-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein stabförmiges Gymnastikgerät
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Dieses
bekannte Gymnastikgerät weist zwei starre äußere
Stabelemente auf, welche lösbar miteinander verbunden sind
und jeweils mindestens einen Griffbereich zum manuellen Halten durch
einen Benutzer aufweisen. Die äußeren Stabelemente
weisen jeweils an ihren äußeren axialen Endbereichen äußere
Befestigungseinrichtungen zur lösbaren Befestigung eines
Seils auf.
-
Ein
derartiges Gymnastikgerät ist aus der
DE 20 2008 000 763 bekannt. An
den äußeren Befestigungseinrichtungen können
Seile angebracht werden, welche vorzugsweise elastisch sind. Zur
Durchführung von Körperübungen können
die Seile durch einen Benutzer gedehnt werden, wobei hierzu eine Kraft
aufgewendet werden muss, um Rückstellkräfte des
Seils zu überwinden. Eine mögliche Körperübung
besteht darin, Endbereiche der Seile an einem Gegenlager wie etwa
dem Fuß eines Benutzers zu fixieren und das Gymnastikgerät
gegen die Rückstellkräfte des Seils, beispielsweise
mit den Händen, zu bewegen. Mit dem Gymnastikgerät
können unterschiedliche Körperübungen
durchgeführt werden. Dabei ist es möglich, Seile
mit unterschiedlichen Elastizitäten zu verwenden.
-
Eine
Aufgabe der Erfindung kann darin gesehen werden, ein Gymnastikgerät
bereitzustellen, welches noch flexibler zur Durchführung
unterschiedlicher Körperübungen einsetzbar ist.
-
Die
Aufgabe wird durch ein Gymnastikgerät mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
-
Bevorzugte
Ausgestaltungen des Gymnastikgeräts sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben und werden außerdem im Zusammenhang
mit der Beschreibung und den Zeichnungen dargestellt.
-
Das
Gymnastikgerät ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass die äußeren Stabelemente
an ihren inneren axialen Endbereichen innere Befestigungseinrichtungen
zur lösbaren Befestigung eines Seils aufweisen.
-
Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die Befestigungsmöglichkeiten
eines Seils an dem Gymnastikgerät flexibler zu gestalten.
Dies beruht auf der Erkenntnis, dass es für bestimmte Körperübungen
zweckmäßig ist, ein oder mehrere Seile angepasst
an den Benutzer und/oder die jeweilige Körperübung
an unterschiedlichen Positionen des Gymnastikgeräts befestigen
zu können. So kann ein Seil wahlweise an einer äußeren
Befestigungseinrichtung oder einer inneren Befestigungseinrichtung befestigt
werden. Auch ist es beispielsweise möglich, ein Seil mit
einem ersten Ende an der äußeren Befestigungseinrichtung
eines ersten äußeren Stabelements und mit einem
zweiten Ende an der äußeren Befestigungseinrichtung
eines zweiten äußeren Stabelements zu befestigen.
Weiterhin ist es möglich, ein Seil in entsprechender Weise
an den inneren Befestigungseinrichtungen zu befestigen. Alternativ kann
das Seil auch mit einem Ende an einer inneren und mit einem weiteren
Ende an einer äußeren Befestigungseinrichtung
befestigt sein. Insgesamt werden durch die zusätzlichen
Befestigungseinrichtungen die Einsatzmöglichkeiten des
Gymnastikgeräts deutlich gesteigert.
-
Ein
weiterer Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die einzelnen
Stabelemente getrennt voneinander als Trainingsgeräte verwenden
zu können. Durch die erfindungsgemäßen
inneren Befestigungseinrichtungen, welche auch allgemein als zweite
Befestigungseinrichtungen bezeichnet werden können, kann
ein einzelnes Stabelement in grundsätzlich entsprechender
Weise wie ein Gymnastikgerät mit lediglich äußeren
Befestigungseinrichtungen eingesetzt werden. Insbesondere können
an den axialen Endbereichen eines einzelnen Stabelements ein oder
mehrere Seile befestigt werden, so dass ein Benutzer mit einem einzelnen
Stabelement Trainingsübungen durchführen kann.
Im Unterschied zu dem Gymnastikgerät mit mehreren Stabelementen
weist das einzelne Stabelement eine geringere Länge auf und
kann so beispielsweise für kleinere Menschen, wie etwa
Kinder, verwendet werden.
