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DE202009006134U1 - Behandlungsanlage - Google Patents

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DE202009006134U1
DE202009006134U1 DE200920006134 DE202009006134U DE202009006134U1 DE 202009006134 U1 DE202009006134 U1 DE 202009006134U1 DE 200920006134 DE200920006134 DE 200920006134 DE 202009006134 U DE202009006134 U DE 202009006134U DE 202009006134 U1 DE202009006134 U1 DE 202009006134U1
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washing
treatment
water
wash
consumer
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DE200920006134
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NAIS WASSERAUFBEREITUNGSTECHNI
NAIS WASSERAUFBEREITUNGSTECHNIK GmbH
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NAIS WASSERAUFBEREITUNGSTECHNIK GmbH
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Abstract

Behandlungsanlage, insbesondere für Fahrzeuge (47), bestehend aus einer Waschanlage (2) und einer Aufbereitungsanlage (3) für das Waschwasser, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsanlage (3) mehrere Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) für das Waschwasser aufweist, welche mit unterschiedlichen Waschverbrauchern (7, 8, 9) verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Behandlungsanlage mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Aus der Praxis sind derartige Behandlungsanlagen für Kraftfahrzeuge bekannt, die aus einer Fahrzeugwaschanlage und einer Aufbereitungsanlage für das Waschwasser bestehen. Das wiederaufbereite Waschwasser wird einheitlich den Waschverbrauchern für Grobwäsche und Bürstenwäsche zugeführt. Die Spülung der Fahrzeuge nach dem Waschprozess wird mit Frischwasser ausgeführt. Derartige Behandlungsanlagen haben eine begrenzte Umweltfreundlichkeit und Effizienz.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Behandlungsanlage aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte Behandlungsanlage hat den Vorteil, dass sie eine Minimierung des Frischwassereinsatzes und eine Maximierung des Umwelt- und Ressourcenschutzes erlaubt. Außerdem ist es möglich, den unterschiedlichen Qualitäts- und Mengenbedarf verschiedener Waschverbraucher in der Waschanlage besser und gezielter zu decken. Aufbereitetes Waschwasser kann in unterschiedlichen Eigenschaften, insbesondere Qualitätsstufen und Mengen bereit gestellt und bedarfsweise den unterschiedlichen Waschverbrauchern zugeführt werden. Der Aufbereitungsaufwand kann dadurch bedarfsgerecht angepasst und optimiert werden.
  • Für eine Grobwäsche, die keine hohen Wasserqualitäten, dafür aber relativ große Wassermengen verlangt, kann Waschwasser aus einer ersten Aufbereitungsstufe zugeführt werden. Dieses Waschwasser hat noch keine optimale Aufbereitungsqualität, wobei es aber durch die relativ kurze Aufbereitungsstrecke in größerer Menge verfügbar gemacht werden kann.
  • Für die feinere Wäsche, insbesondere die Bürstenwäsche, kann Waschwasser aus einer zweiten Aufbereitungsstufe zugeführt werden, welches eine bessere Qualität hat und dabei ggf. in kleinerer Menge als bei der Grobwäsche gebraucht wird.
  • Optimal gereinigtes Waschwasser aus einer beispielsweise dritten Aufbereitungsstufe kann zur Klarreinigung, insbesondere zum Spülen der Fahrzeuge nach dem Waschprozess und ggf. auch zum Auftrag einer Trockenhilfe benutzt werden. Durch den Einsatz von aufbereitetem Waschwasser kann bei diesem Waschverbraucher der Einsatz von Frischwasser gegenüber dem Stand der Technik deutlich reduziert werden. Der Spülprozess kann mit konstanten Wassereigenschaften, insbesondere hinsichtlich Wasserqualität, Wasserzusammensetzung, pH-Wert, Kalkgehalt etc., betrieben werden, was auch für den nachfolgenden Trocknungsprozess günstig ist, der entsprechend zielgerichtet eingestellt werden kann.
  • Die beanspruchte Behandlungsanlage ermöglicht es ferner, die Frischwasserzufuhr an die Wasserverluste, insbesondere die Verschleppungsverluste, in der Waschanlage anzupassen. Dies führt ebenfalls zu einer signifikanten Reduzierung des Frischwassereinsatzes gegenüber vorbekannten Behandlungsanlagen, die mit Wasserüberschuss gefahren werden, weil die zum Spülen erforderliche Frischwassermenge üblicherweise größer als die Verschleppungsverluste ist.
