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DE4441540A1 - Doppeltürschleuse - Google Patents

Doppeltürschleuse

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Publication number
DE4441540A1
DE4441540A1 DE19944441540 DE4441540A DE4441540A1 DE 4441540 A1 DE4441540 A1 DE 4441540A1 DE 19944441540 DE19944441540 DE 19944441540 DE 4441540 A DE4441540 A DE 4441540A DE 4441540 A1 DE4441540 A1 DE 4441540A1
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DE
Germany
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lock
wall
code
container
Prior art date
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Granted
Application number
DE19944441540
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English (en)
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DE4441540C2 (de
Inventor
Ingo Norbert Petratschek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19944441540 priority Critical patent/DE4441540C2/de
Publication of DE4441540A1 publication Critical patent/DE4441540A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4441540C2 publication Critical patent/DE4441540C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G7/00Safety transaction partitions, e.g. movable pay-plates; Bank drive-up windows
    • E05G7/001Bank depositories
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/10Safes or strong-rooms for valuables with alarm, signal or indicator
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G7/00Safety transaction partitions, e.g. movable pay-plates; Bank drive-up windows
    • E05G7/002Security barriers for bank teller windows
    • E05G7/005Pass-boxes therefor, e.g. with stationary bottoms
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2800/00Details, accessories and auxiliary operations not otherwise provided for
    • E05Y2800/40Physical or chemical protection
    • E05Y2800/406Physical or chemical protection against deformation
    • E05Y2800/407Physical or chemical protection against deformation plastic deformation

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Finance (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Doppeltürschleuse nach dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1
Eine gattungsgemäße Doppeltürschleuse (DE 41 141 042 C2) be­ steht aus einem Sicherheitsschrank für einen Wandeinbau mit einer Außentür mit wenigstens einem Außenschloß und einer In­ nentür mit wenigstens einem Innenschloß sowie mit einer Steu­ ereinrichtung zur Steuerung von Schließ- und Meldefunktionen.
Diese Doppeltürschleuse ist durch die Wahl unterschiedlicher Sicherheitsschlösser an den beiden Wandseiten und durch eine Verknüpfung von Steuersignalen für alle Verschlüsse der Ver­ riegelungseinrichtungen so ausgelegt, daß ein von einer Seite in die Schleuse eingebrachter Gegenstand ausschließlich von der gegenüberliegenden Seite entnommen werden kann.
Solche Doppeltürschleusen sind bevorzugt zum Deponieren und zur Übergabe der Tageseinnahmen großer Warenmärkte bestimmt. Dabei werden von einer befugten Person, beispielsweise vom Ge­ schäftsführer, Geldbeträge in Geldboxen von der Gebäudeinnen­ seite in die Schleuse gelegt. Diese Geldboxen werden zeitver­ setzt von Dienstleistern, z. B. motorisierten Sicherheitsdien­ sten, von der Gebäudeaußenseite her entnommen und durch Leer­ boxen ersetzt.
Die gattungsgemäße Doppeltürschleuse hat hierbei den Nach­ teil, daß auf eine Bestückung der Schleuse durch den Betrei­ ber von der Gebäudeinnenseite her, zwangsläufig eine Entnahme durch den Dienstleister über das unterschiedliche andere Si­ cherheitsschloß von der Außenseite her erfolgen muß. Der Be­ treiber kann somit weder während des Tages mehrere Geldbeträ­ ge nacheinander deponieren, noch eventuelle Abrechungsirrtü­ mer, etc. befugt korrigieren. Zudem kann nachträglich nicht erkannt werden, wer, wann, mit welchen Geldboxen die Schleuse von welcher Richtung her betätigt hat, oder unbefugt manipu­ liert hat.
Der mechanische Aufbau ist zur Anpassung an unterschiedliche Einbauwandstärken teleskopartig ausgeführt, mit einem mittle­ ren Rohrteil, in das beidseitig jeweils ein Rohrteil mit der Innentür bzw. Außentür einschiebbar ist. Die Wände einschließ­ lich der Innentür und Außentür sind offensichtlich aus rela­ tiv dünnwandigem Material hergestellt. Die Türen sind zudem durch sogenannte Alarmdrahtmatten geschützt, die bei einer ge­ waltsamen Beschädigung und Unterbrechung eines in Meanderform aufgebrachten Drahtes eine Alarmauslösung bewirken.
