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Ohne Beschränkung ihrer allgemeinen Verwendbarkeit werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrunde liegende Problematik in Bezug auf Laserstrahlung erläutert. Die Vorrichtungen und die Signalfolge können auch für andere Strahlungsarten zum Einsatz kommen: elektromagnetische Strahlung, ionisierende und nicht ionisierende Strahlung, Partikelstrahlung, Elektronen-, Protonen-, Neutronenstrahlung etc.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung von Elementen und einer Rechneranlage mit Datenträger und einer Signalfolge zum Detektieren einer sich vollziehenden aber auch bereits vorliegenden Perforation bzw. der Unversehrtheit eines Strahlenschutzelements durch Laserstrahlung oder andere Strahlungsarten durch Nachweis des Eindringens einer von der schädigenden Strahlung verschiedenen optischen Referenzstrahlung in das referenzstrahlungsdichte Schutzwandelement und Auslösung einer Schutzmaßnahme.
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Stand der Technik
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Die neueste Entwicklung im Bereich Hochleistungslaser sind Faser- bzw. Scheibenlaser mit hoher Ausgangsleistung und kleinem Strahlparameterprodukt bei großen Brennweiten. Insbesondere Faserlaser können Leistungen von bis zu 450 kW (militärische Anwendung) bzw. mehrere 10 kW, die für die industrielle Anwendung sinnvoll erscheinen, erreichen. Eine andere Entwicklung im Bereich Laser sind gepulste Systeme mit immer kürzeren Pulsdauern und höheren Pulsspitzenleistungen.
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DE 10325906 A1 und
DE 19629037 C1 betreffen den rein passiven Schutz vor Laserstrahlung durch Erhöhung der Schutzdauer von Laserstrahlschutzwänden mittels entsprechender Oberflächenbeschaffenheiten bzw. Zwischenräumen zwischen den Wänden. Es werden materialspezifische, unterschiedliche Wärmeleiteigenschaften bzw. materialspezifische Absorptions- und Reflexionseigenschaften genutzt. Im praktischen Einsatz gehen diese Oberflächeneigenschaften durch Kontamination nach kurzer Zeit verloren und/oder würden stetige Dekontamination erfordern.
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In
DE 10017284 C1 wird ein Wandelement gegen Laserstrahlung beschrieben, in das teilweise Metallschaum eingebracht ist. Daneben werden Temperatur-, Gas und Rauchsensoren in der Wand eingesetzt. Versuche haben gezeigt, dass Metallschaum die Schutzzeit der Wand herabsetzt und die Ausbreitung von Gas und Rauch behindert. Aufgrund der kleinen Wechselwirkungszone und -zeit von vielen Lasern mit Material wird in der Praxis nur wenig und kurzzeitig wärme in der Wand erzeugt, was viele Temperatursensoren notwendig macht. Der Aufbau ist insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen Anforderung (Kalibrierung, Störfreiheit, mehrkanalige Verkabelung etc.) sehr aufwendig. Fehlalarme aufgrund anderer Ereignisse oder Umstände, die Wärme in der Wand freisetzen, und die nicht durch den Laser bedingt sind, sind bei diesem Wandsystem nicht auszuschließen.
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In
DE 19940476 A1 wird eine Laserschutzwand bestehend aus Lochblende und Folie beschrieben. In dieser ist ein Lichtsensor, auf den die Laserstrahlung direkt einwirkt, verbaut. Eine spiegelnde Beschichtung ist vorgesehen, um die Laserstrahlung zum Lichtsensor zu leiten. D. h. dieser Lichtsensor ist selektiv bezüglich der Wellenlänge des Lasers-”LichtsiDaneben ist in der Wand ein Wärmesensor verbaut.
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Aufgrund der kleinen Wechselwirkungszone und -zeit von vielen Lasern mit Material wird in der Praxis nur wenig und kurzzeitig Wärme in der Wand erzeugt, was viele und sehr sensitive Wärmesensoren notwendig macht. Der Aufbau ist insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen Anforderung (Kalibrierung, Störfreiheit, mehrkanalige Verkabelung etc.) sehr aufwendig. Fehlalarme aufgrund anderer Ereignisse oder Umstände, die Wärme in der Wand freisetzen, und die nicht durch den Laser bedingt sind, sind bei diesem Wandsystem nicht auszuschließen.
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DE 36 38 874 C2 und
DE 89 08 806 beschreiben ein nahezu identisches Verfahren, bei dem das durch Laserstrahlung verursachte Durchschmelzen eines elektrischen aktiven Leiters durch eine elektrische Schaltung detektiert wird. Bei Lasern mit sehr kleinem Strahlparameterprodukt müssten die elektrischen Leiter sehr eng beieinander liegen, was die Herstellung sehr aufwendig macht.
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In
EP 0321 965 B1 wird ein Unfallverhütungsverfahren beschrieben, bei dem in einer Wand aus transparentem Material ständig die Illumination mittels eines Illuminationsdetektors gemessen wird, die dem Umgebungslicht entspricht. Dieser Messwert dient als Vergleichswert. Beim Auftreffen des Laserstrahls kommt es zu einem Blitz innerhalb des transparenten Materials. Die resultierende Strahlung wird durch Mehrfachreflexionen zum Illuminationsdetektor geleitet, was zum Überschreiten des Vergleichswerts führt und daraufhin den Laser abschaltet. Ein Photoemitter wird verwendet, um durch gezielte Illumination des Illuminationsdetektors dessen Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Aufbau ist insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen Anforderung (Kalibrierung, Störfreiheit, mehrkanalige Verkabelung etc.) sehr aufwendig. Fehlalarme aufgrund anderer Ereignisse oder Umstände (z. B. Blitzgerät), die die Illumination des transparenten Materials beeinflussen, und die nicht durch den Laser bedingt sind, sind bei diesem Wandsystem nicht auszuschließen.
