DE202009006216U1 - Spindelantrieb für ein Verstellelement eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Spindelantrieb für ein Verstellelement (1) eines Kraftfahrzeugs mit einem Antriebsmotor (2), einem dem Antriebsmotor (2) nachgeschalteten Spindel-Spindelmuttergetriebe (3) zur Erzeugung linearer Antriebsbewegungen und mit zwei Anschlüssen (4, 5) zum Ausleiten der Antriebsbewegungen, wobei mindestens eine auf die Spindellängsachse (7) ausgerichtete, einstückige Schraubendruckfeder (8) zur Vorspannung des Spindelantriebs insbesondere in die ausgefahrene Stellung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder (8) zu deren Anpassung an die im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten Federwindungen (9) unterschiedlichen Durchmessers aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Spindelantrieb für ein Verstellelement eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie eine Schraubendruckfeder eines solchen Spindelantriebs gemäß Anspruch 19.
- Der in Rede stehende Spindelantrieb kann für alle möglichen Verstellelemente eines Kraftfahrzeugs Anwendung finden. Beispiele hierfür sind eine Klappe, insbesondere eine Heckklappe, ein Heckdeckel, eine Motorhaube, eine Seitentür, eine Laderaumklappe, ein Hubdach o. dgl. eines Kraftfahrzeugs.
- Ein bekannter Spindelantrieb (
DE 20 2005 003 466 U1 ), von dem die Erfindung ausgeht, dient der Verstellung einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs. Der Spindelantrieb ist mit einem Antriebsmotor und einem dem Antriebsmotor nachgeschalteten Spindel-Spindelmuttergetriebe zur Erzeugung von Antriebsbewegungen ausgestattet. Zum Ausleiten der Antriebsbewegungen sind zwei Anschlüsse vorgesehen, die mittels mehrerer einstückiger Schraubendruckfedern gegeneinander vorgespannt sind. - Bei dem bekannten Spindelantrieb ist die Spindelmutter mit einem Führungsrohr verbunden, das einerseits der Führung der durch die Spindelmutter hindurch ragenden Spindel dient und das andererseits über eine Führungshülse der Führung einer der Schraubendruckfedern dient.
- Bei der Verstellung des bekannten Spindelantriebs in die eingefahrene Stellung ist stets ein jedenfalls geringfügiges seitliches Ausbeulen der Schraubendruckfedern zu beobachten, das bei der obigen Schraubendruckfeder über die Führungshülse abgefangen wird. Das Ausbeulen kann grundsätzlich zu Problemen im endseitigen Bereich der Führungshülse führen, in dem die Führungshülse zusammen mit dem Führungsrohr und der Spindelmutter einen zu der Spindel hin gerichteten Absatz bildet. Sofern die Schraubendruckfeder durch deren obiges Ausbeulen in Eingriff mit diesem Absatz kommt, kann es zu einem Verhaken und bei der weiteren Verstellung des Spindelantriebs zu knackenden Geräuschen kommen. Diese Geräuschentwicklung wird vom Benutzer als Komforteinbuße gesehen.
- Der Erfindung liegt das Problem zu Grunde, den bekannten Spindelantrieb derart auszugestalten und weiterzubilden, dass das Zusammenspiel zwischen der Schraubendruckfeder und dem Spindelantrieb im übrigen optimiert wird.
- Das obige Problem wird bei einem Spindelantrieb gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
- Wesentlich ist die Erkenntnis, dass durch die Ausstattung der Schraubendruckfeder mit Federwindungen unterschiedlichen Durchmessers auf einfache Weise eine Anpassung der Schraubendruckfeder an die im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten möglich ist. Eine aufwendige Anpassung dieser geometrischen Gegebenheiten, beispielsweise durch die Verwendung zusätzlicher Führungshülsen o. dgl., kann mit der vorschlagsgemäßen Lösung entfallen.
- In besonders bevorzugter Ausgestaltung gemäß Anspruch 7 geht die obige Anpassung der Schraubendruckfeder darauf zurück, dass die Schraubendruckfeder Längenabschnitte aufweist, die zumindest zum Teil unterschiedliche mittlere Durchmesser aufweisen. Damit kann die Schraubendruckfeder gezielt auf den jeweils freien Bauraum hin ausgelegt werden.
