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DE202009009542U1 - Gymnastikgerät - Google Patents

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DE202009009542U1
DE202009009542U1 DE200920009542 DE202009009542U DE202009009542U1 DE 202009009542 U1 DE202009009542 U1 DE 202009009542U1 DE 200920009542 DE200920009542 DE 200920009542 DE 202009009542 U DE202009009542 U DE 202009009542U DE 202009009542 U1 DE202009009542 U1 DE 202009009542U1
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gymnastic apparatus
gymnastic
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rod
fastening
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Abstract

Stabförmiges Gymnastikgerät
mit mindestens zwei starren äußeren Stabelementen (10, 12), welche lösbar miteinander verbunden sind und
jeweils einem Griffbereich (40) zum manuellen Halten durch einen Benutzer aufweisen,
wobei die äußeren Stabelemente (10, 12) jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen äußere Befestigungseinrichtungen (20) zur lösbaren Befestigung eines Seils (46) aufweisen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die äußeren Stabelemente (10, 12) an ihren inneren axialen Endbereichen innere Befestigungseinrichtungen (22) zur lösbaren Befestigung eines Seils (46) aufweisen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein stabförmiges Gymnastikgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Dieses bekannte Gymnastikgerät weist zwei starre äußere Stabelemente auf, welche lösbar miteinander verbunden sind und jeweils mindestens einen Griffbereich zum manuellen Halten durch einen Benutzer aufweisen. Die äußeren Stabelemente weisen jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen äußere Befestigungseinrichtungen zur lösbaren Befestigung eines Seils auf.
  • Ein derartiges Gymnastikgerät ist aus der DE 20 2008 000 763 bekannt. An den äußeren Befestigungseinrichtungen können Seile angebracht werden, welche vorzugsweise elastisch sind. Zur Durchführung von Körperübungen können die Seile durch einen Benutzer gedehnt werden, wobei hierzu eine Kraft aufgewendet werden muss, um Rückstellkräfte des Seils zu überwinden. Eine mögliche Körperübung besteht darin, Endbereiche der Seile an einem Gegenlager wie etwa dem Fuß eines Benutzers zu fixieren und das Gymnastikgerät gegen die Rückstellkräfte des Seils, beispielsweise mit den Händen, zu bewegen. Mit dem Gymnastikgerät können unterschiedliche Körperübungen durchgeführt werden. Dabei ist es möglich, Seile mit unterschiedlichen Elastizitäten zu verwenden.
  • Eine Aufgabe der Erfindung kann darin gesehen werden, ein Gymnastikgerät bereitzustellen, welches noch flexibler zur Durchführung unterschiedlicher Körperübungen einsetzbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch ein Gymnastikgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen des Gymnastikgeräts sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben und werden außerdem im Zusammenhang mit der Beschreibung und den Zeichnungen dargestellt.
  • Das Gymnastikgerät ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Stabelemente an ihren inneren axialen Endbereichen innere Befestigungseinrichtungen zur lösbaren Befestigung eines Seils aufweisen.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die Befestigungsmöglichkeiten eines Seils an dem Gymnastikgerät flexibler zu gestalten. Dies beruht auf der Erkenntnis, dass es für bestimmte Körperübungen zweckmäßig ist, ein oder mehrere Seile angepasst an den Benutzer und/oder die jeweilige Körperübung an unterschiedlichen Positionen des Gymnastikgeräts befestigen zu können. So kann ein Seil wahlweise an einer äußeren Befestigungseinrichtung oder einer inneren Befestigungseinrichtung befestigt werden. Auch ist es beispielsweise möglich, ein Seil mit einem ersten Ende an der äußeren Befestigungseinrichtung eines ersten äußeren Stabelements und mit einem zweiten Ende an der äußeren Befestigungseinrichtung eines zweiten äußeren Stabelements zu befestigen. Weiterhin ist es möglich, ein Seil in entsprechender Weise an den inneren Befestigungseinrichtungen zu befestigen. Alternativ kann das Seil auch mit einem Ende an einer inneren und mit einem weiteren Ende an einer äußeren Befestigungseinrichtung befestigt sein. Insgesamt werden durch die zusätzlichen Befestigungseinrichtungen die Einsatzmöglichkeiten des Gymnastikgeräts deutlich gesteigert.
