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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Mobilkran mit einem Unterwagen
mit Fahrgestell, einem auf dem Unterwagen um eine vertikale Drehachse drehbaren
Oberwagen, einem am Oberwagen um eine horizontale Wippachse aufwippbaren
Ausleger, insbesondere Teleskopausleger, und einer gemeinsamen Fahrerkabine
für den
Fahrbetrieb und den Kranbetrieb, wobei die Fahrerkabine fest über einen schwenkbaren
Kabinenarm am Oberwagen angeordnet ist.
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Es
ist bereits bei kleineren Arbeitsmaschinen wie z. B. bei Mobilkranen,
Baggern bekannt, dass die Kabine über einen Teleskoparm oder
einen klappbaren Hebelmechanismus zum Fahren oder zum Arbeiten in
die gewünschte
Position verstellt wird. Je nach Lage des Auslegers bezüglich der
Kabine ist jedoch die Sicht für
den Fahrer durch den Vorbau des Auslegers sehr stark beeinträchtigt,
ein Effekt der insbesondere bei Konstruktionen mit nur einer Kabine
besonders stark ausgeprägt
ist.
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Der
Unterwagen eines Krans ist in der Regel so ausgeführt, dass
der Auslegerkopf in Fahrtrichtung zeigt. Das Fahrerhaus ist dann
vor oder unter dem Auslegerkopf positioniert. Je nach dem wie groß der Kran
ist, muß das
Fahrerhaus zum Teil sehr tief angebracht werden, um die Sicht auf
die Straße
zu gewährleisten
bzw. die begrenzende Höhe
aus der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) (von 4 m) nicht zu überschreiten.
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Insbesondere
bei Großkranen,
bei denen die Größe des Auslegers,
Auslegerkopfes, Oberwagens, etc. die von kleineren Arbeitsmaschinen
wie Mobilkranen, Baggern bei weitem übersteigt, läßt sich
mit bekannten Mitteln aus dem Stand der Technik keine Einkabinenlösung verwirklichen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einkabinenlösung für einen Mobilkran,
insbesondere für
einen Großkran,
zur Verfügung
zu stellen, bei welcher sich für
den Kranbetrieb sowie für
die Straßenfahrt
eine verbesserte Sicht des Fahrers ergibt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe von einem Mobilkran mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Mobilkrans sind dabei Gegenstand
der Unteransprüche.
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Die
vorliegende Erfindung umfaßt
dabei einen Mobilkran mit einem Unterwagen mit Fahrgestell, einem
auf dem Unterwagen um eine vertikale Drehachse drehbaren Oberwagen,
einem am Oberwagen um eine horizontale Wippachse aufwippbaren Ausleger,
insbesondere einem Teleskopausleger und einer gemeinsamen Fahrerkabine
für den
Fahrbetrieb und den Kranbetrieb, wobei die Fahrerkabine fest über einen
schwenkbaren Kabinenarm am Oberwagen angeordnet ist und wobei die
Fahrerkabine in eine entgegengesetzte Richtung zum Auslegerkopf schwenkbar
ist und die Fahrerkabine für
die Straßenfahrt
mit dem Unterwagen in einer Verfahrposition mit entgegengesetztem
Blickwinkel zum Auslegerkopf, insbesondere durch eine Bolzenverbindung,
lösbar verbindbar
ist. Damit ist die Fahrerkabine am Oberwagen in verschiedene Richtungen
beweglich angebracht und kann mittels des Ka binenarms in eine Position
mit entgegengesetzter Blickrichtung zum Auslegerkopf geschwenkt
werden. Bei einem solchen Mobilkran läßt sich über den erfindungsgemäßen Kabinenarm,
welcher die Fahrerkabine trägt,
die Fahrerkabine problemlos von einer Arbeitsposition in eine Verfahrposition
mit entgegengesetztem Blickwinkel zum Auslegerkopf, das heißt die Rückwand der
Fahrerkabine ist in Richtung des Auslegerkopfs gerichtet, verbringen
und dort mit dem Unterwagen so verbinden, dass die Anforderungen
für den
Straßenverkehr
erfüllt
werden. Zur Fixierung der Fahrerkabine am Unterwagen wird vorteilhafterweise
eine Bolzenverbindung verwendet. Hierdurch ergibt sich sowohl während der
Straßenfahrt
als auch während des
Kranbetriebs eine gute Sicht des Kranfahrers, wobei über den
Kabinenarm eine besonders einfache Lösung vorliegt.
