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DE202009008600U1 - Briefkasten - Google Patents

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DE202009008600U1
DE202009008600U1 DE200920008600 DE202009008600U DE202009008600U1 DE 202009008600 U1 DE202009008600 U1 DE 202009008600U1 DE 200920008600 DE200920008600 DE 200920008600 DE 202009008600 U DE202009008600 U DE 202009008600U DE 202009008600 U1 DE202009008600 U1 DE 202009008600U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G29/00Supports, holders, or containers for household use, not provided for in groups A47G1/00-A47G27/00 or A47G33/00 
    • A47G29/14Deposit receptacles for food, e.g. breakfast, milk, or large parcels; Similar receptacles for food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles, i.e. food or large parcels
    • A47G29/16Combinations with letter-boxes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)

Abstract

Briefkasten (1) zum Aufnehmen von Briefpostsachen mit einer Einwurföffnung (3) zum Einwerfen der Briefpostsachen in den Briefkasten (1),
dadurch gekennzeichnet,
dass der Briefkasten (1) ein zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen (7) zum Aufnehmen auch größerer Postsachen (13, 14) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Briefkasten zum Aufnehmen von Briefpostsachen mit einer Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen in den Briefkasten.
  • Gattungsgemäße Briefkästen sind aus dem Stand der Technik vielfältig und somit auch gut bekannt.
  • Beispielsweise ist in der Offenlegungsschrift DE 103 46 385 A1 eine Vorrichtung zum Zustellen von Paketen, Waren oder Gütern beschrieben, wobei diese Vorrichtung im Bereich eines handelsüblichen Briefkastens angebracht werden kann, beispielsweise an einem Mauerwerk. Die Zustellvorrichtung in Gestalt einer Büchse dient zur Aufbewahrung von Paketbeuteln, die aus der Büchse herausgezogen werden können, wenn ein größeres Paket zugestellt werden soll, der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung jedoch nicht erreichbar und das Paket darüber hinaus nicht in dem handelsüblichen Briefkasten deponierbar ist. Jeder der Paketbeutel ist mittels einer Diebstahlsicherung untrennbar mit der Büchse verbunden, sodass das Paket sicher in einem der Paketbeutel verstaut und somit beim Empfänger deponiert werden kann. Der Paketbeutel kann hierbei insbesondere mittels der Diebstahlsicherung zugleich verschlossen werden, sodass der Inhalt des Paketbeutels nur von einer hierzu autorisierten Person entnommen werden kann. Nach der Entnahme des Pakets kann der Paketbeutel wieder in die Büchse gesteckt werden. Insofern steht der Paketbeutel für eine weitere Zustellung und Deponierung eines größeren Pakets zur Verfügung. Zwar können mittels der Büchse vorteilhaft Paketbeutel zur Verfügung gestellt werden, jedoch ist hierzu immer eine zusätzliche Vorrichtung erforderlich, welche einen zusätzlichen Montageplatz und Montageaufwand erfordert.
  • In der Gebrauchsmusterschrift DE 201 01 654 U1 ist des Weiteren eine Vorrichtung zur zugriffsgestützten Distribution und/oder Zustellung sperriger Gegenstände offenbart. Diese Vorrichtung kann beispielsweise unterhalb eines handelsüblichen Briefkastens unlösbar an einer Hauswand verankert werden. Die Vorrichtung verfügt über einen Behälter mit flexibler oder fester Außenhülle, in welche etwa eine Paketsendung eingelegt werden kann. Darüber hinaus verfügt die Vorrichtung vorzugsweise über einen Stahlbügel, der in der Hauswand verankert ist. An diesem Stahlbügel kann ein Verschlusselement befestigt werden, mittels welchem die Außenhülle einerseits verschlossen und andererseits an dem Stahlbügel diebstahlgesichert werden kann. Mittels entsprechender Schlüssel kann das Verschlusselement bzw. die Außenhülle wieder geöffnet und/oder von dem Stahlbügel entfernt werden. Mittels dieser Vorrichtung können selbst größere Pakete bei Abwesenheit des Empfängers gut zugestellt werden, jedoch sind hierbei zusätzliche Bauteile bzw. Baugruppen erforderlich, welche separat in geeigneter Weise an einem Mauerwerk befestigt werden müssen.
