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DE202009004235U1 - Leichtbauplatte - Google Patents

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DE202009004235U1
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Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH
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    • E04C2/34Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure composed of two or more spaced sheet-like parts
    • E04C2/36Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure composed of two or more spaced sheet-like parts spaced apart by transversely-placed strip material, e.g. honeycomb panels
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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Leichtbauplatte (1), insbesondere für Möbel, Bauelemente und dergleichen, mit
mindestens zwei Decklagen (3, 5) und mindestens einer zwischen den Decklagen angeordneten Kernlage (7) aus Füllmaterial, das eine geringere mittlere Dichte besitzt als die Decklagen (3, 5),
dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest eine der Decklagen (3, 5) mindestens eine Schicht (30, 50) aus Karton und/oder Pappe aufweist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Leichtbauplatte, insbesondere für Möbel, Bauelemente und dergleichen, mit mindestens zwei Decklagen und mindestens einer zwischen den Decklagen angeordneten Kernlage aus Füllmaterial, das eine geringere mittlere Dichte besitzt als die Decklagen.
  • Stand der Technik
  • Leichtbauplatten der eingangs genannten Art finden beispielsweise im Bereich der Möbel- und Bauelementeindustrie immer größere Anwendung. So offenbart beispielsweise die EP 1 990 159 A ein Verfahren zum Herstellen gattungsgemäßer Leichtbauplatten. Die Leichtbauplatte weisen Decklagen auf, die beispielsweise aus Span- oder Sperrholzplatten bestehen. Dazwischen ist eine leichte Kernlage angeordnet, die beispielsweise durch ein Wabenmaterial gebildet sein kann.
  • Derartige Leichtbauplatten haben sich in der Praxis bewährt, da sie ein sehr geringes Gewicht mit einer ausreichenden Steifigkeit und Stabilität vereinen. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Herstellung von Leichtbauplatten mit einem erheblichen Handhabungs- und Bearbeitungsaufwand verbunden ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Leichtbauplatte der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die mit einem geringen Handhabungs- und Bearbeitungsaufwand hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Leichtbauplatte nach Anspruch 1 gelöst. Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich eine Leichtbauplatte mit ausreichender Steifigkeit und Stabilität auch aus Ausgangsmaterialien herstellen lässt, die einzeln eine vergleichsweise geringe Steifigkeit und Stabilität besitzen und erst im Verbund die benötigte Gesamtsteifigkeit bzw. -stabilität entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass bei einer gattungsgemäßen Leichtbauplatte zumindest eine der Decklagen mindestens eine Schicht aus Karton und/oder Pappe aufweist.
  • Durch den Einsatz von Karton und/oder Pappe für eine oder mehrere Decklagen lässt sich das Herstellungsverfahren der erfindungsgemäßen Leichtbauplatte drastisch vereinfachen. Dies kommt beispielsweise daher, dass Karton bzw. Pappe beispielsweise auch in kompakter Form, z. B. Rollenform, vorgehalten werden kann und für die Herstellung der Leichtbauplatte lediglich von der Rolle gezogen werden muss. Darüber hinaus lässt sich Karton bzw. Pappe aufgrund des geringen Gewichts deutlich leichter handhaben, und auch die Formatierung und Nachbearbeitung von Decklagen aus Karton bzw. Pappe gestaltet sich deutlich einfacher und zügiger als diejenige von deutlich festeren Materialien wie beispielsweise Spanplatte oder Sperrholz.
  • Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz von Karton bzw. Pappe für die Decklagen eine weitere deutliche Gewichtsreduzierung der erfindungsgemäßen Leichtbauplatte, während weiterhin eine für sehr viele Anwendungen ausreichende Steifigkeit und Stabilität der Leichtbauplatte sichergestellt wird. Dabei hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass trotz des Einsatzes relativ flexibler Karton- bzw. Pappematerialien für die Decklagen dennoch in der Sandwichstruktur der Leichtbauplatte eine ausreichende Steifigkeit bzw. Stabilität entsteht. Durch diese Synergie entstehen erhebliche Vorteile gegenüber dem Stand der Technik.
