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Die
Erfindung betrifft einen Briefkasten zum Aufnehmen von Briefpostsachen
mit einer Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen
in den Briefkasten.
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Gattungsgemäße
Briefkästen sind aus dem Stand der Technik vielfältig
und somit auch gut bekannt.
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Beispielsweise
ist in der Offenlegungsschrift
DE 103 46 385 A1 eine Vorrichtung zum Zustellen von
Paketen, Waren oder Gütern beschrieben, wobei diese Vorrichtung
im Bereich eines handelsüblichen Briefkastens angebracht
werden kann, beispielsweise an einem Mauerwerk. Die Zustellvorrichtung
in Gestalt einer Büchse dient zur Aufbewahrung von Paketbeuteln,
die aus der Büchse herausgezogen werden können,
wenn ein größeres Paket zugestellt werden soll,
der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung jedoch nicht
erreichbar und das Paket darüber hinaus nicht in dem handelsüblichen
Briefkasten deponierbar ist. Jeder der Paketbeutel ist mittels einer
Diebstahlsicherung untrennbar mit der Büchse verbunden,
sodass das Paket sicher in einem der Paketbeutel verstaut und somit
beim Empfänger deponiert werden kann. Der Paketbeutel kann
hierbei insbesondere mittels der Diebstahlsicherung zugleich verschlossen
werden, sodass der Inhalt des Paketbeutels nur von einer hierzu
autorisierten Person entnommen werden kann. Nach der Entnahme des
Pakets kann der Paketbeutel wieder in die Büchse gesteckt
werden. Insofern steht der Paketbeutel für eine weitere
Zustellung und Deponierung eines größeren Pakets
zur Verfügung. Zwar können mittels der Büchse
vorteilhaft Paketbeutel zur Verfügung gestellt werden,
jedoch ist hierzu immer eine zusätzliche Vorrichtung erforderlich,
welche einen zusätzlichen Montageplatz und Montageaufwand
erfordert.
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In
der Gebrauchsmusterschrift
DE
201 01 654 U1 ist des Weiteren eine Vorrichtung zur zugriffsgestützten
Distribution und/oder Zustellung sperriger Gegenstände
offenbart. Diese Vorrichtung kann beispielsweise unterhalb eines
handelsüblichen Briefkastens unlösbar an einer
Hauswand verankert werden. Die Vorrichtung verfügt über
einen Behälter mit flexibler oder fester Außenhülle,
in welche etwa eine Paketsendung eingelegt werden kann. Darüber
hinaus verfügt die Vorrichtung vorzugsweise über
einen Stahlbügel, der in der Hauswand verankert ist. An diesem
Stahlbügel kann ein Verschlusselement befestigt werden,
mittels welchem die Außenhülle einerseits verschlossen
und andererseits an dem Stahlbügel diebstahlgesichert werden
kann. Mittels entsprechender Schlüssel kann das Verschlusselement
bzw. die Außenhülle wieder geöffnet und/oder von
dem Stahlbügel entfernt werden. Mittels dieser Vorrichtung
können selbst größere Pakete bei Abwesenheit
des Empfängers gut zugestellt werden, jedoch sind hierbei
zusätzliche Bauteile bzw. Baugruppen erforderlich, welche
separat in geeigneter Weise an einem Mauerwerk befestigt werden
müssen.
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Eine
andere Methode zum Zustellen von Postsendungen bei Abwesenheit eines
Empfängers ist in der Druckschrift
GB 2 372 291 A beschrieben, welche
sich insbesondere durch einen Türzustellsafe auszeichnet,
welcher in einen Briefeinsteckschlitz eines Briefkastens eingesteckt
werden kann. Dieser Türzustellsafe umfasst einen Beutel,
in welchem eine größere Postsendung eingelegt
und dann diebstahlsicher an einem Briefeinsteckschlitz deponiert
werden kann. Zum Befestigen des Türzustellsafes weist dieser
einen Verankerungsmechanismus auf, der vorzugsweise mit einer entsprechenden
Halte- und Verankerungseinrichtung des Briefkastens korrespondieren
kann. Nachteilig hierbei ist es, dass eine Haustüre oder
Wohnungseingangstüre innenseitig im Bereich des Briefeinsteckschlitzes
mit einer derartigen Halte- und Verankerungseinrichtung nachgerüstet
werden muss. Wird hinsichtlich einer einfacher bauenden Variante
auf eine derartige Halte- und Verankerungseinrichtung verzichtet
und der Türzustellsafe mittels eines aufspringenden Verankerungsmechanismus
an dem Briefeinsteckschlitz befestigt, besteht die Gefahr einer
Beschädigung der Haus- bzw. Wohnungstüre an ihrer
Innenseite durch den aufspringenden Verankerungsmechanismus. Darüber hinaus
muss nach Entnahme des zugestellten Pakets für eine Rücksendung
des Türzustellsafes gesorgt werden, was einen zusätzlichen
und lästigen Logistikaufwand bedeutet.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung eine Zustellung von größeren
Postsendungen insbesondere auch bei Abwesenheit eines Empfängers
zu vereinfachen und eine entsprechend einfach bauende Methode hierfür bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe der Erfindung von einem Briefkasten mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Briefkastens
ergeben sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche
2 bis 13.