  • Ein weiterer Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die einzelnen Stabelemente getrennt voneinander als Trainingsgeräte verwenden zu können. Durch die erfindungsgemäßen inneren Befestigungseinrichtungen, welche auch allgemein als zweite Befestigungseinrichtungen bezeichnet werden können, kann ein einzelnes Stabelement in grundsätzlich entsprechender Weise wie ein Gymnastikgerät mit lediglich äußeren Befestigungseinrichtungen eingesetzt werden. Insbesondere können an den axialen Endbereichen eines einzelnen Stabelements ein oder mehrere Seile befestigt werden, so dass ein Benutzer mit einem einzelnen Stabelement Trainingsübungen durchführen kann. Im Unterschied zu dem Gymnastikgerät mit mehreren Stabelementen weist das einzelne Stabelement eine geringere Länge auf und kann so beispielsweise für kleinere Menschen, wie etwa Kinder, verwendet werden.
  • Schließlich besteht ein Erfindungsgedanke darin, ein oder mehrere Seile auf unterschiedliche Weise an dem Gymnastikgerät anbringen zu können, so dass unterschiedliche Körperübungen durchgeführt werden können, insbesondere unterschiedliche Muskelpartien trainiert werden können. Hierunter kann insbesondere zu verstehen sein, das Seil endseitig an einer Befestigungseinrichtung zu befestigen und in mit einem inneren Seilabschnitt über eine weitere Befestigungseinrichtung zu führen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das erfindungsgemäße Gymnastikgerät mindestens ein Seil, welches an der äußeren und/oder der inneren Befestigungseinrichtung befestigt ist. Das Seil kann auch mit beiden Enden an jeweils einer Befestigungseinrichtung befestigt sein. Weiterhin ist es möglich, mehrere Seile vorzusehen, welche jeweils mit einem Ende an einer äußeren oder einer inneren Befestigungseinrichtung befestigt sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen den äußeren Stabelementen mindestens ein inneres Stabelement angeordnet ist, welches mit den äußeren Stabelementen lösbar verbunden ist. Das Gymnastikgerät weist gemäß dieser Ausführungsform somit mindestens drei Stabelemente auf und ist hierdurch noch flexibler einsetzbar. Grundsätzlich kann das innere Stabelement ebenfalls eine oder mehrere Befestigungseinrichtungen aufweisen. Vorzugsweise unterscheidet sich das innere Stabelement jedoch von den äußeren Stabelementen mindestens dadurch, dass das innere Stabelement keine Befestigungseinrichtungen aufweist. Es dient im Wesentlichen der axialen Verlängerung des Gymnastikgeräts sowie einer axialen Beabstandung der äußeren Stabelemente voneinander. So kann beispielsweise das innere Stabelement für breitschultrige Menschen angeordnet und für schmalere oder kleinere Menschen entfernt werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen jeweils mindestens einen Befestigungsring und/oder mindestens einen Karabinerhaken aufweisen. An dem Befestigungsring beziehungsweise dem Karabinerhaken kann auf einfache Weise ein Seil befestigt werden. Eine besonders flexible Befestigungsmöglichkeit für ein Seil ergibt sich dadurch, dass mindestens die äußeren oder die inneren Befestigungseinrichtungen einen Karabinerhaken aufweisen. Die Karabinerhaken ermöglichen eine besonders vorteilhafte Anordnung des Seils an dem oder den Stabelementen, welche nachfolgend dargestellt wird. Bei dieser kann das Seil beispielsweise an den äußeren Befestigungseinrichtungen endseitig befestigt werden. Das Seil kann dann über die inneren Befestigungseinrichtungen geführt werden, so dass ein kraftmäßiger Angriffspunkt des Seils an dem Gymnastikgerät nach innen verschoben ist. Ebenso ist es möglich, das Seil endseitig an den inneren Befestigungseinrichtungen zu befestigen und über die äußeren Befestigungseinrichtungen zu führen. An Stelle eines Karabinerhakens kann auch ein anderes Befestigungselement, wie beispielsweise ein offener Ring, etwa ein Spiralring, vorgesehen sein.