  • Eine andere Methode zum Zustellen von Postsendungen bei Abwesenheit eines Empfängers ist in der Druckschrift GB 2 372 291 A beschrieben, welche sich insbesondere durch einen Türzustellsafe auszeichnet, welcher in einen Briefeinsteckschlitz eines Briefkastens eingesteckt werden kann. Dieser Türzustellsafe umfasst einen Beutel, in welchem eine größere Postsendung eingelegt und dann diebstahlsicher an einem Briefeinsteckschlitz deponiert werden kann. Zum Befestigen des Türzustellsafes weist dieser einen Verankerungsmechanismus auf, der vorzugsweise mit einer entsprechenden Halte- und Verankerungseinrichtung des Briefkastens korrespondieren kann. Nachteilig hierbei ist es, dass eine Haustüre oder Wohnungseingangstüre innenseitig im Bereich des Briefeinsteckschlitzes mit einer derartigen Halte- und Verankerungseinrichtung nachgerüstet werden muss. Wird hinsichtlich einer einfacher bauenden Variante auf eine derartige Halte- und Verankerungseinrichtung verzichtet und der Türzustellsafe mittels eines aufspringenden Verankerungsmechanismus an dem Briefeinsteckschlitz befestigt, besteht die Gefahr einer Beschädigung der Haus- bzw. Wohnungstüre an ihrer Innenseite durch den aufspringenden Verankerungsmechanismus. Darüber hinaus muss nach Entnahme des zugestellten Pakets für eine Rücksendung des Türzustellsafes gesorgt werden, was einen zusätzlichen und lästigen Logistikaufwand bedeutet.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung eine Zustellung von größeren Postsendungen insbesondere auch bei Abwesenheit eines Empfängers zu vereinfachen und eine entsprechend einfach bauende Methode hierfür bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe der Erfindung von einem Briefkasten mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Briefkastens ergeben sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche 2 bis 13.
  • Der vorliegende Briefkasten zum Aufnehmen von Briefpostsachen umfasst eine Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen in den Briefkasten, und er zeichnet sich darüber hinaus erfindungsgemäß durch ein zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen zum Aufnehmen auch größerer Postsachen aus.
  • Der Begriff „größere Postsachen” beschreibt hierbei postalische Sendungen, welche im Wesentlichen nicht durch die normale Einwurföffnung hindurch in den Briefkasten eingeworfen oder wegen der Abmessungen des Briefkastens nicht in ihm deponiert werden können.
  • Vorteilhafter Weise gelingt es vorliegend auf konstruktiv besonders einfache Weise, einen Briefkasten bereitzustellen, der auch größere Pakete aufnehmen kann, ohne dass hierzu ein besonders großer Briefkasten oder sogar ein zusätzlicher Paketbehälter vorgehalten werden muss. Vielmehr kann der erfindungsgemäße Briefkasten idealerweise mit handelsüblichen Maßen eingesetzt werden, da nur bei Bedarf seine Aufnahmekapazität durch das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen vergrößert werden kann, ohne dass neben dem Briefkasten eine weitere sperrige Vorrichtung montiert werden muss, wie es bisher im Stand der Technik üblich ist. Somit kann mittels einer derartig baulich einfachen Erweiterungsmöglich des Briefkastens selbst dann ein größeres Paket zugestellt werden, wenn der Empfänger nicht anwesend ist, wodurch eine Erstzustellungsquote erhöht und eine Filialumleitungsquote entsprechend gesenkt werden kann. Hierdurch trägt die Erfindung zur Reduzierung des Treibstoffverbrauches und damit zur CO2-Reduktion bei. Zudem kann auch die Zeit für eine persönliche Übergabe an den Empfänger eingespart werden.
