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DE202009008569U1 - Elektrisch angetriebenes Fahrzeug - Google Patents

Elektrisch angetriebenes Fahrzeug Download PDF

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DE202009008569U1
DE202009008569U1 DE202009008569U DE202009008569U DE202009008569U1 DE 202009008569 U1 DE202009008569 U1 DE 202009008569U1 DE 202009008569 U DE202009008569 U DE 202009008569U DE 202009008569 U DE202009008569 U DE 202009008569U DE 202009008569 U1 DE202009008569 U1 DE 202009008569U1
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CAMPAGNA SEBASTIANO
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Abstract

Elektrisch angetriebenes Fahrzeug, aufweisend einen Elektromotor (30), welcher an einen nachladbaren Energiespeicher (11, 21) angeschlossenen ist und eine im wesentlichen im Frontbereich des Fahrzeugs angeordnete, mindestens ein Windkanal-System (1) mit mehreren Windkanälen (2) ausgerüstete Windkraftanlage mit mehreren, jeweils in einem Windkanal (2) in Fahrtrichtung hintereinander angeordneten Windgeneratoren (3) aufweist, durch welche die Strömungsenergie des Fahrtwindes in elektrische, zur Nachladung des den elektrischen Antriebsmotor versorgenden Energiespeichers (11, 21) nutzbare Energie umwandelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Windkanal (2) des Windkanal-Systems (1) durch eine Rohr-in-Rohr-Konstruktion in der Form gebildet, dass sowohl der Rohrdurchmesser als auch die Länge der Einzelrohre (4.1, 4.2, 4.3) des Windkanal-Systems (1) in Richtung der die in den Einzelrohren (4.1, 4.2, 4.3) angeordneten Windgeneratoren (3) antreibenden Luftströmung stufenweise vergrößert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, welches durch einen Elektromotor angetrieben wird und einen den Elektromotor speisenden Energiespeicher aufweist. Im Frontbereich des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs ist ein Windkanal-System vorgesehen, wobei in jedem der Windkanäle mehrere Wind-generatoren angeordnet sind.
  • Die Windgeneratoren wandeln die in dem Fahrtwind vorhandene Strömungsenergie in elektrische Energie um, welche genutzt werden kann, einen oder mehrere, für den Antrieb des Fahrzeugs erforderlichen Energiespeicher zu laden.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Die Anwendung derart elektrisch angetriebener Fahrzeuge ist seit längerem bekannt.
  • In einem Elektrofahrzeug dient der eingebaute, voll geladene Energiespeicher, vorzugsweise mindestens ein Lithium-Ionen-Akkumulator, für eine Fahrtautonomie von ca. 250 Km mit einem Tempo von ca. 100 km/h. Danach oder besser zuvor, muss der Fahrer dafür sorgen, dass die in seinem Wagen eingebauten Energiespeicher schnell wieder geladen werden bzw. eine ausreichende Ladung aufweisen. Die Ladezeit beträgt, entsprechend einer zurzeit noch erforschten Entwicklungstechnologie, für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug mittlerer Größe ca. 4 bis 6,5 Std.
  • Weil das Laden der Energiespeicher zur Zeit noch sehr zeitaufwendig ist, kann unter anderem weiterhin nicht verhindert werden, dass sich an ”Elektro-Tankstellen” größere Staus bilden. Um diesem Problem abzuhelfen, müsste jede Tankstelle sehr hohe Anzahl von Stromzapfanlagen zur Verfugung stellen, was jedoch bautechnischen Gründen z. Z. nur sehr selten realisierbar wäre.
  • Die Fahrzeiten der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge zwischen Start- und Zielort werden dadurch erheblich verlängert.
  • Die Nutzung der Strömungsenergie eines sich bewegenden Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb zur Aufladung der verwendeten Energiespeicher dient im wesentlichen dem Ziel, den Aktionsradius dieser Fahrzeuge zu vergrößern und dadurch dem Problem des ”Nachtankens” des Elektrofahrzeugs zumindest teilweise zu reduzieren. Gleichzeitig würde dadurch die Akzeptanz von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen für Transportaufgaben weiter erhöht.
  • Derartige elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind beispielsweise auch in der Patentliteratur veröffentlicht.
