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Die
Erfindung betrifft eine Schraube für Modellbahnfahrzeuge, insbesondere
für Modellbahnlokomotiven,
mit den weiteren Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie
eine Schraubhilfe zum Ein- und Ausdrehen von Schrauben für Modellbahnfahrzeuge.
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Modellbahnlokomotiven
sollen ihrem realen Vorbild durch Originaltreue und Maßstäblichkeit
möglichst
nahe kommen. Bislang sind für
die Kuppelstangen an Modellbahnlokomotiven nur unmaßstäbliche Sechskantschrauben
vorgesehen. Diese Sechskantschrauben können das Gesamterscheinungsbild der
Modellbahnlokomotive beeinträchtigen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Schraube
für Modellbahnfahrzeuge
zur Verfügung
zu stellen, die dem Vorbild sehr nahe kommt. Zudem ist Aufgabe der
Erfindung, eine Schraubhilfe zu schaffen, mittels der die erfindungsgemäße Schraube
ein- und ausschraubbar ist.
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Die
Erfindung wird durch die gesamte Lehre des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Schraube ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–9. Eine
vorteilhafte Schraubhilfe wird in den Ansprüchen 10–16 gelehrt.
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Erfindungsgemäß weist
der Schraubenkopf mindestens zwei Ausnehmungen, insbesondere zwei Sacklöcher, auf.
Die Schraube kann mittels der Ausnehmungen bzw. Sacklöcher mit
einer geeigneten Schraubhilfe betätigt werden. Eine Schraube
mit einem Sechskantkopf ist nicht mehr erforderlich. Der Umfang
bzw. das Profil des Schraubenkopfes kann maßstabsgetreu gestaltet werden.
Die erfindungsgemäßen Schrauben
können
insbesondere an den Kuppelstangen der Modellbahnlokomotiven vorgesehen
sein. Vor allem im eingeschraubten Zustand kommen sie dort dem Vorbild
einen wesentlichen Schritt näher.
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Gemäß dem Vorbild
kann der Umfang des Schraubenkopfes kreisförmig sein. Auch beim Vorbild
ist die Kuppelstange am exzentrisch angebrachten Kurbelzapfen mittels
einer Schraube mit einem kreisförmigen
Kopf befestigt. Es ist ein besonderer Vorteil für die gesamte Modellbahnlokomotive,
wenn auch dieses Detail der Schraube dem Vorbild im Wesentlichen
entspricht.
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Zudem
kann der Schraubenkopf kann im Wesentlichen zylindrisch aufgebaut
sein.
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Vorteilhafterweise
können
die Ausnehmungen auf der Spiegelachse des Kopfes angeordnet sein
und jeweils den gleichen Abstand zum Mittelpunkt aufweisen. Diese
Symmetrie erlaubt es, die Schraube mittels einer geeigneten Schraubhilfe gleichmäßig ein-
und auszuschrauben.
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An
den Schraubenkopf kann sich ein Passbereich anschließen, an
dem das Ende der Kuppelstange angreift. Der Passbereich ist zylindrisch
ausgebildet und erlaubt eine freie Bewegung der Kuppelstangen.
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Wie
oben bereits erwähnt,
kann die gesamte Schraube im Wesentlichen der Form einer Original-Schraube
einer Original-Lokomotive entsprechen. Besonders für den Modellbahnliebhaber
gewinnt die Modellbahnlokomotive damit an Attraktivität.
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Der
Durchmesser d des Schraubenkopfes kann ca. 1,5 mm–3 mm, insbesondere
ca. 2 mm, betragen. Besonders bei diesen geringen Abmessungen ist
die Ausgestaltung mittels der Ausnehmungen und die damit verbundene
Betätigbarkeit
der Schraube besonders zweckmäßig.
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Die
Länge 1
der Schraube kann ca. 3 mm–6 mm,
insbesondere ca. 4,3 mm, betragen.
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Damit
auch der Werkstoff der Schraube dem Vorbild möglichst nahe kommt oder sogar
entspricht, kann sie aus Metall, insbesondere aus Messing, bestehen.
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Erfindungsgemäß ist außerdem eine Schraubhilfe
zum Ein- und Ausdrehen von Schrauben für Modellbahnfahrzeuge vorgesehen,
mit einem Griffbereich sowie mit einem Betätigungsende, das mindestens
zwei Vorsprünge
aufweist, die zum Eingriff in mindestens zwei Ausnehmungen am Schraubkopf
der Schraube vorgesehen sind. Diese Schraubhilfe dient insbesondere
zum Ein- und Ausschrauben von Schrauben, wie sie oben beschrieben
wurden. Die Schraubhilfe ist einfach aufgebaut und kann der Packung
mit den Einzelteilen der Modellbahnlokomotive beigefügt werden.
Mittels der Schraubehilfe wird außerdem ein leichtes Ein- und
Ausschrauben ermöglicht.
