DE20002582U1 - Sportgerät - Google Patents
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Description
Beschreibung
Gattung
Die Neuerung betrifft ein Sportgerät.
Sportgeräte sind in einer unübersehbaren Anzahl von Ausführungsformen vorbekannt. Bei den mit dem Begriff „Expander" bezeichneten Sportgeräten handelt es sich in der Regel um zwei Handgriffe, zwischen denen in der Regel mehrere elastische Zugelemente auswechselbar angeordnet sind. Die übende Person kann durch Auseinanderziehen der Handgriffe die flexiblen Zugelemente spannen und den federelastischen Widerstand durch die Anzahl der Zugelemente auch in gewisser Weise variieren. Bei einem üblichen Expander kann man auch mit einem Fuß in einen Handgriff hineintreten, um mit einer Hand den anderen Handgriff zu
ergreifen, um ihn dann gegen die Rückstellkraft des flexiblen Federelementes hochzuziehen. Auch Übungen hinter dem Kopf und auf dem Rücken sind möglich.
Bei allen Übungen handelt es sich aber um Zugbeanspruchungen, die die übende Person auf die Handgriffe und damit auf die flexiblen Zugelemente auszuüben hat. Übungen, bei denen die Handgriffe auf Druck, also gegeneinander bewegt werden, sind mit solchen Expandern nicht möglich.
Andere Übungsgeräte, die unter dem Begriff „Bullworker" vertrieben werden (eingetragene Marke), besitzen teleskopartig gegeneinander verstellbare rohrförmige Elemente, die an ihren Enden Handgriffe aufweisen. An den Handgriffen sind außen außerdem noch flexible Zugelemente in Form von federelastischen Schnüren befestigt, die man darüber hinaus noch mit der Hand ergreifen und nach außen ziehen kann, wodurch die Teleskopelemente gegeneinander bewegt werden. Die Teleskopelemente sind im übrigen gegen die Rückstellkraft eines Federelementes angeordnet, so daß auf die Teleskopelemente auch Druckbeanspruchungen ausgeübt werden können. Dabei werden allerdings die flexiblen, außenliegenden Zugelemente entlastet, so daß sie schlaff herunterhängen. Übungen, bei denen die Teleskopteile auf Druck beansprucht werden, lassen sich somit auf die flexiblen Zugelemente nicht übertragen. Außerdem werden Zug- und Druckelemente benötigt.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sportgerät der vorausgesetzten Gattung dahingehend erfinderisch auszugestalten, daß eine größere Einsatzbreite des Sportgerätes gegeben ist, bei relativ einfacher Konstruktion.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Bei dem neuerungsgemäßen Sportgerät handelt es sich um ein expanderartiges Gerät, mit dem sich Übungen ausführen lassen, bei denen auf die Übungshebel sowohl Druck- als auch Zugkräfte ausgeübt werden können. Dadurch ist die Anwendungspalette von Übungen erheblich erweitert. Sowohl bei den Übungen, bei denen Druck, als auch bei den Übungen, bei denen Zugbeanspruchungen auf die Übungshebel ausgeübt werden, werden die federelastischen Zugelemente nur auf Zug beansprucht, da die Kräfte derart durch die besondere Ausgestaltung des neuerungsgemäßen Sportgerätes umgelenkt werden, daß selbst bei
Druckbeanspruchung die federelastischen Zugelemente nur auf Zug beansprucht werden. Hierzu ist jedem Übungshebel eine Kupplung zugeordnet, die in mindestens zwei verschiedenen Drehwinkelstellungen der Übungshebel zum Einsatz gebracht werden kann, derart, daß die Übungshebel mit ihren kurzen Hebelarmen in der jeweils neuen Winkelstellung einstückig zur Bildung eines Winkelhebels verriegelt werden. Dadurch lassen sich mit einem Handgriff die kurzen mit den langen Hebeln der Übungshebel in unterschiedlichen Schwenkbzw. Winkelstellungen miteinander verriegeln, zum Beispiel derart, daß für Druckbeanspruchungen auf die Hebel die Längsachsen der Hebel miteinander einen Winkel von annähernd 90° oder mehr bilden, während bei Zugbeanspruchungen dieser Winkel auf einen spitzen Winkel von zum Beispiel 25 bis 45°, vorzugsweise etwa 35°, verkleinert wird, so daß dann die Übungshebel durch Zug auseinanderbewegt werden können.