  • Die Zahl und Ausgestaltung der Aufbereitungsstufen kann beliebig gewählt werden. Für Autowaschanlagen ist eine Dreiteilung sinnvoll. Hierbei kann außerdem eine weitere Aufbereitungsstufe für die Entsorgung und Abgabe von Waschwasser an das öffentliche Netz, insbesondere die Kanalisation, vorgesehen werden. Hierdurch können die in manchen Ländern bestehenden hohen Wasserqualitätsanforderungen für das ins Kanalnetz abgeleitete Abwasser befriedigt werden.
  • Die verschiedenen Aufbereitungsstufen können gleich oder unterschiedlich ausgebildet sein. Sie können eine oder mehrere Aufbereitungseinrichtungen, z. B. für eine Abscheidung, eine biologische Aufbereitung, für eine Belüftung, eine mechanische Filterung oder dgl., ggf. in Kombination mit einer internen Kreislaufführung des belüfteten Brauchwassers, aufweisen.
  • Die Waschanlage und die Aufbereitungsanlage können optimiert und ressourcenschonend betrieben werden. Letzteres betrifft neben dem Frischwassereinsatz auch den Energiebedarf. Die Umwelt wird maximal geschont. Außerdem kann die Waschqualität optimiert werden, weil bedarfsgerecht die jeweilige Reinigungs- und Aufbereitungsqualität für den Prozess eingesetzt werden kann. Außerdem kann eine energiesparende Leistungsregelung der Umwälztechnik, insbesondere von ein oder mehreren Pumpen, für bedarfsgerechte Volumenströme zur bevorzugt permanenten Filterdurchströmung vorhanden sein.
  • Die Behandlungsanlage kann an den Waschbedarf und den Fahrzeugandrang angepasst werden. Falls die Waschanlage mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Behandlungszeiten betrieben wird, kann die Aufbereitungsanlage sich dem anpassen und dem Waschbedarf folgen. Die Behandlungsanlage bietet auch eine maximale Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit einem optimierten Bau- und Platzaufwand. Durch die abgestuften Waschwasserdurchsätze können die in Reihe geschalteten Aufbereitungsstufen entsprechend in der Größe und in der konstruktiven Ausgestaltung angepasst werden, wodurch der Platzbedarf optimiert wird. Der apparative Mehraufwand kann durch die signifikanten Einsparungen bei den Frischwasser- und Energiekosten schnell amortisiert werden.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
  • 1: ein Schemabild einer Behandlungsanlage mit einer jeweils mehrstufigen Waschanlage und Aufbereitungsanlage,
  • 2: ein Schemaschaltbild einer Aufbereitungsanlage mit mehreren in Reihe geschalteten Aufbereitungsstufen,
  • 3: eine schematische Darstellung von zwei Aufbereitungsstufen und
  • 4: eine schematische Darstellung einer Behandlungsanlage mit Verschaltung ihrer Komponenten.
  • Die Erfindung betrifft eine Behandlungsanlage (1) und deren Komponenten sowie ein Behandlungsverfahren.
  • Die Behandlungsanlage (1) ist im gezeigten Ausführungsbeispiel für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge (47), vorgesehen und ausgelegt. Dies können z. B. Pkws oder Lkws sein. Die Behandlungsanlage (1) kann auch für andere Zwecke, z. B. zum Polieren von Fahrzeugen, zum Waschen von anderen Gegenständen, z. B. Kartoffeln oder Gemüse oder dgl. eingesetzt werden.
  • Die Behandlungsanlage (1) besteht z. B. aus einer Waschanlage (2) und einer Aufbereitungsanlage (3). Diese Anlagenteile (2, 3) können ggf. mehrfach vorhanden sein. Dargestellt ist eine Ausführung der Waschanlage (2) als Fahrzeugwaschanlage. Im Sinne der Erfindung wird unter einer Waschanlage auch eine Polieranlage oder eine sonstige mit flüssigen Medien unter Einsatz von Wasser betriebene Anlage verstanden.
  • 1 und 4 zeigen schematisch den Aufbau einer Waschanlage (2) am Beispiel einer Fahrzeugwaschanlage. Dies kann z. B. eine stationäre Portalwaschanlage sein, bei der mindestens ein Portal mit Wasch- und Behandlungsaggregaten relativ zu einem stehenden Fahrzeug bewegt wird. Alternativ kann es sich um eine Autowaschstraße handeln, bei der ein Fahrzeug durch mehrere Stationen mittels einer Kette oder dgl. geschleppt wird. Als weitere Variante ist z. B. eine Taktanlage möglich, die zwei oder mehr Stationen für eine temporär stationäre Behandlung mit anschließender Weiterfahrt in die Folgestation aufweist. Ansonsten kann die Waschanlage (2) eine beliebige andere Ausgestaltung haben.
