-
Die
Erfindung betrifft einen Geflügelkäfig.
-
Geflügelkäfige weisen
vorzugsweise mehrere, insbesondere neben- und übereinander angeordnete Geflügelboxen
auf. Die Seitenwände
sowie auch der Boden und die Decke der Boxen sind hierbei vorzugsweise
aus Gitterelementen gebildet. Außerhalb der Geflügelboxen,
insbesondere in Längsrichtung
des Geflügelkäfigs, verlaufen
je Ebene an Geflügelboxen
Hauptfuttertröge.
Diese sind in Längsrichtung
angeordnet, weisen vorzugsweise eine Kette zum Fördern des Futters auf und liegen
außerhalb der
Geflügelboxen.
Wird der Geflügelkäfig für Legehennen
genutzt, so ist beispielsweise unterhalb des Hauptfuttertrogs eine
Eierauffangvorrichtung angeordnet, bei der es sich in bevorzugter
Ausführungsform
um ein Fließband
handelt. Die Bodenfläche
des Käfigs
ist hierbei ausgehend von der Mitte nach außen in Richtung der Eierauffangeinrichtung
fallend bzw. geneigt ausgebildet. Die Eierauffangeinrichtung kann
hierbei vorzugsweise unterhalb der Hauptfuttertröge angeordnet sein. Hierdurch
ist gewährleistet, dass
die Eier, die auf der Eierauffangeinrichtung liegen, für das Huhn
aufgrund des Hauptfuttertrogs nicht mehr sichtbar sind.
-
Die
Anzahl der in eine Geflügelbox
unterbringbaren Tiere ist insbesondere durch eine vorgeschriebene
Mindestlänge
an Futtertrog je Tier begrenzt. Um je Geflügelbox die Futtertroglänge zu vergrößern ist
es bekannt, über
einen Spiralförderer
Futter in einen mittleren Bereich der Geflügelbox in einen dort angeordneten
Trog zu fördern.
Dies hat den Nachteil, dass ein zusätzliches Fördersystem, wie eine Spirale,
für das
Futter vorgesehen sein muss.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es einen Geflügelkäfig mit
mehreren Geflügelboxen
zu schaffen, bei dem die Futtertroglänge je Geflügelbox vergrößert ist.
-
Die
Lösung
der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs
1.
-
Erfindungsgemäß ist zusätzlich zu
dem außerhalb
der Geflügelboxen
angeordneten Hauptfuttertrog ein Zusatzfuttertrog vorgesehen. Erfindungsgemäß wird der
Zusatzfuttertrog jedoch nicht durch eine gesonderte, beispielsweise
als Spiralförderer ausgebildete,
mit einem weiteren Antrieb versehene Einrichtung befüllt. Vielmehr
ist erfindungsgemäß eine Befülleinrichtung
zum Befüllen
des Zusatzfuttertrogs vorgesehen, die zwischen einem Hauptfuttertrog
und dem Zusatzfuttertrog angeordnet ist, wobei durch die Befülleinrichtung
aus dem Hauptfuttertrog Futter entnommen und dem Zusatzfuttertrog
zugeführt
wird. Eine zusätzliche,
insbesondere gesondert angetriebene Einrichtung zum Füllen eines
innerhalb der Geflügelbox
angeordneten Trogs ist somit nicht erforderlich.
-
Bei
einer ersten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Befülleinrichtung
zwischen einem Hauptfuttertrog einer höher gelegenen Geflügelbox und
einem innerhalb einer darunter angeordneten Geflügelbox vorgesehenen Zusatzfuttertrog
angeordnet. Hierbei ist die Befülleinrichtung
vorzugsweise derart ausgebildet, dass von einem außerhalb
an der Geflügelbox
angeordneten Hauptfuttertrog einer oberen Ebene an Geflügelboxen
Futter durch die Befülleinrichtung
in einen Zusatzfuttertrog gefördert
wird, der in einer Ebene an Geflügelboxen
angeordnet ist, der unmittelbar darunter liegt. Besonders bevorzugt
ist es hierbei, dass die Befülleinrichtung
ein Fallrohr aufweist, durch das das Futter aus dem Hauptfuttertrog
in den Zusatzfuttertrog rutscht. Die Befülleinrichtung weist somit vorzugsweise
kein Fördermittel
zum Fördern
des Futters auf, das über
einen Elektromotor oder dergleichen angetrieben werden müsste.
-
Der
Zusatzfuttertrog ist vorzugsweise innerhalb der Geflügelboxen
angeordnet. Besonders bevorzugt ist es hierbei, dass der Zusatzfuttertrog
im Wesentlichen senkrecht zu den außerhalb der Geflügelboxen
angeordneten Hauptfuttertrögen
verläuft. Selbstverständlich ist
auch eine schräge
bzw. diagonale Anordnung von Zusatzfuttertrögen innerhalb der Geflügelboxen
möglich.
