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Die
Erfindung betrifft eine Behandlungsanlage mit den Merkmalen im Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
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Aus
der Praxis sind derartige Behandlungsanlagen für Kraftfahrzeuge bekannt, die
aus einer Fahrzeugwaschanlage und einer Aufbereitungsanlage für das Waschwasser
bestehen. Das wiederaufbereite Waschwasser wird einheitlich den
Waschverbrauchern für
Grobwäsche
und Bürstenwäsche zugeführt. Die
Spülung
der Fahrzeuge nach dem Waschprozess wird mit Frischwasser ausgeführt. Derartige
Behandlungsanlagen haben eine begrenzte Umweltfreundlichkeit und
Effizienz.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Behandlungsanlage
aufzuzeigen.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
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Die
beanspruchte Behandlungsanlage hat den Vorteil, dass sie eine Minimierung
des Frischwassereinsatzes und eine Maximierung des Umwelt- und Ressourcenschutzes
erlaubt. Außerdem
ist es möglich,
den unterschiedlichen Qualitäts- und Mengenbedarf
verschiedener Waschverbraucher in der Waschanlage besser und gezielter
zu decken. Aufbereitetes Waschwasser kann in unterschiedlichen Eigenschaften,
insbesondere Qualitätsstufen
und Mengen bereit gestellt und bedarfsweise den unterschiedlichen
Waschverbrauchern zugeführt
werden. Der Aufbereitungsaufwand kann dadurch bedarfsgerecht angepasst
und optimiert werden.
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Für eine Grobwäsche, die
keine hohen Wasserqualitäten,
dafür aber
relativ große
Wassermengen verlangt, kann Waschwasser aus einer ersten Aufbereitungsstufe
zugeführt werden.
Dieses Waschwasser hat noch keine optimale Aufbereitungsqualität, wobei
es aber durch die relativ kurze Aufbereitungsstrecke in größerer Menge
verfügbar gemacht
werden kann.
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Für die feinere
Wäsche,
insbesondere die Bürstenwäsche, kann
Waschwasser aus einer zweiten Aufbereitungsstufe zugeführt werden,
welches eine bessere Qualität
hat und dabei ggf. in kleinerer Menge als bei der Grobwäsche gebraucht
wird.
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Optimal
gereinigtes Waschwasser aus einer beispielsweise dritten Aufbereitungsstufe
kann zur Klarreinigung, insbesondere zum Spülen der Fahrzeuge nach dem
Waschprozess und ggf. auch zum Auftrag einer Trockenhilfe benutzt
werden. Durch den Einsatz von aufbereitetem Waschwasser kann bei
diesem Waschverbraucher der Einsatz von Frischwasser gegenüber dem
Stand der Technik deutlich reduziert werden. Der Spülprozess
kann mit konstanten Wassereigenschaften, insbesondere hinsichtlich
Wasserqualität,
Wasserzusammensetzung, pH-Wert, Kalkgehalt etc., betrieben werden,
was auch für
den nachfolgenden Trocknungsprozess günstig ist, der entsprechend
zielgerichtet eingestellt werden kann.
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Die
beanspruchte Behandlungsanlage ermöglicht es ferner, die Frischwasserzufuhr
an die Wasserverluste, insbesondere die Verschleppungsverluste,
in der Waschanlage anzupassen. Dies führt ebenfalls zu einer signifikanten
Reduzierung des Frischwassereinsatzes gegenüber vorbekannten Behandlungsanlagen,
die mit Wasserüberschuss
gefahren werden, weil die zum Spülen
erforderliche Frischwassermenge üblicherweise
größer als
die Verschleppungsverluste ist.
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Die
Zahl und Ausgestaltung der Aufbereitungsstufen kann beliebig gewählt werden.
Für Autowaschanlagen
ist eine Dreiteilung sinnvoll. Hierbei kann außerdem eine weitere Aufbereitungsstufe
für die
Entsorgung und Abgabe von Waschwasser an das öffentliche Netz, insbesondere
die Kanalisation, vorgesehen werden. Hierdurch können die in manchen Ländern bestehenden
hohen Wasserqualitätsanforderungen
für das
ins Kanalnetz abgeleitete Abwasser befriedigt werden.