- Bei einer anderen bevorzugten Variante gemäß Anspruch 13 ist es so, dass die Schraubendruckfeder mit Führungswindungen ausgestattet ist, die zur Führung der Schraubendruckfeder in Eingriff mit einer Führungsfläche stehen oder bringbar sind und dass die übrigen Federwindungen von der Führungsfläche freie Windungen sind. Solche Führungswindungen ersetzen auf kostengünstige Weise Führungshülsen, die bislang der Anpassung der im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten an die Schraubenfeder dienten.
- Nach einer weiteren Lehre gemäß Anspruch 19, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird die Schraubendruckfeder des vorschlagsgemäßen Spin delantriebs als solche beansprucht. Auf alle Ausführungen, die geeignet sind, die beanspruchte Schraubenfeder zu erläutern, darf verwiesen werden.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 in einer ganz schematischen Darstellung den Heckbereich eines Kraftfahrzeugs mit einer Heckklappe, die mit einem vorschlagsgemäßen Spindelantrieb ausgestattet ist, -
2 den Spindelantrieb gemäß1 in der ausgefahrenen Stellung in einer geschnittenen Seitenansicht, -
3 den Spindelantrieb gemäß1 in der eingefahrenen Stellung in einer geschnittenen Seitenansicht, -
4 die Schraubendruckfeder des Spindelantriebs gemäß1 in einer Seitenansicht, -
5 die Schraubendruckfeder gemäß4 in der ausschnittweisen Ansicht A und -
6 die Schraubendruckfeder gemäß4 in einer perspektivischen Ansicht. - Der in der Zeichnung dargestellte Spindelantrieb dient der motorischen Verstellung eines als Heckklappe ausgestalteten Verstellelements
1 . Dies ist zwar vorteilhaft, aber nicht beschränkend zu verstehen. Vielmehr lässt sich der vorschlagsgemäße Spindelantrieb für alle möglichen Verstellelemente eines Kraftfahrzeugs einsetzen, wie weiter unten noch erläutert wird. - Der Spindelantrieb ist mit einem Antriebsmotor
2 , einem dem Antriebsmotor2 nachgeschalteten Spindel-Spindelmuttergetriebe3 zur Erzeugung linearer Antriebsbewegungen und mit zwei Anschlüssen4 ,5 zum Ausleiten der Antriebsbewegungen ausgestattet. Zwischen den Antriebsmotor2 und das Spindel-Spindelmuttergetriebe3 ist hier und vorzugsweise ein insbesondere als Plane tenradgetriebe ausgestaltetes Zwischengetriebe6 geschaltet, das für die vorschlagsgemäße Lösung keine Rolle spielt. - Der Spindelantrieb weist eine auf die Spindellängsachse
7 ausgerichtete, einstückige Schraubendruckfeder8 auf, die der Vorspannung des Spindelantriebs hier und vorzugsweise in die ausgefahrene Stellung dient. Grundsätzlich können hier auch mehrere Schraubendruckfedern Anwendung finden. - Der Schraubendruckfeder
8 des vorschlagsgemäßen Spindelantriebs kommt insbesondere im Anwendungsbereich der motorischen Verstellung von Heckklappen besondere Bedeutung zu. Sie wirkt der Gewichtskraft der Heckklappe1 entgegen. Vorzugsweise ist die Schraubendruckfeder8 im Hinblick auf die Gewichtskraft der Heckklappe1 so ausgelegt, dass der resultierende Zustand einem Gleichgewichtszustand so nahe wie möglich kommt. Im Sinne einer optimalen Annäherung können wie oben angesprochen mehrere, insbesondere unterschiedliche Schraubendruckfedern8 vorgesehen sein. Im Folgenden ist stellvertretend für ggf. mehrere Schraubendruckfedern8 nur von einer einzigen Schraubendruckfeder8 die Rede. - Es lässt sich den Darstellungen in den
4 bis6 entnehmen, dass die vorschlagsgemäße Schraubendruckfeder8 von der üblichen Ausgestaltung insoweit abweicht, als sie Federwindungen9 unterschiedlichen Durchmessers aufweist. Damit lassen sich einerseits Längenabschnitte unterschiedlicher Durchmesser realisieren, über die die Schraubendruckfeder8 an den jeweils verfügbaren Bauraum angepasst werden kann. Denkbar ist aber auch, dass die Schraubendruckfeder8 selbst mit Geometrien zu ihrer eigenen Führung ausgestattet werden kann. In allen Fällen ist es so, dass die Ausstattung der Schraubendruckfeder8 mit Federwindungen9 unterschiedlichen Durchmessers dazu dient, die Schraubendruckfeder8 optimal auf die im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten anzupassen. - Um die vorschlagsgemäße Lehre besser darstellen zu können, werden zunächst die oben angesprochenen, im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten erläutert.