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Der
vorliegende Briefkasten zum Aufnehmen von Briefpostsachen umfasst
eine Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen in
den Briefkasten, und er zeichnet sich darüber hinaus erfindungsgemäß durch
ein zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen zum Aufnehmen
auch größerer Postsachen aus.
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Der
Begriff „größere Postsachen” beschreibt hierbei
postalische Sendungen, welche im Wesentlichen nicht durch die normale
Einwurföffnung hindurch in den Briefkasten eingeworfen
oder wegen der Abmessungen des Briefkastens nicht in ihm deponiert
werden können.
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Vorteilhafter
Weise gelingt es vorliegend auf konstruktiv besonders einfache Weise,
einen Briefkasten bereitzustellen, der auch größere
Pakete aufnehmen kann, ohne dass hierzu ein besonders großer
Briefkasten oder sogar ein zusätzlicher Paketbehälter
vorgehalten werden muss. Vielmehr kann der erfindungsgemäße
Briefkasten idealerweise mit handelsüblichen Maßen
eingesetzt werden, da nur bei Bedarf seine Aufnahmekapazität
durch das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen vergrößert
werden kann, ohne dass neben dem Briefkasten eine weitere sperrige
Vorrichtung montiert werden muss, wie es bisher im Stand der Technik üblich
ist. Somit kann mittels einer derartig baulich einfachen Erweiterungsmöglich
des Briefkastens selbst dann ein größeres Paket
zugestellt werden, wenn der Empfänger nicht anwesend ist,
wodurch eine Erstzustellungsquote erhöht und eine Filialumleitungsquote
entsprechend gesenkt werden kann. Hierdurch trägt die Erfindung zur
Reduzierung des Treibstoffverbrauches und damit zur CO2-Reduktion
bei. Zudem kann auch die Zeit für eine persönliche Übergabe
an den Empfänger eingespart werden.
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Die
Bezeichnung „zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen” bezeichnet
ein Volumen des Briefkastens, welches im Wesentlichen nur bei Bedarf
eingesetzt wird. Beispielsweise wenn derart viel Briefpostsachen
zugestellt werden, dass ein Standardvolumen des Briefkastens nicht
ausreicht, um die gesamte Menge an Briefpostsachen aufnehmen zu können.
Oder eben wenn größere Postsachen zugestellt werden
müssen, welche auf Grund ihrer Größe nicht
durch die normale Einwurföffnung für Briefpostsachen
hindurch passen.
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Das
vorliegende zusätzliche flexible Aufnahmevolumen kann beispielsweise
mittels einer flexiblen aber reiß- und schnittfesten Hülleinrichtung
realisiert werden, welche vorzugsweise unmittelbar in dem Briefkasten
integriert ist. Durch eine derartige flexible Hülleinrichtung
kann vorteilhafter Weise nahezu nur so viel zusätzliches
Stauvolumen generiert werden, wie die größere
Postsache selbst in Anspruch nimmt.
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Insofern
sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante auch
vor, dass der Briefkasten eine integrierte Aufnahmeeinrichtung zum
Bereitstellen des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens umfasst.
Ist die Aufnahmeeinrichtung in dem Briefkasten integriert, kann
der vorliegende Briefkasten besonders kompakt hergestellt werden.
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Mit
dem Begriff „integrierte Aufnahmeeinrichtung” ist
eine Einrichtung zum Bereitstellen des zusätzlichen flexiblen
Aufnahmevolumens des Briefkastens beschrieben, welche ein Bauteil
und/oder eine Bauteilgruppe des Briefkastens ist. Insofern ist die
vorliegende Aufnahmeeinrichtung ein integraler Bestandteil des Briefkastens
und somit kein zusätzliches Bauteil.
