-
Die
Erfindung betrifft eine Luftdüse mit den im Oberbegriff
des Anspruches 1 genannten Merkmalen.
-
Aus
der
DE 198 47 884
A1 ist eine Innenleuchte mit einer Belüftungsdüse
für einen Kraftfahrzeuginnenraum bekannt, bei dem eine
Leseleuchte und die Belüftungsdüse konzentrisch
zueinander in einem Gehäuse verschwenkbar angeordnet sind.
Die Leseleuchte und die Belüftungsdüse sind als
ineinandergesteckte Kugelabschnitte ausgebildet, so dass ein Verschwenken
innerhalb des Gehäuses der Düse möglich
ist. Die im Ausführungsbeispiel vorgesehenen Leuchtdioden
sind auf einer Ringscheibe angeordnet, die am Düsengehäuse
befestigt ist, welches Düsengehäuse im Wesentlichen
zylinderförmig ausgebildet und mit einer Zuleitung verbindbar
ist. Mit dem Zylinderteil ist fest ein kugelförmiges Außengehäuse
verbunden, das den notwendigen Spalt zur Aufnahme des Ringes mit
den Leuchtdioden und mit dem Innengehäuse bildet. In dem
Innengehäuse ist ein Runddüseneinsatz eingesetzt,
der auch unabhängig vom Anschlussgehäuse verschwenkbar
ist.
-
Aus
der
DE 39 09 645 C2 ist
eine Stellvorrichtung in einer Heizungs- oder Lüftungsanlage
in Kraftfahrzeugen bekannt, bei der ein verschiebbares Betätigungselement
einen lichtleitenden Kern aufweist, der lichtleitende Platten an
einer Seite übergreift, so dass an der Austritts stirnseite
Licht in das Schiebeelement eintreten und durch einen Austrittsspalt
austreten kann.
-
Aus
der
DE-PS-28 14 627 ist
eine Innenleuchte für Kraftfahrzeuge mit einer Lichtquelle
in einer Wandöffnung des Fahrgastraumes und mit einer Blende
bekannt, die die Wandöffnung überdeckt und das
Licht der Lichtquelle in einen unteren Bereich des Fahrgastraumes
lenkt. Die Blende besteht aus mehreren, übereinander liegenden
und zum Fahrgastraum hin geneigten Lamellen, die in einer Austrittsöffnung
in einer Luftdüse angeordnet sind. Auf der der Lichtquelle
zugewandten Unterseite sind die geneigten Lamellen verspiegelt.
Zentrisch im Luftzuführungskanal ist hinter der Anordnung
der Lamellen eine Lichtquelle, beispielsweise eine Glühlampe,
angeordnet. Die Oberseite der Lamellen ist vorzugsweise lichtabsorbierend
beschichtet, so dass das Licht ausschließlich über
die Lamellenunterseiten abgelenkt in den Fahrgastraum auszutreten
vermag. Durch die Anordnung im Luftkanal wird eine Überhitzung
der Glühlampe vermieden.
-
Aus
der
DE 44 28 742 A1 ist
eine Luftleitvorrichtung zum Abschluss von Ventilatoröffnungen
von Bussen, Krankenwagen und sonstigen Spezialfahrzeugen bekannt,
bei denen in der Mitte der runden Ausführung eine Halogenlampe
angeordnet ist.
-
Ausgehend
vom bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Leuchtelement innerhalb der Düse so zu platzieren, dass
der Einsatz in der Düse stets gleichbleibend in allen Ausrichtungen
ausgeleuchtet wird.
-
Gelöst
wird die Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Luftdüse
dadurch, dass in dem Einsatz oder rückseitig an dem Einsatz
in der Frontansicht schmale Rippen oder Stege, quer zur Längsrichtung des
Einsatzes verlaufend, vorgese hen sind, die mindestens einen Halter
für mindestens ein Beleuchtungselement abstützen.
-
Durch
die Erfindung ist gewährleistet, dass die Lichtstrahlen,
die von der Lichtquelle, nämlich einem Leuchtelement, ausgehen,
innerhalb des Einsatzes stets gleichbleibend verlaufen, so dass
jedwede Schwenkbewegung oder Drehbewegung des Düseneinsatzes
durch die relative Verstellung gegenüber dem Betrachter
visuell erfassbar ist. Die Lichtstrahlen treffen auch gleichbleibend
auf die Ablenkrippen innerhalb des Einsatzes der Düse.