  • Die Decklagen können im Rahmen der vorliegenden Erfindung prinzipiell durch eine einzelne Lage Karton bzw. Pappe gebildet sein. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass zumindest eine der Decklagen durch Wellkarton oder Wellpappe gebildet ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders vielschichtige und leistungsfähige Sandwichstruktur, bei der die Decklagen selbst gewissermaßen eine leichte Kernlage (Welle) aufweisen und zwischen diesen Decklagen aus Wellpappe bzw. Wellkarton eine weitere leichte Kernlage vorgesehen ist. Mit dieser Struktur ergibt sich ein extrem geringes Gewicht bei – in Bezug auf die Ausgangsmaterialien – hoher Steifigkeit und Stabilität.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass zumindest eine der Decklagen eine Zusatzschicht aus einem von Karton und/oder Pappe unterschiedlichem Material aufweist, insbesondere aus Kunststoff, Metall, Lack, Holz oder Furnier. Hierdurch lassen sich nicht nur besondere optische Effekte erzielen, sondern die Leichtbauplatte kann auch eine zusätzliche Schutzschicht erhalten, welche die Leichtbauplatte beispielsweise gegen Feuchtigkeit oder Stoßbeanspruchungen schützt. Hierdurch kann die Leistungsfähigkeit der Leichtbauplatte weiter erhöht werden, ohne dass das Gewicht der Leichtbauplatte spürbar ansteigt.
  • Die erfindungsgemäße Leichtbauplatte eignet sich daher prinzipiell für beliebige Anwendungen im Bereich der Möbel- und Bauelemente sowie anderen Bereichen. Um dabei ein ansprechendes Erscheinungsbild und eine hohe Dauerhaftigkeit der Leichtbauplatte sicherzustellen, ist es gemäß einer Weiterbildung vorgesehen, dass zumindest eine Schmalfläche der Leichtbauplatte durch ein Kantenmaterial verschlossen ist. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Leichtbauplatte wie eine herkömmliche Möbelplatte bzw. wie ein herkömmliches Bauelement verwendet und verarbeitet werden.
  • Obgleich das Kantenmaterial im Rahmen der Erfindung vorteilhaft auch als reine Abdeckkante dienen kann, ist es besonders bevorzugt, dass das Kantenmaterial zumindest abschnittsweise in dem Bereich zwischen den Decklagen hineinreicht. Hierdurch kann das Kantenmaterial auch dazu benutzt werden, die Leichtbauplatte senkrecht zu ihrer Erstreckungsrichtung zu stabilisieren, aber auch zusammenzuhalten. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders stabile und dauerhafte Leichtbauplatte mit ansprechendem Erscheinungsbild.
  • Alternativ oder zusätzlich ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das Kantenmaterial zumindest abschnittsweise die Stirnflächen der Decklagen abdeckt. Hierdurch können die zumindest abschnittsweise aus Karton bzw. Pappe hergestellten Decklagen vor Beschädigungen und Feuchtigkeit geschützt werden, während gleichzeitig nicht mehr zu erkennen ist, dass es sich um eine auf Karton bzw. Pappe basierenden Leichtbauplatte handelt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 zeigt schematisch eine Perspektivansicht einer Leichtbauplatte als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • Eine Leichtbauplatte 1 als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in 1 schematisch in einer teilweise freigeschnittenen Perspektivansicht dargestellt. Die Leichtbauplatte 1 dient beispielsweise als Möbelplatte und kann somit beispielsweise für Tische, Schränke, Küchen und vielfältige andere Möbelstücke verwendet werden. Alternativ kann die Leichtbauplatte 1 beispielsweise auch als Bauelement verwendet werden, beispielsweise als Tür oder für den Innenausbau. Selbstverständlich sind auch andere Einsatzgebiete möglich.