  • Die Bezeichnung „zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen” bezeichnet ein Volumen des Briefkastens, welches im Wesentlichen nur bei Bedarf eingesetzt wird. Beispielsweise wenn derart viel Briefpostsachen zugestellt werden, dass ein Standardvolumen des Briefkastens nicht ausreicht, um die gesamte Menge an Briefpostsachen aufnehmen zu können. Oder eben wenn größere Postsachen zugestellt werden müssen, welche auf Grund ihrer Größe nicht durch die normale Einwurföffnung für Briefpostsachen hindurch passen.
  • Das vorliegende zusätzliche flexible Aufnahmevolumen kann beispielsweise mittels einer flexiblen aber reiß- und schnittfesten Hülleinrichtung realisiert werden, welche vorzugsweise unmittelbar in dem Briefkasten integriert ist. Durch eine derartige flexible Hülleinrichtung kann vorteilhafter Weise nahezu nur so viel zusätzliches Stauvolumen generiert werden, wie die größere Postsache selbst in Anspruch nimmt.
  • Insofern sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante auch vor, dass der Briefkasten eine integrierte Aufnahmeeinrichtung zum Bereitstellen des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens umfasst. Ist die Aufnahmeeinrichtung in dem Briefkasten integriert, kann der vorliegende Briefkasten besonders kompakt hergestellt werden.
  • Mit dem Begriff „integrierte Aufnahmeeinrichtung” ist eine Einrichtung zum Bereitstellen des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens des Briefkastens beschrieben, welche ein Bauteil und/oder eine Bauteilgruppe des Briefkastens ist. Insofern ist die vorliegende Aufnahmeeinrichtung ein integraler Bestandteil des Briefkastens und somit kein zusätzliches Bauteil.
  • Eine unabhängige Beschickung des Briefkastens mit einer größeren Postsache kann problemlos vorgenommen werden, wenn das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen eine Zugangsöffnung aufweist, welche von der Einwurföffnung des Briefkastens verschieden ist. Hierdurch kann besonders gut sicher gestellt werden, dass die übliche Einwurföffnung zum Einwerfen der Briefpostsachen nicht von einer größeren Postsache versperrt ist, obwohl die integrierte Aufnahmeeinrichtung einstückig mit dem Briefkasten ausgestaltet ist.
  • Eine hervorragende Diebstahlsicherung hinsichtlich einer größeren Postsache kann an dem Briefkasten erzielt werden, wenn der Briefkasten eine Verschlusseinrichtung für das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen umfasst. Beispielsweise kann eine Befüllung des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens von jedem vorgenommen werden, eine Entnahme jedoch nur durch den Empfänger bzw. durch eine autorisierte Person, die etwa einen Schlüssel zum Bedienen der Verschlusseinrichtung besitzt. Möglich ist auch, dass eine Befüllung nur von einem Zusteller vorgenommen werden kann, der ebenfalls einen entsprechenden Schlüssel zum Bedienen der Verschlusseinrichtung besitzt.
  • Es versteht sich, dass eine solche Verschlusseinrichtung vielfältig ausgestaltet und an dem Briefkasten angeordnet sein kann. Beispielsweise umfasst die Verschlusseinrichtung hierbei ein Zahlenschloss oder dergleichen.
  • Ist die Verschlusseinrichtung oberseitig an dem Briefkasten angeordnet, kann dies eine Bedienung des Briefkastens auf Grund einer guten Zugänglichkeit insbesondere der Verschlusseinrichtung wesentlich erleichtern.
  • Eine weitere Erleichterung der Bedienung des Briefkastens kann erzielt werden, wenn das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen mittels einer Schubladeneinrichtung zugänglich ist. Beispielsweise kann die Schubladeneinrichtung zum Befüllen des flexiblen zusätzlichen Aufnahmevolumens aufgezogen und nach dem Befüllen wieder zugeschoben werden, wodurch die Zugangsöffnung des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens gleichzeitig verschlossen wird. Anschließend kann die Schubladeneinrichtung nur noch mittels eines entsprechenden Schlüssels wieder geöffnet werden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn ein Empfänger eines derartigen Paketes nicht anwesend ist.