-
Schließlich
besteht ein Erfindungsgedanke darin, ein oder mehrere Seile auf
unterschiedliche Weise an dem Gymnastikgerät anbringen
zu können, so dass unterschiedliche Körperübungen
durchgeführt werden können, insbesondere unterschiedliche Muskelpartien
trainiert werden können. Hierunter kann insbesondere zu
verstehen sein, das Seil endseitig an einer Befestigungseinrichtung
zu befestigen und in mit einem inneren Seilabschnitt über
eine weitere Befestigungseinrichtung zu führen.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das erfindungsgemäße
Gymnastikgerät mindestens ein Seil, welches an der äußeren
und/oder der inneren Befestigungseinrichtung befestigt ist. Das
Seil kann auch mit beiden Enden an jeweils einer Befestigungseinrichtung
befestigt sein. Weiterhin ist es möglich, mehrere Seile
vorzusehen, welche jeweils mit einem Ende an einer äußeren
oder einer inneren Befestigungseinrichtung befestigt sind.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass zwischen den äußeren Stabelementen mindestens
ein inneres Stabelement angeordnet ist, welches mit den äußeren
Stabelementen lösbar verbunden ist. Das Gymnastikgerät
weist gemäß dieser Ausführungsform somit
mindestens drei Stabelemente auf und ist hierdurch noch flexibler
einsetzbar. Grundsätzlich kann das innere Stabelement ebenfalls
eine oder mehrere Befestigungseinrichtungen aufweisen. Vorzugsweise
unterscheidet sich das innere Stabelement jedoch von den äußeren
Stabelementen mindestens dadurch, dass das innere Stabelement keine
Befestigungseinrichtungen aufweist. Es dient im Wesentlichen der
axialen Verlängerung des Gymnastikgeräts sowie
einer axialen Beabstandung der äußeren Stabelemente voneinander.
So kann beispielsweise das innere Stabelement für breitschultrige
Menschen angeordnet und für schmalere oder kleinere Menschen
entfernt werden.
-
Besonders
bevorzugt ist es, wenn die äußeren und/oder inneren
Befestigungseinrichtungen jeweils mindestens einen Befestigungsring
und/oder mindestens einen Karabinerhaken aufweisen. An dem Befestigungsring
beziehungsweise dem Karabinerhaken kann auf einfache Weise ein Seil
befestigt werden. Eine besonders flexible Befestigungsmöglichkeit
für ein Seil ergibt sich dadurch, dass mindestens die äußeren
oder die inneren Befestigungseinrichtungen einen Karabinerhaken
aufweisen. Die Karabinerhaken ermöglichen eine besonders
vorteilhafte Anordnung des Seils an dem oder den Stabelementen,
welche nachfolgend dargestellt wird. Bei dieser kann das Seil beispielsweise
an den äußeren Befestigungseinrichtungen endseitig
befestigt werden. Das Seil kann dann über die inneren Befestigungseinrichtungen
geführt werden, so dass ein kraftmäßiger
Angriffspunkt des Seils an dem Gymnastikgerät nach innen
verschoben ist. Ebenso ist es möglich, das Seil endseitig
an den inneren Befestigungseinrichtungen zu befestigen und über
die äußeren Befestigungseinrichtungen zu führen.
An Stelle eines Karabinerhakens kann auch ein anderes Befestigungselement,
wie beispielsweise ein offener Ring, etwa ein Spiralring, vorgesehen
sein.
-
Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die äußeren
und/oder inneren Befestigungseinrichtungen jeweils einen Befestigungsgurt
aufweisen, welcher an dem Stabelement befestigt ist. Der Befestigungsring
und/oder der Karabinerhaken sind vorzugsweise an dem Befestigungsgurt angebracht.
Der Befestigungsgurt ermöglicht eine einfache und vergleichsweise
frei bewegliche Anbringung des Befestigungsrings, Karabinerhakens und/oder
des Seils.
-
Besonders
bevorzugt ist es, wenn die äußeren und/oder inneren
Befestigungseinrichtungen, insbesondere die Befestigungsgurte, mindestens
in einem Winkelbereich drehbar an den äußeren
Stabelementen angeordnet sind. Dies ermöglicht weitere
Anwendungen des Gymnastikgeräts.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die äußeren
und/oder inneren Befestigungseinrichtungen jeweils eine Befestigungshülse
aufweisen. Die Befestigungshülse ist um das Stabelement
angeordnet und dient vorzugsweise zumindest einer axialen Fixierung
des Befestigungsgurts.