Die Hebel lassen sich aber auch in unterschiedlichen Verriegelungs- oder Raststellungen einstellen, so daß zum Beispiel mit einem Fuß auf einem der Übungshebel getreten und mit einem Arm die Hebel gegeneinander gedrückt oder voneinander weggezogen werden können.
Es genügt durch die besondere Ausgestaltung bei der Neuerung lediglich mindestens ein flexibles Zugelement, zum Beispiel einen Kunststoff- oder Gummistrang, vorzusehen, wobei man die Härte (Federkonstante) je nach Größe,
Gewicht des Übenden, Trainingsfortschritt usw. variieren kann. Auch die Anzahl der flexiblen Zugelemente läßt sich entsprechend durch Austausch variieren.
Weitere neuerungsgemäße Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen 2 bis 25 beschrieben.
Bei dem Sportgerät gemäß Schutzanspruch 2 ergibt sich eine besonders kompakte, kräftige Konstruktion, bei der über einen Kupplungszylinder und durch ein Sperrelement in den jeweiligen Kupplungsstellungen eine einstückige Verriegelung oder Verrastung der gegeneinander verstellbaren Hebelarme gegeben ist. Normalerweise wird man zwei verschiedene Kupplungsstellungen vorsehen. Es steht jedoch auch nichts im Wege, mehr als zwei Kupplungsstellungen jedem der zweiarmigen Übungshebel zuzuordnen, in denen die Kupplungen wirksam eine einstückige Verbindung zwischen den gegeneinander schwenkbeweglichen Hebelarmen herstellen.
Vorteilhafterweise ist der Kupplungszylinder bei der Peripherie mit wenigstens zwei Kupplungsausnehmungen - entsprechend der Anzahl der Kupplungsstellungen - versehen, die um vorzugsweise mehr als 90° in Umfangsrichtung des Kupplungszylinders gesehen, voneinander entfernt angeordnet sind. Auf diese
Weise ist ein relativ großer Verstellbereich der Übungshebelarme gegeben Schutzanspruch 3.
Durch die Ausbildung der Kupplungsausnehmung als Schlitz ist es möglich, den Kupplungsvorsprung zum Beispiel in der Draufsicht als rechteckförmigen, in einem orthogonal geführten Querschnitt allerdings flachen, ebenfalls rechteckförmigen Körper auszubilden, der annähernd über die gesamte axiale Länge des Kupplungszylinders eine formschlüssige Verbindung mit der zugeordneten Kupplungsausnehmung gestattet, so daß große Kräfte sicher übertragen werden können Schutzanspruch 4.
Eine kompakte Ausführungsform, bei der die Kupplungskörper auch geschützt angeordnet sind, beschreibt Schutzanspruch 5. Bei dieser sind die Kupplungskörper jeweils in einem Raum des längeren Hebelarmes des betreffenden Übungshebels, somit gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit und Schweiß geschützt angeordnet, was auch für das Federelement gilt. Im übrigen ist dadurch die Verletzungsgefahr eingeschränkt.
Vorteilhafterweise ist dem Kupplungskörper gemäß Schutzanspruch 6 eine von außen zugängliche Betätigungstaste zugeordnet, über welche sich der Kupplungskörper gegen die Rückstellkraft des Federelementes in Entkupplungsstellung bringen läßt. Dies kann durch einen Daumendruck beim Ergreifen des Gerätes
geschehen, so daß mit der anderen Hand der kürzere Hebelarm oder der mittlere Teil des Sportgerätes ergriffen werden kann, um die beiden voneinander zu lösenden und in eine neue Kupplungsstellung zu bringenden Hebelarme leicht und sicher gegeneinander zu schwenken.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist in Schutzanspruch 7 beschrieben.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 8 gewählt, so kann ein Teil der Kupplung kompakt und damit raumgünstig angeordnet werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform beschreibt Schutzanspruch 9. Bei dieser ist der starre Körper als länglicher Rahmen ausgebildet, zwischen dessen die Längsseiten bildenden Rahmenteile die Schwenkachsen und die flexiblen Zugelemente angeordnet sind. Dadurch ergibt sich einerseits ein gewisser Schutz des Übenden, andererseits ergibt sich dadurch eine kompakte Gesamtkonstruktion hoher Festigkeit, verbunden mit einer guten Handhabbarkeit des Sportgerätes.