-
Bei
der ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung rutscht somit das Futter selbsttätig durch die Befülleinrichtung,
insbesondere das Fallrohr der Befülleinrichtung, aus einem höher gelegenen
Hauptfuttertrog in einen tiefer gelegenen Zusatzfuttertrog. Der
Zusatzfuttertrog kann hierbei eine Fördereinrichtung, wie ein Fließband oder
einen Kettenförderer,
aufweisen um das Futter in dem Zusatzfuttertrog zu verteilen. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist dies jedoch nicht erforderlich, so dass der technische
Aufwand zur Ausgestaltung des Zusatzfuttertrogs und auch der erforderliche
Bauraum und somit die Kosten erheblich reduziert werden können. Beispielsweise
ist es möglich den
Zusatzfuttertrog derart anzuordnen bzw. auszugestalten, dass er,
ausgehend von dem Bereich, in dem das Futter in den Zusatzfuttertrog
gelangt, ein Gefälle
aufweist, so dass sich das Futter in den Zusatzfuttertrog durch
Rutschen verteilt. Untersuchungen haben ergeben, dass jedoch auch
dies nicht unbedingt erforderlich ist, da die Tiere beim Picken
des Futters das Futter verteilen und somit innerhalb kürzester
Zeit in dem gesamten Zusatzfuttertrog Futter auch ohne das Vorsehen
eines Förderelements
vorhanden ist.
-
Bei
einer bevorzugten Weiterbildung ist die Futtermengenzufuhr zu dem
Zusatzfuttertrog regulierbar. Dies kann in bevorzugter Ausführungsform auf
einfache Weise dadurch erfolgen, dass ein Abstand des Fallrohrs
bzw. der in Richtung des Zusatzfuttertrogs weisenden Fallrohröffnung zu
einem Bodenelement des Zusatzfuttertrogs einstellbar ist. Durch
Vergrößerung des
Abstandes der Fallrohröffnung
zum Bodenelement des Zusatzfuttertrogs rutscht eine größere Menge
an Futter in den Zusatzfuttertrog. Durch das Picken des Geflügels in
diesem Bereich und das hierbei erfolgende Wegschieben des Futters
in den Zusatzfuttertrog rutscht erfindungsgemäß weiteres Futter aus dem Fallrohr
nach.
-
Vorzugsweise
endet der Auslass des Fallrohres in einem Aufnahmebereich des Zusatzfuttertrogs.
Der Aufnahmebereich, der beispielsweise als eine Art Box oder Behälter ausgebildet
sein kann, weist eine in Richtung des Zusatzfuttertrogs weisende
Auslassöffnung
auf. Das Futter gelangt somit aus dem Fallrohr zunächst in
den Aufnahmebereich und aus diesem durch die Auslassöffnung in
den Zusatzfuttertrog. Die Futtermengenzufuhr kann hierbei durch
Variieren des Querschnitts der Auslassöffnung reguliert werden. Vorzugsweise
ist die Auslassöffnung
durch ein Schiebeelement teilweise verschlossen, so dass durch einfaches
Verschieben des Schiebeelements der Querschnitt der Auslassöffnung variiert
werden kann.
-
Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Befülleinrichtung ein
Umlenkelement auf. Durch das Umlenkelement erfolgt ein Umlenken
des in dem Hauptfördertrog
vorgesehenen Förderelements
in den Zusatzfördertrog. Handelt
es sich bei dem Förderelement
beispielsweise um einen Kettenförderer,
so wird die Kette aufgrund des Vorsehens von einem Umlenkelement, das
mehrere einzelne Umlenkteile, wie Kettenräder, aufweisen kann, in den
Zusatzfördertrog
umgelenkt und sodann in den Hauptfördertrog wieder zurückgeführt. Hierbei
ist es in einer besonders bevorzugten Ausführungsform ausreichend, wenn
das Förderelement
in einen Futterbereitstellungsbereich des Zusatzfuttertrogs ragt.
Der Futterbereitstellungsbereich kann hierbei, wie vorstehend anhand
des Vorsehens eines Fallrohres beschrieben, ausgebildet sein. Insbesondere
weist dieser Bereich einen Aufnahmebehälter auf, in den zunächst das
Futter gefördert
wird. Der Aufnahmebehälter
weist sodann eine Auslassöffnung
auf, deren Querschnitt vorzugsweise durch ein Schiebeelement variiert
werden kann. Es ist somit in einer ersten Ausführungsform ausreichend, wenn das
Förderelement
beispielsweise nur wenige Zentimeter in den Zusatzfuttertrog umgelenkt
wird um ein Befüllen
des Futterbereitstellungsbereichs zu gewährleisten.