  • Die gezeigte Fahrzeugwaschanlage (2) weist mehrere Waschverbraucher (7, 8, 9) auf, die ggf. mehrteilig sind und die z. B. entsprechend der verschiedenen Prozessstufen des Waschprozesses ausgebildet sind. Der erste Waschverbraucher (7) kann z. B. für eine Grobwäsche vorgesehen sein. Er weist z. B. eine Unterbodenwäsche (12) auf, bei der aus einem bodenseitigen Rohrsystem relativ viel Waschwasser gegen die Fahrzeugunterseite mit Druck gespritzt wird. Die Grobwäsche (7) kann auch eine Hochdruckwäsche (11) aufweisen. Dies kann beispielsweise eine manuelle Vorwäsche vor Einfahrt des Fahrzeugs in die Waschanlage (2) sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Hochdruckwäsche (11) auch mit Sprührohren innerhalb der Waschanlage (2) durchgeführt werden, z. B. zum Zwecke einer Vorwäsche für das Anlösen und Abspülen der groben Verschmutzung. Die Grobwäsche (7) kann ferner eine Vorberieselung (10) umfassen, bei der z. B. ein Lösemittel auf die Fahrzeugoberfläche aufgebracht wird, welches den anhaftenden Schmutz chemisch anlöst, damit er nachfolgend mit Hochdruck oder auf andere Weise mechanisch entfernt werden kann. Soweit in einer Bürstenstation (14) ggf. eine Radwäsche (13) vorhanden ist, kann diese auch zum ersten Waschverbraucher (7) für die Grobwäsche zählen. Die genannten und auch ähnliche andere Komponenten können alternativ oder in beliebiger Kombination kumulativ vorhanden sein.
  • Ein anderer Waschverbraucher (8) kann für die feinere Wäsche, insbesondere für eine Bürstenwäsche, vorgesehen sein. Er kann z. B. eine oder mehrere Bürstenstationen (14) aufweisen. Stationsweise können hierbei z. B. eine oder mehrere horizontale Dachbürsten und/oder vertikale Seitenbürsten vorhanden sein. Zur Bürstenstation (14) können außerdem ein oder mehrere Konturbürsten für die spezielle Wäsche der ausgebauchten Seitenwandbereiche eines Fahrzeugs (47) vorhanden sein.
  • Die Waschanlage (2) kann schließlich einen Waschverbraucher (9) zum Spülen und zur Trocknungsvorbereitung mit einer nachfolgenden Trocknungseinrichtung aufweisen. Der Waschverbraucher (9) kann eine oder mehrere Spüleinrichtungen (15) aufweisen, aus denen Waschwasser zum Abspülen der aus dem vorherigen Waschprozess resultierenden Rückstände von Reinigungsmittel, Shampoo oder dgl. auf die Fahrzeugoberfläche aufgetragen wird. Dies kann ggf. mehrstufig und mit unterschiedlichen Drücken geschehen. Mit dem Spülwasser kann außerdem bei Bedarf eine Trockenhilfe, z. B. sog. CTH, Wachs oder dgl. andere Zusatzstoffe aufgebracht werden, welche den Abfluss der Wasserrückstände von der Fahrzeugoberfläche beim nachfolgenden Trocknungsvorgang erleichtern und das Oberflächen-Finish verbessern. Die erwähnte Trocknungseinrichtung, die z. B. eine oder mehrere stationäre und/oder bewegliche Trocknungsdüsen, einen Mitter oder dgl. aufweist, ist der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
  • Die Waschverbraucher (7, 8, 9) können in beliebiger Zahl und Ausbildung vorliegen. Sie haben unterschiedliche Anforderungen an die Eigenschaften, insbesondere die Qualität und ggf. auch an die Menge des eingesetzten Waschwassers. Hierbei handelt es sich zumindest zum großen oder größten Teil um wiederaufbereitetes Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage (3).
  • Die Aufbereitungsanlage (3) weist mehrere Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) für das Waschwasser auf, die mit den unterschiedlichen Waschverbrauchern (7, 8, 9) verbunden sind. Hierbei bestehen bevorzugt getrennte Verbindungen mittels eigener Zuführleitungen (21, 22, 23) und ggf. auch jeweils eigener Vorlagetanks (30, 31, 32). Die den Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) zugeordneten Vorlagetanks (30, 31, 32) können eine bedarfsgerechte Dimensionierung aufweisen. Bei ausreichend schnellem Waschwasserumsatz kann ggf. auf Vorlagetanks (30, 31, 32) stellenweise oder vollständig verzichtet werden.
