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DE202009007199U1 - Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper - Google Patents

Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper Download PDF

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DE202009007199U1 DE200920007199 DE202009007199U DE202009007199U1 DE 202009007199 U1 DE202009007199 U1 DE 202009007199U1 DE 200920007199 DE200920007199 DE 200920007199 DE 202009007199 U DE202009007199 U DE 202009007199U DE 202009007199 U1 DE202009007199 U1 DE 202009007199U1
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Abstract

Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper mit einem gegenüber einer Grundplatte geführt verfahrbaren elektrischen Heizdraht, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schneideinrichtung wenigstens ein Messmittel zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet ist, so dass wenigstens der Abstand zwischen Heizdraht (3) und Grundplatte (1) messbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Schneideinrichtungen für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper mit einem gegenüber einer Grundplatte geführt verfahrbaren elektrischen Heizdraht.
  • Bekanntlich verbrennt geschäumtes Polystyrol bei einer Einwirkung einer Flamme oder stark erhitzten Werkzeugen nur örtlich. Infolge der chemischen und physikalischen Eigenschaften bleibt der Verbrennungsvorgang auf den Ort der unmittelbaren Anwendung der Wärmequelle beschränkt.
  • Geräte zum Schneiden von Kunststoff mittels elektrisch beheizter Werkzeuge oder Trennelemente sind bekannt.
  • Durch die Druckschrift DE 1 262 010 A (Schneidvorrichtung für Kunststoff, insbesondere ausgeschäumtes Polystyrol) ist eine Schneidvorrichtung mit einem elektrisch beheizbaren Glühdraht, der durch örtliches Verbrennen des Kunststoffes einen Trennschnitt erzeugt, bestehend aus einem Untergestell, einer Tischplatte und einem galgenartigen Traggestell mit einer Haltevorrichtung für den Glühdraht, der in Arbeitsstellung zwischen Haltevorrichtung und Tischplatte gespannt ist.
  • Die Druckschrift DE 297 17 912 U1 (Schneidvorrichtung) beinhaltet eine Schneidvorrichtung zum Schneiden von flächigen Kunststoff-Plattenkörpern zur Isolierung von Gebäuden mit einem aufheizbaren, parallel verschieblichen und hierfür zumindest einseitig in seiner Bewegungsebene zwangsgeführten Trennelement, insbesondere einen die Breite eines zu schneidenden Plattenkörpers beidseits überragenden Schneiddraht.
  • Durch die Druckschrift DE 298 01 499 U1 (Schneidvorrichtung zum Schneiden von thermisch bearbeitbarem Material) ist eine Schneidvorrichtung mit im Abstand von einander gegenüberliegenden Längsträgern bekannt, auf denen eine Mehrzahl von Drahtführungen längs derselben verstellbar vorgesehen ist, welche je einen Drahthalter des einen, ersten Längsträgers und denjenigen des anderen, zweiten Längs trägers jeweils ein Schneiddraht eingespannt oder einspannbar ist.
  • Das sind kompakte Schneidvorrichtungen, wobei die Position des Schneiddrahtes festgelegt ist.
  • Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper einfach maßgenau mittels einer Schneideinrichtung mit einem gegenüber einer Grundplatte geführt verfahrbaren elektrischen Heizdraht zu trennen.
  • Diese Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
  • Die Schneideinrichtungen für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper mit einem gegenüber einer Grundplatte geführt verfahrbaren elektrischen Heizdraht zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass die Körper einfach maßgenau trennbar sind.
  • Dazu ist an der Schneideinrichtung wenigstens ein Messmittel
    • – zur optischen Abstandsmessung,
    • – zur Erfassung der Lageänderung oder
    • – zur Bestimmung der Position angeordnet, so dass wenigstens der Abstand zwischen Heizdraht und Grundplatte messbar ist.
  • Derartige Messmittel gewährleisten eine genaue Möglichkeit der Bestimmung insbesondere der Position des Heizdrahtes gegenüber der Grundplatte. Die Messung einer Weglängenänderung erfolgt dazu auch richtungsabhängig entsprechend der Bewegung des Heizdrahtes gegenüber der Grundplatte, so dass die jeweilige Position leicht bestimmbar ist. Damit sind mehrere Körper einheitlich schneidbar. Die Bestimmung der Position kann dabei sowohl absolut als auch relativ erfolgen. Bei Letzterer wird eine relative Bewegungslänge erfasst, so dass ein Körper mehrfach leicht mit voneinander abhängigen Maßen geschnitten werden kann. Dass ist beispielsweise bei Stufenformen der Fall.
