-
Die
Erfindung betrifft ein System zur gesicherten Aufbewahrung von Waffen
und/oder Wertgegenständen.
-
Um
Waffen und Wertsachen in einem armierten oder bewehrten Waffen-
oder Wertschrank sicher zu verwahren, sind mitunter einfache mechanische oder
auch elektronische Schlösser nicht ausreichend. Es besteht
mitunter der Bedarf, die Sicherheit gegen einen unbefugten Zugriff
zu erhöhen.
-
Im
Stand der Technik sind diverse Maßnahmen bekannt, die hierzu
Anregungen liefern.
-
Die
US 5 579 909 offenbart einen
Waffenschrank, der einen optischen Scanner und ein numerisches Tastaturfeld
zur Verifikation der Zugangsberechtigung aufweist. Ein Berechtigter
kann entweder durch einen Abgleich des Fingerabdrucks oder die Eingabe
eines Zahlencodes Zugang zum dem Schrank erlangen.
-
Aus
der
US 5 111 755 ist
ein Waffenschrank bekannt, bei dem zunächst durch die Eingabe
eines PIN-Codes die Verriegelung eines kindersicheren Verschlusses
geöffnet wird. Daraufhin kann der Verschluss durch eine
Abfolge von Dreh-, Druck- und Zugbewegungen gelöst werden,
so dass der Zugang zum Inneren des Schranks und insbesondere zu
einer Waffe möglich ist.
-
Die
US 5 161 396 offenbart einen
Waffenbehälter mit einer Zugangssicherung, der durch Eingabe
einer vorprogrammierten Abfolge von gleichzeitigen und/oder nacheinander
erfolgenden Tastendrücken geöffnet wird. Gleichzeitig
ist für den Fall eines Batterieausfalls ein Öffnen
des Behälters durch einen Schlüssel vorgesehen.
-
Aus
der
DE 202 06 157
U1 ist ein automatischer Kassentresor mit biometrischen
Sensoren bekannt, bei dem ein zeitgleiches Erfassen der biometrischen
Merkmale von zumindest zwei Personen erfolgt, um den Tresor nach
dem Vier-Augen-Prinzip zu öffnen.
-
Die
US 5 701 770 zeigt einen
Waffenbehälter mit einem magnetischen Riegel, der durch
Betätigung eines Fingerabdruck-Sensors und damit verbundenem
Fingerabdruck-Abgleich entriegelt wird.
-
Die
US 6 260 300 beschreibt
ein System, bei dem der Waffenbehälter erstens durch einen
biometrischen Abgleich geöffnet wird und zweitens ein biometrischer
Abgleich die Funktionsfähigkeit der Waffe herstellt.
-
Aus
der
DE 10 2006
011 266 A1 ist eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer
Schusswaffe bekannt, die eine Basis aufweist mit einer Sicherungseinheit
zur gesicherten Aufbewahrung der Schusswaffe an der Basis und einer
Steuerung, wobei die Sicherungseinheit wenigstens teilweise in einen
Lauf und/oder ein Patronenlager der Schusswaffe einbringbar ist
und einen ersten Sicherungsabschnitt umfasst, der in einen Sicherungszustand
und in einen Freigabezustand bringbar ist, wobei die Steuerung bei
Berechtigung eines Benutzers den ersten Sicherungsabschnitt in seinen
Freigabezustand bringt.
-
Die
DE 10 2005 056 290
A1 offenbart einen Tresor, der geschützt in seinem
Inneren eine Meldevorrichtung oder Signalübertragungsanlage
zum Melden von Öffnungsversuchen mit dem gültigen mechanischen,
elektronischen, elektromagnetischen, akustischen oder sonstigen Öffnungscode
integriert ist.
-
Keine
der vorbekannten Lösungen ist wirtschaftlich und effektiv,
wenn es darum geht, einen bestehenden Waffen- bzw. Wertschrank über
ein bereits existierendes Sicherungssystem (Schloss) hinaus zu sichern.