Es ist bekannt, daß Einbrüche bei solchen Doppeltürschleusen mit zunehmend höheren Gewalteinwirkungen erfolgen. Es werden dazu beispielsweise stabile Rammstangen an schweren Lastfahr­ zeugen verwendet, mit denen mechanisch weniger stabile Außen­ türen von Doppeltürschleusen schnell einzudrücken und aufzu­ brechen sind. Ein Schutz über Alarmdrahtmatten ist hier unge­ nügend, da die Täter sofort Zugang zum Schleuseninhalt haben und trotz der Alarmierung Sicherheitskräfte in der Regel erst eintreffen, wenn die Täter mit den Geldboxen entkommen sind. Weiter ist es bekannt, daß auch durch Anbringen von Seilen an äußeren Schleusenteilen und einen Zug mit angeschlossenen schweren Lastkraftwagen gesamte Schleusen oder Schleusenteile aus der Einbauwand gerissen werden. Auch solchen massiven Zugkräften dürfte die gattungsgemäße Schleuse schon wegen ihres dreiteiligen Aufbaus nicht widerstehen. Da eine Alarmga­ be erfolgt, wenn der Schleuseninhalt durch das schnelle Auf­ brechen bereits zugänglich ist, erfolgt das Herbeirufen von Sicherheitskräften zu spät.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Doppeltür­ schleuse mit erhöhter Sicherheit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Doppeltürschleu­ se mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist der Sicherheitsschrank ein gepanzerter Wertschutzschrank mit gepanzerter Innentür und gepanzerter Außentür. Insbesondere handelt es sich dabei um einen Wert­ schutzschrank entsprechend der neuen EURO-NORM mit der Zulas­ sung des Verbandes der Sachversicherer (VdS-Zulassung) Klasse 3.
Das Außenschloß und dessen Bedienelemente sind im eingebauten Zustand durch eine vorgesetzte, nicht gepanzerte Außenwand­ verkleidung abgedeckt. Die Außenwandverkleidung enthält eine öffenbare Verkleidungstür mit wenigstens einem abschließbaren Verkleidungstürschloß, wobei bei geöffneter Verkleidungstür die Außentür sowie Bedienelemente des Außenschlosses zugäng­ lich sind und die Außentür öffenbar ist. Die Außenwandver­ kleidung ist mit dem Wertschutzschrank und/oder der Einbau­ wand im eingebauten Zustand fest verbunden. An der Verklei­ dungstür und/oder zwischen der Außenwandverkleidung und/oder dem Wertschutzschrank und/oder der Einbauwand sind Aufbruch­ melder mit nachgeschalteter Alarmeinrichtung eingesetzt.
Die Außenwandverkleidung erfüllt vorteilhaft eine Mehrzahl un­ terschiedlicher Funktionen:
Sie stellt einen Witterungsschutz für den Außenbereich des da­ hinterliegenden Wertschutzschrankes, insbesondere für dessen Außentür und die Betätigungselemente für das Außenschloß so­ wie damit verbundene elektronische Einrichtungen dar.
Ein optischer Anreiz zum Aufbrechen der Doppeltürschleuse in der Art eines Wandsafes wird unterbunden.
Die Außenwandverkleidung stellt einen wirksamen Schutz gegen Spielereien, Mißbrauch, Vandalismus und Manipulationsversuche dar, insbesondere gegen Manipulationsversuche an der Tastatur von elektronischen Codeschlössern.
Durch die Außenwandverkleidung ist die Außentür des Wert­ schutzschrankes auch für einen potentiellen Aufbruchtäter nicht zugänglich. Er muß somit als ersten Schritt die Außen­ wandverkleidung durch Aufbrechen der Verkleidungstür oder Ab­ reißen der gesamten Außenwandverkleidung überwinden. Hierbei wird durch die vorgesehenen Aufbruchmelder bereits frühzeitig Alarm gegeben, der einen Aufbruchversuch meldet, wobei jedoch die gepanzerte Außentür des Wertschutzschrankes noch nicht überwunden ist. Da das Aufbrechen der gepanzerten Außentür in der Regel zusätzliche erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wer­ den die Täter ihr Vorhaben aufgeben oder Sicherheitskräfte können noch rechtzeitig eintreffen. Auch beim vorstehend be­ schriebenen Einsatz großer Kräfte ist die erfindungsgemäße Doppeltürschleuse sehr sicher. Beim Einsatz eines Rammbolzens wird zwar die Außenwandverkleidung, insbesondere die Außentür durch Stoßen beschädigt, wobei bereits eine Alarmgabe er­ folgt. Die flächenmäßig kleine gepanzerte Außentür des Wert­ schutzschrankes hält jedoch sehr hohen Stoßkräften stand. Auch mit hohen Zugkräften ist bei geeigneter Auslegung der Verriegelung die gepanzerte Außentür des Wertschutzschrankes nicht schnell zu überwinden. Vor deren Zugänglichkeit muß unter Auslösung eines frühzeitigen Alarms in jedem Fall die Außenwandverkleidung beschädigt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Außenwandverklei­ dung zwar stabil, jedoch nicht gepanzert ausgeführt ist und somit einerseits als Schutz gegen eher unprofessionelle Mani­ pulationsversuche mit geringer Krafteinwirkung dient und an­ dererseits bei höherer Krafteinwirkung durch potentielle Tä­ ter eine Art von Sollbruchstelle verbunden mit einer frühzei­ tigen Alarmauslösung darstellt, wobei die gepanzerte Außentür noch nicht überwunden ist. Damit werden Sicherheitskräfte noch vor einem Zugang zum Schleuseninhalt informiert und her­ beigerufen.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 wird erreicht, daß keine Vorsprünge zwischen der Außenwandverkleidung und der Außen­ wand vorliegen, an denen Hebel angesetzt oder Seile ange­ schlossen werden können.