  • Hier werden elektrisch angetriebene Fahrzeuge beschrieben, welche im Frontbereich des Fahrzeugs mehrere Windkanäle für Windgeneratoren aufweisen. Die Windkanäle sind in Form und/oder Querschnitt unterschiedlich ausgebildet und nehmen entweder jeweils einen oder mehrere Windgeneratoren auf. Beim Einsatz mehrerer Windgeneratoren sind diese in Fahrtrichtung hintereinander angeordnet.
  • Mängel des Standes der Technik
  • Die in dem bekannten Stand der Technik beschriebenen Energiewandlungssysteme für das Nachladen des für den Betrieb des jeweiligen Antriebsmotor des Elektrofahrzeugs erforderlichen Energiespeichers weisen jedoch den wesentlichen Nachteil auf, dass die strömungstechnischen Verhältnisse innerhalb der Windkanäle entweder ungenügend berücksichtigt werden oder die Form und/oder die Art der Anordnung der Windgeneratoren innerhalb des jeweiligen Windkanals zu unerwünschten Turbulenzen führen muss.
  • Darüber hinaus werden entsprechend der in der Patentliteratur beschriebenen Lösungen bei der in Fahrtrichtung seriellen Anordnung der Windgeneratoren die jeweils nachstehend angeordneten Windgeneratoren durch ihren in Strömungsrichtung angeordneten ”Vorgänger” verschattet.
  • Sowohl derartige Turbulenzen als auch die vorstehend beschriebene strömungstechnische Verschattung einzelner Windgeneratoren führt in nicht vertretbarer Weise zu einer erheblichen Verschlechterung des Wirkungsgrades bei der Energiewandlung von Strömungsenergie in elektrische Energie.
  • Theoretisch könnte diesem Mangel beispielsweise durch Vergrößerung des eingesetzten Wandler-Systems abgeholfen werden, was jedoch schon aufgrund der Fahrzeug-Dimensionierung außerhalb jeder Realisierungsmöglichkeit steht.
  • Darlegung des Wesens der Erfindung
  • Ausgehend von den Mängeln des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Windkanal-System für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug zwecks Nutzung der Strömungsenergie des Fahrtwindes zur Erzeugung elektrischer Energie dahingehend weiterzuentwickeln, dass durch eine funktionsgerechte Gestaltung vor allem des Innenbereichs der die Windgeneratoren aufnehmenden Windkanäle des Windkanal-Systems ein höherer Wirkungsgrad des Energiewandlungs-Systems erreicht wird.
  • Die erfindungsgemäße Lösung soll darüber hinaus Mittel für die konstruktive Gestaltung und Anordnung der Windgeneratoren innerhalb des jeweiligen Windkanals angeben, wodurch die strömungstechnischen Eigenschaften des gesamten Windkanal-Systems erheblich verbessert werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beschriebenen Merkmale gelöst. In den Unteransprüchen sind weitere, anwendungsbezogene Präzisierungen beschrieben.
  • Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jeder Windkanal des Windkanal-Systems durch eine Rohr-in-Rohr-Konstruktion in der Form gebildet, dass sich sowohl der Rohrdurchmesser als auch die Länge der Einzelrohre entgegen der Fahrtrichtung des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs gestuft vergrößert. Die Stufung des Rohrdurchmessers der Einzelrohre ist derart vorgesehen, dass an dem freien Ende der jeweils innenliegend angeordneten Einzelrohre in Bezug auf das jeweils folgende, größere Einzelrohr ein Ringspalt entsteht.
  • Dieser Ringspalt ermöglicht in vorteilhafter Weise einen zusätzlichen Luftstrom für den nächstfolgenden Windgenerator, durch welchen dessen Verschattung durch den in Fahrtrichtung des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs vor ihm angeordneten Windgenerator ausgeglichen werden kann.
  • Überraschender Weise wurde ermittelt, dass die erforderliche gleichmäßige Anströmung der hintereinander angeordneten Windgeneratoren besonders günstig ist, wenn die wirksame Fläche des Ringspalt im wesentlichen einem Wert von 10 bis 20 Prozent der Querschnittsfläche des jeweils nachfolgenden, größeren Einzelrohres entspricht.
