DE20107010U1 - Hängematte mit Gurtsystem - Google Patents
Hängematte mit GurtsystemInfo
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- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45F—TRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
- A45F3/00—Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
- A45F3/22—Hammocks; Hammock spreaders
Landscapes
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hängemattenvorrichtung mit einem Gewebeabschnitt zum Tragen einer Person oder einer Puppe und einer Spanneinrichtung, an der der Gewebeabschnitt befestigt und die in eine Trägereinrichtung derart einhängbar ist, dass die Spanneinrichtung mit dem Gewebeabschnitt Schwingbewegungen ausführen kann. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Babyhängematten.
Hängematten bzw. Hängesessel sind üblicherweise an zwei Punkten aufgehängt, so dass sie Schwingbewegungen ausführen können. Bekanntermaßen sind derartige Schwingbewegungen für Babys sehr beruhigend, so dass immer wieder der Bedarf besteht, Babys in Hängematten bzw. Hängesessel zu legen und sie dort zu wiegen.
Da Babys und Kleinkinder häufig nicht in der Lage sind, ihre Liegeposition in der Hängematte oder im Hängesessel während des Schaukeins oder aber auch im Stillstand beizubehalten und die Gefahr besteht, dass sie aus der Hängematte bzw. dem Hängesessel herauskippen, wird häufig davon abgesehen, Kinder in derartige Hängematten zu legen. Das gleiche gilt für Spielzeughängematten, die für Puppen verwendet werden sollen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Hängematte bzw. einen Hängesessel vorzuschlagen, in der/dem Babys und Kleinkinder ohne die Gefahr des Herauskippens liegen bzw. sitzen können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Hängematten- oder sesselvorrichtung mit einem Gewebeabschnitt zum Tragen einer Person oder einer Puppe und einer Spanneinrichtung, an der der Gewebeabschnitt befestigt und die in eine Trägereinrichtung derart einhängbar ist, dass die Spanneinrichtung mit dem Gewebeabschnitt Schwingbewegungen ausführen kann, wobei der Gewebeabschnitt ein Gurtsystem, bestehend aus mindestens einem Gurt, aufweist zum Halten der Person oder Puppe in dem Gewebeabschnitt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Baby, das Kleinkind oder die Puppe vorteilhafterweise durch das Gurtsystem in der Hängematte bzw. dem Hängesessel sitzend oder liegend gehalten. Dadurch wird ein Herauskippen aus der Hängematte bzw. dem Hänge-
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sessel während des Stillstands und während des Schwingens bzw. Schaukeins im Wesentlichen verhindert.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in denen zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Hängematte;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Hängematte; und
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Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Feststellelement.
Die nachfolgend anhand der Figuren beschriebene Hängematte stellt eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar. Gemäß Figur 1 umfasst die Hängematte einen Textilgewebeabschnitt 1, der im Wesentlichen rechteckförmig ist. Die Größe des Textilgewebeabschnitts 1 kann entsprechend den Anforderungen beliebig groß gewählt werden. Die Form des Textilgewebeabschnitts 1 ist auch nicht auf ein Rechteck beschränkt, sondern kann ebenso ein Quadrat, ein Mehreck oder ein runde Form sein.
Ein Schnursystem 2 dient zum Tragen und Aufspannen des Textilgewebeabschnitts 1. Hierzu sind in den Gewebeabschnitt 1 am Rand Tunnel eingearbeitet, durch die Schnüre 2 des Schnurgebildes bzw. Schnursystems eingezogen sind. An den Ecken des Textilgewebeabschnitts 1 sind die jeweiligen Tunnel offen, so dass die Schnüre herausgeführt werden können.
Je nach Art des für die Hängematte bzw. den Hängesessel vorgesehenen Gewebes kann auf derartige Tunnel auch verzichtet werden. Dies ist der Fall insbesondere bei netzartigen Geweben und bei Geweben, die an der Stirnseite in regelmäßigen Abständen mehrfach aufgehängt sind. Darüber hinaus können Tunnel auch nur an den Längsseiten vorgesehen 0 sein.
