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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens
einer Tür,
die eine transparente und/oder transluzente Scheibe, vorzugsweise
eine Glasscheibe aufweist.
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Derartige
Kühl- und/oder
Gefriergeräte
sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt. Insbesondere
bei hoher Luftfeuchtigkeit kann es zur Betauung der Türen bzw.
der Türscheiben
kommen, wobei diese Betauung physikalisch bedingt an jener Stelle
am ausgeprägtesten
ist, wo der kälteste
Bereich des Gerätes
ist. Dies ist üblicherweise
der untere Bereich der Tür
bzw. der Scheibe der Tür.
Im allgemeinen findet die genannte Betauung insbesondere im unteren
Drittel der Tür
bzw. Türscheibe
statt.
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Um
die Betauung zu verhindern, ist es aus dem Stand der Technik bekannt,
Elektroheizungen einzusetzen, die den kritischen Bereich beheizen. Diese
Beheizung kann speziell bei Glastüren mit Rahmen zum einen im
Rahmen der Tür
erfolgen oder es erfolgt eine flächige
Beheizung der Glasscheibe selbst. Durch diese Warmeinbringung verdunstet
das Kondenswasser, wodurch es somit zu keiner bzw. zu einer reduzierten
Wassertropfenbildung an der Glasscheibe kommt. Ein wesentlicher
Nachteil dieser Art der Beheizung ist die zusätzliche Wärmeeinbringung mittels Elektroheizung,
die sich negativ auf die Energiebilanz des Gerätes auswirkt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- und/oder
Gefriergerät der
eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Betauung
wirksam und mit vergleichsweise einfachen Mitteln verhindert oder
verringert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Kühl-
und/oder Gefriergerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach
ist vorgesehen, dass das Gerät
eine Warmluftquelle aufweist oder mit einer Warmluftquelle in Verbindung
steht und dass das Gerät
des Weiteren Luftführungsmittel
aufweist, die mittelbar oder unmittelbar mit der Warmluftquelle
in Verbindung stehen und die derart angeordnet sind, dass die Warmluft
durch die Luftführungsmittel
auf die Scheibe und/oder zumindest in den Bereich der Scheibe geleitet
wird. Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, dass die Tür
des Gerätes
bzw. die Scheibe, die beispielsweise als Glas oder auch als Kunststoffscheibe ausgeführt sein
kann, nicht bzw. nicht nur mittels Elektroheizung, sondern mittels
eines warmen Luftstromes beheizt wird. Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, dass die Beheizung der Scheibe und damit die Verhinderung
der Kondenswasserbildung ausschließlich oder zumindest auch mittels
eines warmen Luftstromes erfolgt.
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Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Warmluftquelle durch eine
Komponente des Kältemittelkreislaufes,
vorzugsweise durch den Verflüssiger
und/oder durch den Kompressor des Gerätes gebildet wird. Diese Komponenten
erzeugen Abwärme, die
zur Erzeugung der Warmluft herangezogen werden kann. Die durch die
Abwärme
dieser Komponenten erwärmte
Luft kann sodann mittels geeigneter Luftführungsmittel, beispielsweise
mittels eines Gebläses
und eines im Gerät
und/oder in der Tür
befindlichen Luftkanals oder dergleichen auf oder in den Bereich
der Scheibe geführt
werden. Da in diesem Fall die Warmluft durch die Abwärme vom Verflüssiger und/oder
vom Kompressor oder von anderen Wärme erzeugenden Komponenten
des Gerätes
entsteht, gibt es keinen zusätzlichen
negativen Einfluß auf
die Energiebilanz des Gerätes.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Luftführungsmittel
derart angeordnet sind, dass sie wenigstens abschnittsweise durch
den Rahmen der Tür
gebildet werden. Der Rahmen kann somit beispielsweise als Hohlprofil ausgeführt sein,
durch die Warmluft geführt
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Tür wenigstens
einen Warmlufteinlass aufweist, durch die Warmluft in wenigstens einen
in der Tür
befindlichen Hohlraum einführbar
ist. Die Tür
kann des Weiteren wenigstens einen Warmluftauslass aufweisen. Dieser
steht vorzugsweise mit dem genannten Warmlufteinlass der Tür in Verbindung.
Der Warmluftauslass hat die Funktion, die Warmluft auf die Scheibe
oder in den Bereich der Scheibe zu führen, dadurch die Scheibe oder
die im Bereich der Scheibe befindliche Luftschicht zu erwärmen und
damit Betauung der Scheibe zu verhindern oder zu verringern.
