DE202009008984U1 - Kaffeeportionsbehälter des Wegwerftyps - Google Patents
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Abstract
Kaffeeportionsbehälter des Wegwerftyps aus luft- und aromadichtem Material,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kaffeeportionsbehälter (1, 1') in eine erste Portionskammer (3, 3') und eine zweite Portionskammer (4, 4') unterteilt ist
und dass die erste Portionskammer (1, 1') und die zweite Portionskammer (2, 2') durch je eine luft- und aromadichte Abrissfolie (6, 6', 7, 7') verschlossen sind.
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kaffeeportionsbehälter (1, 1') in eine erste Portionskammer (3, 3') und eine zweite Portionskammer (4, 4') unterteilt ist
und dass die erste Portionskammer (1, 1') und die zweite Portionskammer (2, 2') durch je eine luft- und aromadichte Abrissfolie (6, 6', 7, 7') verschlossen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Kaffeeportionsbehälter des Wegwerftyps aus luft- und aromadichtem Material gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Kaffeeportionsbehälter in Form von Portionskapseln, die eine bestimmte Menge vorportionierten Kaffees und gegebenenfalls ein das Kaffeearoma erhaltendes Schutzgas luftdicht einschliessen, sind bekannt (
). Sie bestehen meist aus einer tiefgezogenen Kunststoff- oder Aluminiumfolie und werden mit verschiedenen Kaffeefüllungen angeboten. Sie haben für den Konsumenten den Vorteil, auch kleinere Mengen unterschiedlicher Kaffeesorten bevorraten zu können. Diese Portionskapseln sind jedoch an die Kaffee- bzw. Espressomaschinen angepasst, in denen sie Verwendung finden sollen, insbesondere deren Kapselhalter oder Klemmsystem. Zur Verwendung solcher Portionskapseln vorbereiteten Espressomaschinen weisen konstruktive Merkmale auf, die es gestatten, in die Portionskapseln Brühwasser einzuleiten und andererseits aus den dazu teilsweise perforierten Portionskapseln abzuführen. Zur Trennung des Brühwassers von dem aufgebrühten Kaffee bzw. zubereiteten Espresso sind die Portionskapseln in der Brühkammer abzudichten, was insbesondere in einem Randbereich der Portionskapseln erfolgen kann (WO 02/078498 A1 EP 1 417 914 B1 [0020]). Solche Portionskapseln haben somit unter anderem den Nachteil der speziellen Verwendung in angepassten Espressomaschinen. Für eine unbeschränkte Verwendung unabhängig von solchen speziellen Espressomaschinen wären sie schwierig vollständig zu öffnen. Einer solchen unbeschränkten Verwendung kann auch entgegenstehen, dass das Kaffeemehl in der Portionskapsel vorgepresst ist. - Abgesehen von den voranstehend erwähnten Espressomaschinen, in die Portionskapseln weitgehend gerätetechnisch eingeführt und nach dem Brühvorgang entnommen werden, gehört eine andere Bauweise von Kaffee- bzw. Espressomaschinen zum Stand der Technik, die neben einer integrierten Kaffeemühle einen oder zwei Bohnenbehälter aufweisen. Aus einem der Bohnenbehälter werden jeweils Kaffeebohnen in die Kaffeemühle transportiert. Nach dem Mahlvorgang wird gemahlener Kaffee in lockerer Form in eine Brühkammer geleitet, in der die Espressobereitung erfolgt. Weiterhin können Espressomaschinen der letztgenannten Bauweise, die traditionell als Espresso-Vollautomaten bezeichnet werden, einen von aussen zugänglichen Einfüllschacht für gemahlenen Kaffee bzw. Kaffeemehl umfassen, in den bei Bedarf Kaffeemehl einer anderen Sorte als diejenige der in den Bohnenbehältern enthaltenen Bohnen von Hand eingefüllt werden kann. Von einer solchen alternativen Möglichkeit wird eher in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, in denen nicht die Kaffeebohnen aus dem Bohnenbehälter unmittelbar vor dem Brühvorgang gemahlen werden, was für die Aromaentfaltung am günstigsten ist. Die alternativ als Kaffeemehl bevorratete Kaffeesorte verliert hingegen in der Regel wäh rend einer längeren Lagerzeit einer geöffneten Packung gemahlenen Kaffees, die typisch 500 Gramm Kaffeemehl aufnimmt, erheblich an Aroma. Deswegen besteht auch kein großer Anreiz, mehrere verschiedene Sorten gemahlenen Kaffees vorzuhalten.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine geeignete Konfektionierung gemahlenen Kaffees insbesondere für Espresso-Vollautomaten der oben erwähnten Bauweise, die mit einem Kaffeemehl-Einfüllschacht versehen sind, zur aromaschonenden Aufbewahrung des gemahlenen Kaffees vorzuschlagen, die sich durch vielfältige Verwendungsmöglichkeit, unkomplizierte Herstellung und einfache Handhabbarkeit auszeichnet. Darüber hinaus soll die Konfektionierung die Bereitung von Espresso kontrolliert unterschiedlicher Stärke in einfacher Weise ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Kaffeeportionsbehälter der eingangs genannten Gattung in eine erste Portionskammer und eine zweite Portionskammer unterteilt ist und dass die erste Portionskammer und die zweite Portionskammer durch je eine luft- und aromadichte Abrissfolie verschlossen sind. Diese einfache Lösung für eine aromasichere Aufbewahrung und gleichzeitige Portionierung jeweils einer Sorte gemahlenen, nicht gepressten Kaffees kann nicht nur in Espresso-Vollautomaten mit mindestens einer integrierten Kaffeemühle, die einen oder zwei Bohnenbehälter aufweist und mit einem Kaffeemehl-Einfüllschacht versehen ist, verwendet werden, sondern darüber hinaus für praktisch alle von Hand zu befüllenden Espresso- bzw. Kaffeemaschinen.