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Eine
unabhängige Beschickung des Briefkastens mit einer größeren
Postsache kann problemlos vorgenommen werden, wenn das zusätzliche
flexible Aufnahmevolumen eine Zugangsöffnung aufweist,
welche von der Einwurföffnung des Briefkastens verschieden
ist. Hierdurch kann besonders gut sicher gestellt werden, dass die übliche
Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen nicht
von einer größeren Postsache versperrt ist, obwohl
die integrierte Aufnahmeeinrichtung einstückig mit dem Briefkasten
ausgestaltet ist.
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Eine
hervorragende Diebstahlsicherung hinsichtlich einer größeren
Postsache kann an dem Briefkasten erzielt werden, wenn der Briefkasten
eine Verschlusseinrichtung für das zusätzliche
flexible Aufnahmevolumen umfasst. Beispielsweise kann eine Befüllung
des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens von jedem vorgenommen
werden, eine Entnahme jedoch nur durch den Empfänger bzw. durch
eine autorisierte Person, die etwa einen Schlüssel zum
Bedienen der Verschlusseinrichtung besitzt. Möglich ist
auch, dass eine Befüllung nur von einem Zusteller vorgenommen
werden kann, der ebenfalls einen entsprechenden Schlüssel
zum Bedienen der Verschlusseinrichtung besitzt.
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Es
versteht sich, dass eine solche Verschlusseinrichtung vielfältig
ausgestaltet und an dem Briefkasten angeordnet sein kann. Beispielsweise
umfasst die Verschlusseinrichtung hierbei ein Zahlenschloss oder
dergleichen.
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Ist
die Verschlusseinrichtung oberseitig an dem Briefkasten angeordnet,
kann dies eine Bedienung des Briefkastens auf Grund einer guten
Zugänglichkeit insbesondere der Verschlusseinrichtung wesentlich
erleichtern.
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Eine
weitere Erleichterung der Bedienung des Briefkastens kann erzielt
werden, wenn das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen mittels
einer Schubladeneinrichtung zugänglich ist. Beispielsweise
kann die Schubladeneinrichtung zum Befüllen des flexiblen
zusätzlichen Aufnahmevolumens aufgezogen und nach dem Befüllen
wieder zugeschoben werden, wodurch die Zugangsöffnung des
zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens gleichzeitig verschlossen
wird. Anschließend kann die Schubladeneinrichtung nur noch
mittels eines entsprechenden Schlüssels wieder geöffnet
werden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn ein Empfänger
eines derartigen Paketes nicht anwesend ist.
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Insofern
ist es vorteilhaft, wenn die Zugangsöffnung des zusätzlichen
flexiblen Aufnahmevolumens mittels der Schubladeneinrichtung des
Briefkastens verschließbar ist.
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Baulich
einfach kann die Schubladeneinrichtung an dem vorliegenden Briefkasten
realisiert werden, wenn die Schubladeneinrichtung beispielsweise unterseitig
an dem Briefkasten angeordnet ist.
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Um
etwa die integrierte Aufnahmeeinrichtung bei Bedarf von einer autorisierten
Person austauschen zu können, ist es vorteilhaft, wenn
diese von dem Briefkasten abnehmbar ist.
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Der
Briefkasten kann jedoch eine herausragende Diebstahlsicherung gewährleisten,
wenn die integrierte Aufnahmeeinrichtung unlösbar mit dem Briefkasten
verbunden ist.
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Ist
die integrierte Aufnahmeeinrichtung herausziehbar innerhalb des
Briefkastens angeordnet, kann der Briefkasten problemlos mit herkömmlichen handelsüblichen
Maßen gebaut werden, wodurch er dann vorteilhafter Weise
genau so viel Platz einnimmt wie ein herkömmlicher Briefkasten.
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Eine
sehr gute Integration des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens
gelingt, wenn die integrierte Aufnahmeeinrichtung durch die Einwurföffnung
des Briefkastens hindurch herausziehbar innerhalb des Briefkastens
angeordnet ist. Jedoch ist dies vorliegend nicht zwingend erforderlich,
wie an ersten Ausführungsbeispielen der Erfindung später
noch erläutert werden wird.