  • Die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) dienen zur Bereitstellung von aufbereitetem Brauchwasser mit unterschiedlichen Eigenschaften, insbesondere unterschiedlichen Waschwasserqualitäten und Waschwassermengen für die Waschanlage (2). In der ersten Aufbereitungsstufe (17) erfolgt eine Grobreinigung des zugeführten Brauchwassers. Aus dieser Aufbereitungsstufe (17) wird über die Zuführleitung (21) und ggf. einen Vorlagetank (30) das relativ grob aufbereitete Waschwasser dem ersten Waschverbraucher (7) für die Grobwäsche zugeführt.
  • Ein Teil des aufzubereitenden Waschwassers wird in die in Reihe nachgeschaltete Aufbereitungsstufe (18) mittels einer Verbindungsleitung (33) überführt, in der eine weitere Reinigung und insbesondere eine sog. Feinreinigung des Brauchwassers erfolgt. Von hier wird ein noch besser gereinigtes und qualitativ höherwertiges aufbereitetes Waschwasser über eine Zuführleitung (22) und ggf. einen Vorlagetank (31) einem anderen Waschverbraucher (8), z. B. für die Bürstenwäsche, zugeführt.
  • Aus der zweiten Aufbereitungsstufe (18) wird ein Teil des aufzubereitenden und vorgereinigten Brauchwassers einer dritten Aufbereitungsstufe (19) für die Klarreinigung zugeführt. Hier kann z. B. die beste und ggf. maximale Reinigungs- und Aufbereitungsqualität erreicht werden, ggf. gepaart mit einer Demineralisierung oder einer anderen Behandlung. Von hier wird das klare Waschwasser über die Zuführleitung (23) und ggf. einen Vorlagetank (32) einem Waschverbraucher (9), z. B. für die Fahrzeugspülung, zugeführt.
  • Die Spülung des Fahrzeugs (47) kann ggf. vollständig mit aufbereitetem Waschwasser der höchsten Qualitätsstufe und der jeweils benötigten Menge erfolgen. Dank der kontrollierten Aufbereitung hat das Klarwasser definierte und konstante Eigenschaften, die für den Spül- und Trocknungsprozess günstig sind und deren Optimierung gestatten. Zum Spülen wird z. B. eine geringere Wassermenge als für die Bürstenwäsche benötigt, wobei für die Grobwäsche der größte Wassermengenbedarf besteht. Der durch die Aufbereitungsanlage (3) geführte Wasserstrom kann entsprechend in Teilströme oder Teilmengen (a, b, c, d) gemäß 4 aufgeteilt werden. Für die Grobwäsche wird z. B. bereits mehr als die Hälfte des Waschwasserstroms abgezweigt. Vom Reststrom (b) wird wiederum mehr als die Hälfte, z. B. ca. 80%, für die Feinwäsche abgezweigt. Der kleine Reststrom (c) kann zum Spülen hergenommen werden. Ein ganz kleiner Reststrom (d) kann entsorgt und z. B. in das öffentliche Kanalnetz, einen Wasserlauf, einen Entsorgungstank oder dgl. abgegeben werden.
  • Die Aufbereitungsanlage (3) weist eine Frischwasserzufuhr (5) auf, die an geeigneter Stelle und in geeigneter Zahl vorhanden sein kann. Beispielsweise ist sie im Bereich des Waschverbrauchers (9) und der Spüleinrichtung (15) angeordnet, wo i. d. R. die maximale Wasserqualität gefordert wird. Eine Frischwasserzufuhr kann alternativ oder zusätzlich auch innerhalb der Aufbereitungsanlage (3) an einer oder mehreren ihrer Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) erfolgen.
  • Die Frischwasserzufuhr kann an die in der Behandlungsanlage (1) auftretenden Verluste von aufbereitetem Waschwasser angepasst werden. Dies können z. B. Verschleppungsverluste im Bereich der Waschanlage (2), Verdunstungsverluste oder dgl. sein. Außerdem ist es möglich, aus der Behandlungsanlage (1), insbesondere der Aufbereitungsanlage (3), Waschwasser in gesteuerter Menge über eine Wasserabgabe (6) nach außen abzugeben, z. B. an das öffentliche Kanalnetz. Falls für das abgegebene Waschwasser besondere gesetzliche oder sonstige Vorgaben bestehen, kann eine besondere Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgungsreinigung vorhanden sein. Diese kann z. B. einen Koaleszenzabscheider (37) enthalten. Hier kann außerdem eine Einrichtung zur Probennahme (36) angeordnet sein, die ggf. auch in den anderen Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) eingesetzt werden kann. Über die Frischwasserzufuhr können auch die Verluste über die Wasserabgabe (6) ausgeglichen werden. Statt Frischwasser kann alternativ über die Zufuhr (5) auch anderweitig aufbereitetes Waschwasser eingespeist werden.