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen jeweils einen Befestigungsgurt aufweisen, welcher an dem Stabelement befestigt ist. Der Befestigungsring und/oder der Karabinerhaken sind vorzugsweise an dem Befestigungsgurt angebracht. Der Befestigungsgurt ermöglicht eine einfache und vergleichsweise frei bewegliche Anbringung des Befestigungsrings, Karabinerhakens und/oder des Seils.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen, insbesondere die Befestigungsgurte, mindestens in einem Winkelbereich drehbar an den äußeren Stabelementen angeordnet sind. Dies ermöglicht weitere Anwendungen des Gymnastikgeräts.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen jeweils eine Befestigungshülse aufweisen. Die Befestigungshülse ist um das Stabelement angeordnet und dient vorzugsweise zumindest einer axialen Fixierung des Befestigungsgurts.
  • Grundsätzlich ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass die Befestigungseinrichtungen in axialer Richtung verschiebefest an dem Stabelement angeordnet sind. Hierdurch können Kräfte eines Seils in Längsrichtung des Gymnastikgeräts aufgenommen werden. Für besondere Übungen kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen an dem äußeren Stabelement axial verschiebbar und fixierbar angeordnet sind. So kann beispielsweise eine Befestigungseinrichtung in einen gewünschten Axialbereich des Stabelements, beispielsweise in einen mittleren Bereich hiervon, verschoben und dort gegen axiales Verschieben fixiert werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die äußeren Befestigungseinrichtungen eine Abschlusskappe aufweisen. Hierdurch können Endbereiche der äußeren Stabelemente geschützt und abgedeckt werden. Die Abschlusskappe kann aus einem weicheren Material als die Stabelemente gebildet sein und so dem Schutz eines Benutzers vor Verletzungen dienen. Die Abschlusskappe kann hierzu beispielsweise ein Gummimaterial aufweisen.
  • Gemäß der Erfindung ist es bevorzugt, wenn zumindest die äußeren Stabelemente im Wesentlichen identisch gestaltet sind. Hierdurch wird eine gewünschte Symmetrie des Gymnastikgeräts erzielt.
  • Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn die Stabelemente, insbesondere einschließlich des inneren Stabelements, eine gleiche Länge und/oder ein gleiches Gewicht und/oder eine gleiche Dicke aufweisen. Durch diese Ausgestaltungen können insbesondere die Herstellungskosten des Gymnastikgeräts gesenkt werden. Weiterhin kann es für bestimmte Körperübungen vorteilhaft sein, dass das innere Stabelement hinsichtlich seiner Abmessungen und/oder seines Gewichts den äußeren Stabelementen entspricht.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts besteht darin, dass die Stabelemente aus einem Kunststoff, insbesondere eifern Glasfaserkomposit, gefertigt sind. Ein Glasfaserkomposit, welcher insbesondere ein glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) sein kann, weist bei erheblicher Robustheit ein vergleichsweise geringes Gewicht auf. Die Stabelemente sind im Wesentlichen starr.
  • Das Gewicht des Gymnastikgeräts kann vorteilhafterweise dadurch reduziert werden, dass die Stabelemente als Hohlstäbe ausgebildet sind. Die Verwendung von Hohlstäben führt außerdem zu einer Materialeinsparung und damit Reduzierung der Herstellungskosten. Die Stabelemente 10, 12, 14 haben vorzugsweise eine Länge von 20 bis 60 cm und ein Gewicht von 500 g bis 2 kg.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung sind die Stabelemente außen beschichtet. Hierdurch können die Eigenschaften, beispielsweise haptische Eigenschaften, der Stabelemente, gezielt beeinflusst werden. Beispielsweise kann durch eine Beschichtung eine definierte Rauheit, Glätte oder ein Glanz erreicht werden. Die Beschichtung kann außerdem dem Schutz der Stabelemente und/oder einer Farbgestaltung dienen.