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Das
Betätigungsende
der Schraubhilfe kann stirnseitig einen umlaufenden Rand aufweisen.
Der umlaufende Rand kann zweckmäßigerweise
so dimensioniert sein, dass er die Schraube umfasst. Die Schraube
wird dadurch fixiert, wodurch wiederum das Ein- und Ausschrauben
erleichtert wird.
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Die
Vorsprünge
können
Drahtstücke
sein, die im Betätigungsende
verankert sind. Die Drahtstücke
haben den Vorteil, dass sie zum einen einen sehr geringen Durchmesser
aufweisen, so dass sie in die jeweiligen Ausnehmungen des Schraubkopfes
eingreifen können.
Zum anderen weisen die Drahtstücke
eine ausreichende Festigkeit auf, um den einwirkenden Kräften beim
Betätigen
der Schraube zu widerstehen.
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Zweckmäßigerweise
kann der Griffbereich zumindest bereichsweise profiliert, gerillt
oder aufgeraut sein, um eine einfache Betätigung bzw. leichte Verdrehbarkeit
mit den Fingern zu gewährleisten.
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Das
Betätigungsende
kann an der Stirnseite eines Vorderbereichs vorgesehen sein, der
im Vergleich zum Griffbereich einen reduzierten Durchmesser aufweist.
Durch diese Ausgestaltung der Schraubhilfe lässt sich die Schraube mit ihren
geringen Abmessungen gut anpeilen. Mittels des breiteren Griffbereichs
ist die Schraubhilfe leicht handhabbar.
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Die
Schraubhilfe kann in ihrem hinteren Bereich, die den Griffbereich
umfasst, zumindest bereichsweise hohl ausgeführt sein, wobei der dadurch gebildete
Raum z.B. für
die Aufbewahrung von Schrauben oder dergleichen genutzt werden kann. Zweckmäßigerweise
kann das offene Ende der Schraubhilfe mit einem Deckel verschließbar sein.
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Die
Länge der
Schraubhilfe kann ca. 30 mm–60
mm, insbesondere ca. 40 mm–50
mm, betragen. Dabei kann der Griffbereich sich über eine Länge von z.B. 20 mm hin erstrecken.
Der Vorderbereich kann eine Länge
von ca. 15 mm–16
mm aufweisen.
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Die
Schraubhilfe kann im Wesentlichen aus Kunststoff bestehen und somit
in kostengünstiger Weise
in großer
Vielzahl im Spritzgießverfahren
hergestellt werden.
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Die
Erfindung ist anhand von vorteilhaften Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Diese
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht der Schraube;
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2 eine
Draufsicht auf die Schraube gemäß 1 in
Blickrichtung II;
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3 eine
Draufsicht auf die Schraube gemäß 1 in
Blickrichtung III;
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4 eine
Schnittdarstellung der Schraube gemäß 1;
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5 eine
Seitendarstellung der Schraubhilfe;
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6 eine
Draufsicht auf die Schraubhilfe gemäß 5 in Blickrichtung
VI;
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7 eine
Draufsicht auf die Schraubhilfe gemäß 5 in Blickrichtung
VII;
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8 eine
Schnittdarstellung der Schraubhilfe gemäß 1 sowie
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9 eine
Seitenansicht auf eine Modellbahnlokomotive mit an den Kuppelstangen
befestigten Schrauben gemäß 1.
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Bezugsziffer 1 bezeichnet
die Schraube für Modellbahnlokomotiven
in ihrer Gesamtheit. Derartige Schrauben 1 sind für Kuppelstangen 21 von
Modellbahnlokomotiven 20 bestimmt, wie dies aus 9 hervorgeht.
Die Gesamtlänge
der in 9 dargestellten Modellbahnlokomotive beträgt ca. 200–220 mm.
Die Schrauben 1 sind entsprechend klein dimensioniert und
kommen dennoch dem Vorbild, wie sie bei einer echten Lokomotive
vorgesehen sind, durch ihre besondere Ausgestaltung sehr nahe.
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Die
Schraube 1 weist einen Bolzen 2 auf, der über einen
großen
Bereich, beginnend von der Stirnseite mit einem Gewinde 3 versehen
ist. Außerdem weist
die Schraube 1 einen Schraubenkopf 4 auf, mittels
dem die Schraube 1 ein- und ausgeschraubt werden kann.
Der Schraubenkopf 4 weist dazu zwei Sacklöcher 5 auf,
in die eine geeignete Schraubhilfe (s. 5–8)
eingreifen kann, um somit die Drehung für den Schraubvorgang durchzuführen.
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Der
Umfang des Schraubenkopfes 4 ist kreisförmig und entspricht somit dem
Vorbild der Original-Schrauben. Aufgrund der Sacklöcher 5 muss die äußere Form
des Schraubenkopfes 4 nicht mehr als Angriffsfläche zum
Verdrehen der Schraube ausgebildet sein.
