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DE102022105601A1 - Brandschutztür - Google Patents

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DE102022105601A1
DE102022105601A1 DE102022105601.5A DE102022105601A DE102022105601A1 DE 102022105601 A1 DE102022105601 A1 DE 102022105601A1 DE 102022105601 A DE102022105601 A DE 102022105601A DE 102022105601 A1 DE102022105601 A1 DE 102022105601A1
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DE
Germany
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insert
door leaf
cover layers
adhesive
intumescent
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102022105601.5A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Hagenauer
Gerhard Schmidt
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Coatib GmbH
H Flachs GmbH
Original Assignee
Coatib GmbH
H Flachs GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Coatib GmbH, H Flachs GmbH filed Critical Coatib GmbH
Priority to DE102022105601.5A priority Critical patent/DE102022105601A1/de
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/70Door leaves
    • E06B3/82Flush doors, i.e. with completely flat surface
    • E06B3/822Flush doors, i.e. with completely flat surface with an internal foursided frame
    • E06B3/825Flush doors, i.e. with completely flat surface with an internal foursided frame with a wooden frame
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/92Protection against other undesired influences or dangers
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Türblatt umfassend eine Einlage aus einem plattenförmigen Material und zwei Decklagen, die an den gegenüberliegenden Hauptoberflächen der Einlage angeordnet und mit einem Klebemittel mit der Einlage verklebt sind. Um ein Türblatt bereitzustellen, dass einfach herzustellen ist und heutige Brandschutzanforderungen erfüllt, ist vorgesehen, dass das Klebemittel zum Verkleben der Einlage mit den Decklagen intumeszierend ist und bei Einwirkung von Hitze expandiert, um die Einlage vor der Hitze zu schützen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Türblatt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und die Verwendung eines Klebemittels gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
  • Türblätter, insbesondere Türblätter für Innentüren, sind üblicherweise mehrlagig aufgebaut und weisen einen innen liegenden Kern mit um den Kern angeordneten Rahmenhölzern und außenliegenden Decklagen auf. Der strukturelle Aufbau ist abhängig von den technischen Ansprüchen, beispielsweise im Bereich des Schallschutzes und Brandschutzes. Üblicherweise besteht der Kern mindestens zu Teilen aus einem zellulosehaltigen Material, beispielsweise Holzwerkstoffplatten oder ähnlichem.
  • Um heutigen Brandschutzanforderungen gerecht zu werden, wird der strukturelle Aufbau der Tür immer aufwendiger. Ein bekanntes Problem beim Brandschutz ist der Umstand, dass sich im Brandfall ein Türblatt verzieht, d. h. es wird rund, wodurch Spalten zwischen dem Türblatt und der Türzarge entstehen. Durch diese Spalten können sich Rauchgase und das Feuer ausbreiten. Dieses Problem tritt insbesondere bei dünnen Türen auf, insbesondere dünnen Zimmertüren im Bereich von 39 mm bis 60 mm Stärke, da hier ein starker Verzug der Tür im Brandfall entstehen kann. Um dies zu verhindern, ist es bekannt, die Rahmenhölzer bzw. außenliegende an den Rahmenhölzern angeordnete Schichten mit einer intumeszierenden Imprägnierung zu versehen oder ein intumeszierendes Klebemittel in diesem Bereich aufzutragen, welches im Brandfall aufschäumt und entstehende Spalten zwischen der Türzarge und dem Türblatt verschließt. Eine derartige Verwendung von intumeszierenden Beschichtungen zum Verschließen von Durchgangsöffnungen im Brandfall ist allgemein üblich und wird bspw. auch bei Rohrdurchbrüchen angewendet. Auch im Bereich von Innenverkleidungen werden intumeszierende Schichten eingesetzt. So offenbart die DE 10 2010 048 575 A1 beispielsweise ein Akustikpaneel mit einem Wabenkern und äußeren perforierten Dekorschichten. Die Perforation soll eine besonders gute Schalldämmung bewirken. Um den Brandschutz zu gewährleisten, schlägt die DE 10 2010 048 575 A1 vor, die äußere Dekorschicht mit einem intumeszierenden Kleber aufzukleben, der im Brandfall aufschäumt und die Löcher der perforierten Außenlage verschließt.
