werden. Darüber hinaus stellt die Unterwasseransaugvorrichtung bei einer lediglich geringen Wölbung der Ansaugplatte keine Stolperfalle dar. Insbesondere sollte die Unterwasseransaugvorrichtung keine vorstehenden Kanten oder Ecken aufweisen, die zu Verletzungen führen könnten.
  • Die Unterwasseransaugvorrichtung kann insbesondere aus Metall und dabei vorzugsweise aus Edelstahl bestehen. Dieses Material kann wirtschaftlich verarbeitet werden und weist eine lange Lebensdauer auf.
  • Zur Befestigung der Unterwasseransaugvorrichtung an der Saugleitung kann die Befestigungseinheit ein Schraubgewinde aufweisen, welches insbesondere als Außengewinde ausgebildet sein kann. Darüber hinaus wären auch beispielsweise Rast- oder Clips-Verschlüsse denkbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Unterwasseransaugvorrichtung zumindest eine Schlüsselhilfe aufweisen, so dass ein Entfernen der Unterwasseransaugvorrichtung von der Saugleitung nicht mehr nur mit der bloßen Hand, sondern mit beispielsweise einer Zange oder einem Schraubenschlüssel ermöglicht wird. Die Unterwasseransaugvorrichtung kann in diesem Fall so fest mit einem beispielsweise Schraubenschlüssel auf die Saugleitung angeschraubt werden, dass die Unterwasseransaugvorrichtung nicht mehr von einem beispielsweise tauchenden Kind mit der bloßen Hand abgeschraubt werden kann.
  • Die Schlüsselhilfe kann beispielsweise dergestalt ausgebildet sein, dass die Unterwasseransaugvorrichtung keine kreisrunde Ansaugplatte aufweist, sondern zumindest zwei Anlegfläche für eine beispielsweise Zange. Diese Anlegflächen müssen nicht eben ausgebildet sein. Beispielsweise könnte auch eine Spezialzange verwendet werden, die mit mehreren Vorsprüngen beispielsweise in Öffnungen im Seitenrandbereich der Unterwasseransaugvorrichtung eingreifen kann. Die Vorsprünge könnten beispielsweise etwas kleiner ausgebildet sein als die entsprechenden Öffnungen, um ein leichtes Eingreifen der Vorsprünge in diese zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus könnte beispielsweise im oberen Bereich der Ansaugplatte ein Schraubenkopf vorhanden sein. Dieser könnte insbesondere mutterartig ausgebildet sein, so dass mit einem beispielsweise handelsüblichen Schraubenschlüssel ein Befestigen der Unterwasseransaugvorrichtung ermöglicht wird.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 die Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung,
  • 2 eine Draufsicht auf die erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung,
  • 4 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung,
  • 5 eine Draufsicht auf eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen ersten Ausführungsform einer Unterwasseransaugvorrichtung 10. Die Unterwasseransaugvorrichtung 10 besitzt eine Befestigungseinheit 12, die im vorliegenden Beispielsfall rohrförmig ausgebildet ist. Im vorliegenden Beispielsfall besitzt die Befestigungseinheit 12 ein Außengewinde 14. Mit diesem Außengewinde 14 kann die Befestigungseinheit 12 und damit die Unterwasseransaugvorrichtung 10 an einer hier nicht dargestellten Saugleitung befestigt werden, welche regelmäßig durch die Wand oder den Boden eines Wasserbeckens durchführt.
  • Die Befestigungseinheit 12 ist im vorliegenden Beispielsfall einteilig mit einer Bodenplatte 16 verbunden, die einen Durchmesser von etwa 25,5 Zentimeter aufweist. Die Bodenplatte 16 besitzt eine runde äußere Kontur; im Bereich der Befestigungseinheit 12 befindet sich eine mit dem Querschnitt der Saugleitung korrespondierende Öffnung. Im eingebauten Zustand liegt die Bodenplatte 16 an der Wand beziehungsweise an dem Boden des Wasserbeckens an. Um eine möglichst optimale Abdichtung zu erreichen, können zwischen der Wand beziehungsweise dem Boden des Wasserbeckens und der Unterwasseransaugvorrichtung auch ein oder mehrere Dichtungselemente vorgesehen sein, die hier nicht dargestellt sind. Die Bodenplatte 16 kann beispielsweise als plattenförmige Scheibe ausgebildet sein. Im Gegensatz dazu kann es sich bei der Bodenplatte 16 auch lediglich um ein Gitter oder um einzelne Speichen handeln.