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In
EP 1 646 334 A2 und identisch in
DE 10 2005 034 110 A1 wird eine Laserschutzwand beschrieben, in der ein oder mehrere Sensoren zur Erkennung von Nah-Infrarot-Strahlung (NIR-Strahlung) angeordnet sind. Entsprechende der Lehre von
EP 1 646 33 A2 „trifft die Laserstrahlung auf die Innenwand, die dadurch lokal erwärmt wird und Wärmestrahlung (NIR-Strahlung) in den Innenraum sendet. Diese NIR Strahlung wird von den Sensoren empfangen.” D. h. die Laserstrahlung dringt nicht selbst in den Innenraum vor und die Innenwand wird nicht durchbrochen. Das Wirkprinzip dieser Wand ist demnach
DE 19 940 476 A1 (Wärmesensor)
DE 10 017 284 C1 (Temperatursensor) identisch. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung von
EP 1 646 334 A2 kann mittels NIR-Teststrahlern die Funktionsfähigkeit der Sensoren überprüft werden, indem „vorzugsweise in regelmäßigen Abständen oder dauerhaft ein Teststrahler Wärmestrahlung aussendet um vom gegenüberliegenden Sensor geprüft wird.” D. h. die Teststrahlung ist der Strahlung identisch, die im Falle des Auftreffens des Lasers detektiert werden soll, um die Anlage abzuschalten. Die durch den Laser hervorgerufene Wärmestrahlung müsste bei dauerhafter Teststrahlung diese übersteigen bzw. bei Teststrahlungsimpulsen länger anhalten. Aufgrund der kleinen Wechselwirkungszone und -zeit von vielen Lasern wird in der Praxis nur wenig und kurzzeitig Wärme in der Wand erzeugt. Als Folge wird eine solche Laserbestrahlung der Wand während gleichzeitig Teststrahlung zur Funktionsprüfung ausgesandt wird, nicht erkannt. Die Teststrahlung heizt das Wandelement kontinuierlich auf, da es sich um Wärmestrahlung handelt. NIR-Strahlung ist außerdem divergent und heizt somit den gesamten Innenraum auf, in dem sich bei
EP 1 646 334 A2 die Verkabelung und auch die Auswerte- und Schaltereinheit befinden. Jeweils ein Sensor und ein Teststrahler sind nach
EP 1 646 334 A2 zu einem Modul zusammengefasst. Diese Module sind an gegenüberliegenden Seiten des Wandelements angebracht. Die Sensoren müssen somit einen Raumwinkel von 180° überdecken. Der Aufbau ist insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen Anforderungen (Kalibrierung, Störfreiheit, mehrkanalige Verkabelung etc.) sehr aufwendig. Fehlalarme aufgrund anderer Ereignisse oder Umstände, die Wärme in der Wand freisetzen, und die nicht durch den Laser bedingt sind, sind bei diesem Wandsystem nicht auszuschließen.
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Das Wirkprinzip von
EP 1 646 334 A2 , durch Detektion von NIR-Strahlung das Auftreffen von Laserstrahlung auf die Wand nachzuweisen, ist identisch
GB 21 71 513 A zu entnehmen. Hier wird lediglich ein Scanner verwendet, was den Einbau einzelner Module in den Wandelementen überflüssig macht und den Aufbau vereinfacht. Dieser sogenannte Hot Spot Detector (HSD) wurde erprobt, konnte jedoch unter praktischen Bedingungen nicht eingesetzt werden (vgl.
Barat, K.: Laser Safety Management, CRC Press Taylor & Francis Group, Boca Raton, 2006).
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In
DE 10 2006 026 555 A1 und
DE 20 2007 012 255 U1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erkennung von optischer Strahlung, wie kontinuierliche oder gepulste Laserstrahlung, beschrieben. Dazu wird innerhalb der Wandungen der Schutzeinhausung von einem Sender eine im Wellenlängenbereich der zu detektierenden Strahlung liegende, modulierte und/oder codierte Strahlung als Referenzstrahlung von einem Sender erzeugt. Das Verfahren beruht darauf, dass die optische Strahlung das Muster stört und die optische Strahlungsquelle abgeschaltet wird. Diese Störung beruht augenscheinlich auf einer Interferenz der Referenzstrahlung mit der eindringenden optischen Strahlung. Um Fehlfunktionen durch Streu- oder Tageslicht zu vermeiden, wird dem Empfänger ein Filter vorgeschaltet, der sein empfangendes Wellenlängenband auf λ
2 = λ
1 + Δλ beschränkt, wobei λ
1 der Wellenlängenbereich der zu detektierenden Strahlung als auch der Referenzstrahlung ist. Entsprechend diesem Wirkprinzip müssen die Sender der Referenzstrahlung jeweils auf die zu detektierende Strahlung angepasst werden, da nur ein eingeschränkter Wellenlängenbereich Δλ abdeckt werden kann. Das Verfahren ist nicht unabhängig von der Wellenlänge der zu detektierenden Strahlung, was einen hohen Adaptionsaufwand für disjunkte Wellenlängenbereiche von Strahlern, wie z. B. bei unterschiedlichen Lasern, verursacht. Die Laserstrahlung, vor der das Verfahren schützen soll, ist gefährlich. Das Verfahren setzt aber Referenzstrahlung im selben Wellenlängenbereich frei, die auch potentiell gefährlich ist. In
DE 20 2007 012 255 U1 wird ein Test zur Selbstüberwachung des Empfängers durch einen zugeordneten Sender beschrieben, der dem Wirkprinzip einer Teststrahlung wie in
EP 1 646 334 A2 und dem Photoemitter wie in
EP 0321 965 B1 identisch ist. In
DE 20 2007 012 255 U1 wird eine Anordnung beschrieben mit der dieses Verfahren umgesetzt wird. Die Anordnung durchbricht die äußere Wandung mit einer durchsetzenden Sender-/Empfängereinheit, die aus mehreren auf einem Rohrmantel umfangsseitig angeordneten Empfängern und mehreren auf einem Kreis die Empfänger konzentrisch umgebenden Sendern besteht. Der Vorteil dieser Anordnung ist wohl, dass die so mögliche 360° Überwachung es lediglich erfordert nur einen Detektor pro Wandelement mittig einzusetzen. Obwohl die Empfänger in einem Detektor redundant verbaut sind, ist keine redundante Überwachung des Raums gegeben, da jeweils nur ein Empfänger einen Raumwinkel abdeckt. Ein zweiter ähnlicher Detektor kann aufgrund des geometrischen Schattens auch keine redundante Überwachung des Raums ermöglichen. Die Verschaltung mehrerer Detektoren findet in Reihe statt, die zusammen einen Sensorstrang bilden, der wiederum an einen Not-Aus-Kreis angeschlossen ist. Mehrere Sensorstränge können über eine Sicherheits-SPS bzw. dezidierten Safety-Controller kombiniert werden, um an einen Not-Aus-Kreis angeschlossen zu werden. Der Zustand jedes Detektors wird durch zwei Status-LEDs an diesem Detektor selbst angezeigt. Diese Reihenschaltung erlaubt keine zentrale Information über den Status der einzelnen Detektoren. Zur Wartung und bei einem Zwischenfall, muss jeder einzelne Detektor überprüft werden, was bei großen Anlagen mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist.