  • Darüber hinaus ist entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Anzahl der Rotorblätter der einzelnen, seriell im Windkanal angeordneten Windgeneratoren – in Richtung der durch die Bewegung des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs entstehenden Luftströmung – vergrößert wird. Hierdurch kann in günstiger Weise ein Ausgleich für die relativ geringere Anströmung der – in Bezug auf die Fahrtrichtung – hinteren Windgeneratoren erreicht werden.
  • Überraschender Weise ist festgestellt worden, dass dadurch ein im wesentlichen gleichmäßiger und ruhiger Lauf aller eingesetzten Windgeneratoren erreichbar ist.
  • Entsprechend einer zusätzlichen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, sind für die Befestigung der Windgeneratoren innerhalb der Windkanäle Standfüße bzw. die Haltestäbe vorgesehen. Diese weisen einen Strömungs-Turbulenzen reduzierenden Querschnitt auf. In günstiger Weise sind diese Querschnittsflächen im wesentlichen kreisförmig, oval oder dreieckförmig ausgebildet. Weitere strömungstechnische Vorteile sind erreichbar, wenn die ovalen oder dreieckförmigen Querschnitte nach innen verrundet eingezogene Begrenzungslinien aufweisen.
  • Darüber hinaus sind im Inneren der Standfüße und mindestens einer der Haltestäbe mindestens ein Kanal zur Führung einer Leitung für die Energiezufuhr zu dem durch die Windgeneratoren zu ladenden Energiespeicher vorgesehen.
  • In diesem Zusammenhang ist es auch günstig, in dem Windkanal-System das Eindringen von Fremdkörpern verhindernde Schutzgitter und Schallschutzmittel vorzusehen.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind als Merkmale in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1a eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Windkanal-Systems in Schnittdarstellung,
  • 1b eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Windkanal-Systems in Schnittdarstellung,
  • 1c eine zusätzliche Weiterbildung des erfindungsgemäßen Windkanal-Systems in Schnittdarstellung,
  • 2 die Vorderansicht der in 1a gezeigten Ausführungsform der Erfindung,
  • 3 die vereinfachte Darstellung einer günstigen Form eines Windgenerators entsprechend der in 1 dargestellten Erfindung,
  • 4 eine Form der Befestigung eines in 3 dargestellten Windgenerators,
  • 5a–b eine weitere vorteilhafte Form der Befestigung eine in 3 gezeigten Windgenerators,
  • 6a–c vorteilhafte Weiterbildungen für einen Windgenerators entsprechend der in 1 dargestellten Erfindung,
  • 7a–f zusätzliche Weiterbildungen für einen Windgenerator entsprechend der in 1 dargestellten Erfindung,
  • 8 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Windkanal-Systems in schematisierter Teildarstellung
  • 1
    Windkanal-System
    2
    einzelner Windkanal
    3, 3.1 bis 3.3
    Windgeneratoren
    4, 4.1 bis 4.3
    Einzelrohre
    5
    Ringspalt
    6
    Rotorblatt des Windgenerators
    7, 7.1 bis 7.6
    Fuß des Windgenerators
    8
    Halterung
    9.1 bis 9.4
    Leitungsverbindung
    10
    Leitungskanal
    11
    erster Energiespeicher
    12
    Haltestrebe des Windgenerators
    13
    Befestigungsmittel
    14
    Schutzgitter
    15
    Mittel zur Schallreduzierung
    16.1 bis 16.6
    Wandung
    17
    Führungsschiene
    18
    Bolzen
    19
    plattenförmiger Stützfuß
    20
    Elektronik-Baustein
    21
    zweiter Energiespeicher
    22, 23
    konischer Endbereich
    30
    elektrischer Antriebsmotor
  • Die in 1a in schematisierter Form gezeigte Längsschnitt parallel zur Fahrtrichtung des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung stellt ein Windkanal-System 1 mit mehreren Windkanälen 2 dar, wobei die Windkanäle 2 in zwei Ebenen nebeneinander angeordnet sind. Jeder der einzelnen Windkanäle 2 ist durch eine Rohr-in-Rohr-Konstruktion aus drei zylindrischen Einzelrohren 4.1, 4.2, 4.3 in der Form gebildet, dass sich sowohl der Rohrdurchmesser als auch die Länge der Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 entgegen der Fahrtrichtung des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs (bzw. in Strömungsrichtung des Fahrtwindes) gestuft vergrößert.