- Die
2 und3 zeigen, dass der vorschlagsgemäße Spindelantrieb ein Gehäuse10 aufweist, in dem das Spindel-Spindelmuttergetriebe3 , die Schraubendruckfeder8 und der Antriebsmotor2 angeordnet sind. Entsprechend findet sich auch das oben angesprochene Zwischengetriebe6 im Gehäuse10 . Grundsätzlich können der Antriebsmotor2 und/oder das Zwischengetriebe6 sowie weitere Antriebskomponenten sowie Kupplungen o. dgl. außerhalb des Gehäuses10 angeordnet sein. Ggf. ist dann ein weiteres Gehäuse für diese Antriebskomponenten vorgesehen. - Die Detaildarstellung in
2 zeigt, dass das Gehäuse10 ein mit einem der beiden Anschlüsse4 verbundenes Innenrohr10a und ein mit dem jeweils anderen Anschluss5 verbundenes, teleskopartig gegenüber dem Innenrohr10a verschiebbares Außenrohr10b aufweist. - Die Spindel
11 des Spindel-Spindelmuttergetriebes3 ist gegenüber einem der beiden Anschlüsse4 ,5 , hier und vorzugsweise dem mit dem Innenrohr10a verbundenen Anschluss4 , axialfest und drehbar gelagert. Die Spindelmutter12 des Spindel-Spindelmuttergetriebes3 dagegen ist mit dem jeweils anderen Anschluss5 , hier und vorzugsweise dem mit dem Außenrohr10b verbundenen Anschluss5 , über ein Führungsrohr13 verbunden, wobei je nach Stellung des Spindelantriebs ein Spindelabschnitt außerhalb des Führungsrohrs13 und ein Spindelabschnitt innerhalb des Führungsrohrs13 gelegen ist. - Die Schraubendruckfeder
8 umschließt die Spindel11 und erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Spindel11 . Denkbar ist, dass sich die Schraubendruckfeder8 auch nur über einen Längenabschnitt der Spindel11 erstreckt. Bei dem im dargestellten Ausführungsbeispiel geht damit einher, dass die Schraubendruckfeder8 auch das Führungsrohr13 umschließt und dass sich die Schraubendruckfeder8 über die gesamte Länge des Führungsrohrs13 erstreckt. Auch hier kann es vorgesehen sein, dass sich die Schraubendruckfeder8 nur über einen Längenabschnitt des Führungsrohrs13 erstreckt. - Das Führungsrohr
13 bildet innenseitig eine zusätzliche Führung für die Spindel11 des Spindel-Spindelmuttergetriebes3 . Hierfür ist die Spindel11 endseitig mit einem Gleitelement11a ausgestattet. Das Führungsrohr13 dient darüber hinaus mit seiner Außenseite der Führung der Schraubendruckfeder8 . Es lässt sich einer Zusammenschau der2 und3 entnehmen, dass das Führungsrohr13 einem Ausknicken der Schraubendruckfeder8 entgegenwirkt. Hierfür kann das Führungsrohr13 , wie grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt, von einer nicht dargestellten Führungshülse umgeben sein. - Es lässt sich der Detailansicht in
2 entnehmen, dass die Spindelmutter12 zusammen mit dem Führungsrohr13 endseitig einen radialen, zu der Spindel11 hin gerichteten Absatz14 bildet, der im Folgenden als „Spindelmutterabsatz” bezeichnet wird. Es lässt sich dieser Darstellung auch entnehmen, dass der Spindelmutterabsatz14 zu der Schraubendruckfeder8 hin exponiert ist und dass mit der Verstellung des Spindelantriebs eine axiale Verlagerung des Spindelmutterabsatzes14 relativ zu den Federwindungen9 der Schraubendruckfeder8 einhergeht. - Zusätzlich zu dem Spindelmutterabsatz
14 bildet das Innenrohr10a endseitig einen radialen, zum Außenrohr10b hin gerichteten Absatz15 , der im Folgenden als „Gehäuseabsatz” bezeichnet wird. Auch hier ist es so, dass mit der Verstellung des Spindelantriebs eine axiale Verlagerung des Gehäusabsatzes15 relativ zu den Federwindungen9 der Schraubendruckfeder8 einhergeht. - Die Detailansicht in
2 zeigt, dass das Innenrohr10a endseitig mit dem Außenrohr10b im Sinne einer Verdrehsicherung formschlüssig in Eingriff steht. Dies wird hier nur im Sinne einer vollständigen Darstellung angesprochen und ist für die vorschlagsgemäße Lehre nicht weiter von Bedeutung. - Wesentlich ist nun, dass die Schraubendruckfeder