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Die
Warmlufteinlass der Tür
kann derart angeordnet sein, dass die Warmluft von außen auf
die Scheibe oder von außen
in den Bereich der Scheibe geführt
wird. Denkbar ist es jedoch grundsätzlich auch, beispielsweise
im Falle einer Doppelverglasung die Warmluft zwischen die beiden
Scheiben der Doppelverglasung einzuführen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Warmlufteinlass
der Tür und/oder
der Warmluftauslass der Tür
im Rahmen der Tür
angeordnet sind.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Warmluftauslass
der Tür
im unteren Bereich der Tür
angeordnet, da dort in erster Linie mit der Betauung der Scheibe
zu rechnen ist. Der Warmlufteinlass kann im oberen Bereich der Tür angeordnet sein.
Grundsätzlich
sind jedoch auch davon abweichende Anordnungen, beispielsweise eine
seitliche Einführung
der Warmluft in die Tür
bzw. in den Türrahmen
oder einer oder mehrerer seitlich angeordneten Warmluftauslässe denkbar.
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Der
Warmlufteinlass der Tür
und der Warmluftauslass der Tür
können über eine
oder mehrere Hohlkammern des Rahmens der Tür miteinander in Verbindung
stehen.
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Um
den Luftstrom vorzugsweise beidseitig im Rahmen von dem Lufteinlass
zu dem Luftauslass führen
zu können,
kann vorgesehen sein, dass die Tür
ein Oberteil, ein Unterteil und zwei diese verbindenden Seitenteile
aufweist und dass in einem oder in jedem der Seitenteile wenigstens
eine der Hohlkammern vorgesehen ist. In einer solchen Ausgestaltung
der Erfindung wird die oben in die Tür eingeführte Warmluft durch die beidseitig
verlaufenden Hohlkammern des Rahmens zu dem vorzugsweise unten angeordneten
Warmluftauslass geführt
und gelangt von dort in geeigneter Weise in den Bereich der Scheibe.
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Der
Gerätekorpus
kann wenigstens einen Luftauslass aufweisen, der relativ zu dem
Lufteinlass der Tür
bei geschlossener Tür
derart angeordnet ist, dass die Warmluft von dem Luftauslass des
Gerätekorpus
zu dem Lufteinlass der Tür
strömt.
Dabei steht der Luftauslass des Gerätekorpus mit der Warmluftquelle,
die wie oben ausgeführt
beispielsweise durch den Kompressor, durch den Verflüssigen,
etc. gebildet werden kann, in geeigneter Weise z. B. über einen
Luftkanal etc. in Verbindung, so dass die dort gebildete Warmluft
vorzugsweise mittels eines Gebläses
zu dem Warmluftauslass des Gerätekorpus
und von dort aus zu dem Warmlufteinlass der Tür geführt werden kann.
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Um
einen Verlust von Warmluft möglichst
zu verhindern, kann vorgesehen sein, dass eine Dichtung angeordnet
ist, die den Übergang
zwischen Luftauslass des Gerätekorpus
und Lufteinlass der Tür wenigstens
bei geschlossener Tür
abdichtet.
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Da
eine Restbetauung der Tür
unter Umständen
nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Tür einen Kondenswasserablauf
aufweisen. Denkbar ist es bei spielsweise, im unteren Rahmenteil
der Tür
einen Kondenswasserablauf in Form einer Ausnehmung zu integrieren,
um das in das Rahmenprofil eindringende Kondensat ablaufen zu lassen.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Tür” nicht
auf ein um eine Vertikale verschwenkbares Verschlusselement beschränkt, sondern
ebenfalls ein Verschlusselement umfasst, das um eine horizontal
verlaufende Achse verschwenkbar ist, d. h. eine Klappe etc. Der
Begriff „Tür” ist somit
allgemein auszulegen und umfasst um eine vertikale Schwenkachse
verschwenkbare Türen im
eigentlichen Sinne sowie auch Klappen, verschiebbare Deckel etc.
von Kühl- und/oder Gefriertruhen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine Darstellung der Tür
des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder
Gefriergeräts
in einer Vorderansicht, einer Draufsicht, einer Seitenansicht, einer
Ansicht von unten sowie einer Schnittdarstellung,
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2:
unterschiedliche Ansichten der Tür des
erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerätes in perspektivischer
Darstellung sowie in einer Draufsicht,
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3:
eine Schnittdarstellung durch den Türrahmen und die Verglasung
der Tür
des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder
Gefriergerätes
und
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4:
eine schematische Ansicht der Luftführung zum Lufteinlass der Tür sowie
aus dem Luftauslass der Tür
des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder
Gefriergerätes
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1 zeigt
die Tür 10 des
erfindungsgemäßen Kühl- und/oder
Gefriergerätes
in unterschiedlichen Ansichten.