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Die
verschiedenen Aufbereitungsstufen können gleich oder unterschiedlich
ausgebildet sein. Sie können
eine oder mehrere Aufbereitungseinrichtungen, z. B. für eine Abscheidung,
eine biologische Aufbereitung, für
eine Belüftung,
eine mechanische Filterung oder dgl., ggf. in Kombination mit einer
internen Kreislaufführung
des belüfteten
Brauchwassers, aufweisen.
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Die
Waschanlage und die Aufbereitungsanlage können optimiert und ressourcenschonend
betrieben werden. Letzteres betrifft neben dem Frischwassereinsatz
auch den Energiebedarf. Die Umwelt wird maximal geschont. Außerdem kann
die Waschqualität
optimiert werden, weil bedarfsgerecht die jeweilige Reinigungs-
und Aufbereitungsqualität
für den
Prozess eingesetzt werden kann. Außerdem kann eine energiesparende
Leistungsregelung der Umwälztechnik,
insbesondere von ein oder mehreren Pumpen, für bedarfsgerechte Volumenströme zur bevorzugt
permanenten Filterdurchströmung
vorhanden sein.
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Die
Behandlungsanlage kann an den Waschbedarf und den Fahrzeugandrang
angepasst werden. Falls die Waschanlage mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
und Behandlungszeiten betrieben wird, kann die Aufbereitungsanlage
sich dem anpassen und dem Waschbedarf folgen. Die Behandlungsanlage
bietet auch eine maximale Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit einem
optimierten Bau- und Platzaufwand. Durch die abgestuften Waschwasserdurchsätze können die
in Reihe geschalteten Aufbereitungsstufen entsprechend in der Größe und in
der konstruktiven Ausgestaltung angepasst werden, wodurch der Platzbedarf
optimiert wird. Der apparative Mehraufwand kann durch die signifikanten
Einsparungen bei den Frischwasser- und Energiekosten schnell amortisiert
werden.
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In
den Unteransprüchen
sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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1:
ein Schemabild einer Behandlungsanlage mit einer jeweils mehrstufigen
Waschanlage und Aufbereitungsanlage,
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2:
ein Schemaschaltbild einer Aufbereitungsanlage mit mehreren in Reihe
geschalteten Aufbereitungsstufen,
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3:
eine schematische Darstellung von zwei Aufbereitungsstufen und
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4:
eine schematische Darstellung einer Behandlungsanlage mit Verschaltung
ihrer Komponenten.
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Die
Erfindung betrifft eine Behandlungsanlage (1) und deren
Komponenten sowie ein Behandlungsverfahren.
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Die
Behandlungsanlage (1) ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge (47), vorgesehen und ausgelegt.
Dies können
z. B. Pkws oder Lkws sein. Die Behandlungsanlage (1) kann
auch für
andere Zwecke, z. B. zum Polieren von Fahrzeugen, zum Waschen von
anderen Gegenständen,
z. B. Kartoffeln oder Gemüse oder
dgl. eingesetzt werden.
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Die
Behandlungsanlage (1) besteht z. B. aus einer Waschanlage
(2) und einer Aufbereitungsanlage (3). Diese Anlagenteile
(2, 3) können
ggf. mehrfach vorhanden sein. Dargestellt ist eine Ausführung der
Waschanlage (2) als Fahrzeugwaschanlage. Im Sinne der Erfindung
wird unter einer Waschanlage auch eine Polieranlage oder eine sonstige
mit flüssigen
Medien unter Einsatz von Wasser betriebene Anlage verstanden.
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1 und 4 zeigen
schematisch den Aufbau einer Waschanlage (2) am Beispiel
einer Fahrzeugwaschanlage. Dies kann z. B. eine stationäre Portalwaschanlage
sein, bei der mindestens ein Portal mit Wasch- und Behandlungsaggregaten
relativ zu einem stehenden Fahrzeug bewegt wird. Alternativ kann
es sich um eine Autowaschstraße
handeln, bei der ein Fahrzeug durch mehrere Stationen mittels einer
Kette oder dgl. geschleppt wird. Als weitere Variante ist z. B.
eine Taktanlage möglich,
die zwei oder mehr Stationen für
eine temporär
stationäre
Behandlung mit anschließender
Weiterfahrt in die Folgestation aufweist. Ansonsten kann die Waschanlage
(2) eine beliebige andere Ausgestaltung haben.