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Technisches Problem
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Allen genannten Erfindungen gemeinsam ist das technische Problem, dass eine Vorschädigung der Schutzeinhausung, die vor deren Inbetriebnahme stattgefunden hat, nicht festgestellt werden kann, da die Erfindungen auf die Laserstrahlung selbst oder auf ein durch sie unmittelbar hervorgerufenes Phänomen reagieren. Allen Erfindungen gemeinsam ist weiterhin das technische Problem, dass jeweils ein Vergleichssignal vorliegen muss, bei dessen Über- oder Unterschreitung eine Schutzmaßnahme eingeleitet wird. Es findet also eine Relativmessung statt. Bei Messung von NIR-Wärmestrahlung kann eine nachteilige Beeinflussung des Vergleichssignals durch andere Wärmequellen, die nicht mit den Laser korrelieren, nicht ausgeschlossen werden. Bei Messung der Laserstrahlung kann eine nachteilige Beeinflussung des Vergleichssignals durch andere optische Quellen, wie Streu- oder Umgebungslicht nicht ausgeschlossen werden. Allen Erfindungen gemeinsam ist schließlich das sicherheitstechnische Problem, dass eine Einschränkung oder gar Außerkraftsetzung ihres physikalischen Wirkprinzips (durch unvorhergesehene Umgebungsbedingungen) nicht erkannt wird, da sowohl das Vergleichssignal als auch das zu detektierende Signal gleichermaßen betroffen sind. Keine der Erfindungen beschreibt einen Wandaufbau, der unter allen Umständen sicherstellt, dass auch Strahlen mit extrem kleinen Durchmessern nicht undetektiert durch die Wand, insbesondere an den Stoßflächen einzelner Wandelemente sowie Grenzflächen zu Funktionsdurchbrüchen (bsp. Türen, Absaugungen oder Hubtore), nach außen dringen.
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Technische Lösung
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Strahlenschutzelement, eine Strahlenschutzanordnung und ein Strahlenschutzverfahren mit besonderer Signalfolge zum Schutz vor dem Austreten von Strahlen aus einem Raum, insbesondere zum Schutz vor aus einem Raum austretenden Laserstrahlen.
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Ohne Beschränkung ihrer allgemeinen Verwendbarkeit werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in Bezug auf Laservorrichtungen erläutert.
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Vorteilhafterweise wird erfindungsgemäß im Gegensatz zu bekannten Lösungen nicht die einfallende störende (Laser-) Strahlung oder durch die Laserstrahlung erzeugte Wärme, Gase oder Rauche in der aktiven inneren Wand erfasst, sondern das Auftreten einer optischen Strahlung, die von den störenden Strahlen verschieden ist bzw. nicht mit den Strahlen korreliert. Insofern handelt es sich um einen indirekten Nachweis der störenden Strahlen in den Strahlenschutzelementen, da nur die störenden Strahlen potentiell die Schutzwand perforieren können, und durch die von ihnen verschiedene optische Strahlung eine Perforation nicht verursachen kann.
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Diese von der störenden Laserstrahlung verschiedene optische Strahlung wird vorzugsweise von Referenzstrahlungsquellen (SE) erzeugt, die sich im Raum (R) befinden, bzw. um Schattenbildung zur vermeiden, in einem dem Detektionsvolumen (DV) vorgelagerten Bestrahlungsvolumen.
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Die Erfassungseinheit innerhalb des Detektionsvolumens (DV) weist ein oder mehrere Strahlungssensoren auf, welche zum Erfassen einer Intensitätsänderung von Referenzstrahlung eingerichtet sind, welche z. B. in dem Raum von Referenzstrahlungsquellen (SE) erzeugbar ist.
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Nur während oder nach einer Perforation des Detektionsvolumens durch die störende, schädigende Strahlung tritt Referenzstrahlung im Detektionsvolumen auf.
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Die Erfindung ist somit gänzlich unabhängig von der Wellenlänge, der Intensität und anderen Eigenschaften der schädigenden, störenden Strahlen. Die Strahlenschutzelemente können somit unter anderem für sämtliche Laserarten bzw. andere Strahlenarten eingesetzt werden.
