DE202008013005U1 - Steckverbinder - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder für Hohlprofile mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
- Aus der Praxis sind Steckverbinder für Hohlprofile im Möbelbau und bei Isolierglasscheiben in verschiedensten Ausführungen bekannt. Sie dienen zur Verbindung von Hohlprofilen, die einen umlaufend geschlossenen Querschnitt besitzen und rohrartig ausgebildet sind. Die vorbekannten Steckverbinder sind auf ihre speziellen Anwendungsbereiche adaptiert. Derartige spezielle gerade und abgewinkelte Steckverbinder für rohrförmige Hohlprofile von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben sind u. a. aus der
DE 33 07 578 A1 ,DE 84 07 223 U1 ,DE 93 19 463 U1 ,DE 20 2006 006 087 U1 ,DE 297 22 771 U1 undDE 10 2005 045 220 A1 bekannt. DieDE 33 07 578 A1 zeigt z. B. einen Eckwinkel mit mittig am Mittelsteg und nach außen zur benachbarten Hohlprofilwand gerichteten Rückhaltenasen, der ein umfangseitig geschlossenes Hohlprofil verlangt. Beim Steckverbinder derDE 10 2005 045 220 A1 sind am Mittelsteg Rückhaltenasen angeordnet, die nach innen durch den Verbinderhohlraum zu der anderen gegenüber liegenden Hohlprofilwand gerichtet sind. Der Steckverbinder aus derDE 297 22 771 U1 hat randseitige Rückhaltenasen am Mittelsteg, die an Perforationslinien der geschlossenen Hohlprofilinnenwand angepasst sind und dort formschlüssig eingreifen. - In der Solarindustrie besteht das Problem, für die umgebenden Rahmen von Solarelementen, beispielsweise Solarmodulen mit Photovoltaikelementen oder mit Kollektoren eine geeignete Verbindung, insbesondere eine Eckverbindung, zu schaffen. Derartige Rahmen und deren Hohlprofile werden in der Praxis miteinander auf Gehrung gestoßen und verschraubt.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für solche Rahmen von Solarelementen oder dgl. eine besser geeignete Verbindungstechnik aufzuzeigen.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
- Die Erfindung sieht für Rahmen der genannten Art anstelle einer Schraubverbindung eine Steckverbindung vor, wofür ein besonderer Steckverbinder vorgeschlagen wird. Dieser ist kostengünstig und besitzt die notwendige mechanische Stabilität und Auszugfestigkeit, um derartige Rahmenprofile oder Hohlprofile sicher, schnell und dauerhaft miteinander zu verbinden, ohne dass aufwändige, zeitraubende und teuere Montagearbeiten, wie Verschrauben, Vernieten oder dgl. erforderlich sind. Der beanspruchte Steckverbinder hat den Vorteil, dass er beim Einstecken durch Formanpassung und durch Klemmung bzw. durch Verkrallen in den Aufnahmebereichen der Hohlprofile eine hohe mechanische Stabilität und Auszugsicherheit herstellt. In seiner beanspruchten Gestaltung ist der Steckverbinder vor allem für Hohlprofile mit einem im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich geeignet. Dies können die vorerwähnten Rahmenprofile von Solarelementen, aber auch andere Arten von Rahmenprofilen sein. Insbesondere eignet sich der beanspruchte Steckverbinder auch für großformatige Rahmen mit erheblichen mechanischen Belastungen an den Verbindungsstellen.
- Der Steckverbinder ist bevorzugt als Eckwinkel ausgebildet, kann aber auch zur Verbindung von eckseitig gebogenen Rahmen an geraden Rahmenstellen dienen und hierfür als Geradverbinder ausgebildet sein. Die randseitige Anordnung der Rückhalteelemente des Steckverbinders hat den Vorteil, dass deren Angriff an Hohlprofilbereichen erfolgt, die durch ihre Formgebung entsprechend belastbar sind und die Schließ- und Verbindungskräfte aufnehmen können. Außerdem kann in diesen Bereichen die Herstellgenauigkeit und Formgenauigkeit der Hohlprofile am größten sein. An diesen Randbereichen hat auch der Steckverbinder seine höchste Stabilität. Diese ist günstig, um bei großformatigen Hohlprofilen oder Rahmen die auftretenden Kräfte optimal aufnehmen und vorhandene Toleranzen ausgleichen zu können.