Vorteilhafterweise sind die Längsseiten des rahmenförmigen starren Körpers gemäß Schutzanspruch 10 rohrförmig gestaltet. Die Rohre können im Querschnitt Kreisform besitzen, aber auch als Profilrohre gestaltet sein.
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Bei der aus Schutzanspruch 11 ersichtlichen Ausführungsform ist die Rahmenlänge durch Längsverstellung der Längsseiten einstellbar bzw. längenverstellbar ausgebildet. Die Längsseiten lassen sich in der jeweils gewünschten Lage arretieren. Das kann zum Beispiel durch teleskopförmige Rahmenlängsseiten mit Schraubverschluß geschehen.
Vorteilhafterweise sind gemäß Schutzanspruch 12 die Längsseiten derselben Seite bogenförmig gekrümmt ausgebildet. Dadurch ist es zum Beispiel möglich, das Gerät im Nacken aufzulegen, wobei es sich formgünstig der Körperform anpaßt. Auf diese Weise sind zum Beispiel sogenannte Butterfly-Übungen oder dergleichen möglich.
Eine stabile und gleichfalls raumsparende Konstruktion ist in Schutzanspruch 13 beschrieben.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 14 gewählt, so ergibt sich eine formschlüssige Verbindung über einen relativ großen Querschnittsbereich des nasenförmigen Vorsprunges.
Vorteilhafterweise sind der nasenförmige Vorsprung und die Führungskörper koaxial zueinander angeordnet.
• ·
Die Ausführungsform nach Schutzanspruch 15 ermöglicht eine leichte Verriegelung der Teile.
Eine bevorzugte Ausführungsform beschreibt Schutzanspruch 16. Bei dieser ist jedem Übungshebel ein Betätigungskörper zugeordnet, dessen Längsachse jeweils orthogonal zur Längsachse des zugeordneten Übungshebels verläuft. Dadurch lassen sich zum Beispiel Übungen durchführen, bei denen zum Beispiel einer der Übungshebel mit dem Fuß festgehalten wird, während der andere Übungshebel von Hand nach oben gezogen wird. Es ist jedoch auch möglich, die Betätigungskörper zwischen den Oberschenkeln einzuspannen und gegeneinander oder auseinanderzudrücken, je nachdem, in welcher Kupplungsstellung die Übungshebel mit ihren Hebelarmen eingestellt und gegeneinander verriegelt bzw. verrastet sind.
Vorteilhafterweise sind gemäß Schutzanspruch 17 die Betätigungskörper gepolstert ausgebildet.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 18 sind auch die Längsseiten der den Rahmen bildenden Rohre - zumindest teilweise - gepolstert ausgebildet, so daß sie sich bei Übungen im Nackenbereich oder dergleichen an die Körperpartien anschmiegen.
Die Schutzansprüche 19 bis 25 beschreiben weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Neuerung.
In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch - veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 ein Sportgerät der Neuerung in der Seitenansicht, eingestellt für Übungen, bei denen auf die Übungshebel im wesentlichen Druckbeanspruchungen ausgeübt werden;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des aus Fig. 1 ersichtlichen Sportgerätes;
Fig. 3 das aus Fig. 1 ersichtliche Sportgerät in Ansicht A des Pfeiles (Draufsicht);
Fig. 4 das aus den Fig. 1 bis 7 ersichtliche Sportgerät in einer anderen Kupplungsstellung der Übungshebel;
Fig. 5 eine Einzelheit aus Fig. 1, und zwar im Bereich der Kupplung, im größeren Maßstab, teils in einem Axiallängsschnitt dargestellt;
Fig. 6 eine Draufsicht zu Fig. 5, in einem abweichenden Maßstab, teils in einem um 90° gegenüber Fig. 5 gedrehten Teilschnitt;
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles B der Fig. 5, allerdings in einem abweichenden Maßstab;
Fig. 8 das aus Fig. 4 ersichtliche Sportgerät in perspektivischer Darstellung und
Fig. 9 eine Einzelheit aus den Fig. 4 bzw. 8, in größerem Maßstab, teils in einem Axiallängsschnitt.