  • In jedem Windkanal sind drei gleichartig aufgebaute Windgeneratoren 3 vorgesehen, wobei jeder Windgenerator 3 einem der einzelnen Rohre 4.1, 4.2, 4.3 zugeordnet ist. Die Windgeneratoren besitzen jeweils drei Rotorblätter 6, sie werden durch einen Generatorfuß 7 im wesentlichen in der Mitte der Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 gehalten. Für die Befestigung der Generatorfüße 7 am Rohrboden sind spezielle Halterungen 8 vorgesehen.
  • Die Stufung des Rohrdurchmessers der Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 ist in vorteilhafter Weise derart vorgesehen, dass an dem freien Ende der jeweils innenliegend angeordneten Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 in Bezug auf das jeweils folgende, größere Einzelrohr ein Ringspalt 5 entsteht.
  • Diese Ringspalte 5 haben den Vorteil, dass der Fahrtwind für die in Strömungsrichtung in zweiter und dritter Reihe angeordneten Windgeneratoren in zwei Komponenten aufgeteilt werden. Dadurch wird in günstiger Weise die Strömungs-Verschattung der in zweiter und dritter Reihe angeordneten Windgeneratoren 3 durch den jeweils in Fahrtrichtung vor ihnen liegenden Windgenerator weitestgehend ausgeglichen und erreicht, dass die Anströmung der einzelnen Windgeneratoren im wesentlichen die gleiche Größe aufweist.
  • 1b zeigt den Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lösung in schematisierter Darstellung. Die einzelnen Windgeneratoren 3.1, 3.2, 3.3 unterscheiden sich bei gleicher Bauart und Anordnung gemäß 1a durch die Anzahl der Rotorblätter 6.
  • In der 1c schematisiert dargestellten Ausführungsform der Erfindung weisen die zylindrischen Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 des Rohr-in-Rohr-Systems der einzelnen Windkanäle 2 konisch ausgebildete Endbereiche 22, 23 auf. Dadurch wird ein verbessertes Abströmverhalten des Fahrtwindes aus den entsprechenden Ringkanälen 5 auf den jeweils nachstehend angeordneten Windgenerator 3 erreicht.
  • Weitere mögliche Gestaltungsformen der Rotoren der Windgeneratoren in Bezug auf die Anzahl der Rotorblätter 6 sind in den 6a bis 6c gezeigt.
  • In 2 ist das erfindungsgemäße Windkanal-System 1 von vorn mit Blick in Richtung der zur Elektroenergie erzeugenden Windströmung in vereinfachter Form dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hierbei lediglich die Rotoren der Windgeneratoren 3.3 (Schnittebene A ... A gemäß 1 b) gezeigt. Die einzelnen Windkanäle des Windkanal-Systems 1 sind mit 2 und die Einzelrohre der erfindungsgemäßen Rohr-in-Rohr-Konstruktion mit 4.1, 4.2, 4.3 bezeichnet.
  • Am Ende dieser Einzelrohre sind entsprechend der Durchmesserstaffelung Ringspalte 5 vorgesehen.
  • Diese Anordnung ist besonders günstig, wenn die Fläche der Ringspalte 5 im Verhältnis zu dem jeweils nächstliegenden größeren Einzelrohr im wesentlichen 5 bis 20 Prozent beträgt. Dadurch ist in es vorteilhafter Weise möglich, dass auch bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs eine im wesentlichen gleichmäßige Anströmung der einzelnen Windgeneratoren 3, 3.1, 3.2, und 3.3 erfolgen kann. Insbesondere durch die in Strömungsrichtung des Fahrtwindes vorgesehene Erhöhung der Anzahl der Rotorblätter 6 der Windgeneratoren 3.1, 3.2, 3.3 kann gesichert werden, dass die Drehzahl der Rotoren auch bei variablen Fahrgeschwindigkeiten des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs im wesentlichen gleichgroß ist. Gleichzeitig wird dadurch auch der gerätetechnische Aufwand bei der Verteilung der durch die Windgeneratoren erzeugten elektrischen Energie in vorteilhafter Weise reduziert.