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Die
gezeigte Fahrzeugwaschanlage (2) weist mehrere Waschverbraucher
(7, 8, 9) auf, die ggf. mehrteilig sind
und die z. B. entsprechend der verschiedenen Prozessstufen des Waschprozesses ausgebildet
sind. Der erste Waschverbraucher (7) kann z. B. für eine Grobwäsche vorgesehen
sein. Er weist z. B. eine Unterbodenwäsche (12) auf, bei
der aus einem bodenseitigen Rohrsystem relativ viel Waschwasser
gegen die Fahrzeugunterseite mit Druck gespritzt wird. Die Grobwäsche (7)
kann auch eine Hochdruckwäsche
(11) aufweisen. Dies kann beispielsweise eine manuelle
Vorwäsche
vor Einfahrt des Fahrzeugs in die Waschanlage (2) sein.
Alternativ oder zusätzlich
kann eine Hochdruckwäsche
(11) auch mit Sprührohren
innerhalb der Waschanlage (2) durchgeführt werden, z. B. zum Zwecke
einer Vorwäsche
für das
Anlösen
und Abspülen
der groben Verschmutzung. Die Grobwäsche (7) kann ferner
eine Vorberieselung (10) umfassen, bei der z. B. ein Lösemittel
auf die Fahrzeugoberfläche
aufgebracht wird, welches den anhaftenden Schmutz chemisch anlöst, damit
er nachfolgend mit Hochdruck oder auf andere Weise mechanisch entfernt werden
kann. Soweit in einer Bürstenstation
(14) ggf. eine Radwäsche
(13) vorhanden ist, kann diese auch zum ersten Waschverbraucher
(7) für
die Grobwäsche
zählen.
Die genannten und auch ähnliche
andere Komponenten können
alternativ oder in beliebiger Kombination kumulativ vorhanden sein.
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Ein
anderer Waschverbraucher (8) kann für die feinere Wäsche, insbesondere
für eine
Bürstenwäsche, vorgesehen
sein. Er kann z. B. eine oder mehrere Bürstenstationen (14)
aufweisen. Stationsweise können
hierbei z. B. eine oder mehrere horizontale Dachbürsten und/oder
vertikale Seitenbürsten
vorhanden sein. Zur Bürstenstation
(14) können außerdem ein
oder mehrere Konturbürsten
für die spezielle
Wäsche
der ausgebauchten Seitenwandbereiche eines Fahrzeugs (47)
vorhanden sein.
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Die
Waschanlage (2) kann schließlich einen Waschverbraucher
(9) zum Spülen
und zur Trocknungsvorbereitung mit einer nachfolgenden Trocknungseinrichtung
aufweisen. Der Waschverbraucher (9) kann eine oder mehrere
Spüleinrichtungen
(15) aufweisen, aus denen Waschwasser zum Abspülen der
aus dem vorherigen Waschprozess resultierenden Rückstände von Reinigungsmittel, Shampoo oder
dgl. auf die Fahrzeugoberfläche
aufgetragen wird. Dies kann ggf. mehrstufig und mit unterschiedlichen
Drücken
geschehen. Mit dem Spülwasser kann
außerdem
bei Bedarf eine Trockenhilfe, z. B. sog. CTH, Wachs oder dgl. andere
Zusatzstoffe aufgebracht werden, welche den Abfluss der Wasserrückstände von
der Fahrzeugoberfläche
beim nachfolgenden Trocknungsvorgang erleichtern und das Oberflächen-Finish
verbessern. Die erwähnte
Trocknungseinrichtung, die z. B. eine oder mehrere stationäre und/oder
bewegliche Trocknungsdüsen,
einen Mitter oder dgl. aufweist, ist der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellt.