  • Ein Messmittel kann darüber hinaus auch zur Bestimmung eines Maßes zwischen dem Heizdraht und dem Körper eingesetzt werden. Dazu ist ein Anschlag für den Körper ein Bestandteil des Messmittels.
  • Mit der Anordnung der vorgenannten Messmittel an einer Grundplatte steht dem Nutzer eine universell einsetzbare Schneideinrichtung zur Verfügung. Neben der Höhe kann auch der Abstand des Heizdrahtes zu einem Anschlag für den Körper bestimmt werden.
  • Die zu schneidenden Körper sind insbesondere Werkstücke zur Dämmung, die bekannterweise aus Dämmstoffen bestehen. Diese dienen meist in Form von Quadern oder Platten der Wärme- und/oder Schalldämmung. Insbesondere werden Schaum- oder Faserstoffe eingesetzt, die durch Wärmeeinwirkung schneidbar sind. Dazu wird der Heizdraht benutzt, der gegenüber dem Körper aus dem Dämmstoff auf der Grundplatte geführt verfahrbar ist. Zum Schneiden wird der erhitzte Heizdraht verwendet. Dabei ist der Heizdraht ein elektrischer Widerstand in einem elektrischen Stromkreis, wobei der durch den elektrischen Stromfluss erhitzte Heizdraht dem lokalen Verbrennen des Dämmstoffs dient. Bei Bewegung des Heizdrahtes wird eine Schnittwirkung erreicht. Weitere Bestandteile des Stromkreises sind ein Transformator und ein Schalter zum Öffnen oder Schließen des Stromkreises. Die Primärspule des Transformators ist mit einem Niederspannungsnetz verbunden und dient der Realisierung einer Kleinspannung für den elektrischen Stromkreis mit dem Heizdraht mittels seiner wenigstens einen Sekundärspule.
  • Die Grundplatte dient der Platzierung des zu schneidenden Werkstücks und als Träger der Bestandteile der Schneideinrichtung. Letztere sind insbesondere Höhenverstellungen für den Heizdraht und der Transformator. Der Heizdraht ist dazu beispielsweise an einem Bügel befestigt, der mittels den Höhenverstellungen in seiner Höhe gegenüber der Grundplatte geführt verfahrbar ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 10 angegeben.
  • Nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 ist an einem gegenüber der Grundplatte verfahrbaren Bestandteil mit dem Heizdraht wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet, so dass der Abstand zwischen Heizdraht und Grundplatte messbar ist.
  • Nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 ist an einem gegenüber der Grundplatte einstellbaren Teil für den Körper wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet, so dass der Abstand zwischen einer Wand des Körpers und dem Heizdraht messbar ist. Das Teil ist vorteilhafterweise ein Anschlag für den Körper.
  • Das Messmittel ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4
    • – zur optischen Abstandsmessung ein Mittel zur Messung der Phasenlage oder ein Triangulationssensor,
    • – zur Erfassung der Lageänderung ein Inkrementalgeber und
    • – zur Bestimmung der Position ein Potentiometergeber.
  • Bei der optischen Abstandsmessung kommen vorteilhafterweise Laser zum Einsatz.
  • Bei einem Mittel zur Messung der Phasenlage wird die entfernungsabhängige Phasenverschiebung eines reflektierten Laserstrahls oder dessen Modulation gegenüber dem ausgesandten Laserstrahl oder dessen Modulation gemessen. Die Phasenverschiebung wird zur Messung der zurückgelegten Distanz genutzt. Zur Überlagerung ist auch die Laserfrequenz selbst nutzbar, so dass die Arbeitsweise eines Laserinterferometers realisiert ist. Bei letzteren wird die relative Änderung bei Verschiebung des Objektes in Form beispielsweise des Heizdrahtes oder Anschlags erfasst. Dabei wird entweder die Laserwellenlänge oder die Phasenlage zur Abstandsbestimmung genutzt.