- Der beanspruchte Steckverbinder ist bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl ausgebildet und als Stanz- und Biegeteil ausgeführt. Er hat hierdurch eine sehr hohe mechanische Stabilität und Formgenauigkeit. Die Stabilität kann bei einem Eckwinkel durch Einprägungen im Eckbereich gesteigert werden. Derartige Einprägungen können insbesondere an der gebogenen Mittelwand, aber auch an den Seitenwänden im Eckbereich vorhanden sein. Stirnseitige Zungen können die Formstabilität und Haltbarkeit des Eckverbinders verbessern.
- Die Rückhalteelemente sind bevorzugt als Federnasen ausgebildet, die gegen die Einsteckrichtung schräg ausgestellt sind und die sich an der benachbarten Innenwand der Hohlprofile verkrallen sowie einen hohen Ausziehwiderstand liefern. Hierbei ist es günstig, wenn die in einer Reihe in Einsteckrichtung hintereinander angeordneten Rückhalteelemente einen Versatz zur Seite und/oder in der Höhe haben. Sie können an unterschiedlichen Innenwandbereichen der Hohlprofile angreifen. Sie laufen dadurch beim Einstecken in verschiedenen Spuren und tragen gemeinsam. Bei einer fluchtenden Anordnung würde nur das am weitesten ausgestellte Rückhalteelement tragen.
- In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
- Die Erfindung ist den Zeichnungen beispielhaft und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
-
1 : einen Steckverbinder für Hohlprofile in perspektivischer Ansicht, -
2 und3 : den Steckverbinder von1 in Seitenansicht und geklappter sowie teilweise geschnittener Stirnansicht, -
4 : einen Steckverbinder mit zwei Hohlprofilen vor der Montage, -
5 : eine Seitenansicht zweier Hohlprofile und eines in einem Hohlprofile eingesteckten Steckverbinders und -
6 : eine abgebrochene Darstellung der Eckverbindung von Hohlprofilen und Steckverbindern. - Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder (
1 ) für Hohlprofile (2 ,3 ). Die Erfindung betrifft ferner einen Rahmen (9 ) für Solarelemente (10 ), aber auch für andere Einsatzbereiche sowie die Solarelemente (10 ) selbst. - Die Hohlprofile (
2 ,3 ) können Bestandteile eines solchen Rahmens (9 ) sein. Sie können aus beliebig geeigneten Werkstoffen, z. B. Metall, insbesondere Stahl oder Leichtmetall, aber auch Kunststoff oder Verbundwerkstoffen oder dgl. bestehen. In der gezeigten und bevorzugten Ausführungsform haben die Hohlprofile (2 ,3 ) einen im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich (6 ) für den Steckverbinder (1 ). - Der Rahmen (
9 ) kann für Solarelemente (10 ) vorgesehen sein, die in den Zeichnungen nur durch einen Pfeil angedeutet und im Detail nicht darstellt sind. Derartige Solarelemente (10 ) können z. B. Kollektor- oder Photovoltaikelemente sein, die eine Platten- oder Scheibenform haben und ggf. mehrschichtig aufgebaut sind. Ein Kollektorelement (10 ) kann einen oder mehrere Röhren zur Durchleitung eines wärmeabsorbierenden Mediums aufweisen. Photovoltaikelemente sind z. B. mit Strings von lichtempfindlichen Solarelementen, insbesondere auf der Basis von Wafern, ausgestattet. - Der Rahmen (
9 ) umgibt die Solarelemente (10 ) ringförmig an der Außenseite. Er weist hierzu beispielsweise mehrere der besagten und in den Zeichnungen im Querschnitt dargestellten Hohlprofile (2 ,3 ) auf, die an geeigneter Stelle verbunden werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel werden sie an den Ecken auf Gehrung gestoßen, wobei in den Zeichnungen übliche Eckwinkel von ca. 90 Grad gezeigt sind. Der Steckverbinder (1 ) ist in diesem Fall als Eckwinkel ausgebildet. Alternativ können die Hohlprofile (2 ,3 ) auch im geraden Bereich stoßen und miteinander verbunden werden. In diesem Fall kann der Steckverbinder (1 ) als Geradverbinder mit entsprechender Gestaltung ausgebildet sein. In den Ausführungsbeispielen sind Eckwinkel dargestellt, die sich entsprechend in eine Ausführung als Geradverbinder umgestalten lassen. - Die Hohlprofile (