Nach außen tritt jedoch das Licht in unterschiedlichen Schräglagen,
entsprechend der Einstellung des Einsatzes, aus, so dass darüber
für den Betrachter sofort erkennbar ist, ob und in welche
Richtung die Düse ausgerichtet ist. Dies ist insbesondere
bei Dunkelheit von Vorteil, um eine individuelle Verstellung auf
einfache Weise aufgezeigt zu erhalten.
-
Die
Erfindung ist grundsätzlich z. B. bei eckigen Düsen
mit im Wesentlichen eckigen Einsätzen anwendbar. Solche
Düsen sind beispielsweise aus der
DE 20 2004 013 430 U1 ,
26 bis
30,
bekannt. Es handelt sich dabei um Trommeleinsätze, die durch
Drehen die Luftaustrittsöffnung verschließen oder
bestimmte Lamellenanordnungen oder Luft-Ablenkanordnungen in die
Ausströmöffnung drehen. Ähnliche Anordnungen
sind ferner aus der
DE
10 2005 012 538 A1 bekannt. Alle diese Einsätze
haben gemeinsam, dass sie Luftleitelemente aufweisen, gleich ob
diese verstellbar oder starr angeordnet sind, und dass der Einsatz
selbst in dem Gehäuse verschwenkbar gelagert ist, so dass
unterschiedliche Schwenkpositionen einstellt werden können.
Wenn nun entsprechend der Erfindung Rippen oder Stege vorgesehen
sind, die in dem Einsatz oder in Verlängerung hierzu rückwärts
vorstehend vorgesehen sein können und Halter abstützen,
an denen Leuchtelemente wie Leuchtdioden, Glimmlampen oder andere Lichtquellen,
befestigbar sind, so ist ersichtlich, dass diese den Schwenkbewegungen
des Einsatzes um die gemeinsame Achse folgen.
-
Die
Erfindung ist also auch bei sogenannten kugelförmigen Düsen
einsetzbar; dies sind z. B. Runddüsen mit kugelförmigem
oder ringförmigem Einsatz, wie sie ebenfalls in der
DE 10 2005 012 538 A1 ,
die hier beispielhaft genannt wird, angegeben sind. Ferner sind
solche kugelförmigen Einsätze aus der
DE 20 2008 008 827
U1 bekannt. Diese Runddüsen weisen allesamt einen
Einsatz auf, der in der Regel einen mittigen Durchgangskanal, mit
oder ohne Ableitflächen oder Rippen, aufweist. Der kugelförmige
Einsatz besteht aus einem ringförmigen Gehäuse, nämlich
einem Kugelausschnitt, der in Lagerschalen oder in einem einsetzbaren
Rahmenteil, das am Gehäuse befestigbar ist, in alle Richtungen
verschwenkbar gelagert ist. Es ist dazu nur ein Ring in Kalottenform
als Lagerring notwendig, um die gewünschten Auslenkungen
in alle Richtungen zu ermöglichen. In der Regel weisen
die Einsätze ein ringförmiges Gehäuse
mit teilkugelförmiger Oberfläche auf. An diesem
Gehäuse sind Längsrippen vorgesehen, die einen
zentrischen Kanal halten, so dass durch rückseitige Steuerung
die Luft beispielsweise direkt den mittigen Kanal durchströmen
und vorderseitig austreten kann oder aber auch durch einen ringförmigen
Kanal, der den mittigen Kanal umgibt. Hier gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten
sowohl in optischer als auch in strömungstechnischer Hinsicht,
wie auch die
DE
20 2004 013 430 U1 zeigt.
-
Das
Düsengehäuse und der Düseneinsatz bestehen
in der Regel aus Kunststoff. Dies bietet im Hinblick auf die erfinderische
Ausgestaltung den Vorteil, dass die Rippen oder Stege, die den Halter
abstützen oder tragen, einteilig mit ausgeformt werden können,
und zwar auch mit dem Halter, sofern dieser angespritzt wird. Die
Rippen selber können beispielsweise im Luftdurchtrittskanal
angeordnet sein, wobei sich die Lichtquelle zentrisch in dem Kanal
befindet. Bei dieser Anordnung werden die äußeren
Luftleitrippen, sofern vorhanden, nicht mit ausgeleuchtet. Sollen äußere
Rippen, falls diese vorhanden sind, mit ausgeleuchtet werden, so
empfiehlt es sich, die Rippen rückseitig, von außen
nach innen zentrisch zusammenlaufend und an den Enden einen Halter
für das Leuchtelement vorzusehen. Da die Lichtquelle auf
der Mittenachse des Kanals oder parallel hierzu verlaufend liegt,
folgt der Lichtstrahl jeder Schwenkbewegung des Einsatzes.