  • Für eine besonders gute Handhabbarkeit des Gymnastikgeräts ist vorgesehen, dass mindestens ein Stabelement eine Gummiumhüllung aufweist. Die Gummiumhüllung kann insbesondere im Griffbereich des Gymnastikgeräts angeordnet sein. Zum Schutz eines Benutzers vor Verletzungen kann vorgesehen sein, die Stabelemente im Wesentlichen vollständig mit einer Gummiumhüllung zu versehen. Je nach angestrebtem Einsatz des Gymnastikgeräts können auch nur einzelne Stabelemente ganz oder teilweise mit einer Gummiumhüllung versehen sein. An Stelle einer Gummiumhüllung können auch andere Materialien, wie beispielsweise Kunststoffe oder Kork vorgesehen sein. Die Gummiumhüllung kann zum sicheren Halten des Gymnastikgeräts eine an die innere Handfläche eines Benutzers angepasste Form aufweisen.
  • Die Einsatzmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können weiter dadurch erweitert werden, dass an mindestens einem axialen Endbereich eines Stabelements, insbesondere unterschiedliche, Gewichte anbringbar sind. Vorzugsweise ist mindestens das innere oder ein äußeres Stabelement derart ausgestaltet, dass an beiden axialen Endbereichen ein Gewicht anbringbar und abnehmbar ist, so dass das entsprechende Stabelement als Hantel verwendet werden kann. Besonders bevorzugt ist es, dass die Gewichte auf das Stabelement aufschraubbar beziehungsweise in dieses einsteckbar, insbesondere vollständig oder teilweise versenkbar, sind. Die Gewichte sind vorzugsweise stirnseitig an den Stabelementen befestigbar.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Gymnastikgeräts ist dadurch gegeben, dass das innere Stabelement als Hantel ausgebildet ist, wobei die Gewichte in einen inneren Hohlraum der Stabelemente einsteckbar, insbesondere vollständig oder teilweise versenkbar, sind. Prinzipiell kann auch für das innere Stabelement eine Verwendung als Hantel derart vorgesehen sein, dass an den äußeren Enden jeweils Gewichte angebracht werden.
  • Vorzugsweise sind die Stabelemente mittels Schraub- und/oder Steck- und/oder Klemmverbindungen miteinander verbunden. Die Steckverbindung kann insbesondere als einrastende Steckverbindung ausgebildet sein. Auch eine bajonettartige Kupp lung kann zur Verbindung der Stabelemente vorgesehen sein. Durch diese Verbindungsmöglichkeiten können die Stabelemente sicher und schnell voneinander gelöst beziehungsweise miteinander verbunden werden, so dass das Gymnastikgerät auf einfache Weise zerlegbar und zusammenbaubar ist.
  • Weitere Anwendungsmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können dadurch erreicht werden, dass die Stabelemente axial drehbar miteinander verbunden sind. Hierzu kann zwischen den Stabelementen eine Drehkupplung angeordnet sein. Zusätzlich zu der Drehbarkeit der Stabelemente zueinander kann eine Fixiereinrichtung zur wahlweisen drehstarren Fixierung der Stabelemente vorgesehen sein. Auch kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Stabelemente in Drehrichtung federnd miteinander verbunden sind. Bei Verdrehung der Stabelemente zueinander entsteht somit ein Rückstell-Drehmoment, welches zur Durchführung von Kraftübungen ausgenutzt werden kann.