  • Ein weiterer Ansatz bei der Verwendung von intumeszierenden Beschichtungen ist aus der AT 007574 U2 bekannt, die ebenfalls im Seitenkantenbereich von Türblättern intumeszierendes Material verwendet. Dieses soll allerdings beim Aufschäumen die Rahmenhölzer des Türblattes gegen die Türzarge drücken, wodurch zum einen Spalten zwischen dem Türblatt und der Türzarge verschlossen werden. Durch einen besonders Anpressdruck der Rahmenhölzer in die Türzarge soll das sich verformende Türblatt zudem daran gehindert werden, sich aus der Türzarge heraus zu bewegen.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannte Verwendung von intumeszierenden Mitteln im Bereich von Türen ist verfahrenstechnisch aufwendig, da der partielle Auftrag der intumeszierenden Mittel im Bereich der Seitenkanten immer zusätzliche Arbeitsschritte beim Herstellen der Türblätter notwendig macht.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Türblatt vorzuschlagen, dass einfach herzustellen ist und heutige Brandschutzanforderungen erfüllt.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe durch ein Türblatt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch die Verwendung eines Klebemittels zum Herstellen eines Türblatts mit den Merkmalen des Anspruchs 9. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Dabei sind alle beschriebenen Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
  • Das erfindungsgemäße Türblatt umfasst eine Einlage aus einem plattenförmigen Material und zwei Decklagen, die an den gegenüberliegenden Hauptoberflächen der Einlage angeordnet und mit einem Klebemittel mit der Einlage verklebt sind, wobei das Klebemittel intumeszierend ausgebildet ist und bei Einwirkung von Hitze expandiert, um die Einlage vor der Hitze zu schützen.
  • Während im Stand der Technik die im Türbereich eingesetzten intumeszierenden Mittel im Kantenbereich von Türen Einsatz finden, mit dem Zweck, im Brandfall einen Spalt zwischen dem Türblatt und der Türzarge zu füllen und / oder die Rahmenhölzer mit einem hohen Anpressdruck in die Türzarge zu drücken, um eine rund werdende Tür mit Kraft in Position zu halten, ist der Kern der Erfindung ein Rund werden der Tür und damit das Entstehen von Spalten zwischen dem Türblatt und der Türzarge von vornherein zu verhindern. Hierfür bildet das flächig im Bereich der Deckseiten und der Einlage und nicht an den Seitenkanten aufgetragene intumeszierende Klebemittel im Brandfall eine Schutzschicht über der Einlage und unter den Decklagen aus, wodurch die Einlage vor großen Hitzeeinwirkungen über einen längeren Zeitraum geschützt wird. So kann das Feuer zwar die Deckseiten angreifen und abbrennen, das Rund werden der Einlage und damit des Türblattes und damit das Entstehen von Spalten wird aber wirkungsvoll von vornherein verhindert.
  • Durch den einfachen Austausch der heute eingesetzten Klebemittel durch intumeszierenden Klebemittel ist es zudem möglich, den Herstellungsprozess von Türen ohne weitere zusätzliche Prozessschritte und mit den heute eingesetzten gängigen Vorrichtungen für die Herstellung des erfinderischen brandgeschützten Türblattes weiter zu verwenden. Dabei verbessert sich die Brandbeständigkeit des Türblattes bereits mit einem geringen, nur für die Klebkraft notwendigen intumeszierenden Klebstoffauftrag so weit, dass die Feuerwiderstandsklasse EI 30 (EN 1634-1) ohne weiteres erreicht wird.
  • Unter einem plattenförmigen Material werden Werkstoffe verstanden, die in Plattenform vorliegen. Sie zeichnen sich durch eine ausreichende Biegesteifigkeit aus, die sie von einer Matte unterscheidet. Demnach sind Matten als Einlagen im Sinne der Erfindung ausgeschlossen. Plattenförmiges Material ist vorzugsweise als Vollmaterial ausgebildet, damit das aufschäumende Klebemittel nicht oder nur sehr geringfügig in die Einlage einschäumen bzw. die Einlage sogar durchschäumen kann. Als Gegenbeispiel zu Vollmaterial wären bspw. Wabeneinlagen, wie Papierwaben zu nennen.