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Vorteilhafterweise
ist die Fahrerkabine über den
schwenkbaren Kabinenarm um eine vertikale Schwenkachse um den Oberwagen
um 180° verschwenkbar.
Dadurch kann erreicht werden, dass die Fahrerkabine von einer Verfahrposition,
in der die Rückseite
der Fahrerkabine in Richtung des Auslegers zeigt und die Vorderseite
der Fahrerkabine in Richtung des Straßenverlaufs weist, in eine
geeignete Arbeitsposition verschwenkbar ist, in der die Vorderseite
der Fahrerkabine in Richtung des Auslegers gerichtet ist. Bevorzugt
ist die Fahrerkabine für
den Kranbetrieb über
den schwenkbaren Kabinenarm um eine vertikale Schwenkachse um den
Oberwagen verschwenkbar, so dass der Blickwinkel aus der Fahrerkabine
auf den Auslegerkopf gerichtet ist. Dadurch ergibt sich für den Kranführer ein
ungestörtes Sichtfeld
auf den Ausleger bzw. eine am Auslegerkopf befestigte Hakenflasche.
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In
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mobilkrans
ist die Fahrerkabine des Mobilkrans zweisitzig ausgeführt und
der rechte Sitzplatz in Blickrichtung aus der Fahrerkabine umfasst
den Kranführersitzplatz
des Kranführers
im Kranbetrieb. Der Kranführersitzplatz
des Kranfahrers ist mit den üblichen
Meisterschaltern, wie sie für
die Kranbewegung erforderlich sind, ausgestattet. Weiterhin sind entsprechende
Monitore für
die Überwachung
der Kranfunktion vorhanden. Des weiteren ist der Arbeitsplatz mit
den notwendigen Pedalen für
die Motordrehzahlverstellung und eventuell einer Bremse etc. ausgestattet.
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Bevorzugt
wird die Fahrerkabine im Kranbetrieb derart in die Kranbetriebsposition
verschwenkt, dass der Arbeitssitzplatz des Kranführers in der Fahrerkabine an
der äußersten
Position rechts am Mobilkran liegt und der Kranführer somit ein ungestörtes Sichtfeld
gemäß der jeweils
gültigen
StVZO auf den Ausleger bzw. Auslegerkopf erhält. Der Kranfahrer erhält dadurch
ebenfalls einen guten Zu- und Abgang zur Fahrerkabine.
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In
vorteilhafter Weise ist die Fahrerkabine zweisitzig ausgeführt und
der linke Sitzplatz in Blickrichtung aus der Fahrerkabine umfaßt den Fahrersitz des
Fahrzeugführers
in der Verfahrposition. Dabei ist der Fahrerplatz mit allen erforderlichen
Pedalen, Lenkrad, etc. für
einen sicheren Fahrbetrieb auf öffentlichen
Straßen
ausgestattet.
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Weiterhin
bevorzugt ist der zweite Sitz bzw. der Kranfahrersitz auf der rechten
Sitzplatzseite in Blickrichtung aus der Fahrerkabine in der Verfahrposition
als Beifahrersitz nutzbar. In diesem Fall sind die Kranfunktionen
vorteilhafterweise gesperrt um eine unbeabsichtigte Krantätigkeit
während
des Verfahrbetriebs auszuschließen.
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In
weiterhin vorteilhafter Weise ist die Fahrerkabine schmäler als
die Fahrzeugbreite bzw. die Breite des Unterwagens des Mobilkrans.