-
Der
Einsatz kann auch mehrere durchgängige Kanäle
aufweisen, in denen gesonderte Lichtquellen angeordnet sind. Die
mindestens eine Lichtquelle kann aber auch zentral hinter dieser
Anordnung vorgesehen sein. Bei runden Düsen versteht es
sich von selbst, dass die Rippenanzahl so zu wählen ist,
dass der Halter stabil befestigbar bzw. mit ausgeformt ist und dass
eine hohe Festigkeit gegeben ist. Deshalb werden die Rippen bei
runden Düsen im gleichen Rastermaß, beispielsweise
um 120° versetzt drei Rippen, angebracht, um den Halter
gesichert zu fixieren. Bei länglicher Ausbildung des Einsatzes
können rückseitig mehrere Leuchtelemente als Lichtquellen in
einer Ebene vorgesehen sein, wodurch eine kontinuierliche Ausleuchtung
für die gesamte Breite der Düse gegeben ist. Bei
der Anbringung in Verlängerung zum schwenkbaren Einsatz
befindet sich das Leuchtelement im Wesentlichen im Zentrum des Einsatzes
bzw. der gesamten Ausströmanordnung.
-
Um
bestimmte Lichtstrahlführungen zu erreichen, ist in weiterer
Ausgestaltung vorgesehen, dass das Leuchtelement in einem transparenten
Kegel oder in einem lichtleitenden Prisma angeordnet ist, das in
einem Lichtschott am Halter befestigt ist, so dass das Licht gezielt
nach vorne gebündelt oder aufgefächert oder diffus
austreten kann. Selbstverständlich können auch
in Reihe mehrere Rippenanordnungen vorgesehen sein, so dass in dem
Einsatz eine Reihe einzelner Leuchtelemente hintereinander entsteht,
wodurch eine bestimmte Tiefenwirkung erzielbar ist. Die Rippen oder
Stege können aber auch Bestandteile von Luftablenkrippen
sein, die beispielsweise in dem Gehäuse des Einsatzes angeordnet und
als Einheit verschwenkbar sind. Wenn solche Rippen darüber
hinaus aus lichtleitendem Kunststoff bestehen und die Leuchtelemente
so angeordnet sind und eine solche Lichtstrahlcharakteristik aufweisen,
dass ein Lichteintritt in die Stirnflächen der Rippen im
Bereich der Lichtquelle möglich ist, so wird dadurch erreicht,
dass an den sichtbaren schmalen Vorderstirnseiten der Rippen das
Licht austritt. Die schmalen Konturen der Ablenkrippen sind auf
diese Art und Weise deutlich sichtbar. Zum Bespiel braucht in diesem
Fall eine mittige Ausleuchtung gar nicht vorgesehen zu sein. Der
Benutzer sieht das Muster der Ablenkrippen deutlich und kann darüber
auch sofort eine Verstellung des Einsatzes in irgendeine Kipp- oder
Schwenkrichtung oder Schwenkdrehrichtung visuell auf einfache Weise
erfassen.
-
Um
die Lichtstrahlen innerhalb der Rippen leiten zu können,
können die flächigen Seiten mit einem Schutzlack überzogen
sein, so dass hierüber kein Licht austritt. Wenn hier ein
Lack verwendet wird, der zudem auch eine Reflektion ermöglicht,
so tritt das Gesamtlicht, das aufgenommen wird, fast vollständig über
die sichtbaren Schmalseiten der Ablenkrippen aus. Die Wände
können aber auch verspiegelt sein, so dass das Licht der
Leuchtelemente sich über die gesamte Innenseite verteilt
und vorderseitig wieder austreten kann.