-
Grundsätzlich
ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass die Befestigungseinrichtungen
in axialer Richtung verschiebefest an dem Stabelement angeordnet
sind. Hierdurch können Kräfte eines Seils in Längsrichtung
des Gymnastikgeräts aufgenommen werden. Für besondere Übungen
kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die äußeren und/oder
inneren Befestigungseinrichtungen an dem äußeren
Stabelement axial verschiebbar und fixierbar angeordnet sind. So
kann beispielsweise eine Befestigungseinrichtung in einen gewünschten
Axialbereich des Stabelements, beispielsweise in einen mittleren
Bereich hiervon, verschoben und dort gegen axiales Verschieben fixiert
werden.
-
Besonders
bevorzugt ist es, wenn die äußeren Befestigungseinrichtungen
eine Abschlusskappe aufweisen. Hierdurch können Endbereiche
der äußeren Stabelemente geschützt und
abgedeckt werden. Die Abschlusskappe kann aus einem weicheren Material
als die Stabelemente gebildet sein und so dem Schutz eines Benutzers
vor Verletzungen dienen. Die Abschlusskappe kann hierzu beispielsweise
ein Gummimaterial aufweisen.
-
Gemäß der
Erfindung ist es bevorzugt, wenn zumindest die äußeren
Stabelemente im Wesentlichen identisch gestaltet sind. Hierdurch
wird eine gewünschte Symmetrie des Gymnastikgeräts
erzielt.
-
Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, wenn die Stabelemente, insbesondere einschließlich
des inneren Stabelements, eine gleiche Länge und/oder ein gleiches
Gewicht und/oder eine gleiche Dicke aufweisen. Durch diese Ausgestaltungen
können insbesondere die Herstellungskosten des Gymnastikgeräts
gesenkt werden. Weiterhin kann es für bestimmte Körperübungen
vorteilhaft sein, dass das innere Stabelement hinsichtlich seiner
Abmessungen und/oder seines Gewichts den äußeren
Stabelementen entspricht.
-
Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Gymnastikgeräts besteht darin, dass die Stabelemente aus
einem Kunststoff, insbesondere eifern Glasfaserkomposit, gefertigt sind.
Ein Glasfaserkomposit, welcher insbesondere ein glasfaserverstärkter
Kunststoff (GFK) sein kann, weist bei erheblicher Robustheit ein
vergleichsweise geringes Gewicht auf. Die Stabelemente sind im Wesentlichen
starr.
-
Das
Gewicht des Gymnastikgeräts kann vorteilhafterweise dadurch
reduziert werden, dass die Stabelemente als Hohlstäbe ausgebildet
sind. Die Verwendung von Hohlstäben führt außerdem
zu einer Materialeinsparung und damit Reduzierung der Herstellungskosten.
Die Stabelemente 10, 12, 14 haben vorzugsweise
eine Länge von 20 bis 60 cm und ein Gewicht von 500 g bis
2 kg.
-
In
einer vorteilhaften Ausbildung sind die Stabelemente außen
beschichtet. Hierdurch können die Eigenschaften, beispielsweise
haptische Eigenschaften, der Stabelemente, gezielt beeinflusst werden.
Beispielsweise kann durch eine Beschichtung eine definierte Rauheit,
Glätte oder ein Glanz erreicht werden. Die Beschichtung kann
außerdem dem Schutz der Stabelemente und/oder einer Farbgestaltung
dienen.
-
Für
eine besonders gute Handhabbarkeit des Gymnastikgeräts
ist vorgesehen, dass mindestens ein Stabelement eine Gummiumhüllung
aufweist. Die Gummiumhüllung kann insbesondere im Griffbereich
des Gymnastikgeräts angeordnet sein. Zum Schutz eines Benutzers
vor Verletzungen kann vorgesehen sein, die Stabelemente im Wesentlichen vollständig
mit einer Gummiumhüllung zu versehen. Je nach angestrebtem
Einsatz des Gymnastikgeräts können auch nur einzelne
Stabelemente ganz oder teilweise mit einer Gummiumhüllung
versehen sein. An Stelle einer Gummiumhüllung können
auch andere Materialien, wie beispielsweise Kunststoffe oder Kork
vorgesehen sein. Die Gummiumhüllung kann zum sicheren Halten
des Gymnastikgeräts eine an die innere Handfläche
eines Benutzers angepasste Form aufweisen.