Diese Thematik stellt sich insbesondere dann, wenn festgestellt
wird, dass infolge erhöhter Anforderungen an die Sicherheit
ein bestehendes Schloss eines Waffen- bzw. Wertschrankes nicht mehr
als ausreichend anzusehen ist.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dieser Problematik Rechnung
zu tragen. Es soll also die Möglichkeit geschaffen werden,
einen Waffen- bzw. Wertschrank, der bereits eine mit einem Schloss verschließbare
Türe aufweist, gegen unberechtigten Zugriff verbessert
zu sichern, wobei insbesondere die Möglichkeit bestehen
soll, bereits vorhandene Schränke mit dem erfindungsgemäßen
Vorschlag auszustatten.
-
Die
Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ergibt sich aus
den Merkmalen des Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen gemäß der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Schutzansprüchen.
-
Die
Erfindung beruht auf der Überlegung, ein vorhandenes Schloss
oder Türschloss des Waffen- oder Wertschranks durch einen
zusätzlichen Verschluss zu sichern, derart, dass bei verschlossenem Verschluss
das Türschloss nicht zugänglich ist, jedoch bei
geöffnetem Verschluss das Türschloss zugänglich
ist, wobei der Verschluss durch ein von dem Türschloss
unabhängiges Öffnungssystem öffenbar ist,
um den Zugang zu dem Türschloss freizugeben.
-
Der
Verschluss ist bevorzugt als Gehäuse oder Abdeckung oder
Einhausung für das Türschloss ausgebildet.
-
Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei der der Verschluss
einen Halterahmen oder ein Gehäuse und ein am Halterahmen
vorgesehenes, beispielsweise plattenförmiges, Verschlusselement
zum Verschließen einer Öffnung im Halterahmen
aufweist, wobei das Verschlusselement im verschlossenen Zustand
des Verschlusses mit oder an dem Halterahmen verriegelt ist und
im geöffneten Zustand des Verschlusses entriegelt ist,
vorzugsweise mittels wenigstens eines, vorzugsweise mehrerer, beispielsweise
vier, Riegel und jeweils einer zugehörigen Ausnehmung aufweist,
in die jeweils ein Riegel (7) eintreten oder eingreifen
kann, wobei der oder die Riegel am Verschlusselement vorgesehen
ist bzw. sind und die Ausnehmung(en) am Halterahmen oder der oder
die Riegel am Halterahmen vorgesehen ist bzw. sind und die Ausnehmung(en)
am Verschlusselement.
-
Es
kann nun das Verschlusselement im entriegelten Zustand von dem Halterahmen
entnehmbar oder relativ zu dem Halterahmen verschiebbar oder schwenkbar
sein zur wenigstes teilweisen Freigabe der Öffnung des
Halterahmens, durch die dann das Türschloss zugänglich
ist.
-
Der
Halterahmen wird nun mit dem Waffen- und/oder Wertschrank, insbesondere
dessen Türe, fest verbunden, insbesondere stoffschlüssig,
beispielsweise durch Verschweißen oder Verlöten
ist, oder mittels einer im geschlossenen Zustand des Verschlusses
und/oder bei geschlossener Türe nicht zugänglichen
Schraubverbindung.
-
Das
Türschloss des Waffen- und/oder Wertschrankes kann ein
mechanisches Schloss sein, insbesondere ein mechanisches Schloss
mit einem Schlüsselloch für einen Schlüssel,
wobei der Verschluss im verschlossenen Zustand das Schlüsselloch
unzugänglich macht oder abdeckt oder versperrt, und mit
wenigstens einem Riegel zum Verriegeln oder Entriegeln der Türe.
Meist ist das Türschloss an der Türe selbst angeordnet.
Der Verschluss ist in der Zugangsrichtung vor dem Schloss angeordnet,
insbesondere in dem vor dem Schloss liegenden Bereich der Türe.
-
Das Öffnungssystem
weist nun in einer vorteilhaften Ausführungsform eine,
Steuerungseinheit auf, die mit dem Verschluss, insbesondere einer
Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln von Verschlusselement und
Halterahmen, insbesondere dem oder den Riegel(n), über
Aktuator(en), insbesondere Elektromagnet(e), in Wirkverbindung steht,
um diese von der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung
zu bringen und/oder allgemein den Verschluss von seinem verschlossenen
Zustand in den geöffneten Zustand zu bringen und umgekehrt.