Dadurch ergibt sich die Möglichkeit,
dass im Kranbetrieb sowie im Verfahrbetrieb ein Aufstieg bzw. Podest
zum sicheren Ein- und Ausstieg an der Fahrerkabine einsetzbar ist.
Bevorzugt ist der Aufstieg bzw. das Podest mit einem Geländer versehen,
das im Kranbetrieb ein sicheres Erreichen der Kran- bzw. Fahrerkabine
ermöglicht.
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Vorteilhafterweise
ist bei solch einem erfindungsgemäßen Mobilkran in der Verfahrposition
der Fahrerkabine eine sichere, insbesondere mechanische Lenkverbindung
zwischen einer Lenkhandhabe, insbesondere einem Lenkrad, und der
Lenkung des Unterwagens herstellbar. Hierdurch kann der Mobilkran
während
der Straßenfahrt
auch bei hohen Geschwindigkeiten betrieben werden. Soweit zulässig, ist
jedoch auch eine elektronische Lenkverbindung z. B. mit einer Lenkung über einen
Joystick möglich.
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Bevorzugt
umfaßt
der Mobilkran eine Steuerung, mittels der die sichere Lenkverbindung überprüfbar ist
und eine Freigabe der maximalen Fahrgeschwindigkeit des Mobilkrans
erteilbar ist, falls eine sichere Lenkverbindung hergestellt ist.
Die sichere Lenkverbindung wird bevorzugt mit dem Positionieren
der Kabine auf die dafür
vorgesehene Stelle am Unterwagen des Mobilkrans hergestellt, kann
aber auch über
separate Zuschaltung ebenso erfolgen. Erst nachdem die Kabine in
der richtigen Position sitzt und entsprechend verbolzt ist, kann
die sichere Verbindung erfolgen bzw. erfolgt mit diesem Aufsetzvorgang.
Sobald die Rückmeldung
durch die Steuerung vorliegt, ist die maximale Fahrgeschwindigkeit des
Mobilkrans für
den Straßenverkehr
freigebbar.
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Weiterhin
bevorzugt ist die Steuerung derart ausgelegt, dass der Fahrbetrieb
bei nicht hergestellter sicherer Lenkverbindung in der Kranbetriebposition
auf 20 km/h begrenzbar ist. Dadurch wird ein Navigieren des Mobilkrans
während
der Kranbetriebsposition ebenfalls ermöglicht, ohne dass der Mobilkran
in seine Verfahrposition gebracht wird, die ein Ablegen des Auslegers
auf dem Unterwagen sowie das Verbinden der Fahrerkabine mit dem
Unterwagen beinhaltet. Um jedoch die notwendigen Sicherheitsaspekte
im Straßenverkehr
nicht zu vernachlässigen,
ist die Geschwindigkeit des Mobilkrans im Kranbetrieb beispielsweise
auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit
von ca. 20 km/h begrenzt. Es sei zusätzlich darauf hingewiesen,
dass bevorzugt in einer Kranbetriebsposition der Fahrerkabine eine elektronische
Lenkverbindung der Fahrerkabine mit dem Unterwagen herstellbar ist.
So ist ebenfalls denkbar, dass der Mobilkran durch den Fahrzeugführer über eine
elektronische Joystickverbindung zwischen Fahrerkabine und Unterwagen
lenkbar ist.
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Auch
wird durch das Verfahren des Mobilkrans in einer Kranbetriebsposition
der Fahrerkabine ein Umfahren bestimmter Hindernisse auf der Straße erleichtert,
da sich die Sicht bzw. der Blickwinkel des Fahrzeugführers gegebenenfalls
individuell auf die vorliegende Straßenverkehrslage einstellen
läßt.
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Eine
weiterhin vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass am Unterwagen
des Mobilkrans ein Podest zur Aufnahme der Fahrerkabine am Unterwagen
im Verfahrbetrieb fest angeordnet ist. Dadurch wird die Positionierung
der Fahrerkabine auf dem Podest bzw. dem Unterwagen stark vereinfacht
und eine Herstellung einer sicheren Lenkverbindung erleichtert.