  • Die Decklagen grenzen vorteilhafterweise direkt an die Hauptoberflächen der Einlage an und sind vorzugsweise direkt mit den Oberflächen der Einlage verbunden. Es ist somit jeweils eine Decklage an jeder der gegenüberliegenden Hauptoberflächen der Einlage angeordnet und jeweils mit einem intumeszierenden Kleber mit der Einlage verklebt. Als Decklagen sind insbesondere Werkstoffplatten (plattenförmiges Material) eingesetzt. Die Decklagen grenzen sich entsprechend von Blättern, Matten, Folien usw. ab, die nicht als Decklagen im Sinne der Erfindung zu verstehen sind. Neben der Einlage und den Decklagen können beim Türblatt weitere Lagen vorhanden sein, die jedoch vorzugsweise nicht zwischen der Einlage und den Decklagen angeordnet sind.
  • Unter dem Klebemittel ist eine klebende Substanz zu verstehend, die für die Nutzung einer Tür eine ausreichend dauerhafte und feste Verbindung zwischen der Einlage und den Decklagen herstellt. Die Hauptoberflächen sind die von den Seitenkanten der Einlage begrenzten Oberflächen.
  • Die Expansion des intumeszierenden Klebemittels kann individuell auf die Anforderungen an das Türblatt eingestellt werden, was sowohl die Auslösetemperatur, bei der das Klebemittel anfängt aufzuschäumen, als auch den Expansionsgrad betrifft. Bei der vorliegenden Erfindung reichen üblicherweise geringe Expansionsgerade aus, da keine außenliegenden Spalten /Öffnungen verschlossen, sondern nur eine Schutzschicht ausgebildet werden sollen. Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist dementsprechend auch, dass der Kleber von außen nicht sichtbar ist, und es sich somit um einen für den Verbraucher unsichtbaren Brandschutz handelt.
  • Die erfindungsgemäßen Türblätter werden insbesondere so ausgebildet, dass sie mindestens die Feuerwiderstandsklasse EI 30 nach EN 1634-1 erreichen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine sich um die Einlage erstreckende Umrahmung aus Rahmenkörpern angeordnet ist. Unter Rahmenkörpern sind biegesteife, meist quadratische oder rechtwinklige Stäbe oder Rohre zu verstehen. Die Rahmenkörper sind vorzugsweise aus Holz, bspw. aus Vollholz oder Plattenwerkstoff aus Holz, wie bspw. aus Streifen einer Furnierholzplatte ausgebildet. Rahmenkörper aus Holz werden auch Rahmenhölzer genannt. Auch sind besonders dünne Rahmenkörper bspw. unter dem Begriff „Lippings“ bekannt, die vorzugsweise Holz oder Holzwerkstoff umfassen oder hieraus bestehen.
  • Die Umrahmung kann entweder an den Seitenkanten der Einlage angeordnet sein und von den Deckseiten überdeckt werden oder sie ist an den Seitenkanten der Einlage und den mit der Einlage verklebten Deckseiten angeordnet, d. h. die Rahmenkörper werden von den Deckseiten nicht überdeckt. Bei dieser Ausführung sind die Rahmenkörper insbesondere als dünne Lippings (bspw. 2 mm bis 10 mm stark) ausgebildet. Die Umrahmung wird aus mindestens zwei Rahmenkörpern, vorzugsweise drei Rahmenkörpern, insbesondere aus vier Rahmenkörpern gebildet. Die Rahmenkörper sind an den Seitenkanten der Einlage (oder Einlage mit Decklagen) angeordnet, bei zwei Rahmenkörpern vorzugsweise an den gegenüberliegenden Längsseiten, bei drei Rahmenkörpern vorzugsweise an den gegenüberliegenden Längsseiten und der späteren Kopfseite des Türblattes, bei vier Rahmenkörpern an allen vier Seiten der Einlage (oder Einlage mit Decklagen). Die einzelnen Rahmenkörper können in den Eckbereichen, in denen zwei Rahmenkörper aneinandergrenzen kontaktlos zueinander angeordnet sein, bspw. unter Ausbildung eines geringen Spaltes, sind vorzugsweise jedoch in den Eckbereichen untereinander verbunden.
  • Bei beiden Ausführungen der Rahmenkörper, insbesondere jedoch bei der Anordnung von Rahmenkörpern zwischen den Deckseiten treten im Herstellungsprozess der Türblätter üblicherweise immer Spalte zwischen der Einlage und den Rahmenkörpern, der Einlage mit Deckseiten und den Rahmenkörpern bzw. zwischen den Rahmenkörpern selbst Spalten auf, durch die im Brandfall das Feuer und/oder Rauchgase relativ schnell durch das Türblatt durchschlagen können. Ein weiterer Effekt des intumeszierenden Klebemittels zwischen der Einlage und den Decklagen ist, dass diese Spalten zwischen der Einlage und den Rahmenkörpern, zwischen der Einlage mit Decklagen und Rahmenkörpern bzw. zwischen den Rahmenkörpern selbst von dem intumeszierenden Klebemittel im Brandfall ausgefüllt oder zumindest überdeckt werden, sodass auch ein Durchschlagen des Feuers durch diese Spalten im Türblatt verhindert wird.