-
Die
Steuerungseinheit wird im Allgemeinen im oder am Verschluss integriert
und/oder von dessen Außenseite nicht zugänglich
angeordnet.
-
Das Öffnungssystem
weist ferner bevorzugt einen biometrischen Scanner (oder: Sensor)
zum Erfassen wenigstens eines biometrischen Merkmals auf, der mit
der Steuerungseinheit in Daten- oder Signalverbindung steht, wobei
die Steuerungseinheit ein erfasstes biometrisches Merkmal oder Parameter mit
gespeicherten Daten wenigstens einer zugangsberechtigten Person
vergleicht und/oder bei Übereinstimmung gleich den Verschluss
in den geöffneten Zustand bringt. Als biometrischer Scanner
kommt insbesondere ein Fingerabdruckscanner und/oder ein Irisscanner
in Betracht.
-
Das Öffnungssystem
kann außerdem ein elektronisches Schloss umfassen, das
nach Eingabe einer Geheimzahl geöffnet werden kann und/oder
ein mechanisches Schloss, das mittels eines Schlüssels geöffnet
werden kann.
-
Bevorzugt
umfasst das Öffnungssystem eine Eingabevorrichtung, insbesondere
ein Eingabetastenfeld, zum Eingeben von Eingabecodes oder Identifikationscodes
oder Geheimzahl wie einer PIN oder dergleichen zur Freigabe oder
Aktivierung des Öffnungssystems oder dessen Steuerungseinheit
oder dessen Scanners.
-
Ferner
umfasst das Öffnungssystem vorzugsweise selbst eine Stromversor gungseinheit,
die insbesondere Batterien oder Akkumulatoren oder auch eine photovoltaische
Einheit mit Akkumulator(en) umfasst, zum Versorgen der elektrischen
oder elektronischen Einheiten, insbesondere der Steuerungseinheit
und des Scanners, mit elektrischem Strom.
-
In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Öffnungssystem
ein mobiles oder tragbares Gerät oder Handgerät
umfasst, in welchem ein Teil der Komponenten integriert werden, insbesondere
der biometrische Scanner und/oder die Eingabevorrichtung und/oder
die Stromversorgungseinheit.
-
Dieses
Gerät ist nun vorzugsweise über ein Kabel und/oder
eine Schnittstelle mit dem Verschluss (4) verbindbar oder
verbunden, insbesondere ein USB-Kabel und/oder eine USB-Schnittstelle.
Dadurch können Daten oder Signale und/oder Strom oder Energie
zwischen mobilem Gerät oder Handgerät und den
Komponenten in dem Verschluss übertragen werden insbesondere
Daten oder Signale zwischen Scanner im Gerät und Steuerungseinheit
im Verschluss und/oder Energie von der Stromversorgungseinheit im
Gerät zur Steuerungseinheit im Verschluss und/oder zu dessen
Verriegelungseinrichtung, insbesondere dem oder den Aktuator(en).
-
Bevorzugt
wird der Verschluss mit der zugehörigen Öffnungseinheit
bei einem schon vorhandenen Waffen- und/oder Wertschranks zur zusätzlichen Sicherung
von dessen Türschloss nachgerüstet.
-
Durch
die vorgeschlagene Ausgestaltung bzw. Vorgehensweise ergibt sich
eine einfache Möglichkeit, Waffen- und Wertschränke
mit vorhandenen Schlössern in einfacher Weise nachzurüsten
und so die Sicherheit gegen unberechtigten Zugriff zu erhöhen.
Das bereits vorhandene Schloss muss nicht verändert werden.
Die bevorzugte biometrische Sicherung erlaubt eine Individualisierung
des Systems, so dass nur berechtigte Personen den Schrank öffnen können.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
weiter erläutert. Dabei wird auch auf die Zeichnungen Bezug
genommen, in deren
-
1 in
perspektivischer Ansicht einen Waffenschrank, der mit einer verschließbaren
Türe versehen ist,
-
2 in
perspektivischer Ansicht den Waffenschrank gemäß 1,
wobei nunmehr gemäß der Erfindung der vor dem
Schloss der Türe liegende Bereich mit einem Verschluss
zusätzlich gesichert ist,
-
3 in
der Vorderansicht den Bereich der Türe des Waffenschranks
gemäß 2, der mit dem Verschluss gesichert
ist, und
-
4 eine
Variante eines Sicherungssystems für einen Waffenschrank
mit einem Handgerät
jeweils schematisch dargestellt
sind. Einander entsprechende Teile sind in den 1 bis 4 mit denselben
Bezugszeichen versehen.