2 ,3 ) haben z. B. einen Außenbereich (4 ), der zur Aufnahme weiterer Anbauteile, Beschläge oder dgl. dienen kann. An der gegenüberliegenden Seite haben sie einen Innenbereich (5 ), der das Solarelement (10 ) randseitig umschließt und in der Formgebung hieran angepasst ist. In diesem Bereich können z. B. die Hohlprofile (2 ,3 ) randseitige Winkelauflagen zur formschlüssigen Führung der Solarelemente (10 ) aufweisen. An den Innenbereich (5 ) kann sich ein Aufnahmebereich (6 ) mit den ein oder mehreren Steckverbinder (1 ) anschließen. Dieser Aufnahmebereich (6 ) kann z. B. im Querschnitt C-förmig gestaltet sein. In der gezeigten Ausführungsform haben die Hohlprofile (2 ,3 ) eine querliegende Wand und hieran anschließende abgewinkelte und längslaufende Wandbereiche. -
1 zeigt den Steckverbinder (1 ) in Form eines Eckwinkels, der z. B. zwei im rechten Winkel zueinander angeordnete Schenkel (11 ,12 ) und einen zentralen Eckbereich (13 ) aufweist. Der Steckverbinder (1 ) wird an der Eckverbindungsstelle in die auf Gehrung geschnittenen und gestoßenen Hohlprofile (2 ,3 ) im Aufnahmebereich (6 ) eingesteckt und hält die Hohlprofile (2 ,3 ) an der Verbindungsstelle mechanisch zusammen. Dies erfolgt vornehmlich durch Klemmung, ggf. aber auch durch Formschluss mittels Eingraben einzelner Verbinderteile in die Hohlprofilwandung. - Der Steckverbinder (
1 ) hat einen im wesentlichen U-förmigen oder kastenförmigen Querschnitt und besitzt mindestens eine Mittelwand (15 ) und mindestens zwei wandseitig anschließende Seitenwände (16 ). In den gezeigten Ausführungsbeispielen hat der Steckverbinder (1 ) eine solche U-Form. Bei einer Kastenform kann eine zweite parallele Mittelwand vorhanden sein. Der Steckverbinder (1 ) kann dabei einen umlaufen geschlossenen Querschnitt haben. - Der Steckverbinder (
1 ) ist in seiner Formgebung und Maßhaltigkeit an den Aufnahmebereich (6 ) angepasst. Er weist mindestens ein Rückhalteelement (18 ,19 ,20 ,21 ) auf. Vorzugsweise sind mehrere unterschiedliche Rückhalteelemente (18 ,19 ,20 ,21 ) vorgesehen. Sie können an beliebig geeigneter Stelle angeordnet sein. Bevorzugt befinden sie sich an mindestens einem seitlichen Randbereich (17 ) des Steckverbinders (1 ). - Die Rückhalteelemente (
18 ,19 ,20 ,21 ) wirken an unterschiedlichen Richtungen und können ggf. auch Toleranzen in unterschiedlichen Richtungen ausgleichen. Der Aufnahmebereich (6 ) weist mindestens eine randseitige Aufnahmetasche (8 ) für den Steckverbinder (1 ) auf, die z. B. von der besagten Querwand der Hohlprofile (2 ,3 ), einem randseitigen quer dazu verlaufenden Stegbereich und einem hiervon wiederum quer abstehenden Flansch (7 ) gebildet wird, der z. B. parallel zur besagten Querwand angeordnet und ausgerichtet ist. Die Rückhalteelemente (18 ,19 ,20 ,21 ) befinden sich vorzugsweise im Bereich der Aufnahmetasche (8 ) und greifen hier an den Innenwänden der Hohlprofile (2 ,3 ) an. Hierfür sind die Rückhalteelemente (18 ,19 ,20 ,21 ) z. B. im Randbereich (17 ) des Steckverbinders (1 ) angeordnet. - In der gezeigten Ausführungsform weist der Steckverbinder (
1 ) an der Mittelwand (15 ) mehrere in Einsteck- oder Schenkelrichtung aufgereihte Rückhalteelemente (18 ,19 ) auf, die zueinander dabei seitlich versetzt angeordnet sind. Diese Anordnung ist insbesondere aus2 ersichtlich. Die Rückhalteelemente (18 ,19 ) können z. B. als freigemachte und ausgestellte Federnasen ausgebildet sein. Die Federnasen können an den freien Enden freigelegte Ecken oder Nasen aufweisen, die sich beim Einstecken an der Hohlprofilinnenwand verkrallen. Der vordere Rand der Federnasen kann hierfür z. B. eine konkav gebeugte Form haben, um die Ecknasen auszubilden. - Durch den in