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Die
Waschverbraucher (7, 8, 9) können in beliebiger
Zahl und Ausbildung vorliegen. Sie haben unterschiedliche Anforderungen
an die Eigenschaften, insbesondere die Qualität und ggf. auch an die Menge
des eingesetzten Waschwassers. Hierbei handelt es sich zumindest
zum großen
oder größten Teil
um wiederaufbereitetes Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage (3).
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Die
Aufbereitungsanlage (3) weist mehrere Aufbereitungsstufen
(17, 18, 19, 20) für das Waschwasser
auf, die mit den unterschiedlichen Waschverbrauchern (7, 8, 9)
verbunden sind. Hierbei bestehen bevorzugt getrennte Verbindungen
mittels eigener Zuführleitungen
(21, 22, 23) und ggf. auch jeweils eigener
Vorlagetanks (30, 31, 32). Die den Aufbereitungsstufen
(17, 18, 19) zugeordneten Vorlagetanks (30, 31, 32)
können
eine bedarfsgerechte Dimensionierung aufweisen. Bei ausreichend
schnellem Waschwasserumsatz kann ggf. auf Vorlagetanks (30, 31, 32)
stellenweise oder vollständig
verzichtet werden.
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Die
Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) dienen zur
Bereitstellung von aufbereitetem Brauchwasser mit unterschiedlichen
Eigenschaften, insbesondere unterschiedlichen Waschwasserqualitäten und Waschwassermengen
für die
Waschanlage (2). In der ersten Aufbereitungsstufe (17)
erfolgt eine Grobreinigung des zugeführten Brauchwassers. Aus dieser
Aufbereitungsstufe (17) wird über die Zuführleitung (21) und
ggf. einen Vorlagetank (30) das relativ grob aufbereitete
Waschwasser dem ersten Waschverbraucher (7) für die Grobwäsche zugeführt.
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Ein
Teil des aufzubereitenden Waschwassers wird in die in Reihe nachgeschaltete
Aufbereitungsstufe (18) mittels einer Verbindungsleitung
(33) überführt, in
der eine weitere Reinigung und insbesondere eine sog. Feinreinigung des
Brauchwassers erfolgt. Von hier wird ein noch besser gereinigtes
und qualitativ höherwertiges
aufbereitetes Waschwasser über
eine Zuführleitung
(22) und ggf. einen Vorlagetank (31) einem anderen
Waschverbraucher (8), z. B. für die Bürstenwäsche, zugeführt.
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Aus
der zweiten Aufbereitungsstufe (18) wird ein Teil des aufzubereitenden
und vorgereinigten Brauchwassers einer dritten Aufbereitungsstufe
(19) für
die Klarreinigung zugeführt.
Hier kann z. B. die beste und ggf. maximale Reinigungs- und Aufbereitungsqualität erreicht
werden, ggf. gepaart mit einer Demineralisierung oder einer anderen
Behandlung. Von hier wird das klare Waschwasser über die Zuführleitung (23) und
ggf. einen Vorlagetank (32) einem Waschverbraucher (9),
z. B. für
die Fahrzeugspülung,
zugeführt.
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Die
Spülung
des Fahrzeugs (47) kann ggf. vollständig mit aufbereitetem Waschwasser
der höchsten
Qualitätsstufe
und der jeweils benötigten Menge
erfolgen. Dank der kontrollierten Aufbereitung hat das Klarwasser
definierte und konstante Eigenschaften, die für den Spül- und Trocknungsprozess günstig sind
und deren Optimierung gestatten. Zum Spülen wird z. B. eine geringere
Wassermenge als für
die Bürstenwäsche benötigt, wobei
für die
Grobwäsche
der größte Wassermengenbedarf
besteht. Der durch die Aufbereitungsanlage (3) geführte Wasserstrom
kann entsprechend in Teilströme
oder Teilmengen (a, b, c, d) gemäß 4 aufgeteilt
werden. Für
die Grobwäsche
wird z. B. bereits mehr als die Hälfte des Waschwasserstroms
abgezweigt. Vom Reststrom (b) wird wiederum mehr als die Hälfte, z. B.
ca. 80%, für
die Feinwäsche
abgezweigt. Der kleine Reststrom (c) kann zum Spülen hergenommen werden. Ein
ganz kleiner Reststrom (d) kann entsorgt und z. B. in das öffentliche
Kanalnetz, einen Wasserlauf, einen Entsorgungstank oder dgl. abgegeben werden.