Das Podest umfaßt
dabei in einer bevorzugten Ausgestaltung einen Beleuchtungsanbau
nach den Erfordernissen der entsprechenden Straßenverkehrszulassungsordnung.
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Vorteilhafterweise
kann dieser Vorbau bzw. dieses Podest in beengten Verhältnissen,
wie z. B. beim Navigieren auf einer Baustelle oder einer schmalen
Straße,
abgebaut werden, um ein kürzeres und
einfacher zu navigierendes Fahrzeug zu erhalten. Dabei ist es denkbar,
dass der Kran dabei aus der Kranbetriebsposition der Fahrerkabine
im Kranbetrieb verfahrbar ist. Beispielsweise wird die lösbare Verbindung
zwischen Podest und Unterwagen dadurch realisiert, dass das Podest
anbolzbar bzw. an- und abschraubbar an dem Unterwagen angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise
ist der Kabinenarm des erfindungsgemäßen Mobilkrans wippbar am Oberwagen
angelenkt. Insbesondere ist der Kabinenarm dabei um eine horizontale
Achse auf- und abwippbar angelenkt, so dass sich die Bewegbarkeit
der Fahrerkabine erhöht.
Die Fahrerkabine kann hierdurch einerseits in der Arbeitsposition
optimal an den jeweiligen Hub angepaßt werden, in dem die Höhe der Fahrerkabine
in der Arbeitsposition verändert
wird. Weiterhin kann die Wippbarkeit des Kabinenarms dazu verwendet
werden, mehrere Verfahrpositionen mit unterschiedlicher Höhe mit der
Fahrerkabine anzufahren.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Mobilkran
sind vorteilhafterweise der Auslegerkopf und die Fahrerkabine in
der Verfahrposition an den entgegengesetzten Enden des Unterwagens
ablegbar bzw. absetzbar. Dabei erstreckt sich der Blickwinkel des
Fahrers aus der Fahrerkabine auf den Straßenverlauf und es ergibt sich
somit für
den Fahrzeugführer
ein ungestörtes
Sichtfeld über
180° in
Fahrtrichtung. Weiterhin grenzt der um eine vertikale Drehachse drehbare
Oberwagen direkt an der Rück wand
der Fahrerkabine und der gesamte Ausleger des Mobilkrans erstreckt
sich im einteleskopierten Zustand über den verfügbaren Platz
auf dem Unterwagen in Richtung des hinteren Endes des Mobilkrans.
Demnach wird der Auslegerkopf mit einer eventuell am Auslegerkopf
befestigten Hakenflasche am Fahrzeugende auf dem Unterwagen abgelegt,
wodurch im Fahrbetrieb keinerlei Beeinträchtigungen des Sichtfelds des
Fahrzeugführers
durch die Hakenflasche auftreten. Weiterhin kann die Hakenflasche
im Verfahrbetrieb des Mobilkrans eventuell bei der Straßenfahrt
eingeschert bleiben, da die Fahrerkabine keinen Platz auf dem Unterwagen
im Bereich der abgelegten Hakenflasche beansprucht.
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Des
weiteren wird ein Mobilkran nach einer der oben genannten Ausgestaltungsmöglichkeiten beansprucht,
der durch eine Achszahl gleich oder größer vier Achsen gekennzeichnet
ist. Der erfindungsgemäße Mobilkran
mit einer gemeinsamen Fahrerkabine für den Fahrbetrieb und den Kranbetrieb,
wobei die Fahrerkabine in eine entgegengesetzte Richtung zum Auslegerkopf
schwenkbar ist und die Fahrerkabine für die Straßenfahrt mit dem Unterwagen
in einer Verfahrposition mit entgegengesetztem Blickwinkel zum Auslegerkopf
lösbar
verbindbar ist, eignet sich insbesondere bei der Realisierung einer
Einkabinenlösung
für einen
Großkran
bzw. Großautokran.