-
In 1 ist
ein an sich im Prinzip bekannter Waffenschrank 1 dargestellt,
in dem Waffen, insbesondere Schusswaffen, beispielsweise Langwaffen und/oder
Kurzwaffen, aufbewahrt werden. Der Waffenschrank 1 umfasst
dazu einen in 1 nicht sichtbaren Innenraum
oder Aufnahmeraum, in dem insbesondere Fächer oder Halterungen
oder ähnliches angeordnet sein können, zum Aufbewahren
der Waffen. Der Aufnahmeraum ist von armierten oder mit ausreichender
Materialstärke versehenen Wänden, beispielsweise
aus Stahl und/oder Panzerglas, umgeben und mit einer ähnlich
stabilen Türe 2 verschlossen.
-
Dabei
ist sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugriff auf den Inhalt
des Waffenschranks 1 haben. Hierfür ist der Waffenschrank 1 bereits
mit einem Schloss 3 an der oder für die Türe 2 versehen, das
einen beweglichen Riegel 12 zum Verriegeln der Türe 2 am
Schrankgehäuse aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Schloss 3 ein mechanisches Schloss. Angedeutet
ist ein Schlüsselloch 11, in den ein nicht dargestellter
Schlüssel eingesteckt werden kann. Durch Drehung des Schlüssels wird
der Riegel 12 bewegt zum Verriegeln oder Entriegeln der
Türe 2. Das Schloss 3 kann aber auch
ein elektronisches Schloss oder ein anderes bekanntes Schloss wie
beispielsweise ein bei Tresoren häufiges Drehschloss sein.
Das Schloss 3 ist vorzugsweise an der Türe 2 angeordnet
oder integriert, kann aber auch an den benachbarten Schrankwänden
angeordnet sein.
-
Gemäß der
Erfindung ist nun, wie aus 2 hervorgeht,
das Schloss 3 selbst wiederum mit einem Verschluss 4 (oder:
einer Abdeckung oder Einhausung) versehen, der den Zugang zum Schloss 3 versperrt
oder verschließt. Der Verschluss 4 liegt dabei in
der Zugangsrichtung (hier: von vorne) zum Schloss 3 vor
dem Schloss 3, im dargestellten Beispiel im vor dem Schloss 3 liegenden
Bereich der Türe 2. Der Verschluss 4 ist
also so angeordnet, dass das Schloss 3 und namentlich das
Schlüsselloch 11 im verschlossenen Zustand des
Verschlusses 4 nicht zugänglich ist, d. h. der
Verschluss 4 verschließt den Zugangsweg zum Schloss 3.
Dazu besteht der Verschluss 4 insbesondere aus einem ausreichend
stabilen und widerstandsfähigen Material und ist ausreichend
fest oder widerstandfähig mit dem Waffenschrank 1,
insbesondere der Türe 2, verbunden oder befestigt.
-
In
den 3 und 4 sind Ausführungsbeispiele
gezeigt, bei denen der Verschluss 4 einen Halterahmen 6 und
ein am Halterahmen 6 verriegelbares Verschlusselement 40 zum
Verschließen oder Abdecken einer oberhalb oder vor dem
Schloss 3 liegenden Öffnung im Halterahmen 6 aufweist.
Der Halterahmen 6 kann das Verschlusselement 40 aufnehmen,
das als plattenförmiges Element ausgebildet sein kann.