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Die
Aufbereitungsanlage (3) weist eine Frischwasserzufuhr (5)
auf, die an geeigneter Stelle und in geeigneter Zahl vorhanden sein
kann. Beispielsweise ist sie im Bereich des Waschverbrauchers (9)
und der Spüleinrichtung
(15) angeordnet, wo i. d. R. die maximale Wasserqualität gefordert wird.
Eine Frischwasserzufuhr kann alternativ oder zusätzlich auch innerhalb der Aufbereitungsanlage (3)
an einer oder mehreren ihrer Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
erfolgen.
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Die
Frischwasserzufuhr kann an die in der Behandlungsanlage (1)
auftretenden Verluste von aufbereitetem Waschwasser angepasst werden. Dies
können
z. B. Verschleppungsverluste im Bereich der Waschanlage (2),
Verdunstungsverluste oder dgl. sein. Außerdem ist es möglich, aus
der Behandlungsanlage (1), insbesondere der Aufbereitungsanlage
(3), Waschwasser in gesteuerter Menge über eine Wasserabgabe (6)
nach außen
abzugeben, z. B. an das öffentliche
Kanalnetz. Falls für
das abgegebene Waschwasser besondere gesetzliche oder sonstige Vorgaben
bestehen, kann eine besondere Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgungsreinigung
vorhanden sein. Diese kann z. B. einen Koaleszenzabscheider (37)
enthalten. Hier kann außerdem
eine Einrichtung zur Probennahme (36) angeordnet sein,
die ggf. auch in den anderen Aufbereitungsstufen (17, 18, 19)
eingesetzt werden kann. Über
die Frischwasserzufuhr können
auch die Verluste über
die Wasserabgabe (6) ausgeglichen werden. Statt Frischwasser
kann alternativ über
die Zufuhr (5) auch anderweitig aufbereitetes Waschwasser eingespeist
werden.
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In
der Behandlungsanlage (1) wird das Wasch- oder Brauchwasser
im Kreislauf bewegt und aufbereitet. Hierfür ist in der Waschanlage (2)
ein gemeinsamer Sammler (16) zur Aufnahme des Brauchwassers
aus den verschiedenen Waschverbrauchern (7, 8, 9)
vorhanden, der über
eine Rückführleitung (24)
das verschmutzte und ggf. mit Chemikalien beladene Brauchwasser
der Aufbereitungsanlage (3) und ihrer ersten Aufbereitungsstufe
(17) zuführt.
Alternativ können
die verschiedenen Waschverbraucher (7, 8, 9)
bzw. deren Stationen oder Komponenten jeweils einen eigenen Sammler
(16) aufweisen. Dieser kann wiederum in eine gemeinsame
Rückführleitung
(24) münden.
Alternativ können
auch getrennte Rückführleitungen
(24) vorhanden sein, die je nach Verschmutzungsgrad des
Brauchwassers ggf. an unterschiedliche Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
angeschlossen sind.
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Die
Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
können
in unterschiedlicher Zahl vorhanden sein und können eine beliebig geeignete
technische Ausrüstung
zur Erzielung der unterschiedlichen Wassereigenschaften, insbesondere
Wasserqualitäten
und Wassermengen, haben. In 3 und 4 sind hierfür Ausführungsbeispiele
dargestellt. Die Aufbereitungsanlage (3) kann mindestens
eine Steuerung (4) für
die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
und deren steuer- oder regelbare Komponenten aufweisen.
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3 verdeutlicht
beispielhaft eine erste Aufbereitungsstufe (17) für die Grobreinigung
des verschmutzten Waschwassers. Hierbei ist eine Aufbereitungsstufe
(20) für
die Entsorgungseinrichtung an die erste Aufbereitungsstufe (17)
angeschlossen. Die anderen Aufbereitungsstufen (18, 19)
sind in 3 der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellt. In 4 ist die gesamte Reihenschaltung
gezeigt, wobei die Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgungsreinigung
der letzten Aufbereitungsstufe (19) für die Klarreinigung nachgeschaltet
ist.