-
Die
Einsatzmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können
weiter dadurch erweitert werden, dass an mindestens einem axialen
Endbereich eines Stabelements, insbesondere unterschiedliche, Gewichte anbringbar
sind. Vorzugsweise ist mindestens das innere oder ein äußeres
Stabelement derart ausgestaltet, dass an beiden axialen Endbereichen
ein Gewicht anbringbar und abnehmbar ist, so dass das entsprechende
Stabelement als Hantel verwendet werden kann. Besonders bevorzugt
ist es, dass die Gewichte auf das Stabelement aufschraubbar beziehungsweise
in dieses einsteckbar, insbesondere vollständig oder teilweise
versenkbar, sind. Die Gewichte sind vorzugsweise stirnseitig an
den Stabelementen befestigbar.
-
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform des Gymnastikgeräts
ist dadurch gegeben, dass das innere Stabelement als Hantel ausgebildet
ist, wobei die Gewichte in einen inneren Hohlraum der Stabelemente
einsteckbar, insbesondere vollständig oder teilweise versenkbar,
sind. Prinzipiell kann auch für das innere Stabelement
eine Verwendung als Hantel derart vorgesehen sein, dass an den äußeren
Enden jeweils Gewichte angebracht werden.
-
Vorzugsweise
sind die Stabelemente mittels Schraub- und/oder Steck- und/oder
Klemmverbindungen miteinander verbunden. Die Steckverbindung kann
insbesondere als einrastende Steckverbindung ausgebildet sein. Auch
eine bajonettartige Kupp lung kann zur Verbindung der Stabelemente vorgesehen
sein. Durch diese Verbindungsmöglichkeiten können
die Stabelemente sicher und schnell voneinander gelöst
beziehungsweise miteinander verbunden werden, so dass das Gymnastikgerät
auf einfache Weise zerlegbar und zusammenbaubar ist.
-
Weitere
Anwendungsmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können
dadurch erreicht werden, dass die Stabelemente axial drehbar miteinander verbunden
sind. Hierzu kann zwischen den Stabelementen eine Drehkupplung angeordnet
sein. Zusätzlich zu der Drehbarkeit der Stabelemente zueinander kann
eine Fixiereinrichtung zur wahlweisen drehstarren Fixierung der
Stabelemente vorgesehen sein. Auch kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein,
dass die Stabelemente in Drehrichtung federnd miteinander verbunden
sind. Bei Verdrehung der Stabelemente zueinander entsteht somit
ein Rückstell-Drehmoment, welches zur Durchführung
von Kraftübungen ausgenutzt werden kann.
-
Weitere
Anwendungsmöglichkeiten des Gymnastikgeräts können
dadurch erreicht werden, dass das Stabelement elastisch ist. Beispielsweise kann
das innere Stabelement eine Stahlfeder aufweisen. Das innere Stabelement
kann auch aus einem elastischen Material, beispielsweise aus glasfaserverstärktem
Kunststoff (GFK) gebildet sein.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Stabelemente teleskopartig miteinander verbunden sind.
Hierdurch lässt sich die Länge des Gymnastikgeräts
flexibel und stufenlos einstellen. Beispielsweise kann vorgesehen
sein, dass das innere Stabelement in die äußeren
Stabelemente einschiebbar ist.
-
Eine
weitere Anwendungsmöglichkeit des Gymnastikgeräts,
beispielsweise als Reckstange, kann dadurch erzielt werden, dass
mindestens die äußeren Stabelemente jeweils an
ihren äußeren axialen Endbereichen Verbindungseinrichtungen
zum Verbinden des Gymnastikgeräts mit einem Gegenlager
aufweisen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
weiter erläutert, welche schematisch in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt sind.
-
Hierin
zeigen:
-
1 eine
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gymnastikgeräts mit zwei Stabelementen;
-
2 eine
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gymnastikgeräts mit drei Stabelementen;
-
3 eine
detailliertere Darstellung des in 2 dargestellten
Gymnastikgeräts;
-
4 ein
Gymnastikgerät mit einer ersten Anordnung von zwei Seilen;
-
5 ein
Gymnastikgerät mit einer zweiten Anordnung von zwei Seilen.