2 gezeigten seitlichen Versatz laufen in Steckrichtung die Ecknasen an verschiedenen Innenwandbereichen der Hohlprofile (2 ,3 ) an. Die in Einsteckrichtung schräg nach hinten geneigten und ausgestellten Federnasen (18 ,19 ) verkrallen sich dadurch mit ihren Ecknasen an verschiedenen Stellen der Hohlprofilinnenwand und übertragen allesamt die Rückhaltekräfte gegen ein etwaiges Ausziehen. Wie2 verdeutlicht, sind die Rückhalteelemente (18 ,19 ) an einem oder an beiden Seitenrändern der Mittelwand (15 ) angeordnet. Die an beiden Schenkeln (11 ,12 ) angeordneten Rückhalteelemente (18 ,19 ) weisen schräg zum Eckbereich (13 ). - Der Steckverbinder (
1 ) weist ferner an der Seitenwand (16 ) mehrere in Schenkelrichtung aufgereihte Rückhalteelemente (20 ,21 ) auf. Diese können zueinander in der Höhe versetzt angeordnet sein, wie dies z. B. aus3 ersichtlich ist. Die Rückhalteelemente (20 ,21 ) sind am freien Rand der Seitenwand (16 ) angeordnet und können ebenfalls als freigemachte Federnasen ausgebildet sein, die in diesem Fall seitlich ausgestellt sind und gegen die Hohlprofilseitenwände drücken. Beim Einstecken des Steckverbinders (1 ) in die Aufnahmebereiche (6 ) werden die Rückhalteelemente oder Federnasen (18 ,19 ,20 ,21 ) elastisch gebogen und drücken mit ihrer Federkraft gegen die benachbarte Profilinnenwand. Sie nehmen dadurch einerseits die etwaig vorhandenen Toleranzen in der Formgebung der Hohlprofile (2 ,3 ) auf und zentrieren den Steckverbinder (1 ). Andererseits haben sie die vorerwähnte Rückhalte- und Verkrallungsfunktion. Die Rückhalteelemente (18 ,19 ,20 ,21 ) können alternativ in anderer Weise geeignet ausgebildet sein. - Der Steckverbinder weist im Eckbereich (
13 ) mindestens eine versteifende Einprägung (14 ) auf. Wie1 bis3 und6 verdeutlichen, können dies z. B. am Eckübergang der Mittelwand (15 ) eingebrachte Sicken sein, die von der Außen- zur Innenseite des Steckverbinders (1 ) geprägt sind und eine Eckversteifung bewirken. Auch die Seitenwände (16 ) können im Eckbereich (13 ), wo sie bevorzugt auf Gehrung gestoßen sind, alternativ aber überlappen können, eine seitliche Einprägung (14 ) aufweisen, welche diese Verbinderstelle stabilisiert. - Der Steckverbinder (
1 ) kann aus einem beliebig geeigneten Material ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist er aus Metall, insbesondere als Stahl, ausgebildet. Er kann dabei ein Stanz- oder Biegeteil sein. Alternativ kann der Steckverbinder (1 ) aus Kunststoff oder einem anderen Spritz- oder Gießmaterial, z. B. Metallguß, bestehen. Ferner sind Verbundmaterialien, z. B. von Stahl und Kunststoff, möglich. - Der Steckverbinder (
1 ) weist mit seiner Mittelwand (15 ) zur Außenseite (4 ) und mit seinem offenen U-Bereich oder Innenraum zur Innenseite (5 ) des Rahmens (9 ). Diese Verbinderanordnung kann auch umgekehrt sein, wobei die Mittelwand (15 ) innen liegt und die Seitenwände (16 ) nach außen ragen. Die gezeigten Anordnung mit der außen liegenden Mittelwand (15 ) ist für die Stabilität günstig. - Der Steckverbinder (
1 ) kann an ein oder beiden Stirnseiten (23 ) der Schenkel (11 ,12 ) eine schräge Zunge (24 ) aufweisen, die von der Mittelwand (15 ) abgewinkelt ist und die an entsprechend abgeschrägte und im wesentlichen dreieckige Enden der beiden Seitenwände (16 ) anschließt. - Der Steckverbinder (
1 ) kann eine oder mehrere Öffnungen (22 ) in der Mittelwand (15 ) haben. Außerdem kann eine Öffnung (22 ) im Eckbereich (13 ) vorhanden sein. Die Öffnungen (22 ) können in Schenkelrichtung miteinander fluchten. Sie können verschiedenen Zwecken dienen, z. B. der besseren Handhabung des Steckverbinders (1 ) beim Einbauen und ggf. auch beim etwaig notwendigen Ausbauen. Außerdem kann die Metallplatine zum Stanzen und Biegen über die Öffnungen (22 ) optimal geführt und positioniert werden. - Abwandlungen der gezeigten und beanspruchten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Die Zahl und Anordnung der Rückhalteelemente (