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Aus 1b ist
eine Ansicht der Tür 10 von vorne
zu erkennen. Die Tür 10 besteht
aus einem Türrahmen 12,
in dem sich eine Glasscheibe 20 befindet. Bei der Scheibe 20 muss
es sich nicht zwingend um eine Glasscheibe handeln. Auch andere transparente
oder transluzente Scheiben, wie Kunststoffscheiben etc. kommen in
Betracht.
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Der
Rahmen 12 kann fertigungstechnisch und kostenbedingt beispielsweise
als Extrusionsprofil aufgebaut sein. Als Material kommen beispielsweise
Aluminium oder Kunststoff in Betracht. Auch der Einsatz anderer
Materialien ist denkbar.
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Wie
dies aus 1b hervorgeht, werden in dem
hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die einzelnen Rahmenteile, d. h. das Oberteil 121, das
Unterteil 122 und die Seitenteile 123, 124 in
Gehrung geschnitten und mittels geeigneter Eckverbinder und gegebenenfalls
mit Schrauben zu einem umlaufenden Rahmen 12 verbunden.
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Wie
dies insbesondere aus 1d hervorgeht,
die die Tür
in einer Ansicht von oben zeigt, ist der obere Rahmenteil 121 dabei
so ausgeführt,
dass dieser eine Ausnehmung 14 aufweist, in die die Warmluft
einströmen
kann. Diese Öffnung 14 wird vorzugsweise
mittels Abdeckgitter abgedeckt, um Verletzungen durch Kanten und
die Verschmutzung zu vermeiden.
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Die
Rahmenteile 121, 122, 123 und 124 sind als
Hohlprofile ausgeführt,
wie dies exemplarisch in 3 für das Seitenteil 123 dargestellt
ist. Mit dem Bezugszeichen 123' in 3 ist der
Hohlraum des Rahmenteils 123 angedeutet. Einen entsprechenden Aufbau
haben die weiteren Rahmenteile 121, 122 und 124.
Wie dies weiter aus 3 hervorgeht, ist abgedichtet
in dem Rahmenteil 123 die als Isolierglaspaket bzw. Doppelscheibe
ausgeführte
Glasscheibe 20 aufgenommen. Sie besteht aus einer Außenverglasung 21 und
aus einer innenliegenden Verglasung 22.
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Der
Rahmen 12 ist umlaufend an seiner zum Korpus gerichteten
Seite mit einer Dichtung 13 versehen, wie dies ebenfalls
aus 3 hervorgeht.
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Durch
die im oberen, horizontalen Rahmenteil 121 befindliche
Lufteinlassöffnung 14 strömt Warmluft
in den Rahmen 12, d. h. in das Hohlprofil des oberen Rahmenteils 121 ein
und verteilt sich sodann über
die Hohlprofile in den vertikalen Rahmenseitenteilen 123, 124.
Von dort aus strömt
die Warmluft in das untere, horizontale Rahmenteil 122.
Dieses weist einen Luftauslass 16 auf, der derart angeordnet ist,
dass die Warmluft, die aus dem Luftauslass 16 austritt,
auf die Außenseite
der außenliegenden Scheibe 21 geführt wird.
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Die
Rahmenteile 121, 122, 123 und 124,
die als Hohlprofile ausgeführt
sind, dienen somit gleichzeitig als Luftkanäle und leiten den Luftstrom
in dem hier dargestellten Beispiel beidseitig den Rahmen 12 hinunter.
Der untere Teil 122 des Rahmens 12 kann beispielsweise
als mehrteiliges oder einteiliges Spritzgußteil aufgebaut sein. Wie dies
aus 1c, d, e hervorgeht, die die Tür in einer Seitenansicht, in
einer Draufsicht und in einer Schnittdarstellung gemäß Linie
A-A in 1b zeigen, ist der Luftauslass 16 der Tür derart
vorgelagert, dass er gegenüber
der Scheibe 20 bzw. der außenliegenden Scheibe 21 der
Tür vorsteht.
Die Luft strömt
somit aus dem Luftauslass 16 nach oben auf bzw. über die
Scheibe 20, wie dies in 4 angedeutet
ist, in der der eintretende sowie der austretende Warmluftstrom
mit dem Bezugszeichen 100 gekennzeichnet ist.
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Wie
dies aus Figur 1a hervorgeht, die die
Tür 10 in
einer Ansicht von unten zeigt, weist der untere Rahmenteil 122 einen
Kondenswasserablauf 19 in Form einer oder mehrerer Ausnehmungen
auf. Dies gilt für
den Fall, dass eine Restbetauung der Tür, speziell der Glasscheibe 20 nicht
ausgeschlossen werden kann.