  • Die an die Einlage angrenzenden Decklagen werden mit der Einlage üblicherweise vollflächig verklebt. Dementsprechend ist auch das intumeszierende Klebemittel besonders bevorzugt vollflächig angeordnet, d. h. es verklebt verzugsweise die gesamte Hauptoberfläche der Decklage mit der Hauptoberfläche der Einlage, ggf. mit der Einlage und der Umrahmung. Ein Verkleben der Rahmenkörper mit den Seitenkanten der Einlage/Decklagen bzw. der Rahmenkörper untereinander muss zum Verschließen der herstellungsbedingen Spalten nicht zwingend mittels des intumeszierende Klebmittels erfolgen. Zum Verschließen dieser Spalten reicht der Auftrag des intumeszierenden Klebemittels auf die Hauptoberflächen der Einlagen/Deckseiten aus.
  • Für die Verklebung der an die Einlage angrenzenden Decklagen wird besonders bevorzugt ausschließlich das intumeszierende Klebemittel verwendet, sodass der oben beschriebene einfache Austausch der Klebemittel im Herstellungsprozess durchgeführt werden kann. Weitere andere Klebemittel zwischen den Decklagen und der Einlage, beispielsweise welche, die in besonderen Abschnitten aufgetragen sind, gibt es vorzugsweise nicht.
  • Die Decklagen können als Außenlagen des Türblatts, beispielsweise als dekorative Außenlagen ausgebildet sein. Neben der beschriebenen Einlage und den Decklagen kann das Türblatt - wie bereits oben ausgeführt - auch weitere Lagen umfassen. So ist es beispielsweise möglich, dass an den Decklagen weitere Decklagen und / oder dekorative Außenlagen, beispielsweise Dekorschichten angeordnet sind. Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass an einer oder beiden Decklagen mindestens eine weitere Decklage und/oder Außenlage angeordnet sind, wobei die weiteren Decklagen / Außenlagen mindestens abschnittsweise mit den Decklagen mittels eines intumeszierenden Klebemittels verklebt sind. Hierdurch wird die Brandbeständigkeit weiter erhöht, da auch die Decklagen noch einmal zusätzlich vor direkter Hitzeeinwirkung und Feuer geschützt werden. Vorzugsweise wird dabei das gleiche intumeszierende Klebemittel wie zwischen der Einlage und den Decklagen verwendet, wodurch der Herstellungsprozess weiter einfach gehalten wird. Die weiteren Decklagen/Außenlagen sind vorzugsweise ebenfalls als plattenförmige Werkstoffe ausgebildet.
  • Prinzipiell kann die Einlage bei den erfindungsgemäßen Türblättern aus unterschiedlichen Materialien bestehen, die plattenförmig ausgebildet sind. Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Einlage mindestens eine Cellulose basierende Werkstoffplatte umfasst, insbesondere eine Werkstoffplatte auf Basis eines nachwachsenden Rohstoffes bspw. eine Holzwerkstoffplatte und/oder eine Werkstoffplatte auf Basis einer Jahrespflanze, insbesondere mindestens eine Flachsplatte. Die Werkstoffplatte kann bspw. als Spanplatte, Röhrenspanplatte und/oder Faserplatte, ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die Einlage mindestens eine Mineralfaserplatte, insbesondere mindestens eine Mineralwolleplatte enthalten. Vorteilhaft sind die Einlagen als Sandwichplatten ausgebildet, die mehrere Lagen aus den vorgenannten Materialien und/oder Strukturen umfassen. Insbesondere sind die Sandwichplatten mit mindestens zwei gleichen Lagen ausgebildet. Gerade alle der vorgenannten Cellulose basierten bevorzugten Materialien und Plattenarten sind brennbar. Die erfindungsgemäße intumeszierende Klebemittelschicht schützt diese vor dem Feuer, wodurch zum einen ein vorschnelles Abbrennen oder Verbrennen der Einlagen verhindert wird, zum anderen wird aufgrund des Abhaltens der Hitze des Feuers auch ein starkes Austrocknen und ein damit verbundenes Verziehen der Einlagen vermieden. Neben den vorgenannten vorzugsweise zellulosehaltigen Materialien für die Einlage, bewirken die intumeszierenden Klebemittel auch bei Türblättern mit Einlagen die mindestens eine Mineralfaserplatte, insbesondere mindestens eine Mineralwolleplatte enthalten, ein vorzeitiges Schmelzen oder Verziehen wirkungsvoll.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Stärke des Türblattes zwischen 39 mm und 60 mm, insbesondere maximal 50 mm + / -2 mm, bevorzugt maximal 45 mm + / -2 mm beträgt. Der Schutzeffekt des intumeszierenden Klebemittels tritt insbesondere bei derart dünnen Türen hervor, da dünne Türen gegenüber stärkeren Türen (Stärke > 60 mm) schneller anfangen rund zu werden und den Brandlasten nicht standhalten. Dementsprechend sind die Türblätter besonders bevorzugt Türblätter für Innentüren.