  • Bei der Lasertriangulation wird ein Laserstrahl auf das Objekt fokussiert und mit einem daneben im Sensor angeordneten Fotoempfänger in Form einr Kamera, einer ortsauflösenden Fotodiode oder einer CCD-Zeile das Abbild des reflektierten Laserstrahles erfasst. Ändert sich die Entfernung des Objektes vom Sensor, ändert sich auch der Winkel und damit die Position seines Abbildes auf dem Fotoempfänger. Aus der Positionsänderung wird mit Hilfe der Winkelfunktionen die Entfernung des Objektes vom Laser berechnet.
  • Inkrementalgeber sind Sensoren zur Erfassung von Lageänderungen, mit denen sowohl eine Wegstrecke als auch eine Wegrichtung erfassbar ist. Derartige Geber sind auch als bekannte Drehgeber oder Drehimpulsgeber bekannt. Die Geber besitzen eine Maßverkörperung mit einer sich wiederholenden periodischen Zählspur. Die Messung beruht auf einer Richtungsbestimmung und einer Zählung. Bekannte Inkrementalgeber arbeiten photoelektrisch, magnetisch oder mit Schleifkontakten.
  • Der Potentiometergeber weist die Bauart eines Potentiometers auf. Dabei wird bei einer gestreckten Bauform die Länge und bei einer runden Bauform der Winkel erfasst. Entsprechend der Stellung eines beweglichen Teiles in Form des Schleifers ändert sich der elektrische Widerstand zwischen Schleifer und den Enden der Widerstandsbahn. Als Spannungsteiler wird dadurch die sich relativ zur Stellung ändernde elektrische Spannung erhalten. Der Geber wird kalibriert, um einer bestimmten Spannung eine bestimmte Lage zuzuordnen.
  • Die Position des Heizdrahtes oder eines Anschlags wird bei Einsatz eines Inkrementalgebers oder eines Potentiometergebers über die Weglängenänderung beim Verfahren des Heizdrahtes oder des Anschlags bestimmt. Zur Festlegung eines Ausgangspunkts kann der Heizdraht oder der Anschlag an eine Endposition bewegt werden.
  • Nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 ist vorteilhafterweise wenigstens ein Triangulationssensor an der Grundplatte oder an einem gegenüber der Grundplatte verfahr- oder einstellbarem Teil für den Heizdraht oder den Körper angeordnet.
  • Der Heizdraht ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 an zwei Haltern lösbar befestigt. Weiterhin befinden sich die Halter an beabstandet zueinander angeordneten sowie gleit- oder wälzkörpergeführt verfahrbaren Höhenverstellungen. Darüber hinaus sind die Höhenverstellungen auf einer Grundplatte befestigt, so dass der Abstand zwischen Heizdraht und Grundplatte veränderbar ist. Damit ist eine einfach realisierte Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper vorhanden.
  • Die Halter sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 an den Schenkeln eines Bügels angeordnet, so dass eine einfache Handhabbarkeit gegeben ist.
  • Die Höhenverstellungen sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 über jeweils ein feststellbares Drehgelenk auf der Grundplatte befestigt, so dass der Winkel zwischen Höhenverstellungen und Grundplatte ein- und feststellbar ist. Damit können auch schräge Schnitte ausgeführt werden.
  • Das Messmittel ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 mit einem Datenverarbeitungssystem zusammengeschaltet, welches weiterhin mit einem Datensichtgerät für wenigstens die Messwerte verbunden ist. Dadurch kann der Nutzer den jeweiligen Abstand leicht einstellen.
  • Das Datenverarbeitungssystem ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 11 mit dem Messmittel vorteilhafterweise so zusammengeschaltet, dass die jeweilige Nulllage des Messmittels über wenigstens eine Taste einstellbar ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen jeweils prinzipiell dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper und
  • 2 einen Triangulationssensor an einem geführt verfahrbaren Teil der Schneideinrichtung.
  • Eine Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper besteht im Wesentlichen aus einer Grundplatte 1, einem u-förmigen Bügel 2 mit einem elektrischen Heizdraht 3 und zwei Höhenverstellungen 4 für die Schenkel des Bügels 2.