Mit Anspruch 3 wird vorgeschlagen, daß als Aufbruchmelder zwi­ schen der Außenwandverkleidung und der Verkleidungstür wenig­ stens ein an sich bekannter Magnetschalter, bevorzugt entspre­ chend der VdS-Norm eingesetzt ist.
Zudem wird vorteilhaft die Außenwandverkleidung in der Art eines Rahmens mit einem abgedeckten Flansch direkt mit dem Wertschutzschrank über Alarmschrauben verbunden. Dabei ist zwischen dem Schraubenkopf und dessen Anlagefläche über einem Distanzring eine Platine mit einer Sollbruchstelle eines Alarmkreises angeordnet, bei einem Aufbruchversuch bricht zu­ erst die Platine, wodurch eine Alarmauslösung erfolgt, ohne daß die Schraubverbindung bereits gelöst ist. Auch diese Maß­ nahme trägt somit zu einer sehr frühzeitigen Alarmgabe bei.
Als weiterer Aufbruchschutz, insbesondere als Schutz gegen ein Aufbohren wird vorgeschlagen, wenigstens an Teilflächen der Innenseite der Außenwandverkleidung und deren Verklei­ dungstür an sich bekannte Alarmdrahtmatten anzubringen.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 4 wird durch den stabilen An­ lagekragen einerseits ein Herausreißen der gesamten Doppeltür­ schleuse aus der Einbauwand mit hoher Sicherheit verhindert. Andererseits wird dadurch eine Anpassung an die Einbauwand­ stärke und eine schnelle und preisgünstige Montage möglich.
Bei der Montage wird der Wertschutzschrank von der Gebäude­ innenseite bis zum Anlagekragen in eine mit geringem Übermaß vorbereitete Ausnehmung der Einbauwand eingeschoben. Nach einer Ausrichtung werden verbleibende Zwischenräume ausge­ schäumt. Anschließend wird am Außenbereich des Wertschutz­ schrankes die Außenwandverkleidung bevorzugt mit Alarmschraub­ verbindungen befestigt.
Durch die Anschweißung des Anlagekragens in unterschiedlichen Tiefen zur Anpassung an Einbauwandstärken ist die Verwendung genormter Größen von Wertschutzschränken möglich.
Ein geeigneter Aufbau der Verriegelungseinrichtung wird mit den Ansprüchen 5 und 6 angegeben, wobei eine handbetätigbare Riegelstange verwendet wird, die über einen Codeschloßriegel und zusätzlich über einen Schlüsselschalterriegel arretiert ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 7 wird eine Behältererkennung bevorzugt in Form eines Barcode­ lesers verwendet, die entsprechende unterschiedliche Behälter­ codes eingesetzter Behälter erkennt. Die Ansteuerung der Be­ hältererkennung erfolgt jeweils beim Öffnen und Schließen einer Tür, so daß dadurch festzustellen ist, ob überhaubt ein Behälter und welcher Behälter vor dem Öffnen und nach dem Schließen in der Schleuse ist. Diese Informationen werden als Protokoll gespeichert und/oder ausgedruckt. Vorteilhaft wer­ den diese Informationen jeweils ergänzt um Datum und Uhrzeit beim Öffnen und Schließen der Schleuse sowie um die Infor­ mation, welche der beiden Türen betätigt wurde. Damit kann die Schleuse beliebig oft geöffnet werden. Dies ist jedoch nur von autorisierten Personen unter Verwendung eines zuge­ lassenen Codes und mit einem passenden Schlüssel möglich, wobei jede Schleusenbetätigung mit genauer Zeitangabe nachvollziehbar ist.
Durch Verwendung unterschiedlicher personenbezogener Benutzer­ codes gemäß Anspruch 8 kann zusätzlich noch genau die Person festgestellt und protokolliert werden. In einer konkreten Aus­ führung ist es zweckmäßig die Anlage für die Eingabe von zehn möglichen Codes sowohl auf der Dienstleisterseite als auch der Betreiberseite auszulegen.
Da die Schleusenbetätigungen mit Angabe der Person, des ge­ tauschten konkreten Behälters und der Uhrzeit genau nachvoll­ ziehbar sind, können Manipulationen und Betrugsversuche zur Betätigung befugter Personen praktisch ausgeschlossen werden.
Obwohl grundsätzlich eine Behältererkennung ausreichend ist, hat sich die mit Anspruch 9 beanspruchte Anordnung von zwei Behältererkennungen mit entsprechender wechselweiser Ansteu­ erung in Abhängigkeit der betätigten Tür als zweckmäßig erwie­ sen.