  • In der Behandlungsanlage (1) wird das Wasch- oder Brauchwasser im Kreislauf bewegt und aufbereitet. Hierfür ist in der Waschanlage (2) ein gemeinsamer Sammler (16) zur Aufnahme des Brauchwassers aus den verschiedenen Waschverbrauchern (7, 8, 9) vorhanden, der über eine Rückführleitung (24) das verschmutzte und ggf. mit Chemikalien beladene Brauchwasser der Aufbereitungsanlage (3) und ihrer ersten Aufbereitungsstufe (17) zuführt. Alternativ können die verschiedenen Waschverbraucher (7, 8, 9) bzw. deren Stationen oder Komponenten jeweils einen eigenen Sammler (16) aufweisen. Dieser kann wiederum in eine gemeinsame Rückführleitung (24) münden. Alternativ können auch getrennte Rückführleitungen (24) vorhanden sein, die je nach Verschmutzungsgrad des Brauchwassers ggf. an unterschiedliche Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) angeschlossen sind.
  • Die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) können in unterschiedlicher Zahl vorhanden sein und können eine beliebig geeignete technische Ausrüstung zur Erzielung der unterschiedlichen Wassereigenschaften, insbesondere Wasserqualitäten und Wassermengen, haben. In 3 und 4 sind hierfür Ausführungsbeispiele dargestellt. Die Aufbereitungsanlage (3) kann mindestens eine Steuerung (4) für die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) und deren steuer- oder regelbare Komponenten aufweisen.
  • 3 verdeutlicht beispielhaft eine erste Aufbereitungsstufe (17) für die Grobreinigung des verschmutzten Waschwassers. Hierbei ist eine Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgungseinrichtung an die erste Aufbereitungsstufe (17) angeschlossen. Die anderen Aufbereitungsstufen (18, 19) sind in 3 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. In 4 ist die gesamte Reihenschaltung gezeigt, wobei die Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgungsreinigung der letzten Aufbereitungsstufe (19) für die Klarreinigung nachgeschaltet ist.
  • Die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) können eine oder mehrere Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28, 29) aufweisen. Eine Aufbereitungseinrichtung (25) kann beispielsweise der Abscheidung, insbesondere der Sedimentation von Feststoffen oder Schwebstoffen aus dem verschmutzten Waschwasser dienen. Sie kann z. B. am Eingang der Aufbereitungsstufe (17) für die Grobreinigung vorhanden sein. Für die Abscheidung können ein oder mehrere Schlammfänge (38, 39) vorhanden sein, die untereinander durch einen Überlauf oder eine Verbindungsleitung (33) in Reihe gekoppelt sind. Dies kann z. B. ein erster Schlammfang (38) für die Grobreinigung und für große und schwere Feststoffe sein. Dem können ein oder mehrere abgestufte feinere Schlammfänge (39) nachgeschaltet sein. Der abgesetzte Schlamm kann aus den Schlammfängen (38, 39) in bekannter Weise durch Saugrohre oder dgl. abgezogen und entsorgt werden.
  • Eine andere Aufbereitungseinrichtung (26) kann der biologischen Aufbereitung dienen. Sie kann z. B. einen Belebungsreaktor (43) aufweisen, der mit einem Festbett aus festen Platten oder einem Schwebebett aus Schwimmkörpern ausgerüstet ist. Am Fest- oder Schwebebett sind bevorzugt aerobe Mikroben angeordnet, welche die im Waschwasser enthaltenen organischen Bestandteile aufnehmen. Das Waschwasser kann hierfür einem Milieuwechsel, insbesondere einer Sauerstoffanreicherung, und auch einer gezielten Bewegung unterworfen werden.