8 Längenabschnitte16 ,17 ,18 aufweist, die hier und vorzugsweise alle unterschiedliche mittlere Durchmesser aufweisen, und zwar derart, dass die Schraubendruckfeder8 frei von vorbestimmten Teilen des Spindelantriebs, hier und vorzugsweise von dem Spindelmutterabsatz14 und dem Gehäuseabsatz15 , bleibt. Dies wird nun im Detail erläutert. - Es lässt sich am besten den Darstellungen in
5 und6 entnehmen, dass die Schraubendruckfeder8 einen Längenabschnitt16 kleineren mittleren Durchmessers aufweist, der im Folgenden als „Innenabschnitt” bezeichnet wird. An den Innenabschnitt16 schließt sich über einen Übergangsabschnitt17 ein Län genabschnitt18 größeren mittleren Durchmessers an, der im Folgenden als „Außenabschnitt” bezeichnet wird. Der Übergangsabschnitt17 kann grundsätzlich auch entfallen, so dass der Übergang zwischen dem Innenabschnitt16 und dem Außenabschnitt18 dann lediglich an einer Übergangsstelle erfolgt. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung liegt der mittlere Durchmesser des Übergangsabschnitts
17 zwischen dem mittleren Durchmesser des Innenabschnitts16 und dem mittleren Durchmesser des Außenabschnitts18 . - Befindet sich nun der Spindelantrieb in der ausgefahrenen Stellung, in der die Schraubendruckfeder
8 minimal oder gar nicht gespannt ist, so ist der Spindelmutterabsatz14 im Übergangsabschnitt17 gelegen. Damit befindet sich der Spindelmutterabsatz14 bereits in einem gegenüber dem Innenabschnitt16 aufgeweiteten Längenabschnitt der Schraubendruckfeder8 , so dass der radiale Abstand zwischen dem Spindelmutterabsatz14 und den Federwindungen9 entsprechend vergrößert ist. In der in3 dargestellten, eingefahrenen Stellung des Spindelantriebs ist der Spindelmutterabsatz14 sogar im zusätzlich aufgeweiteten Außenabschnitt18 gelegen. Dies reduziert die Gefahr des Verhakens zwischen dem Spindelmutterabsatz14 und den Federwindungen9 . Der Spindelmutterabsatz14 bleibt auch bei einem auf das Spannen der Schraubendruckfeder8 zurückgehenden seitlichen Ausbeulen der Schraubendruckfeder8 frei von der Schraubendruckfeder8 . - Ähnlich gute Ergebnisse lassen sich dadurch erzielen, dass der Spindelmutterabsatz
14 in der ausgefahren Stellung bereits im Außenabschnitt18 oder, sofern ein Übergangsabschnitt17 fehlt, im Bereich der entsprechenden Übergangsstelle gelegen ist. - Das obige Grundprinzip der Vermeidung des Eingriffs zwischen der Schraubendruckfeder
8 und einem Teil des Spindelantriebs lässt sich auch auf den Gehäuseabsatz15 anwenden. Es lässt wieder der Detailansicht in2 entnehmen, dass der Gehäuseabsatz15 in der ausgefahrenen Stellung im Übergangsabschnitt17 gelegen ist und dass der Gehäuseabsatz15 in der eingefahrenen Stellung (3 ) im Innenabschnitt16 gelegen ist. Auch hiermit wird erreicht, dass der radiale Abstand zwischen dem Gehäuseabsatz15 und den Federwindungen vergleichsweise groß ist. - Damit bleibt bei geeigneter Auslegung der Gehäuseabsatz
15 auch bei einem auf das Spannen der Schraubendruckfeder8 zurückgehenden seitlichen Ausbeulen der Schraubendruckfeder8 frei von der Schraubendruckfeder8 . - Die unterschiedlichen Durchmesser der Federwindungen
9 der Schraubendruckfeder8 können auch im Rahmen der Führung der Schraubendruckfeder8 insbesondere zur Vermeidung deren Ausknickens eine wichtige Rolle spielen. Vorzugsweise bildet das Führungsrohr13 dann eine Führungsfläche19 für den Innenabschnitt16 der Schraubendruckfeder8 und die Gehäuseinnenwand, hier und vorzugsweise die Innenfläche des Innenrohrs10a , eine Führungsfläche20 für den Außenabschnitt (18 ) der Schraubendruckfeder (8 ). - Die Führung der Schraubendruckfeder