Die Türschlösser der Außentür und Innentür sind nach Anspruch 10 über die Steuerung dergestalt verbunden, daß bei einer ge­ öffneten Tür die gegenüberliegende Tür nicht geöffnet werden kann. Dadurch ist ein unkontrolliertes und unprotokolliertes Durchschieben von Gegenständen durch die Schleuse unterbun­ den.
Die Freigabe für die elektrisch gesteuerte Öffnung des Schlüs­ selschalterriegels und/oder des Codeschloßschalterriegels er­ folgt nach Anspruch 11 erst nach der Erfassung und Abspeiche­ rung des Behältercodes, was ebenfalls zur Unterbindung von Ma­ nipulationsmöglichkeiten beiträgt.
Die Riegelstange ist von Hand in ihre Geschlossenstellung ver­ schiebbar, auch dann, wenn die zugeordnete Tür weiter geöff­ net ist. Um auch hier Manipulationen auszuschließen, erfolgt eine Protokollierung erst, wenn zugleich über den Türstel­ lungsmelder eine geschlossene Türstellung an die Steuerung ge­ meldet wird.
Anhand einer Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung mit weiteren Einzelheiten, Merkmalen und Vorteilen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine in Längsrichtung geschnittene Doppeltürschleuse,
Fig. 2 eine Außenansicht der Doppeltürschleuse bei abgenomme­ ner Verkleidungstür,
Fig. 3 eine Innenansicht der Doppeltürschleuse,
Fig. 4 eine Schaltskizze eines Teils der Verriegelungseinrich­ tung, und
Fig. 5 ein Flußdiagramm für einen Schleusenvorgang.
In Fig. 1 ist eine Doppeltürschleuse 1 im eingebauten Zustand gezeigt, mit einem gepanzerten Wertschutzschrank 2, mit einer gepanzerten Innentür 3 und einer gepanzerten Außentür 4.
Der Wertschutzschrank 2 ist bis zu einem angeschweißten An­ lagekragen 5 in eine mit geringem Übermaß vorbereitete Ausneh­ mung einer Einbauwand 6 eingesetzt. Der Anlagekragen 5 ist dabei so angeschweißt, daß der Wertschutzschrank 2, bzw. die Außentür 4 mit der Außenseite der Einbauwand 6 abschließen. Zwischenräume sind mit aushärtendem Schaum 7 ausgeschäumt.
Von der Außenseite her ist eine Außenwandverkleidung 8 ange­ bracht, die die Außenwand des Wertschutzschrankes 2 abdeckt und mit einem formschlüssig an der Einbauwand 6 anliegenden Rahmen 9 überdeckt (siehe auch Fig. 2).
Dazu weist die Außenwandverkleidung 8 einen abgedeckten Flansch 10 auf, der mit Hilfe von Alarmschraubverbindungen 11 an einem die Außentür 4 umgebenden Rahmen 12 des Wertschutz­ schrankes 2 befestigt ist. Bei den Alarmschraubverbindungen 11 ist jeweils zwischen dem Schraubenkopf und der Anlageflä­ che über einem Distanzring eine Platine mit einer Sollbruch­ stelle eines Alarmkreises angeordnet.
Die Außenwandverkleidung 8 enthält eine öffenbare Verklei­ dungstür 13 mit einem relativ einfachen Verkleidungstürschloß 14, dessen Schlüssel zweckmäßig auch für weitere Schlüssel­ schalter der Doppeltürschleuse 1 paßt.
An der Innenseite der Verkleidungstür 13 sind (nicht darge­ stellte) Alarmdrahtmatten als Aufbohrschutz sowie Magnetschal­ ter als Aufbruchmelder angebracht.
Die Innentür 3 und die Außentür 4 sind im wesentlichen gleich aufgebaut, wobei jedoch die im Gebäudeinneren befindliche Innentür 3 keine zusätzliche Abdeckung aufweist. An der Innen­ tür 3 und der Außentür 4 sind jeweils als Außenschloß bzw. Innenschloß eine mit einem Handhebel 15, 15a verschiebbare Riegelstange 16, 16a vorgesehen, die in der Geschlossenstel­ lung am Rahmen 12 des Wertschutzschrankes 2 eingreift. Aus Fig. 14 ist zu ersehen, daß die Riegelstange 16 jeweils zwei Ausnehmungen 17, 18 aufweist, in die jeweils ein elektrisch betätigbarer Codeschloßriegel 19 eines elektronischen Code­ schlosses 20 und ein elektrisch betätigbarer Schlüsselschal­ terriegel 21 eines Schlüsselschalterschlosses 22 eingreifen.
Das Codeschloß 20, 20a ist jeweils an der Außenseite der Außentür 4 bzw. Innentür 3 angebracht und umfaßt jeweils ein Eingabefeld 23, 23a sowie einen betätigbaren Handgriff 24, 24a.