- Indem zur Bereitung einer Espressoportion nur die erste Portionskammer des Kaffeeportionsbehälters durch einfaches Abreißen bzw. Abziehen der Abrissfolie geöffnet wird und die in dieser Portionskammer enthaltene Kaffeeportion in den Füllschacht ausgeschüttet wird, oder danach zusätzlich die zweite Portionskammer in gleicher Weise geöffnet und ebenfalls in den Einfüllschacht entleert wird, der mit einer Brühkammer eines Espresso-Vollautomaten in Kaffeemehltransportverbindung steht, können einfach je nach Bedarf unterschiedliche starke Espressogetränke in reproduzierbarer Weise extrahiert werden.
- Der Kaffeeportionsbehälter kann mit einer verhältnismäßig kleinen Oberfläche zum Aromaschutz fertigungsgünstig gemäß Anspruch 2 ausgebildet sein, indem der Kaffeeportionsbehälter als Hohlzylinder geformt ist, der an zwei endseitigen Querschnittsflächen mit je einer der Abrissfolien verschlossen ist, wobei eine feste Trennwand in dem Hohlzylinder in einer weiteren Querschnittsfläche zwischen den endseitigen Querschnittsflächen angeordnet ist.
- Bevorzugt sind nach Anspruch 3 die beiden Abrissfolien und die Trennwand parallel zu einander und senkrecht zu einer fiktiven Längsachse, die die Mittelachse des Hohlzylinders ist, angeordnet. Hierdurch ergeben sich Material sparend kleine Flächen der Abrissfolien und der Trennwand.
- Weiterhin herstellungsgünstig können nach Anspruch 4 der Hohlzylinder und die Trennwand einstückig aus Kunststoff ausgeformt sein.
- Zur bequemen sicheren Handhabung beim Öffnen der Portionskammern weisen die Abrissfolien nach Anspruch 5 jeweils eine Anfasslasche auf.
- Zu dem gleichen Zweck weist gemäß Anspruch 6 der Hohlzylinder an beiden endseitigen Querschnittsflächen je einen umlaufenden flächigen Rand auf, der in Verbindung mit jeweils einer der Abrissfolien eine Haftfläche ist, von der jeweils eine der Abrissfolien einfach vollständig abgezogen werden kann.
- Nach Anspruch 7 können die Abrissfolien aromadicht und fertigungsgünstig aus Aluminiumfolie oder einer Kunststofffolie bestehen.
- Gemäß Anspruch 8 sind die Volumen der ersten Portionskammer und der zweiten Portionskammer in einer ersten Variante des Kaffeeportionsbehälters unterschiedlich, und zwar nach Anspruch 9 im Verhältnis 1 zu 2. Damit kann die erste Portionskammer eine zur Bereitung von Kaffee/Espresso normaler Stärke übliche Menge gemahlenen Kaffees einschliessen, die ca. 7 Gramm wiegen kann, und die zweite Portionskammer kann typisch ca. 3,5 Gramm Kaffee beinhalten. Bei dieser Aufteilung der Portionen gemahlenen Kaffees kann eine Tasse Kaffee bzw. Espresso üblicher Stärke nach Öffnung und Entleerung nur der ersten Kammer hergestellt werden oder aber eine Tasse starken Kaffees bzw. Espressos bei aufeinanderfolgender Leerung der ersten Kammer und der zweiten Kammer. Da die Kaffeemenge in der zweiten Kammer nur die Hälfte der Kaffeemenge in der ersten Kammer ist, könnte nach Bereitung von Kaffee bzw. Espresso üblicher Stärke der noch teilweise, nämlich in der zweiten Portionskammer gefüllte Kaffeeportionsbehälters einfach entsorgt werden. Ansonsten kann unter der Verwendung von zwei Kaffeeportionsbehältern, deren erste Portionskammer entleert ist, die aber noch gemahlenen Kaffee in ihrer zweiten Portionskammer beinhalten, eine Tasse Kaffee bzw. Espresso normaler Stärke zubereitet werden.