-
Es
kann selbstverständlich Licht in den verschiedensten Farbtönen
hier zum Einsatz kommen. Entsprechend sind die Lichtquellen zu gestalten. Leuchtdioden,
die es in den verschiedensten Farben preiswert gibt, sind hier besonders
gut für einen Einsatz geeignet. Es können auch
mehrfarbige LEDs zum Einsatz kommen, die zur Farberzeugung, beispielsweise
in Abhängigkeit von der Schrägstellung bzw. Drehstellung
des Einsatzes, mit einer Steuerschaltung verbunden sind, die die
gewünschte Farbsteuerung ermöglicht. Auch kann
ein Sensor vorgesehen sein, der die Luftdurchtrittsgeschwindigkeit durch
die Düse misst und in Abhängigkeit vom Messwert
ein Licht generiert, das in einer anderen Farbe erscheint, um dem
Benutzer signalisieren zu können, dass bei dieser Farbe
die Düsen eine besondere Öffnungsstellung aufweisen.
-
Des
Weiteren sieht die Erfindung vor, dass mindestens ein Detektor in
der Düse vorgesehen ist, der die Schrägstellung
des Einsatzes und/oder die Luftdurchtrittsgeschwindigkeit und/oder
den Luftdurchsatz durch den Einsatz erfasst und in Abhängigkeit
davon eine Lichtsteuereinrichtung veranlasst, die Lichtintensität
und/oder die Lichtfarbe zu verändern. Selbstverständlich
kann die Lichtsteuereinrichtung auch bewirken, dass diese erst aktiv
wird, wenn beispielsweise das Außenlicht am Fahrzeug eingeschaltet
wird. Ebenso kann aber auch ein unabhängiges Einschalten
des Lichtes mittels eines Dämmerungsschalters vorgesehen
sein. Die Farbabhängigkeit oder die Intensität
des Lichtes kann beispielsweise in Abhängigkeit von dem
Luftdurchsatz gesteuert werden. Besteht ein hoher Luftdurchsatz,
so kann eine intensive Farbe dies signalisieren. Ist der Luftdurchsatz
geringer, kann beispielsweise eine blasse Farbe hierfür
verwendet werden. Des Weiteren kann aber auch in Abhängigkeit
von der Lufttemperatur, die die Luftdüse durchströmt,
die Farbe und/oder die Intensität des Lichtes verändert
werden. Beispielsweise kann eine Signalisierung durch die zentrale
Lichtquelle oder durch andere Lichtanzeigeelemente, beispielsweise über
die Stirnflächen der Rippen oder durch zusätzliche
Lichtleitfaserenden oder durch Leuchtelemente in oder an den Rippen
oder den Rahmenteilen des Einsatzes signalisiert werden. So steht
beispielsweise intensives Rot für sehr heiße Luft,
Rot für heiße Luft und Blau für kalte Luft
bzw. können jegliche Farbnuancen die Lufttemperatur entsprechend
signalisieren.
-
Unter
Nutzung eines zentralen Leuchtelementes im Hintergrund oder durch
Nutzung verschiedener Leuchtelemente, die auch einzeln ansteuerbar sind,
ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass mindestens
in einem Durchgangskanal eine fluoreszierende Polycarbonatfolie
mindestens partiell eingebracht ist. Hierbei handelt es sich um
eine fluoreszierende Folie, die auch unter dem Begriff LISA-Folie
bekannt ist und mit fluoreszierenden Farbstoffen eingefärbt
ist und das Licht sammelt und leitet. Die Folie wandelt das einfallende
Licht in Licht längerer Wellenlängen um. Der größte
Teil des Lichts wird nach den Reflexionsgesetzen innerhalb der Folie
reflektiert (Totalreflexion) und tritt erst durch die Kanten wieder
aus. Solche LISA-Folien sind in den verschiedensten Farben erhältlich.
Aus der Folie können Stanzteile gefertigt werden. Die Folie
ist als Thermofolie verwendbar, die beispielsweise nach dem Hinspritzen
beschnitten wird, so dass die Flanken die leuchtenden Ränder
bilden. Die Folie lässt sich darüber hinaus auch
bedrucken. Auch lässt sich die Folie prägen und
auch Schriften sind durch Heißprägung aufbringbar.