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Die
Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
können
eine oder mehrere Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28, 29)
aufweisen. Eine Aufbereitungseinrichtung (25) kann beispielsweise
der Abscheidung, insbesondere der Sedimentation von Feststoffen
oder Schwebstoffen aus dem verschmutzten Waschwasser dienen. Sie
kann z. B. am Eingang der Aufbereitungsstufe (17) für die Grobreinigung
vorhanden sein. Für
die Abscheidung können
ein oder mehrere Schlammfänge
(38, 39) vorhanden sein, die untereinander durch
einen Überlauf
oder eine Verbindungsleitung (33) in Reihe gekoppelt sind.
Dies kann z. B. ein erster Schlammfang (38) für die Grobreinigung
und für
große
und schwere Feststoffe sein. Dem können ein oder mehrere abgestufte
feinere Schlammfänge
(39) nachgeschaltet sein. Der abgesetzte Schlamm kann aus
den Schlammfängen
(38, 39) in bekannter Weise durch Saugrohre oder
dgl. abgezogen und entsorgt werden.
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Eine
andere Aufbereitungseinrichtung (26) kann der biologischen
Aufbereitung dienen. Sie kann z. B. einen Belebungsreaktor (43)
aufweisen, der mit einem Festbett aus festen Platten oder einem Schwebebett
aus Schwimmkörpern
ausgerüstet
ist. Am Fest- oder Schwebebett sind bevorzugt aerobe Mikroben angeordnet,
welche die im Waschwasser enthaltenen organischen Bestandteile aufnehmen. Das
Waschwasser kann hierfür
einem Milieuwechsel, insbesondere einer Sauerstoffanreicherung,
und auch einer gezielten Bewegung unterworfen werden.
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Eine
weitere Aufbereitungseinrichtung (27) kann der Belüftung des
Waschwassers dienen. Hierdurch kann zugleich ein Milieuwechsel für den Belebungsreaktor
(43) erfolgen. Die Aufbereitungseinrichtung (27)
weist eine Belüftungseinrichtung
(42) auf, über
die ein geeignetes Gas bevorzugt feinperlig in das Waschwasser eingebracht
wird. Dies kann Umgebungsluft oder Sauerstoff oder ein anderes geeignetes
Gas sein. Durch die Belüftung
wird die Bildung von anaeroben Microben und Spaltstoffen bzw. die
damit verbundene Geruchsbelästigung
vermieden oder zumindest signifikant eingeschränkt. Ferner kann das Waschwasser
bei der Belüftung
oder Begasung in eine gezielte Bewegung gebracht werden.
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Eine
weitere Aufbereitungseinrichtung (28) kann der mechanischen
Reinigung, z. B. durch Filterung, dienen und weist ein oder mehrere
Filtereinrichtungen (45) auf. Dies können z. B. Kiesfilter oder Sandfilter
oder eine Kombination hiervon sein.
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Die
Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28, 29)
können
in beliebiger Reihenfolge angeordnet und geschaltet sein. Sie können ggf.
auch miteinander kombiniert werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind z. B. in einem Entnahmebehälter
(41) die biologische und die belüftende Aufbereitungseinrichtung
(26, 27) bzw. die Belüftungseinrichtung (42) und
der Belebungsreaktor (43) gemeinsam angeordnet. Sie befinden
sich in Strömungsrichtung
hinter den Schlammfängen
(38, 39). Die Aufbereitungseinrichtung (28)
für die
Filterung bzw. die Filtereinrichtung (45) können ebenfalls
an beliebiger Stelle geschaltet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
befinden sie sich in Strömungsrichtung
hinter der Belüftungseinrichtung
(27, 42). Ein kombinierter Kies- und Sandfilter
kann bei vorzugsweise kontinuierlicher bzw. ununterbrochener Durchströmung mit
belüftetem
Waschwasser ebenfalls der biologischen Klärung dienen und kann Bestandteil
der biologischen Aufbereitungseinrichtung (26) sein. An
den Kies- und Sandpartikeln können
sich Mikroben ansiedeln, welche entsprechende Bestandteile, insbesondere
organische Bestandteile, des Waschwassers aufnehmen.