Der Schlüsselschalter 22 für die Außentür 4 ist an einer Wange 25 der Außenwandverkleidung 8 verdeckt angeordnet, wäh­ rend der Schlüsseschalter 22a für die Innentür 3 auf einem Tableau 26 neben der Doppeltürschleuse 1 angebracht ist. Auf diesem Tableau 26 ist zusätzlich ein Speicher und Drucker 27 für die Ausgabe von Schleusungsprotokollen vorgesehen (siehe Fig. 3).
An der Innentür 3 und der Außentür 4 sind jeweils Stellungs­ rückmelder 28, 28a als Magnetkontakte angeordnet, die eine Offenstellung oder Geschlossenstellung der jeweiligen Tür an­ geben. Aus Fig. 4 ist eine Funktion dieser Stellungsrückmel­ der 28, 28a ersichtlich: der Kontakt des Stellungsrückmelders 28, 28a der jeweils gegenüberliegenden Tür liegt im Ansteuer­ kreis des Codeschlosses 20, so daß eine Öffnung des Code­ schloßriegels 19 und damit der Außentür 4 bei offener Innen­ tür 3 (und umgekehrt) nicht möglich ist. Zudem werden über die Stellungsrückmelder 28, 28a bei einer Offenstellung eine (nicht dargestellte) Signaleinheit zur Abgabe eines akusti­ schen und/oder optischen Signals angesteuert. Weiter wird bei einer offenen Tür eine abschließende Protokollierung unter­ bunden.
In Fig. 1 ist ein von der Innenseite in die Schleuse einge­ setzter Behälter in der Art einer Box 29 mit einem abschließ­ baren Deckel 30 und einem Bügelgriff 31 dargestellt. In die Box 29 ist durch zwei berechtigte Personen nach dem 4-Augen- Prinzip Geld mit einem entsprechenden Beleg eingelegt worden. Anschließend wurde im Beisein beider Personen eine Plombe 32 angebracht. Damit sind Manipulationen von an sich berechtig­ ten Einzelpersonen am Boxeninhalt auch bei mehreren Schleu­ senöffnungen unterbunden.
An der hinteren Seitenwand der Box 29 ist ein Boxencode 33 in Form eines Barcodes angebracht, wobei jede für einen Tausch bestimmte Box 29 einen individuell zugeordneten Code auf­ weist, über den eine bestimmte Box 29 identifizierbar ist. Für eine Boxenerkennung ist sowohl an der Außentür 4 als auch an der Innentür 3 ein entsprechend angeordneter Barcodeleser 34, 34a angeordnet. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß in der eingezeichneten Position der Box 29 der Barcodeleser 34 an der Außentür 14 für eine Boxenerkennung anzusteuern ist. Wenn die Box 29 von der Außenseite eingeschoben wurde, liegt der Bügelgriff 31 und der Boxencode andersherum, so daß dann für eine Boxenerkennung der Barcodeleser 34a an der Innentür 3 an­ zusteuern ist. Damit ist durch diese wechselseitige Ansteue­ rung zusätzlich zur Stellungsrückmeldung der jeweils geöffne­ ten Tür ein weiteres Kriterium für einen ordnungsgemäßen Boxentausch gegeben.
In Fig. 4 ist weiter schematisch der Teil der Ansteuerung für den Schlüsselschalterriegel 21 dargestellt. Die Schalteinheit 35 schließt den entsprechenden Ansteuerkreis für eine Riegel­ öffnung nur, wenn nach Betätigung des Schlüsselschalters 22 eine Boxenerkennung über den (gegenüberliegenden) Barcode­ leser 34a durchgeführt worden ist und das Ergebnis abgespei­ chert wurde.
Zudem ist dem Schlüsselschalterriegel 21 ein Riegelstellungs­ kontakt 36 zugeordnet, dessen Geschlossenstellung eine wei­ tere Bedingung neben einem abgezogenen Schlüssel 37 für die An­ steuerung einer endgültigen Schleusenprotokollierung über die Einheit 38 ist. Dieser Riegelstellungskontakt 36 ist beispiel­ haft dem Schlüsselschalterriegel 21 zugeordnet. Es können je­ doch alternativ oder zusätzlich Riegelstellungskontakte auch für den Codeschloßriegel 19 oder die Riegelstange 16 vorge­ sehen sein, deren Geschlossenstellung ebenfalls als Bedingung für die Ansteuerung der Endprotokollierung in der Steuerein­ richtung verarbeitet wird.
Die Funktion der dargestellten Anordnung wird anhand des Fluß­ diagramms nach Fig. 5 näher erläutert. Hierbei handelt es sich um einen Boxentausch von der Außenseite her mit der in Fig. 1 dargestellten Ausgangsstellung:
Im ersten Schritt ist die Verkleidungstür 13 zu öffnen. Bei einer Gewalteinwirkung ohne passenden Schlüssel erfolgt eine Alarmgabe ggf. mit einer Alarmweiterschaltung an einen Sicher­ heitsdienst.