  • Weitere Anwendungsmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können dadurch erreicht werden, dass das Stabelement elastisch ist. Beispielsweise kann das innere Stabelement eine Stahlfeder aufweisen. Das innere Stabelement kann auch aus einem elastischen Material, beispielsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) gebildet sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Stabelemente teleskopartig miteinander verbunden sind. Hierdurch lässt sich die Länge des Gymnastikgeräts flexibel und stufenlos einstellen. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das innere Stabelement in die äußeren Stabelemente einschiebbar ist.
  • Eine weitere Anwendungsmöglichkeit des Gymnastikgeräts, beispielsweise als Reckstange, kann dadurch erzielt werden, dass mindestens die äußeren Stabelemente jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen Verbindungseinrichtungen zum Verbinden des Gymnastikgeräts mit einem Gegenlager aufweisen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert, welche schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind.
  • Hierin zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts mit zwei Stabelementen;
  • 2 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts mit drei Stabelementen;
  • 3 eine detailliertere Darstellung des in 2 dargestellten Gymnastikgeräts;
  • 4 ein Gymnastikgerät mit einer ersten Anordnung von zwei Seilen;
  • 5 ein Gymnastikgerät mit einer zweiten Anordnung von zwei Seilen.
  • 1 zeigt in stark vereinfachter Darstellung ein erfindungsgemäßes Gymnastikgerät mit zwei äußeren Stabelementen 10, 12. Die beiden Stabelemente 10, 12 sind im Wesentlichen gleich aufgebaut.
  • Das Stabelement 10 weist an seinem ersten axialen Ende, welches dem zweiten Stabelement 12 gegenüberliegt, eine äußere Befestigungseinrichtung 20 auf, welche auch allgemein als erste Befestigungseinrichtung bezeichnet werden kann. Die äußere Befestigungseinrichtung 20 dient der Befestigung eines Seils, welches seinerseits entsprechende Befestigungsmittel aufweist, die mit der äußeren Befestigungseinrichtung 20 in Eingriff gebracht werden können.
  • An dem an das zweite äußere Stabelement 12 angrenzenden zweiten axialen Ende des ersten Stabelements 10 ist eine innere Befestigungseinrichtung 22 vorgesehen. Die innere Befestigungseinrichtung 22 dient ebenfalls der Befestigung eines Seils an dem Stabelement 10 und kann grundsätzlich gleich aufgebaut sein wie die äußere Befestigungseinrichtung 20. Es ist aber auch möglich, dass sich die innere Befestigungseinrichtung 22 hinsichtlich ihres Aufbaus von der äußeren Befestigungseinrichtung 20 unterscheidet.
  • Das zweite Stabelement 12 weist in entsprechender Weise eine äußere Befestigungseinrichtung 20 an dem dem ersten Stabelement 10 gegenüberliegenden axialen Ende und eine innere Befestigungseinrichtung 22 an dem an das erste Stabelement 10 angrenzenden axialen Endbereich auf.
  • Zum Halten des Gymnastikgeräts durch einen Benutzer weisen beide Stabelemente 10, 12 jeweils einen Griffbereich 40 auf. Dieser kann beispielsweise als eine geriffelte oder profilierte Oberfläche des entsprechenden Stabelements 10, 12 oder auf sonstige Weise für ein sicheres und angenehmes Halten des Gymnastikgeräts ausgebildet sein.
  • Eine zweite Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts ist in 2 gezeigt. Das in 2 dargestellte Gymnastikgerät unterscheidet sich von dem Gymnastikgerät in 1 dadurch, dass zwischen den beiden äußeren Stabelementen 10, 12 ein inneres Stabelement 14 angeordnet ist. Das innere Stabelement 14 weist im Gegensatz zu den äußeren Stabelementen 10, 12 keine Befestigungseinrichtungen auf. Im Übrigen ist das innere Stabelement 14 im Wesentlichen gleich aufgebaut wie die äußeren Stabelemente 10, 12. Insbesondere hat das innere Stabelement 14 eine gleiche Länge und Dicke wie die äußeren Stabelemente 10, 12. Die Stabelemente 10, 12, 14 können beispielsweise durch eine Schraubverbindung, eine einrastende Steckverbindung oder aber auch durch eine kraftschlüssige Verbindung miteinander verbunden sein.