  • Eine weitere Aufbereitungseinrichtung (27) kann der Belüftung des Waschwassers dienen. Hierdurch kann zugleich ein Milieuwechsel für den Belebungsreaktor (43) erfolgen. Die Aufbereitungseinrichtung (27) weist eine Belüftungseinrichtung (42) auf, über die ein geeignetes Gas bevorzugt feinperlig in das Waschwasser eingebracht wird. Dies kann Umgebungsluft oder Sauerstoff oder ein anderes geeignetes Gas sein. Durch die Belüftung wird die Bildung von anaeroben Microben und Spaltstoffen bzw. die damit verbundene Geruchsbelästigung vermieden oder zumindest signifikant eingeschränkt. Ferner kann das Waschwasser bei der Belüftung oder Begasung in eine gezielte Bewegung gebracht werden.
  • Eine weitere Aufbereitungseinrichtung (28) kann der mechanischen Reinigung, z. B. durch Filterung, dienen und weist ein oder mehrere Filtereinrichtungen (45) auf. Dies können z. B. Kiesfilter oder Sandfilter oder eine Kombination hiervon sein.
  • Die Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28, 29) können in beliebiger Reihenfolge angeordnet und geschaltet sein. Sie können ggf. auch miteinander kombiniert werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind z. B. in einem Entnahmebehälter (41) die biologische und die belüftende Aufbereitungseinrichtung (26, 27) bzw. die Belüftungseinrichtung (42) und der Belebungsreaktor (43) gemeinsam angeordnet. Sie befinden sich in Strömungsrichtung hinter den Schlammfängen (38, 39). Die Aufbereitungseinrichtung (28) für die Filterung bzw. die Filtereinrichtung (45) können ebenfalls an beliebiger Stelle geschaltet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel befinden sie sich in Strömungsrichtung hinter der Belüftungseinrichtung (27, 42). Ein kombinierter Kies- und Sandfilter kann bei vorzugsweise kontinuierlicher bzw. ununterbrochener Durchströmung mit belüftetem Waschwasser ebenfalls der biologischen Klärung dienen und kann Bestandteil der biologischen Aufbereitungseinrichtung (26) sein. An den Kies- und Sandpartikeln können sich Mikroben ansiedeln, welche entsprechende Bestandteile, insbesondere organische Bestandteile, des Waschwassers aufnehmen.
  • In der gezeigten Ausführungsform von 3 und 4 weist die erste Aufbereitungsstufe (17) in Reihenschaltung hintereinander zwei Schlammfänge (38, 39), eine kombinierte biologische und belüftende Aufbereitungseinrichtung (26, 27) und eine mechanische sowie ggf. biologische Aufbereitungseinrichtung (28) auf. Dieser ist ein Vorlagetank (30) nachgeschaltet. Die verschiedenen Komponenten sind durch Verbindungsleitungen (33) untereinander verbunden, wobei auch eine oder mehrere geeignete Fördereinrichtungen (35), z. B. Pumpen, vorhanden sind. Außerdem können Bypässe und Rückführungen angeordnet sein, die für einen permanenten Waschwasserumlauf innerhalb der Aufbereitungsstufe (17) und eines Teils oder aller ihrer Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28) sorgen. Die Pumpen (35) können eine geeignete verlustfreie oder verlustarme Leistungssteuerung haben, so dass sie einen variablen, aber kontinuierlichen Förderstrom bei angepasstem Energiebedarf aufrecht erhalten und Förderstöße vermeiden. Dies ist insbesondere für die mechanische Aufbereitungseinrichtung (28) bzw. die Filtereinrichtung (45) von Vorteil.
  • Im Ausführungsbeispiel von 4 ist dem Entnahmebehälter (41) noch eine Nachkläreinrichtung (40) nachgeschaltet. Außerdem ist am Ende der Aufbereitungsstufe (17) ein Sammelbehälter (46) angeordnet, an dem eine Verzweigung der Förderströme stattfindet, wobei hier zum einen die Zuführleitung (21) und zum anderen eine Verbindungsleitung (33) zur nächsten Aufbereitungsstufe (18) angeordnet sind.
  • In der Ausführungsform von 3 ist die Filterstufe (28) vor einem Vorlagetank (30) oder ggf. auch vor einem Sammelbehälter für die Verzweigung des Abwasserstroms angeordnet. Bei der Ausführungsform von 4 sind der Entnahmebehälter (41), der Behälter mit der Nachkläreinrichtung (40) und der Sammelbehälter (46) in Reihe geschaltet. Die Filterstufe (28) bzw. die Filtereinrichtung (45) befinden sich im Verlauf der Zuführleitung (21), wobei ggf. ein Vorlagebehälter (30) nachgeschaltet ist.