-
Ggf.
kann das insbesondere als Kettenförderer ausgebildete Förderelement
auch derart ausgebildet sein, dass es bis zur Mitte des Zusatzfördertrogs
ragt. Bei dieser Ausführungsform
sind vorzugsweise auf beiden Längsseiten
des Geflügelkäfigs Hauptfuttertröge mit Förderelementen
angeordnet, so dass von beiden Seiten aus in den insbesondere quer
zwischen den beiden Hauptfuttertrögen angeordneten Zusatzfuttertrog
Futtermittel eingebracht wird.
-
Bei
sämtlichen
vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
kann vorzugsweise in einem mittleren Bereich der Geflügelbox eine
Auslassöffnung
für Futter
aus dem Zusatzfuttertrog vorgesehen sein. Durch diese Auslassöffnung gelangt
Futter in einen Bereich der Geflügelbox,
in dem beispielsweise eine Scharrmatte angeordnet sein kann. Hierbei
ist die Auslassöffnung
vorzugsweise derart ausgebildet bzw. angeordnet, dass das Futter
aus dem Zusatzfuttertrog herausrutscht bzw. herausrieselt.
-
Nachfolgend
wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf
die anliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1 eine
schematische Draufsicht eines mehrere Geflügelboxen aufweisenden Geflügelkäfigs,
-
2 eine
schematische Schnittansicht durch eine Geflügelbox entlang der Linie II-II
in 1,
-
3 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Zusatzfuttertrogs,
-
4 eine
schematische Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 3,
-
5 eine
schematische Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
von Hauptfuttertrögen
und einem Zusatzfuttertrog in Draufsicht, und
-
6 eine
schematische Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
von Hauptfuttertrögen
und einem Zusatzfuttertrog in Draufsicht.
-
In
einer einfachen Ausführungsform
weist ein Geflügelkäfig zwei übereinander
angeordnete Geflügelboxen 10 auf. Üblicherweise
sind je Ebene mehrere Geflügelboxen 10 nebeneinander
angeordnet. Übereinander
sind häufig
vier bis sechs Geflügelboxen
angeordnet. Jede Geflügelbox
ist durch Gitter abgeschlossen, wobei sowohl die Seitenwände 12 als
auch der Boden 14 als Gitter ausgebildet ist. In Längsrichtung 16 verlaufen
außerhalb
der Geflügelboxen 10 Hauptfuttertröge 18.
Hierbei ist je Etage an Geflügelboxen 10,
vorzugsweise auf den beiden Längsseiten,
jeweils ein Hauptfuttertrog 18 (2) angeordnet.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist jeweils unterhalb der Hauptfuttertröge 18 eine Eierauffangvorrichtung
angeordnet, die insbesondere ein Fließband zum Abtransport der Eier
aufweist. Um ein Abführen
der Eier aus dem inneren der Geflügelbox 10 in Richtung
der Eierauffangvorrichtung 20 zu bewirken ist der Boden 14 der
Geflügelbox
geneigt. Ausgehend von einem mittleren Bereich der Geflügelbox 10 ist
der Boden 14 somit in 2 nach links und
rechts in Richtung der beiden Eierauffangvorrichtungen 20 geneigt.
-
Innerhalb
der Hauptfuttertröge 18 ist
zum Fördern
des Futters im dargestellten Ausführungsbeispiel ein als Kettenförderer ausgebildetes
Förderelement 22 angeordnet.
Hierdurch wird insbesondere in zeitlich regelmäßigen Abständen Futter im Hauptfuttertrog 18 verteilt.
-
Zur
Vergrößerung der
Futterfläche
ist erfindungsgemäß innerhalb
der Geflügelbox 10 ein
Zusatzfuttertrog 24 angeordnet. Der Zusatzfuttertrog ist vorzugsweise
zwischen zwei einander gegenüberliegenden,
in Längsrichtung 16 verlaufenden
Hauptfuttertrögen 18 angeordnet
und verläuft
insbesondere senkrecht zu diesen.
-
Bei
der ersten, in den 1 bis 4 dargestellten
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt ein Befüllen
des Zusatzfuttertrogs 24 über eine Befülleinrichtung 26.
Die Befülleinrichtung 26 ist,
bezogen auf den Zusatzfuttertrog 24, zwischen diesem und
einem oberhalb, d. h. höher
angeordneten Hauptfuttertrog 18 angeordnet. Hierzu weist
die Befülleinrichtung 26 vorzugsweise
ein Fallrohr 28 auf. Mit dem Fallrohr 28 ist am
oberen Ende ein Trichter 30 verbunden. Durch eine in dem
Hauptfuttertrog 18 angeordnete Öffnung 32 gelangt
Futter aus dem Hauptfuttertrog 18 in den Trichter 30 und aus
diesem in das Fallrohr 28. Ein Teil des in dem höher gelegenen
bzw. oberen Hauptfuttertrog geförderten
Futters rieselt somit durch die Öffnung 32 in
den Trichter 30. Aus dem Trichter 30 rutscht das
Futter durch das Fallrohr 28 in den Zusatzfuttertrog 24.