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Das Detektionsvolumen der Wand ist im unperforierten Zustand strahlungsdicht bezüglich der Referenzstrahlen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die Referenzstrahlung breitbandiges Licht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist auf der Innenseite des Detektionsvolumens (DV) eine Reflexionsbeschichtung zum Reflektieren der Referenzstrahlung vorgesehen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist auf der Seite der auftretenden schädigenden Strahlung der perforierbaren Wand eine Absorptionsbeschichtung zum Absorbieren der schädigenden Strahlen vorgesehen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung bestehe die perforierbare Strahlungssperre aus einem dünnen Material, insbesondere einem metallischen Material.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist das Strahlenschutzelement mehrlagig, vorzugsweise dreilagig also mit zwei übereinanderliegenden Kammern, aufgebaut, wobei die erste dem Innenraum zugewandte Kammer ein Bestrahlungsvolumen (IV) ist, in dem vorzugsweise die Referenzstrahlungsquellen (SE) angeordnet sind, und die zweite Kammer das Detektionsvolumen (DV) bildet, das strahlungsdicht bezüglich der Referenzstrahlung ist und vom Bestrahlungsvolumen durch die Strahlungssperre getrennt wird.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind die Erfassungseinheiten jeweils in den Ecken der Strahlenschutzelemente angebracht und vorzugsweise in den freien Raum der Strahlenschutzelemente hin ausgerichtet; im Unterschied zum Stand der Technik, wo die Erfassungseinheiten an gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind (
EP 1746334 A2 , Anspruch 4) oder auf einem Rohrmantel umfangseitig angeordnet sind (
DE 20 2007 012 255 U19 ). Die Anordnung der Erfassungseinheit in den Ecken benötigt somit Sensoren von längerer Reichweite bei sonst gleichen Abmessungen der Strahlenschutzelemente, was im Vergleich zum Stand der Technik als Nachteil aufgefasst werden könnte. Jedoch erlaubt diese Anordnung die Reduzierung der Überwachungswinkel auf lediglich 90° bei rechteckigen Strahlenschutzelementen, gegenüber 180° bei gegenüberliegenden oder 360° bei umfangsseitig auf einem Rohrmantel angeordneten Sensoren bzw. Empfängern.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung befinden sich in einem geometrisch komplexen oder räumlich ausgedehnten Strahlenschutzelement mehrere Erfassungseinheiten in verschiedenen Ecken, um die Überwachung ggf. auch redundant des Raums in der Kammer zu ermöglichen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das Ausgangssignal an der Rückseite verfügbar. Somit kann beispielsweise eine Kabelverlegung zwischen passiver und aktiver Schutzwand erfolgen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die perforierbare Wand eine flache polyedrische Form mit einer im Wesentlichen zueinander parallel angeordneten Vorderseite und Rückseite und entsprechenden Kanten auf.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind die Kanten mindestens mit zwei voneinander unterschiedlichen Winkeln geneigt oder gestuft. Das Versehen der Strahlungsschutzelemente mit geneigten oder gestuften Kanten ermöglicht eine überlappende formschlüssige Anordnung, durch die sichergestellt werden kann, dass die aus den Strahlenschutzelementen bestehende innere aktive Schutzwand nicht von der Strahlung umgangen werden kann, also die schädigende Strahlung immer mindestens ein Strahlenschutzelement perforiert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weitebildung sind zu einer aus mehreren Strahlungsschutzelementen zusammengesetzten Wand überlappend durch eine abwechselnde Staffelung in der Tiefe realisiert. Die Staffelung erfolgt formschlüssig so dass die schädigende Strahlung immer mindestens ein Strahlenschutzelement perforiert und dabei die innere aktive Schutzwand nicht umgangen werden kann.
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Zusätzlich vorgesehen ist auch eine Transmissions-Überwachung, welche die Atmosphäre des Raums und in den Schutzwandelementen auf ihre Referenzstrahlungs-Transmissionsfähigkeit hin überprüft, um sicherzustellen, dass das physikalische Wirkprinzip (Transmission der Referenzstrahlung), auf dem die Strahlschutzwirkung dieser Erfindung beruht, auch zu jeder Zeit des Betriebs und an jedem Ort des Einsatzes uneingeschränkt ist. Die Transmissions-Überwachung dient also insgesamt dazu, eine unvorhersehbare Veränderung der Umgebungsbedingungen, die eigentlich in der Spezifikation des Einsatzes als ggf. nicht zulässig ausgeschlossen ist, zu erkennen, und eine entsprechende Reaktion herbeizuführen.
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Ebenso kann die Transmissions-Überwachung durch Einbau von Schikanen oder durch Überwachung des Auftretens oder der Abwesenheit von Reflexionen an den Flächen des überwachten Volumens genutzt werden, um die mechanische Unversehrtheit und Integrität des Schutzwandelements zu überprüfen.
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Der elektronische/programmierbar elektronische Anteil des Schutzsystems wird durch ein Ensemble einzelner Erfassungseinheiten (mindestens eine je Wandelement) und einer Rechneranlage mit Datenträger, auf der eine Signalfolge in Form eines Computerprogramms hinterlegt ist und abläuft, dargestellt. Diese Komponenten bilden eine computerbasierte Steuereinrichtung.
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Die Erfassungseinheiten sind in der Lage Zustandsänderungen ihrer verbauten Sensoren, die mit Veränderungen im Wandelement korrelieren, zu erkennen und diese in Form von Signalfolgen der Steuereinrichtung mitzuteilen. Diese Kommunikation findet kontinuierlich, zyklisch oder selektiv statt. Die Steuereinrichtung kann durch Verarbeitung der Signalfolgen mittels einer auf der Steuereinrichtung selbst in Form eines Computerprogramms und einer in dieses implementierten Signalfolge eine entsprechende Reaktion erzeugen, die auf einzelnen Steuerungen der Produktionsanlage oder auf einen übergeordneten Not-Aus-Kreis einwirkt.
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Um die Sicherheit des Systems zu gewährleisten, werden verschiedene optische Zustandsgrößen im Überwachungsvolumen bzw. im Raum kontrolliert. Diese sind die optische Strahlung (überwacht durch Perforationssensor) und die freie optische Transmissionsfähigkeit (überwacht durch Transmissionssensor).
Um die korrekte Funktion des Gesamtsystems zu gewährleisten, sind Diagnosemechanismen in Form von Signalfolgen vorhanden. Dabei handelt es sich um einen Aktivitätstest, der die elektronischen Komponenten im Wandelement auf korrekte Reaktion testet, und um die Perforationsdiagnose, anhand derer sich feststellen lässt, ob eine Beschädigung der Strahlungssperre vorliegt.
Die Ergebnisse von solchen und anderen Diagnosen können auf einem Datenträger in der Steuerung gespeichert werden, um eine nötige Auswertung vorzunehmen bzw. eine Dokumentation der Zustände in der Vergangenheit darzustellen. So können Fehlbedienungen durch den Anwender von Fehlfunktionen der Steuerungseinheit, der Erfassungseinheit oder aufgrund falscher Verknüpfung oder fehlerhafter Signalfolge selbst unterschieden und zurückverfolgt werden.