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Weist
die integrierte Aufnahmeeinrichtung eine Greifeinrichtung zum Herausziehen
der integrierten Aufnahmeeinrichtung auf, kann die Handhabung des
Briefkastens nochmals verbessert werden.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung kann erzielt werden, wenn der Briefkasten
eine Bevorratungseinrichtung für das zusätzliche
flexible Aufnahmevolumen bzw. die integrierte Aufnahmeeinrichtung
umfasst. Beispielsweise kann eine derartige Bevorratungseinrichtung
baulich besonders einfach unmittelbar durch die vorstehend bereits
erläuterte Verschlusseinrichtung oder Schubladeneinrichtung
realisiert werden. Oder die Bevorratungseinrichtung ist in sonstiger
Weise durch das Gehäuse des Briefkastens gebildet.
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Weitere
Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand nachfolgender Erläuterung anliegender Zeichnung
beschrieben, in welcher beispielhaft verschieden gestaltete Briefkästen
mit jeweils einer integrierten Aufnahmeeinrichtung zum Bereitstellen
eines zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens dargestellt
sind. Komponenten, welche in den einzelnen Figuren wenigstens im Wesentlichen
hinsichtlich ihrer Funktion übereinstimmen, können
hierbei mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sein, wobei diese
Komponenten nicht in allen Figuren beziffert und erläutert
sein müssen.
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Es
zeigen:
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1 schematisch
eine Ansicht eines ersten Briefkastens mit einer integrierten Aufnahmeeinrichtung
umfassend eine Grifflasche zum Herausziehen der integrierten Aufnahmeeinrichtung
aus einer Einwurföffnung;
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2 schematisch
eine weitere Ansicht des Briefkastens aus der 1 mit
der zumindest teilweise herausgezogenen integrierten Aufnahmeeinrichtung;
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3 schematisch
eine Ansicht eines anderen Briefkastens mit einer in einem Gehäuse
des Briefkastens integrierten Bevorratungseinrichtung zum Bevorraten
der integrierten Aufnahmeeinrichtung;
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4 schematisch
eine Ansicht eines weiteren Briefkastens mit einer geschlossenen
Schublade für eine integrierte Aufnahmeeinrichtung;
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5 schematisch
eine nochmalige Ansicht des weiteren Briefkastens aus der 4 mit
herausgezogener Schublade;
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6 schematisch
wieder eine Ansicht des weiteren Briefkastens aus den 4 und 5 mit einer
wieder hineingeschobenen Schublade und mit einer befüllten
integrierten Aufnahmeeinrichtung;
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7 schematisch
eine Ansicht eines alternativen Briefkastens mit einer Verschlusseinrichtung zum
Verschließen der integrierten Aufnahmeeinrichtung;
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8 schematisch
eine erneute Ansicht des alternativen Briefkastens aus der 7 mit
einer herausgezogenen integrierten Aufnahmeeinrichtung; und
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9 schematisch
eine weitere Ansicht des alternativen Briefkastens aus den 7 und 8 mit
einer verriegelten Verschlusseinrichtung.
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Der
in den 1 und 2 gezeigte Briefkasten 1 umfasst
ein rechteckiges Gehäuse 2 mit einer Einwurföffnung 3 zum
Einwerfen von Briefpostsachen in den Briefkasten 1. Die
Einwurföffnung 3 kann zum Schutz der in dem Briefkasten 1 deponierten Briefpostsachen
von einer Klappe 4 überdeckt sein. Im Bereich
der Einwurföffnung 3 befindet sich eine Greiflasche 5 einer
in dem Briefkasten 1 integrierten Aufnahmeeinrichtung 6 zum
Bereitstellen eines zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens 7 des
Briefkastens 1. In das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen 7 können
selbst größere Postsachen, welche nicht durch
die Einwurföffnung 3 hindurch passen, einem Empfänger
betriebssicher zugestellt werden, sollte dieser die größeren
Postsachen nicht persönlich entgegen nehmen können.
Vorteilhafter Weise nimmt die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 außerhalb
des Briefkastens 1 keinen zusätzlichen Platz ein,
wenn keine größeren Postsachen zugestellt werden.
Auch ist kein externer Behälter zum Aufnehmen der größeren
Postsachen erforderlich. Die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 besteht
hierbei aus einem faltbaren, reiß- und schnittresistenten
Beutel 8.
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Das
Material des Beutels ist zweckmäßigerweise so
beschaffen, dass der Beutel in seinem zusammengefalteten Zustand
sehr wenig Platz benötigt.