  • Weiter wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst durch die Verwendung eines Klebemittels zum Herstellen eines Türblattes mit einer Einlage und mit der Einlage verklebten Decklagen, wobei zum Verkleben der Decklagen mit der Einlage ein intumeszierendes Klebemittel verwendet wird. Wie bereits oben ausgeführt hat das intumeszierende Klebemittel insbesondere zwei Effekte. Zum einen bildet es eine brandschützende Schicht über der Einlage aus und verhindert die Einwirkung von Hitze im Brandfall auf die Einlage, wodurch das vorzeitige Abbrennen der Einlage und das Rund werden des Türblattes und damit einhergehende Spaltöffnungen zwischen dem Türblatt und der Türzarge vermieden werden. Sollte das Türblatt zudem eine Umrahmung aus Rahmenkörpern aufweisen füllt das intumeszierende Klebemittel zwischen der Einlage und den Rahmenkörpern, der Einlage mit Deckseiten und Rahmenkörpern bzw. zwischen den Rahmenkörpern produktionsbedingt entstandene Spalten beim Expandieren aus bzw. deckt diese ab, wodurch auch das Durchschlagen des Feuers oder Rauches durch derartige Spalten im Türblatt verhindert wird.
  • Intumeszierende Klebemittel können in unterschiedlichster Form ausgebildet sein. Besonders bevorzugt wird ein intumeszierendes Klebemittel auf Basis von Acrylat, Styrol-Acrylat oder Polyvinylacetat (PVAC) verwendet. Der Vorteil dieser Klebemittel ist die einfache Austauschbarkeit mit den heute gängigen Klebemitteln in der Türenindustrie. Das intumeszierende Klebemittel ist vorzugsweise Wasser verdünnbar ausgebildet, sodass die Vorrichtungen im Herstellungsprozess einfach zu reinigen sind.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist zudem vorgesehen, dass die verwendeten Klebemittel als Flüssigkeit aufgetragen werden. Dabei weisen die Klebemittel vorzugsweise beim Auftragen eine Viskosität zwischen 800 mPas bis 2500 mPas bei 20 °C auf. Hierdurch ist gewährleistet, dass die derzeit häufig verwendeten Klebemittel einfach durch das intumeszierende Klebemittel ausgetauscht werden können, da dieses mit den bekannten und vorhandenen Vorrichtungen aufgetragen, bspw. aufgesprüht oder aufgewalzt werden kann.
  • Um die Feuerfestigkeit EI 30 nach EN 1634-1 zu erreichen, reicht es aus, dünne Klebemittelschichten zu verwenden, da das intumeszierende Klebemittel an sich keine größeren Lücken, beispielsweise sich bildende Spalten zwischen dem Türblatt und der Türzarge ausfüllen muss, sondern nur eine Schutzschicht über der Einlage bilden soll. Insofern ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass zum Verkleben der Decklagen mit der Einlage zwischen 80 g/m2 und 500 g/m2 des Klebemittels aufgetragen werden.
  • Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit dem Türblatt beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung der beanspruchten Verwendung darstellen, sodass ein Block- oder ein Bauelement des beschriebenen Türblattes auch als ein entsprechender Verwendungsschritt oder als ein Merkmal der Verwendung zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder als ein Verwendungsschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals des Türblattes dar.