Die Folie lässt sich darüber hinaus verkleben
und verschweißen. Durch die Einbringung der Folie in den
Einsatz, mindestens in den Durchgangskanal aber auch an oder als
Rippenteil ist es möglich, besondere optische Effekte zu
erzielen bzw. Kantenausleuchtungen zu erreichen, die signifikant
hervortreten und die das optische Erscheinungsbild wesentlich prägen
können. Die Folie selbst wird an der Innenwand beispielsweise
eines Durchgangskanals durch Einklipsen, Einkleben oder durch Klemmen
gehalten, die entweder schon am Körper selbst angeformt
sind oder ringförmig eingesetzt werden. Die Folie kann
aber auch durch Hinterspritzen beim Fertigungsprozess eingebracht
sein. Die Folie ist aber auch dafür geeignet, in Kanäle
einge setzt zu werden, die als Beleuchtungskanäle in den
Rippen eingebracht sind. Hier können sie eingedrückt,
eingeklemmt oder auch mit eingespritzt werden, so dass stirnseitig
punktuelle Ausleuchtungen erfolgen. Auch kann die LISA-Folie Rippen
bilden, die in den Einsatz eingesetzt werden.
-
Um
auch punktuelle Ausleuchtungen und/oder optische Signalisierungen
verschiedenster Zustände zu ermöglichen, können
darüber hinaus in den Rippen und/oder den Rippen eines
Mittensterns in einem Durchgangskanal und/oder im Frontrahmen des
Einsatzes Bohrungen für die Aufnahmen von Enden von Lichtleitfasern
vorgesehen sein, deren andere Enden so platziert sind, dass sie
Licht eines Leuchtelementes aufnehmen. Anstelle von Lichtleitfasern
oder auch anstelle des Einsatzes von Streifen aus der LISA-Folie
können aber auch in die Bohrungen direkt Leuchtelemente
eingesetzt sein, deren Anschlussleitungen rückseitig beispielsweise
in Kanälen der Rippen verlegt sind und rückseitig über
das Gehäuse durch Schlaufenbildung zur ungehinderten Verschwenkung
des Einsatzes herausgeführt sind oder mittels Steckkontakte
daran kontaktiert sind, um über die Lichtsteuereinrichtung,
die abgesetzt platziert sein kann, angesteuert werden zu können.
Die Einspeisung des Lichtes kann aber auch über ein zentrales
Prisma in die Lichtleitfasern erfolgen. Auch kann in das Zentrum
des Mittensterns ein geschliffener Edelstein eingesetzt sein, der
vorzugsweise hinterleuchtet ist. Entscheidend ist dabei, dass ein punktförmiger
Lichtaustritt aus den Bohrungen gewährleistet ist. Wenn
die Lichteinkopplung dabei zentrumsnah geschieht, kommen kaum Relativbewegungen
auf die Gleitfasern, die aus Kunststoff oder Glas bestehen können.
Die Lichtleitfasern können aber auch als kurze Abschnitte
in die Bohrungen eingesetzt werden, wenn die Bohrungen von der zentralen
Lichtquelle erfassbar sind. Wenn das Rippenmaterial beispielsweise
ein schwarzer Kunststoff ist und/oder die schmalen sichtbaren Sei ten
metallisiert oder lackiert sind, so treten aus den Bohrungen die einzelnen
Lichtpunkte deutlich hervor.
-
Die
angegebenen vorteilhaften Ausgestaltungsformen und weitere ergeben
sich aus den abhängigen Unteransprüchen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
-
In
den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
Rückansicht einer Luftdüse nach der Erfindung,
-
2 einen
Schnitt längs der in 1 eingezeichneten
Mittenlinie durch die Luftdüse,
-
3 eine
perspektivische Darstellung einer Luftdüse gemäß 1 und 2,
-
4 in
einer perspektivischen Darstellung die in 1 bis 3 dargestellte
Düse mit Bohrungen in den Rippen eines Mittensternes,
-
5 einen
Längsschnitt durch die Luftdüse nach 4 mit
einer eingezeichneten Lichtleitfaser,
-
6 einen
Längsschnitt mit einer eingelegten LISA-Folie in dem mittigen
Durchgangskanal und
-
7 ein
Beispiel der Lichteinleitung in die aus lichtleitfähigem
Material hergestellten Rippen der Düse.
-
Bei
dem Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 handelt
es sich um eine Runddüse mit einem Kugeleinsatz bekannter Art.
Das Gehäuse 1 weist vorderseitig einen angesteckten
Frontrahmen 16 auf, der beispielsweise in ein Loch in einem
Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges einsetzbar ist. Die notwendigen
Haltemittel zur Rückzugssicherung sind hier nicht näher
dargestellt. Der Einsatz 3 weist eine Rippenanordnung aus
Ablenkrippen 4 um einen Luftdurchführkanal 14 auf,
die außenseitig mit einem Mantel versehen sein können
oder aber auch als einzelne Ablenkrippen in Längsrichtung
verlaufend, radial sich erstreckend, vorgesehen sein können.