8 lässt sich insbesondere durch das jeweils realisierte Windungsmuster beeinflussen. Jeder Längenabschnitt16 ,17 ,18 ist grundsätzlich mit einem solchen Windungsmuster ausgestattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schraubendruckfeder8 überhaupt nur aus einem einzigen Längenabschnitt besteht. - Das Windungsmuster beschreibt im vorliegenden Sinne den Verlauf des Durchmessers der Federwindungen
9 über die Länge des jeweiligen Längenabschnitts16 ,17 ,18 bzw. über die Länge der Schraubendruckfeder8 . - Der Übergangsabschnitt
17 beispielsweise weist ein Windungsmuster mit Windungen von konstantem Durchmesser auf. Der Außenabschnitt18 und der Innenabschnitt16 dagegen weisen Windungsmuster mit Windungen von periodisch sich abwechselnden unterschiedlichen Durchmessern auf. Der Grund hierfür wird aus den folgenden Erläuterungen deutlich. - Der Innenabschnitt
16 und der Außenabschnitt18 der Schraubendruckfeder8 weisen Führungswindungen9b ,9c auf, die zur Führung der Schraubendruckfeder8 in Eingriff mit jeweils einer Führungsfläche19 ,20 stehen oder bringbar sind. Die übrigen Federwindungen9a der beiden Abschnitte16 ,18 sind als freie Federwindungen ausgestaltet, die im Hinblick auf die jeweilige Führungsfläche19 ,20 radial zurückversetzt sind und damit außer Eingriff von der jeweiligen Führungsfläche19 ,20 stehen. Die freien Federwindungen9a des Innenabschnitts16 sind radial nach Außen, die freien Federwindungen9a des Außenabschnitts18 sind radial nach Innen zurückversetzt. Dabei sind hier und vorzugsweise die Durchmesser der freien Federwindungen9a des Innenabschnitts16 und des Außenabschnitts18 absolut gesehen im wesentlichen identisch. - Die Führungsflächen
19 ,20 werden hier und vorzugsweise von einer Gehäuseinnenwand, insbesondere von der Innenfläche des Innenrohrs10a und, alternativ oder zusätzlich, von der Außenfläche des Führungsrohrs13 gebildet. Andere Führungsflächen19 ,20 sind je nach Ausgestaltung des Spindelantriebs denkbar. - Im Einzelnen weist nun der Außenabschnitt
18 der Schraubendruckfeder8 Führungswindungen9c und freie Windungen9a auf, wobei hier und vorzugsweise die Innenfläche des Innenrohrs10a die diesen Führungswindungen9c zugeordnete Führungsfläche20 bereitstellt. - Ferner ist es so, dass der Innenabschnitt
16 der Schraubendruckfeder8 Führungswindungen9b und freie Federwindungen9a aufweist, wobei die Außenfläche des Führungsrohrs13 die diesen Führungswindungen9b zugeordnete Führungsfläche19 bereitstellt. - In
5 sind die durch das Führungsrohr13 einerseits und das Innenrohr10a andererseits bereitgestellten Führungsflächen19 ,20 schematisch dargestellt. Aus dieser Darstellung geht hervor, dass die Führungswindungen9b des Innenabschnitts16 mit der vom Führungsrohr13 bereitgestellten Führungsfläche19 in Eingriff stehen oder bringbar sind und dass die Führungswindungen9c des Außenabschnitts18 mit der vom Innenrohr10a bereitgestellten Führungsfläche20 in Eingriff stehen oder bringbar sind. - Es fällt auf, dass in dem jeweiligen Längenabschnitt
16 ,18 der Schraubendruckfeder8 die Anzahl der freien Windungen9a weitaus größer als die Anzahl der Führungswindungen9b ,9c ist. Hier und vorzugsweise liegt das Verhältnis der Anzahl der freien Windungen9a zu der Anzahl der Führungswindungen9b ,9c in einem Bereich zwischen 3:1 und 5:4, insbesondere in einem Bereich zwischen 2:1 und 3:2. Damit wird erreicht, dass ein Großteil der Federwindungen9 überhaupt nicht in Eingriff mit den Führungsflächen19 ,20 kommt, was vorteilhafte Auswirkungen auf die Geräuschentwicklung hat. - Ferner ist insbesondere im Hinblick auf die Führung der Schraubendruckfeder