-
Der
Zusatzfuttertrog 24 kann, wie insbesondere aus den 3, 4 ersichtlich,
aus zwei abgekanteten Blechteilen 34 bestehen, die in einem
unteren Bereich 36, beispielsweise durch Schrauben oder
Nieten, fest miteinander verbunden sind. Hierdurch ist ein Bodenelement 38 ausgebildet,
auf dem das Futter liegt. Die Zufuhr des Futters erfolgt über das
Fallrohr 28 in einen Aufnahmebehälter 40. Der Aufnahmebehälter 40 ist
durch ein im Wesentlichen im Querschnitt U-förmiges
Blechteil gebildet, das an einer Befestigungswand 42 gehalten
ist. Das Fallrohr 28 ragt in den Aufnahmebehälter 40,
so dass das Futter durch das Fallrohr 28 in den Aufnahmebehälter 40 rutscht.
Der Aufnahmebehälter 40 endet
oberhalb des Bodenelements 38, so dass Futter in einen Bereich 44 gelangt.
Der Bereich 44 entspricht im Wesentlichen einer Auslassöffnung des
Aufnahmebehälters.
Die Auslassöffnung 44 kann
durch Verschieben eines Schiebeelements 46 in Richtung
eines Pfeils 48 vergrößert werden,
so dass eine größere Futtermenge
in den Zusatzfuttertrog 24 gelangt. Zusätzlich kann die Menge des in
den Zusatzfuttertrog 24 gelangenden Futters durch Verändern des
Abstandes eines Auslasses 50 des Fallrohrs 28 zu
dem Bodenelement 38 eingestellt werden.
-
Im
mittleren Bereich des Zusatzfuttertrogs 24 ist eine im
dargestellten Ausführungsbeispiel
mit einem Rohr 52 verbundene Auslassöffnung vorgesehen. Durch das
Rohr 52 rieselt Futter aus dem Zusatzfuttertrog 24 auf
eine innerhalb der Geflügelbox 10 angeordnete
Scharrmatte 54.
-
Das
Fördern
des Futters aus dem Aufnahmebehälter 40 des
Zusatzfuttertrogs nach innen in Richtung von Pfeilen 56 (3)
erfolgt aufgrund des Pickens des Geflügels. Das Vorsehen eines zusätzlichen
Förderelements,
wie eines Kettenförderers,
innerhalb des Zusatzfuttertroges ist nicht erforderlich jedoch ggf.
zusätzlich
möglich.
-
Bei
weiteren bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung (5, 6) sind ähnliche
oder identische Bauteile mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
-
Der
wesentliche Unterschied dieser Ausführungsformen besteht darin,
dass kein Fallrohr 28 und somit keine Befüllung der
Zusatzfuttertröge 24 von oben
erfolgt, wobei dies ggf. zusätzlich
möglich
ist.
-
Ein
Befüllen
des Zusatzfuttertrogs 24 erfolgt bei dieser Ausgestaltung
der Erfindung vorzugsweise durch Vorsehen eines Umlenkelements,
das mehrere Umlenkrollen 58 aufweist (5).
Durch die Umlenkrollen 58, bei denen es sich vorzugsweise
um Zahnräder
handelt, erfolgt ein Umlenken des Kettenförderers in den Zusatzfuttertrog 24.
Hierbei wird der Kettenförderer 22 bei
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel nur wenige Zentimeter
in den Zusatzfuttertrog 24 hinein umgelenkt und sodann
wieder in den Hauptfuttertrog 18 zurückgeführt. Durch diese geringfügige Umlenkung
gelangt Futter in einen Futterbereitstellungsbereich 60 des
Zusatzfuttertroges 24. Der Bereich 60 kann, wie
vorstehend anhand der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beschrieben,
einen Aufnahmebehälter 40 aufweisen,
wobei aus dessen Auslassöffnung 44 das Futter
sodann von dem Geflügel
herausgepickt wird.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
erfolgt die Umlenkung der Kette 22 derart, dass die Kette
bis in einen mittleren Bereich des Zusatzfuttertrogs 24 umgelenkt
wird. Da dies ausgehend von den beiden einander gegenüberliegenden,
in Längsrichtung
verlaufenden Hauptfuttertrögen 18 erfolgt,
ist über
die gesamte Länge
des Zusatzfuttertrogs 24 ein Förderelement angeordnet, so
dass sichergestellt ist, dass über
die gesamte Länge
des Zusatzfuttertrogs 24 Futter vorhanden ist.