Es ist zu erwähnen,
dass diese Lösung
auch für
kleinere Geräte
denkbar und realisierbar ist.
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Erfindungsgemäß wird durch
die vorliegende Erfindung ein Mobilkran zur Verfügung gestellt, welcher gerade
bei der Straßenfahrt
eine optimale Sicht für
den Fahrer gewährleistet,
wobei weiterhin eine Schnellfahrt des Mobilkrans ermöglicht wird,
ohne dass eine separate Fahrerkabine für die Straßenfahrt vorgesehen ist. Dabei
eignet sich die vorliegende Erfindung eines Mobilkrans bevorzugt
für die
Realisierung eines Großkrans
bzw. Großautokrans
mit einer Achsenzahl gleich oder größer gleich vier Achsen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels sowie Zeichnungen
näher beschreiben.
Dabei zeigen:
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1:
ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Mobilkrans,
wobei der Ausleger auf dem Unterwagen abgelegt ist und die Fahrerkabine in
einer Verfahrposition positioniert ist,
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2:
das Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Mobilkrans,
wobei der Ausleger teilweise aufgeschwenkt und austeleskopiert ist
und die Fahrerkabine in einer Position zum Kranbetrieb positioniert
ist und.
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3:
das Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Mobilkrans,
wobei der Mobilkran eine Kranbetriebsposition einnimmt und dabei
der Ausleger sowie die Fahrerkabine um 90° verschwenkt sind.
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Die 1 bis 3 zeigen
ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 mit
einem Unterwagen 2, an welchem das Fahrgestell angeordnet
ist. Im Ausführungsbeispiel
weist das Fahrgestell des erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 zwei vordere
Lenkachsen 6 sowie sieben hintere Achsen 15 auf.
Alternativ können
auch andere Verteilungen, insbesondere hinsichtlich der Lenkung,
vorgesehen sein. Auf dem Unterwagen 2 ist um eine vertikale Drehachse 11 der
Oberwagen 3 des Mobilkrans 1 drehbar angeordnet.
Am Oberwagen 3 ist der Ausleger 4 um die horizontale
Wippachse 7 aufwippbar angelenkt, wobei es sich bei dem
Ausleger 4 um einen Teleskopausleger handelt. Dieser Teleskopausleger weist
einen Anlenkschuß auf, über welchen
der Ausleger 4 am Oberwagen 3 angelenkt ist, sowie
mehrere aus dem Anlenkschuß austeleskopierbare
Teleskopschüsse 16.
Der Ausleger 4 ist dabei über den Wippzylinder 12,
welcher zwischen dem Anlenkschuß und
dem Oberwagen 3 angeordnet ist, um die Wippachse 7 aufwippbar.
Ebenso ist ein Drehantrieb vorgesehen, mit welchem der Oberwagen 3 zusammen
mit dem Teleskopausleger 4 um die vertikale Drehachse 11 gegenüber dem
Unterwagen 2 gedreht werden kann. Am Unterwagen 2 sind
dabei weiterhin Abstützelemente 8 und 9 installierbar, über welche der
Unterwagen im Kranbetrieb abgestützt
werden kann.
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Weiterhin
weist der erfindungsgemäße Mobilkran 1 eine
gemeinsame Fahrerkabine 10 für die Straßenfahrt und den Kranbetrieb
auf. Erfindungsgemäß ist dabei
nur eine Fahrerkabine 10 nötig um den Mobilkran 1 auf
der Straße
zu fahren sowie während des
Kranbetriebs zu bedienen. Durch die Einsparung einer zusätzlichen
Kabine können
erhebliche Kostenvorteile erzielt werden, da die Baugruppe Fahrerhaus und
die Baugruppe Krankabine mit allen Funktionen zu einer zusammengeführt wird.
Durch die Einsparung einer weiteren Kabine werden dabei auch wesentliche
Gewichtsvorteile erzielt, welche in die Leistungsfähigkeit
bzw. Traglast des Krans investiert werden können.