  • Im Weiteren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
    • 1 schematisch im Querschnitt ein erfindungsgemäßes Türblatt mit einer Einlage und an beiden Hauptoberflächen der Einlage angeordneten Decklagen und zwischen den Decklagen angeordneten Rahmenkörpern;
    • 2 schematisch im Querschnitt ein erfindungsgemäßes Türblatt mit einer Einlage und an beiden Hauptoberflächen der Einlage angeordneten Decklagen und an den Seitenkanten der Einlagen und Decklagen angeordneten Rahmenkörpern.
  • 1 zeigt schematisch in einen Querschnitt ein erfindungsgemäßes Türblatt 1 mit einer Einlage 3 und die Einlage 3 umfassende Rahmenkörper 4. In diesem Ausführungsbeispiel sind vier Rahmenkörper 4 angeordnet, die eine Umrahmung 11 ausbilden. Abhängig von den Anforderungen an das Türblatt können aber ggf. auch nur zwei oder drei Rahmenkörper angeordnet sein, die ebenfalls als Umrahmung 11 verstanden werden können. Herstellungsbedingt haben sich zwischen den Rahmenkörpern 4 und der Einlage 3, ggf. auch zwischen den Rahmenkörper 4 im Bereich der Ecken des Türblattes 1, schmale produktionsbedingte Spalten 5 ergeben. Beidseitig, an den jeweiligen Hauptoberflächen 2 der Einlage 3, sind Decklagen 6 angeordnet. Die Rahmenkörper 4 sind zwischen den Decklagen 6 angeordnet. Die Decklagen 6 sind mit einem intumeszierenden Klebemittel 7, hier vollflächig mit der Einlage 3 und hier zusätzliche den Rahmenkörpern 4 verklebt. An den Außenseiten 10 der Decklagen 6 sind dekorative Außenlagen 8 angeordnet, die hier über abschnittsweise angeordnetes Klebemittel 9, hier Klebemittelpunkte, mit den Decklagen 6 verklebt sind.
  • Die Rahmenkörper 4 können aus unterschiedlichem Material sein, sind hier jedoch aus Holz ausgebildet und sogenannte Rahmenhölzer. Die Einlage 3 ist eine mehrschichtige Sandwichplatte, hier eine aus mehreren Flachsschichten zusammengeklebte Flachsfaserplatte. Alternativ kann beispielsweise auch eine Spanplatte, Röhrenspanplatte, entsprechende Faserplatten aus anderem Cellulose basiertem Material, Mineralfaserplatte oder auch anders aufgebaute Sandwichplatten verwendet werden. Der strukturelle Aufbau der Einlage 3 ist häufig abhängig von den zu erreichenden Schalldämmwerten. Die Decklagen 6 sind hier aus Hartfaserplatten, hier mit einer Stärke von 6 mm ausgebildet. Als dekorative Außenlagen 8 wurden außenseitig dekorativ beschichtete Hartfaserplatten verwendet. Als intumeszierendes Klebemittel 7 zwischen der Einlage 3 und den Decklagen 6 wurde ein auf Basis von PVAC basierendes Klebemittel 7 eingesetzt, das im flüssigen Zustand über herkömmliche Walzvorrichtungen auf die Einlage 2 bzw. auf die Decklagen 6 vollflächig aufgetragen wurde. Anschließend wurden die Decklagen 6 mit der Einlage 3 entsprechend geschichtet und miteinander verpresst, beispielsweise in einer üblichen Taktpresse. Die dekorativen Außenlagen 8 wurden entweder direkt mit geschichtet und verklebt oder können auch nachträglich, beispielsweise bei einem vom Türblatthersteller separaten Türenhersteller mit den Decklagen 6 verklebt werden. Die Verklebung der dekorativen Außenlagen 8 ist hier punktuell mit den Decklagen 6 erfolgt, um eine bessere Schalldämmleistung zu erreichen. Als Klebemittel 9 zum Verkleben der dekorativen Außenlagen 8 mit den Decklagen 6 wurden derzeit übliche Klebemittel aus der Türenindustrie eingesetzt, alternativ können aber auch hier intumeszierende Klebemittel 7, insbesondere PVAC-basierte intumeszierende Klebemittel 7 verwendet werden.