-
1 zeigt
in stark vereinfachter Darstellung ein erfindungsgemäßes
Gymnastikgerät mit zwei äußeren Stabelementen 10, 12.
Die beiden Stabelemente 10, 12 sind im Wesentlichen
gleich aufgebaut.
-
Das
Stabelement 10 weist an seinem ersten axialen Ende, welches
dem zweiten Stabelement 12 gegenüberliegt, eine äußere
Befestigungseinrichtung 20 auf, welche auch allgemein als
erste Befestigungseinrichtung bezeichnet werden kann. Die äußere
Befestigungseinrichtung 20 dient der Befestigung eines
Seils, welches seinerseits entsprechende Befestigungsmittel aufweist,
die mit der äußeren Befestigungseinrichtung 20 in
Eingriff gebracht werden können.
-
An
dem an das zweite äußere Stabelement 12 angrenzenden
zweiten axialen Ende des ersten Stabelements 10 ist eine
innere Befestigungseinrichtung 22 vorgesehen. Die innere
Befestigungseinrichtung 22 dient ebenfalls der Befestigung
eines Seils an dem Stabelement 10 und kann grundsätzlich gleich
aufgebaut sein wie die äußere Befestigungseinrichtung 20.
Es ist aber auch möglich, dass sich die innere Befestigungseinrichtung 22 hinsichtlich
ihres Aufbaus von der äußeren Befestigungseinrichtung 20 unterscheidet.
-
Das
zweite Stabelement 12 weist in entsprechender Weise eine äußere
Befestigungseinrichtung 20 an dem dem ersten Stabelement 10 gegenüberliegenden
axialen Ende und eine innere Befestigungseinrichtung 22 an
dem an das erste Stabelement 10 angrenzenden axialen Endbereich
auf.
-
Zum
Halten des Gymnastikgeräts durch einen Benutzer weisen
beide Stabelemente 10, 12 jeweils einen Griffbereich 40 auf.
Dieser kann beispielsweise als eine geriffelte oder profilierte
Oberfläche des entsprechenden Stabelements 10, 12 oder auf
sonstige Weise für ein sicheres und angenehmes Halten des
Gymnastikgeräts ausgebildet sein.
-
Eine
zweite Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gymnastikgeräts
ist in 2 gezeigt. Das in 2 dargestellte
Gymnastikgerät unterscheidet sich von dem Gymnastikgerät
in 1 dadurch, dass zwischen den beiden äußeren
Stabelementen 10, 12 ein inneres Stabelement 14 angeordnet
ist. Das innere Stabelement 14 weist im Gegensatz zu den äußeren
Stabelementen 10, 12 keine Befestigungseinrichtungen
auf. Im Übrigen ist das innere Stabelement 14 im
Wesentlichen gleich aufgebaut wie die äußeren Stabelemente 10, 12.
Insbesondere hat das innere Stabelement 14 eine gleiche
Länge und Dicke wie die äußeren Stabelemente 10, 12.
Die Stabelemente 10, 12, 14 können
beispielsweise durch eine Schraubverbindung, eine einrastende Steckverbindung
oder aber auch durch eine kraftschlüssige Verbindung miteinander
verbunden sein.
-
3 zeigt
das Gymnastikgerät aus 2 in einer
detaillierteren Darstellung. Die äußeren Befestigungseinrichtungen 20 weisen
jeweils einen Befestigungsgurt 24 auf, welcher schlaufenförmig
um das Stabelement 10, 12 gelegt ist und mittels
einer Befestigungshülse 26 gehalten ist. Die Befestigungshülse 26 umfasst
zwei Ringelemente 30, welche durch mindestens einen Verbindungssteg 32 miteinander
verbunden sind. Der Befestigungsgurt 24 ist zwischen den
Ringelementen 30 angeordnet und unter dem Verbindungssteg,
also zwischen Stabelement 10, 12 und Verbindungssteg 32,
hindurchgeführt. Der Befestigungsgurt 24 ist damit
durch die Ringelemente 30 axial fixiert und in einem durch
den Verbindungssteg 32 begrenzten Bereich drehbar um das
Stabelement 10, 12 gelagert.