  • An der Außenkante 18 der Bodenplatte 16 ist umlaufend ein Seitenbereich 20 vorhanden, der etwa senkrecht zur Bodenplatte 16 ausgerichtet ist. Der durch den Seitenbereich 20 begrenzte Plattenbereich wird von einer Ansaugplatte 22 überspannt. Der Mittelpunkt 28 der Ansaugplatte 22 befindet sich im vorliegenden Beispielsfall etwa in Flucht mit dem Mittelpunkt der Saugleitung.
  • Die Ansaugplatte 22 besitzt im vorliegenden Fall eine leichte konvexe Wölbung, wodurch die Unterwasseransaugvorrichtung 10 etwa kuppelförmig ausgebildet ist. Im Seitenbereich 20 befinden sich im vorliegenden Beispielsfall fünfzig Öffnungen 24, die jeweils einen Durchmesser von vier Millimetern aufweisen. Im Gegensatz zu dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel kann der Seitenbereich 20 auch mit weniger – gegebenenfalls auch ohne – oder mit mehr Öffnungen 24 ausgebildet sein. Die Öffnungen 24 könnten auch größere oder kleinere Durchmesser sowie andere Formen aufweisen, darüber hinaus könnten die Öffnungen 24 auch anders angeordnet sein. Auf den Seitenbereich 20 könnte auch vollständig verzichtet werden; in diesem Fall würden Bodenplatte 16 und Ansaugplatte 22 direkt aneinandergrenzen.
  • Die Ansaugplatte 22 weist ebenfalls kreisförmige Öffnungen 30, 32, 34 auf. Im Bereich der Außenkante 26 der Ansaugplatte 22 befinden sich im vorliegenden Beispielsfall fünf Runden von Öffnungen 30, die in Anzahl und Durchmesser den Öffnungen 24 im Seitenbereich 20 entsprechen. Innen anschließend befinden sich fünf Runden von Öffnungen 32. Auch von den Öffnungen 32 sind pro Runde fünfzig Öffnungen 32 vorhanden, allerdings haben die Öffnungen 32 im Gegensatz zu den Öffnungen 30 lediglich einen Durchmesser von drei Millimetern. Die im Bereich des Mittelpunkts 28 der Ansaugplatte 22 vorhandenen Öffnungen 34 weisen lediglich einen Durchmesser von zwei Millimetern auf. Im Fall der Öffnungen 34 verringert sich die Zahl der Öffnungen 34 pro Runde, je zentraler sich die Öffnungen 34 in der Ansaugplatte 22 befinden.
  • Insgesamt beträgt die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen 30, 32 und 34 etwa das Doppelte des Querschnitts der nicht dargestellten Saugleitung. Die Saugwirkung wird damit über den gesamten Bereich der Unterwasseransaugvorrichtung 10 verteilt und wirkt nicht lediglich punktuell oberhalb der Saugleitung. Bei einem teilweisen Verstopfen der Öffnungen 30, 32 und 34 ist die Summe der Flächeninhalte der nicht verstopften Öffnungen 30, 32 und 34 regelmäßig immer noch größer als der Querschnitt der Saugleitung. Dadurch kommt es nicht zu einer Verstärkung der Saugleistung; der Teufelskreis, dass eingezogene Haare nicht mehr aus der Unterwasseransaugvorrichtung 10 entfernt werden können, wird unterbrochen und ein sicherer Betrieb der Unterwasseransaugvorrichtung 10 und damit auch des Wasserbeckens wird ermöglicht.
  • 3 zeigt eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung 10.3. Die Unterwasseransaugvorrichtung 10.3 unterscheidet sich von der Unterwasseransaugvorrichtung 10 dadurch, dass in der Ansaugplatte 22.3 im Bereich des Mittelpunkts 28 keine Öffnungen mehr vorhanden sind. Der mittlere Bereich 36 der Ansaugplatte 22.3, der keine Öffnungen aufweist, ist dabei größer als der darunter befindliche Einlass der Saugleitung 40, die in 3 strichpunktiert angedeutet ist. In diesem Beispielsfall beträgt die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen 30, 32 und 34 etwa das 1,8-fache des Querschnitts der Saugleitung 40.
  • Durch den Verzicht auf zentrale Öffnungen wird die von der Saugleitung 40 erzeugte Saugleistung besser in den Bereich der Außenkanten 26 der Ansaugplatte 22.3 gelenkt. Dies führt zu einer verbesserten Verteilung der Strömung, die Gefahr eines Einsaugens von Haaren wird weiter abgesenkt.
  • Eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung 10.4 ist in 4 dargestellt. Die Unterwasseransaugvorrichtung 10.4 unterscheidet sich von der Unterwasseransaugvorrichtung 10 dadurch, dass alle Öffnungen 30 in der Ansaugplatte 22.4 den gleichen Durchmesser aufweisen. Allerdings verringert sich die Anzahl der Öffnungen 30 zum Mittelpunkt 28 der Ansaugplatte 22.4 hin, wodurch ebenfalls eine bessere Verteilung der Saugleistung erreicht wird. In diesem Beispielsfall beträgt die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen 30 etwa das 2,5-fache des Querschnitts der nicht dargestellten Saugleitung.
  • Entsprechend der in 5 dargestellten vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung 10.5 kann auch im Fall gleich großer Öffnungen 30 auf das Vorhandensein von Öffnungen 30 im Bereich der Saugleitung 40 verzichtet werden. Entsprechend unterscheidet sich die Unterwasseransaugvorrichtung 10.5 von der Unterwasseransaugvorrichtung 10.4 lediglich durch die fehlenden Öffnungen 30 im mittleren Bereich 36.5 der Ansaugplatte 22.5. In diesem Beispielsfall beträgt die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen 30 etwa das Doppelte des Querschnitts der Saugleitung 40.
  • In 6 ist eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 dargestellt. Die Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 besitzt im mittleren Bereich 36.6 der Ansaugplatte 22.6 eine Schlüsselhilfe 42. Die Schlüsselhilfe 42 ist im vorliegenden Beispielsfall kuppelförmig auf die Ansaugplatte 22.6 aufgesetzt und weist die äußere Kontur eines regelmäßigen Sechsecks auf. Über die Schlüsselhilfe 42 kann damit mit einem handelsüblichen Schraubenschlüssel die Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 bewegt werden. Dadurch kann die Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 mit Hilfe eines Schraubenschlüssels so fest an der Saugleitung 42 festgeschraubt werden, dass ein Lösen mit der bloßen Hand nicht mehr möglich ist. Ein versehentliches Lösen der Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 beispielsweise durch spielende Kinder ist daher nicht möglich.
  • Die Unterwasseransaugvorrichtung 10.6 kann in ihrer Ansaugplatte 22.6 und in ihrem Seitenbereich 20 vergleichbare Öffnungen 24, 30, 32, 34 aufweisen, wie dies in den 1 bis 5 dargestellt ist. Der mittlere Bereich 36.6 und die Schlüsselhilfe 42 müssen keine vergleichbaren Öffnungen aufweisen; insbesondere die obere Fläche 44 der Schlüsselhilfe 42 kann jedoch vergleichbare Öffnungen besitzen. Die jeweiligen Kanten der Schlüsselhilfe 42 sind im vorliegenden Beispielsfall leicht abgerundet, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Die Schlüsselhilfe 42 könnte im Gegensatz zu dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel auch in der Ansaugplatte 22.6 versenkt vorhanden sein, um die Verletzungsgefahr von sich im Schwimmbecken aufhaltenden Personen zu minimieren. Alternativ dazu könnte die Schlüsselhilfe 42 auch als Vertiefung ausgebildet sein, in die mit einem geeigneten Werkzeug, beispielsweise mit einem Inbusschlüssel, eingegriffen werden kann.
  • Im Gegensatz zu der in 6 dargestellten Schlüsselhilfe 42 kann auch die Ansaugplatte eine geeignete Form aufweisen, durch die der Ansatz eines entsprechenden Werkzeuges ermöglicht wird. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Ansaugplatte zumindest zwei Ansetzflächen für ein geeignetes Werkzeug aufweist. Die Ansaugplatte könnte auch beispielsweise insgesamt sechseckig ausgebildet sein und damit von einem entsprechend großen Schraubenschlüssel gedreht werden können.
  • Darüber hinaus könnte die Unterwasseransaugvorrichtung insbesondere in der Ansaugplatte zumindest eine zusätzliche Bohrung aufweisen, die mit einer entsprechenden Bohrung in der Bodenplatte korrespondiert. Durch diese korrespondierenden Bohrungen kann eine Gewindeschraube in den Boden oder die Wand des Schwimmbeckens geschraubt werden, um die Unterwasseransaugvorrichtung gegen ein versehentliches Entfernen von der Saugleitung zu schützen. Die Gewindeschraube kann dabei insbesondere als Inbus-Schraube ausgebildet sein, gegebenenfalls kann die Gewindeschraube auch versenkt angeordnet sein, um Verletzungen von Personen zu vermeiden. Für eine derartige zusätzliche Befestigung der Unterwasseransaugvorrichtung kann lediglich eine einzige Gewindeschraube ausreichend sein; im Gegensatz dazu ist auch die Befestigung mit mehreren Gewindeschrauben denkbar.