Der Verschluss 4 weist in 3 und 4 vier
Riegel 7 auf, die in den vier Eckbereichen des Verschlusselementes 4 angeordnet
sind und die sich in die Doppelpfeilrichtung bewegen lassen. Der
Halterahmen 6 weist korrespondierende Ausnehmungen 8 auf,
in die die Riegel 7 eintreten oder eingreifen können,
um das Verschlusselement 40 in einer Verriegelungsstellung
der Riegel 7 fest und nicht abnehmbar mit dem Halterahmen 6 zu
verbinden. In dieser Stellung der Riegel 7 ist der Verschluss 4 in seinem
verschlossenen Zustand. In einer Entriegelungsstellung der Riegel 7 ist
dagegen das Verschlusselement 40 entnehmbar oder herausschwenkbar
oder wegschiebbar. Der Verschluss 4 ist nun in seinem geöffneten
Zustand und gibt das Schloss 3 frei.
-
Das
Schloss 3 des Waffenschrankes 1 und namentlich
das Schlüsselloch 11 und der Riegel 12 desselben,
die Bestandteile des Schlosses 3 sind, sind in 3 und 4 mit
gestrichelten Linien dargestellt, da nicht sichtbar.
-
Der
Halterahmen 6 ist in 3 und 4 auf der
Türe 2 befestigt oder fest mit der Türe 2 verbunden,
vorzugsweise stoffschlüssig, beispielsweise durch Schweißen
oder durch Löten, oder auch lösbar durch eine
nicht von außen zugängliche Schraubverbindung,
beispielsweise mittels integrierter Stehbolzen und separater Schrauben
bzw. Muttern, die nur von der Innenseite der Türe 2 oder
bei geöffneter Türe 2 zugänglich
sind, wobei dann zunächst Bohrungen in die Türe 2 eingebracht
werden können, wobei zur genauen Anordnung der Bohrungen
eine Schablone vorgesehen werden kann.
-
Der
montierte Halterahmen 6 und das Verschlusselement 40 des
Verschlusses 4 umschließen von außen
das Schloss 3 von drei Seiten zur Türe 2 hin
und bilden somit zusammen eine Einhausung oder ein Gehäuse
oder eine Abdeckung des Schlosses 3. Die Teile des Verschlusses 4,
insbesondere der Halterahmen 6 und das Verschlusselement 40 bestehen
im Allgemeinen aus armiertem oder ausreichend starker Material,
insbesondere einem Stahl.
-
Der
Verschluss 4 ist durch ein von dem Schloss 3 unabhängiges Öffnungssystem 5 öffenbar oder
betätigbar, um den Zugang zu dem Schloss 3 freizugeben.
Die Türe 2 zum Waffenschrank 1 kann also
nur geöffnet werden, wenn zunächst der Verschluss 4 über
das Öffnungssystem 5 geöffnet wird und
dann anschließend auch das Schloss 3 geöffnet werden
kann.
-
Im
Ausführungsbeispiel gemäß 3 und 4 wirkt
das Öffnungssystem 5 mittels nicht dargestellter
Elektromagneten oder anderer elektrischer Aktuatoren oder Betätigungselemente
auf die Riegel 7 ein und verschiebt diese in der entsprechenden Richtung
relativ zu oder aus den Ausnehmungen 8 von der Verrieglungsstellung
in die Entriegelungsstellung, zieht diese also aus den Ausnehmungen 8 zurück,
so dass das Verschlusselement 40 vom Halterahmen 6 entriegelt
ist und/oder von dem Halterahmen 6 gelöst werden
kann und damit der Verschluss 4 in einem geöffneten
Zustand erfolgt, um das Schloss 3 zugänglich zu
machen.
-
Das Öffnungssystem 5 umfasst
eine Steuerungseinheit 9, die wie angedeutet mit den Riegeln 7 (über
die nicht dargestellten Elektromagneten oder anderer Aktuatoren
des Öffnungssystems 5) in Wirkverbindung steht
und diese von der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung
bringen kann oder umgekehrt.
-
Weiterer
Bestandteil des Öffnungssystems 5 ist im Ausführungsbeispiel
ein Fingerabdruckscanner 13, der den Fingerabdruck eines
Benutzers abtasten kann. Die vom Fingerabdruckscanner 13 ermittelten Daten
werden zur Steuerungseinheit 9 geleitet und nur dann, wenn
der gescannte Fingerabdruck zu einem in der Steuerungseinheit 9 gespeicherten
Musterfingerabdruck oder Datensatz des oder eines berechtigten Benutzer
passt, betätigt die Steuerungseinheit 9 die Riegel 7 zur
Entriegelung des Verschlusselementes 40, so dass das Schloss 3 und
insbesondere dessen Schlüsselloch 11, nach Wegschieben, Wegnehmen
oder Wegklappen des Verschlusselementes 40 zugänglich
wird. Anstelle oder zusätzlich zu dem Fingerabdruck kann
auch die Iris des Benutzers über einen entsprechenden Irisscanner
als alternatives oder weiteres biometrisches Merkmal abgefragt werden.