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In
der gezeigten Ausführungsform
von 3 und 4 weist die erste Aufbereitungsstufe
(17) in Reihenschaltung hintereinander zwei Schlammfänge (38, 39),
eine kombinierte biologische und belüftende Aufbereitungseinrichtung
(26, 27) und eine mechanische sowie ggf. biologische
Aufbereitungseinrichtung (28) auf. Dieser ist ein Vorlagetank
(30) nachgeschaltet. Die verschiedenen Komponenten sind
durch Verbindungsleitungen (33) untereinander verbunden, wobei
auch eine oder mehrere geeignete Fördereinrichtungen (35),
z. B. Pumpen, vorhanden sind. Außerdem können Bypässe und Rückführungen angeordnet sein, die
für einen
permanenten Waschwasserumlauf innerhalb der Aufbereitungsstufe (17)
und eines Teils oder aller ihrer Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28)
sorgen. Die Pumpen (35) können eine geeignete verlustfreie
oder verlustarme Leistungssteuerung haben, so dass sie einen variablen, aber
kontinuierlichen Förderstrom
bei angepasstem Energiebedarf aufrecht erhalten und Förderstöße vermeiden.
Dies ist insbesondere für
die mechanische Aufbereitungseinrichtung (28) bzw. die
Filtereinrichtung (45) von Vorteil.
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Im
Ausführungsbeispiel
von 4 ist dem Entnahmebehälter (41) noch eine
Nachkläreinrichtung
(40) nachgeschaltet. Außerdem ist am Ende der Aufbereitungsstufe
(17) ein Sammelbehälter
(46) angeordnet, an dem eine Verzweigung der Förderströme stattfindet,
wobei hier zum einen die Zuführleitung (21)
und zum anderen eine Verbindungsleitung (33) zur nächsten Aufbereitungsstufe
(18) angeordnet sind.
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In
der Ausführungsform
von 3 ist die Filterstufe (28) vor einem
Vorlagetank (30) oder ggf. auch vor einem Sammelbehälter für die Verzweigung des
Abwasserstroms angeordnet. Bei der Ausführungsform von 4 sind
der Entnahmebehälter (41),
der Behälter
mit der Nachkläreinrichtung
(40) und der Sammelbehälter
(46) in Reihe geschaltet. Die Filterstufe (28)
bzw. die Filtereinrichtung (45) befinden sich im Verlauf
der Zuführleitung
(21), wobei ggf. ein Vorlagebehälter (30) nachgeschaltet
ist.
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Die
zweite Aufbereitungsstufe (18) besteht in der gezeigten
Ausführungsform
von 4 aus einem weiteren Sammelbehälter (46) für die neuerliche
Verzweigung des Abwasserstroms und einer weiteren mechanischen Aufbereitungseinrichtung
(28), z. B. einer Filtereinrichtung (45) im Verlauf
der Zuführleitung
(22). Die dritte Aufbereitungsstufe (19) ist wiederum über eine
Verbindungsleitung (33) in Reihe an die Vorstufe angeschlossen.
Außerdem
kann eine Leitungsverbindung zur mechanischen Aufbereitungseinrichtung
(28) der vorherigen Aufbereitungsstufe (18) bestehen.
Die Aufbereitungsstufe (19) für die Klarreinigung kann eine
kombinierte biologische und belüftende
Aufbereitungseinrichtung (26,27) in gleicher oder ähnlicher
Ausführung
wie bei der ersten Aufbereitungsstufe (17) aufweisen. Dem
kann ein weiterer Behälter
nachgeschaltet sein, der wiederum einen Sammelbehälter (46)
zur Verzweigung der Waschwasserströme darstellt und der ggf. an
eine Aufbereitungsstufe (20) zur Entsorgungsreinigung angeschlossen
ist. Der Behälter
kann auch eine Nachkläreinrichtung
(40) enthalten und ist mit der Zuführleitung (23) verbunden.
In der Zuführleitung
(23) kann sich eine mechanische Aufbereitungseinrichtung
(28) bzw. eine Filtereinrichtung (45) befinden.