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Wird ein Diagnosemechanismus mit einem negativen Ergebnis ausgeführt, leitet die Steuereinrichtung die Einnahme des sicheren Zustands ein.
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Damit wird der korrekte und überwachte Betrieb durch eine definierte Signalfolge zwischen Erfassungseinheiten und Steuereinrichtung ausgeführt.
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Mit einer solchen Steuereinheit, solchen Signalfolgen, Diagnosefunktionen und einer derartigen Kommunikation durch Datenaustausch und Interaktion der Erfassungseinheiten mit der Steuereinheit kann das System zur Erfüllung der Anforderungen der funktionalen Sicherheit ausgeführt werden.
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Je nach Umfang der Sicherheitseinrichtung können die Steuerungsaufgaben, die in der Signalfolge hinterlegt sind, unterschiedlich verteilt werden:
- 1. Zentrales Konzept – hier werden alle Diagnosen durch die zentrale Steuerung ausgeführt. Die Erfassungseinheiten leiten ihre sicherheitsgerichteten Signale nur weiter, die Steuereinrichtung verarbeitet und interpretiert sie.
- 2. Dezentrales Konzept – Aktivitätstest und Perforationsdiagnose werden von den Erfassungseinheiten für jedes Wandelement separat ausgeführt und ausgewertet. Das Ergebnis wird an die zentrale Steuereinrichtung weitergeleitet, wo alle Informationen zusammenlaufen und die entsprechenden Systemreaktionen ausgeführt werden.
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Auch eine Mischung aus beiden Konzepten ist möglich, z. B. indem nur eine Diagnose (Aktivitätstest) dezentral ausgeführt wird, die andere (Perforationsdiagnose) jedoch zentral gesteuert wird.
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Die Signalfolge ist derart eingerichtet, dass sie insbesondere folgende Operationen durchführen kann:
Ein Aktivitätstest wird durch eine gezielte Zustandsänderung der Sensorik hervorgerufen. Dafür wird Strahlung innerhalb des Überwachungsvolumens erzeugt. Die Reaktion der Sensorik wird ausgewertet, aber während dieses Tests nicht als Fehler gewertet. Bleibt jedoch eine Reaktion aus, ist die Sensoraktivität nicht mehr gewährleistet und die zentrale Steuerung muss den sicheren Zustand einnehmen. Gleiches gilt auch für die Transmissionsüberwachung. Hier wird der Transmissionsemission unterbrochen und die Reaktion bewertet. Die Transmissionsüberwachung und der Diagnosemechanismus können durch dieselbe physikalische Einrichtung implementiert werden. Die Perforationsdiagnose wird durch die Erzeugung von Referenzstrahlung im Bestrahlungsvolumen ausgeführt. Ist eine Perforation in der Strahlungssperre vorhanden, führt dies zu einem Zustandswechsel im Perforationssensor und damit zu einer sicheren Abschaltung.
Die Signalfolge bei den Überprüfungen ist wie folgt:
Systemstart: Aktivitätstest und Perforationsdiagnose (einmalig)
Überwachter Betrieb: Aktivitätstest (wiederholend)
Betriebsartenwechsel: Aktivitätstest und Perforationsdiagnose (einmalig)
Nicht überwachter Betrieb: –
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Querschnittsansicht einer Strahlenschutzanordnung bestehend aus einer Vielzahl von Strahlenschutzelementen gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine schematische Aufrisszeichnung eines Strahlenschutzelements bestehend aus einem bezüglich der Referenzstrahlung strahlungsdichten Detektionsvolumen DV an der außenseitig eine Wand (nicht dargestellt) mit passiver Schutzdauer angebracht ist. Weiterhin bestehend aus einer Strahlungssperre, die das DV vom Beleuchtungsvolumen IV trennt, in dem IV sich vorzugsweise die Referenzstrahlungsquellen SE befinden. Und in den Ecken weiter nicht näher bestimmte Erfassungseinheiten;
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3 eine schematische Draufsicht auf ein Strahlenschutzwandelement der Strahlenschutzanordnung nach 1 und 2;
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4 eine schematische Querschnittszeichnung eines Strahlenschutzwandelements nach 1 und 2 und 3;
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5 eine Draufsicht auf eine Wand der Strahlenschutzanordnung nach 1 bestehen aus Strahlenschutzelementen nach 2 und 3 und 4;
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6 eine schematische Darstellung eines Strahlenschutzelements gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und zwar in 6 im Querschnitt QS;
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7 eine schematische Darstellung der Rückseitenansicht eines Strahlenschutzwandelements gemäß einer ersten Ausführungsform;
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8 eine schematische Darstellung der Vorderansicht eines Strahlenschutzwandelements gemäß einer ersten Ausführungsform;
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9 ein Blockdiagramm zur Erläuterung der elektrischen Verschaltung der Strahlenschutzelemente einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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10 eine schematische Darstellung eines Strahlenschutzwandelements gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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11 eine schematische Darstellung eines Strahlenschutzelements gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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12 eine schematische Darstellung in Querschnittsansicht einer Anordnung mehrerer Strahlenschutzelemente nach 10 und 11 unter besonderer Berücksichtigung von Eckverbindungen nach einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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13 ein Blockschaltbild einer Einbindung der Verschaltung und Verknüpfung der Erfassungseinheiten zusammen mit einer Steuereinrichtung und deren Verschaltung mit einer Gesamtanlagen mit ggf. übergeordneter Anlagensteuerung;
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14 eine schematische Darstellung in Rückseitenansicht eines Strahlenschutzelements gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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15 eine schematische Darstellung in Vorderseitenansicht eines Strahlenschutzelements gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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1 ist eine schematische Querschnittsansicht einer Strahlenschutzanordnung bestehend aus einer Vielzahl von Strahlenschutzelementen gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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In 1 beschreibt Bezugszeichen R einen Raum, in dem mit einer Laser-Strahlquelle L durch Laserstrahlen ST ein Werkstück W bearbeitet wird. Der Raum R ist allseitig umgeben von einer passiven äußeren Schutzwand 5, welche bei diesem Beispiel aus einem ein- bzw. mehrschichtigen Verbund aus metallischen und nichtmetallischen oder Mischungen aus solchen Werkstoffen besteht. Auf der Innenseite der passiven äußeren Schutzwand ist eine Mehrzahl von Strahlenschutzwandelementen E1 bis E16 angebracht, die eine aktive innere Wand 3 bilden. Dabei sind die Vorderseite und die Rückseite der Strahlenschutzelemente E1 bis E16 wesentlich größer als ihre Kantenflächen.