Das aus der Zeichnung ersichtliche Sportgerät besteht im wesentlichen aus einem rahmenförmigen starren Körper, der insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Dieser starre Körper 1 ist bei der dargestellten Ausführungsform in seiner Grundgestalt rechteckförmig gestaltet, dessen Längsseiten aus zwei starren, im Querschnitt kreisrunden Rohren 2 bzw. 3 bestehen, die - was besonders deutlich aus den Fig. 1, 4 und 8 zu erkennen ist - zu einer Seite hin - nach dem gleichen Radius über ihre gesamte äußere Mantelfläche sanft gebogen verlaufen.
Die Längsseiten 2 und 3 sind in ihrem mittleren Längenabschnitt bei der dargestellten Ausführungsform mit je einem Polster 4, 5 versehen, das aus einem hautfreundlichen Material, zum Beispiel aus synthetischem Moosgummi, besteht, das in dem erforderlichen Maße resistent gegen Körperschweiß, lichtecht und ozonbeständig ist. Bevorzugt kommt ein geschlossenporiger Schaum in Betracht, der keine Feuchtigkeit aufnimmt. Die Polster 4 und 5 können aber auch entfallen, was in den übrigen Zeichnungsfiguren auch so dargestellt ist.
Im Bereich der Enden sind an den Längsseiten 2 und 3 sektorförmige Rahmenteile 6, 7, 8, 9 vorgesehen, die jeweils mit Sackbohrungen zum Anordnen der Endbereiche der rohrförmigen Längsseiten 2 und 3 ausgerüstet sind. Von diesen Sackbohrungen sind lediglich die Sackbohrungen 10 und 11 in Fig. 6 mit Bezugszeichen versehen. Die übrigen sektorförmigen Rahmenteile sind ebenso gestaltet. Die Sackbohrungen 10 und 11 können im Bedarfsfalle mit geeigneten Gewinden versehen sein, mittels derer sich die an ihren Enden mit Außengewinde versehenen rohrförmigen Längsseiten 2, 3 des Rahmens 1, oder aber auch in geeigneter anderer Weise, zum Beispiel durch Kleben, einstückig verbinden lassen.
Die sektorförmigen Rahmenteile 6-9 weisen je eine Durchgangsbohrung 12 bzw. 13 auf. Die übrigen sektorförmigen Rahmenteile 8 und 9 sind mit ebensolchen Durchgangsbohrungen versehen. Die Durchgangsbohrungen 12 und 13 und die Durchgangsbohrungen der sektorförmigen Rahmenteile 8 und 9 sind jeweils
koaxial zueinander angeordnet. Durch die Durchgangsbohrung 12, 13 und durch das andere Paar von Durchgangsbohrungen reicht je eine Schwenkachse, von denen lediglich die Schwenkachse 14 in den Fig. 5 und 9 mit einem Bezugszeichen bezeichnet ist. Die andere Schwenkachse ist in ebensolcher Weise ausgebildet und angeordnet.
Die rohrförmigen Längsseiten 2 und 3, die sektorförmigen Rahmenteile 6, 7 sowie 8 und 9 und die Schwenkachse 14 bilden somit einen starren, rahmenförmigen Körper, zwischen dessen Längsseiten bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt drei parallel und mit Abstand zueinander angeordnete, gleichstarke flexible Zugelemente 15, 16 und 17 auswechselbar angeordnet sind. Die Anzahl der flexiblen Zugelemente kann gleich oder größer als in der Zeichnung dargestellt sein. Auch brauchen die flexiblen Zugelemente 15, 16, und 17 nicht allesamt die gleiche Federkonstante und die gleiche Stärke aufzuweisen, wenngleich dies bei den dargestellten Ausführungsformen der Fall ist. Vielmehr können die flexiblen Zugelemente unterschiedliche Kräfte ihren Zugbeanspruchungen entgegensetzen.
Zwischen den Längsseiten 2 und 3 des starren rahmenförmigen Körpers 1 sind Übungshebel 18 und 19 angeordnet, die jeweils als zweiarmige Hebel ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Übungshebel 18 und 19 gleich geformt, gleich lang und in gleicher Weise ausgebildet und angeordnet. Dies ist jedoch nicht unbedingte Voraussetzung.
Jeder der Übungshebel 18 und 19 besteht aus einem langen Hebel 20 bzw. 21 und einem kurzen Hebel 22 bzw. 23, die um die Schwenkachse 14 schwenkbar, aber miteinander in zwei unterschiedlichen Schwenkstellungen als Winkelhebel verriegelbar bzw. kuppelbar sind. Diese unterschiedlichen Verriegelungsstellungen sind zum Beispiel in Fig. 1 und 2 einerseits bzw. 4 und 8 andererseits veranschaulicht. Die hierzu gehörige Mechanik wird nachfolgend beschrieben.