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In
den Entnahmebehältern
(41) können durch
Sedimentation bodenseitig Schlämme
(44) anfallen, die ggf. nach unten oder seitlich abgezogen werden.
Diese Belebtschlämme
können über eine Schlammrückführung (34)
dem Eingang der Aufbereitungsanlage (3) bzw. der Aufbereitungsstufe
(17) und einem hier oder an anderer Stelle angeordneten Abscheider
(25) zugeführt
werden.
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Abwandlungen
der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in unterschiedlicher Weise
möglich.
Die Zahl und Ausbildung der Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20)
kann variieren. Auf die Aufbereitungsstufe (20) zur Entsorgungsreinigung kann
verzichtet werden. Die Zahl der anderen Aufbereitungsstufen (17, 18, 19)
kann variieren und z. B. zwei, vier, fünf oder mehr betragen. Auch
die Art, Zahl und Kombination der Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28)
innerhalb der Aufbereitungsstufen (17, 18, 19)
kann beliebig variieren. Insbesondere können die Aufbereitungseinrichtungen
(25, 26, 27, 28) eigenständig und
räumlich
voneinander getrennt sein. Ihre Reihenfolge kann nach Bedarf verändert und
insbesondere vertauscht werden. Falls in einer Waschanlage (2)
nur zwei verschiedene Aufbereitungsqualitäten zum Waschen einerseits
und zum Spülen
andererseits benötigt
werden und die vorbeschriebenen Waschverbraucher (7, 8)
für Grob-
und Feinwäsche
kombiniert werden, können
entsprechen auch die Aufbereitungsstufen (17, 18)
zusammengefasst werden. Die Zahl der Aufbereitungsstufen kann, abgesehen
von der Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgung, an die Zahl
der Waschverbraucher oder Verbrauchergruppen angepasst sein. Zu
den eingangs genannten unterschiedlichen Eigenschaften des Waschwassers
können
neben Qualität
bzw. Reinheit und Menge auch Inhaltsstoffe, pH-Wert oder dgl. zählen.
-
- 1
- Behandlungsanlage
- 2
- Waschanlage,
Fahrzeugwaschanlage
- 3
- Aufbereitungsanlage
- 4
- Steuerung
- 5
- Frischwasserzufuhr
- 6
- Wasserabgabe,
Kanal
- 7
- Waschverbraucher,
Grobwäsche
- 8
- Waschverbraucher,
Bürstenwäsche
- 9
- Waschverbraucher,
Spüleinrichtung
- 10
- Vorberieselung
- 11
- Hochdruckwäsche
- 12
- Unterbodenwäsche
- 13
- Radwäsche
- 14
- Bürstenstation
- 15
- Spüleinrichtung
- 16
- Sammler
- 17
- Aufbereitungsstufe,
Grobreinigung
- 18
- Aufbereitungsstufe,
Feinreinigung
- 19
- Aufbereitungsstufe,
Klarreinigung
- 20
- Aufbereitungsstufe,
Entsorgungsreinigung
- 21
- Zuführleitung
- 22
- Zuführleitung
- 23
- Zuführleitung
- 24
- Rückführleitung
- 25
- Aufbereitungseinrichtung,
Abscheidung
- 26
- Aufbereitungseinrichtung
biologisch
- 27
- Aufbereitungseinrichtung,
Belüftung
- 28
- Aufbereitungseinrichtung
mechanisch, Filterung
- 29
- Aufbereitungseinrichtung
für Entsorgung
- 30
- Vorlagetank
- 31
- Vorlagetank
- 32
- Vorlagetank
- 33
- Verbindungsleitung
- 34
- Schlammrückführung
- 35
- Fördereinrichtung,
Pumpe
- 36
- Probennahme
- 37
- Koaleszenzabscheider
- 38
- Schlammfang
grob, Abscheider
- 39
- Schlammfang
fein, Abscheider
- 40
- Nachkläreinrichtung
- 41
- Entnahmebecken
- 42
- Belüftungseinrichtung
- 43
- Belebungsreaktor
- 44
- Schlamm
- 45
- Filtereinrichtung
- 46
- Sammelbehälter
- 47
- Fahrzeug