  • Die 1 zeigt eine eine Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Die Grundplatte 1 besteht vorteilhafterweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem Körper aus einem Holzwerkstoff, beispielsweise als bekannte MDF(Mittel-Dichte-Faser)-Platte, oder einem Schaummetall, vorzugsweise aus Aluminium. Die Grundplatte besitzt bei letzterer Ausführung eine hohe Festigkeit und Steifigkeit bei leichtem Gewicht.
  • Zum Schneiden der Körper wird der erhitzte Heizdraht 3 verwendet. Dabei ist der Heizdraht 3 ein elektrischer Widerstand in einem elektrischen Stromkreis, wobei der durch den elektrischen Stromfluss erhitzte Heizdraht 3 dem lokalen Verbrennen des Körpers dient. Weitere Bestandteile des Stromkreises sind ein Transformator 5 und ein Schalter zum Öffnen oder Schließen des Stromkreises. Der Schalter ist vorzugsweise am Bügel 2 angeordnet. Die Primärspule des Transformators 5 ist mit einem Niederspannungsnetz 6 verbunden und dient der Realisierung einer Kleinspannung für den elektrischen Stromkreis mit dem Heizdraht 3 mittels einer Sekundärspule. Der Heizdraht 3 ist an zwei Höhenverstellungen 4 mit jeweils wenigstens einem ersten geführt verfahrbaren Teil 7 gekoppelt. Dazu ist der Heizdraht an zwei Haltern lösbar befestigt, wobei sich diese an den beabstandet zueinander angeordneten sowie gleit- oder wälzkörpergeführt verfahrbaren Höhenverstellungen befinden. Die ersten Teile 7 sind gleichzeitig Bestandteile des Bügels 2, der gegenüber zweiten Teilen 8 verfahrbar ist. Die zweiten Teile 8 sind jeweils über ein feststellbares Drehgelenk 9 auf der Grundplatte 1 befestigt. Derartige Drehgelenke 9 sind bekannt. Dadurch können die Höhenverstellungen 4 gegenüber der Grundplatte 1 gekippt und dabei in verschiedenen Stellungen fest gestellt werden. An der Schneideinrichtung ist wenigstens ein Messmittel
    • – zur optischen Abstandsmessung,
    • – zur Erfassung der Lageänderung oder
    • – zur Bestimmung der Position angeordnet,
    so dass wenigstens der Abstand zwischen Heizdraht 3 und Grundplatte 2 messbar ist.
  • Zur Bestimmung des Abstands ist an einem gegenüber der Grundplatte 1 verfahrbaren Bestandteil mit dem Heizdraht 3 wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet, so dass der Abstand zwischen Heizdraht 3 und Grundplatte 1 erfassbar ist.
  • Zur Bestimmung des Abstands zwischen Heizdraht 3 und Körper ist an einem gegenüber der Grundplatte 1 einstellbaren Teil für den Körper wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet, so dass der Abstand zwischen einer Wand des Körpers und dem Heizdraht messbar ist. Der Teil ist dabei vorteilhafterweise ein Anschlag für den Körper.
  • Das Messmittel ist
    • – zur optischen Abstandsmessung ein Mittel zur Messung der Phasenlage oder ein Triangulationssensor 10,
    • – zur Erfassung der Lageänderung ein Inkrementalgeber und
    • – zur Bestimmung der Position ein Potentiometergeber.
  • Der Triangulationssensor 10 ist dazu an der Grundplatte 1 oder an einem gegenüber der Grundplatte 1 verfahr- oder einstellbarem Teil 7 für den Heizdraht 3 oder den Körper angeordnet.
  • Die 2 zeigt dazu einen Triangulationssensor 10 an einem geführt verfahrbaren Teil 7 der Schneideinrichtung in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Bei der Lasertriangulation wird ein Laserstrahl 11 auf die Grundplatte 1 fokussiert und mit einem daneben im Triangulationssensor 10 angeordneten Fotoempfänger in Form einr Kamera, einer ortsauflösenden Fotodiode oder einer CCD-Zeile das Abbild des reflektierten Laserstrahles 12 erfasst. Ändert sich die Entfernung der Grundplatte 1 vom Triangulationssensor 10, ändert sich auch der Winkel und damit die Position seines Abbildes auf dem Fotoempfänger. Aus der Positionsänderung wird mit Hilfe der Winkelfunktionen die Entfernung der Grundplatte 1 vom Triangulationssensor 10 berechnet. Dazu ist der Triangulationssensor 10 mit einem Datenverarbeitungssystem zusammengeschaltet. Das Datenverarbeitungssystem und der Triangulationssensor 10 sind vorteilhafterweise eine Baueinheit.