Wie insbesondere aus den Fig. 5 und 9 im Vergleich mit den übrigen Zeichnungsfiguren hervorgeht, besteht jeder lange Hebelarm 20, 21 ebenfalls aus zwei Teilen, und zwar aus einem Rohr, das in eine formmäßig angepaßte Aussparung 24 eines Profilkörpers 25 angeordnet und hier in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Kleben, befestigt ist. Der Profilkörper 25 ist im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmig oder quadratisch ausgebildet (Fig. 2) und weist in axialer Verlängerung der Aussparung 24 durch eine Wand getrennt eine weitere Aussparung 26 auf, die auf gegenüberliegenden Seiten je über Öffnungen 27 bzw. 28 mit je einer schlitzförmigen Durchbrechung 29 bzw. 30 versehen ist, in der jeweils eine Betätigungstaste 31 bzw. 32 um ein begrenztes Maß längsverschieblich in Richtung X Y der Längsachse 33, angeordnet ist.
In der Aussparung 26 ist ein Kupplungskörper angeordnet, der aus einem kolbenförmigen Führungsteil 34 und einem Kupplungsvorsprung 35 besteht, die materialmäßig oder funktionell einstückig miteinander verbunden sind. Der Kupplungsvorsprung 35 ist an seinem freien Ende abgerundet oder ballig ausgebildet. Mit dem kolbenförmigen Führungsteil 34 sind die Betätigungstasten 31 bzw. 32 einstückig verbunden, so daß durch Verschieben der Betätigungstasten 31, 32 in Richtung X der Kupplungskörper gegen die Rückstellkraft eines vorgespannten Druckfederelementes 36 ebenfalls in Richtung X verschiebbar ist.
Der Kupplungsvorsprung 35 durchgreift eine schlitzförmige Aussparung 37 einer Lagerhülse 38, die materialmäßig einstückig mit dem Profilkörper 25 verbunden ist. Die Lagerhülse 38 ist an ihrer äußeren Peripherie 39 kreisförmig gestaltet und besitzt eine zentrische in dem aus den Fig. 5 und 10 ersichtlichen Querschnitt kreisförmige Lagerausnehmung 40.
Die Lagerhülse 38 wird koaxial von der Schwenkachse 14 durchsetzt, in der auch ein Kupplungszylinder 41 angeordnet ist, der einstückig mit dem kurzen Hebelarm 22 bzw. 23 verbunden ist. Der Kupplungszylinder 41 weist bei der dargestellten Ausführungsform (Fig. 5 und 9) über seinen Umfang etwa um 120° gegeneinander versetzte Kupplungsausnehmungen 43 bzw. 44 auf, in die der Kupplungsvorsprung 35 wahlweise rastend und verriegelnd einzugreifen vermag, um den langen Hebelarm 20, 21 mit den jeweils kurzen Hebelarmen 22, 23 des
Übungshebels 18, 19 formschlüssig und damit einstückig funktionell zu kuppeln. Wenn im Rahmen der vorliegenden Beschreibung von Einstückigkeit gesprochen wird, so kann hierunter -je nach den Funktionen - sowohl materialmäßige als auch funktionell Einstückigkeit verstanden werden.
Der kurze Hebelarm 22 bzw. 23 ist im wesentlichen an seinen Enden jeweils gabelförmig gestaltet (Fig. 6 und 7), wobei die Gabelenden 45 und 46 den Profilkörper 25 des langen Hebelarms 20, 21 zwischen sich ergreifen. Auch die Schwenkachse 14 durchgreift koaxial zueinander in den Gabelenden 45, 46 vorgesehene Bohrungen, die koaxial mit den Durchgangsbohrungen 12 und 13 der sektorförmigen Rahmenteile 6, 7 angeordnet sind.