  • Insofern ist es vorteilhaft, wenn die Zugangsöffnung des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens mittels der Schubladeneinrichtung des Briefkastens verschließbar ist.
  • Baulich einfach kann die Schubladeneinrichtung an dem vorliegenden Briefkasten realisiert werden, wenn die Schubladeneinrichtung beispielsweise unterseitig an dem Briefkasten angeordnet ist.
  • Um etwa die integrierte Aufnahmeeinrichtung bei Bedarf von einer autorisierten Person austauschen zu können, ist es vorteilhaft, wenn diese von dem Briefkasten abnehmbar ist.
  • Der Briefkasten kann jedoch eine herausragende Diebstahlsicherung gewährleisten, wenn die integrierte Aufnahmeeinrichtung unlösbar mit dem Briefkasten verbunden ist.
  • Ist die integrierte Aufnahmeeinrichtung herausziehbar innerhalb des Briefkastens angeordnet, kann der Briefkasten problemlos mit herkömmlichen handelsüblichen Maßen gebaut werden, wodurch er dann vorteilhafter Weise genau so viel Platz einnimmt wie ein herkömmlicher Briefkasten.
  • Eine sehr gute Integration des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens gelingt, wenn die integrierte Aufnahmeeinrichtung durch die Einwurföffnung des Briefkastens hindurch herausziehbar innerhalb des Briefkastens angeordnet ist. Jedoch ist dies vorliegend nicht zwingend erforderlich, wie an ersten Ausführungsbeispielen der Erfindung später noch erläutert werden wird.
  • Weist die integrierte Aufnahmeeinrichtung eine Greifeinrichtung zum Herausziehen der integrierten Aufnahmeeinrichtung auf, kann die Handhabung des Briefkastens nochmals verbessert werden.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung kann erzielt werden, wenn der Briefkasten eine Bevorratungseinrichtung für das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen bzw. die integrierte Aufnahmeeinrichtung umfasst. Beispielsweise kann eine derartige Bevorratungseinrichtung baulich besonders einfach unmittelbar durch die vorstehend bereits erläuterte Verschlusseinrichtung oder Schubladeneinrichtung realisiert werden. Oder die Bevorratungseinrichtung ist in sonstiger Weise durch das Gehäuse des Briefkastens gebildet.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterung anliegender Zeichnung beschrieben, in welcher beispielhaft verschieden gestaltete Briefkästen mit jeweils einer integrierten Aufnahmeeinrichtung zum Bereitstellen eines zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens dargestellt sind. Komponenten, welche in den einzelnen Figuren wenigstens im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Funktion übereinstimmen, können hierbei mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sein, wobei diese Komponenten nicht in allen Figuren beziffert und erläutert sein müssen.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Ansicht eines ersten Briefkastens mit einer integrierten Aufnahmeeinrichtung umfassend eine Grifflasche zum Herausziehen der integrierten Aufnahmeeinrichtung aus einer Einwurföffnung;
  • 2 schematisch eine weitere Ansicht des Briefkastens aus der 1 mit der zumindest teilweise herausgezogenen integrierten Aufnahmeeinrichtung;
  • 3 schematisch eine Ansicht eines anderen Briefkastens mit einer in einem Gehäuse des Briefkastens integrierten Bevorratungseinrichtung zum Bevorraten der integrierten Aufnahmeeinrichtung;
  • 4 schematisch eine Ansicht eines weiteren Briefkastens mit einer geschlossenen Schublade für eine integrierte Aufnahmeeinrichtung;
  • 5 schematisch eine nochmalige Ansicht des weiteren Briefkastens aus der 4 mit herausgezogener Schublade;
  • 6 schematisch wieder eine Ansicht des weiteren Briefkastens aus den 4 und 5 mit einer wieder hineingeschobenen Schublade und mit einer befüllten integrierten Aufnahmeeinrichtung;
  • 7 schematisch eine Ansicht eines alternativen Briefkastens mit einer Verschlusseinrichtung zum Verschließen der integrierten Aufnahmeeinrichtung;
  • 8 schematisch eine erneute Ansicht des alternativen Briefkastens aus der 7 mit einer herausgezogenen integrierten Aufnahmeeinrichtung; und
  • 9 schematisch eine weitere Ansicht des alternativen Briefkastens aus den 7 und 8 mit einer verriegelten Verschlusseinrichtung.