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In 1 bezeichnet weiterhin Bezugszeichen SE eine Referenzstrahlungsquelle, welche vorzugsweise Strahlen STR von breitbandigem sichtbarem Licht emittiert. Die Strahlenschutzelemente E1 bis E16 bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind derart ausgelegt, dass in Abwesenheit der Perforation, also bei intaktem Zustand, keine von der Laserstrahlung verschiedene optische Strahlung STR oder Strahlung der Referenzstrahlungsquelle SE in die Strahlenschutzelemente eindringen.
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In 15 liegt hingegen die Perforation P eines Strahlenschutzelements, hier beispielsweise des Strahlenschutzelements E2, im Falle einer Störung vor, so dringen von der Laserstrahlung verschiedene optische Strahlung STR oder Strahlung der Referenzstrahlungsquelle ins Innere des betreffenden Strahlenschutzelements, hier E2, ein und lösen dort eine die Erfassungseinheit aus, welche zur sofortigen Abschaltung der Laser-Strahlungsquelle L als Schutzmaßnahme führt. Die Auslösezeit für diese Abschaltung ist dabei geringer als die Baltezeit bzw. Schutzzeit der passiven äußeren Schutzwand 5. Dabei können die Strahlenschutzelemente eine wesentlich geringer Dicke, beispielsweise nur einige Zentimeter, aufweisen als die passive äußere Schutzwand 5.
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Der Aufbau der Strahlenschutzelemente gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf 2 bis 8 erläutert, welche schematische Darstellungen eines Strahlenschutzelements gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind, und zwar 2 in Aufrisszeichnung, 3 in Draufsicht, 4 im Querschnitt, 5 in Draufsicht, 6 im Querschnitt, 7 in Rückenansicht, 8 in Vorderansicht.
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In 2 weist das Strahlenschutzelement E2 nach 1 eine innere Kammer I2 auf, in welcher ein Detektionsvolumen DV durch eine Strahlungssperre SB von einem Beleuchtungsvolumen IV getrennt ist, welche aus durch die Strahlen ST der Laser-Strahlquelle L perforierbaren, geschichteten Wandflächen aufgebaut sind. Beispielsweise ist das Material der Strahlungssperre SB ein dünnes metallisches oder nichtmetallisches Material, und das Material der anderen Wandschichten ebenfalls ein metallisches oder nicht-metallisches Material oder Kombinationen aus diesen, welche eine Formstabilität aufweisen, sodass die Strahlenschutzelemente E1 bis E16 zusammen mit der passiven äußeren Schutzwand selbsttragende Wände bilden können. In DV und/oder IV sind mindestens einer oder mehrere Erfassungseinheiten bzw. Transmissionssensoren TR vorgesehen, die hier unabhängig von ihrer Funktion mit Bezugzeichen S1, S2, S3, S4 bezeichnet sind. S1–4 sind vorzugsweise in den Ecken der Kammer I2 angebracht.
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Gemäß 3 ist die Strahlungssensoreinheit, hier S2, die zur Erfassung der Intensitätsänderung beim Auftreten einer Perforation P in der Wand W2 eingerichtet ist und dem damit verbundenen Auftreten einer von der Laserstrahlung verschiedenen optischen Strahlung bzw. der Referenzstrahlen STR, hier Lichtstrahlen, der Referenzstrahlungsquellen SE angeordnet. Die Transmissionsüberwachungssensoren, hier S1 und S4, sind an den anderen gegenüberliegenden Ecken angeordnet. Ebenso dargestellt ist die Achse im Raum R über die die Licht-Transmissionsfähigkeit überprüft wird. Nicht dargestellt ist, dass die Transmissionsüberwachungssensoren auch an denselben gegenüberliegenden Ecken wie die Referenzstrahlungsquellen angeordnet sein können. Des Weiteren ist eine Referenzstrahlungsquelle SE vorgesehen, um kontinuierlich, zyklisch, periodisch oder selektiv einen Aktivitätstest durchzuführen.
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Gemäß 4 ist das Schutzwandelement mehrlagig aufgebaut, wobei das Bestrahlungsvolumen IV auch kongruent überlappend dem Detektionsvolumen DV angeordnet sein kann. Die Referenzstrahler SE, die Referenzstrahlung STR aussenden, befinden sich innerhalb des Bestrahlungsvolumens IV, das durch die Strahlungssperre SB vom Detektionsvolumen DV getrennt ist, in dem sich mindestens eine Erfassungseinrichtungen S1', bestehend aus (S1–S4; SP; S1a–S4a), Überwachungseinrichtungen TR und Funktionsüberwachungseinrichtungen (SEC; SET) befinden. Dadurch dass mindestens zwei Erfassungseinrichtungen vorhanden sind, ist eine redundante Raumüberwachung ermöglicht. Durch die Anbringung dieser Einheiten an gegenüberliegenden Ecken kann der Überwachungswinkel auf 90° eingeschränkt werden. Die Perforation P der Innenwand durch die schädigende Strahlung wird billigend in Kauf genommen. Die durch die schädigende Strahlung ebenfalls hervorgerufene Perforation P' der Strahlungssperre SB führt dazu, dass Referenzstrahlung bzw. im Spektralbereich der Referenzstrahlung entstehende Strahlung (STR') in das Detektionsvolumen (DV) vordringt und dort durch Reflexion an der Reflexionsbeschichtung (RB) die Erfassungseinheiten S1' und S2' erreicht, um die Schutzmaßnahme aufgrund von Perforation auszulösen, damit die schädigende Strahlung innerhalb der Schutzzeit der passiven Außenwand (5) abgeschaltet wird.