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Der
Schraubenkopf 4 ist im Wesentlichen zylindrisch aufgebaut
(s. 1 und 4). Auch diese Ausgestaltung
entspricht dem Vorbild.
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Die
Sacklöcher 5 sind
auf den Spiegelachsen 6 des Schraubenkopfes 4 angeordnet
und weisen jeweils den gleichen Abstand zum Mittelpunkt 7 auf.
Durch diese symmetrische Anordnung lässt sich die Schraube 1 mittels
der Schraubhilfe leicht ein- und ausschrauben.
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An
den Schraubenkopf 4 schließt sich ein Passbereich 8 an,
an welchem das Ende der Kuppelstangen angeordnet ist und welches
sich daran frei bewegen kann.
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Wie
oben bereits erwähnt,
entspricht die Schraube 1 im Wesentlichen der Form einer
Original-Schraube einer echten bzw. Original-Lokomotive. Die gesamte
Modellbahnlokomotive 20 wird damit auch detailgetreuer,
wobei zudem die Schrauben 1 durch ihre besondere Ausgestaltung
einfach zu befestigen bzw. zu lösen
sind.
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Der
Durchmesser d des Schraubenkopfes 4 beträgt ca. 2
mm. Die Länge
1 der Schraube beträgt ca.
4,3 mm. Es handelt sich demnach um Kleinstabmessungen der Schraube 1.
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Wie
auch das Vorbild besteht die Schraube 1 aus Metall, insbesondere
aus Messing.
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Eine
zum Betätigen
der oben beschriebenen Schraube 1 geeignete Schraubhilfe 10 geht
aus den 5–8 hervor.
Die Schraubhilfe 10 weist einen Griffbereich 11 sowie
ein Betätigungsende 12 auf,
an dem wiederum zwei Vorsprünge
vorgesehen sind, die zum Eingriff in die zwei Sacklöcher 5 am
Schraubenkopf 4 der Schraube 1 dienen. Die Schraubhilfe 10 ist
relativ einfach aufgebaut und sehr gut handhabbar. Die kleinen Schrauben 1 können mittels
der Schraubhilfe 10 sicher befestigt und gelöst werden.
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Das
Betätigungsende 12 weist
stirnseitig einen umlaufenden Rand 13 auf, der den Schraubenkopf 4 umfasst
und damit während
des Schraubvorgangs eine zusätzliche
Stabilisierung ermöglicht.
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Die
Vorsprünge
sind Drahtstücke 14,
die im Bestätigungsende 12 verankert
sind. Die Drahtstücke 14 können bereits
während
des Spritzgießvorgangs
der Schraubhilfe mit eingeformt werden, so dass sie besonders gut
fixiert sind. Die Drahtstücke 14 haben
außerdem
den Vorteil, dass sie einen geringen Durchmesser aufweisen, der
für den
Eingriff in die Sacklöcher 5 der
Schraube 1 geeignet sind und zudem eine hohe Festigkeit
auch bei mehrmaliger und relativ hoher Beanspruchung aufweisen.
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Der
Griffbereich 11 ist gerillt und ermöglicht damit eine gute Handhabbarkeit,
vor allem beim Schraubvorgang.
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Das
Betätigungsende 12 ist
an der Stirnseite eines Vorderbereichs 15 vorgesehen, der
im Vergleich zum Griffbereich 11 einen reduzierten Durchmesser
aufweist. Dadurch lasst sich die Schraube 1 leicht anpeilen
und verschrauben.
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Wie
vor allem aus der Schnittdarstellung gemäß 8 hervorgeht,
ist die Schraubhilfe 10 in ihrem hinteren Bereich hohl
ausgebildet, was zum einen fertigungstechnische Vorteile beim Spritzgießverfahren
haben kann. Zum anderen kann der Hohlraum 16 zur Aufbewahrung
von Schrauben oder anderen Kleinteilen dienen.
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Die
gesamte Länge
der Schraubhilfe 1 beträgt
ca. 38 mm. Die Schraubhilfe 10 besteht aus Kunststoff (mit
Ausnahme der Drahtstücke 14)
und kann spritzgießtechnisch
einfach, in hoher Anzahl und kostengünstig hergestellt werden.
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- 1
- Schraube
- 2
- Bolzen
- 3
- Gewinde
- 4
- Schraubenkopf
- 5
- Sackloch
- 6
- Spiegelachse
- 7
- Mittelpunkt
- 8
- Passbereich
- 10
- Schraubhilfe
- 11
- Griffbereich
- 12
- Betätigungsende
- 13
- Rand
- 14
- Drahtstück
- 15
- Vorderbereich
- 16
- Hohlraum
- 20
- Modellbahnlokomotive
- 21
- Kuppelstangen