  • Die Leichtbauplatte umfasst, wie in 1 zu erkennen ist, zwei Decklagen 3, 5, zwischen denen eine Kernlage 7 aus Füllmaterial angeordnet ist. Die Kernlage 7 besteht in der vorliegenden Ausführungsform aus einem Wabenmaterial, das beispielsweise aus Papier bestehen kann und Hohlräume aufweist, die sich zwischen den beiden Decklagen 3, 5 erstrecken. Ebenso sind auch vielfältige andere Materialien als Kernlage 7 möglich, wie beispielsweise Leichtschäume, etc.
  • Die Decklagen 3, 5 besitzen in der vorliegenden Ausführungsform einen Sandwichaufbau und umfassen jeweils zunächst eine Schicht 30 bzw. 50 aus Wellkarton bzw. Wellpappe. Unter dem Begriff Pappe ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Papier- bzw. Zellstoff-basiertes Material mit einem Flächengewicht von mindestens 600 g/m2 zu verstehen. Leichtere Materialien werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Karton bezeichnet. Dabei weisen die Schichten 30 bzw. 50 jeweils in sich zwei Lagen auf, zwischen denen eine gewellte Lage 32 angeordnet ist. Unter gewellt sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfältige Formen zu verstehen, einschließlich Zickzack-Formen und Wabenformen etc.
  • Die Schichten 30, 50 aus Wellkarton bzw. Wellpappe sind mit der Kernlage 7 verleimt. Darüber hinaus weisen die Schichten 30 bzw. 50 auf ihrer Außenseite jeweils eine Zusatzschicht 34 bzw. 54 auf, die in der vorliegenden Ausführungsform durch eine Kunststoff- oder Lackschicht gebildet ist. Alternativ oder zusätzlich können hier auch Dekorpapiere, Metallschichten und vielfältige andere Zusatzschichten zum Einsatz kommen.
  • Wie in 1 ebenfalls zu erkennen ist, ist eine rechts in 1 gezeigte Schmalfläche der Leichtbauplatte 1 durch ein Kantenmaterial 9 verschlossen, das beispielsweise aus Kunststoff oder gegebenenfalls auch aus Karton oder anderen geeigneten Materialien bestehen kann. Dabei weist das Kantenmaterial 9 einen Stützabschnitt 9' auf, der sich in dem Bereich zwischen den Decklagen 3, 5 erstreckt, wobei das Kantenmaterial 9 unter Abschnitt 9' einstückig oder mehrteilig ausgebildet sein kann. Ferner bedeckt das Kantenmaterial 9 die Stirnflächen der Decklagen 3, 5.
  • Ferner ist zu beachten, dass im Rahmen der Erfindung auch mehrere Platten, wie sie beispielsweise in 1 gezeigt ist, sandwichartig zu einer Gesamtplatte übereinandergelegt und verbunden werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1990159 A [0002]

Claims (6)

  1. Leichtbauplatte (1), insbesondere für Möbel, Bauelemente und dergleichen, mit mindestens zwei Decklagen (3, 5) und mindestens einer zwischen den Decklagen angeordneten Kernlage (7) aus Füllmaterial, das eine geringere mittlere Dichte besitzt als die Decklagen (3, 5), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Decklagen (3, 5) mindestens eine Schicht (30, 50) aus Karton und/oder Pappe aufweist.
  2. Leichtbauplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Schichten (30, 50) durch Wellkarton oder Wellpappe gebildet ist.
  3. Leichtbauplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Decklagen (3, 5) eine Zusatzschicht (34, 54) aus einem von Karton und/oder Pappe unterschiedlichen Material aufweist, insbesondere aus Kunststoff, Metall, Lack, Holz oder Furnier.
  4. Leichtbauplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Schmalfläche der Leichtbauplatte durch ein Kantenmaterial (9) verschlossen ist.
  5. Leichtbauplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kantenmaterial (9) zumindest abschnittsweise in den Bereich zwischen den Decklagen (3, 5) hineinreicht.
  6. Leichtbauplatte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kantenmaterial (9) zumindest abschnittsweise die Stirnflächen der Decklagen (3, 5) abdeckt.
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