  • Der in den 1 und 2 gezeigte Briefkasten 1 umfasst ein rechteckiges Gehäuse 2 mit einer Einwurföffnung 3 zum Einwerfen von Briefpostsachen in den Briefkasten 1. Die Einwurföffnung 3 kann zum Schutz der in dem Briefkasten 1 deponierten Briefpostsachen von einer Klappe 4 überdeckt sein. Im Bereich der Einwurföffnung 3 befindet sich eine Greiflasche 5 einer in dem Briefkasten 1 integrierten Aufnahmeeinrichtung 6 zum Bereitstellen eines zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens 7 des Briefkastens 1. In das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen 7 können selbst größere Postsachen, welche nicht durch die Einwurföffnung 3 hindurch passen, einem Empfänger betriebssicher zugestellt werden, sollte dieser die größeren Postsachen nicht persönlich entgegen nehmen können. Vorteilhafter Weise nimmt die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 außerhalb des Briefkastens 1 keinen zusätzlichen Platz ein, wenn keine größeren Postsachen zugestellt werden. Auch ist kein externer Behälter zum Aufnehmen der größeren Postsachen erforderlich. Die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 besteht hierbei aus einem faltbaren, reiß- und schnittresistenten Beutel 8.
  • Das Material des Beutels ist zweckmäßigerweise so beschaffen, dass der Beutel in seinem zusammengefalteten Zustand sehr wenig Platz benötigt.
  • Bei dem in der 3 gezeigten weiteren Briefkasten 1 weist das Gehäuse 2 eine Bevorratungseinrichtung 9 für die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 auf. Die Bevorratungseinrichtung 9 ist unterseitig an dem Briefkasten 1 vorgesehen, sodass eine mit größeren Postsachen befüllte integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 mit ihrem zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumen 7 des Briefkastens 1 die Einwurföffnung 3 nicht verdeckt.
  • Der in den 4 bis 6 gezeigte Briefkasten 1 weist ein Gehäuse 2 auf, welches unterseitig des Briefkastens 1 eine Schublade 10 zum Bereitstellen einer integrierten Aufnahmeeinrichtung 6 ausgestaltet. Befindet sich die Schublade 10 in einer ausgezogenen Position 11 (siehe 5) können über die Schublade 10 gemäß Pfeilrichtung 12 größere Postsachen 13 in das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen 7 des Briefkastens 1 eingebracht werden. Die größeren Postsachen 13 werden hierbei in Gestalt von Paketen 14 über eine Zugangsöffnung 15 des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens 7 in die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 hinein gegeben, wobei die Zugangsöffnung 15 von der Einwurföffnung 3 verschieden ist. Ist die Schublade 10 wieder in eine eingeschobene Position 16 zurück verlagert, ist die Zugangsöffnung 15 des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens 7 zugleich verschlossen. Insofern bildet die Schublade 10 vorteilhafter Weise auch einen Verschluss für die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 und somit eine Diebstahlsicherung für die größeren Postsachen 13 an dem Briefkasten 1 aus.
  • Ein anders ausgestalteter Verschluss bzw. eine anders ausgestaltete Diebstahlsicherung kann an den beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen aus den 1 bis 3 mittels eines externen Zahlenschlosses (hier nicht gezeigt) oder dergleichen bereitgestellt werden.