-
Ferner
umfasst das Öffnungssystem 5 noch eine Stromversorgungseinheit 10,
beispielsweise Batterien oder Akkumulatoren, die in einem Batteriefach
eingesetzt sind, oder auch eine photovoltaische Einheit mit Akkumulator,
zum Versorgen der Steuerungseinheit 9 und des Fingerabdruckscanners 13 mit
elektrischem Strom.
-
Der
an sich bekannte Waffenschrank 1 mit dem Schloss 3 zum
Verriegeln der Türe 2 einerseits und der Verschluss 4 mit
dem Öffnungssystem 5 gemäß der
Erfindung andererseits bilden gemeinsam ein System zur sicheren
oder gesicherten Aufbewahrung (Aufbewahrungssystem) von Waffen,
das eine erhöhte Sicherheit gegen unbefugten Zugriff aufweist.
Das Öffnen des Verschlusses 4 erfolgt nur, wenn
das Öffnungssystem 5 korrekt betätigt
wurde.
-
Besonders
vorteilhaft ist, dass Verschluss 4, insbesondere Halterahmen 6 und
Verschlusselement 40 samt Riegel 7, sowie das
zugehörige Öffnungssystem 5, insbesondere
Steuerungseinheit 9 und Scanner 13 samt Stromversorgungseinheit 10 als nachrüstbare
Einheit vorgesehen werden können, wodurch es gemäß dem
Verfahren gemäß der Erfindung möglich
wird, einen bestehenden Waffenschrank 1 mit der erfindungsgemäßen
Konzeption nachzurüsten und so gegen unberechtigten Zugriff
sicherer zu machen.
-
Im
Ausführungsbeispiel eines Aufbewahrungssystems gemäß 3 ist
im Wesentlichen das gesamte Öffnungssystem 5 am
Verschluss 4 an der Türe 2 integriert
oder angeordnet.
-
4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein Teil des Öffnungssystems 5 in
einem Handgerät („handheld", mobiles oder tragbares
Teil) 20 integriert ist, nämlich in 4 der
Fingerabdruckscanner 13 (und/oder ein Irisscanner), ein
Eingabetastenfeld 14 und die Stromversorgungseinheit 10.
-
Das
Eingabetastenfeld 14 gemäß 4,
das im Übrigen auch bei dem Öffnungssystem 5 gemäß 3 vorgesehen
sein kann oder umgekehrt bei 4 auch entfallen
kann, dient zur Eingabe von Eingabecodes oder Identifikationscodes
wie PIN oder dergleichen zur Freigabe oder Aktivierung des Öffnungssystems 5 oder
dessen Scanners 13.
-
Das
mobile Gerät oder Handgerät 20 weist einen
Kabelanschluss 21 auf und der Halterahmen 6 des
Verschlusses 4 einen entsprechenden Kabelanschluss 90,
die über ein Kabel 22 verbunden werden können
oder sind. Das Kabel 22 überträgt einerseits die
Signale oder Daten des Eingabetastenfeldes 14 und des Fingerabdruckscanners 13 und
andererseits den elektrischen Versorgungsstrom der Stromversorgungseinheit 10 zur
Steuerungseinheit 9 im oder am Verschluss 4, dient
also zur Signal- und Versorgungsenergieübertragung. Das
Kabel 22 und die Kabelanschlüsse 21 und 90 können
insbesondere USB-Kabel bzw. Kabelanschlüsse sein, die Daten-
und Energieübertragung erfolgt also mittels USB-Schnittstellen
erfolgen. Es können aber auch andere Standard-Kabel oder
Schnittstellen oder Übertragungssysteme verwendet werden.
-
Die
Benutzung des vorgeschlagenen Systems erfolgt beispielsweise in
folgender Art.