Anschließend ist am Eingabefeld 23 des Codeschlosses 20 ein zugelassener Benutzercode einzugeben. Es sind jeweils 10 unterschiedliche, je einer bestimmten Person zugeordnete Be­ nutzercodes für die Codeschlösser 20, 20a möglich. Ist der eingegebene Code nicht zugelassen, ist der Handgriff 24 nicht zu betätigen und das Codeschloß 20 bleibt verriegelt.
Bei der Eingabe eines zugelassenen Codes wird dieser abgespei­ chert, wodurch der Schleusenbenutzer namentlich identifizier­ bar ist. Zudem wird die Information abgespeichert, daß der Code an der Außentür 4 eingegeben wurde.
Weiter wird mit dem Türstellungsrückmelder 28a überprüft, ob die gegenüberliegende Innentür 3 geschlossen ist. Falls nicht, kann das Codeschloß 20 nicht weiter betätigt werden und es erfolgt ein akustisches Signal, das die Offenstellung der gegenüberliegenden Tür angibt.
Bei geschlossener Innentür 3 kann der Handgriff 24 am Code­ schloß 20 betätigt werden, wodurch dann, wie in Fig. 4 schema­ tisch angegeben, der Ansteuerkreis für den Codeschloßriegel 19 geschlossen ist und dieser elektrisch in seine Offenstel­ lung bewegt wird. Hierbei handelt es sich um eine Ruhestrom­ schaltung, so daß bei Netzausfall der sichere Geschlossenzu­ stand erhalten bleibt.
Nun wird mit Hilfe des passenden Schlüssels 37 das Schlüssel­ schalterschloß 22 betätigt und dabei der Barcodeleser 34 an der Außentür 14 angesteuert. Dadurch wird die vor einem Boxen­ tausch in der Schleuse befindliche Box 29 identifiziert und der zugehörige Boxencode 33 zusammen mit Datum und Uhrzeit des Öffnungsvorgangs aus einer (nicht dargestellten) Uhr abge­ speichert. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, wird anschließend über die Schalteinheit 35 der Ansteuerkreis für den Schlüsselschal­ terriegel 21 geschlossen, so daß dieser elektrisch öffnet.
Damit ist die Riegelstange 16 nicht mehr arretiert und wird mit dem Handhebel 15 in ihre Offenstellung bewegt, wonach die Außentür 4 geöffnet wird.
Nun erfolgt von der Außenseite her durch eine Person des Dienstleisters ein Boxentausch. Die volle, verplombte Box 29 wird entnommen und durch eine leere andersherum eingesetzte Box mit einem anderen Boxencode ersetzt.
Während der Offenstellung der Außentür 4 und bei noch nicht abgezogenem Schlüssel 37 wird ständig ein Warnsignal abgege­ ben.
Nach dem Boxentausch ist die Riegelstange 16 mit dem Hand­ hebel 15 wieder zu schließen. Über einen damit verbundenen (nicht dargestellten) Schließkontakt werden die Ansteuerkrei­ se für den Codeschloßriegel 19 und den Schlüsselschalterrie­ gel 21 deaktiviert, so daß diese Riegel wieder schließen. Da die Riegelstange 16 auch bei geöffneter Außentür 14 in ihre Geschlossenstellung bewegbar wäre, wird über den Türstellungs­ melder 28 überprüft, ob die Außentür 4 tatsächlich geschlos­ sen wurde und damit durch die Riegelstange verriegelt ist. Ist dies bei noch offener Außentür 4 nicht der Fall, unter­ bleibt eine Protokollierung bei weiter anstehendem Warnsig­ nal.
Ist die Außentür 4 ordnungsgemäß geschlossen und verriegelt und wird der Schlüssel 37 vom Schlüsselschalter 22 abgezogen, wird das Warnsignal gestoppt und zugleich der gegenüberliegen­ de Barcodeleser 34a an der Innentür 3 angesteuert, in dessen Nähe nun der Barcode der gewechselten Box liegt. Auch dieser neue Barcode der gewechselten Box wird zusammen mit dem Datum und der Uhrzeit des Schließvorgangs abgespeichert und in die abschließende Protokollierung und ggf. einen Ausdruck für den gesamten Schleusungsvorgang übernommen. Damit werden folgende Informationen nachvollziehbar protokolliert:
  • a) wer, Dienstleister oder Betreiber, bzw. von welcher Seite wurde die Schleuse geöffnet,
  • b) wann, Datum und Uhrzeit, wurde die Schleuse geöffnet,
  • c) war eine Box und ggf. welche Box vor dem Öffnen in der Schleuse,
  • d) wann, Uhrzeit und Datum, wurde die Schleuse wieder ge­ schlossen,
  • e) ist eine Box und ggf. welche nach dem Schließen in der Schleuse,
  • f) Namen der Person, die die Schleuse betätigt hat.
Aufgrund dieser vielen, selbsttätig erfaßten Informationen bei einer Schleusenbedienung sind betrügerische Manipulatio­ nen praktisch auszuschließen.