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Die
Fahrerkabine 10 ist dabei über einen Kabinenarm 20 am
Oberwagen 3 angeordnet. Der Kabinenarm 20 ist
dabei am Oberwagen 3 schwenkbar angelenkt. Die Verschwenkachse 21 verläuft dabei senkrecht,
so dass der Kabinenarm 20 mit der Fahrerkabine 10 um
180° um
die vertikale Schwenkachse 21 um den Oberwagen 3 verschwenkt
werden kann.
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In 1 ist
dabei ein erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gezeigt, bei welchem die Fahrerkabine 10 für die Straßenfahrt
mit dem Unterwagen 2 in einer Verfahrposition verbindbar
ist. Dabei ist in der Verfahrposition eine sichere, insbesondere
mechanische Lenkverbindung zwischen dem Lenkrad und der Lenkung
des Unterwagens 2 herstellbar. Bei der in 1 gezeigten
Verfahrposition der Fahrerkabine 10 ist der Kabinenarm 20 mit
de Fahrerkabine 10 um eine Schwenkachse 21 um
den Oberwagen 3 nach vorne zur Fahrzeugvorderseite hin
verschwenkt, so dass sich die Fahrerkabine 10 auf der Vorderseite
des Unterwagens 2 befindet. Dabei grenzt die Rückwand der
Fahrerkabine 10 an den Oberwagen 3 des Mobilkrans 1 und
der Blick des Fahrers 14 ist aus der Fahrerkabine 10 auf den
Straßenverlauf
nach vorne hin ausgerichtet. In dieser Verfahrposition kann die
Fahrerkabine 10 gemäß den Anforderungen,
die im Straßenverkehr
gültig
sind, am Unterwagen 2 arretiert werden. Vorteilhafterweise
ist ein festes oder auch anbolzbares oder auch anschraubbares Podest 30 zur
Aufnahme der Fahrerkabine 10 am Unterwagen 2 des
erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 angebracht.
Das Podest 30 weist dabei einen Beleuchtungsanbau auf,
der die jeweiligen Erfordernisse der entsprechenden Straßenverkehrsordnung
erfüllt.
Um in beengten Verhältnissen
ein kurzes Fahrzeug zu erhalten, kann dieses Podest 30 abgebaut
werden und der Kran aus einer Arbeitsstellung der Fahrerkabine im
Kranbetrieb verfahren werden.
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Die
sichere Lenkverbindung wird bevorzugt mit dem Positionieren der
Kabine 10 auf das Podest 30 gleichzeitig hergestellt,
diese kann aber auch über separate
Zuschaltung ebenso erfolgen. Erst nachdem diese sichere Lenkverbindung
hergestellt ist, wird von der Steuerung des Mobilkrans 1 eine
Rückmeldung
gegeben, wodurch die höhere
Fahrgeschwindigkeit freigegeben wird. Ein Baustellenverkehr mit
hydraulischer und/oder elektrischer bzw. elektronischer Lenkung
und entsprechend geringer Geschwindigkeit (< 20 km/h) ist natürlich auch mit der Fahrerkabine 10 in
einer anderen Position, z. b. in der in 2 und 3 gezeigten
Arbeitsstellung, möglich.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 1 bis 3 ist die Fahrerkabine 10 doppelsitzig
ausgeführt,
wobei der Fahrersitz 40 sich auf der linken Seite in Fahrtrichtung
blickend befindet und der Kranführersitz
auf der entsprechenden rechten Seite angeordnet ist. Der Fahrerplatz
in Fahrtrichtung links, ist mit allen erforderlichen Pedalen, Lenkrad,
etc. für
einen sicheren Fahrbetrieb auf öffentlichen
Straßen
ausgestattet.