  • Der Inkremental- oder der Potentiometergeber ist an einem gegenüber der Grundplatte 1 verfahr- oder einstellbarem Teil für den Heizdraht 3 oder den Körper ge koppelt. Dazu ist der zu bewegende Bestandteil des jeweiligen Gebers direkt oder indirekt an den verfahr- oder einstellbaren Teil gekoppelt. Bei einer indirekten Kopplung erfolgt die Verbindung über ein Getriebe oder einen Trieb, hier insbesondere einen Seiltrieb. Dabei ist das Teil der treibende und das Bestandteil der getriebene Teil.
  • Das Messmittel ist weiterhin mit einem Datenverarbeitungssystem zusammengeschaltet, welches wenigstens mit einem Datensichtgerät für wenigstens die Messwerte verbunden ist. Dabei kann das Datenverarbeitungssystem mit dem Messmittel vorteilhafterweise so zusammengeschaltet sein, dass die jeweilige Nulllage des Messmittels über wenigstens eine Taste einstellbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1262010 A [0004]
    • - DE 29717912 U1 [0005]
    • - DE 29801499 U1 [0006]

Claims (10)

  1. Schneideinrichtung für durch Wärmeeinwirkung zu trennende Körper mit einem gegenüber einer Grundplatte geführt verfahrbaren elektrischen Heizdraht, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schneideinrichtung wenigstens ein Messmittel zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet ist, so dass wenigstens der Abstand zwischen Heizdraht (3) und Grundplatte (1) messbar ist.
  2. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem gegenüber der Grundplatte (1) verfahrbaren Bestandteil mit dem Heizdraht (3) wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet ist, so dass der Abstand zwischen Heizdraht (3) und Grundplatte (1) messbar ist.
  3. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem gegenüber der Grundplatte (1) einstellbaren Teil für den Körper wenigstens ein Bestandteil des Messmittels zur optischen Abstandsmessung, zur Erfassung der Lageänderung oder zur Bestimmung der Position angeordnet ist, so dass der Abstand zwischen einer Wand des Körpers und dem Heizdraht (3) messbar ist.
  4. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Messmittel – zur optischen Abstandsmessung ein Mittel zur Messung der Phasenlage oder ein Triangulationssensor (10), – zur Erfassung der Lageänderung ein Inkrementalgeber und – zur Bestimmung der Position ein Potentiometergeber ist.
  5. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Triangulationssensor (10) an der Grundplatte (1) oder an einem gegenüber der Grundplatte (1) verfahr- oder einstellbarem Teil für den Heizdraht (3) oder den Körper angeordnet ist.
  6. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizdraht (3) an zwei Haltern lösbar befestigt ist, dass sich die Halter an beabstandet zueinander angeordneten sowie gleit- oder wälzkörpergeführt verfahrbaren Höhenverstellungen (4) befinden und dass die Höhenverstellungen (4) auf einer Grundplatte (1) befestigt sind, so dass der Abstand zwischen Heizdraht (3) und Grundplatte (1) veränderbar ist.
  7. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter an den Schenkeln eines Bügels (2) angeordnet sind.
  8. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenverstellungen (4) über jeweils ein feststellbares Drehgelenk (9) auf der Grundplatte (1) befestigt sind, so dass der Winkel zwischen Höhenverstellungen (4) und Grundplatte (1) ein- und feststellbar ist.
  9. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Messmittel mit einem Datenverarbeitungssystem zusammengeschaltet ist und dass das Datenverarbeitungssystem mit einem Datensichtgerät für wenigstens die Messwerte verbunden ist.
  10. Schneideinrichtung nach Schutzanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenverarbeitungssystem mit dem Messmittel so zusammengeschaltet ist, dass die jeweilige Nulllage des Messmittels über wenigstens eine Taste einstellbar ist.
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