-
An
dem Befestigungsgurt 24 ist über einen Verbindungsring 42 ein
Karabinerhaken 44 befestigt. Der Karabinerhaken 44 ermöglicht
auf besonders einfache Weise sowohl die endseitige Befestigung eines
Seils als auch die Hindurchführung eines Seilabschnitts
beziehungsweise Seilmittenbereichs.
-
Die
inneren Befestigungseinrichtungen 22 können in
grundsätzlich gleicher Weise aufgebaut sein wie die äußeren
Befestigungseinrichtungen 20. Im Unterschied zu den inneren
Befestigungseinrichtungen 22 können die äußeren
Befestigungseinrichtungen 20 eine Abschlusskappe 36 aufweisen,
welche integral mit der Befestigungshülse 26 ausgebildet
sein kann.
-
Die
Befestigungshülsen 26 sind jeweils mittels eines
Gewindestifts 34 an dem Stabelement 10, 12 befestigt.
-
In
der dargestellten Ausführungsform weisen alle Stabelemente 10, 12, 14 jeweils
einen Griffbereich 40 auf, welcher eine Gummiumhüllung 16 umfasst.
Die Gummiumhüllung 16 kann an dem Stabelement 10, 12, 14 vorzugsweise
kraftschlüssig fixiert sein und, ergänzend oder
alternativ, mit dem jeweiligen Stabelement 10, 12, 14 verklebt
sein. Zusätzlich kann die Gummiumhüllung 16 an
den äußeren Stabelementen 10, 12 durch
die Befestigungseinrichtungen 20, 22 und an dem
inneren Stabelement 14 durch zwei endseitige Fixierhülsen 18 axial
fixiert sein. Die Fixierhülsen 18 sind in analoger
Weise zu den Befestigungseinrichtungen 20, 22,
insbesondere Befestigungshülsen 26, mittels eines
Gewindestifts 34 an dem Stabelement 14 fixiert.
-
4 zeigt
ein erfindungsgemäßes Gymnastikgerät
mit zwei Seilen 46, welche endseitig an den inneren Befestigungseinrichtungen 22,
insbesondere deren Karabinerhaken 44, befestigt sind. Die
Seile 46 sind über die äußeren
Befestigungseinrichtungen 20 geführt. Hierbei
sind die Seile 46 durch die Karabinerhaken 44 hindurchgeführt.
An seinen freien Enden weisen die Seile 46 jeweils eine
Schlaufe 48 auf, welche derart bemessen ist, dass in diese der
Fuß eines Benutzers eingeführt werden kann.
-
Eine
weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Gymnastikgeräts mit Seilen 46 ist in 5 dargestellt.
Im Gegensatz zu dem in 4 dargestellten Gymnastikgerät
sind die Seile 46 jeweils endseitig an einer äußeren
Befestigungseinrichtung 20, befestigt und über
eine innere Befestigungseinrichtung 22 geführt.
Hierbei sind die Seile an den Karabinerhaken 44 der äußeren
Befestigungseinrichtung 20 endseitig befestigt und durch
die Karabinerhaken 44 der inneren Befestigungseinrichtung 22 hindurchgeführt.
-
Mit
den in 4 und 5 dargestellten Gymnastikgeräten
können unterschiedliche Übungen ausgeführt
werden. Dabei eignet sich die in 4 dargestellte
Ausführungsform insbesondere für einen Zug des
Seils 46 quer zu einer Längsachse des Gymnastikgeräts.
Demgegenüber ist die Ausführungsform nach 5 insbesondere
für einen Zug von innen nach außen, also schräg
zur Längsachse des Gymnastikgeräts geeignet. Beide
Ausführungsformen haben gegenüber einer einfachen
Befestigung des Seils 46 an nur einer einzelnen Befestigungseinrichtung 20, 22 den
Effekt, dass die aktive Seillänge verkürzt ist.
Diese Gymnastikgeräte eigenen sich daher bei gleicher Seillänge
insbesondere zur Durchführung von Übungen im Sitzen
oder für kleine Personen.
-
Die
beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Gymnastikgeräts können grundsätzlich
in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden. Insgesamt wird
mit der vorliegenden Erfindung ein besonders flexibel einsetzbares
und einfach und kostengünstig herstellbares Gymnastikgerät
geschaffen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-