An zwei gegenüberliegenden Seiten des Textilgewebeabschnitts 1, in der Regel den Stirnseiten, ist die Spanneinrichtung bzw. das Schnurgebilde 2 zusammengeführt und dort zu einer Lasche 3 ausgebildet bzw. mit einer Lasche 3 versehen. Die beiden Laschen 3 dienen zum Aufhängen der Hängematte auf ein Gestell oder sonstiges ortsfestes Objekt. Die Laschen 3 sind an jeder Stirnseite des Textilgewebeabschnitts 1 jeweils nur mit zwei Schnursträngen verbunden. Die beiden Schnurstränge führen dabei gemäß Fig. 1 von den Ecken
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des Textilgewebeabschnitts 1 zu der jeweiligen Lasche 3. Der Vorteil dieser Aufhängung der Hängematte mit nur zwei Schnursträngen an jeder Stirnseite besteht darin, dass sich Kinder nicht so leicht in den Schnüren verfangen können, wie bei Ausführungsformen, bei denen eine Vielzahl von Schnüren von der Stirnseite des Textilgewebeabschnitts 1 zu der jeweiligen Lasche 3 führt. Insbesondere ist die Gefahr, dass sich Kleinkinder, an deren Kleidung beispielsweise ein Beruhigungssauger mit einer Schnur befestigt ist, in einer Hängematte mit nur zwei Schnüren pro Stirnseite verfangen, deutlich reduziert.
Damit die Hängematte bei der Benutzung zumindest annähernd formstabil bleibt, sind an den Stirnseiten feste Holz-, Kunststoff- oder Metallstreben 4 vorgesehen, an deren Enden die Schnüre 2 durchgeführt sind. Derartige Streben können, wie nicht in Figur 1 dargestellt ist, ebenfalls an der Längsseite der Hängematte vorgesehen sein. Damit ergäbe sich ein stabiler Hängemattenrahmen, der insbesondere für Babyhängematten aufgrund der Kippproblematik vorteilhaft sein kann.
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Vorzugsweise besitzen die Holz-, Kunststoff- oder Metallstreben 4 einen Ablösemechanismus, so dass sie von dem Textilgewebeabschnitt 1 und dem Schnursystem 2 ablösbar sind. Eine Variante des Ablösemechanismus ist in Fig. 1 angedeutet. Dementsprechend werden die Streben 4, die an ihren Enden zur jeweiligen Stirnseite offene Querbohrungen 0 aufweisen, an die aus den Ecken des Textilgewebeabschnitts 1 geführten Schnüre gesteckt. Für das Waschen des Textilgewebeabschnitts 1 können die Streben 4 dann ohne weiteres von der Hängematte entfernt werden.
Im Mittelbereich des Textilgewebeabschnitts 1 ist ein Gurtsystem 5 vorgesehen. Das Gurt-5 system 5 umfasst einen Beckengurt 6, der in Querrichtung zur Hängematte verläuft und an beiden Enden mit dem Textilgewebeabschnitt 1 vernäht ist. Der Beckengurt 6 weist in seinem Mittelbereich einen Gurtverschluss 7 auf, der vorzugsweise auch mit einer Gurtspanneinrichtung versehen ist. In Fig. 1 ist der Beckengurt 6 geöffnet dargestellt.
Die Gurtverschlüsse 7 sind gemäß Fig. 1 als Schnapp- bzw. Stecksystem ausgebildet. Darüber hinaus können die Gurtabschnitte aber auch in einfacher Weise verknotet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Gurtabschnitte durch Klettverschlüsse zu verbinden.
Das Gurtsystem 5 weist ferner zwei Hosenträgergurte 8 und einen Dreiecksgewebeabschnitt 9 auf. Der Dreieckstextilabschnitt 9 ist an der zu einer Stirnseite der Hängematte weisenden Spitze am Textilgewebeabschnitt 1 angenäht. Im angegurteten Zustand befindet
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sich die angenähte Spitze im Schritt des Kindes, so dass der Dreiecksgewebeabschnitt 9 das Becken des Kindes zumindest teilweise bedeckt. Im Bereich der der angenähten Spitze gegenüberliegenden Kante des Dreiecksgewebeabschnitts 9 sind die einen Enden der Hosenträgergurte 8 angenäht. Die anderen Enden der Hosenträgergurte 8 sind an dem Gewebeabschnitt 1 angenäht. Letztere Nahtstellen liegen zweckmäßigerweise im Bereich der Schultern des in der Hängematte liegenden Kindes. Die beiden Hosenträgergurte 8 weisen in ihrem Mittelbereich ebenfalls Gurtverschlusseinrichtungen und Gurtspanneinrichtungen auf.