Ein Boxentausch von der Gebäudeinnenseite her durch den Be­ treiber erfolgt analog entsprechend dem Diagramm nach Fig. 5, wobei lediglich der erste Schritt zum Öffnen der Verkleidungs­ tür entfällt.

Claims (13)

1. Doppeltürschleuse
bestehend aus einem Sicherheitsschrank für einen Wandein­ bau,
mit einer Außentür (4) mit wenigstens einem Außenschloß und einer Innentür (3) mit wenigstens einem Innenschloß, und
mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung von Schließ- und Meldefunktionen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherheitsschrank ein gepanzerter Wertschutz­ schrank (2) mit gepanzerter Innentür (3) und gepanzerter Außentür (4) ist,
daß die Außentür (4) sowie das Außenschloß und dessen Be­ dienelemente im eingebauten Zustand durch eine vorgesetz­ te, nicht gepanzerte Außenwandverkleidung (8) abgedeckt sind,
daß die Außenwandverkleidung (8) eine öffenbare Verklei­ dungstür (13) enthält mit wenigstens einem abschließbaren Verkleidungstürschloß (14) und daß bei geöffneter Verklei­ dungstür (13) die Außentür (4) zugänglich und ebenfalls öffenbar ist,
daß die Außenwandverkleidung (8) mit dem Wertschutz­ schrank (2) und/oder der Einbauwand (6) im eingebauten Zu­ stand fest verbunden ist, und
daß an der Verkleidungstür (13) und/oder zwischen der Außenwandverkleidung (8) und/oder dem Wertschutzschrank (2) und/oder der Einbauwand (6) Aufbruchmelder (11) mit nachgeschalteter Alarmeinrichtung eingesetzt sind.
2. Doppeltürschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Außenwandverkleidung (8) die Außenwand des Wertschutzschrankes (2) rahmenförmig (9) überdeckt und mit glatten Flächen formschlüssig an der Einbauwand (6) anliegt.
3. Doppeltürschleuse nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet,
daß als Aufbruchmelder an der Verkleidungstür (13) wenig­ stens ein Magnetschalter eingesetzt ist,
daß als Verbindungselemente und Aufbruchmelder für eine Verbindung bevorzugt zwischen einem abgedeckten Flansch (10) der Außenwandverkleidung (8) und einem die Außentür (4) umgebenden Rahmen (12) des Wertschutzschranks (2) eine Alarmschraubverbindung (11) verwendet ist, bei der zwischen Schraubenkopf und Anlagefläche über einem Di­ stanzring eine Platine mit einer Sollbruchstelle eines Alarmkreises angeordnet ist, und
daß als Aufbruchmelder wenigstens an Teilflächen der In­ nenseite der Außenwandverkleidung (8) und deren Verklei­ dungstür (13) Alarmdrahtmatten angebracht sind.
4. Doppeltürschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet,
daß im Abstand der Wandstärke der Einbauwand (6) von der Außenseite des Wertschutzschrankes (2) her gemessen ein Anlagekragen (5) aufgeschweißt ist, der im eingebauten Zu­ stand an der Innenseite der Einbauwand (6) anliegt,
daß bei der Montage nach dem Einsetzen des Wertschutz­ schrankes (2) von der Innenseite der Einbauwand (6) her in eine mit geringem Übermaß vorbereitete Ausnehmung, ver­ bleibende Zwischenräume mit aushärtendem Schaum (7) ausge­ schäumt werden und anschließend die Außenwandverkleidung (8) bevorzugt mit Alarmschraubverbindungen (11) befestigt wird.
5. Doppeltürschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet,
daß das Außenschloß und/oder Innenschloß eine mit einem Handhebel (15) verschiebbare, in der jeweiligen Tür ange­ ordnete Riegelstange (16) umfaßt, die in der Geschlossens­ tellung in eine entsprechende Öffnung am Außenrahmen (12) des Wertschutzschrankes (2) eingreift,
daß die Riegelstange (16) zwei Ausnehmungen (17, 18) auf­ weist, in die jeweils ein elektrisch betätigbarer Code­ schloßriegel (19) eines elektronischen Codeschlosses (20) und ein elektrisch betätigbarer Schlüsselschalterriegel (21) eines Schlüsseschalterschlosses (22) in der Geschlos­ senstellung der Riegelstange (16) an deren Arretierung eingreifen, wobei zur Freigabe der Handbetätigung der Rie­ gelstange (16) das Codeschloß (20) und das Schlüsselschal­ terschloß (22) unter Verwendung eines zugelassenen Codes und passenden Schlüssels (37) zu öffnen sind.
6. Doppeltürschleuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net,
daß das Codeschloß (20, 20a) mit Eingabefeld (23, 23a) je­ weils an der Außenseite der Innentür (3) bzw. der Außen­ tür (4) angebracht ist, und
daß der Schlüsselschalter des Schlüsselschalterschlosses (22, 22a) für die Außentür (4) an einer Wange der Außen­ wandverkleidung (8) zwischen der Außentür (4) des Wert­ schutzschrankes (2) und der Verkleidungstür (13) ange­ bracht ist und für die Innentür (3) an einem Tableau (26) neben dem Wertschutzschrank (2) angebracht ist.
7. Doppeltürschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung eine im Innenbereich der Doppel­ türschleuse angeordnete Behältererkennung bevorzugt als Barcodeleser (34) oder Induktivleser umfaßt und auf den in die Doppeltürschleuse einbringbaren Behältern entspre­ chende Erkennungsmarken als Behältercodes (33), bevorzugt jeweils als unterschiedliche Barcodes, angebracht sind,
daß die Steuereinrichtung Stellungsrückmelder (28) um­ faßt, die eine Offenstellung oder verriegelte Geschlossen­ stellung der Außentür (4) und/oder Innentür (3) angeben,
daß beim öffnen der Außentür (4) oder Innentür (3) die Be­ hältererkennung (34) zur Ermittlung des Behältercodes (33) angesteuert wird und daß der Behältercode (33) sowie die Information welche der beiden Türen (3, 14) geöffnet wurde und das Datum und die Uhrzeit einer angeschlossenen Uhr in einem Speicher gespeichert und/oder mit einem ange­ schlossenen, bevorzugt an der Innenseite der Einbauwand (6) angebrachten Drucker (27) ausgedruckt werden, wodurch in einer Protokollierung festzustellen ist,
  • a) wer, Dienstleister oder Betreiber, geöffnet hat,
  • b) wann geöffnet wurde, und
  • c) ob ein Behälter (29) und ggf. welcher Behälter vor dem Öffnen in der Schleuse war, und
daß nach dem Schließen der vorher geöffneten Tür und ord­ nungsgemäßer Verriegelung erneut die Behältererkennung (34) zur Ermittlung des Behältercodes angesteuert wird und daß der Behältercode sowie Datum und Uhrzeit gespei­ chert und/oder ausgedruckt werden, wodurch ein Behälter­ tauschvorgang abschließend durch die folgenden weiteren Informationen protokolliert wird,
  • d) wann die Tür geschlossen wurde, und
  • e) ob ein Behälter (29) und ggf. welcher Behälter nach dem Schließen in der Schleuse ist.
8. Doppeltürschleuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß zur Betätigung eines Codeschlosses (20) mehrere, unterschiedlichen Benutzern zugeordnete Benutzercodes zu­ gelassen sind, die ebenfalls in Abhängigkeit der Türöff­ nungen abgespeichert oder ausgedruckt werden, so daß das Protokoll die weitere Information enthält,
  • f) welche Person die Schleuse betätigt hat.
9. Doppeltürschleuse nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, da­ durch gekennzeichnet,
daß je eine Behältererkennung (34, 34a) an der Innenseite der Außentür (4) und entsprechend an der Innentür (3) an­ gebracht ist, und
daß die Behälter als Boxen (29) ausgebildet sind mit den Boxencodes (33) an den hinteren Seitenwänden, die im ein­ geschobenen Zustand in der Schleuse dann der jeweiligen Behältererkennung (34, 34a) gegenüberliegen.
10. Doppeltürschleuse nach einem der Ansprüche 7 bis 9, da­ durch gekennzeichnet,
daß an der Außentür (4) und Innentür (3) Stellungsrückmel­ der (28) als Magnetkontakte vorgesehen sind,
daß bei der Offenstellung einer Tür (3, 4) ein nachge­ schalteter Signalgeber zur Abgabe eines optischen und/ oder akustischen Signals angesteuert ist, und
daß in der Offenstellung einer Tür (3, 4) die Freigabe der Entriegelung der anderen Tür gesperrt ist.
11. Doppeltürschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet,
daß am Schlüsselschalterriegel (21) und/oder am Code­ schloßschalterriegel (19) ein Riegelstellungsmelder (36) bevorzugt in der Art eines Magnetkontakts angebracht ist, und
die Freigabe für die elektrisch gesteuerte Riegelöffnung erst nach der Erfassung des Behältercodes (33) erfolgt.
12. Doppeltürschleuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net,
daß auch an der Riegelstange (16) ein Riegelstellungsmel­ der angebracht ist,
daß nach der Betätigung der Riegelstange (16) mit ihrem Handhebel (15) von der Offenstellung in die Geschlossen­ stellung über den Riegelstellungsmelder jeweils die elek­ trischen Betätigungen für eine Schließung des Codeschloß­ riegels (19) und des Schlüsselschalterriegels (21) ange­ steuert werden, und
daß zugleich, jedoch nur bei über den Türstellungsmelder (28) erkannter geschlossener zugeordneter Tür die Behäl­ tererkennung (34) mit nachfolgender Protokollierung ange­ steuert wird.
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