  • Die zweite Aufbereitungsstufe (18) besteht in der gezeigten Ausführungsform von 4 aus einem weiteren Sammelbehälter (46) für die neuerliche Verzweigung des Abwasserstroms und einer weiteren mechanischen Aufbereitungseinrichtung (28), z. B. einer Filtereinrichtung (45) im Verlauf der Zuführleitung (22). Die dritte Aufbereitungsstufe (19) ist wiederum über eine Verbindungsleitung (33) in Reihe an die Vorstufe angeschlossen. Außerdem kann eine Leitungsverbindung zur mechanischen Aufbereitungseinrichtung (28) der vorherigen Aufbereitungsstufe (18) bestehen. Die Aufbereitungsstufe (19) für die Klarreinigung kann eine kombinierte biologische und belüftende Aufbereitungseinrichtung (26,27) in gleicher oder ähnlicher Ausführung wie bei der ersten Aufbereitungsstufe (17) aufweisen. Dem kann ein weiterer Behälter nachgeschaltet sein, der wiederum einen Sammelbehälter (46) zur Verzweigung der Waschwasserströme darstellt und der ggf. an eine Aufbereitungsstufe (20) zur Entsorgungsreinigung angeschlossen ist. Der Behälter kann auch eine Nachkläreinrichtung (40) enthalten und ist mit der Zuführleitung (23) verbunden. In der Zuführleitung (23) kann sich eine mechanische Aufbereitungseinrichtung (28) bzw. eine Filtereinrichtung (45) befinden.
  • In den Entnahmebehältern (41) können durch Sedimentation bodenseitig Schlämme (44) anfallen, die ggf. nach unten oder seitlich abgezogen werden. Diese Belebtschlämme können über eine Schlammrückführung (34) dem Eingang der Aufbereitungsanlage (3) bzw. der Aufbereitungsstufe (17) und einem hier oder an anderer Stelle angeordneten Abscheider (25) zugeführt werden.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in unterschiedlicher Weise möglich. Die Zahl und Ausbildung der Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) kann variieren. Auf die Aufbereitungsstufe (20) zur Entsorgungsreinigung kann verzichtet werden. Die Zahl der anderen Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) kann variieren und z. B. zwei, vier, fünf oder mehr betragen. Auch die Art, Zahl und Kombination der Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28) innerhalb der Aufbereitungsstufen (17, 18, 19) kann beliebig variieren. Insbesondere können die Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28) eigenständig und räumlich voneinander getrennt sein. Ihre Reihenfolge kann nach Bedarf verändert und insbesondere vertauscht werden. Falls in einer Waschanlage (2) nur zwei verschiedene Aufbereitungsqualitäten zum Waschen einerseits und zum Spülen andererseits benötigt werden und die vorbeschriebenen Waschverbraucher (7, 8) für Grob- und Feinwäsche kombiniert werden, können entsprechen auch die Aufbereitungsstufen (17, 18) zusammengefasst werden. Die Zahl der Aufbereitungsstufen kann, abgesehen von der Aufbereitungsstufe (20) für die Entsorgung, an die Zahl der Waschverbraucher oder Verbrauchergruppen angepasst sein. Zu den eingangs genannten unterschiedlichen Eigenschaften des Waschwassers können neben Qualität bzw. Reinheit und Menge auch Inhaltsstoffe, pH-Wert oder dgl. zählen.
  • 1
    Behandlungsanlage
    2
    Waschanlage, Fahrzeugwaschanlage
    3
    Aufbereitungsanlage
    4
    Steuerung
    5
    Frischwasserzufuhr
    6
    Wasserabgabe, Kanal
    7
    Waschverbraucher, Grobwäsche
    8
    Waschverbraucher, Bürstenwäsche
    9
    Waschverbraucher, Spüleinrichtung
    10
    Vorberieselung
    11
    Hochdruckwäsche
    12
    Unterbodenwäsche
    13
    Radwäsche
    14
    Bürstenstation
    15
    Spüleinrichtung
    16
    Sammler
    17
    Aufbereitungsstufe, Grobreinigung
    18
    Aufbereitungsstufe, Feinreinigung
    19
    Aufbereitungsstufe, Klarreinigung
    20
    Aufbereitungsstufe, Entsorgungsreinigung
    21
    Zuführleitung
    22
    Zuführleitung
    23
    Zuführleitung
    24
    Rückführleitung
    25
    Aufbereitungseinrichtung, Abscheidung
    26
    Aufbereitungseinrichtung biologisch
    27
    Aufbereitungseinrichtung, Belüftung
    28
    Aufbereitungseinrichtung mechanisch, Filterung
    29
    Aufbereitungseinrichtung für Entsorgung
    30
    Vorlagetank
    31
    Vorlagetank
    32
    Vorlagetank
    33
    Verbindungsleitung
    34
    Schlammrückführung
    35
    Fördereinrichtung, Pumpe
    36
    Probennahme
    37
    Koaleszenzabscheider
    38
    Schlammfang grob, Abscheider
    39
    Schlammfang fein, Abscheider
    40
    Nachkläreinrichtung
    41
    Entnahmebecken
    42
    Belüftungseinrichtung
    43
    Belebungsreaktor
    44
    Schlamm
    45
    Filtereinrichtung
    46
    Sammelbehälter
    47
    Fahrzeug

Claims (28)