-
Zur
Aktivierung des Öffnungssystems 5 wird die Steuerungseinheit 9 zunächst
durch einen z. B. 4-stelligen PIN-Code vorab aktiviert. Der Fingerabdruck
des Berechtigten wird mittels des Fingerabdruckscanners 13 eingelesen
und abgespeichert. Stimmt der Fingerabdruck, der später
vom Fingerabdruckscanner 13 gelesen wird, mit dem abgespeicherten
Fingerabdruck überein, gibt die Steuerungseinheit 9 einen
elektrischen Impuls oder ein Steuersignal an die Elektromagnete
oder Aktuatoren (nicht dargestellt), die dann die Riegel 7 zurückziehen
und das Verschlusselement 40 entriegeln.
-
Das Öffnungssystem 5 kann
beispielsweise mit einer Seriennummer versehen sein. Dieser Seriennummer
wird ein General-Zugangscode („Super-PIN") zugeordnet,
der dem Benutzer des Systems vom Hersteller zugeschickt wird. Die
voreingestellte PIN (s. o.) kann vor dem Einlesen der biometrischen
Konfiguration (Fingerabdruck) geändert werden oder ersatzweise
kann auf die Super-PIN zugegriffen werden.
-
Die
Super-PIN und die Seriennummer werden zur Kommunikation mit dem
Hersteller des Systems verwendet, falls es zu Problemen bei der
Code-Übertragung kommt oder der Benutzer, dessen biometrischen
Daten gespei chert sind, nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise
kann im Falle des Todes des Benutzers ein Erbschein verlangt werden,
um erneuten Zugriff auf das Öffnungssystem zu gewähren).
In diesem Falle kann der Hersteller des Öffnungssystems
eine TAN-Nummer vergeben, die einmalig den biometrischen Code ersetzt.
Der Hersteller kann beispielsweise pro Einheit zehn TAN-Nummern bereithalten,
die im Notfall einzeln abgerufen werden können (die ersten
drei TAN-Nummern können z. B. kostenfrei bezogen werden).
Es ist somit insbesondere keine Konfiguration, Aktivierung oder
Registrierung über einen PC bzw. über das Internet
nötig.
-
Ein
besonderer Vorteil der vorbeschriebenen Konstruktion besteht darin,
dass der Verschluss 4 und das zugehörige Öffnungssystem 5 einfach
nachgerüstet werden kann bei einem bestehenden Waffenschrank 1 gemäß 1,
der nur ein Schloss 3 aufweist, indem zur Erhöhung
der Sicherheit der Verschluss 4 zusätzlich an
der Türe 2 angebracht wird.
-
Es
wird somit gemäß der Erfindung zusätzlich
zu dem bestehenden Schloss ein Sicherungssystem vorgeschlagen, das
insbesondere durch biometrische Daten ein Öffnen zulässt
und so nur einen individualisierten Zugriff zulässt.
-
Die
dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränken
den Gegenstand der Erfindung nicht. Insbesondere ist das Sicherungssystem
außer für Waffenschränke auch für
Wertschränke zur Aufbewahrung von Wertsachen wie Schmuck oder
Geld oder Kombinationen daraus (Wert- und Waffenschränke)
verwendbar.
-
- 1
- Waffen-
und/oder Wertschrank
- 2
- Türe
- 3
- Schloss
- 4
- Verschluss
- 5
- Öffnungssystem
- 6
- Halterahmen
- 7
- Riegel
- 8
- Ausnehmung
- 9
- Steuerungseinheit
- 10
- Stromversorgungseinheit
- 11
- Schlüsselloch
- 12
- Riegel
- 13
- Fingerabdruckscanner
- 14
- Eingabetastenfeld
- 20
- Handgerät
- 21
- Kabelanschluss
- 22
- Kabel
- 23,
24
- Anschluss
- 90
- Kabelanschluss
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 5579909 [0004]
- - US 5111755 [0005]
- - US 5161396 [0006]
- - DE 20206157 U1 [0007]
- - US 5701770 [0008]
- - US 6260300 [0009]
- - DE 102006011266 A1 [0010]
- - DE 102005056290 A1 [0011]