  • Eine alternative Verschlusseinrichtung 17 weist der in den 7 bis 9 illustrierte Briefkasten 1 mit einem Gehäuse 2 auf, wobei das Gehäuse 2 auch eine Einwurföffnung 3 für Briefpostsachen umfasst. Die alternative Verschlusseinrichtung 17 ist an der Oberseite 18 des Briefkastens 1 platziert und verfügt über einen Schiebemechanismus 19, mittels welchem einerseits eine integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 freigeben werden kann, wie in der Darstellung gemäß der 8 schematisch angedeutet ist. Beispielsweise kann die integrierte Aufnahmeeinrichtung 6 mittels einer hier nicht näher gezeigte Greiflasche gut gepackt und problemlos aus dem Briefkasten 1 herausgezogen werden. Andererseits kann mittels des Schiebemechanismus 19 der Verschlusseinrichtung 17 ein zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen 7 des Briefkastens 1 verschlossen werden, wenn der Schiebemechanismus 19 in eine Verriegelungsposition 20 (siehe 9) händisch überführt worden ist. Somit sind in dem zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumen 7 deponierte größere Postsachen (hier nicht dargestellt) vor unbefugtem Zugriff besonders gut gesichert.
  • Alle vorstehend gezeigten integrierten Aufnahmeeinrichtungen 6 bilden mit dem Briefkasten 1 vorteilhafter Weise eine unlösbare Einheit aus.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele lediglich erste Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung verkörpern und deshalb auch nicht einschränkend hinsichtlich der vorliegenden Erfindung auszulegen sind.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale können als erfindungswesentlich beansprucht werden, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • 1
    Briefkasten
    2
    Gehäuse
    3
    Einwurföffnung
    4
    Klappe
    5
    Greiflasche
    6
    integrierte Aufnahmeeinrichtung
    7
    zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen
    8
    faltbarer, reiß- und schnittresistenter Beutel
    9
    Bevorratungseinrichtung
    10
    Schublade
    11
    ausgezogene Position
    12
    Pfeilrichtung
    13
    größere Postsachen
    14
    Pakete
    15
    Zugangsöffnung
    16
    eingeschobene Position
    17
    alternative Verschlusseinrichtung
    18
    Oberseite
    19
    Schiebemechanismus
    20
    Verriegelungsposition
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10346385 A1 [0003]
    • - DE 20101654 U1 [0004]
    • - GB 2372291 A [0005]

Claims (13)

  1. Briefkasten (1) zum Aufnehmen von Briefpostsachen mit einer Einwurföffnung (3) zum Einwerfen der Briefpostsachen in den Briefkasten (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Briefkasten (1) ein zusätzliches flexibles Aufnahmevolumen (7) zum Aufnehmen auch größerer Postsachen (13, 14) umfasst.
  2. Briefkasten (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen (7) eine Zugangsöffnung (15) aufweist, welche von der Einwurföffnung (3) des Briefkastens (1) verschieden ist.
  3. Briefkasten (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Briefkasten (1) eine Verschlusseinrichtung (17) für das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen (7) umfasst.
  4. Briefkasten (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (17) oberseitig an dem Briefkasten (1) angeordnet ist.
  5. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen (7) mittels einer Schubladeneinrichtung (10) zugänglich ist.
  6. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugangsöffnung (15) des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens (7) mittels einer Schubladeneinrichtung (10) des Briefkastens (1) verschließbar ist.
  7. Briefkasten (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubladeneinrichtung (10) unterseitig an dem Briefkasten (1) angeordnet ist.
  8. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Briefkasten (1) eine integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) zum Bereitstellen des zusätzlichen flexiblen Aufnahmevolumens (7) umfasst.
  9. Briefkasten (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) unlösbar mit dem Briefkasten (1) verbunden ist.
  10. Briefkasten (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) herausziehbar innerhalb des Briefkastens (1) angeordnet ist.
  11. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) durch die Einwurföffnung (3) des Briefkastens (1) hindurch herausziehbar innerhalb des Briefkastens (1) angeordnet ist.
  12. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) eine Greifeinrichtung (5) zum Herausziehen der integrierten Aufnahmeeinrichtung (6) aufweist.
  13. Briefkasten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Briefkasten (1) eine Bevorratungseinrichtung (9) für das zusätzliche flexible Aufnahmevolumen (7) bzw. eine integrierte Aufnahmeeinrichtung (6) umfasst.
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