18 ,19 ,20 ,21 ) kann variieren. Es können auch im Mittelbereich der Schenkel (11 ,12 ) weitere Rückhalteelemente vorhanden sein. Ferner kann die Art und Ausbildung der Rückhalteelemente (18 ,19 ,20 ,21 ) variieren. Sie können z. B. als Rippen in Sägezahnform oder in anderer Gestalt vorliegen. Außerdem sind bei Bedarf formschlüssige Verbindungen zwischen den Hohlprofilen (2 ,3 ) und dem Steckverbinder (1 ) mögliche, z. B. durch Einprägungen der Hohlprofilwände an geeigneten Aufnahmeöffnungen des Steckverbinders (1 ), die dort formschlüssig eingreifen. - Ferner kann die Querschnittsform der Hohlprofile (
2 ,3 ) und des hiervon gebildeten Rahmens (9 ) variieren. -
- 1
- Steckverbinder, Eckwinkel
- 2
- Hohlprofil
- 3
- Hohlprofil
- 4
- Außenbereich
- 5
- Innenbereich
- 6
- Aufnahmebereich für Steckverbinder
- 7
- Flansch
- 8
- Tasche
- 9
- Rahmen
- 10
- Solarelement, Solarmodul
- 11
- Schenkel
- 12
- Schenkel
- 13
- Eckbereich
- 14
- Einprägung, 1 Sicke
- 15
- Mittelwand
- 16
- Seitenwand
- 17
- Randbereich
- 18
- Rückhalteelement, Federnase an Mittelwand
- 19
- Rückhalteelement, Federnase an Mittelwand
- 20
- Rückhalteelement, Federnase an Seitenwand
- 21
- Rückhalteelement, Federnase an Seitenwand
- 22
- Öffnung
- 23
- Stirnseite
- 24
- Zunge
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3307578 A1 [0002, 0002]
- - DE 8407223 U1 [0002]
- - DE 9319463 U1 [0002]
- - DE 202006006087 U1 [0002]
- - DE 29722771 U1 [0002, 0002]
- - DE 102005045220 A1 [0002, 0002]
Claims (32)
- Steckverbinder für Hohlprofile (
2 ,3 ) mit einem im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich (6 ) für den Steckverbinder (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1 ) einen im wesentlichen U-förmigen oder kastenförmigen Querschnitt mit mindestens einer Mittelwand (15 ) und mit Seitenwänden (16 ) und eine an den Aufnahmebereich (6 ) angepassten Form aufweist, wobei der Steckverbinder (1 ) an mindestens einem seitlichen Randbereich (17 ) mehrere unterschiedliche Rückhalteelemente (18 –21 ) aufweist. - Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
18 –21 ) nach unterschiedlichen Richtungen wirken. - Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (
6 ) mindestens eine randseitige Aufnahmetasche (8 ) aufweist, wobei die Rückhalteelemente (18 –21 ) im Bereich der Aufnahmetasche (8 ) angeordnet sind. - Steckverbinder nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (
8 ) für den Steckverbinder (1 ) von einer Querwand des Hohlprofils (2 ,3 ), einem randseitigen quer dazu verlaufenden Stegbereich und einem hiervon wiederum quer abstehenden und parallel zur Querwand angeordneten und ausgerichteten Flansch (7 ) gebildet ist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
18 –21 ) im Randbereich (17 ) des Steckverbinders (1 ) angeordnet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) als Eckwinkel mit zwei Schenkeln (11 ,12 ) ausgebildet ist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) an der Mittelwand (15 ) mehrere in Schenkelrichtung aufgereihte Rückhalteelemente (18 ,19 ) aufweist, die zueinander seitlich versetzt angeordnet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
18 ,19 ) an einem oder an beiden Seitenrändern der Mittelwand (15 ) angeordnet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
18 ,19 ) an einem oder an beiden Seitenrändern der Mittelwand (15 ) im Bereich der Aufnahmetasche (8 ) angeordnet sind und an deren Innenwand angreifen. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
18 ,19 ) als freigemachte und ausgestellte Federnasen ausgebildet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnett, dass der Steckverbinder (
1 ) an der Seitenwand (16 ) mehrere in Schenkelrichtung aufgereihte Rückhalteelemente (20 ,21 ) aufweist, die zueinander in der Höhe versetzt angeordnet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
20 ,21 ) am freien Rand der Seitenwand (16 ) angeordnet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
20 ,21 ) als freigemachte und seitlich ausgestellte Federnasen ausgebildet sind. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
20 ,21 ) an den Seitenwänden (16 ) im Bereich der Aufnahmetasche (8 ) angeordnet sind und an deren Innenwand angreifen. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteelemente (
20 ,21 ) an den Seitenwänden (16 ) den Steckverbinder (1 ) in der Aufnahmetasche (8 ) zentrieren. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) im Eckbereich (13 ) mindestens eine versteifende Einprägung (14 ) aufweist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus Stahl, ausgebildet ist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) an den Stirnseiten (23 ) der Schenkel (11 ,12 ) eine von der Mittelwand (15 ) abgewinkelte schräge Zunge (24 ) aufweist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) in der Mittelwand (15 ) mindestens eine weitere Öffnung (22 ) aufweist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) mit seiner Mittelwand (15 ) zur Außenseite (4 ) und mit seinem offenen U-Bereich oder Innenraum zur Innenseite (5 ) des Hohlprofils (2 ,3 ) weist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) für Hohlprofile (2 ,3 ) eines Rahmens (9 ) ausgebildet und angepasst ist. - Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
1 ) für Hohlprofile (2 ,3 ) eines Rahmens (9 ) von Solarelementen (10 ), insbesondere Kollektor- oder Photovoltaikelementen, ausgebildet und angepasst ist. - Steckverbindung, bestehend aus einem Rahmen (
9 ) mit mehreren Hohlprofilen (2 ,3 ), die durch mindestens einen Steckverbinder (1 ) verbunden sind, wobei die Hohlprofile (2 ,3 ) einen im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich (6 ) für einen Steckverbinder (1 ) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1 ) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet ist. - Rahmen aufweisend ein oder mehrere Hohlprofile (
2 ,3 ) mit einem im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich (6 ) und mindestens einem Verbindungselement, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (9 ) im Aufnahmebereich (6 ) mindestens einen Steckverbinder (1 ) aufweist, wobei der Steckverbinder (1 ) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet ist. - Rahmen nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
9 ) für Solarelemente (10 ), insbesondere Kollektor- oder Photovoltaikelemente, vorgesehen und angepasst ist - Rahmen nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (
6 ) mindestens eine randseitige Aufnahmetasche (8 ) aufweist, wobei die Rückhalteelemente (18 –21 ) im Bereich der Aufnahmetasche (8 ) angeordnet sind. - Rahmen nach Anspruch 24, 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetasche (
8 ) für den Steckverbinder (1 ) von einer Querwand des Hohlprofils (2 ,3 ), einem randseitigen quer dazu verlaufenden Stegbereich und einem hiervon wiederum quer abstehenden und parallel zur Querwand angeordneten und ausgerichteten Flansch (7 ) gebildet ist. - Rahmen nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (
2 ,3 ) einen Außenbereich (4 ) zur Aufnahme weiterer Anbauteile, Beschläge oder dgl. aufweisen. - Rahmen nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (
2 ,3 ) an der gegenüberliegenden Seite einen Innenbereich (5 ) aufweisen, der das Solarelement (10 ) randseitig umschließt und in der Formgebung hieran angepasst ist. - Rahmen nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (
2 ,3 ) randseitige Winkelauflagen zur formschlüssigen Führung der Solarelemente (10 ) aufweisen. - Rahmen nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Aufnahmebereich (
6 ) mit den ein oder mehreren Steckverbinder (1 ) an den Innenbereich (5 ) anschließt. - Solarelement, insbesondere Kollektor- oder Photovoltaikelement, mit einem umgebenden Rahmen (
9 ) aus mehreren Hohlprofilen (2 ,3 ) mit einem im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Aufnahmebereich (6 ) und mindestens einem Verbindungselement, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (9 ) im Aufnahmebereich (6 ) mindestens einen Steckverbinder (1 ) aufweist, wobei der Steckverbinder (1 ) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet ist.
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