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Die Strahlenschutzwandelemente sind, wie 5 für die Wand 31 gezeigt, lückenlos und formschlüssig angeordnet. In analoger Weise sind die Strahlenschutzelemente auf den anderen drei Wänden 32, 33 und 34 vorgesehen.
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Gemäß 6 weist das Strahlenschutzelement E2 in 1 und 5 eine innere Kammer I2 auf, welche allseitig von einer die Strahlen ST der Laser-Strahlenquelle L perforierbaren Wand W2 umgeben ist. Beispielsweise ist das Wandmaterial ein dünnes metallisches oder nichtmetallische Material, welches derart formbeständig ist, dass die Strahlenschutzelemente E1 bis E16 ihre flache würfelförmige Form vor und nach dem Anbringen auf der passiven äußeren Schutzwand 5 beibehalten können.
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Um die Auftreffwahrscheinlichkeit der Referenzstrahlen STR auf die Strahlungssensoren S1 bis S4 zu erhöhen, ist die Innenseite der Wand W2 mit einer Reflexionsbeschichtung, z. B. aus Silber, versehen. Wie aus 4 ersichtlich, sind entsprechende Leitungen L1 bis L4 mit den Strahlungssensoren S1 bis S2 verbunden, welche durch die Rückseite RS des Strahlenschutzelements E2 durch lichtdichte Durchführungen D1–D4 nach außerhalb der Kammer I2 geleitet sind. Obwohl die Leitungen L1 bis L4 in 4 als Einzelleitungen gezeichnet sind, können diese Leitungen auch als Flachbandkabel o. ä. vorgesehen werden.
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Wie in 8 dargestellt, sind die Strahlenschutzelemente E1–E16 entweder allseitig oder zumindest auf ihrer Vorderseite VS mit eine Absorptionsbeschichtung AB versehen, welche gewährleistet, dass störende Strahlen ST' der Laser-Strahlungsquelle L eine unmittelbare sofortige Zerstörung der Wand W2 quasi ohne jegliche Verzögerung bewirken, um so die Auslösezeit zu minimieren. Die Absorptionsbeschichtung AB kann beispielsweise eine schwarze Färbung sein, welche verhindert, dass die Strahlen ST' unnötigerweise in den Raum R zurückgestreut werden.
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Weiter mit Bezug auf 1 liefert die Referenzstrahlungsquelle SE ein Signal SEC im Falle der Funktionsuntüchtigkeit der Referenzstrahlungsquelle SE, z. B. über eine nicht dargestellte Leitung.
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Zusätzlich vorgesehen ist auch ein Transmissionssensor TR, welcher die Atmosphäre des Raums R und die Wandvolumen auf ihre Referenzstrahlungs-Transmissionsfähigkeit hin überprüft und ein Funktionstüchtigkeitssignal SET liefert, z. B. über eine nicht dargestellte Leitung, falls dieser eine Referenzstrahlungs-Transmissionsfähigkeit unterhalb eines vorbestimmten Werts liefert, also das Erreichen der Strahlenschutzelemente E1 bis E16 durch die Referenzstrahlen STR der Referenzstrahlungsquelle SE unmöglich macht. Eine mangelnde Transmissionsfähigkeit im Raum R oder in den Wandelementen kann beispielsweise im Brandfall oder bei hoher Rauchentwicklung auftreten.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht in einer kontinuierlichen Überprüfung der mechanischen Unversehrtheit einer Mehrzahl von Strahlenschutzelementen, welche auf der Innenseite einer passiven äußeren Schutzwand vorgesehen sind, und zwar vorzugsweise lückenlos und formschlüssig flächendeckend. Eine Schutzmaßnahme lässt sich unmittelbar dann einleiten, wenn die Unversehrtheit der innen liegenden Strahlenschutzelemente nicht mehr gegeben ist. Die Verletzung der Strahlenschutzelemente kann durch von der Strahlungsquelle induzierte mechanische Schäden, aber auch durch andere mechanische Schäden (z. B. Beschädigung durch Roboter o. ä.) hervorgerufen werden. Der Spektralbereich der Strahlungsquelle ist bei der erfindungsgemäßen Strahlenschutzanordnung irrelevant, da die optische Strahlung, deren Änderung in der Kammer des Strahlenschutzelements erfasst wird, von den (Laser-)Strahlen verschieden ist bzw. nicht mit den Strahlen korreliert, insoweit als es die Wellenlänge und/oder die Emissionsart der Laserstrahlung betrifft, also z. B. ob der Laser gepulst oder kontinuierlich strahlend betrieben wird.
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Die durch die Strahlenschutzelemente gebildete aktive innere Schutzwand auf der Innenseite der passiven äußeren Schutzwand dient lediglich dazu, ein Ausgangssignal innerhalb einer bestimmten kurze Reaktionszeit zu erzeugen, auf welches ansprechend eine Steuereinrichtung eine Schutzmaßnahme, beispielsweise das Abschalten der Strahlungsquelle, auslöst.
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Erfindungsgemäß werden somit die Anforderungen an die Schutzzeit der passiven äußeren Wand reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass die störende schädigende Strahlung auf die passive äußere Wand treffen kann und darf, aber dass die Strahlenschutzanordnung die Strahlungsquelle ausschaltet, bevor die passive äußere Wand durchbrochen ist.
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Daher ist die passive äußere Schutzwand vorzugsweise derart zu gestalten, dass sie der direkten Beaufschlagung mit der schädigenden Strahlung oder anderen mechanischen Einflüssen, wie zum Beispiel durch Roboter, ein bestimmtes Zeitintervall lang standhält (vgl. DIN EN 60825-1 bis 4), das länger als eine Reaktionszeit bzw. Ansprechzeit zum Auslösen der Schutzmaßnahme ist.