In Figur 2 ist die erfmdungsgemäße Hängematte mit Gurtsystem 5 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Hängematte ist dabei mit den Laschen 3 in einem Gestell 10 aufgehängt. An den stirnseitigen Schnüren 2 der Hängematte sind Feststellschnüre 11 angebracht, die mit dem Gestell 10 derartig verbunden werden können, dass das Schwingen der Hängematte unterbunden bzw. gehemmt wird. Die Feststellelemente können Teil des Schnurgebildes der Hängematte oder aber eigene Schnurgebilde gemäß Figur 3 sein.
Das Gestell 10, an dem die Hängematte aufgehängt ist, besteht aus mehreren Holz-, Metall- oder Kunstoffstreben, die miteinander in geeigneter Weise verbunden sind. Eine Verbindungsmöglichkeit besteht darin, beispielsweise Holzschrauben zu verwenden. Vorzu-0 ziehen sind jedoch Maschinenschrauben, insbesondere Flügelschrauben, damit das Gestell 10 für den Transport beliebig oft zerlegbar ist und die Stabilität trotzdem erhalten bleibt.
Das in Figur 3 dargestellte Feststellelement besteht aus zwei Schnursträngen 12, 13, die an einem Ende und in der Mitte verknotet sind. Am anderen Ende sind die Schnurstränge 12, 13 durch einen Holzstift 14 geführt. Mit einem derartigen Feststellelement 11 lassen sich die Schnurre 2 der Hängematte leicht an das Gestell 10 knüpfen, so dass die Hängematte nicht mehr schaukeln kann.
Die Feststellelemente 11 können aber auch mit einer einfachen Schnur oder durch starre Elemente realisiert werden.
Alternative Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können darin bestehen, dass die Gurte 6, 7 und 8 sowie der Dreiecksgewebeabschnitt 9 nicht an dem Gewebeabschnitt 1 angenäht, sondern durch entsprechende Schlitze in dem Gewebeabschnitt 1 von der Rückseite der Hängematte durchgeführt werden. Dadurch wäre beispielsweise der Beckengurt 6 als Ringgurt ausgebildet, der durch 2 Schlitze an die Oberseite des Gewebeabschnitts 1 geführt ist. Das lose Verbinden des Gurtsystems 5 mit dem Gewebeabschnitt 1
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hätte den Vorteil, dass das Gurtsystem 5 aus der Hängematte entnommen werden kann. Somit könnte eine Hängematte für Erwachsene zu einer Hängematte für Babys umgerüstet werden.
Das Gurtsystem 5 kann zusätzlich beispielsweise einen Brustgurt oder einen anderen Gurt aufweisen. Ebenso kann auf einen der beschriebenen Gurte verzichtet werden. Gemäß einer weiteren Alternative kann auf den Dreiecksgewebeabschnitt 9 verzichtet werden und die Hosenträgergurte 8 an beiden Enden an dem Gewebeabschnitt 1 befestigt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können mehrere Gurtsysteme 5 in einer Hängematte vorgesehen werden. Eine derartige Hängematte wäre dann beispielsweise für ein Zwillingspärchen geeignet.
Claims (12)
1. Hängematten- oder Sesselvorrichtung mit
einem Gewebeabschnitt (1) zum Tragen einer Person oder einer Puppe, und
einer Spanneinrichtung (2), an der der Gewebeabschnitt (1) befestigt und die in eine Trägereinrichtung (10) derart einhängbar ist, dass die Spanneinrichtung (2) mit dem Gewebeabschnitt (1) Schwingbewegungen ausführen kann,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Gewebeabschnitt (1) ein Gurtsystem (5), bestehend aus mindestens einem Gurt, aufweist zum Halten der Person oder Puppe in dem Gewebeabschnitt (1).