Diese Rippen 4 sind im Einsatz 3 fest verankert
und außenseitig ringförmig ausgebildet. Ein um
180° versetzt angeordnetes Rippenpaar 4 ist mit
Lagerzapfen 17 versehen, die im drehbar gelagerten Ringgehäuse 18 des
Einsatzes 3 verschwenkbar gelagert sind, so dass einerseits
die gesamte Anordnung über die Lagerzapfen 17 verschwenkt
werden kann, andererseits aber auch innerhalb des Düsengehäuses 1 bzw. des
Raumes, der von dem Frontrahmen 16 und dem Düsengehäuse 1 gebildet
wird, gedreht werden kann, so dass jede beliebige Verstellung der
Anströmung des Düseneinsatzes 3 möglich
ist.
-
Zentrisch
weist der Einsatz 3 einen Luftdurchführkanal 14 auf,
der vorderseitig einen Mittenstern 13 aufweist, der eine
Luftableitung ebenfalls ermöglicht. Im Schnittpunkt ist
ein Halter 19 vorgesehen, in den ein Leuchtelement 20 oder
ein Zierteil einsetzbar ist (3).
-
Wie
aus 1 ersichtlich, weist die Düse an dem
beweglichen Einsatzteil 3 Rippen 5, 6, 7 auf,
die um 120° versetzt angeordnet sind und einen Halter 8 tragen.
An diesem Halter 8 ist die Lichtquelle, nämlich
ein Leuchtelement 9, beispielsweise eine Leuchtdiode, befestigt.
Dieses Leuchtelement 9 strahlt sein Licht zur Vorderseite
hin aus. Um eine Bündelung des Lichtes einerseits zu erreichen
und andererseits auch eine optische Aufwertung und bestimmte Anmutung
des Einsatzes zu erzielen, ist das Leuchtelement als Lichtquelle
in einem transparenten Ke gel 12 gelagert, der seinerseits
in einem Lichtschott 15 am Halter 8 befestigt
ist. Es ist ersichtlich, dass das austretende Licht durch den Luftdurchführkanal 14 ebenfalls
nach vorne austritt. Bei entsprechender Ausbildung der Rippen 5 kann
auch erreicht werden, dass über die Lagerungsrippen für
das Leuchtelement 9 das Licht in diese Längsrippen 5 eingeleitet
wird, so dass es vorderseitig aus den Stirnflächen der
Rippen 4 heraustreten kann.
-
Durch
Verschwenken des Einsatzes 3 wird die Lichtquelle bzw.
werden die vorderen und/oder die hinteren Leuchtelemente automatisch
mit verschwenkt, so dass stets ein gleichförmiger Lichtaustritt
gegeben ist. Darüber ist also visuell signalisierbar, in
welcher Stellung sich der Düseneinsatz befindet. Sollen
darüber hinaus farbliche Signalisierungen ermöglicht
werden, so kann die Lichtquelle eine mehrfarbige Lichtquelle sein,
deren einzelne Lichterzeuger gesondert ansteuerbar sind, so dass
jedwedes farbliches Licht erzeugbar ist. Wenn sich in der Düse
selbst ein Sensor befindet, der den Luftstrom zu detektieren vermag
oder die Schrägstellung, so kann durch Veränderung
der Lichtfarbe ebenfalls dies angezeigt werden.
-
Eine
der Rippen 5, 6, 7 kann auch einen Kabelkanal 10 aufweisen,
in welchen ein Kabel zur Stromversorgung des Leuchtelementes 9 einlegbar ist.
Das Gehäuse 1 weist rückseitig einen
Anschluss 2 für eine Luftzuführleitung
auf.
-
In
den 4 und 5 ist ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem zur punktuellen Lichtanzeige oder zusätzlichen
Lichtanzeige Bohrungen 22 beispielsweise in die Rippen
des Mittensterns 13 eingebracht sind. Diese Bohrungen 22 sind
längsverlaufend eingebracht, können aber auch
in Schrägstellung eingebracht sein. Aus 5 ist
ersichtlich, dass in diesen Bohrungen jeweils eine oder mehrere
Lichtleitfasern 23 enden, deren andere Enden der art vor dem
Lichtzerstreuungskegel 12 des Beleuchtungselementes 9 angeordnet
sind, dass hierüber Licht eingeleitet wird. Das Ende 24 ist
also unmittelbar vor dem Kegel 12 platziert.