  • 3 zeigt das Gymnastikgerät aus 2 in einer detaillierteren Darstellung. Die äußeren Befestigungseinrichtungen 20 weisen jeweils einen Befestigungsgurt 24 auf, welcher schlaufenförmig um das Stabelement 10, 12 gelegt ist und mittels einer Befestigungshülse 26 gehalten ist. Die Befestigungshülse 26 umfasst zwei Ringelemente 30, welche durch mindestens einen Verbindungssteg 32 miteinander verbunden sind. Der Befestigungsgurt 24 ist zwischen den Ringelementen 30 angeordnet und unter dem Verbindungssteg, also zwischen Stabelement 10, 12 und Verbindungssteg 32, hindurchgeführt. Der Befestigungsgurt 24 ist damit durch die Ringelemente 30 axial fixiert und in einem durch den Verbindungssteg 32 begrenzten Bereich drehbar um das Stabelement 10, 12 gelagert.
  • An dem Befestigungsgurt 24 ist über einen Verbindungsring 42 ein Karabinerhaken 44 befestigt. Der Karabinerhaken 44 ermöglicht auf besonders einfache Weise sowohl die endseitige Befestigung eines Seils als auch die Hindurchführung eines Seilabschnitts beziehungsweise Seilmittenbereichs.
  • Die inneren Befestigungseinrichtungen 22 können in grundsätzlich gleicher Weise aufgebaut sein wie die äußeren Befestigungseinrichtungen 20. Im Unterschied zu den inneren Befestigungseinrichtungen 22 können die äußeren Befestigungseinrichtungen 20 eine Abschlusskappe 36 aufweisen, welche integral mit der Befestigungshülse 26 ausgebildet sein kann.
  • Die Befestigungshülsen 26 sind jeweils mittels eines Gewindestifts 34 an dem Stabelement 10, 12 befestigt.
  • In der dargestellten Ausführungsform weisen alle Stabelemente 10, 12, 14 jeweils einen Griffbereich 40 auf, welcher eine Gummiumhüllung 16 umfasst. Die Gummiumhüllung 16 kann an dem Stabelement 10, 12, 14 vorzugsweise kraftschlüssig fixiert sein und, ergänzend oder alternativ, mit dem jeweiligen Stabelement 10, 12, 14 verklebt sein. Zusätzlich kann die Gummiumhüllung 16 an den äußeren Stabelementen 10, 12 durch die Befestigungseinrichtungen 20, 22 und an dem inneren Stabelement 14 durch zwei endseitige Fixierhülsen 18 axial fixiert sein. Die Fixierhülsen 18 sind in analoger Weise zu den Befestigungseinrichtungen 20, 22, insbesondere Befestigungshülsen 26, mittels eines Gewindestifts 34 an dem Stabelement 14 fixiert.
  • 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Gymnastikgerät mit zwei Seilen 46, welche endseitig an den inneren Befestigungseinrichtungen 22, insbesondere deren Karabinerhaken 44, befestigt sind. Die Seile 46 sind über die äußeren Befestigungseinrichtungen 20 geführt. Hierbei sind die Seile 46 durch die Karabinerhaken 44 hindurchgeführt. An seinen freien Enden weisen die Seile 46 jeweils eine Schlaufe 48 auf, welche derart bemessen ist, dass in diese der Fuß eines Benutzers eingeführt werden kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts mit Seilen 46 ist in 5 dargestellt. Im Gegensatz zu dem in 4 dargestellten Gymnastikgerät sind die Seile 46 jeweils endseitig an einer äußeren Befestigungseinrichtung 20, befestigt und über eine innere Befestigungseinrichtung 22 geführt. Hierbei sind die Seile an den Karabinerhaken 44 der äußeren Befestigungseinrichtung 20 endseitig befestigt und durch die Karabinerhaken 44 der inneren Befestigungseinrichtung 22 hindurchgeführt.