- In einer Variante des Kaffeeportionsbehälters nach Anspruch 11 sind jedoch die Volumen der beiden Portionskammern gleich, womit z. B. nacheinander zwei normal starke Portionen Kaffee/Espresso oder eine Portion besonders starker Kaffee/Espresso bereitet werden können.
- Die Kaffeeportionsbehälter können nach Anspruch 12 derart gefüllt sein, dass nur die erste Portionskammer gemahlenen Kaffee enthält und dass die zweiter Portionskammer einen Aromastoff für die Bereitung des Kaffees bzw. Espressos beinhaltet. Der Aromastoff wie zum Beispiel Feigen-, Vanille-, oder Kardamon-Aromastoff kann in gleicher Weise wie das Kaffeemehl aus der Portionskapsel in den Einfüllschacht eingegeben werden. Solche Portionskapseln zur Herstellung aromatisierter Kaffeesorten eignen sich auch für den professionellen Einsatz in Kaffeehäusern, in denen ein rascher Zubereitungsablauf mit exakter Portionierung der zur individuellen Kaffeebereitung verwendeten Bestandteile gewünscht ist. Es ist hierfür auch denkbar, bei Verwendung geeigneten Materials des Kaffeeportionsbehälters und der Abrissfolien nach Anspruch 12 die zweite Portionskammer mit flüssigen Genuss- und Aromastoffen, wie Kirschwasser, Pflümli oder Whiskey zu füllen, um diese Stoffe nach dem Brühvorgang dem bereiteten Kaffee bzw. Espresso zuzugeben.
- Zum sauberen Einfüllen des Inhalts der Portionskammern in einen Kaffeemehl-Einfüllschacht ist der Kaffeeportionsbehälter nach Anspruch 13 bevorzugt so ausgebildet, dass die Erstreckung des Kaffeeportionsbehälters bzw. des Hohlzylinders, als der der Kaffeeportionsbehälter ausgeformt ist, in Richtung der fiktiven Längsachse größer ist als der Durchmesser des Hohlzylinders.
- Zwei bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Portionsbehälters werden im Folgenden anhand einer Zeichnung mit zwei Figuren erläutert, aus der sich weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung ergeben können. Es zeigen:
-
1 den Kaffeeportionsbehälter in einer ersten Ausführungsform im geschlossenen Zustand ohne Inhalt in einem Längsschnitt, -
2 den Portionsbehälter gemäß1 in einer Draufsicht, wobei die Unteransicht der Draufsicht entspricht, und -
3 den Kaffeeportionsbehälter in einer zweiten Ausführungsform im geschlossenen Zustand ohne Inhalt in einem Längsschnitt. - In
1 ist ein Kaffeeportionsbehälter allgemein mit1 bezeichnet. Wie es sich aus der Zusammenschau der1 und2 ergibt, ist der Kaffeeportionsbehälter1 als Hohlzylinder geformt, dessen äussere Zylinderwand2 in2 unterbrochen dargestellt ist. Der Innenraum des Kaffeeportionsbehälters1 ist in eine erste Portionskammer3 und in eine zweite Portionskammer4 durch eine Trennwand5 unterteilt, die in einer Querschnittsfläche bzw. -ebene des Hohlzylinders innen in dem Kaffeeportionsbehälter1 ausgeformt ist. An endseitigen Querschnittsflächen, die zu der Trennwand5 parallel liegen, ist der Kaffeeportionsbehälter1 oben und unten durch je eine Abrissfolie6 bzw.7 verschlossen, die somit die erste Portionskammer3 bzw. die zweite Portionskammer3 aromadicht verschließt. Hierzu ist jede der Abrissfolien6 bzw.7 zum Transport und zur Aufbewahrung des Portionsbehälters1 genügend fest mit einem oberen flachen Rand8 bzw. einem unteren flachen Rand9 verbunden, jedoch zum Öffnen der Portionskammer3 bzw.4 einfach manuell vollständig von dem Rand8 bzw.9 abziehbar. - Zum bequemen Greifen jeweils einer der Abrissfolien ist diese mit einer über den Rand
8 bzw.9 des Kaffeeportionsbehälters hinausragenden Anfasslasche10 bzw.11 ausgeformt. Der Rand8 bzw.9 bildet zusammen mit der Abrissfolie6 bzw.7 eine Haftfläche von der die Abrissfolie6 bzw.7 mittels der Anfasslasche10 bzw.11 bequem vollständig abgezogen werden kann, um jeweils die erste Portionskammer3 und gegebenenfalls die zweite Portionskammer4 zu öffnen und zu entleeren. - Die beiden Abrissfolien
6 ,7 werden bei der Herstellung des Kaffeeportionsbehälters, nachdem Kaffeemehl bzw. Aromastoff in eine bzw. beide Portionskammern3 ,4 eingefüllt ist, insbesondere durch Schweißen verschlossen. Der Kaffeeportionsbehälter besteht bevorzugt aus einem luft- und aromadichten Kunststoff. Die Abrissfolien sind zweckmäßig als Aluminiumfolie, die lackiert sein kann, gefertigt. - In der ersten Ausführungsform des Kaffeeportionsbehälters nach
1 verhalten sich die Volumina der Portionskammern3 ,4 zumindest annähernd wie 2 zu 1. - In der zweiten Ausführungsform nach
3 sind hingegen die Volumina der Portionskammern3' ,4' praktisch identisch. - Abgesehen von dem Volumenverhältnis sind die erste Ausführungsform und die zweite Ausführungsform gleich ausgebildet, weshalb die zweite Ausführungsform mit durch einen hochgestellten Strich modifizierten Bezugszeichen der ersten Ausführungsform versehen ist.