-
Es
kann aber auch eine gesonderte Leuchtdiode vorgesehen sein, die
ihr Licht an die Lichtleitfaser 23 abgibt. Augenfällig
tritt also das durch die Lichtleitfaser 23 geleitete Licht
aus der Bohrung 22 hervor, so dass hierüber gesonderte
Signalisierungen oder zusätzliche Signalisierungen, zugeordnet zu
Funktionen, Temperaturen des Luftstroms und dergleichen, vorgenommen
werden können. Anstelle einer Lichtleitfaser 23 kann
aber auch ein Kabelanschluss vorgesehen sein und anstelle des in
der Bohrung 22 endenden Lichtleitfaserendes kann auch eine
Leuchtdiode eingesetzt sein, die eine solche Signalisierung vornimmt.
In gleicher Weise können aber auch in dem Frontrahmen 24 des
Einsatzes 3 derartige Mittel eingesetzt sein. Solche Beleuchtungsanzeigen
können auch im Frontrahmen 16, der am Gehäuse 1 angebracht
ist, zusätzlich vorgesehen sein.
-
In 6 ist
eine weitere Möglichkeit zur Veränderung des optischen
Erscheinungsbildes angegeben. In den Luftdurchtrittskanal 14 ist
eine sogenannte LISA-Folie 21 eingesetzt, eine fluorszierende Polycarbonatfolie,
die fluorszierende Farbstoffe enthält und einfallendes
Licht in lichtlängere Wellenlängen umwandelt.
Der größte Teil dieses Lichtes wird nach den Reflexionsgesetzen
innerhalb der Folie reflektiert und tritt erst durch die Kanten
wieder aus. Hierdurch entsteht im Inneren bei voller Ausstattung mit
der LISA-Folie ein diffuses Licht, was primär von der zentralen
hinteren Lichtquelle 9 bestimmt ist. Zusätzlich
tritt ein ringförmiger Lichtstreifen stirnseitig an den
Austrittskanten in Erscheinung und erzeugt ein besonderes optisches
Bild, worüber nicht nur die Funktionszustände
der Düse selbst signalisierbar sind, sondern auch deutlich
die Kippstellung sichtbar wird. Die Einspeisung des Lichtes erfolgt
im Ausführungsbeispiel in 6 über
die hinteren Stirnflächen über lichtführende
Stege, die von dem Leuchtelement 9 ausgeleuchtet werden.
-
In 7 ist
eine Variante dargestellt, bei der die Rippen 4 und der
Luftkanal 14 aus lichtleitendem Kunststoff bestehen, so
dass hierüber eine Ausleuchtung der vorderen Schmalseiten
gegeben ist und gegebenenfalls ein diffuser Lichtaustritt aus der
Mantelwand des Luftkanals 14 und den Seiten, wenn diese unbehandelt
sind. Die Lichteinspeisung erfolgt durch den hinteren Lichtschott 15,
der aus lichtsammelndem Kunststoff besteht und korbförmig
angeformt ist, um das Licht über die hinteren Stirnflächen
einzuspeisen, ohne den Luftstrom wesentlich zu behindern.
-
- 1
- Gehäuse
- 2
- Anschluss
- 3
- Einsatz
- 4
- Rippe
- 5
- Rippe
- 6
- Rippe
- 7
- Rippe
- 8
- Halter
- 9
- Leuchtelement
- 10
- Kabelkanal
- 11
- Kabel
- 12
- Kegel
- 13
- Mittenstern
- 14
- Luftkanal
- 15
- Lichtschott
- 16
- Frontrahmen
- 17
- Rippen
- 18
- Ringgehäuse
- 19
- Halter
- 20
- Leuchtelement
- 21
- Polycarbonatfolie
- 22
- Bohrungen
- 23
- Lichtleitfaser
- 24
- Frontrahmen
(Einsatz)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19847884
A1 [0002]
- - DE 3909645 C2 [0003]
- - DE 2814627 [0004]
- - DE 4428742 A1 [0005]
- - DE 202004013430 U1 [0009, 0010]
- - DE 102005012538 A1 [0009, 0010]
- - DE 202008008827 U1 [0010]