  • Mit den in 4 und 5 dargestellten Gymnastikgeräten können unterschiedliche Übungen ausgeführt werden. Dabei eignet sich die in 4 dargestellte Ausführungsform insbesondere für einen Zug des Seils 46 quer zu einer Längsachse des Gymnastikgeräts. Demgegenüber ist die Ausführungsform nach 5 insbesondere für einen Zug von innen nach außen, also schräg zur Längsachse des Gymnastikgeräts geeignet. Beide Ausführungsformen haben gegenüber einer einfachen Befestigung des Seils 46 an nur einer einzelnen Befestigungseinrichtung 20, 22 den Effekt, dass die aktive Seillänge verkürzt ist. Diese Gymnastikgeräte eigenen sich daher bei gleicher Seillänge insbesondere zur Durchführung von Übungen im Sitzen oder für kleine Personen.
  • Die beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts können grundsätzlich in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden. Insgesamt wird mit der vorliegenden Erfindung ein besonders flexibel einsetzbares und einfach und kostengünstig herstellbares Gymnastikgerät geschaffen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202008000763 [0003]

Claims (19)

  1. Stabförmiges Gymnastikgerät mit mindestens zwei starren äußeren Stabelementen (10, 12), welche lösbar miteinander verbunden sind und jeweils einem Griffbereich (40) zum manuellen Halten durch einen Benutzer aufweisen, wobei die äußeren Stabelemente (10, 12) jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen äußere Befestigungseinrichtungen (20) zur lösbaren Befestigung eines Seils (46) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Stabelemente (10, 12) an ihren inneren axialen Endbereichen innere Befestigungseinrichtungen (22) zur lösbaren Befestigung eines Seils (46) aufweisen.
  2. Gymnastikgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den äußeren Stabelementen (10, 12) mindestens ein inneres Stabelement (14) angeordnet ist, welches mit den äußeren Stabelementen (10, 12) lösbar verbunden ist.
  3. Gymnastikgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen (20, 22) jeweils mindestens einen Befestigungsring und/oder mindestens einen Karabinerhaken (44) aufweisen.
  4. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen (20, 22) jeweils einen Befestigungsgurt (24) aufweisen, welcher an dem äußeren Stabelement (10, 12) befestigt ist.
  5. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen (20, 22), insbesondere die Befestigungsgurte (24), mindestens in einem Winkelbereich drehbar an den äußeren Stabelementen (10, 12) angeordnet sind.
  6. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen (20, 22) jeweils eine Befestigungshülse (26) aufweisen.
  7. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren und/oder inneren Befestigungseinrichtungen (20, 22) an dem äußeren Stabelement (10, 12) axial verschiebbar und fixierbar angeordnet sind.
  8. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Befestigungseinrichtungen (20) eine Abschlusskappe (36) aufweisen.
  9. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) eine gleiche Länge und/oder ein gleiches Gewicht und/oder eine gleiche Dicke aufweisen.
  10. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) aus einem Kunststoff, insbesondere einem Glasfaserkomposit, gefertigt sind.
  11. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) als Hohlstäbe ausgebildet sind.
  12. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) außen beschichtet sind.
  13. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stabelement (10, 12, 14) eine Gummiumhüllung (16) aufweist.
  14. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem axialen Endbereich eines Stabelements (10, 12, 14) ein Gewicht anbringbar ist.
  15. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) mittels Schraub- und/oder Steck- und/oder Klemmverbindungen miteinander verbunden sind.
  16. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) axial drehbar miteinander verbunden sind.
  17. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Stabelement (14) elastisch ist.
  18. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabelemente (10, 12, 14) teleskopartig miteinander verbunden sind.
  19. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die äußeren Stabelemente (10, 12) jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen Verbindungseinrichtungen zum Verbinden des Gymnastikgeräts mit einem Gegenlager aufweisen.
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