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Entgegen dem in der
EP 0912 858 B1 beschriebenen Mehrkammersystem, dessen Wirkweise auf den unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften der Wandmaterialien beruht, können bei der vorliegenden Erfindung auch einfache Wandsysteme aus Polykarbonat oder Perspex (Handelsname Plexiglas oder Lexan) oder Sandwich-Materialien für die passive äußere Schutzwand verwendet werden. Diese sind vorzugsweise mit feuerfestem Material gefüllt, das eine gute Temperaturwechselwirkung bei hoher Wärmeleitung aufweist. Solche Materialien sind in aller Regel Keramiken, z. B. Tone mit hohem Al
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3- und Glasgehalten, oder metallische Werkstoffe in Platten, z. B. Aluminium, Kupfer oder Stahl, oder Sandwich aus verschiedenen dieser Materialien. Die Dicke der passiven äußeren Schutzwand und insbesondere ihre Herstellungskosten lassen sich durch den Einsatz dieser Materialien senken, da eine höhere Schutzzeit bei geringerem Materialeinsatz erzielbar ist.
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13 ist ein Blockdiagramm zur Erläuterung der elektrischen Verschaltung der Strahlenschutzelemente mit der Steuerungseinheit ECU der vorliegenden Erfindung. In 9 bezeichnet Bezugszeichen ECU eine Steuereinrichtung, welche die Ausgangssignale auf den Leitungen L1 bis L4 der Strahlenschutzelemente E1 bis E16, gemäß 1 empfängt. Weiterhin empfängt die Steuereinrichtung ECU das Funktionsfähigkeitssignal SEC der Referenzstrahlungsquelle SE und das Funktionstüchtigkeitssignal SET des Transmissionssensors TR entsprechend einer weiteren Ausführungsform (zentrale Steuerung) der vorliegenden Erfindung. Ist die Verschaltung durch ein serielles Kommunikationssystem, z. B. Bussystem jedweder Ausführung, ausgeführt, sind die genannten Leitungen L1 bis L4 keine disjunkten physischen Leitungen sondern entsprechende virtuelle serielle Kommunikationsleitungen, die auch in einer oder mehreren physischen Leitung ausführbar sind.
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Durch einen Vergleich dieser Signale L1 bis L4, ..., SET, SEC mit entsprechenden Sollpegeln erzeugt die Steuereinrichtung ECU ein Signal SIG zum Ausschalten der Laser-Strahlungsquelle L, falls diesen Signalen entnehmbar ist, dass ein Strahlenschutzelement perforiert ist bzw. eine Funktionsuntüchtigkeit der Referenzstrahlungsquelle SE oder eine Transmissionsunfähigkeit des Raumes R vorliegt.
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10 ist eine schematische Darstellung eines Strahlenschutzelements gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Bei der zweiten Ausführungsform gemäß 10 sind zwei Strahlenschutzelemente E1', E2' dargestellt, welche im Gegensatz zu den Strahlenschutzelementen E1, E2 gemäß 1 geneigte Kanten P1', P2' aufweisen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die störende Strahlung SE' die Strahlenschutzelemente E1', E2' nicht durch einen dazwischenliegenden Spalt umgehen kann und zumindest eine Wand W1', W2' der zwei Strahlenschutzelemente E1', E2' perforieren muss.
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11 ist eine schematische Darstellung eines Strahlenschutzelements gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Bei der dritten Ausführungsform gemäß 11 gezeigten Stufung, auch eine nutförmige Stufung bzw. mehrfache nutförmige bzw. mehrfach treppenförmige Stufung o. ä. zum Gewährleisten einer Fugendichtigkeit vorgesehen werden kann.
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12 ist eine schematische Darstellung der Anordnung von Strahlenschutzelementen gezeigt, um die optische Hinterschneidung der Wandelemente an spitzen und stumpfen Winkeln, also an Flächen und Ecken, zu erläutern. 12a und 12b zeigen einen möglichen Strahlengang der schädigenden Strahlung, der kongruent mit den Verschneidungen der Wandelemente ist. 12c und 12d zeigen die Verschneidung an Ecken bzw. Winkeln gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Bei der vierten Ausführungsform gemäß 12c und 12d gezeigten Anordnung an Ecken und Winkeln, ist eine nutförmige Stufung bzw. mehrfache nutförmige bzw. mehrfach treppenförmige Stufung o. ä. zum Gewährleisten der optischen Hinterschneidungen des optischen Strahlengangs vorgesehen, so dass die Strahlung nicht auf der Rückseite der Wand austreten kann, ohne mindestens ein Wandelement perforiert zu haben.
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Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern vielfältig modifizierbar.
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Es sollte in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass die Form der Strahlenschutzelemente nur beispielhaft gewählt ist und mannigfaltig variiert werden kann, z. B. wabenförmig, dreiecksförmig, trapezförmig, usw.
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Auch sind die angeführten Materialien nur beispielhaft gewählt. Die innere aktive Wand wurde in den obigen Bespielen als lückenlos und flächendeckend beschrieben. Selbstverständlich ist es bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit der Strahlungsquelle möglich, diese aktive innere Wand auf lediglich die gefährdeten Bereiche zu beschränken.
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Obwohl die obigen Beispiele in Bezug auf Laserstrahlen beschrieben wurden, sind sie prinzipiell auch auf andere Strahlen, wie z. B. Partikelstrahlen oder Elektronenstrahlen usw. anwendbar.
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Das Strahlenschutzelement, Strahlenschutzanordnung und Rechneranlage, Datenträger sowie Signalfolge sind so eingerichtet, dass sie ohne menschliche Einwirkungen eigensicher den Betrieb der Schutzanlage ermöglichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10325906 A1 [0004]
- DE 19629037 C1 [0004]
- DE 10017284 C1 [0005, 0010]
- DE 19940476 A1 [0006, 0010]
- DE 3638874 C2 [0008]
- DE 8908806 [0008]
- EP 0321965 B1 [0009, 0012]
- EP 1646334 A2 [0010, 0010, 0010, 0010, 0011, 0012]
- DE 102005034110 A1 [0010]
- EP 164633 A2 [0010]
- GB 2171513 A [0011]
- DE 102006026555 A1 [0012]
- DE 202007012255 U1 [0012, 0012, 0012, 0027]
- EP 1746334 A2 [0027]
- EP 0912858 B1 [0079]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Barat, K.: Laser Safety Management, CRC Press Taylor & Francis Group, Boca Raton, 2006 [0011]
- DIN EN 60825-1 bis 4 [0078]