Ein Gabelende 47 bzw. 48 (Fig. 6 und 7) umgreift einen Lagerkörper 49, der über jeweils eine Schwenkachse 50, die in dem Gabelende 47 und 48 gelagert ist und die parallel zu der Schwenkachse 14 verläuft, in der gleichen Ebene wie die Übungshebel 18 und 19 schwenkbeweglich angeordnet ist, so daß sich die flexiblen Zugelemente 15, 16 und 17 je nach Einstellung und Kraftbeanspruchung durch Schwenkbewegungen ihrer Lagerkörper 49 entsprechend einstellen können (Fig. 1,2,4 und 8). Der Lagerkörper 49 besitzt entsprechend der dargestellten Anzahl an flexiblen Zugelementen 15, 16, 17 drei Verriegelungshülsen 51, 52 und 52a, mit denen die jeweiligen Enden der flexiblen Zugelemente 15, 16 und 17 bzw. hieran angeordnete Kupplungsstücke verriegelnd in Eingriff zu bringen sind. Zu
diesem Zweck können die Kupplungsstücke mit Nocken versehen sein, die in entsprechende Nuten der Verriegelungshülsen 51, 52 und 52a eingeführt und dann durch Drehen um ein gewisses Winkelmaß in Ringnuten sicher arretierbar sind, so daß bei den Sportübungen die unter erheblichen Zugbeanspruchungen stehenden flexiblen Zugelemente 15, 16 und 17 sich nicht unfreiwillig lösen oder herausspringen können. Diese Kupplungsnocken erkennt man in den Fig. 6 und 7. Einer dieser Kupplungsnocken ist mit den Bezugszeichen 53 bezeichnet.
An den langen Hebelarmen 20 und 21 ist je ein Betätigungskörper 54 und 55 in Längsachsrichtung der langen Hebel 20 und 21 stufenlos verstellbar und gegebenenfalls arretierbar angeordnet. Die Betätigungskörper 54 und 55 verlaufen mit ihren Längsachsen orthogonal zur jeweiligen Längsachse des langen Hebelarms 20 und 21 und besitzen jeweils ein Drittel bis zur Hälfte der Länge der langen Hebelarme 20, 21 der rohrförmigen Teile der langen Hebelarme 20 und 21. Außerdem sind die Betätigungskörper 54 und 55 im Bedarfsfalle gepolstert ausgebildet. Für die Polsterung können die gleichen Überzüge wie für die Polster 4 und 5 Verwendung finden.
Die Wirkungsweise des aus der Zeichnung ersichtlichen Sportgerätes ist folgende:
Angenommen, das Sportgerät befindet sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Grundstellung. Dann befindet sich die Kupplung in der aus Fig. 5 ersichtlichen Arretierstellung. Die Übungshebel 18 und 19 können, im Bedarfsfalle über die Betätigungskörper 54 und 55, gegeneinander gedrückt werden, wobei der Kraftschluß über die Profilkörper 25, das Führungsteil 34 mit Kupplungsvorsprung 35 auf den Kupplungszylinder 41 und damit auf den jeweils kürzeren Hebel 22 bzw. 23 erfolgt, wodurch die kurzen Hebelarme 22, 23 um die Schwenkachse 14 schwenken und dadurch einen Kreisbogen beschreiben, so daß die flexiblen Zugelemente 15, 16 und 17 gespannt werden. Die Krafteinleitung erfolgt hierbei sanft und allmählich entsprechend dem Schwenkradius und dem Schwenkwinkel der kurzen Hebelarme 22 bzw. 23.
Soll das Gerät für andere Übungen verwendet werden, so kann es zum Beispiel in die aus Fig. 4 bzw. Fig. 8 ersichtliche Stellung der Teile gebracht werden, wobei die Kupplungselemente die aus Fig. 9 ersichtliche Lage einnehmen, das heißt über die Betätigungstasten 31 und 32 wird der Kupplungsvorsprung 35 aus einer Raststellung gebracht, der lange und kurze Hebelarm, z. B. 20, 22, gegeneinander in die aus Fig. 9 ersichtliche Lage gedreht, und zwar solange, bis der Kupplungsvorsprung 35 statt in die Kupplungsausnehmung 43 nunmehr in die Kupplungsausnehmung 44 eingreift (Fig. 9). Mit dem anderen Übungshebel 18 bzw. 19 wird die gleiche Prozedur veranstaltet. Dann können die Übungshebel 18 und 19 auseinandergezogen werden. Zum Beispiel ist es aber auch möglich, mit dem Fuß
auf eines der Betätigungskörper, zum Beispiel 55, zu treten und dann den Körper 54 anzufassen und mit einer Hand hochzuziehen, wie es auch zum Beispiel möglich ist, das Gerät entsprechend Fig. 8 in den Nacken zu legen, um dann die Übungshebel 18 und 19 auseinanderzuziehen. Auch können die Übungshebel 18, 19 in unterschiedliche Kupplungs- bzw. Verriegelungsstellungen gebracht werden.