-
- 1, 1'
- Kaffeeportionsbehälter
- 2, 2'
- Zylinderwand
- 3, 3'
- 1. Portionskammer
- 4, 4'
- 2. Portionskammer
- 5, 5'
- Trennwand
- 6, 6'
- Abrissfolie
- 7, 7'
- Abrissfolie
- 8, 8'
- Rand
- 9, 9'
- Rand
- 10, 10'
- Anfasslasche
- 11, 11'
- Anfasslasche
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 02/078498 A1 [0002]
- - EP 1417914 B1 [0002]
Claims (14)
- Kaffeeportionsbehälter des Wegwerftyps aus luft- und aromadichtem Material, dadurch gekennzeichnet, dass der Kaffeeportionsbehälter (
1 ,1' ) in eine erste Portionskammer (3 ,3' ) und eine zweite Portionskammer (4 ,4' ) unterteilt ist und dass die erste Portionskammer (1 ,1' ) und die zweite Portionskammer (2 ,2' ) durch je eine luft- und aromadichte Abrissfolie (6 ,6' ,7 ,7' ) verschlossen sind. - Kaffeeportionsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kaffeeportionsbehälter (
1 ,1' ) als Hohlzylinder geformt ist, dass der Hohlzylinder an zwei endseitigen Querschnittsflächen mit je einer der Abrissfolien (6 ,6' ,7 ,7' ) verschlossen ist und dass eine feste Trennwand (5 ,5' ) in dem Hohlzylinder in einer weiteren Querschnittsfläche zwischen den endseitigen Querschnittsflächen angeordnet ist. - Kaffeeportionsbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abrissfolien (
6 ,6' ,7 ,7' ) und die Trennwand (5 ,5' ) parallel zueinander und senkrecht zu einer fiktiven Längsachse des Hohlzylinders angeordnet sind. - Kaffeeportionsbehälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder und die Trennwand (
5 ,5' ) einstückig aus Kunststoff ausgeformt sind. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrissfolien (
6 ,6' ,7 ,7' ) je eine Anfasslasche (10 ,10' ,11 ,11' ) aufweisen. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder an den beiden endseitigen Querschnittsflächen je einen umlaufenden flachen Rand (
8 ,8' ,9 ,9' ) aufweist, der in Verbindung mit einer der Abrissfolien (6 ,6' ,7 ,7' ) eine Haftfläche ist. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrissfolien (
6 ,6' ,7 ,7' ) als Aluminiumfolie oder als Kunststofffolie ausgebildet sind. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Volumen der ersten Portionskammer (
3 ) und der zweiten Portionskammer (4 ) unterschiedlich sind. - Kaffeeportionsbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Volumen der ersten Portionskammer (
3 ) und der zweiten Portionskammer (4 ) wie 1 zu 2 verhalten. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Volumen der beiden Portionskammern (
3 ,3' ,4 ,4' ) gleich sind. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Portionskammer (
3 ,3' ) und die zweite Portionskammer (4 ,4' ) gemahlenen Kaffee enthalten. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass nur die erste Portionskammer (
3 ,3' ) gemahlenen Kaffee enthält und dass die zweite Portionskammer (4 ,4' ) einen Aromastoff beinhaltet. - Kaffeeportionsbehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckung des Kaffeeportionsbehälters (
1 ,1' ) in Richtung der fiktiven Längsachse größer ist als der Durchmesser des Hohlzylinders. - Verwendung eines Kaffeeportionsbehälters (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche in einem Espresso-Vollautomaten mit mindestens einer integrierten Kaffeemühle, die einen oder zwei Bohnenbehälter aufweist, und mit einem Kaffeemehl-Einfüllschacht.
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2009
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