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Bei
dem in der 3 gezeigten weiteren Briefkasten 1 weist
das Gehäuse 2 eine Bevorratungseinrichtung 9 für
die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 auf. Die Bevorratungseinrichtung 9 ist
unterseitig an dem Briefkasten 1 vorgesehen, sodass eine
mit größeren Postsachen befüllte integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 mit
ihrem zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumen 7 des
Briefkastens 1 die Einwurföffnung 3 nicht
verdeckt.
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Der
in den 4 bis 6 gezeigte Briefkasten 1 weist
ein Gehäuse 2 auf, welches unterseitig des Briefkastens 1 eine
Schublade 10 zum Bereitstellen einer integrierten Aufnahmeeinrichtung 6 ausgestaltet.
Befindet sich die Schublade 10 in einer ausgezogenen Position 11 (siehe 5)
können über die Schublade 10 gemäß Pfeilrichtung 12 größere
Postsachen 13 in das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen 7 des
Briefkastens 1 eingebracht werden. Die größeren
Postsachen 13 werden hierbei in Gestalt von Paketen 14 über
eine Zugangsöffnung 15 des zusätzlichen
flexiblen Aufnahmevolumens 7 in die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 hinein
gegeben, wobei die Zugangsöffnung 15 von der Einwurföffnung 3 verschieden
ist. Ist die Schublade 10 wieder in eine eingeschobene
Position 16 zurück verlagert, ist die Zugangsöffnung 15 des
zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens 7 zugleich
verschlossen. Insofern bildet die Schublade 10 vorteilhafter
Weise auch einen Verschluss für die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 und
somit eine Diebstahlsicherung für die größeren
Postsachen 13 an dem Briefkasten 1 aus.
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Ein
anders ausgestalteter Verschluss bzw. eine anders ausgestaltete
Diebstahlsicherung kann an den beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
aus den 1 bis 3 mittels
eines externen Zahlenschlosses (hier nicht gezeigt) oder dergleichen
bereitgestellt werden.
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Eine
alternative Verschlusseinrichtung 17 weist der in den 7 bis 9 illustrierte
Briefkasten 1 mit einem Gehäuse 2 auf,
wobei das Gehäuse 2 auch eine Einwurföffnung 3 für
Briefpostsachen umfasst. Die alternative Verschlusseinrichtung 17 ist an
der Oberseite 18 des Briefkastens 1 platziert
und verfügt über einen Schiebemechanismus 19,
mittels welchem einerseits eine integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 freigeben
werden kann, wie in der Darstellung gemäß der 8 schematisch
angedeutet ist. Beispielsweise kann die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 mittels
einer hier nicht näher gezeigte Greiflasche gut gepackt
und problemlos aus dem Briefkasten 1 herausgezogen werden.
Andererseits kann mittels des Schiebemechanismus 19 der
Verschlusseinrichtung 17 ein zusätzliches flexibles
Aufnahmevolumen 7 des Briefkastens 1 verschlossen
werden, wenn der Schiebemechanismus 19 in eine Verriegelungsposition 20 (siehe 9) händisch überführt worden
ist. Somit sind in dem zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumen 7 deponierte
größere Postsachen (hier nicht dargestellt) vor
unbefugtem Zugriff besonders gut gesichert.
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Alle
vorstehend gezeigten integrierten Aufnahmeeinrichtungen 6 bilden
mit dem Briefkasten 1 vorteilhafter Weise eine unlösbare
Einheit aus.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele
lediglich erste Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
verkörpern und deshalb auch nicht einschränkend
hinsichtlich der vorliegenden Erfindung auszulegen sind.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale können
als erfindungswesentlich beansprucht werden, sofern sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Briefkasten
- 2
- Gehäuse
- 3
- Einwurföffnung
- 4
- Klappe
- 5
- Greiflasche
- 6
- integrierte
Aufnahmeeinrichtung
- 7
- zusätzliches
flexibles Aufnahmevolumen
- 8
- faltbarer,
reiß- und schnittresistenter Beutel
- 9
- Bevorratungseinrichtung
- 10
- Schublade
- 11
- ausgezogene
Position
- 12
- Pfeilrichtung
- 13
- größere
Postsachen
- 14
- Pakete
- 15
- Zugangsöffnung
- 16
- eingeschobene
Position
- 17
- alternative
Verschlusseinrichtung
- 18
- Oberseite
- 19
- Schiebemechanismus
- 20
- Verriegelungsposition
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10346385
A1 [0003]
- - DE 20101654 U1 [0004]
- - GB 2372291 A [0005]