  • Der in 3 in perspektivischer Darstellung gezeigte Windgenerator 3 weist einen Standfuß 7 auf, welcher an seinem freien Ende mittels einer Halterung 8 an dem entsprechenden Rohr des Windkanal-Systems 1 befestigt ist. Innerhalb des Standfußes 7 sind Kanäle 10 vorgesehen, um Energieversorgungsleitungen 9 (siehe 8) aufzunehmen. Die Leitungen 9 sind zu einem Elektronik-Baustein 20 geführt, über welchen die Gleichrichtung der durch die Windgeneratoren erzeugten Wechselspannung, deren Amplitudenregelung sowie ihre Einspeisung in den jeweiligen Energiespeicher erfolgt.
  • Eine vorteilhafte Form der Befestigung ist in 4 schematisch dargestellt. Die Halterung 8 weist eine schwalbenschwanzartige Führung 17 auf, in welcher der Standfuß 7 einfache Weise rastend einführbar ist.
  • Die in den 5a und 5b beschriebene Konstruktion stellt eine erfindungsgemäße Alternative zu der vorstehend beschriebenen Form der Befestigung der Windgeneratoren 3 innerhalb eines Einzelrohrs 4 des Windkanal-Systems 1 dar. Der Windgenerator 3 ist in vorteilhafter Weise durch drei unter einem Winkel von 120° versetzt angeordneten Haltestreben 12 innerhalb der Einzelrohres 4 fest verankert. Mindestens einer der Haltestreben 12 weist mindestens einen (nicht näher dargestellten) Kanal 10 auf, um die Verbindungsleitungen 9 zwischen Windgenerator 3 und den, bevorzugt als Li-Ionen-Akkumulatoren ausgebildeten, Energiespeichern aufzunehmen.
  • Wie in der Einzelheit A näher gezeigt, weisen die Haltestreben 12 an ihrem der Wandung des Einzelrohres 4 zugewandten Ende einen plattenförmigen Stützfuß 19 auf, dessen Fixierung an der Innenwandung des Einzelrohres 4 durch einen Bolzen 18 erfolgt.
  • Um Turbulenzen und Verwirbelungen innerhalb der Einzelrohre 4.1, 4.2, 4.3 des Windkanal-Systems 1 durch die Halterungselemente 7 bzw. 12 möglichst weitestgehend zu verringern, weisen diese Halterungselemente eine im wesentlichen kreisformig, oval bzw. teilweise ovalartig oder dreieckförmig ausgebildete Querschnittsfläche auf. Vorteilhafte Varianten für den Stützfuß 7.1 bis 7.6 eines Windgenerators 3 sind in den 7a bis 7f in schematisierter Form dargestellt. Eine analoge Formgebung ist auch für die Haltestreben 12 sinnvoll, deren Querschnittsflächen jeweils gleichartige Begrenzungslinien 16.1 bis 16.6 aufweisen.
  • Wie in den 7e und 7f gezeigt, sind die Begrenzungslinien teilweise nach innen eingezogen, um den Strömungswiderstand weiter herabzusetzen.
  • 8 zeigt in schematisierter Darstellung einen Teilbereich des Energieumwandlungssystems für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug. Den Windkanälen 2 des Windkanal-System sind jeweils Schutzgitter 14 zugeordnet, durch welche verhindert wird, dass Fremdkörper in das Energiewandlungssystem eindringen und mechanische Beschädigungen hervorrufen können. Gleichermaßen sind eine an der Innenwand der Einzelrohre 4 Schallschutzauskleidung 15 vorgesehen, um den Geräuschpegel in dem elektrisch angetriebenen Fahrzeug bei Betrieb nicht über Gebühr zusätzlich zu erhöhen.
  • Die elektrische Verbindung des mit beispielsweise drei Rotorblättern 6 ausgerüsteten Windgenerators 3 mit dem Energiespeicher 11, 21 erfolgt über die in dem Kanal 10 des Standfußes 7 geführte Leitung 9.1 über den Elektronik-Baustein 20. Die Einspeisung der durch Nutzung der Strömungsenergie bei sich bewegenden Fahrzeug erzeugten elektrischen Leistung in die Energiespeicher 11, 21 sowie die Umschaltung der Energiespeicher zur Spannungsversorgung des Antriebsmotors 30 des Fahrzeugs wird durch einen Elektronik-Baustein 20 in bekannter Weise geeignet realisiert. Die dazu erforderlichen Leitungsverbindungen sind mit 9.2, 9.3 und 9.4 bezeichnet.