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Wie
ausgeführt,
beinhaltet der weitere Aufbau der Tür 10 ein Isolierglaspaket 20,
eine Dichtung 13 und nicht näher dargestellte Scharniere
zur Montage der Tür 10 an
einem Kühlgerät. Des Weiteren weist
die Tür
einen aus 1b und 1c ersichtlichen Griff
als separates Bauteil oder als in den Rahmen 12 integriertes
Bauteil auf. Schließlich
kann ein nicht näher
dargestelltes Schloß in
die Tür 10 integriert
werden.
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Durch
eine geeignete Luftführung
im Kühlgerät wird in
dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die Abwärme
von Verflüssigen
und/oder vom Kompressor in den Lufteinlass 14 an der Türoberseite
eingeblasen. Dabei kann zur besseren Funktion ein nicht dargestelltes
Dichtelement eingesetzt werden, das den Lufteinlass 14 in
geschlossenem Zustand der Tür
voll bzw. teilweise umschließt.
Diese Dichtung kann am Gerätekorpus
angeordnet bzw. im Gerät
integriert sein.
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Der
Lufteinlass 14 steht zumindest bei geschlossener Tür mit einem
nicht dargestellten Warmluftauslass des Gerätekorpus derart in Verbindung bzw.
ist relativ zu diesem derart angeordnet, das die Warmluft aus dem
Auslass des Gerätekorpus
in den Lufteinlass 14 eindringen kann.
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Der
Luftstrom wird vorzugsweise mittig in die Tür 10 eingeblasen,
um eine beidseitig symmetrische Beheizung des Rahmens 12 zu
erhalten. Ein türmittiger
Lufteinlass bzw. – auslass
ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da er sich nach den konstruktiven Randbedingungen
bzw. nach der betauungskritischen Region richtet. Somit können auch
nichtmittige Öffnungen
bezüglich
des Einlasses und Auslasses von Vorteil sein. Denkbar wäre somit
beispielsweise auch, den Lufteinlass 14 und/oder den Luftauslass 16 alternativ
oder zusätzlich
in den weiteren Teilen 121, 122, 123, 124 des
Rahmens 12 anzuordnen.
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Wie
oben ausgeführt,
wird die Luft über
ein Hohlkammersystem im Rahmen 12 in Richtung des Luftauslasses 16 geleitet,
der so ausgeführt
ist, dass die Luft durch dessen Formgebung möglichst flächig und möglichst über die gesamte Scheibenbreite
auf das Glas geblasen wird. Wie in 1 dargestellt,
ist der Luftauslass 16 in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
unten angeordnet, da physikalisch bedingt dort die größte Betauung
zu erwarten ist. Sollte es zu einer Restbetauung mit Wassertropfenbildung am
Glas kommen, kann dieses durch die Luftauslässe in den unteren Rahmenteil 122 fließen und
wird dort zu einem Tauwasserablauf 19 geleitet, von dem es
abfließen
kann.
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2 zeigt
die Tür
gemäß der vorliegenden Erfindung
in perspektivischen Ansichten sowie in einer Draufsicht. Aus 2 wird
nochmals der Lufteinlass 14, die Anordnung des aus Sicht
des vor der Tür 10 befindlichen
Nutzers vorgelagerten bzw. nach vorne versetzten Luftauslasses 16 sowie
des Kondenswasserablaufes 19 ersichtlich. Wie dargestellt,
ist der Lufteinlass 14 mittig im oberen, horizontalen Rahmenteil 121 angeordnet.
Der Luftauslass 16 befindet sich an dem unteren, ebenfalls
horizontalen Rahmenteil 122 und erstreckt sich über einen
wesentlichen Teil der Scheibenbreite. Dabei kann der Luftauslass 16 so
angeordnet sein, dass ich die Luft möglichst gleichmäßig über einen
wesentlichen Teil oder vorzugsweise über die gesamte Breite der Scheibe 20 verteilt.
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2a zeigt die Tür in einer perspektivischen
Ansicht von schräg
oben, 2b von schräg unten und 2c in
einer Draufsicht. Wie dies insbesondere aus 2c hervorgeht,
ist der Warmluftauslass 16 gegenüber der Scheibe 20 derart
vorgelagert, dass der Luftstrom außen an der Scheibe 20 entlang geführt wird.
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4 zeigt
exemplarisch und angedeutet durch die Bezugszeichen 100 die
Einströmung
der Warmluft durch den Lufteinlass 14 in den Rahmen 12 sowie
die Ausströmung
der Warmluft 100 aus dem Luftauslass 16 über den
frontseitigen Bereich der Scheibe 20.