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Der
rechts angeordnete Kranführersitzplatz 50 des
Kranfahrers ist mit den üblichen
Meisterschaltungen wie sie für
die Kranbewegung erforderlich sind, ausgestattet, sowie mit entsprechenden
Monitoren für
die Überwachung
der Kranfunktion, des weiteren mit notwendigen Pedalen für Motordrehzahlverstellung
und Bremsen ausgestattet. Dieser Kranführersitzplatz 50 ist
in der Straßenfahrfunktion
der Fahrerkabine 10 als Beifahrerplatz nutzbar. In diesem
Fall sind jedoch die Kranfunktionen gesperrt.
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Die
beiden 2 und 3 zeigen das Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in einer Arbeitsposition, wobei in 2 die
Fahrerkabine 10 um 180° um
die vertikal stehende Schwenkachse 21 um den Oberwagen 3 nach
vorne verschwenkt ist. Dadurch erhält der Kranführer ein
ungestörtes
Sichtfeld in Richtung des Auslegerkopfs 13. Ebenfalls ist
in 2 der Ausleger 4 des erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 um
seine horizontale Wippachse 7 durch den Wippzylinder 12 nach
oben aufgewippt.
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In 3 ist
ein vollständig
aufgestellter, nicht austeleskopierter Ausleger 4 dargestellt,
wobei die Fahrerkabine 10, sowie der Ausleger 4 durch
eine Drehbewegung um eine senkrecht verlaufende Drehachse 11 des
drehbaren Oberwagens 3 um 90° im Uhrzeigersinn verdreht sind.
Zur Stabilisierung des Unterwagens 2 des erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 im
Arbeitsbetrieb auf dem Untergrund, wird der Unterwagen 2 zusätzlich über Abstützelemente 8 und 9 abgestützt.
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Eben
durch die Drehbewegung um 180° der Fahrerkabine 10 können die
Vorteile für
die Verteilung der Sitze 40 und 50 erreicht werden.
So ist im Fahrbetrieb der Fahrersitz 40 auf der linken
Seite der Fahrerkabine 10 und im Kranbetrieb schwenkt dieser an
den Ausleger 4 hin, so dass dann der Kranführersitz 50 sich
an der bevorzugten äußeren Seite
des erfindungsgemäßen Mobilkrans 1 befindet.
Es ist auch denkbar, dass aus Kosten- und Gewichtsgründen nur eine
Sitzposition für
Kran- und Fahrbetrieb realisiert wird, um die Größe der Kabine klein zu halten
und somit Gewicht und Kosten zu sparen. Ein Vorteil der äußeren Position
des Kranführers
ist, dass dieser während
des Kranbetriebs einen guten Zu- und Abgang zur Fahrerkabine 10 hat.
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Weiterhin
ist aus den 1 bis 3 ersichtlich,
dass die Fahrerkabine 10 schmäler als die Fahrzeugbreite
bzw. die Breite des Unterwagens 2 ausgeführt ist.
Dadurch wird es ermöglicht,
dass auf der rechten Seite in Fahrtrichtung schauend neben der Fahrerkabine 10 ein
Podest bzw. Aufstieg 31 angebracht ist, der im Kranbetrieb
ein sicheres Erreichen der Fahrerkabine 10 ermöglicht.
Vorteilhafterweise ist der Aufstieg 31 zusätzlich mit
einem Geländer
versehen.
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In
dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
ist dabei eine über
den Kabinenarm 20 von einer Arbeitsposition in eine Verfahrposition
schwenkbare Fahrerkabine 10, welche dort mit dem Unterwagen 2 verbindbar
ist, verwirklicht, wobei eine verbesserte Sicht dadurch erreicht
wird, dass sich die Fahrerkabine 10 und der Auslegerkopf 13 während des
Verfahrbetriebs auf entgegengesetzten Enden des Unterwagens 2 befinden.
Vorteilhafterweise ist dabei in der Verfahrposition eine sichere,
insbesondere mechanische Lenkverbindung zwischen der Fahrerkabine 10 und
dem Unterwagen 2 herstellbar. Es sei darauf hingewiesen,
dass das erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel
eine einfache und leicht zu realisierende Variante einer Einkabinenlösung für einen
Großkran
bzw. Großautokran
aufzeigt.