Claims (17)

  1. Unterwasseransaugvorrichtung (10, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6) – mit einer Befestigungseinheit (12) zum insbesondere lösbaren Befestigen der Unterwasseransaugvorrichtung an einer durch die Wand oder den Boden eines Schwimmbeckens durchgeführten Saugleitung (40), – mit einer Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5, 22.6), – deren Grundfläche größer ist als der Querschnitt der Saugleitung (40) und – die mehrere Öffnungen (24, 30, 32, 34) aufweist, die mit der Saugleitung (40) leitungsmäßig verbunden sind und von denen der Flächeninhalt jeder Öffnung (24, 30, 32, 34) kleiner ist als der Querschnitt der Saugleitung (40), – dadurch gekennzeichnet, dass – die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen (24, 30, 32, 34) größer ist als der Querschnitt der Saugleitung (40).
  2. Unterwasseransaugvorrichtung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Summe der Flächeninhalte aller Öffnungen (24, 30, 32, 34) etwa das 1,5-fache bis das 3-fache, insbesondere das 2-fache, des Querschnitts der Saugleitung beträgt.
  3. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) so in der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) verteilt angeordnet sind, dass das Verhältnis des Flächeninhalts der Öffnungen (30, 32, 34) zum Flächeninhalt der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) zum Mittelpunkt (28) der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) hin kleiner wird.
  4. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) so in der Ansaugplatte (22, 22.3) verteilt angeordnet sind, dass der Flächeninhalt einer näher am Mittelpunkt (28) der Ansaugplatte (22, 22.3) liegenden Öffnung (32, 34) kleiner ist als der Flächeninhalt einer näher an der Außenkante (26) der Ansaugplatte (22, 22.3) liegenden Öffnung (30, 32).
  5. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) so in der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) verteilt angeordnet sind, dass im mittleren Bereich (36, 36.5) der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) weniger Öffnungen (30, 32, 34) pro Fläche vorhanden sind als im Bereich der Außenkante (26) der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5).
  6. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) so umfangmäßig in der Ansaugplatte (22.3, 22.5) verteilt angeordnet sind, dass zumindest im mit der Saugleitung (40) fluchtenden mittleren Bereich (36, 36.5) der Ansaugplatte (22.3, 22.5) keine Öffnungen (30, 32, 34) vorhanden sind.
  7. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) als kreisförmige Löcher ausgebildet sind.
  8. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Öffnungen (30, 32, 34) in der Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5) durch Laser herstellbar sind.
  9. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Ansaugplatte (22, 22.3, 22.4, 22.5, 22.6) im Wesentlichen kuppelförmig ausgebildet ist.
  10. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – sie aus Metall besteht.
  11. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Befestigungseinheit (12) ein Schraubgewinde (14), insbesondere ein Außengewinde (14), aufweist.
  12. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Befestigungseinheit (12) derart vorhanden ist, dass sie nur mit Hilfe einer Schlüsselhilfe (42) vollständig befestigbar oder aus ihrer derartigen Befestigungsstellung lösbar ist.
  13. Unterwasseransaugvorrichtung nach Anspruch 12, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Schlüsselhilfe (42) mit einer Art Zange oder Schraubenschlüssel betätigbar ist.
  14. Unterwasseransaugvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Schlüsselhilfe (42) im mittleren Bereich (36.6) der Ansaugplatte (22.6) vorhanden ist.
  15. Unterwasseransaugvorrichtung nach Anspruch 14, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Schlüsselhilfe (42) in Art eines zentralen Doms auf der Ansaugplatte (22.6) vorhanden ist.
  16. Unterwasseransaugvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Schlüsselhilfe (42) zumindest zwei planare Flächen aufweist.
  17. Unterwasseransaugvorrichtung nach Anspruch 12, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Unterwasseransaugvorrichtung mittels zumindest einer zusätzlichen, separaten Gewindeschraube an dem Boden oder der Wand des Schwimmbeckens insbesondere lösbar befestigbar ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102013209125A1 (de) * 2013-05-16 2014-11-20 Christian Weidner Schwimmteich mit Schwimmbecken und Reinigungsbecken

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DE102013209125A1 (de) * 2013-05-16 2014-11-20 Christian Weidner Schwimmteich mit Schwimmbecken und Reinigungsbecken
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