einem Gewebeabschnitt (1) zum Tragen einer Person oder einer Puppe, und
einer Spanneinrichtung (2), an der der Gewebeabschnitt (1) befestigt und die in eine Trägereinrichtung (10) derart einhängbar ist, dass die Spanneinrichtung (2) mit dem Gewebeabschnitt (1) Schwingbewegungen ausführen kann,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Gewebeabschnitt (1) ein Gurtsystem (5), bestehend aus mindestens einem Gurt, aufweist zum Halten der Person oder Puppe in dem Gewebeabschnitt (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Gewebeabschnitt (1) aus Textilgewebe gefertigt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Spanneinrichtung (2) ein Schnurgebilde ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Gewebeabschnitt (1) länglich ausgeführt ist und die Spanneinrichtung (2) quer zur Längsrichtung des Gewebeabschnitts (1) an mindestens einer Stirnseite eine Versteifung (4) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Gewebeabschnitt (1) rechteckförmig ist und die Spanneinrichtung (2) an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten Versteifungen (4) aufweist, die im Wesentlichen die gleiche Länge wie die der zugehörigen Seite des Gewebeabschnitts (1) besitzen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Gurtsystem (5) einen Beckengurt (6) umfasst.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Gurtsystem (5) Hosenträgergurte (8) umfasst.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Gurtsystem (5) einen Dreiecksgewebeabschnitt (9), der an einer Spitze bei vorgegebener Liegeposition der Person oder Puppe auf dem Gewebeabschnitt (1) im Bereich des Schritts der Person oder Puppe mit dem Gewebeabschnitt (1) verbunden ist und im Bereich der gegenüberliegenden Seite mit einem oder mehreren Gurten (8) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Spanneinrichtung (2) mindestens eine Feststelleinrichtung (11) umfasst, die mit der Spanneinrichtung (2) lösbar verbunden und mit der Trägereinrichtung (10) derart verbindbar ist, dass die Schwingbewegungen gehemmt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei die Feststelleinrichtung (11) ein Schnurgebilde ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit einem Holz- oder Metallgestell als Trägereinrichtung (10), an dem die Spanneinrichtung (2) an zwei Punkten aufhängbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der mindestens eine Gurte des Gurtsystems (5) eine Gurtverschlusseinrichtung und/oder eine Gurtspanneinrichtung umfasst.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20107010U DE20107010U1 (de) | 2001-04-23 | 2001-04-23 | Hängematte mit Gurtsystem |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20107010U DE20107010U1 (de) | 2001-04-23 | 2001-04-23 | Hängematte mit Gurtsystem |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20107010U1 true DE20107010U1 (de) | 2001-06-28 |
Family
ID=7956112
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20107010U Expired - Lifetime DE20107010U1 (de) | 2001-04-23 | 2001-04-23 | Hängematte mit Gurtsystem |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20107010U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1398262A2 (de) | 2002-09-10 | 2004-03-17 | "Zwei plus zwei" Marketing GmbH | Körperaufnahme für ein fahrbares Rahmengestell |
| US8251457B2 (en) | 2009-03-04 | 2012-08-28 | Thule Child Transport Systems Ltd. | Child restraint safety device |
| DE102024105234A1 (de) | 2024-02-25 | 2025-08-28 | Vaude Sport Gmbh & Co. Kg | Hängematte |
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2001
- 2001-04-23 DE DE20107010U patent/DE20107010U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| EP1398262A2 (de) | 2002-09-10 | 2004-03-17 | "Zwei plus zwei" Marketing GmbH | Körperaufnahme für ein fahrbares Rahmengestell |
| US7431324B2 (en) | 2002-09-10 | 2008-10-07 | 634182 Alberts Ltd. | Body receptacle for a wheeled frame |
| EP2075185A1 (de) * | 2002-09-10 | 2009-07-01 | "Zwei plus zwei" Marketing GmbH | Körperaufnahme für ein fahrbares Rahmengestell |
| US7690675B2 (en) | 2002-09-10 | 2010-04-06 | 634182 Alberta Ltd. | Body receptacle for a wheeled frame |
| US8251457B2 (en) | 2009-03-04 | 2012-08-28 | Thule Child Transport Systems Ltd. | Child restraint safety device |
| DE102024105234A1 (de) | 2024-02-25 | 2025-08-28 | Vaude Sport Gmbh & Co. Kg | Hängematte |
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010802 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040519 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20071101 |