  • Die erfindungsgemäßen Lösungen sind für sowohl für Land- als auch für Luft- oder Wasserfahrzeuge geeignet, wobei auf die Ausbildung des jeweiligen elektrisch angetriebenen Fahrzeugs in den Ausführungsbeispielen dieser Beschreibung nicht näher eingegangen worden ist.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20102670 U1 [0009]
    • - DE 202005009215 U1 [0009]
    • - CA 2471153 A1 [0009]
    • - US 3374849 [0009]
    • - US 4254843 [0009]
    • - US 6373145 [0009]

Claims (10)

  1. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug, aufweisend einen Elektromotor (30), welcher an einen nachladbaren Energiespeicher (11, 21) angeschlossenen ist und eine im wesentlichen im Frontbereich des Fahrzeugs angeordnete, mindestens ein Windkanal-System (1) mit mehreren Windkanälen (2) ausgerüstete Windkraftanlage mit mehreren, jeweils in einem Windkanal (2) in Fahrtrichtung hintereinander angeordneten Windgeneratoren (3) aufweist, durch welche die Strömungsenergie des Fahrtwindes in elektrische, zur Nachladung des den elektrischen Antriebsmotor versorgenden Energiespeichers (11, 21) nutzbare Energie umwandelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Windkanal (2) des Windkanal-Systems (1) durch eine Rohr-in-Rohr-Konstruktion in der Form gebildet, dass sowohl der Rohrdurchmesser als auch die Länge der Einzelrohre (4.1, 4.2, 4.3) des Windkanal-Systems (1) in Richtung der die in den Einzelrohren (4.1, 4.2, 4.3) angeordneten Windgeneratoren (3) antreibenden Luftströmung stufenweise vergrößert ist.
  2. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufung des Rohrdurchmessers der Einzelrohre (4.1, 4.2, 4.3) derart vorgesehen ist, dass an dem freien Ende eines jeweils innenliegend angeordneten Einzelrohres (4.1, 4.2) in Bezug auf das jeweils folgende, größere Einzelrohr (4.2, 4.3) ein Ringspalt (5) mit einer Querschnittsfläche entsteht, welche im wesentlichen 5 bis 20 Prozent der Querschnittsfläche des jeweils größeren Einzelrohres entspricht.
  3. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Einzelrohre (4.1, 4.2, 4.3) ein mittels eines Standfußes (7, 7.1 bis 7.6) oder mittels drei um 120° versetzten Haltestäben (12) an der inneren Rohrwandung der Einzelrohre (4.1, 4.2, 4.3) befestigter Windgenerator (3, 3.1, 3.2, 3.3) zugeordnet ist.
  4. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüße (7, 7.1 bis 7.6) bzw. die Haltestäbe (12) jeweils eine Strömungs-Turbulenzen reduzierenden Querschnittsfläche (7.1 bis 7.6) aufweisen.
  5. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungs-Turbulenzen reduzierende Querschnittsflächen (7.1 bis 7.6) Im wesentlichen kreisförmig, oval oder dreieckförmig ausgebildet ist.
  6. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ovalen oder dreieckförmigen Querschnittsflächen (16.5, 16.6) nach innen verrundet eingezogene Begrenzungslinien aufweisen.
  7. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Standfußes 7, 7.1 bis 7.6) und mindestens einem der Haltestäbe (12) ein Kanal (10) zur Führung einer Leitung (9.1) für die Energiezufuhr zu den Energiespeichern (11, 21) vorgesehen ist.
  8. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrischen Einzelrohre 4.1, 4.2 des Rohr-in-Rohr-Systems der einzelnen Windkanäle 2 sich konisch verjüngende Endbereiche 22, 23 aufweisen.
  9. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in den Windkanälen (2) seriell angeordneten Windgeneratoren (3.1, 3.2, 3.3) in Stromungsrichtung gesehen eine Vergrößerung der Anzahl der Rotorblätter (6) aufweisen.
  10. Elektrisch angetriebenes Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Windkanal-System (1) das Eindringen von Fremdkörpern verhindernde Schutzgitter (14) vorgesehen sind und die Innenwandungen der Einzelrohre 4, 4.1, 4.2, 4.3 des Windkanal-Systems 1 Schallschutzmittel (15) aufweisen.
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