  • 2 zeigt schematisch im Querschnitt ein erfindungsgemäßes Türblatt 1 mit einer Einlage 3 und an beiden Hauptoberflächen 2 der Einlage 3 angeordneten Decklagen 6 und an den Seitenkanten 12 der Einlage 3 und Decklagen 6 angeordneten Rahmenkörpern 4. Die wesentlichen Unterschiede der in 2 dargestellten Ausführungsform, gegenüber der in 1 dargestellten Ausführungsform besteht darin, dass die Rahmenkörper 4 als dünne, hier ca. 6 mm starke Lippings ausgeführt sind und nicht zwischen den Decklagen 6 angeordnet sind, sondern sowohl an den Seitenkanten 12 der Einlage 3 als auch an den Seitenkanten 12 der Decklagen 6 angeordnet sind. Dementsprechend ist der intumeszierende Kleber 7 auch nicht zwischen den Decklagen 6 und den Seitenkanten 12 der Rahmenkörper 4 angeordnet, sondern nur zwischen Einlage 3 und Decklagen 6, wobei selbstverständlich auch bei beiden Ausführungsformen zum Verkleben der Rahmenkörper 4 mit der Einlage 3/ den Decklagen 6 das intumeszierende Klebemittel 7 verwendet werden kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1.
    Türblatt
    2.
    Hauptoberflächen
    3.
    Einlage
    4.
    Rahmenkörper
    5.
    Spalt
    6.
    Decklagen
    7.
    intumeszierendes Klebemittel
    8.
    dekorative Außenlagen
    9.
    Klebemittel
    10.
    Außenseite
    11.
    Umrahmung
    12.
    Seitenkante
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102010048575 A1 [0003]
    • AT 007574 U2 [0004]

Claims (12)

  1. Türblatt umfassend eine - Einlage (3) aus einem plattenförmigen Material und - zwei Decklagen (6), die an gegenüberliegenden Hauptoberflächen (2) der Einlage (3) angeordnet und mit einem Klebemittel (7) mit der Einlage (3) verklebt sind, - dadurch gekennzeichnet, dass - das Klebemittel (7) intumeszierend ist und bei Einwirkung von Hitze expandiert, um die Einlage (3) vor der Hitze zu schützen.
  2. Türblatt nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine sich um die Einlage (3) erstreckende Umrahmung (11) aus Rahmenkörpern (4).
  3. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklagen (6) vollflächig mit der Einlage (3) verklebt sind.
  4. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ausschließlich das intumeszierende Klebemittel (7) zum Verkleben der Decklagen (6) mit der Einlage (3) angeordnet ist.
  5. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer oder beiden Decklagen (6) mindestens eine weitere Decklage und/oder Außenlage (8) angeordnet sind, wobei die weiteren Decklagen/ Außenlagen (9) mindestens abschnittsweise mit den Decklagen (6) mittels eines intumeszierenden Klebemittels (7) verklebt sind.
  6. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage eine Cellulose basierende Werkstoffplatte umfasst, insbesondere eine Werkstoffplatte auf Basis eines nachwachsenden Rohstoffes bspw. eine Holzwerkstoffplatte und/oder eine Werkstoffplatte auf Basis einer Jahrespflanze und oder mindestens eine Flachsplatte und insbesondere als Spanplatte, Röhrenspanplatte, Faserplatte ausgebildet ist und/oder die Einlage eine Mineralfaserplatte, insbesondere eine Mineralwolleplatte enthält oder die Einlage eine Sandwichplatte mit mehreren Lagen aus den vorgenannten Materialien und Strukturen umfasst, insbesondere mit mindestens zwei gleichen Lagen.
  7. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Türblattes (1) zwischen 39 mm und 60 mm beträgt.
  8. Türblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (1) für eine Innentür ausgebildet ist.
  9. Verwendung eines Klebemittels (7) zum Herstellen eines Türblattes (1) aufweisend eine Einlage (3) und mit der Einlage (3) verklebten Decklagen (6), dadurch gekennzeichnet, dass zum Verkleben der Decklagen (6) mit der Einlage (3) ein intumeszierendes Klebemittel (7) verwendet wird.
  10. Verwendung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das intumeszierende Klebemittel (7) auf Basis von Acrylat, Styrol-Acrylat oder PVAC ist.
  11. Verwendung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das intumeszierende Klebemittel (7) als Flüssigkeit aufgetragen wird, insbesondere beim Auftragen eine Viskosität zwischen 800 mPas bis 2500 mPas bei 20 °C aufweist.
  12. Verwendung nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verkleben der Decklagen (6) mit der Einlage (3) zwischen 80 g/m2 und 500 g/m2 des intumeszierende Klebemittels (7) aufgetragen werden.
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