8 im Außenabschnitt18 vorteilhaft zu erwähnen, dass eine mit dem Spannen der Schraubendruckfeder8 grundsätzlich verbundene Durchmesserzunahme kein Verklemmen gegenüber dem Gehäuse10 verursacht, da mit der Durchmesserdifferenz zwischen den Führungswindungen9c und den freien Windungen9a stets eine hinreichende „Durchmesserreserve” vorhanden ist. - Vor allem wird aus der Darstellung in
5 aber deutlich, dass die Schraubendruckfeder8 durch eine geeignete Auslegung der Führungswindungen9b ,9c auf nahezu beliebige Geometrien von außenliegenden Führungsflächen19 und innenliegenden Führungsflächen20 angepasst werden kann. - Ein Blick auf die Darstellung in
5 zeigt auch, dass der Übergangsabschnitt17 mit Führungswindungen und freien Windungen im obigen Sinne nicht ausgestattet worden ist. Der Grund hierfür besteht darin, dass die potentiellen, dem Übergangsabschnitt17 zurechenbaren Führungsflächen jedenfalls bei ausgefahrenem Spindelantrieb im Bereich des Führungsrohrs13 den Spindelmutterabsatz14 und im Bereich der Gehäuseinnenwand den Gehäuseabsatz15 aufweisen. Es wurde weiter oben erläutert, dass ein Eingriff der Schraubendruckfeder8 mit diesen Absätzen14 ,15 zu vermeiden ist, so dass der Übergangsabschnitt17 vorzugsweise ein Windungsmuster mit konstantem Durchmesser für alle Windungen aufweist. Dabei entspricht der Durchmesser der Federwindungen9a des Übergangsabschnitts17 vorzugsweise dem Durchmesser der freien Windungen9a des Außenabschnitts18 und des Innenabschnitts16 . - Im Hinblick auf die Darstellung gemäß
5 darf darauf hingewiesen werden, dass zum leichteren Verständnis die freien Federwindungen des Außenabschnitts18 und des Innenabschnitts16 mit dem Symbol „0” versehen sind, dass die Führungswindungen9b des Innenabschnitts16 mit dem Symbol „–” versehen sind und dass die Führungswindungen9c des Außenabschnitts18 mit dem Symbol „+” versehen sind. Damit sind kleinere „–”, mittlere „0” und größere „+” Durchmesser auf den ersten Blick erkennbar. - Es wurde weiter oben erläutert, dass der vorschlagsgemäße Spindelantrieb bei allen möglichen Verstellelementen
1 eines Kraftfahrzeugs Anwendung finden kann. In besonders bevorzugter Ausgestaltung handelt es sich bei dem Verstellelement1 um eine Klappe, insbesondere um eine Heckklappe, um einen Heckdeckel, eine Tür, insbesondere eine Seitentür, um eine Motorhaube o. dgl. eines Kraftfahrzeugs. - Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird die Schraubendruckfeder
8 des vorschlagsgemäßen Spindelantriebs als solche beansprucht. Auf die obigen Ausführungen darf verwiesen werden, soweit diese geeignet sind, die vorschlagsgemäße Schraubendruckfeder8 zu beschreiben. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202005003466 U1 [0003]
Claims (19)
- Spindelantrieb für ein Verstellelement (
1 ) eines Kraftfahrzeugs mit einem Antriebsmotor (2 ), einem dem Antriebsmotor (2 ) nachgeschalteten Spindel-Spindelmuttergetriebe (3 ) zur Erzeugung linearer Antriebsbewegungen und mit zwei Anschlüssen (4 ,5 ) zum Ausleiten der Antriebsbewegungen, wobei mindestens eine auf die Spindellängsachse (7 ) ausgerichtete, einstückige Schraubendruckfeder (8 ) zur Vorspannung des Spindelantriebs insbesondere in die ausgefahrene Stellung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder (8 ) zu deren Anpassung an die im Spindelantrieb herrschenden geometrischen Gegebenheiten Federwindungen (9 ) unterschiedlichen Durchmessers aufweist. - Spindelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (
10 ) vorgesehen ist, in dem das Spindel-Spindelmuttergetriebe (3 ), die Schraubendruckfeder (8 ) und vorzugsweise der Antriebsmotor (2 ) angeordnet sind, vorzugsweise, dass das Gehäuse (10 ) ein mit einem der beiden Anschlüsse (4 ) verbundenes Innenrohr (10a ) und ein mit dem jeweils anderen Anschluss (5 ) verbundenes, teleskopartig gegenüber dem Innenrohr (10a ) verschiebbares Außenrohr (10b ) aufweist. - Spindelantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (
11 ) des Spindel-Spindelmuttergetriebes (3 ) gegenüber einem der beiden Anschlüsse (4 ,5 ), insbesondere dem mit dem Innenrohr (10a ) verbundenen Anschluss (4 ), axialfest und drehbar gelagert ist, dass die Spindelmutter (12 ) des Spindel-Spindelmuttergetriebes (3 ) mit dem jeweils anderen Anschluss (5 ), insbesondere dem mit dem Außenrohr (10b ) verbundenen Anschluss (5 ), über ein Führungsrohr (13 ) verbunden ist und dass ein Spindelabschnitt außerhalb des Führungsrohrs (13 ) und ein Spindelabschnitt innerhalb des Führungsrohrs gelegen ist. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schraubendruckfeder (
8 ) zumindest über einen Längenabschnitt der Spindel (11 ), vorzugsweise im wesentlichen über die gesamte Län ge der Spindel (11 ), die Spindel (11 ) jeweils umschließend, erstreckt und/oder, dass sich die Schraubendruckfeder (8 ) zumindest über einen Längenabschnitt des Führungsrohrs (13 ), vorzugsweise im wesentlichen über die gesamte Länge des Führungsrohrs (13 ), das Führungsrohr (13 ) jeweils umschließend, erstreckt. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindelmutter (
12 ) und/oder das Führungsrohr (13 ) und/oder eine das Führungsrohr (13 ) umgebende Führungshülse endseitig einen radialen, zu der Spindel (11 ) hin gerichteten Absatz – Spindelmutterabsatz (14 ) – bildet und dass mit der Verstellung des Spindelantriebs eine axiale Verlagerung des Spindelmutterabsatzes (14 ) relativ zu den Federwindungen (9 ) der Schraubendruckfeder (8 ) einhergeht. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (
10a ) endseitig einen radialen, zum Außenrohr (10b ) hin gerichteten Absatz – Gehäuseabsatz (15 ) – bildet und dass mit der Verstellung des Spindelantriebs eine axiale Verlagerung des Gehäuseabsatzes (15 ) relativ zu den Federwindungen (9 ) der der Schraubendruckfeder (8 ) einhergeht. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder (
8 ) Längenabschnitte aufweist, die zumindest zum Teil unterschiedliche mittlere Durchmesser aufweisen derart, dass die Schraubendruckfeder (8 ) frei von vorbestimmten Teilen des Spindelantriebs, insbesondere von dem Spindelmutterabsatz (14 ) und/oder dem Gehäuseabsatz (15 ), bleibt. - Spindelantrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubendruckfeder (
8 ) einen Längenabschnitt kleineren mittleren Durchmessers – Innenabschnitt (16 ) – und sich an einer Übergangsstelle oder über einen Übergangsabschnitt (17 ) daran anschließend einen Längenabschnitt grösseren mittleren Durchmessers – Außenabschnitt (18 ) – aufweist, vorzugsweise, dass der mittlere Durchmesser des Übergangsabschnitts (17 ) zwischen dem mittleren Durchmesser des Innenabschnitts (16 ) und dem mittleren Durchmesser des Außenabschnitts (18 ) liegt. - Spindelantrieb nach Anspruch 5 und ggf. nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Spindelmutterabsatz (
14 ) in der ausgefahrenen Stellung im Außenabschnitt (18 ) oder im Übergangsabschnitt (17 ) oder im Bereich der Übergangsstelle gelegen ist und, vorzugsweise, dass der Spindelmutterabsatz (14 ) in der eingefahrenen Stellung im Außenabschnitt (18 ) gelegen ist, so dass der Spindelmutterabsatz (14 ) auch bei einem geringfügigen, auf das Spannen der Schraubendruckfeder (8 ) zurückgehenden seitlichen Ausbeulen der Schraubendruckfeder (8 ) frei von der Schraubendruckfeder (8 ) bleibt. - Spindelantrieb nach Anspruch 6 und ggf. nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabsatz (
15 ) in der ausgefahrenen Stellung im Innenabschnitt (18 ) oder im Übergangsabschnitt (17 ) gelegen ist und, vorzugsweise, dass der Gehäuseabsatz (15 ) in der eingefahrenen Stellung im Innenabschnitt (16 ) gelegen ist, so dass der Gehäuseabsatz (15 ) auch bei einem geringfügigen, auf das Spannen der Schraubendruckfeder (8 ) zurückgehenden seitlichen Ausbeulen der Schraubendruckfeder (8 ) frei von der Schraubendruckfeder (8 ) bleibt. - Spindelantrieb nach den Ansprüchen 3 und 8 und ggf. nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (
13 ) eine Führungsfläche (19 ) für einen Längenabschnitt (16 ), insbesondere den Innenabschnitt (16 ) der Schraubendruckfeder (8 ), und die Gehäuseinnenwand, insbesondere die Innenfläche des Innenrohrs (10a ), eine Führungsfläche (20 ) für einen anderen Längenabschnitt (18 ), insbesondere den Außenabschnitt (18 ) der Schraubendruckfeder (8 ) bildet. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Schraubendruckfeder (
8 ) mindestens ein Windungsmuster aufweist, dass mindestens ein Längenabschnitt (17 ) ein Windungsmuster mit Federwindungen von konstantem Durchmesser aufweist und/oder, dass mindestens ein Längenabschnitt (16 ,17 ) ein Windungsmuster mit Federwindungen (9 ) von periodisch sich abwechselnden unterschiedlichen Durchmessern aufweist. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Längenabschnitt (
16 ,18 ) der Schraubendruckfeder (8 ) Führungswindungen (9b ,9c ) aufweist, die zur Führung der Schrauben druckfeder (8 ) in Eingriff mit einer Führungsfläche (19 ,20 ) stehen oder bringbar sind und dass dieser Längenabschnitt (16 ,18 ) im übrigen im Hinblick auf die Führungsfläche (19 ,20 ) radial zurückversetzte, freie Federwindungen (9a ) aufweist, die ausser Eingriff von der Führungsfläche (19 ,20 ) stehen. - Spindelantrieb nach den Ansprüchen 8 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenabschnitt (
18 ) der Schraubendruckfeder (8 ) Führungswindungen (9c ) und freie Federwindungen (9a ) aufweist und dass eine Gehäuseinnenwand, insbesondere die Innenfläche des Innenrohrs (10a ), die diesen Führungswindungen (9c ) zugeordnete Führungsfläche (20 ) bereitstellt. - Spindelantrieb nach den Ansprüchen 8 und 13 und ggf. nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenabschnitt (
16 ) der Schraubendruckfeder (8 ) Führungswindungen (9b ) und freie Federwindungen (9a ) aufweist und dass die Außenfläche des Führungsrohrs (13 ) die diesen Führungswindungen (9b ) zugeordnete Führungsfläche (19 ) bereitstellt. - Spindelantrieb nach Anspruch 13 und ggf. nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass in dem jeweiligen Längenabschnitt (
16 ,18 ) der Schraubendruckfeder (8 ) die Anzahl der freien Federwindungen (9a ) größer als die Anzahl der Führungswindungen (9b ,9c ) ist, vorzugsweise, dass das Verhältnis der Anzahl der freien Federwindungen (9a ) zu der Anzahl der Führungswindungen (9b ,9c ) in einem Bereich zwischen 3:1 und 5:4, insbesondere in einem Bereich zwischen 2:1 und 3:2, liegt. - Spindelantrieb nach Anspruch 8 und ggf. nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsabschnitt (
17 ) ein Windungsmuster mit konstanten Durchmesser für alle Federwindungen (9 ) aufweist. - Spindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstellelement (
1 ) eine Heckklappe, ein Heckdeckel, eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eine Motorhaube o. dgl., eines Kraftfahrzeugs ist. - Schraubendruckfeder eines Spindelantriebs nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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