Weitere vielfältige Sportübungen sind denkbar.
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
1 Körper, starrer, rahmenförmiger
2 Längsseite, Rohr, starres
t 1)
4 Polster
6 Rahmenteil, sektorförmig
~7 ti U
10 Sackbohrung
12 Durchgangsbohrung
14 Schwenkachse
15 Zugelement, flexibles 16
18 Übungshebel
20 Hebel, langer
22 Hebel, kurzer
24 Aussparung
25 Profilkörper
26 Aussparung
27 Öffnung 28
29 Durchbrechung, schlitzförmige
31 Betätigungstaste
33 Längsachse
34 Führungsteil, kolbenförmiges, als Teil eines Sperrelementes
35 Kupplungsvorsprung, als Teil eines Sperrelementes
36 Druckfederelement
37 Aussparung, schlitzförmige
38 Lagerhülse
39 Peripherie
40 Lagerausnehmung
41 Kupplungszylinder
43 Kupplungsausnehmung 44 45 Gabelende
49 Lagerkörper
50 Schwenkachse
51 Verriegelungshülsen 52
53 Kupplungsnocken
54 Betätigungskörper 55
A Ansichtsrichtung
B Ansichtsrichtung
X Verschieberichtung Y
Claims (25)
1. Sportgerät mit zwei durch wenigstens einen starren Körper (1) beabstandeten, starren, zweiarmigen Übungshebeln (18, 19), die durch je eine Schwenkachse (14) an dem starren Körper (1) schwenkbeweglich angeordnet und an ihren kurzen Hebelarmen (22, 23) durch mindestens ein federbelastetes Zugelement (15, 16, 17) miteinander verbunden sind, wobei der kurze Hebelarm (22 bzw. 23) jeweils über eine in wenigstens zwei verschiedenen Winkelstellungen einrastbare bzw. wirksame Kupplung mit dem längeren Hebelarm (20 bzw. 21) kuppelbar ist, derart, daß das flexible Zugelement (15, 16, 17) in der einen Kupplungsstellung durch Aufeinanderzubewegen der Übungshebel (18, 19) (Druckbeanspruchung) und in der anderen Kupplungsstellung durch Voneinanderwegbewegen der Übungshebel (18, 19) (Zugbeanspruchung) federelastisch dehnbar ist.
2. Sportgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der lange Hebelarm (20, 21) jedes Übungshebels (18, 19) mit einer Lagerhülse (38) einen Kupplungszylinder (41) umschließt, der dem kurzen Hebelarm (22, 23) einstückig zugeordnet ist, wobei der Kupplungszylinder (41) zentrisch von der Schwenkachse (14) durchsetzt ist und daß mit dem Kupplungszylinder (41) ein dem längeren Hebelarm (20 bzw. 21) zugeordnetes Sperrelement (34, 35) zusammenwirkt, das in den verschiedenen Winkelstellungen des jeweils langen und kurzen Hebels (zum Beispiel 20, 22) zueinander diese einstückig miteinander kuppelt.
3. Sportgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungszylinder (41) an seiner Peripherie (39) mit wenigstens zwei Kupplungsausnehmungen (43 bzw. 44) versehen ist, die um mehr als 90°, vorzugsweise um etwa 120°, an der Peripherie des Kupplungszylinders (41) ausmündend an diesem angeordnet sind.
4. Sportgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsausnehmungen (43, 44) als Schlitze ausgebildet sind, in die ein Kupplungsvorsprung (35) des Sperrelementes (34, 35) formschlüssig eingreift.
5. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperr- bzw. Kupplungselement (34, 35) in einer Aussparung (26) des langen Hebelarmes (20, 21) gegen die Rückstellkraft eines Druckfederelementes (36) verschiebbar angeordnet ist.
6. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kupplungselement (34, 35) mindestens eine von außen zugängliche Betätigungstaste (31, 32) zugeordnet ist, über welche das Kupplungselement (34, 35) gegen die Rückstellkraft des Druckfederelementes (36) in Entkupplungsstellung (X) in Richtung der Hebellängsachse beweglich angeordnet ist.
7. Sportgerät nach Anspruch 3 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsvorsprung (35) einen Schlitz in dem hülsenförmigen Lagerkörper (49) in Richtung auf den Kupplungszylinder (41) durchgreift.
8. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kurzen Hebelarme (22, 23) an ihren den federelastischen Zugelementen (15, 16, 17) zugekehrten Seiten gabelförmig (45, 46) gestaltet sind und zwischen sich einen Lagerkörper (49) aufweisen, der jeweils um eine in den Gabelenden (47, 48) angeordnete Schwenkachse parallel zur Schwenkachse (14) der Übungshebel (18, 19) schwenkbeweglich angeordnet ist.
9. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der starre Körper (1) als länglicher Rahmen ausgebildet ist, zwischen dessen die Längsseite bildenden Rahmenteilen die Schwenkachsen (14) der Übungshebel (18, 19) und die flexiblen Zugelemente (15, 16, 17) angeordnet sind.
10. Sportgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten (2, 3) des rahmenförmigen Körpers (1) rohrförmig gestaltet sind.
11. Sportgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten (2, 3) längenverstellbar und in der jeweils gewünschten Länge auch einstellbar ausgebildet sind.
12. Sportgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten (2, 3) des rahmenförmigen Körpers (1) zu der gleichen Seite bogenförmig gekrümmt verlaufend ausgebildet sind.
13. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungskörper (34, 35) mit einem kolbenförmigen Führungskörper (35) in einer Aussparung (26) des langen Hebelarmes (20, 21) längsverschieblich angeordnet ist und daß sich das Druckfederelement unter Vorspannung einerseits gegen das Führungsteil (34) und andererseits gegen eine Querwand des Körpers (25) des langen Hebelarmes (20, 21) abstützt.
14. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsvorsprung (35) und der Führungskörper (34) koaxial zueinander angeordnet sind.
15. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (35) an seinem in die Kupplungsausnehmungen (43, 44) eingreifenden Ende abgerundet oder konisch ausgebildet ist.
16. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Übungshebel (18, 19) je ein Betätigungskörper (54, 55) zugeordnet ist, dessen Längsachse orthogonal zur Längsachse des zugeordneten Übungshebels (18, 19) verläuft.
17. Sportgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungskörper (54, 55) gepolstert sind.
18. Sportgerät nach Anspruch 9 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten (2, 3) an ihrem mittleren Längenbereich mit einer Polsterung (4, 5) versehen sind.
19. Sportgerät nach Anspruch 16 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungskörper (54, 55) stufenlos auf dem jeweiligen rohrförmigen Abschnitt der Übungshebel (18, 19) verstellbar und in der jeweils gewünschten Stellung auch arretierbar sind.
20. Sportgerät nach Anspruch 6 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei diametral gegenüberliegende Betätigungstasten (31, 32) angeordnet sind, die mit einer Riffelung versehen sind.
21. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der starre Körper (1) rahmenartig gestaltet ist.
22. Sportgerät nach Anspruch 6 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten (2, 3) in Sackbohrungen von sektorenförmigen Rahmenteilen (6, 7 bzw. 8, 9) eingesteckt oder durch Kleben, Quetschen, Gießen oder Schrauben verbunden sind.
23. Sportgerät nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der rahmenförmige starre Körper (1) in der Draufsicht rechteckförmig gestaltet ist.
24. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel über Verriegelungsnocken (53) in Verriegelungshülsen (51, 52, 52a) des Lagerkörpers (49) auswechselbar angeordnet sind.
25. Sportgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den kurzen Hebelarmen (21, 22) von außen gut sichtbare Markierungen vorgesehen sind, die die verschiedenen Rast- bzw. Winkelstellungen der zugehörigen langen und kurzen Hebelarme (20, 22) zur Bildung von Winkelhebeln von außen optisch markieren.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2016048126A1 (en) * | 2014-09-25 | 2016-03-31 | Rizova Daniela | Female breast enlarging and improving device |
| WO2019017761A1 (en) | 2017-07-20 | 2019-01-24 | Rizova Daniela | CORRECTION DEVICE FOR CHEST, VERTEBRAL COLUMN, TORSE AND HANDS |
-
2000
- 2000-02-14 DE DE20002582U patent/DE20002582U1/de not_active Expired - Lifetime
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| WO2019017761A1 (en) | 2017-07-20 | 2019-01-24 | Rizova Daniela | CORRECTION DEVICE FOR CHEST, VERTEBRAL COLUMN, TORSE AND HANDS |
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