  1. Behandlungsanlage, insbesondere für Fahrzeuge (47), bestehend aus einer Waschanlage (2) und einer Aufbereitungsanlage (3) für das Waschwasser, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsanlage (3) mehrere Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) für das Waschwasser aufweist, welche mit unterschiedlichen Waschverbrauchern (7, 8, 9) verbunden sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) Waschwasser mit unterschiedlichen Aufbereitungsqualitäten bereit stellen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) Waschwasser mit unterschiedlichen Mengen bereit stellen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) in Reihe geschaltet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) jeweils eine oder mehrere Aufbereitungseinrichtungen (25, 26, 27, 28, 29) aufweisen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) eigene Vorlagetanks (30, 31, 32) aufweisen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) eigene Zuführleitungen (21, 22, 23) aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschanlage (2) als Fahrzeugwasch- oder polieranlage ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschanlage (2) als Portalwaschanlage oder als Waschstrasse oder als Taktanlage ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschverbraucher (7, 8, 9) unterschiedliche Anforderungen an die Qualität des zugeführten Waschwassers aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschverbraucher (7, 8, 9) unterschiedliche Anforderungen an die Menge des zugeführten Waschwassers aufweisen.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschverbraucher (7, 8, 9) durch den selektiven Anschluss an die Aufbereitungsstufen (17, 18, 19, 20) mit unterschiedlichen Aufbereitungsqualitäten und Mengen des Waschwassers versorgbar sind.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungseinrichtung (25) als Abscheideeinrichtung ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung mindestens einen Schlammfang (38, 39) aufweist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung eine Nachkläreinrichtung (40) aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine biologische Aufbereitungseinrichtung (26) einen Belebungsreaktor (43) aufweist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungseinrichtung (27) eine Belüftungseinrichtung (42) aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mechanische Aufbereitungseinrichtung (28) eine Filtereinrichtung (45) aufweist.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinrichtung (45) einen Kies- und Sandfilter aufweist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungseinrichtung (29) für die Entsorgung des Waschwassers einen Koaleszenzabscheider (37) aufweist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungsstufe (17) für eine Grobreinigung des Waschwassers vorgesehen und mit einem Waschverbraucher (7) für Grobwäsche verbunden ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungsstufe (17) mehrere Schlammfänge (38, 39), einen nachgeschalteten Entnahmebehälter (41) mit einer Belüftungseinrichtung (42) und einem Belebungsreaktor (43), eine Nachklärung
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Waschverbraucher (7) eine Vorberieselung (10) und/oder eine Hochdruckwäsche (11) und/oder eine Unterbodenwäsche (12) und/oder eine Radwäsche (13) aufweist.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungsstufe (18) für eine Feinreinigung des Waschwassers vorgesehen und mit einem Waschverbraucher (8) für Bürstenwäsche verbunden ist.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Waschverbraucher (8) mindestens eine Bürstenstation (14) mit Dach- und Seitenbürsten und ggf. mindestens eine Konturbürste aufweist.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungsstufe (19) für eine Klarreinigung des Waschwassers vorgesehen und mit einem Waschverbraucher (9) zum Spülen verbunden ist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Waschverbraucher (9) eine Spüleinrichtung (15) zum Spülen, insbesondere Vor- und Klarspülen und ggf. zum Auftrag einer Trocknungshilfe aufweist.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Waschverbraucher (9) eine Frischwasserzufuhr (5) angeschlossen ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2944612A1 (de) * 2014-05-14 2015-11-18 aquadetox international GmbH Vorrichtung zur aufbereitung von abwasser
CN107323428A (zh) * 2017-06-22 2017-11-07 周立 一种具有过滤功能的洗车器
EP3345873A1 (de) * 2017-01-06 2018-07-11 IPE Procestechniek B.V. Eine vorrichtung zum reinigen von abwasser aus einer fahrzeugwäsche sowie ein verfahren zur reinigung von solchem abwasser

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